Alleinerziehend im Studium ~ Wo gibt’s Unterstützung?
Nur 5% aller Studierenden sind bereits selbst Eltern. Einige von meisten diese Herausforderung sogar als Alleinerziehend.

Finanzielle Unterstützung im Studium
Studieren mit Kind ist für 5 % aller Studierenden in Deutschland eine alltägliche Herausforderung und als wäre diese nicht schon groß genug, meistern einige von uns sie sogar alleinerziehend. Ohne finanzielle Unterstützung ist ein Studium als Alleinerziehende kaum zu schaffen. Doch sollte dies kein Grund sein, es gar nicht erst zu versuchen.
Allgemeine Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind wie zum Beispiel den Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG habe ich hier bereits zusammengefasst
Um auch dich so gut es geht, in deiner speziellen Lebenssituation zu unterstützen, habe ich für dich die wichtigsten Infos zusammengesucht, welche Gelder Alleinerziehenden und ihren Kindern während des Studiums zustehen.

Alleinerziehend studieren ~ Anspruch auf Kindesunterhalt
Im Gegensatz zu Kindern, die mit beiden Elternteilen zusammenleben, haben deine Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden Eternteil. Hierfür gibt es klare gesetzliche Regelungen. Grundlage hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, welche zuletzt zum 1.Januar 2018 aktualisiert wurde.
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag;
Nettoeinkommen in € der unterhaltspflichtigen Person | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahre | Prozentsatz | Bedarfskontrollbetrag |
---|---|---|---|---|---|---|
bis 1.900 | 396 € | 455 € | 533 € | 569 € | 100 % | 960/1.160 € |
1.901 - 2.300 | 416 € | 478 € | 560 € | 598 € | 105 % | 1.400 € |
2301 - 2.700 | 436 € | 501 € | 587 € | 626 € | 110 % | 1.400 € |
2.701 - 3.100 | 456 € | 524 € | 613 € | 655 € | 115 % | 1.600 € |
3.101 - 3.500 | 476 € | 546 € | 640 € | 683 € | 120 % | 1.700 € |
3.501 - 3.900 | 507 € | 583 € | 683 € | 729 € | 128 % | 1.800 € |
3.901 - 4.300 | 539 € | 619 € | 725 € | 774 € | 136 % | 1.900 € |
4.301 - 4.700 | 571 € | 656 € | 768 € | 820 € | 144 % | 2.000 € |
4.701 - 5.100 | 602 € | 692 € | 811 € | 865 € | 152 % | 2.100 € |
5.101 - 5.500 | 634 € | 728 € | 853 € | 911 € | 160 % | 2.200 € |
5.501 -6.200 | 666 € | 765 € | 869 € | 956 € | 168 % | 2.500 € |
6.201 - 7.000 | 697 € | 801 € | 939 € | 1.002 € | 176 % | 2.900 € |
7.001 - 8.000 | 729 € | 838 € | 981 € | 1.047 € | 184 % | 3.400 € |
8.001 - 9.500 | 761 € | 874 € | 1.024 € | 1.093 € | 192 % | 4.000 € |
9.501 - 11.000 | 792 € | 910 € | 1.066 € | 1.138 € | 200 % | 4.700 € |
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.
Duesseldorfer Tabelle 2022 hier runterladen
Zahlbeträge Kindesunterhalt
Der tatsächlich ausgezahlte Kindesunterhalt wird Zahlbetrag genannt und unterscheidet sich vom rechnerischen Unterhaltsanspruch insofern ein Teil oder das gesamte Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen:
- Bei minderjährigen Kindern: die Hälfte des Kindergeldes
- Bei volljährigen Kindern: das komplette Kindergeld
Das, was übrig bleibt, nennt man Zahlbetrag.
Alternativ: Unterhaltsvorschussleistung
Solltest du keinen oder unregelmäßigen Unterhalt des getrennt lebenden Elternteils erhalten, springt der Staat ein und du bekommst für dein Kind Unterhaltsvorschuss. Bis vor kurzem galt: sechs Jahre lang innerhalb der ersten 12. Lebensjahre hat das Kind ggf. einen Anspruch. Seit der Gesetzesänderung zum 01.07.2017 haben deine Kinder womöglich Anspruch bis zur Volljährigkeit. Voraussetzungen hierfür sind dann allerdings, entweder: das Kind ist nicht auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) angewiesen, oder: die/der Alleinerziehende verdient mind. 600 brutto im SGB II-Bezug. Bei unter 12-Jährigen spielt hingegen der Verdienst des Alleinerziehenden keine Rolle.
