Bürgergeld (Hartz 4) für Studenten 2026: Nebenjob, Freibeträge, Anspruch
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Das wichtigste vorab: Hartz IV gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2023 heißen die unter Hartz 4 bekannten Leistungen zum Lebensunterhalt offiziell Bürgergeld. Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur “Neuen Grundsicherung” umbenannt. Detaillierte Infos zum Bürgergeld für Schüler und Studierende findest du hier.
Bürgergeld (Hartz 4) für Studenten kommt nur in Frage, wenn du…
- vom Studium offiziell beurlaubt (Urlaubssemester)
- in Teilzeit immatrikuliert
- alleinerziehend
- schwanger
- oder du bei deinen Eltern wohnhaft bist.
Sollte nichts davon auf dich zutreffen, hat sich jeder weitere Gedanke an einen Antrag auf ALG 2 für dich gegessen. So einfach ist das. Stattdessen solltest du dich mit dem Thema Wohngeld für Studenten beschäftigen.
Das alles hat allerdings keinerlei Einfluss auf den Anspruch der Menschen, mit denen du zusammenlebst. Soll bedeuten: Nur weil du keinen Hartz 4 Anspruch hast, heißt das nicht, dass du keinen Antrag für deine Kinder und deinen Partner stellen kannst. Aber Achtung, dein Einkommen beeinflusst die Höhe ihres Anspruchs.
Bürgergeld für Studenten in Bedarfsgemeinschaft
Solltest du BAföG-Empfänger sein und mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, der Bürgergeld (ehemals ALG 2) oder Sozialgeld bekommt (Partner, Kinder, Eltern), wirst du dich möglicherweise ein wenig über die Briefe gewundert haben, die dir in letzter Zeit ins Haus flattern.
Während sich der durchschnittliche BAföG Student seit Oktober 2019 über ein paar Euro mehr im Portemonnaie freut, macht deine Haushaltskasse gerade einen Rückwärtssalto und du verstehst die Welt nicht mehr. Denn, was dem einen Freud, ist dem anderen Leid.
Als Bedarfsgemeinschaft fließt dein BAföG in das Haushaltseinkommen mit ein, das als Grundlage für die Bedarfsermittlung beim ALG 2 her hält. Sprich, je mehr BAföG du bekommst, desto weniger Hartz 4 bekommt deine Familie. Jetzt könnte man meinen, das gleicht sich aus, aber nix da.
Seit der Gesetzesänderung vom 1. August 2016 (§ 11b Abs. 2 SGB II) werden Studenten bei der Einkommensberechnung des Jobcenters schlechter gestellt. Es entfällt fast alles bis auf eine Pauschale von 100 € als Ausbildungskostenfreibetrag. Gehst du als BAföG-Empfänger neben dem Studium arbeiten und bekommst z. B. für dein Kind Sozialgeld, stehen die Chancen gut, dass von deinem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nichts übrig bleibt – mit einer Ausnahme: Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 dürfen bis zur Minijob-Grenze von 603 € pro Monat (2026) komplett anrechnungsfrei dazuverdienen.
BAföG vs. Bürgergeld: Anrechenbares Einkommen
Wenn du wissen möchtest, wie viel von deinem Einkommen an die Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, musst du folgendermaßen vorgehen:
Bilde deinen fiktiven Bürgergeld-Bedarf (Regelsätze 2026, gelten seit 2024 unverändert):
- Wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenwohnst, gelten für euch beide je 506 € pro Monat.
- Wohnst du allein mit deinem Kind zusammen, liegt dein persönlicher Regelsatz bei 563 € monatlich.
- Bist du jünger als 25 und wohnst noch bei deinen Eltern oder bist ohne Zustimmung des Jobcenters in eine eigene Wohnung gezogen, liegt dein Anspruch bei 451 € monatlich.
