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Vorsicht beim BAföG Leistungsnachweis!

Vorsicht beim BAföG Leistungsnachweis!

Studenten, die bis zum Ende der Regelstudienzeit BAföG beziehen wollen, müssen nachweisen, dass sie ihr Studium voraussichtlich auch in dieser Zeit abschließen können. Deshalb verlangt das BAföG Amt mit Ende des 4. Semesters die Vorlage des sogenannten BAföG Leistungsnachweises. Bei deinem aktuellen Leistungsstand geht's nicht um Noten, sondern ausschließlich um bestandene Prüfungen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Hierfür müssen Studenten dem BAföG Antrag für das 5. Fachsemester entweder eine Leistungsübersicht mit 120 ECTS oder das Formblatt 5 beilegen, auf dem die Hochschule bestätigt, dass eine angemessene Anzahl an Leistungspunkten während des bisherigen Studiums erreicht wurden. Für die meisten ist das kein großes Problem. Trotzdem gibt es jedes Semester mehr als genug Studenten, die aufgrund fehlender Punkte ihren BAföG-Anspruch verlieren und ihren Abschluss nun mangels Finanzierung gefährdet sehen.

An dieser Stelle wird's wirklich kritisch und hier sollte man genau aufpassen, denn im schlimmsten Fall wird einem sofort das BAföG gestrichen. Bevor du jetzt losrennst und dir das Formular ausfüllen lässt, solltest du jetzt erstmal checken, ob du BAföG über die Regelstudienzeit hinaus bekommen könntest.

Was tun, wenn Punkte für den BAföG-Leistungsnachweis fehlen?

Du bist in Studienverzug und dein Leistungsstand mit Abschluss des 4. Fachsemesters für den BAföG-Leistungsnachweis wird nicht ausreichen.

BAföG Leistungsnachweis


Aufschub des BAföG Leistungsnachweis

Aufgrund der Pandemieverordnungen der Bundesländer wird der Leistungsnachweis automatisch um 4 Semester verschoben. Du brauchst dafür nichts begründen oder nachweisen. Folglich musst du seit mindestens Wintersemester 2018/19 durchgängig immatrikuliert gewesen sein, um im Wintersemester 2022/23 ohne Leistungsnachweis problemlos BAföG zu bekommen. In Thüringen und im Saarland sind es leider nur 3 Semester. Mehr zu den Corona Semestern findest du hier. Du kannst einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragen, wenn du einen der folgenden gesetzlich anerkannten Gründe nachweisen kannst:

  • Schwangerschaft während des Studiums und/oder Kind jünger als 14 Jahre
  • das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist
  • Gremientätigkeit als gewähltes Mitglied an deiner Hochschule
  • Krankheit
  • Behinderung

In diesem Fall musst du die fehlenden Leistungen der ersten 4 Fachsemester, in einer angemessenen Zeit nachholen. Was als angemessen gilt, hängt vom Verlängerungsgrund ab. Meistens muss der Leistungsnachweis dann aber ein Semester später vorgelegt werden. Daraus folgt, dass du im Fall einer Bewilligung den üblichen Leistungsstand des 4. Fachsemesters erst nach 5 Semestern erreicht haben musst.

Um den BAföG-Leistungsnachweis zu einem späteren Zeitpunkt einreichen zu dürfen, musst du deinen normalen BAföG-Antrag ein formloses Schreiben hinzufügen. Falls du dabei Hilfe brauchst, kannst du gern unseren kostenpflichtigen BAföG Antrags-Service in Anspruch nehmen: 

bafög leistungsnachweis

Achtung Stolperfalle!

Selbst wenn du den BAföG-Leistungsnachweis nach dem 4. Semester pünktlich vorlegen könntest, solltest du ihn dir negativ bescheinigen lassen, wenn einer der oben genannten Gründe bei dir zutrifft. Solltest du den BAföG-Leistungsnachweis nämlich regulär einreichen und dann später BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beantragen wollen, wird dein Verlängerungsantrag voraussichtlich abgelehnt.

Die Logik dahinter lautet wie folgt: Um eine BAföG Verlängerung zu bekommen, muss der dargelegte Grund ursächlich für die Studienverzögerung sein. Wenn besagter Grund irgendwann in den ersten vier Semestern lag und du deine Leistungen trotzdem wie jeder andere in der vorgesehenen Zeit einreichst, sagst du damit aus, dass in den ersten vier Semestern keine Studienverzögerung vorlag. Es gibt also keinen Grund, dir dafür eine BAföG Verlängerung zu gewähren.

Dasselbe gilt im Grunde genommen, wenn du wegen des Verzögerungsgrundes Urlaubssemester beantragt hast. Während der Beurlaubung vom Studium hast du nämlich ganz offiziell nicht studiert, auch wenn du während dieser Zeit vielleicht trotzdem Leistungen erbracht hast. Eine BAföG Verlängerung und somit ein Aufschub des Leistungsnachweises kann nur gewährt werden, wenn du aus einem anerkannten Grund langsamer, aber nicht gar nicht studiert hast, wie es bei der Beurlaubung der Fall wäre. Deshalb solltest du dir unbedingt im Klaren über die Vor- und Nachteile von Urlaubssemestern sein, bevor du dich dafür entscheidest.

Plan B: Fake it till you make it

Sollten dir Punkte fehlen, du aber keines der Kriterien nach § 15 BAföG für eine BAföG Verlängerung erfüllen, wird dir das BAföG mit sofortiger Wirkung gestrichen. Also nicht zum Ende der Regelstudienzeit, sondern schon zum fünften Semester. Deine einzige Chance ist dann irgendwie an einen positiv bescheinigten Leistungsnachweis zu kommen.

Wer entscheidet über die Anzahl der nötigen Leistungspunkte?

Mir sagte meine Sachbearbeiterin damals, dass das die Hochschulen entscheiden. Die füllen für gewöhnlich die Formulare aus und setzen ihr Kreuzchen an erfüllt oder eben nicht erfüllt. Bachelor- und Masterstudiengänge sind üblicherweise so aufgebaut, dass in jedem Semester 30 Credit Points erreicht werden. Nach dem vierten Semester müsste man also theoretisch 120 Leistungspunkte zusammenhaben.

Nun kann es aber in deinem Studiengang etwas anders sein. Vielleicht wäre in deinem Fall 115 Leistungspunkte korrekt nach dem vierten Semester. Hinzukommen kann, dass deine Hochschule vielleicht Abweichungen von +/- 10 % immer noch für angemessen hält. Frei nach dem Motto, der eine Kurs, den du noch nachholen musst, wird dich jetzt nicht an einem erfolgreichen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit hindern. Ich weiß auch von Studiengängen und Unis, denen 60 Punkte völlig ausreichen, um Leistungsnachweise über das Formblatt 5 positiv zu bescheinigen. Das alles im Detail für jede Hochschule und jeden Studiengang zu überprüfen, wäre viel zu viel Aufwand für das Amt. Es verlässt sich deshalb auf das Urteil deiner Hochschule.

Was du tun musst, um länger BAföG zu erhalten

  1. Checke, ob du Anspruch auf eine BAföG Verlängerung hast.
  2. Beantrage den Aufschub des BAföG Leistungsnachweis.
  3. Lade dir hier am Ende deiner Regelstudienzeit den Antrag für deine BAföG Verlängerung runter.


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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

277 Kommentare

  • Hey Luisa,
    zunächst einmal, Dankeschön, dass du uns Studis so sehr unterstützt mit deiner Beratung:-).
    Nun zu meinem Anliegen:
    Ich bin Studentin im 5. Mastersemester. Da die Regelstudienzeit im Master 4 Semester beträgt, wollte ich fragen ob ich trotzdem weiterhin Bafög bekommen kann, wenn ich einen Folgeantrag stelle (letzter Antrag war vor ca. 1 Jahr und bewilligt bis 03/2024). Und welche Formblätter müsste ich genau einreichen?
    LG
    Besa
  • Hey Luisa,
    zunächst einmal, Dankeschön, dass du uns Studis so sehr unterstützt mit deiner Beratung:-).
    Nun zu meinem Anliegen:
    Ich bin Studentin im 5. Mastersemester. Da die Regelstudienzeit im Master 4 Semester beträgt, wollte ich fragen ob ich trotzdem weiterhin Bafög bekommen kann, wenn ich einen Folgeantrag stelle (letzter Antrag war vor ca. 1 Jahr und bewilligt bis 03/2024). Und welche Formblätter müsste ich genau einreichen?
    LG
    Besa
  • Hallo Lusia,
    Ich bin zur Zeit im 4ten Semester ( Lehramt)
    Laut das Kultusministerium soll ich 120 Punkte haben um mein Studium anerkennen zu können .
    Ich habe 3 Kinder 8 Jahre /5 Jahre / 3 Jahre ( aktuell). ,und ich habe leider bis jetzt nur 16 Punkte geschafft und in meinem aktuellen Semester habe ich vor ca 15 Punkte zu machen .
    Ich mache mir Sorgen dass mein aktuellen Leistungsnachweis sehr niedrig ist .
    Wie viele Semester könnte ich noch verlängern?
    Ich habe gelesen dass in der Regel 120 punkte in 4 Semester gemacht sein soll , was in meinem Fall nicht möglich war .
    Werden bei der Verlängerung alle meine Kinder berücksichtigt? Oder nur das jüngste? Mein jüngste war 2 Jahr alt als ich angefangen habe zu studieren.
  • Hallo Lusia,

    Ich studiere Lehramt, ich bin zur Zeit in im 4ten Semester . Laut das kultusministerium soll ich 120 Punkte haben ,um das Studium anerkennen zu können.
    Ich habe 3 Kinder 3 Jahr / 5 Jahre / 8 Jahr ( aktuell ) .
    Ich konnte leider bis jetzt nur 16 Punkte machen und ich mache mir große Sorgen ,dass mein leistungnachweis sehr niedrig ist .
    Besteht das Gefahr dass mein Bafög gestrichen wird . Mein jüngstes Kind war nicht mal 2 Jahre alt als ich im ersten Semester war.
    Wie viele Semester wird in meinem Fall die Veränderung möglich ? Und Ist das wichtig vor der Verlängerung angemessene Punkt zu haben ?
    Wird bei der Verlängerung nur das jüngste Kind berücksichtigt oder die andren Kinder auch ?

  • Hallo,
    ich habe im WS 19/20 mein BWL-Studium begonnen, das eigentlich eine Regelstudienzeit von 6 Semestern hat. Derzeit befinde ich mich im 9. Semester. Nach dem SO 2023 habe ich kein BAföG mehr erhalten, da ich die erforderlichen Credits nicht nachweisen konnte.
    Nach dem offiziellen fünften Semester habe ich keinen Leistungsnachweis eingereicht (wurde nicht dazu aufgefordert),
    Hat sich das fünfte Semester aufgrund von Corona für mich verschoben? Falls nicht, könnte eine Rückzahlung auf mich zukommen?

    Vielen Dank im Voraus, viele Grüße.
  • Hallo danke für die Mail.

    Ich studiere Lehramt auf Mittelschule und muss zwei Formblätter aufzeigen. Einmal mein Hauptfach und entweder Erziehungswissenschaften oder meine Didaktfächer.

    Ich hab nun Erziehungswissenschaften vom Prüfungsamt bekommen. Dort habe ich alle Kurse bis zum 4. Semester.

    Aber bei meinem Hauptfach fehlt ein Kurs mit 3 ects. Und beim Formblatt steht ich hab nicht alle Kurse bis zum 4. Semester erbracht. Aktuell bin ich im 7. Semester und habe wegen Corona noch die Möglichkeit gehabt dieses Semester den Nachweis zu geben. Das Problem, dieses Semester habe ich den Kurs nicht belegen können und es bleibt zum nächsten Semester.

    Das heißt ich werde 1 Semester (im 8. Semester) kein Bafög bekommen.


    Was kann ich tun. Es geht halt wirklich nur um ein einzigen Kurs. Den habe ich einfach vergessen weil das nur 3 ects sind.
  • Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen?
    Ich studiere an einer Fachhochschule und komme in das 5. Fachsemester.
    Ich komme für den Leistungsnachweis des 4. Fachsemesters auf 105 LP von 120 geforderten LP (30LP pro Semester) und bekomme somit erstmal nur noch Bafög bis zum 03/2024. Ich habe aber laut dem Bescheid eine Förderungshöchstdauer bis zum März 2025, was 7 Fachsemester entspricht und bis dahin sollte ich mein Studium auch sicher abgeschlossen haben. Ich konnte zu meinen Studiengang keine Regelstudienzeit finden, da dieser ziemlich klein ist und es wahrscheinlich deswegen nicht geregelt ist? Laut dem vorgeschlagenen Modulplan lässt sich aber mein Studium in 6 Semestern abschließen. Jetzt habe ich ja auch zu Corona Zeiten mein Studium angefangen und 1-3 Onlinesemester gehabt, deswegen dachte ich auch eigentlich es wird keine Probleme geben. Was muss ich tun? Was kann ich machen, sodass ich auch noch BAföG bis zum Ende meines Studiums bekomme?
    Vielen Dank im Voraus!
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für die ganzen Infos.
    Ich studiere im Bachelor (mit insgesamt 180 CP) jetzt im Sommersemester im 8.Fachsemester und mein Leistungsnachweis wird für den Antrag 10/2023 - 09/2024 in naher Zukunft fällig. Auf dem Formblatt 5 steht: Die auszubildende Person hat die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des __ Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht. Meine Frage ist, ob das Prüfungssekretariat dort 8.Fachsemester oder 4.Fachsemester (Abzug 4 Corona-Semester) bei mir einträgt?

    Kann das Bafögamt meine Leistungsübersicht (rechtlich) verlangen, wenn ich das Formblatt 5 einreiche? Also reicht Formblatt 5 aus?

    Beste Grüße
    Marc
  • Hey Marc,

    Das steht auf deiner Immatrikulationsbescheinigung.Das Formblatt 5 ist im Prinzip die Leistungsübersicht. Es gibt keinen Grund beides zu verlangen.
  • Hallo,
    ich habe eine Frage und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
    Ich bin derzeit im 3. Fachsemester meines Master Lehramtsstudiengangs an der Uni Essen. Meinen ersten Antrag hatte ich im Mai 2022 bewillgt bekommen. Der Bewilligungszeitraum war bis März 2023. Habe mein Bafög leider für März nicht mehr bekommen. Jetzt wollte ich einen Folgeantrag erstellen und frage mich, ob ich auch einen Leistungsnachweis einreichen muss? Denn überall habe ich gelesen, dass man diesen Leistungsnachweis erst nach dem 4. Semester einreichen muss. Ist das also richtig, das ich (derzeit im 3. Semester), kein Nachweis vorlegen muss?
    Vielen Dank im Voraus :)
  • Hallo Luisa,
    mein Antrag auf Auslandsbafög wurde wegen nicht erreichens der Credits abgelehnt nach 7 Monaten warten auf eine Rückmeldung ( habe 208 und es werden 240 als mindest nach dem 4. Jahr angegeben) Ich studiere in Spanien Medizin und bin darauf angewiesen. Kannst du mir etwas empfehlen?
  • Hi Luisa,
    Ich habe eine Frage bzw ein Problem, ich bin im 9 Fachsemester und ich musste den Formblatt 5 vorzeigen, da ich an corona erkrankt war habe ich nach Verlängerung gebeten und mir wurde durch COVID Bafög wider bewilligt bis März 2023
    Ich hatte gestern und heute eine Prüfung, habe an beide Teil genommen die 2 Scheine ausmachen und wichtig für das Formblatt 5 sind, mein Problem ich habe eine Klausur bestanden und den Schein erhalten, leider den 2te Prüfung nicht bestanden, die nächste Prüfung wäre Anfang April 2023, meine Frage auf dem Bafögzettel steht (aktuell) dass ich noch 2 Monate Zeit habe die Unterlagen nach zureichen, falls ich es nicht mache verfällt mein Antrag, muss ich wieder einen Antrag auf Verlängerung machen oder reichen diese 2 Monate wenn man ab März anrechnet bis Mai? Habe ich das richtig verstanden? also hätte ich im April noch die Möglichkeit den Schein zu machen und nachzureichen ?
    Liebe Grüße
  • Hallo Luisa,

    ich studiere jetzt im 5. Semester, und habe damit drei Semester studiert, in denen mein Land (RLP) die Regelstudienzeit erhöht hat also die angeblichen Nullsemester.
    Mein Bafög Amt fordert nun nach dem 4. Fachsemester den Leistungsnachweis.
    Kann ich die Nullsemester hier irgendwie geltend machen, ich würde ja theoretisch erst ein normales Semester studiert haben, auch wenn es innerhalb dieser in meinem Studiengang generell ein digitales Unterrichtskonzept gab?