Höhe des Unterhaltsvorschusses 2022
- 0 – 5 Jahre: 177 €
- 6 – 11 Jahre: 236 €
- 12 – 17 Jahre: 314 €
Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland, Alter des Kindes: max. 12 Jahre bzw. bis zur Volljährigkeit, kein oder nicht genügend Unterhalt des unterhaltspflichtigen Elternteils
Der Antrag wir beim zuständigen Jugendamt gestellt
Kindergeld
Natürlich gibt es auch das offizielle Kindergeld vom Staat. Momentan beträgt dies für das 1. und 2. Kind je 219 € im Monat. Für das 3. Kind: 225 €. Ab dem 4. Kind: 250 €
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist eine einkommensabhängiger Steuerfreibetrag. Diesen erhältst du nur, wenn du auf Kindergeld, welches als pauschale Steuererleichterung zu verstehen ist, verzichtest. Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Alleinerziehende in der Regel ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro.
Kinderzuschlag
Du bist alleinerziehend und kannst den Lebensunterhalt für dich, aber nicht für dein Kind sichern? Womöglich hast du einen Anspruch auf den Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 170 Euro. Dieser wird bei der Familienkasse (wie auch Kindergeld) beantragt und nur gewährt, wenn damit Hartz 4 vermieden werden kann. Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss wird hierauf angerechnet.
Wohngeld
Zusätzlich zum Kinderzuschlag kannst du auch Wohngeld für dich und dein Kind beantragen. Hierfür musst du ein gewisses Mindesteinkommen nachweisen, zudem auch Kindergeld und Unterhalt zählt. Wie hoch dieses Einkommen in deinem speziellen Fall sein muss, erfährst du in dem verlinkten Artikel.
Alleinerziehend studieren mit Hartz 4
Studierende im Vollzeitstudium sind grundsätzlich von Hartz 4 ausgeschlossen. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Anspruch deines Kindes. Auch wenn du selbst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, kannst du für dein Kind Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Wenn auch du dringend Leistungen vom Jobcenter brauchst, um deinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, empfehle ich dir als alleinerziehendem Elternteil, dich statt in Vollzeit, in Teilzeit immatrikulieren zu lassen. Teilzeitstudenten sind dem Grunde nach nicht mit BAföG förderfähig und können somit Hartz 4 erhalten. Alleinerziehende Teilzeitstudierende werden in der Regel nicht in einen Job vermittelt. Solltest du aber weitere Einnahmen haben, werden die fast in jedem Fall ans Hartz 4 angerechnet, auch wenn du selbst gar keine Leistungen vom Jobcenter bekommst, sondern nur dein Kind.
Regelleistungen Hartz 4
Seit dem 01.01.2022
= Regelleistung für alleinstehende Erwachsene 449 €
+ Kind bis zum 6. Geburtstag 285 €
+ Kind bis zum 14. Geburtstag 311 €
+ Kind bis zum 18. Geburtstag 376 €
+ Kind bis zum 25. Geburtstag im Haushalt der Eltern 360 €
+ Warmmiete in tatsächlicher Höhe für eine angemessene Wohnung
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Vorausgesetzt du lebst mit deinem Kind zusammen, erziehst, pflegst und versorgst es allein, hast du unabhängig davon, ob du Voll- oder Teilzeit studierst und eigentlich selbst Hartz 4 Anspruch hast, Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 SGB II . Der Alleinerziehendenmehrbedarf beträgt:
Alter | Anzahl Kinder | Mehrbedarf in € |
---|---|---|
unter 7 | 1 | 161,64 |
ab 7 | 1 | 53,88 |
unter 16 | 2 | 161,64 |
ab 16 | 2 | 107,76 |
unter 18 | 3 | 161,64 |
unter 18 | 4 | 214,52 |
unter 18 | 5 | 269,40 |
Beispiel Kind 1 ist 17 und Kind 2 ist 14, dann beträgt der Alleinerziehendenmehrbedarf 107,76 Euro.
Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Teilst du deinen Haushalt mit einem Kind, das jünger als 14 Jahre oder behindert ist, kannst du bei deiner Krankenkasse finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe beantragen, die dich unterstützt, wenn du selbst krank bist und sonst niemand in deinem Haushalt lebt, der sich um die Kinder kümmern kann. Die Haushaltshilfe kann Aufgaben wie Einkaufen, Putzen, Kochen, Kinderbetreuung übernehmen und dich während deiner Krankheit bzw. Rehabilitation unterstützen.
Stipendien
Eine weitere Möglichkeit zur Studienfinanzierung ist das Stipendium. Auch du kannst dich dafür bewerben. Nicht immer sind Bestleistungen Voraussetzung! Die gemeinnützige Renata GmbH vergibt Stipendien speziell für Alleinerziehend mit Wohnsitz in Berlin. Außerdem ist Stipendienlotse.de eine gute Plattform, um sich über Stipendien aller Art zu belesen und die für dich geeigneten herauszufiltern.
Das Mawista Stipendium richtet sich an Eltern, die ein Auslandssemester absolvieren möchten.
Gegebenenfalls bietet auch deine Hochschule ein Stipendium für Alleinerziehende an.
Darlehen
Wenn nichts mehr greift, gibt es auch Darlehen für Studenten. Der Hildegardis-Verein e.V. bietet dies für Alleinerziehende an. Eine christliche Konfession ist hier eine Voraussetzung. Alternativ findest du hier Tipps, wie du einen günstigen Studienkredit findest.