Zu deinem Regelsatz kommt noch dein Anteil an der Miete hinzu. Dafür nimmt man die Bruttowarmmiete (ohne Strom) und teilt sie durch die Anzahl aller Haushaltsmitglieder. Das Ergebnis bildet deinen fiktiven Bürgergeld-Bedarf.
Alles, was nach Abzug der 100 € Pauschale unter diesem fiktiven Bedarfssatz liegt, gehört dir. Jeder Cent mehr wird zu 100 % vom Bürgergeld oder Sozialgeld deiner Lieben abgezogen – mit einer Ausnahme:
Fachliche Weisungen SGB II§ 11-11b Kapitel 5.6 Abs. 4
Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG und die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten nach den §§ 54 Absatz 3 SGB III und 64 Absatz 3 SGB IX werden als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet; dies gilt auch für Kinderbetreuungspauschalen der Begabtenförderungswerke.
Rechenbeispiel: Bedarfsgemeinschaft mit BAföG ohne Kind
Angenommen, du wohnst mit deinem Partner in einer 2-Raum Wohnung für 500 € warm. Dein:e Partner:in hat seinen Abschluss ganz frisch in der Hand und ist nun auf Jobsuche. Für den Übergang beantragt er / sie Leistungen beim Jobcenter. Da du studierst, hast du selbst keinen Anspruch auf Bürgergeld (Leistungen nach SGB II). In diesem Fall wird für dich ein fiktiver Bürgergeld-Satz als Freibetrag für dein Einkommen berechnet. Fiktiv, weil du für dich auch keine Leistungen erhältst, wenn du mit deinem Einkommen unter diesem Betrag liegst. Es geht lediglich darum festzustellen, ob und wie viel du an deine Haushaltsmitglieder abgeben musst.
Dein persönlicher fiktiver Bedarf liegt in diesem Beispiel bei 506 € Regelsatz + 250 € Mietanteil = 756 €. Du bekommst den BAföG-Höchstsatz von 992 € (2026) und hast einen Job als studentische Hilfskraft mit 450 € monatlichem Einkommen.
| Anrechnung BAföG Empfänger | Wie wird angerechnet? |
|---|---|
| BAföG (Höchstsatz ohne Kind) | 861 € |
| Nebenjob | + 450 € |
| Freibetrag Hartz 4 Studenten | - 100 € |
| Dein Regelsatz in Partnerschaft jeweils | - 404 € |
| Dein Mietanteil | - 250 € |
| Anrechenbares Einkommen | = 560 € |
| Berechnung ALG II Empfänger | Wie wird angerechnet? |
|---|---|
| Regelsatz | 404 € |
| Mietanteil | + 250 € |
| Eigenes Einkommen | - 0 € |
| Anrechenbares Einkommen Partner | - 560 € |
| Bewilligtes ALG 2 | = 94 € |
Daraus folgt: Dein Nebenjob wird vollständig vom Bürgergeld deines Partners bzw. deiner Partnerin abgezogen. Der Job bringt dir finanziell keinerlei Vorteile.
Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit BAföG
Als Alleinerziehende:r läge dein persönlicher fiktiver Bedarf bei 563 € Regelsatz + 250 € Mietanteil = 813 €. Du bekommst für dich den BAföG-Höchstsatz von 992 € (2026) + 160 € Kinderbetreuungszuschlag. Bleiben wir bei einer beispielhaften Miete von 500 € für zwei Personen und daraus einem anrechenbaren Einkommen von:
| Was wird angerechnet? | Wie wird angerechnet? |
|---|---|
| dein BAföG (Höchstsatz inklusive einem Kind unter 14 Jahren) | 1.011 € |
| BAföG Kinderbetreuungszuschlag (darf nicht angerechnet werden) | - 150 € |
| Hartz 4 Pauschale für Versicherungen & Co. | - 100 € |
| Hartz 4 Regelsatz für alleinstehende Erwachsene | - 449 € |
| Kind unter 7 Jahre | - 161,64 € |
| dein Mietanteil | - 250 € |
| Anrechenbares Einkommen | = 0 € |
Daraus ergibt sich für das Kind:
| Was wird angerechnet? | Wie wird angerechnet? |
|---|---|
| Regelsatz Kind unter 6 Jahren | 285 € |
| Mietanteil des Kindes | + 250 € |
| Kindergeld | - 219 € |
| Unterhaltszahlungen (Beispiel) | - 200 € |
| Dein anrechenbares Einkommen des Elternteils | - 0 € |
| Sozialgeld für das Kind | = 116 € |
Wohngeld trotz Bürgergeld und BAföG
Obwohl Wohngeld und Bürgergeld sich eigentlich gegenseitig ausschließen, gibt es eine interessante Gesetzeslücke, die dazu führt, dass du auch Wohngeld bekommen kannst, obwohl in deinem Haushalt jeder für sich genommen keinen Anspruch hat. Das ist der Fall, wenn in deinem Haushalt ein Gemisch aus Bürgergeld und BAföG zustande kommt.