    Liebe Grüße
  • Hallo Luisa,

    ich bin derzeit im 8. Semester und im letzten Semester (7.) musste ich den Leistungsnachweis einreichen, da ich laut Corona-Verordnung jetzt noch im 5. Semester angerechnet werde.
    Nach Abgabe des Formblatts 5 beim Prüfungsamt bekam ich glücklicherweise eine positive Entscheidung mit "Die übliche Leistungen wurden erbracht", obwohl ich 70 CP hatte.
    Nachdem ich alles eingereicht hatte, forderte nach 2 Monate die Sachbearbeiterin des BAföG meinen Notenspiegel an und kontaktierte das Prüfungsamt, was schließlich dazu führte, dass sie meinen Antrag ablehnte, weil ich nur 70 CP hatte.

    Sie hat zwei Begründungen gegeben, die erste ist, dass ich das Formablatt 5 für das 4. Semester und nicht für das 7. Semester abgeben musste, obwohl ich ihr erklärt habe, dass unsere Uni die Semester ganz normal ohne Nullsemester zählt. Also was für das BAfög als 4. Fachsemester zählt, gilt für das Prüfungsamt als 7. Fachsemester.
    Als zweite Begründung gab sie an, dass mir das Prüfungsamt nicht die üblichen Leistungen bestätigt habe!
    Ich weiß nicht, ob die Sachbearbeiterin sie davon überzeugt hat, dass 70 CP nicht ausreichen, um eine positive Entscheidung zu treffen, oder was der Grund dafür ist.
    Ich habe das Formblatt 5 mit dem Stempel und der Unterschrift des Prüfungsamtsleiters.
    Selbst wenn das Prüfungsamt irrtümlich positiv entschieden hat, wie kann eine Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel plötzlich ungültig werden?
    Ist es rechtmäßig, dass BAföG trotz positivem Bescheid der Fakultät den Antrag ablehnen kann? weil ich dachte, die Priorität ist, was jede Fakultät entscheidet und welche Standards sie verwendet.

    Ich entschuldige mich für diese lange Nachricht, aber dieses komplizierte Problem kann nicht kürzer erklärt werden.

    MfG
  • Hey Kryptiqox,

    sorry, aber die Nachricht ist tatsächlich zu lang, um sie mal eben nebenbei als Kommentar zu beantworten. Dafür brauche ich mehr Zeit und Ruhe, um das ordentlich zu durchdenken und nichts falsches zu sagen. Hierfür gibt es unsere persönliche kostenpflichtige Beratung: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • Hallo Luisa
    kannst du bei Behinderung empfehlen sich teilstudierfähig vom Arzt schreiben zu lassen? Damit bekommt man doch deutlich mehr Zeit, oder?
  • Hey Nadine,

    ja. wenn du das als Grund für die Studienverzögerung geltend machen willst, musst du das natürlich auch nachweisen. Wenn du noch keinen ausgewiesenen GdB (Grad der Behinderung hast, lass dir das vom Arzt bescheinigen. Das brauchst du ohnehin, um einen GdB zu bekommen, der noch weitere Vorteile als nur BAföG hat.
  • Stehen die Chancen gut diese bewilligt zu bekommen? Und bei chronischer Erkrankung würde das auch gehen, oder? Brauche ich für die Teilstudierfähigkeit zwingend einen Gdb?
  • Hey Nadine,

    die Kommentarzeile ist nicht der richtige Ort für eine Einzelberatung. Wenn du das das Thema spezifischer mit uns besprechen möchtest, kannst du gerne unsere kostenpflichige "Fragerunde" buchen. https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/ Da können wir dann ggf. auch telefonieren, wenn du willst.
  • Hallo, ich habe wegen dem Leistungsnachweis eine Frage:
    Ich studiere Zahnmedizin und muss den Formblatt 5 von meiner Uni ausfüllen lassen. Ich war auch heute da aber die Dame (Sekretärin) meinte das mir 2 Scheine fehlen und sie mir den Formblatt nicht bestätigen kann.
    Ich studiere in Hessen und habe die 4 corona Semester schon in Anspruch genommen. Meine letzte Zahlung vom Bafögamt war im August für September.
    Ich hatte Anfang Oktober eine Prüfung was ein Schein ausmachte, bin an Corona erkrankt und konnte an der Prüfung nicht teilnehmen. Der 2te Schein der mir fehlt, die Klausur wird im Februar geschrieben.
    Meine Sachbearbeiterin meinte im September ich könnte den leistungsnachweis bis zum 31.1.2023 vorlegen, aber da die Prüfung im Februar erst ist wollte ich fragen wie ich das machen soll.
    Falls eine leistungnachweisverschiebung möglich ist wollte ich fragen wie man das macht.
    Lg
  • Hey Fatema,

    wie mn das macht, steht in diesem Artikel. Ich würde aber erstmal die Sachbearbeirin nochmal um eine Fristverschiebung bis Ende Februar bitten. Wenn es nur um diese eine Prüfung geht und du nachweist, dass du dich dafür angemeldet hast, geht das bestimmt. Notfalls machst du das schriftlich, was genau das ist, was hier steht. Einfach ein Brief mit Formblatt 5 und der Anmeldung zur Prüfung. Ganz unspektakulär.
  • Hey Luisa, danke für deine schnelle Antwort, ich habe heute mit meiner Sachbearbeiterin geredet, sie meinte ich soll einen verspätete Vorlage des leistungsnachweis beantragen, aber sie hat nicht gesagt das ich Formblatt 5 negativ bescheinigen soll, meine Frage muss ich das noch negativ bescheinigen lassen und das mit Schicken?
    Lg Fatema
  • Hey Fatema,

    für gewöhnlich macht man das so. Darauf auch die Uni bestigen, wann die notwendige Prüfung stattfindet.
  • Hi Luisa, Sorry noch mal eine Frage, habe Formblatt 5 vom Sekretariat so wie du es gesagt hast unterschreiben lassen sie hat aber den 2.11.2022 notiert muss da nicht 31.9.2022 ( also Ende des SS 22 stehen?
  • Hey Fatema,

    Das Datum der Unterschrift muss natürlich dem tatsächlichen Datum entsprechen. Das andere Datum ist der Tag an dem die notwendigen Pinkte eingetragen bzw. die letzte notwendige Prüfung bestanden wurde.. Das kann, muss aber nicht der 30.09. sein.
  • Hi Luisa, ich habe dieses Wi-Semester (bereits mein 9. Semester) erneut Bafög beantragt. Durch die Coronaregelung wurden die letzten 4. Semester nicht an die Regelstudienzeit angerechnet. Somit bin ich gerade effektiv im 5. Semester, habe aber noch nicht die erforderlichen 120 LP erreicht. Ich habe anerkannte Gründe dafür und habe die Verlängerung der abgane des leistungsstand beantragt. Somit muss ich dem Bafög Amt über ein Formblatt 5 nachweisen, dass ich den erforderlichen Leistungsstand eines 4. Fachsemester noch nicht erreicht habe. Das erfolgt dann über einen negativen Bescheid des Bafög Beauftragen meiner Uni. All das ist schon erfolgt und habe ich dem Bafög Amt schon zur Verfügung gestellt. Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, den genauen Punktestand in einem Formblatt 5 nachzuweisen. Ist das üblich und schlau von meiner Seite wenn sie genau wissen welchen Leistungsstand ich habe? Und sollte das Formblatt mit einem negativen Bescheid+ meine anerkannten Gründe nicht ausreichen?
  • Hey Andy,

    wo ist daas Problem? Ich würde den Leistungsstand einfach nachweisen. Das Amt muss natürlich prüfen, ob du überhaupt studiert hast. Es macht natürlich einen Unterschied, ob du in 4 Semestern 100 oder nur 10 Punkte geschafft hast. Das Amt muss unter anderem einschatzen, ob ein Abschluss in absehbarer Zeit überhaupt möglich ist. Wenn du nur 10 Punkte hast, brauchst du sicher noch mehrere Jahre zum Abschluss und es passt vielleicht auch gar nicht zur Begründung. Eine Verschiebung muss in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Verschiebungen/Verlängerungen werden nicht für grundloses getrödel gewährt.. Wenn di in einem der 4 Semester keine 100% erreichen konntest, was war dann in den anderen 3 Semestern?
  • Hallo Luisa
    ist es möglich in einem Semester aufgrund von Krankheit Stoff aus dem letzten Semester nachzuholen und keine Leistungspunkte zu machen? Würde das Bafög dann zurückgefordert werden?
  • Hey Lisa,

    Voraussetzung ist ein aktives Studium. Im BAföG gibt es sowas wie eine Präsenzpflicht nicht, aber wie weißt man nach, dass man tatsächlich studiert und nicht auf Staatskosten Dauerurlaub macht? Dafür gibt es die Leistungspunkte. Es ist also theoretisch möglich keine Leistungspunkte zu machen, wenn man trotzdem studiert. Ich würde auf jeden Fall Kurse belegen und mich auch zu der einen oder anderen Prüfung anmelden. Wenn du durchfällst, ist das halt so. Was den Leistungsnachweis nach dem 4. Semster angeht, musst du auf die im Artikel beschriebenen Verzögerungsgründe und Angemessenheit des Verzugs achten. Also wenn du jetzt dieses Semester keine Punkte mchst, weil du letztes auch keine gemacht hast und du jetzt erstmal den Kram aus dem letzten Semester nachholen willst, sollten wir mal die Begrifflichkeiten sortieren. Du brauchst 120 Punkte bevor das 5. Semester beginnt. Woher die 120 Punkte kommen, ist völlig egal. Das müssen nicht alle Kurse aus Semester 1 bis 4 sein. Du kannst kreuz und quer belegen. Das Amt interessiert sich nur für die nachte Zahl, nicht den Inhalt. Wenn du jetzt die Prüfungen aus dem letzten Semester wiederholst ohne die Kurse us dem aktuellen Semester zusätzlich zu machen, ist das okay. Wenn du letztes Semester aber nix gemacht hast und dieses Semester auch keine Prüfungen mitschreibst, könnte es fieswerden. Melde dich zu Prüfungen an, auch wenn du dich nicht 100% fit fühlst. Fall durch, kassier eine schlechte Note oder was auch immer, nur mach irgendwas. Gar keine Kurse und Prüfungen anmelden, macht keinen guten Eindruck.
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Zählen angerechnete Leistungen auch wie gerade abgeschlossene? Ich habe momentan auch das Problem, das mir teilweise Voraussetzungen fehlen, bzw. unser ganzer Studiengang umstrukturiert wurde und ich im Winter kaum noch etwas belegen kann.
    Und ich bin chronisch Krank/ habe eine Behinderung, und brauche vermutlich länger. Den Nachweis könnte ich (falls keine weitere Verzögerung eintritt) rechtzeitig vorlegen. Das ganze wurde aber durch die Coronasemester abgefedert.Ihr hattet ja mal geschrieben, man soll schon vor dem Vorlegen des Nachweises eine Verlängerung beantragen. Wäre das nicht ein Problem, wenn man die Punkte hätte? Gibt es bei Behinderung eine Mindestanzahl an Punkten pro Semester, die man erreichen muss?
  • Hey Lisa,

    es ist völlig egal, in welcher Reihenfolge Punkte abgelegt werden. Im Prinzip will das Amt nur wissen, ob du auf dem Stand deiner Kommilitonen bist und ein Abschluss in der Regelstudienzeit möglich ist.
  • @Luisa Todisco
    Bzgl. Antwort an Tobi am 03. Oktober 2022 um 17:46 Uhr.
    Das Physikum war an sich kein Kriterium für den Erhalt des Leistungsnachweises weil die meisten Studenten die den ünerwiegenden Teil der Klausuren der ersten vier Semester bestanden haben haben den Leistungsnachweis erhalten, also unabhängig davon ob sie das Physikum bestanden haben oder nicht.

    Können auch Nicht-EU Bürger Studienabschlusshilfe erhalten?
    Wie ist es auch mit Wohngeld wenn man kein Bafög mehr bekommt? ich habe gehört man kann das erhalten
  • Hallo, ich habe eine Frage, ich studiere Medizin im zehnten Semester und beziehe Bafög.
    Ich hatte damals beim Physikum im ersten Versuch nicht bestanden, im zweiten schon und habe dann den klinischen Abschnitt begonnen, den positiven Leistungsbescheid hatte ich damals auch rechtzeitig bekommen und eingereicht, und erhielt weiterhin Bafög.
    Ich habe eine Verlängerung um vier Semester bekommen wegen Corona.
    Aus Prüfungsangst und Stress bin ich das zweite Staatsexamen dieses Jahr leider nicht angetreten, ich werde das im nächsten Halbjahr machen.
    So gesehen werde ich trotz den Corona Verlängerungen nicht bis zum Abschluss Bafög erhalten sondern um ein Semester weniger.
    Rein theoretisch ist ja das damalige erstmalige Nichtbestehen des Physikums ein schwerwiegender Grund, welcher die Verlängerung des Bafög-Bezugs um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus begründet.
    Hätte ich das also damals melden sollen? Bringt es mir nichts wenn ich das jetzt melde?
  • Hey Tobi,

    ja, das hättest du damals schon tun sollen. Wenn das Physikum vor dem Leistungsnachweis lag und dieser Trotzdem rechtzeitig vorgelegt wurde, hat die verpatzte Prüfung offensichtlich zu keiner Studienverzögerung geführt, die jerzt irgendwie ausgeglichen werden müsste. Du brauchst also einen anderen Grund, der nach dem Leistungsnachweis und nicht während der Coronasemester zu einer Verzögerung geführt hat. wenn das nicht klapprt, beantrage für die letzten 12 Monate im Studium Studienabschlusshilfe. https://www.studierenplus.de/bafoeg/studienabschlusshilfe/
  • Hallo Luisa,
    ich bin aktuell im 5. Semester und das BAföG Amt möchte jetzt einen Leistungsnachweis von mir haben. Ich habe aufgrund der Corona Pandemie leider nicht die benötigten ECT Punkte erreichen können, da bei uns auch keine Online Klausuren angeboten wurden.
    Nun möchte das BAföG Amt trotzdem ein Leistungsnachweis haben. Soll ich diese Aufforderung einfach ignorieren, da ja die Regelstudienzeit um 4 Semester aufgeschoben wurde und jeder sagt, dass es automatisch verschoben wurde und das BAföG Amt auch davon weiß, oder soll ich den negativen Leistungsnachweis trotzdem zum BAföG Amt schicken?
    Ich habe nur Angst, dass wenn ich den negativen Leistungsnachweis nicht sende, dass mir dann mein BAföG gestrichen wird…

    MfG Felix
  • Hi Luisa,
    ich sehe du antwortest sehr viel. Vielen Dank dafür.
    Meine Situation ist etwas komplex.
    Ich habe mein Studium 2016 im WS angefangen (Philosophie/Polititk).
    Im 3. Semester bin ich dann im Nebenfach auf Psychologie gewechselt.
    Nach dem 3. Semester habe ich das Studium Unterbrochen.
    Im WS 2020 habe ich dann ein Psychologiestudium begonnen.
    Im WS 2021 habe ich dieses abgebrochen und mich wieder in den veränderten (also der Nebenfachwechsel schon integriert) ersten Studiengang immatrikuliert (Philosophie/Psychologie).