Zwei Studierende bekommen zusammen Nachwuchs, weshalb die studierende Mutter ein Urlaubssemester beansprucht. Während der Beurlaubung vom Studium hat sie keinen Anspruch auf BAföG. Stattdessen kann sie aber für sich und das Kind Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Der Vater studiert offiziell weiter und bekommt dementsprechend weiterhin BAföG + 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Streng genommen hat keiner der drei Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld und doch kann der BAföG-Empfänger in dieser besonderen Konstellation Wohngeld für sich beziehen. Allerdings gilt dieses Wohngeld wiederum als Einkommen beim Bürgergeld-Antrag und kann ggf. den Anspruch für die restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft senken. Ein Wohngeldantrag lohnt sich in diesem Fall also nur, wenn das Einkommen der wohngeldberechtigten Person die Bürgergeld-Freibeträge nicht übersteigt.
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Bürgergeld und Nebenjob 2026: Was darfst du behalten?
Gute Nachricht für Studenten unter 25: Wenn du in der Schule, Ausbildung oder im Studium bist, bleibt dein Nebenjob-Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 € pro Monat komplett anrechnungsfrei. Das ist seit 2026 so, weil mit dem Mindestlohn (13,90 €) auch die Minijob-Grenze gestiegen ist.
Für Studenten ab 25 Jahren oder in besonderen Konstellationen gelten die normalen Freibeträge:
- 100 € Grundfreibetrag
- +20 % vom Einkommen zwischen 100 € und 520 €
- +30 % vom Einkommen zwischen 520 € und 603 €
- Maximal anrechnungsfrei: ca. 208,90 € pro Monat
Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld für Studenten
Bekommen Studenten Bürgergeld (ehemals Hartz 4)?
Grundsätzlich nein, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind. Ausnahmen: studierende Eltern (für das Kind), Krankheit > 6 Monate, Urlaubssemester, Mehrbedarf in besonderen Lebenslagen.
Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?
Unter 25 in Ausbildung: Bis 603 € Minijob komplett anrechnungsfrei. Über 25: Etwa 208,90 € pro Monat bleiben frei, darüber wird gekürzt.
Was ist mit BAföG und Bürgergeld gleichzeitig?
BAföG schließt das reguläre Bürgergeld in der Regel aus. Es gibt aber Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehende), die du zusätzlich beantragen kannst.
Lohnt sich ein Nebenjob, wenn ich Bürgergeld bekomme?
Unter 25 in Ausbildung/Studium: Ja, definitiv — bis 603 € komplett behalten. Über 25: Wenn du wenig verdienst, wird viel angerechnet. Ein 520-€-Minijob ist oft die effizienteste Wahl.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Bürgergeld?
Wohngeld ist nur ein Mietzuschuss (du hast Einkommen). Bürgergeld ist eine Grundsicherung (mit oder ohne Einkommen) inkl. Miete, Heizung und Regelsatz. Wohngeld-Antrag ist deutlich einfacher.