    Mein Bafögantrag 2020 für Psychologie wurde abgelehnt, weil ich parallel in Österreich ein Studium begonnnen habe, bei dem ich einen Antrag auf Förderung gestellt habe, Dieser wurde abgelehnt, weil ich über 30 war und die Stelle mein altes Studium als abgebrochen angesehen hat und damit nicht als Fachrichtungswechsel bewertet hat sondern als einen neuen Studienabschnitt.

    Auch mein Antrag 2021 für Philosophie wurde abgelehnt, aus selbigen Grund.

    Nun habe ich meine Situation nocheinmal mit meiner zuständigen Gruppenleitung besprochen. Sie bewertet meine Situation als einen doppelten Fachrichtungswechsel. Erst von Philosophie zu Psychologie und dann zurück. Die Begründung dafür habe ich geschrieben und es sieht gut aus, dass sie angenommen wird. Leider ist in dieser Zeit natürlich die Semesterzählung weitergegangen. Meine Leistungen kann ich aus verschiedenen Gründen noch nicht nachweisen. Warum dies nicht geht habe ich mit Corona begründet, nachdem ich dazu aufgefordert wurde ausführlich zu begründen, warum ich nicht nachweisen kann, dass ich die Leistungen vollbracht habe. Der Grund Corona hat dem Sachbearbeiter nicht gereicht. Dieser hat mich nun dazu aufgeforderrt genau zu begründen, wie mich die Coronapandemie im Studium beeinträchtigt hat.

    Hast du eine Idee, welche Gründe man da nennen kann, ohne sich ins eigene Fleisch zu schneiden? Weil dass wir alle nicht so viel gemacht haben, während Corona ist ja vor allem eher Psychischer Natur. Den Grund kann ich aber nicht angeben, weil ich damit meine Fachrichtungswechsel begründet habe und den Wechsel zurück zu Philosophie mit meiner Stabilisierung begründet habe.

    Liebe Grüße,
    Flo
  • Hey Flo,

    Die kommentarspalte ist nicht der richtige Ort für so umfangreiche Fragen. Eine persönliche, individuelle (ggf. telefonische) Beratung kannst du gerne hier kostenpflichtig buchen: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • Hallo Fraou Todisco
    Ich habe eine frage bitte,
    Bald muss ich beim Bafög einen Antrag auf Verlängerung stellen
    Ich bin jetzt im sechsten Semester und habe die erforderlichen leistungsnachweis Punkte nicht erreicht und Wegen Corona wurden an unserer uni vier Semester verlängert
    dass bedeutet, dass ich 2 fachsemester bis jetzt studiert und meine regelzeit studium bis märz 2025
    meine frage bitte
    Kann ich einen antrag ohne Leistungsnachweis stellen?
    Ich danke Ihnen sehr im voraus
  • Hey Sars,

    ja. Der Leistungsnachweis hat sich für alle automatisch verschoben. Du brauchst sie die Corona Semester einfach nicht mitzählen.
  • Hallo ich bin im 2. Semester und möchte meinen Studiengang und die Universität wechseln. Gelten dann bei mir die ersten 2 Semester die ich schon hatte mit dem neuen 1. und 2. semesters des neuen Studiengangs schon zu den 4 Semestern? und bekomm ich bei einem komplett anderen Studium nochmal die Regelstudienzeit bezahlt oder werden die 2 Semester die ich schon hatte davon abgezogen?
  • Hey Swetlana,

    beim ersten Wechsel wird die neue Regelstudienzeit komplett gefördert. Alte Semester werden erst beim 2. Wechsel angerechnet.
  • Hey Luisa,

    erstmal vielen Dank für die hilfreichen Info‘s! Ich hätte eine Frage bezüglich des Leistungsnachweises. Hier ist ja immer dir Rede vom Vorlegen am Ende des 4. Semesters.
    Ich bin allerdings erst im 8. Semester schwanger geworden, habe vor 2 Monaten mein Kind bekommen. Bin also jetzt im 10. Semester und habe bisher immer den Leistungsnachweis beigefügt. Mir fehlt jetzt nur noch die Bachelorarbeit, alle anderen Prüfungen habe ich abgelegt. Verschafft mir das jetzt Nachteile im Herbst beim Beantragen der Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Kindererziehung (da enden die drei erhaltenen Verlängerungs-Semester wegen Corona)? Ich habe kein Urlaubssemester beantragt.

    Und falls nein, wie lange könnte ich die Förderungshöchstdauer verlängern, wenn ich mein Kind beispielsweise erst mit 2 Jahren in die Kita geben möchte (um dann meine Bachelorarbeit zu schreiben)?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    Liebe Grüße
    Leyla
  • Hey Leyla,

    Ich weiß ja nicht, wie lange deine Regelstudienzeit dauert, aber du bist theoretisch noch im WS 19/20 Das war das 7., oder? In den meisten Bundesländern gibt es 4 0- Semester. Die Kindererziehung während der 0-Semester. Wenn du vorher kein Kind hattest und den Leistungsnachweis zum 5. Semester regulär abgegeben hast, gibt es keinen Grund für eine Verschiebung wegen Kindererziehung. Im Falle einer bewilligten Verschiebung des Leistungsnachweises werden mindestens dieselbe Anzahl Semester nach der Relgelstudienzeit gefördert wie für die Verschiebung des Leistungsnachweises. Wenn du den Leistungsnachweis also erst im 8. Semester vorgelegt hast und das fürs Amt okay war, dann darfst du auch 4 Semester überziehen. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine, ansonsten findest du die lange Version hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ Da findest du auch einen Test für mögliche Zusatzsemester. Benkedabei aber, dass du die Corona-Semester nicht mitzählen darfst.
  • Hey Luisa, ich habe mal eine Frage.
    Folgende Situation: Ich hab im WiSe 20/21 mein Studium Wirtschaftswissenschaften begonnen. Gleich im Dezember 2020, also zum Beginn meines Studiums, musste ich ins Krankenhaus und wurde mit einer sehr schweren chronischen Krankheit diagnostiziert. Die Therapie dieser Krankheit hat mich von Dezember 2020 bis Juni 2021 ziemlich ausgeknockt und ich habe effektiv nicht studiert. Somit waren die ersten beiden Semester schon mal versaut.
    In der Zeit habe ich Bafög bezogen und dem Bafög-Amt nichts von meiner Erkrankung gemeldet. Zum einen habe ich es einfach verpeilt, weil ich wirklich anderes im Kopf hatte. Zum anderen musste ich auch irgendwie die Medikamente und Behandlungen bezahlen oder mein Wg Zimmer, weil ich aus dem Mietvertrag auch nicht vor Oktober 2021 rausgekommen wäre. Nun bin ich im 4. Fachsemester und so richtig angefangen zu studieren habe ich erst letztes Semester. Der Leistungsnachweis steht also vor der Tür. Jetzt überlege ich, ob ich den einfach absichtlich nicht bestehe, weil ich erst jetzt herausgefunden habe, dass ich wahrscheinlich sehr viel Bafög zurückzahlen müsste, wenn ich das Amt jetzt etwas von meiner Krankheit und dem Verlauf des letzten Jahres wissen lassen würde. Lieber erhalte ich gar kein Bafög, als noch auf einem großen Haufen Schulden zu sitzen. Wäre das der einzige Weg und würde das Bafög Amt wirklich Geld zurückfordern für das letzte Jahr, obwohl ich ja keine andere Wahl hatte? Oder hast du noch eine andere Idee?
  • Hey Simon,

    du hast Glück, dass das alles während der Corona Semester passiert ist. Die werden nämlich nicht mitgezählt und du bist praktisch noch Ersti. Du musst jetzt erstmal noch gar nichts nachweisen. Das wird für alle automatisch verschoben. Also entspann dich ;)
  • Hallo Luisa,

    ich habe im WiSe 2020/21 angefangen Wirtschaftsingenieurwesen zu studieren und habe mich diesen Februar im 3. Fachsemester dazu entschieden auf Wirtschaftswissenschaften zu wechseln.

    Bei der Studienberatung wurde mir empfohlen für das jetzige 4. Semester ein Urlaubssemester zu beantragen, damit ich im 3. Semester "bleibe" und dann mich das kommende Semester umschreibe.

    Ich erhalte gerade Bafög und habe Angst das ich für mein neues Studium keine Förderung bekomme.



    Viele Grüße
  • Hey Son,

    das ist komplett egal. Du bist in den Augen aktuell noch im 0. Semester wegen Corona wurde alles zwischen ss 2020 und ws 21/22 nicht mitgezählt. Ein Wechsel ist also gerade super einfach.
  • Hallo allerseits,

    ich bin so was von verwirrt, ich weiss nicht weiter.
    Ich bekam endlich für dieses Semester Plaz für Zahnmedizin.
    Ich hab allerdings vorher 7 Semester Medizintechnick studiert ohne dies abzuschließen.
    Ich hab bis das 5te Semester Bafög bekommen.
    Nun hab ich mich für Zahnmedizin eingeschrieben und Bafög beantragt, nur wollen sie von mir eine Fachwechselserklärung dafür.
    Übrigens hab ich mich mehr Mals für Zahnmedizin beworben aber ohne Chance, dies ist das erste Semester, in dem ich en Platz erhalten hab.
    Ich hab Angst, dass das Bafög mich nicht für Zahnmedizin finanziert und ich deswegen misslinge.
    Ich weiss nicht wie diese Erklärung äußere.
    Habt ihr bitte Tipps für mich.
  • Hey Yousif,

    ein Wechsel nach dem 4. Fachsemester wird nur bewilligt, wenn du physisch nicht in der Lage bist in der Medizintechnik zu arbeiten. Du wirst also sehr wahrscheinlich kein BaföG mehr bekommen. Da gibt es leider auch keine Tipps, um das zu umgehen.
  • Hallo Luisa,

    Meine Situation ist so, das ich im 1. Semester vom Master ein Kind bekommen habe und die Prüfungszeit kurz nach dem Wochenbett (8Wochen nach der Geburt) startete und ich keine Leistung erbringen konnte. Im ersten Semester konnte ich kein Urlaubssemester einlegen, da das erst ab dem zweiten geht. Jetzt, im zweiten Semester will ich ein Urlaubssemester einlegen, weil ich merke das ich Familie und Studium nicht unter einen Hut bekomme. Eigentlich weiß ich schon jetzt, das ich nach dem Urlaubssemester nicht weiterstudieren will und kann. Meine Frage ist: Muss ich mit der Exmatrikulation zum Ende des Urlaubssemesters Leistungen nachweisen aus dem ersten Semester? Oder gilt die Exmatrikulation in der Regel ohne Leistungsnachweis? Ich habe die Befürchtung das das Amt dann sieht das ich im 1. Semester keine Leistung erbracht habe und eine sofortige Rückzahlung fordert. Die offizielle Hotline ist zur Zeit nicht in Betrieb, deshalb wäre ich sehr dankbar über diesen Weg eine Antwort zu bekommen.
  • Hey Marie,

    ich würde mich sofort exmatrikulieren lassen. Im Urlaubssemester hast du denselben Status, außer weiter Prüfungen ablegen zu dürfen. Ich sehe also keinen Vortel eines Urlaubssemesters, wenn man eh nicht vorhat Leistungen zu erbringen und danach abzubrechen. Mir wäre neu, dass das Amt abseits des regulären Leistungsnachweises, der zum 5. Bachelor-Fachsemester fällig wird, Leistungen kontrolliert. Im Master gibt es keinen Leistungsnachweis. Abgesehen davon, gelten die letzten vier Semester als Nullsemester. Aus Sicht des Amtes haben in den letzten 4 Semestern gar keine Lehrveranstaltungen stattgefunden. Ich würde mir also keine Sorgen machen. Ich habe auch 2 Kinder im Studium bekommen und wurde 16 statt 10 Semester gefördert. Als Mutter könntest du jetzt bis zu 6 Fachsemester gefördert werden. Urlaubssemester sind davon ausgenommen. Solltest du später doch nochmal studieren wolle, würde nur dasselbe Fach gefördert werden. Ein Fachwechsel ist im Master nicht möglich.
  • Mein Vorteil im Urlaubssemester wäre im Grunde: keine Kosten für Krankenkasse usw.. Das heißt, am liebsten würde ich einfach weiterstudieren ohne Leistnugen zu erbringen und ohne Urlaubssemester. Vor allem um viel Zeit mit dem Kind zu haben. Mich jetzt zu exmatrikulieren würde für mich bedeuten keine finanzielle Absicherung zu haben. Mein Bescheid gilt noch bis zum Wintersemester22/23. Vielleicht ist es dann doch gut, wenn ich jetzt einfach weiterstudiere und mich vielleicht in einem Jahr exmatrikuliere und sogar noch mal einen Bafög Antrag stelle zum WS22/23?
    Lg, danke für die rasche Antwort
  • Hey Marie,

    streng genommen wäre das Betrug BAföG zu beziehen, obwohl ein Abbruch feststeht und auch keine Teilnahme am Studium geplant ist. Also weder Lehrveranstaltungen noch Prüfungen. Du müsstest wenigsten ein bisschen studieren. Dein Anspruch verfällt sobald du mehr als 3 Monate nichts mehr fürs Studium tust. Das wäre auch bei Krankheit der Fall. Abgesehen davon bedeutet BAföG auch Schulden. Wenn du dich exmatrikulierst, kannst du Hartz 4 beantragen. Das dürfte ähnlich viel wie BAföG sein und du müsstest nichts zurückzahlen. Allerdings müsstest du dich auf Jobs bewerben, wenn das Amt das verlangt. Wie ich hörte sind die aber bei Alleinerziehenden mit Babys/Kleinkindern nicht besonders streng, was das betrifft und eine Bewerbung ist ja auch nicht automatisch eine Anstellung. Ich hasse das Jobcenter zwar mit jeder Zelle, aber das wäre wenigstens keine Erschleichung von Sozialleistungen.
  • Hallo Luisa, ich habe im Sommersemester 2018 angefangen zu studieren und das Studium an sich hat mich total enttäuscht und ich hatte 2 Semester lang eine stark depressive Phase (vor allem auch wegen des Studiums) und hab dementsprechend kaum bis gar keine Leistungen erbracht und bin deshalb nicht im 4. Semester auf meine 90 Credits für den Leistungsnachweis gekommen, beim Arzt war ich nicht und habe daher auch keine ärztliche Bescheinigung. Habe seitdem kein Bafög mehr erhalten, davor habe ich den Vollsatz bekommen, aber auch immer unregelmäßig da die Sachbearbeiterin nicht so recht hinterher kam musste ich einige Monate auf die Nachzahlung immer warten was mir alles umso mehr erschwerte, da ich damals noch eine Wohnung bezahlen musste. In meinem 6. Semester habe ich dann endlich meinen Studiengang gewechselt (was leider zu spät war um wieder Bafög zu erhalten, die akzeptieren bei uns nur einen Wechsel vor dem 3. Semester). Jedenfalls war der Wechsel die beste Entscheidung die ich hätte treffen können, seitdem ist mir auch klar, dass ich nicht zu blöd bin zum studieren sondern ich einfach die falsche Wahl getroffen habe und mir gehts auch viel besser und ich blühe total auf in meinem aktuellen Studiengang. Ich konnte mir auch einige Credits aus dem vorherigen Studiengang anrechnen lassen und bin somit aktuell im 2. Semester mit bereits 63 Credits nach diesem Semester hätte ich voraussichtlich 94. Nun ist meine Frage, da sich die Regelstudienzeit um ein 4. mal verlängert hat ob es eine Möglichkeit gibt wieder eine Antrag zu stellen. Obwohl ich seit Sommersemester 2020 keines mehr erhalte. Vielen Dank und Liebe Grüße
  • Hey Alina,

    das mit dem Wechsel nach dem 4. Semester ist nicht nur bei euch so. Das gilt für alle Studierende bundesweit. Ein Wechsel nach dem 4. Semester wird nur bewilligt, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt. in der Regel ist ein solcher Grund eine Berufsunfähigkeit, die den Abschluss in diesem speziellen Fach unmöglich macht, aber kein Hindernis für das neue Fach ist. z.B. wenn eine Sängerin ihre Stimme verliert und deshalb auf Literatur umsteigt. Gesundheit kann im Einzelfall also ein unabweisbarer Grund sein. Die Diagnose darf aber nicht schon früher bestanden haben, sonst hätte man ja auch früher abbrechen können. Ich sehe da also keine große Hoffnun. Versuchs lieber mit Wohngeld https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/
  • Hallo Luisa,
    danke für den Artikel. Ich bin im 7. Semester, werde aber nicht die Scheine haben, um mein Studium zu beenden, ich kann mir echt nicht erklären, warum. Das Einzige, das ich sagen kann, ist, dass ich zwar Kurse belegt habe, aber nicht die Richtigen, um das Studium zu beenden (Ich habe keine Ahnung, wie man so blöd sein kann). Ich denke darüber nach, abzubrechen, weiß aber nicht, wie dass dann aussehen wird. Bei Abbruch, was will das BAFÖG-Amt wissen? Wird die Akademie direkt kontaktiert? Ist diese Untersuchung direkt oder erst bei dem Zeitpunkt der Rückzahlung?

    Viele Grüße und danke sehr
  • Hey Markus,

    soweit ich weiß , gibt es gar keine Untersuchung, zumindest habe ich noch nie davon gehört. Wenn du den Leistungsnachweis nicht erbringen kannst, gibt es künftig kein BAföG mehr. Das gilt auch, wenn du jetzt nach dem 4. Semester wechselst. Von einer Rückzahlung gehe ich persönlich nicht aus. Das würde nur passieren, wenn du gar nicht studiert hättest.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe eine Frage bezüglich eines Freisemesters, um an meiner Doktorarbeit zu schreiben. Ich würde gerne ein Semester keine Kurse belegen und mich voll auf meine Doktorarbeit konzentrieren. Ich studiere Humanmedizin und komme jetzt im Herbst ins 6. Semester. Ich bekomme seit dem 1. Semester Bafög und bin bisher mit allen Leistungsnachweisen in Regelstudienzeit. Das Freisemester würde ich gerne im 7. Semester, also im Sommersemester 2022 machen. Könnte mein Bafög für das Semester, in dem ich keine Kurse belege zurückgefordert werden, bzw ich komplett meinen Anspruch auf Bafög verlieren? Ein Urlaubssemester ist nicht so leicht bewilligt zu bekommen und außerdem bin ich auf das Bafög für meinen Unterhalt auch angewiesen.
    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    Liebe Grüße,
    Lissy
  • Hey Felicia,

    frag das bitte deinen Sachbearbeiter. Ich kann da nur Vermutungen anstellen. Noch vor dem Abschluss zu promovieren, gibt es soweit ich weiß nur bei Medizinern und damit viel zu spezifisch für mich.
  • Ich studiere in Bayern und bin zurzeit im 4. Semester. Bedingt durch die Coronasituation und durch einen Krebsfall meiner Mutter habe ich grade mal 40 CPs sammeln können. Besteht eine Möglichkeit den Leistungsnachweis verschieben zu können?
  • Hey Cem,

    versuch es. Beides gehört zu den "schwerwiegenden Gründen".
  • Hallo liebe Luisa
    Habe ich das also richtig verstanden, dass pro Lebensjahr mit Kind (während des Studiums) 1 Semester Aufschub für den Leistungsnachweis gewährt werden muss. Also in meinem Fall
    Studium Beginn Sose 2018 wäre das 1 Semester bis sose 2019 usw. also hätte ich zum heutigen Stand mindestens 2 mal wegen Kindererziehung einen Aufschub beantragen können ? Lg
  • Hey Sarika,

    es kommt auf Alter des Kindes an. Hast du 3 Semester mit einem Kind unter 5 Jahren studiert, kannst du ein Semester Aufschub beantragen. Bei 4 Semestern Studium sind es 2 Semester extra. Und auf diese 2 exxtra Semester kann nochmal ein zusätzlichhes Semester bewilligt werden.
  • Hallo Luisa,
    ich habe eine Tochter (im Mai 2 Jahre alt) und habe letztes Semester als der Leistungsnachweis gefordert wurde ein Semester für SChwangerschaft und eins für Kindererziehung angerechnet bekommen. Jetzt habe ich aktuell 102 Punkte und meine Regelstudienzeit endet im Herbst 2021.
    Wie ist das geregelt mit der Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Muss ich jetzt immer wieder Leistungsnachweise erbringen oder ist das bei der Verlängerung der Regelstudienzeit irrelevant weil ich die sowieso auf Grund der Kindererziehung und Schwangerschaft bekomme? Ich hoffe das ist verständlich. Liebe Grüße
  • Hey Jana,

    du kannst damit rechnen, dass du nach der Regelstudirenzeit mindestens genauso viele Semester angehängt bekommst, wie dein Leistungsnachweis jetzt aufgeschoben wird. Das musst du aaber auch jedes Mal beantragen.
  • Hallo Luisa,
    danke für die Antwort. Kann ich dann am Ende der Regelstudienzeit einfach ein weiteres Semester beantragen ohne den Leistungsnachweis erneut beantragen zu müssen? Werden mir dann direkt 2 Semester genehmigt auf Grund von Kindererziehung und Schwangerschaft oder muss ich das dann trotzdem immer einzeln machen?
  • Hallo Luisa,
    ich bin nun im dritten Semester an einer Uni in Meck-VorPomm und mache mir großen Druck um zu verhindern, dass ich nach dem 4.Semester den Leistungsnachweis(120ECTS) nicht erbringen kann und mir deswegen Bafög gestrichen wird. Nach dem ersten und zweiten Semester lief alles nach Plan und ich habe 60 ECTS. Die Online-Lehre im WiSe ist nun echt hart und ich weiß nicht, wie ich die Prüfungen bestehen soll. Stattfinden, werden sie vorraussichtlich aber alle und sie gelten als Freiversuche. Ich vermute stark, dass ich bei 2-3 Prüfungen durchfalle und somit nur 102-108 ECTS erreiche. Glaubst du, dass ich trotzdem eine Chance habe, weiter Bafög zu erhalten und den Leistungsnachweis später zu erbringen. Oder reicht Online-Lehre und Freiversuch als Begründung einfach nicht aus. Hast du vllt eine Idee? Ohne Bafög stände mein Studium auf der Kippe.
    Vielen Dank fürs Lesen.
  • Hey Clemens,

    du musst nicht unbedingt 120 punkte haben. bei mir hätten 108 gereicht. und ich weiß von anderenhochschulen/studiengängen, dass auch nur 60 ECTS reichen können. Frag mal an deiner Uni, wie viel Punkte du für eine positive Bescheigung brauchst.
  • Hey Jana,

    Du musst die Verschiebung des Leistungsnachweises immer wieder neu beantragen bis du den Stand des 4. Semesters erreicht hast. Wenn dann die Regelstudienzeit endet stellst du denselben Antrag auf dieselbe Art und weise. Du erstetzt im Prinzip nur "Leistungsnachweis" durch "Regelstudienzeit". Wenn dir 2 Semester zustehen, können sie direkt 2 Semester bewilligen. Wenn nicht, dann nicht.
  • Hallo Luisa, ich habe eine Frage.
    Wie ist es geregelt, wenn man normalerweise zum Ende des Sommersemesters den Leistungsnachweis für Jura vorlegen müsste, aber ich es nicht geschafft hat. Ich studiere in Bochum u das Sommersemester war quasi hier ein nullsemester. Wird der Nachweis nicht dann auch verschoben ? Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 4 Jahre alt. Habe es einmal verschieben lassen wegen Schwangerschaft und Kindererziehung. Lg
  • Hey Sarika,

    die Vershiebung wegen des Corona Semesters ist überall unterschiedlich geregelt. Ich glaub in Bochum muss sie beantragt werden, bin aber nicht 100% sicher. Wegen Kind müsste aber locker noch eine Verschiebung durchgehen. Zusammen mit Corona bin ich optimistisch, dass dein Leistungsnachweis verschoben wird. Du musst dich nur be deinem Amt erkundigen, wann du diese Versschiebung beantragen musst.
  • hallo liebe luisa,
    danke für den hinweis, ich habe meine sachbearbeiterin vom bafögamt darauf angesprochen. jetzt kommt ihre begründung, weshalb diese gesetzesgrundlage, dass der leistungsnachweis coronabedingt für soSe 2020 für mich nicht eingreift. sie meinte, dass ich diesen nachweis in 2019 vorzeigen müsste, da ich damals aufgeschoben hatte, da ich im 1. semester schwanger und im 2. semester (geburt etc), komm ich nicht in den genuss der Verschiebung des leistungsnachweises. kann das rechtens sein, dass ich aufgrund von schwangerschaft etc einen nachschub bekommen habe, jetzt in der corona zeit dadurch nachteile habe ? lg
  • Hey sarika,

    da bin ich wieder überfragt. Kann aber gut sein. Wäre ja eine Art doppelt gemoppelt. Stell dir das wie Urlaubssemester vor. Ungefähr so funktioniert der Aufschub vom Leistungsnachweis. Während du im "Urlaubssemester" bist, kannst ja nicht gleichzeitig nochmal im "Urlaubssemester" sein. Ist sogesagt kein Nachteil, da in dem Semester sowieso keiner Leistungen von dir erwartet hat. Du kannst aber für ein Jahr mit Kind noch ein Semester zusätzlich beantragen. Extra auf extra geht nämlich eigenartigerweise. Wird ein Jahr Aufschub gewährt, kannst du für dieses Jahr wieder ein Semester wegen Kind beantragen. Du konntest ja während des bereits gewährten Aufschubs ebenfalls keine 100% geben, weil du ein Kind zu betreuen hattest. Es geht nicht um das ob, sondern um die Begründung.
  • Hey Luisa
    ich bin aktuell im vierten semester, habe 25 cp erreicht aufgrund der Corona situation und dem Pflegefall meiner mutter, dadurch konnte ich im zweiten und im dritten semester nicht viel bis garnichts machen, da ich mich jetzt in der Praxisphase befinde habe ich beschlossen meine Fehlenden Klausuren ersteinmal nachzuholen in diesem Semester+ im nächsten da ich die Klausuren im 5. Semester nicht schreiben kann(wird nicht zugelassen wenn man wenig credits hat), weil ich unter 70CP habe. Kann ich diesen Nachweis irgendwie verschieben?

    LG
  • Hey Beyza,

    du brauchst dnoch gar keinen Leistungsnachweis. Die letzten 4 Semester werden für die Leistungsbeurteilung wegen der Pandemie ausgesetzt. Der Leistungsnachweis wird automatisch für alle ohne besonderen Antrag um bis zu 4 Semester verschoben. Abgesehen davon kann ein Pflegefall ein "schwerwiegender Grund" für eine Verschiebung darstellen. also falls du es nicht schaffst, die Leistungen rechtzeitig nachzuholen, versuch's damit. Allerdings zählt die Pflege während dieser ohnehin schon ausgesetzten Corona Semester nicht. Nur die Zeit davor und danach ist relevant.
  • Guten Tag Luisa;
    reicht 120 CP für anfangs des 6 Fachsemster um man Bafögsförderung zu erhalten,,,
    Also Am Ende des 5 Fachsemster 120 erbracht wurde!!!
    (Fachhochschule Frankfurt)
    Ingenieurwissenschaft
    Danke
  • Hey Hamilton,

    ich kenne nicht die Regelung für jeden einzelnen Studiengang. Safe wärst du mit 150 Punkten. Frag mal Amt und Uni.
  • Hallo Luisa,
    danke für deine Antwort. ich habe noch Fragen. Ist es möglich, ein Urlaubsemester zu nehmen um die gewünschte ETCS punkte zu erreichen und wieder einen Antrag stellen? Oder kann ich gar nicht mehr BAföG bekommen?
  • Hey Martial,

    du müsstest dann 150 Punkte nachweisen. Wenn du das schaffst, kannst du zum 6. Semester wieder BAföG beantragen.
  • Hallo Luisa,
    mein Antrag auf Bafög wurde Abgelehnt.
    Ich war im SS2017 immatrikuliert, aber da ich kein Zimmer in der Stadt (Koblenz) bekommen habe könnte ich nicht an Vorlesungen und Prüfungen teilnehmen und ich wohnte in München.
    Im WS 17/18 habe ich einen Platz in der nähe bekomme und bin seitdem immatrikuliert. Im SS 19 habe ich Entbunden und daher 2 Urlaub Semester genommen (SS19 und WS 19/20). Im SS 20 habe den Bafög beantragen. Das BAföG Amt hat vom mir 85 ETCS Punkte Verlangen. Die habe ich am Ende des SS 20 vorgelegt(und sogar mehr 93 ETCS). Trotzdem habe ich eine Ablehnung bekommen.
    Sie meinen:
    Die ETCS Punkte hätte vor Ende des SS20 vorlegen müssen
    Ich habe von WS 17/18 (2. Semester) bis WS 18/19 (4.Semester) insgesamt 8 Prüfung nicht bestanden.(Ursache für die Verzögerung).

    Für mich war WS 17/18 das 1.Fachsemester und nicht der 2.Fachsemester und genauso WS 18/19 das 3.Fachsemester. Ich habe noch Zeit zu Widersprechen, jedoch weis ich nicht wie ich umgehen soll und ob ich überhaupt eine Chance habe Bafög zu bekommen. Könntest du mir bitte über meine Situation erklären und eventuelle tipp geben?
    Mit ein Kind ist es für mich schwierig Studium und Arbeit zu kombinieren , deswegen brauche ich den Bafög.
    Danke dir
  • Hey Martial,

    wenn du im SS 2017 immatrikuliert warst, ist das dein 1. Fachsemester, auch wenn du keine Prüfungen abgelegt hast. Aus meiner Sicht kannst du gar nichts dagegen machen. Das Amt hat Recht. Du hättest dich im 1. Semester beurlauben lassen müssen, damit es nicht als Fachsemester zählt.
  • Hey Luisa,
    leider bin ich auf den oben genannten Plan B angewiesen. Aus verschiedenen Gründen habe zwei Prüfungen geschoben und bin bei einer im Erstversuch durchgefallen. Nun komme ich nicht auf die 108 benötigten CPS. Den Nachweis zu fälschen gestaltet sich aber bei uns sehr einfach. Man lädt sich das Dokument herunter, öffnet es mit Word und kann es dann bearbeiten wie man möchte. Meine Frage nun: Prüft das Amt in irgend einer Form nach, ob man die CPS wirklich erreicht hat oder vertrauen Sie lediglich auf das Dokument?
    Vielen Dank für deine Antwort.

    LG Max
  • Hey Max,

    du bist ja lustig. Fragst du mich hier tatsächlich öffentlich, ob du das Amt betrügen kannst? 1. ist das keine gute Idee und 2. ist das keine gute Idee 3. eine andere Antwort auf deine Frage wäre eine verdammt schlechte Idee.
  • Ich habe mich vor Kurzem bei meiner Fakultät informiert, wie viele CP für den Leistungsnachweis benötigt werden. Sie sagten man benötigt 60 Punkte. Daher wollte ich fragen, weist das BAföG Amt auch das für mein Studiengang nur 60 Punkte verlangt werden, wenn ich denen mein Transcript of Records schicke? Weil das Formblatt 5 wird vom Prüfungsamt nicht mehr ausgefüllt bei mir.
  • Hey MS,

    manche Ämter wissen sowas andere nicht. Wenn deine Uni das Formblatt 5 generell nicht mehr ausfüllt, hat das wohl seinen Grund. Hier in Berlin ginge das definitiv nicht bei knapp 20 Hochschulen und x Studiengängen.
  • Hallo,

    Ich bin aktuell im 3. Semester und bin mir nicht sicher ob ich am Anfang des 5. die 90 LP erreichen kann.
    In den ersten 2 Semestern war ich aufgrund starker psychischer Krankheit nicht fähig alle Prüfungen zu bestehen. Die Corona-Situation hat dies noch verstärkt.
    Einen Arzttermin deswegen hatte ich jetzt erst Anfang Oktober (Anfang 3. Semester) bekommen und da wurde es auch bestätigt.

    Macht es dem Amt was aus wenn sowas erst nach 2 Semestern bestätigt wurde? Einen solchen Termin zu bekommen dauert ja leider immer ewig.

    Und wann sollte man ein Attest dafür vorlegen? Eher sofort oder erst beim Verlängerungsantrag?

    Wie sind so die Erfahrungen bei solchen Erkrankungen? wird da 1 oder 2 Semester aufgeschoben?

    Zweite Frage ist wenn man sich ein krankheitsbedingtes Urlaubssemester nimmt ob das sich auf den Verlängerungsantrag negativ auswirkt.

    Beispielsweise das 4. als Urlaubssemester und absolviere das 4. Fachsemester danach und stelle dann einen Verlängerungsantrag falls die Punkte nicht reichen.

    LG An
  • Hey An,

    wenn du dich im 4. beurlauben lässt, ist besagtes semester fürs amt nicht existent. Du machst das 4. Fachsemester dann ja erst später und musst entsprechend später den Leistungsnachweis einreichen. Das hat nichts mit Verschiebung zu tun. Das mit den psychischen Erkrankungen hör ich moment ziemlich oft. Das gehört zu den schwerwiegenden Gründen und istceine Einzelfallentscheidung ob und wie lange verschoben werden darf. Dazu kann ich also nichts sagen. Atteste und Gutachte werden zum Zeitpunkt der Antragstellung eingereicht. Urlaubssemester müsen unverzüglich mitgeteilt werden. Währen ´d der Beurlaubung bekommt man kein BaföG.
  • Hey, ich komme jetzt aktuell ins 5. Fachsemester meines 6 semestrigen Bachelorstudiengangs. Ich habe am Ende des 4. Semesters insgesamt 88 Leistungspunkte erreichen können, wobei ich 100 für die weitere Förderung des BAföGs erreicht hätte müssen. Ich war für zwei Klausuren im 4. Semester krank geschrieben (insgesamt 12 Leistungspunkte, mit Attest) und eine Klausur (8 Leistungspunkte) habe ich geschoben. Am Ende des 4. Semester hatte ich 88 Leistungspunkte erreicht und habe ein formlosen Antrag dem BAföG Amt geschickt mit der Begründung, dass ich die 100 Leistungspunkte nicht erbringen konnte, da ich krank war und eine entsprechende Krankschreibung für beide Klausurtermine mit beigelegt.

    Nun habe ich heute eine Absage der Verschiebung meines Leistungsnachweises bekommen mit der Begründung, dass ich Klausuren aus dem 2. und 3. Semester nicht mit geschrieben habe, die dafür maßgeblich wären die 100 Leistungspunkte zu erreichen. Ich war zu diesen Klausuren krank, doch da es aber bei meiner Uni so ist, dass man bei nicht erscheinen der Klausur kein Attest vorlegen muss, sondern das die Klausur automatisch geschoben wird, bin ich nicht zum Arzt gegangen und habe mich durch Medikamente (Ratiopharm) selbst medizinisch versorgt. Nun muss ich dem Amt beweisen, dass ich die Klausuren aus dem 2. und 3. Semester krankheitsbedingt (Psychisch und Phsysich, was meine Freundin bezeugen kann) nicht mitschreiben konnte, da ich am Limit und kurz vor einem Burnout war.

    Ich bin verzweifelt. Mein Studium hängt vom BAföG ab. Ich konnte diesen Monat auch keine Miete zahlen. Ich bin mit meinen Nerven am Ende.

    Was soll bzw. kann ich tun? Danke im Voraus.
  • Hey Serdal,

    um weiter BAföG zu bekommen, kannst du nur tun, was das Amt verlangt. Du musst beweisen, dass du an den Prüfungen nicht teilnehmen konntest. Die interessieren sich nur für Beweise. Wir reden hier immerhin von einem Gesetz. Behauptungen reichen da nicht, du brauchst handfeste Beweise. Wenn du das nicht kannst, versuche es hiermit: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studium-finanzieren-ohne-bafoeg/
  • Hallo Luisa,
    ich brauche 120 ECTS Punkte um weiterhin Bafög zu bekommen (Antrag muss im Oktober raus), letztes Semester habe ich bereits einen Aufschub auf Grund von Schwangerschaft und Kindererziehung bekommen. Meine tochter ist 17 Monate alt und ich schaffe diesen Monat insgesamt nur 96 Punkte zu bekommen, bzw. werden davon zwei Hausarbeiten auch noch nicht bewertet sein.
    Gibt es eine Chance doch noch Bafög zu erhalten? Durch einen Krankheitsfall in der Familie fiel die Betreuung meiner Tochter für 8 Wochen aus.
    Muss ich überhaupt den Leistungsnachweis mitschicken oder soll ich es einfach mal ohne probieren?
    Mit meiner Studiengangsleitung habe ich noch vor zu sprechen und hoffe darauf, dass mir trotzdem ein positiver Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Gäbe es sonst noch Möglichkeiten? Bin jetzt Ende 5. Semester und komme ins 6. Die ersten beiden waren aber in Teilzeit, daher offiziell wahrscheinlich erst Ende 4. Semester.
    LG Jana
  • Hey Jana,

    es kann ein Semester für die Schwangerschaft und eines für das erste Lebensjahr bewilligt werden. Also ja, es ist theoretisch möglich nochmal eine Verschiebung bewilligt zu bekommen.
  • Hallo Luisa,

    wann würde grundsätzlich die Berechtigung auf Bafög erlöschen ?
  • Hey Niklas,

    es gibt viele verschiedene Faktoren, die in bestimmten Situationen zum Tragen kommen. Du bekommst aber ganz sicher nie wieder BAföG, wenn du schonmal einen Diplom, Magister oder Examensstudiengang erfolgreich abgeschlossen hast. Examensstudiengänge im Bachelor-Master sind trotz davon ausgenommen (z.B. Lehramt). in Fachwechsel im Master ist ebenfalls ausgeschlossen.

    Andere Faktoren, die zumindest zu einer (vorübergehenden) Ablehnung führen findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/kein-bafoeg/
  • Hallo,
    nachdem ich meinen Leistungsstand(ohne dem Formblatt 5) eingeschickt und abgelehnt wurde, wurde aufgrund der Pandemie(und den verschobenen Klausuren) meine Förderungshöchstdauer um ein Semester erhöht und der Leistungsnachweis wurde nach dem 5. Semester verschoben. Nun hab ich etwas später einen positiven Leistungsnachweis meiner Uni erhalten und frage mich nun wie ich vorfahren soll. Wenn ich jetzt den positiven Leistungsnachweis einschicke (der deutlich unter 120LP liegt und ich jetzt schon weiß, dass ich nach dem 6. Semester nicht fertig werde) würde sich die Höchstförderungsdauer wieder verringern?

  • Hey Anni,

    klingt für mich als wäre der Leistungsnachweis generell für alle verschoben worden, damit brauchst du jetzt nichts abgeben.
  • Hallo Luisa,

    Ich komme jetzt in das fünfte Semester (Regelstudienzeit beträgt 6.Semester) und mir würden nach der letzten Prüfung die ich in den kommenden Tagen abgebe nur noch 6 KP fehlen um 90 KP zu erreichen, was für die weitere Zahlung des Bafög nötig wäre. Habe ich dennoch möglichkeiten weiterhin irgendwie Bafög zu bekommen? Ich war aus zeitlichen Gründen verhindert Prüfungen abzulegen, jedoch trifft keins der genannten Gründe wie Schwangerschaft etc. zu.
  • Hey Su,

    was das 5. Semester angeht, wirst du wohl leer ausgehen. Um im 6. Semester BAföG zu erhalten, müssetest du im 5. Semester 66 Punkte schaffen. Das ist das Pensum von 2 Vollzeitsemestern.
  • Hallo Luisa,

    ich habe bereits Bafög erhalten und nun 2 Semester Urlaubssemester genommen. Ich bin 35 Jahre alt und habe 3 Kinder (12,10,7 Jahre) und bin alleinerziehend. Ich hätte letztes Jahr mein Leistungsnachweis bringen müssen, konnte ich aber leider nicht. Aufgrund familiärer Probleme musste ich 2 Urlaubssemester nehmen und bin nun endlich scheinfrei und zum Physikum zugelassen. Ich habe einen neuen Antrag auf Bafög gestellt und hoffe sehr, das ich es noch einmal bekomme. Kannst du mir eventuell Tipps geben, was ich berücksichtigen soll/muss?

    Grüße Isabell
  • Hey Isabell,

    Urlaussemester zählen für das BaföG nicht, sprich, es sind null-Semester. Damit stehst du an derselben Stelle wie vor einem Jahr. Zu berücksichtigen gilt also eigentlich nur, dass du den Antrag auf Verschiebung jetzt stellen musst und der Grund für die Verschiebung nicht erst im Urlaubssemester, sondern vor dem 4. Semester vorlag. Dein jüngstes Kind müsste eigentlich für eine Verschiebung reichen. Notfalls musst du nachweisen, dass es dich tatsächlich davon abgehalten hat dem normalen Vollzeitpensum nachzugehen, aber diesen Nachweis fordert erfahrungsgemäß nicht jedes Amt.
  • Ich habe folgendes Problem: Ich studiere Tiermedizin und muss um ins 5.Semester zu kommen das komplette Physikum bestanden haben. Leider fehlt mir eine Prüfung. Beim ersten Prüfungstermin (Februar) bin ich durchgefallen. Beim zweiten Termin (Mai) war ich krank. Beim dritten Termin (September) ebenfalls. Dementsprechend befinde ich mich erst im Zweitversuch. Allerdings ist der nächste Termin erst in den kommenden Wintersemsterferien. Dadurch kann ich nicht normal weiterstudieren. Ich werde quasi ins 3.Semester zurückgestuft und muss ein Jahr aussetzen (in dem ich nur diese eine Prüfung nachholen muss). Da wir immer nur zum Wintersemester anfangen muss ich auch direkt zwei Semester warten bevor ich wieder "normal" weiter studiere. Nach diesem Jahr und der hoffentlich bestandenen Prüfung würde ich dann regulär im 5.Semester weitermachen. Dadurch würde jedoch mein Leistungsnachweis dieses Jahr negativ ausfallen und ich würde zwei Semester über der Regelstudienzeit sein. Atteste für die beiden versäumten Klausuren sind vorhanden.
    Ich habe im Artikel etwas über die Credits gelesen. So etwas haben wir gar nicht und ich habe in der Uni schon angerufen: der Leistungsnachweis würde negativ ausgestellt werden obwohl es sich nur um die eine Prüfung geht.
    Habe ich eine Chance auf die Verschiebung des Leistungsnachweises? Und falls ja wie stell ich das am besten an?
  • Hey Jana,

    versuch's einfach. Könnte gut sein, dass es klappt, da dich die Prüfung davon abhält weitere Kurse zu belegen.
  • Hallo Luisa,

    ich komme jetzt ins 5. Semester und brauche für den Leistungsnachweis 90 cps. Diese werde ich aber nicht erreichen da ich im Ausland von Corona überrascht worden bin und nicht rechtzeitig zurückfliegen konnte um Nachklausuren vom WS19/20 und Hauptklausuren vom Sommersemester mitzuschreiben (Ich kann auch bescheinigen dass ich für diese Klausuren angemeldet war). Ist das Grund genug ein Aufschub des Leistungsnachweises zu beantragen?

    Mfg

    Lea
  • Hey Lea,

    ich würde es einfach mit "schwerwiegenden Gründen" versuchen.
  • Hallo Luisa,
    Ich komme jetzt ins fünfte Semester und muss den Leistungsnachweis einreichen.
    Ich habe letztes Jahr einige Einzelleistungen/Module nicht bestanden, und werde diese vollständig auch erst mit Ende des 6. Fachsemesters nachgeholt haben.
    Ich kann zwar parallel mit dem 5. und 6. Semester meines Studiums fortfahren, die 60 ECTS für das zweite Jahr werden mir aber erst angerechnet wenn ich alle nachzuholenden Leistungen erbracht habe. De facto steht jetzt also auf meiner Leistungsübersicht, dass ich in Jahr 1 und 2 nur 60 ECTS erreicht habe.

    Ich studiere außerdem als double bachelor noch philosophie, hierin habe ich im letzten Jahr 30 ECTS erreicht. Bringt mir das beim Leistungsnachweis, oder ist das als zweitstudium irrelevant?

    Besteht in meiner Situation überhaupt eine Chance auf eine Weiterführung der Finanzierung, oder sogar eine Verlängerung?
    Liebe Grüße,
    Konrad
  • Hey Konrad,

    Neben- und Hauptfach sind gleichermaßen relevant. Statt der Leistungsübersicht nimm einfach Formblatt 5 und hoffe, dass deine Uni das Kreuz trotz allem auf bestätigt setzt. Beim 2 Fach Bachelor sind beide Fächer gleichermaßen von Bedeutung. Das zweite Fach ist kein Zweitstudium. Du machst ein Erststudium mit 2 Hauptfächen. Ich kenne mit dieser Kombi un Bezug auf den Leistungsnachwes nicht aus, weiß aber das im Formblatt 5 beide abgefragt werden. Also nimm das und lass es dir von der Uni ausfüllen.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe folgendes Problem.. bei uns herrscht Anwesenheitspflicht und ich habe letztes Wintersemester zwei Module deshalb nicht bestanden. (Durch Krankheit, das ist allerdings leider keine Entschuldigung bei uns)
    So jetzt möchte ich dieses WS beide Module nachholen, da diese nur 1x im Jahr statt finden. Natürlich fehlen mir diese jetzt aufm dem Formblatt und ich bekomme deswegen kein Bafög.. gibt es ja irgendwelche Möglichkeiten?
    Auf meine chronische Krankheit die es mir seit einem Jahr schwer macht kann ich es leider nicht „schieben“ da diese erst diesen Sommer offiziell diagnostiziert wurde obwohl sie mich ohne Diagnose schon deutlich länger begleitet, aber dafür gibt es natürlich keine Beweise..
    siehst du irgendwelche Möglichkeiten für mich?
    Ansonsten muss ich mein Studium leider abbrechen, da ich ohne Bafög nicht in der Lage bin die Studiengebühren und mein Leben zu finanzieren..
    vielen Dank für deine Hilfe!
  • Hey LeMa,

    ich würde einfach den Antrag auf Leistungsverschiebung aus "schwerwiegenden Gründen" stellen. Dass du durch Module gefallen bist, die seitens der Uni nicht früher abgeschlossen werden konnten, sollte eigentlich Grund genug und nachweisbar sein. Ist ja nicht deine Schuld, dass es im sommersemester keinen Prüfungstermin dafür gab.
  • Hallo, ich komme ins 5. Semester und brauche 90 KP, erreiche diese jedoch nicht weil die Bewertung für Berichte/Prüfungsleistungen noch lange dauern wird oder wir noch bis Dezember Zeit haben Prüfungsleistungen abzugeben obwohl die zum Sommersemester zählen. Theoretisch hätte ich aber über 90 Kp. Wie kann sich das bei dem Bafög-Antrag erklären?
  • Hey Regina,

    Antrag auf Verschiebung mit genau dieser Begründunfg, die du dir von deiner Uni bestätigen lässt.
  • Hallo Luise,
    als Medizinstudent darf man nicht Fächer vorziehen oder Semestern zusammenlegen.
    So dass ich die verlorene Semestern nicht Nachholen kann.
    Mir fehlten am Ende des vierten Semesters 2 Scheine hab sie sofort im fünften nachgeholt und dann auch mein Physikum bestanden.
    Jetzt habe ich wieder Bafög beantragt und sie benötigen von das Formblatt 5 obwohl ich meine Physikum vorgelegt habe. Das Formblatt ist natürlich negativ.
    Meinst du ich habe keine Chance mehr auf Bafög?

    Danke für deine Bemühungen und deine Hilfe

    LG
    Sareh
  • Hey Sareh,

    wenn Formblatt 5 negativ ist und du keinen der oben aufgeführten Gründe nachweisen kannst, sieht's schlecht aus. Du kannst aber wieder BAföG beantragen sobald du wieder auf dem üblichen Punktestands des jeweiligen Semesters bist. wen. du also zum Ende des 5. Semesters 150 Punkte nachweisen kannst, gibt's ab dem 6. Semester wieder BAföG. Ich kenne mich mit dem Medizinstudium und den dort herrschenden Regeln nicht gut genug aus, um spezifische Tipps geben zu können. Soweit ich weiß, sind Zwischenprüfungen wie es sie früher gab und in der Medizin immernoch gibt, unüblich geworden. Früher war das Vordiplom der Leistungsnachweis und ich nahm an, dass das in der Humanmedizin auch so ist, aber anscheinend modularisieren immer mehr Unis auch das Medizinstudium, wogegen sie sich lange gewehrt haben. Mir scheint, dass das bei dir auch der Fall ist. Hast du denn schonmal versucht einen Antrag auf Verschiebung zu stellen? Das durchfallen durch Prüfungen, deren bestehen für die Fortsetzung des Studiums zwingend erforderlich sind, gehört zu den "schwerwiegenden Gründen". Versuchs einfach mal damit, ansonsten hast du jedes Semester einec neue Chance.
  • Hallo Luisa,
    Auch bei mir wird es leider knapp mit den Leistungspunkten zu Beginn des 5. Semesters. Was ich mich nun frage ist, ob es aber dennoch möglich ist Bafög ausschließlich als Bankdarlehen zu erhalten, oder ob auch hierfür der Leistungsnachweis nötig ist.
    Gruß
    Svenja
  • Hallo Luisa,
    ich komme ins 5 Semster u habe leider nur 80.
    Könnte ich trz Bafög beantragen?
    Ich muss mindestns 90 Punkte haben um weiter Bafög zu bekommen
    Ich wohne in Sachsen u bin ausländischer Student
  • Hey Alex,

    wenn du einen der oben aufgeführten Gründe erfüllst, kannst du trotz fehlender Punkte BAföG im 5 Semester bekommen. wenn nicht, musst du dein studium vorerst anders finanzieren
  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich im 4. Semester und habe von 120 CP nur 70, da manche Dozenten die Credits zuspät eintragen. Mir fehlen die Credits von meinem Praktikum, das sich aufgrund von Corona verschoben hatte und erst nächste Woche endet. Dann habe ich meine Masterarbeit noch nicht anmelden können, da mir ein Zweitgutachter fehlt und dieser per E-mail schwer zu finden ist. Sind das Gründe um ein Semester mehr Bafög zu erhalten? Ich wollte nun Formblatt 1 ausfüllen und ca. diese Begründung zusätzlich hinzuschreiben.

    LG
    Seli
  • Hey Selina,

    du schreibst was was von Master. Dafür ist kein Leistungsnachweis notwendig. Das gilt nur für den Bachelor. wenn du aber die Förderung über die Regelstudienzeit beantragen willst, musst du nachweisen, dass du die Leistungen schon erbracht hast, aber die Eintragung der Punkte noch fehlt. am besten du lässt dir das von der zuständigen Person bestätigen. Die Anmeldung zur Masterarbeit ist glaube ich nachrangig, das das bei jeder Uni anders läuft., aber schreib's ruhig mit rein. Kann nicht schaden.
  • Hey Luisa,
    Ich habe auch eine Frage. Zum Ende des 4. Semesters hatte ich nicht genug ects Punkte, weshalb ich gar keinen Bafög Antrag gestellt habe. Nach dem 5. Semester habe ich dann einen Antrag gestellt inkl Formblatt 5. Mir fehlten laut Prüfungsamt noch 5 ects, die ich eigentlich durch eine fehlende Prüfung erreicht hätte, jedoch wurde diese wegen Corona von März auf Juli verlegt. Ich habe dem Bafög Amt alle Nachweise über die Verlegung mitgeschickt und mir wurde dann Bafög von März bis Juli bewilligt. Für die Förderung ab August wollte das Bafögamt dann den Nachweis über die bestandene verlegte Prüfung und eben die ausreichend ects Punkte. Nachdem ich die Prüfung bestanden habe, habe ich mich an das Prüfungsamt gewendet, mit der Bitte, mir das Formblatt 5 auszustellen. Dann wurde mir jedoch gesagt, dass ich immer noch nicht genug Punkte hätte und dass ich noch die 2 Prüfungen bestehen muss, um die Punkte zu erreichen. Gesagt - getan. Alle Prüfungen bestanden. Eins dieser Module bestand jedoch aus Seminar und Vorlesung, wobei man das Seminar erst nach bestandener Prüfung der Vorlesung belegen durfte und es die ects erst nach bestandener Vorlesung und Seminar gibt, bekam ich auf diese bestandenen Punkte keine ects.
    Nun wurde mir schon 2x vom Prüfungsamt versichert, ich müsste nur noch diese eine oder diese andere Prüfung bestehen, dann hätte ich meine Punkte für das Formblatt 5 und dann war es doch nicht so. Hätte ich im März gewusst, dass mir mehr als diese eine Prüfung fehlt, hätte ich mir auch noch eine Prüfung mehr in das Semester gelegt.
    Jetzt bin ich ziemlich verzweifelt, weil ich glaube, dass wenn ich mich damit an das Bafög Amt wende, werden die bloß sagen, dass ich ja im märz bei weitem nicht genug Punkte hatte und die letzten Monate Bafög zurückzahlen muss. Dem Prüfungsamt hatte ich schon geschrieben, dass mir im März gesagt wurde, ich bräuchte nur noch diese eine Prüfung. Ich hatte die besagte email sogar mit angehangen, das hat jedoch keinen interessiert.
    Klar ist es mein Fehler, dass ich nicht genug Punkte habe, aber ich habe mich da irgendwo auf die Aussagen des Prüfungsamtes verlassen, dass ich nur noch die eine bestimmte Prüfung bestehen muss.
    Ist es möglich, dass ich dem Bafög Amt irgendwie den Fehler des Prüfungsamtes deutlich machen kann ohne mein Bafög zurückzahlen zu müssen?
    Und kann ich jetzt für kommendes Semester trotzdem einen Antrag stellen oder werde ich nie wieder Bafög bekommen?
    Vielen vielen Dank im Voraus!
  • Hey Lissa,

    Ich kapier das nicht. Du hast also für das 5. Semester kein BAföG beantragt, weil du zu wenig Punkte hattest. Zum 6. Semester hast du dann doch nochmal BAföG beantragt (wie auch immer es dazu kam). Im Normalfall muss man zu Beginn des 5. Semesters 120 bestandene Punkte nachweisen (oder weniger, wenn die Uni das zulässt). Tut man das nicht, kann man entweder die Verschiebung beantragen (= man weist 120 Punkte zu Beginn des 6. statt 5. Semesters nach) oder man beantragt BaföG erst dann wieder, wenn man wieder auf dem üblichen Leistungsstand des jeweiligen Semesters ist, d.h. 150 zu Beginn des 6., 180 zu Beginn des 7. oder 210 zu Beginn des 8. Semesters (je nach Regelstudienzeit). Also was auch immer da jetzt mit dem Amt ausgemacht war, kannst du BAföG wieder beantragen, wenn du wieder up to date bist. Das Masterstudium wird unabhängig davon gefördert. Und ja, es könnte sein, dass du etwas zurückzahlen musst, je nachdem, wie da was bewilligt wurde. Das musst du wohl leider mit deinem Amt klären.
  • Hallo Luisa,

    Ich bräuchte deinen dringenden Rat. Und zwar befinde ich mich im 4. Semester und habe wenn ich die eine Klausur bestehe insgesamt 96 LP. Ich brauche aber für mein Leistungsnachweis 100 LP. Nun habe ein weiteres „Problem“. Ich werde im 5. Semester freiwillig ein Auslandssemester machen (1.9). Habe auch schon ein dafür Urlaubssemester beantragt. Ich könnte das Urlaubssemester aber wieder rückwirkend machen bis zum 1.10. (muss aber nochmal sicher nachfragen, wegen Corona).
    Wie schon erwähnt muss ich noch die eine Klausur bestehen, dann habe ich 96 LP. Eine weitere Klausur im diesem Semester habe ich auch schon geschrieben aber bin mir zu 100% sicher, dass ich sie nicht bestehen werde. Diese Klausur war ein Fehler in der Aufgabenstellung enthalten, wodurch die meisten meiner Kommilitonen das (gute) Bestehen der Klausur erschwerten, so auch ich :( Eine weitere Klausur habe ich bewusst verschoben, weil ich es zeitlich nicht mehr geschafft habe für die Klausur zu lernen.

    Ich bin total gestresst, weil mir für den Nachweis nur Noch 4 LP fehlen und ich nicht weiß was ich tun könnte, um nach dem Ausland noch Bafög zu erhalten...Bitte um Ratschlag :( Vorab Vielen Dank.
  • Hey Lucy,

    das einzige, was du tun kannst, ist oben im Artikel beschrieben. Antrag auf Verschiebung und hoffen, dass es bewilligt wird. Freiwillig aufgeschobene Prüfungen (z.B. nicht genügend Zeit zum lernen) sind kein ausreichender Grund. Sind aber Prüfungen seitens der Uni ausgefallen oder verschoben worden, kannst du das als "schwerwiegenden Grund" aufführen. Ich verstehe nicht, was du mit rückwirkendem Urlaubssemester zum 1.10. meinst. Im Urlaubssemester hast du keinen BAföG Anspruch (Auslandssemester sind davon ausgenommen. Lässt du dich rückwirkend für ein Semester beurlauben, in dem du BAföG bezogen hast, musst du das BAföG für diesen Zeitraum zurückzahlen.
  • Hallo Luisa,
    ich befinde mich im 3.Semester meines B.o.E, nun habe ich nach zwei Semester gemerkt, dass mein zweitfach Informatik nicht das passende für mich ist. Aus diesem Grund werde ich nun in meinem zwei Fach Bachelor von Informatik zu Geschichte wechseln.
    Heißt das, dass mein BaföG verlängert wird bzw. auf das sechste Semester bei mir im Fall verschoben wird, denn im Grunde beginne ich ab dem nächsten Wintersemester ein neues Studienfach und müsste ja noch die Zeit bekommen um die Punkte zu erreichen ?

  • Hey Wagma,

    beim ersten Fachwechsel wird ein kompletter Neustart bewilligt. Du solltest aber unbedingt vor dem 4. Semester wechseln, sonst wird's schwierig mit der Begründung und die Bewilligung höchst unwahrscheinlich.
  • Hallo liebe Luisa!
    Ich bin absolut verwirrt!
    Ich befinde mich im 4. FS (Bachelor) in Hessen.
    Ich habe mich heute mit einen Mitarbeiter der Bafög Stelle telefonisch unterhalten. Dieser meinte, dass ALLE Studierenden bis März 2021 zeit haben den Leistungsnachweis für das 4. FS vorzulegen. Aber im Internet steht doch dass, das die Länder nicht selbst entscheiden dürfen und ein. Semester Regelstudienzeit mehr nicht davon absieht den LN trotzdem einzureichen. Ich bin sehr verwirrt!
  • Hey Kathi,

    faktisch entscheidet doch jedes Land selbst. Was fürs BAföG bedeutet, dass einige Studierende die Verschiebung des Leistungsnachweises ausdrücklich beantragen müssen und andere wieder nicht. Ich weiß, das ist total verwirrend und für uns auch echt schwierig, aber bisher scheint nur Bayern sein Hochschulgesetz so geändert zu haben, sodass das SS2020 nur ein Hochschulsemester ist. Damit ist das SS2020 in Bayern sowas wie ein Urlaubssemester für alle. Berlin plant das auch, hat es aber noch nicht offiziell beschlossen. Corona kann eine Verschiebung des Leistungsnachweis begründen, wenn Prüfungen ausgefallen oder von der Uni verschoben wurden.
  • Hey :) danke für die ganzen Infos!
    Meine Frage, aufgrund der Pandemie sind bei mir 3 Prüfungen ausgefallen und ein Modul hole ich gerade nach aus dem 2 Semester.
    Ich komme ins 5te und werde voraussichtlich bis dahin die nötigen 120 Credits haben.
    Mein aktueller Leistungsnachweis ( Berechnung bis einschließlich 3.Semester) ist somit nicht ausreichend, da ich 70 von 90 nötigen Credits habe.
    Meine Hochschule sagt ich soll mich an meine Bafög Sachbearbeiterin wenden. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Eine Verlängerung meiner Regelstudienzeit möchte ich nicht beantragen. Lediglich eine spätere Abgabe meines Nachweises bis meine Hochschule alle Prüfungen nachholen und in meiner Dokumentation eintragen kann.
  • Hey Arthur,

    wenn einer der oben aufgeführten Gründe auf dich zutrifft, beantrage eine Verschiebung des Leistungsnachweises, ansonsten war's das mit BAföG. Das ist gesetzlich so geregelt, deine Sachbearbeitern hat was das angeht keinen Spielraum. Wenn du einen der gesetzlich anerkannten Gründe nachweisen kannst, musst du die 120 Punkte erst nach dem 5. Semester nachweisen.
  • Hallo,
    Ich bin gerade im 4. Semester hab 75 von 120 Punkten und brauch 90 um den Leistungsnachweis zu bestehen. Ich schreibe noch 3 Prüfungen mit recht guten Chancen die restlichen Punkte zusammen zu bekommen. Zudem bin ich momentan schwanger. Allerdings bin ich erst in der 8 SSW. Sprich ganz am Anfang. Falls ich den Leistungsnachweis nicht bekommen sollte, kann ich dann auch schon in einem solch frühen Stadium der Schwangerschaft einen Antrag für einen Aufschub stellen oder geht das erst zu einem späteren Zeitpunkt?

    Liebe Grüße Ela
  • Hey Ela,
    mir sind keine zeitlichen Beschränkungen bezüglich der schwangerschaft bekannt, allerdings muss die Schwangerschaft ursächlich für den Studienverzug sein. Wenn die Schwangerschaft noch ganz frisch und unkompliziert ist, könnte das Amt den antrag auf Verschiebzung ablehnen. Wenn du aber unter starker Übelkeit oder anderen Symptomen leidest, die deine studierfähigkeit einschränken, könnte es klappen. Abgesehen davon legen die Ämter das Gesetz unterschiedlich streng aus. Es kann also nicht schaden, wenn du noch andere Gründe als nur die Schwangerschaft nachweisen könntest.
  • Hallo Luisa,

    ich komme jetzt ins 5. Semester und werde die benötigten 60 ECTS voraussichtlich erreichen. Nun bekam ich einen Brief vom bafög-amt in dem sie mich nicht nur nach dem Formblatt 5 fragen sondern auch nach einer Leistungsübersicht des Prüfungssekretariats. Kann ich in diesem Fall die Leistungsübersicht statt Formblatt 5 einreichen oder sind hier 2 Bescheinigungen notwendig?

    Mfg

    Lorena
  • Hey Lorena,

    wenn du die nötigen Punkte für erreichen wirst und keine Verschiebung beantragst, weiß ich nicht, was das Amt von dir will. Zum 5. Semester legt man entweder Formblatt 5 ODER die Leistungsübersicht vor. Nicht beides. Bei weniger als 60 Punkten würde ich Formblatt 5 nehmen, damit deine Uni bescheinigen kann, dass in deinem Fall 60 Punkte normal und ausreichend sind. Ist nämlich nicht überall so. Bei den meisten anderen Sudiengängen sind es mindestens 90 oder 100 Punkte, die die Uni verlangt.
  • Hallo Luisa,

    in dem Artikel steht unter anderem geschrieben, dass man es sich trotzdem bescheinigen lassen soll, falls man einen Grund für eine Verlängerung / Aufschiebung der Leistungsnachweise nach dem 4ten Semester hat, selbst wenn man die Nachweise erbringen könnte.

    In einige Kommentaren steht jedoch, dass das Bafögamt in der Regel im diesem Falle einen Nachweis über die bisher erbrachten Leistungsen haben möchte. Bedeutet das dann nicht, dass man sich den Grund nichtmehr bescheinigen lassen kann, weil dann ja gesehen wird, dass man alle Leistungen erbracht hat?

    Muss man da irgendwie ander vorgehen?

    Ich danke im Voraus für deine Antwort.

    MfG
    Kevin
  • Hey Kevin,

    egal, ob man einen Aufschub beantragt oder nicht, der Punktestand der ersten vier Semester muss IMMER nachgewiesen werden. Hast du da 120 Punkte erreicht, gibt es definitiv keinen Grund für einen Aufschub. 120Punkte ist das Maximum, das in einem Bachelorstudiengang in 4 Semestern erreicht werden kann. Hast du aber z.B. 90 und deine Uni fordert nur 80 für den positiven Leistungsnachweis, könnte dir die Uni den Leistungsnachweis trotzdem negativ bescheinigen und du den Antrag auf Verschiebung stellen.
  • Hallo Luisa,

    ich Studiere Medizin im 4. Semester, habe alle Prüfungen bestanden und sollte jetzt im Herbst eigentlich das Physikum schreiben. Ich hatte vor ein paar Tagen eine E-Mail vom Studiendekanat bekommen, dass in meiner Leistungsübersicht ein Schein fehlt und zwar die "Berufsfelderkundung" - ein Praktikum von ca. 2 Tagen, an denen man einem Arzt bei seiner Arbeit über die Schulter blickt und am Ende einen kleinen Bericht darüber schreibt. Das Problem ist, ich habe diese Hospitation zum aktuellen Zeitpunkt nicht gemacht, da es Seitens des Anatomie Institutsleiters hieß, dass er sich dafür einsetzen werde, dass dieses Praktikum in diesem Jahr nicht obligatorisch ist, weil einigen Kommilitonen (einschließlich mir) das Praktikum wegen COVID-19 kurzfristig abgesagt wurde. Da auch die Suche nach anderen Hospitationsplätzen wenig erfolgreich blieb und vor allem Zeit raubte, habe ich mich auf die Worte von dem Institutsleiter verlassen und mich nur auf meine Prüfungen konzentriert (was ziemlich naiv von mir war). Ich weiß nicht ob das für meine Argumentation beim Bafög-Amt eine Rolle spielen könnte, aber dass ich diesen Stress mit dem Suchen nicht mehr hatte war mir zu dem Zeitpunkt auch willkommen, da mich in medikamentöser Behandlung wegen Depressionen befinde und ich mich schon seit Beginn der Pandemie mit den entsprechenden Maßnahmen zunehmend schlechter fühlte.

    Jetzt kommt der Punkt: Diese 2-tägige Berufsfelderkundung ist obligatorisch, ohne sie kann ich nicht am Physikum teilnehmen, aber sie ist auch das einzige, was mir fehlt. Ich habe auch schon bei der Lehrkoordinatorin nachgefragt, ob ich diesen Leistungsnachweis zeitnah einreichen könnte, um in einem Monat am Physikum doch noch teilnehmen zu können, aber ohne Erfolg.

    Ich kann also erst im Frühjahr 2021 das Physikum antreten, aber was ist dann mit meinem Bafög? Wie soll ich das den Leuten erklären, außer dass ich naiv bin?

    Liebe Grüße

    Benjamin
  • Hey Benni,

    ich finde das gar nicht so naiv. Wenn mein Institutsleiter mir gesagt hätte, dass das Praktikum wegen Corona sobald nicht stattfinden und auch nicht notwendig sein wird, hätte ich mich auch darauf verlassen. Ich würde den Antrag auf Verschiebung "aus schwerwiegenden Gründen" stellen. Es gibt nichts zu verlieren. Ohne den Antrag wird BAföG zum 5. Semester definitiv gestricken. Mit Antrag wird es vielleicht trotzdem bewilligt. Es wäre von Vorteil, wenn du eine abgelehnte Bewerbung oder zumindest die Aussage deines Institutsleiters nachweisen könntest, aber vielleicht klappt es ja auch ohne. Auf jeden Fall solltest du belegen, dass du ohne diese 2 tägige Praktikum nicht am Physikum teilnehmen darfst. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du wieder BAföG beantragen sobald du das Physikum bestanden hast.
  • Hallo Luisa,

    ich habe dem BAföG-Amt mitgeteilt, dass ich den Aufschub des Leistungsnachweises beantragen möchte. Das Amt möchte nun von mir eine Bescheinigung der Uni, wann ich den Leistungsstand des vierten Semesters voraussichtlich erbracht haben werde. Diese Bescheinigung habe ich von der Uni auch bekommen. Zitat in der Bescheinigung: "Bis zum Ende des 4. Fachsemesters (30.09.2020) kann der Stand des 4. Fachsemesters
    erbracht werden."
    Ist das jetzt gut oder schlecht für die Aussicht auf Verschiebung? Ich habe das Schreiben noch nicht ans BAföG-Amt weitergeleitet. Laut Amt brauche ich 100 CP, werde aber nur 78 CP erreicht haben. Doch wenn da jetzt drin steht, dass ich den Stand am Ende des vierten Semesters erreicht haben werde, dann sagt das Amt doch, dass dann eine Verschiebung nicht genehmigt wird. Oder sehe ich das gerade falsch?

    Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße,
    Patrick
  • Hey Patrick,

    in dem Fall ist keine Verschiebung notwendig. Dir Uni bescheinigt dir, dass du alle notwendigen Punkte erreichst. Warum sollte dir dann eine Verschiebung bewilligt werden, wenn es gar nichts zu verschieben gibt? Heißt aber auch, dass du fürs 5. Semester auch ohne Verschiebung BAföG bekommen wirst.
  • Hallo Luisa,

    Vielen Dank für den informativen Artikel. Auch ich hätte eine Frage: Als Mutter von zwei Kindern (9 und 1 1/2 Jahren) mit Schwangerschaft im Studium und durch die Corona Pandemie auch mit Homeschooling mit meinem älteren Sohn, der zusätzlich behindert ist, steht mir, glaube ich, auf jeden Fall Anspruch auf Verschiebung des Antrags ab dem 5. Fachsemester zu. Meine Frage lautet, gibt es eine Mindestanzahl an Credit Points die sie MOMENTAN einsehen wollen, oder reicht es dass ich mich bemüht habe bisher Klausuren zu schreiben, auch mal ein, zwei Fehlversuche hatte und keinerlei Urlaubssemester eingelegt habe sondern sozusagen präsent war. Tatsächlich habe ich nämlich nicht mehr als 40 Credits nachzuweisen und frage mich, ob das Amt diese einsehen möchte, oder einfach so aufgrund der genannten Gründe die Verschiebung genehmigt.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Andrea
  • Hey Andrea,

    das Amt möchte unbedingt wissen, wie viele Punkte du zum Ende des 4. Semesters zusammen hast. Voraussetzung für die Verschiebung ist nämlich auch, dass du die in angemessener Zeit nachholen kannst. Ob 40 Punkte reichen, weiß ich nicht. Hängt ja unter anderem auch davon ab, wie viele Punkte in deinem Studiengang für den Leistungsnachweis üblich sind. Wie ich schon Artikel erwähnte, ist das übrerall anders. Für manche reichen 60 Punkte vollkommen aus, andere brauchen 90 und wieder andere 100. Also lass dir von deiner Hochschule Formblatt 5 ausfüllen, begründe deine Studienverzögerung mit Nachweisen und Liste auch auf wie dein weiterer Studienverlauf bis zum Abschluss geplant ist.
  • Hi Luisa,

    Super informative Seite! Kannst du mir etwas zum Thema längere RSZ durch COVID sagen?
    Ich bin aktuell im 4. Semester Medizin und habe bereits alle Scheine fürs Physikum zusammen. Dadurch, dass eine Wiederholungsklausur, die für März angesetzt war, erst Ende Juni stattgefunden hat, werde ich allerdings das Physikum erst im Frühjahr 2021 machen, um genügend Vorbereitungszeit zu haben (wären sonst fast 3 Wochen mehr gewesen).
    Das Physikum selber muss ja im Leistungsnachweis nicht nachgewiesen werden, deshalb frage ich mich ob ich das in irgendeiner Form erwähnen muss bzw. lieber einen negativen Leistungsnachweis einreichen sollte, oder ob ich mit der verlängerten Regelstudienzeit auf der sicheren Seite bin auch wenn ich das Physikum erst im 5. Semester schreibe.

    Lg und danke!
  • Hey Marie,

    ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube für Medizinstudenten ist das bestandene Physikum der Leistungsnachweis. Frag mal sicherheitshalber bei deinem Sachbearbeiter nach.
  • Hallo Luisa,

    im Beitrag steht, dass eine Verlängerung sowohl möglich ist bei einmaligem Nichtbestehen als auch bei Krankheit.
    Bei mir war es nun so, dass ich beim Erstversuch bei einer Prüfung krank war und durch die Nachschreibeklausur (mein Erstversuch) bin ich durchgefallen. Beim 2. Versuch habe ich dann aber bestanden. Leider konnte ich dadurch aber an einem anderen Fach nicht teilnehmen und hänge nun ein Semester hinterher.
    Erfülle ich die Bedingungen für einen Aufschub des Leistungsnachweises?
  • Hey Katharina,

    eher nicht, da du ja andere Module belegen kannst. Die eine Prüfung müsste dich schon davon abhalten im Studium fortzuschreiten, was ja nicht der Fall zu sein scheint. Mit krankheit ist in der Regel auch keine akute Erkrankung wie eine Erkältung gemeint. Aber versuch's trotzdem. Was hast du schon zu verlieren? Mehr als ablehnen können sie nicht. wenns nur eine Prüfung ist, unterschreibt dir deine Uni ja vielleicht trotzdem, dass du im üblichen Toleranzbereich bist und dann brauchst du auch gar keine Verschiebung.
  • Hey Luisa,

    da ich Medizin studiere, konnte ich kein anderes Modul belegen. Die nichtbestandene Prüfung Chemie hat dazu geführt, dass ich nicht an Biochemie teilnehmen durfte und auch an sonst keinem Fach aus dem höheren Semester...
    Ändert das etwas?
  • Hey Katharina,

    Ändert das was woran? Eine nicht bbestandene Prüfung, die dich komplett von der Fortsetzung des Studiums abhält ist ein Grund für die Verschiebung des Leistungsnachweises. Also stell den Antrag.
  • Hallo, ich konnte nach dem 4. Semester meinen Leistungsnachweis erbringen und habe auch weiterhin BaföG bezogen. Im 5. Semester bin ich schwanger geworden und hänge jetzt mit den Leistungen zurück, sodass ich es nicht geschafft habe im 6. Semester (jetzt) meinen Bachelor zu schreiben. Kann mir da Bafög für ein weiteres Semester genehmigt werden?
    Liebe Grüße
  • Hallo Luisa,

    meine Situation sieht so aus: Ich bin im vierten Semester und werde voraussichtlich nur 78 CP erreichen. Ich habe bereits mit dem BAföG-Amt gesprochen und weiß daher, dass 100 CP gefordert sind. Jetzt gibt es ja zum einen die Möglichkeit, das Formblatt 5 von der Uni ausfüllen zu lassen und zu hoffen, dass diese mir die "angemessenen" Studienleistungen bescheinigen.
    Alternativ stellt sich mir die Frage, was es genau mit der Formulierung der nicht bestandenen Prüfungen auf sich hat. Ich habe -letztes- Semester eine Prüfungen nicht bestanden und zwei gar nicht geschrieben, die alle notwendig gewesen wären, um das Studium mit anderen Modulen fortzusetzen. Somit musste ich in diesem Semester inhaltlich das letzte wiederholen und werde das Studium nicht in der Regelstudienzeit beenden können. Ist das ein Grund, um den Leistungsnachweis zu verschieben?

    Hat das BAföG-Amt Ermessensspielraum und könnte mir BAföG weiterhin gewähren, wenn ich glaubhaft machen könnte, dass ich die Studienleistungen aufholen kann, insbesondere, wenn ich in den Prüfungen, die ich jetzt schreiben werde, sehr gute Noten bekomme?

    Gibt es ansonsten noch Möglichkeiten, um weiterhin BAfög zu erhalten?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    LG Patrick
  • Hey Patrick,

    bist du durch Prüfungen gefallen, die dich daran hindern im Studium voranzuschreiten, ist das ein Verschiebungsgrund.Die Verschiebung ist ja nur, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die fehlenden Punkte in angemessener Zeit nachgeholt werden. Genau darum geht es ja, also nein, es gibt keinen Ermessensspielraum.
  • Hey Luisa,

    vielen dank für die Antwort. Entschuldige bitte die erneute Nachfrage: Ist es relevant, in welchem Semester ich durch die Prüfungen gefallen bin, die notwendig für das Voranschreiten sind? Ich habe sie ja im 3. Semester nicht bestanden, bin jetzt aber im vierten.
    Wie kann ich denn glaubhaft machen, dass ich die Punkte aufhole? Ich werde ja definitiv nicht mehr in der Regelstudienzeit fertig. Am Ende des 5. Semesters (dann, wenn ich den verschobenen Leistungsnachweis einreichen muss) brauche ich demgemäß 125 CP.

    Reicht das also in meiner Situation alles in allem aus, um den Antrag auf Verschiebung genehmigt zu bekommen?

    Vielen Dank für deine Mühe.

    LG Patrick
  • Hey Patrick,
    aus welchem Semester die Prüfung fehlt, ist dem Amt komplett egal, hauptsache die Punkte kommen hin. Du kannst also auch einfach irgenein anderes Modul belegen, um die notwendige Punktzahl zu erreichen.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich bin im 4. Semester und studiere im Ausland und habe vor ein paar Tagen meinen Bafäg Folgeantrag gestellt. Ich habe noch einige Prüfungen zu bestehen, um auf die 120 ECTs zu kommen, die notwendig sind um ins 5. Semester zu kommen. Bis ich nicht alle Punkte habe kann ich auch nicht das 5. Semester anfangen.
    Ich werde voraussichtlich alle Leistungen nach Einhaltung meines Lernplans bis Februar schreiben können und sie dann auch hoffentlich bestehen.
    Von den offenstehenden Prüfungen werde ich einige bis zum Oktober wiederholt schreiben, da ich beim ersten Versuch durchgefallen bin. Dadurch musste ich meine anderen Prüfungen automatisch nach hinten verschieben, um diese jetzt schreiben zu können.
    Eine Prüfung zu der ich angemeldet war, wurde sogar gestrichen aufgrund von Corona und zu einer anderen konnte ich nicht hin, da mein Flugticket einige Tage vor der Prüfung storniert wurde:
    Meine Frage: Was genau muss ich jetzt tun?
    Liege ich hiermit richtig: Ich stelle einen formlosen Antrag auf Aufschub des Leistungsnachweises und gebe dort meine Situation an und dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Februar einen Leistungsnachweiserbringen kann? Bekomme ich dann weiterhin für das kommende Semester Bafög? Ich muss nämlich Miete für meine Wohnung im Ausland zahlen ...

    ps: danke danke danke für die tollen Infos und die super Seite!!
  • Hey Maria,

    genau das , was du beschreibst, würde ich auch tun. Wird dein Antrag auf Verschiebung bewilligt bekommst du erstmal weiter BAföG. Wird er abgelehnt, gibt es mit Beginn des 5. Semesters erstmal kein BAföG mehr bis du die üblichen Punkte aufgeholt hast. Sprich: Schaffst du es bis zum Ende des 5. Semesters 150 Punkte zusammen zu haben, kannst du zum 6. Semester wieder BAföG beantragen. Ich nehme mal an, dass Februar das Ende des 5. Semesters ist.
  • Hallo,
    erstmal danke für all eure nützlichen Informationen auf dieser Website hier.
    Ich habe eine Frage zur Verlängerung der Frist für die Leistungsnachweise.
    Und zwar bin ich gerade am Ende des 4ten Semesters und müsste ja bekanntlich Leistungsnachweise erbringen. Ich hätte Gründe eine Verlängerung zu beantragen (auch wenn ich nicht weiß wie das Amt das sieht). Es könnte aber auch möglich sein, dass ich die Prüfung bestehe und somit auch die Leistungsnachweise bekomme. Im oberen Artikel hast du gemeint, man solle, auch wenn man die Leistungsnachweise erbringen kann, trotzdem eine Aufschiebung beeantragen, wenn man kann.
    Das bringt mich aber auf folgende Fragen:

    -Was ist wenn ich den Antrag auf Verlängerung der Frist stelle und der abgelehnt wird? Kann ich dann einfach die Leistungsnachweise, falls ich sie habe, trotzdem ebringen?
    -Was wenn der Antrag auf Verlängerung der Frist gewährt wird, ich aber die Nachweise doch erbringen kann? Hat das irgendwelche Konsequenzen?

    MfG
    Kevin
  • Hey Kevin,

    Du kannst mit dem Antrag auf Verschiebung auch warten bis du deine Prüfungsergebnisse hast, eher könntest du den Leistungsnachweis ja eh nicht erbringen. Ich kann hier keine Einzelfallberatung durchführen und du solltest auch keine persönlichen Details in einer öffentlichen Kommentarspalte preisgeben. Aber ja, man kann die Verschiebung präventiv stellen und dann doch keinen Gebrauch davon machen. Mir fiele keine logische Konsequenz ein. Dir wird entweder erlaubt später die Punkte nachzuweisen oder eben nicht, wenn du es trotz unabhängig davon zu beginn des 5. semesters vorlegst. Nur weil du verschieben darfst, heißt das nicht, dass du das auch musst. Bekommt das Amt aber zu Beginn des 5. Semester nachgewiesen, dass du dich im üblichen Zeitplan befindest, werden sie im falle einer Überziehung der Regelstudienzeit keinen Grund anerkennen, der in den ersten 4. Semestern vorlag. also zu sagen, dass ma die Regelstudienzeit nicht schafft, weil man in in ersten 4 Semestern krank war, ist unlogisch, weil du ja nachgewiesen hast, dass du bis zum Ende des 4. Semesters in Regelstudienzeit warst. Wenn du dann aber nach dem 4. semester krank wirst, kann das eine Überziehung der Regelstudienzeit durchaus rechtfertigen. Ist dan. halt nur die Frage, wie lange du die Regelstudienzeit überziehen darfst.
  • Hallo! Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte ich drei Klausuren im Wintersemester 19/20 nicht mitschreiben, da diese erstmal ausgefallen sind und nun im aktuellen Sommersemester nachgeholt werden. Im aktuellen Sommersemester schreibe ich jedoch noch andere Klausuren. Aufgrund der Corona-Situation wurde der Start des nächsten Semesters auch um einen Monat verschoben, sodass ich im Oktober noch Prüfungen schreiben werden. Unser Bafög-Amt möchte den Leistungsnachweis jedoch schon im September haben. Gibt es eine rechtliche Basis um einen Antrag auf Aufschub zu stellen? Im Wintersemester sind die Klausuren ja ausgefallen und werden erst jetzt nachgeholt und jetzt schreiben wir im Oktober noch Klausuren, das heißt ich kann die CPs nicht bis zum September sammeln. Falls ja, auf welchen Artikel könnte ich Bezug nehmen? Ich habe leider keine Ahnung, wie ich das Schreiben formulieren soll und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, diesen Aufschub gewährt zu kriegen.

    Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!

    LG Lilie
  • Hey Lilie,

    die Rechtsgrundlage steht im Beitrag. "Schwerwiegende Gründe" sind Gründe, die außerhalb deines Einflussbereichs liegen wie. z.B. Krankheit (wie Unfälle), Verschiebung von Prüfungen seitens der Hochschule (z.B. weil der Prüfer krank ist und da würde ich auch Pandemie Maßnahmen dazu zählen). Natürlich gibt es keinen Pragraphen, der Pandemien ausdrücklich als Verschiebungsgrund nennt, denn sowas gab es seit 1918 einfach nicht mehr und BAföG wurde erst danach erfunden.
  • Hallo, Ich brauche dringend einen Rat.
    Ich befinde mich aktuell im 4. FS und es ist Zeit für den Leichtungsnachweis.
    Ich erziehe meinen 5 Jährigen Sohn alleine.
    Ich erbringe nicht die nötigen ETCS Punkte und meine Hochschule wird mir das Formblatt 5 dadurch negativ bescheinigen. (schon besprochen)
    Habe ich auf Grund der Kindererziehung eine Möglichkeit des Aufschubs ?

    Danke im Voraus !
    LG Kathi
  • Hey Kathi,

    klar, kriegst du einen Aufschub, steht doch im Artikel, sogar die angemessene Dauer des Aufschubs steht drin.
  • Hallo Luisa,

    momentan bin ich im 4. Semester und sollte dann nach den Prüfungen den Leistungsnachweis abgeben. Jedoch wurde ich im 3. Semester gezwungen einen Semester auszusetzen, da mir zwei Punkte gefehlt haben für den "Zwischen-ECTS-Anzahl" und deshalb von der Hochschule aus nicht weiterstudieren durfte.
    Gründe für diesen "Urlaub-/Wartesemester" waren das Verschieben(2) und Nichtbestehen der Prüfungen(2).

    Ich werde zwei Prüfungen vom 2. Semester (eins nicht bestanden(1. time), bei einen war ich krank) und alle Prüfungen vom 4. Semester antreten. Jedoch habe ich keine Prüfungen vom 3. Semester geschrieben und auch diesen Semester nicht schreiben werde, da ich keine Materialien/Lernstoff für die Fächer habe und die Vorlesungen/Projekte im SS nicht angeboten werden.

    Falls ich alle Prüfungen bestehe (was ich bezweifle - wegen der "Corona-Ferien", da einige Professoren uns einfach einen Skript auf dem Hochschul-Portal stellen, ohne irgendwelche Erklärungen oder Online-Vorlesungen; schlechte Internetverbindung/Stromausfälle lassen Online-Vorlesungen manchmal nicht zu), fehlen mir trotzdem die ECTS-Punkte vom 3. Semester.

    Außerdem bin ich sehr an das Geld angewiesen, da meine Eltern nun wegen der Corona-Zeit arbeitslos geworden sind und ich momentan meine sechsköpfige Familie unterstütze.

    Deshalb wollte ich Dich fragen, ob ich bei meiner Situation überhaupt mein Bafög verlängern kann.
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey M,

    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen einen Aufschub für den Leistungsnachweis zu beantragen. Du hast ja praktisch nichts zu verlieren. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dürftest du im 3. Semester keine Prüfungen ablegen, weil noch zwei Prüfungen aus dem 2. Semester fehlten. Gab es bisher keinen Nachschreibetermin? Jetzt planst du, die Prüfungen des 4. und 2. Semesters zu schreiben und das 3. Semester weiterhin zu verschieben.
    Was ich gar nicht verstehe ist, warum du keine Prüfungen des 3. Semesters schreiben dürftest, aber jetzt mit dem 4. Semester weitermachen darfst. Wie dem auch sei, könnte dir die Verschiebung des Leistungsnachweises bewilligt werden, wenn du glaubhaft machen kannst, dass deine Studienverzögerung von einem nicht bestandenen Modul abhängt infolge dessen, du keine weiteren Prüfungen ablegen dürftest. Wenn du in deinem 3. Semester offiziell beurlaubt warst, steht der Leistungsnachweis erst ein Semester später an ohne besonderen Antrag. Schau mal, welches Fachsemester auf deiner Immatrikulationsbescheinigung steht.
  • Hallo mein Problem ist wie folgt:
    Ich bin jetzt im 6. Semester und beantrage zum ersten mal Bafög.
    Ich habe von geforderten 140 ECTS lediglich 130 ECTS erreicht und soll einen Antrag auf Verschiebung der Vorlage des positiven Leistungsnachweises einreichen.
    Nun zu meinem Problem:
    Im Internet habe ich gelesen, dass ein freiwilliger Auslandsaufenthalt (Auslandssemester) nicht mit berücksichtigt wird.
    "1Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, unberücksichtigt. 2Wenn während einer Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 im Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich diese um die im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um ein Jahr. 3Insgesamt bleibt nach Satz 1 und 2 höchstens ein Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland. 4Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist."

    Meine Sachbearbeiterin sagt jedoch, dass es keine Rolle spielt, ob man im Ausland war oder nicht.
    Lg Maxime
  • Hey Maxime,

    Ich glauvbe das ist ein Missverständnis, der Auslandsaufenthalt ist ein Grund für die Verschiebung des Leistungsnachweises, muss aber offiziell von dir beantragt werden. Damit hättet ihr beide recht. Im Zweifelsfall kannst du deinem Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt widersprechen. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Wenn man 100 Punkte statt 120 hat , wird das angenommen bzw wird Problem geben?
  • Hey Nour,

    genau für solche Fälle gibt es Formblatt 5. Wenn deiner Hochschule bzw. deinem Studiengang 100 ECTS in 4 Semestern reichen, dann gilt das auch fürs BAföG Amt. Deine Hochschule muss mit Formblatt 5 nur bestätigen, dass du die in deinem Studiengang üblichen Leistungen erbracht hast.

    LG Luisa
  • Hallo!
    Ich habe mehrere Fragen.
    Ich studiere einen Zweifach-Studiengang und bin aktuell (SS 20) im 3. und 2. Fachsemester. Letztes Semester bin ich Mama geworden. Bin alleinerziehend. In meinem aktuellen Bafög Bewilligungsbescheid steht, dass ich ab dem WS 20/21 also kommendes, Formblatt 5 einreichen soll.

    1. Frage: Da würde mein 4. bzw. 3. Semester beginnen. Muss man Formblatt 5 nicht erst zum 5. Semester einreichen?

    Zweitens, wenn ich es mir negativ bescheinigen lasse, wie lange beträgt die nachholfrist? Da sowohl Schwangerschaft als auch Kindeserziehung bei mir Gründe sind, dann insgesamt 2 Semester? (Pro Grund 1 Semester?)

    Und was wäre, wenn ich während der nachholfrist in ein Teilzeit-Studium wechsle, da dann Sofort die Förderungswürdigkeit erlischt? Wie müsste ich die Punkte dann nachweisen?

    Liebe Grüße
  • Hey Dorcas,

    ja, der Leistungsnachweis ist erst zum 5. Semester fällig. Du solltest das also sicherheitshalber nochmal mit deinem Sachbearbeiter abklären, vielleicht hat der sich da einfach vertan. Wenn ich das richtig verstehe, müsste dein Kind zu Beginn des 5. Semester schon ein Jahr alt sein, oder? Dann müsstest du direkt 2 Semester Aufschub beantragen können und danach notfalls nochmal ein Semester für das 2. Lebensjahr.

    LG Luisa
  • Hey,
    ich befinde mich nun im 5.Semester meines Medizinstudiums.
    Habe bisher 88 Cp's erreicht.
    Da ich aber im 1. Jahr 4 voneinander unabhängige Fächer die ich NUR 1x geschrieben habe (1.Versuch) nicht bestanden habe und während der Zeit des Wiederholungsprüfungen krank war (Attest liegt vor), habe die 120 Cp's die ich am Ende des 4.Semesters erreichen müsste, nicht erreicht.
    Mein Berater ist leider nicht in der Hinsicht Kooperativ und hat mir einfach einen Ablehnungsbescheid geschickt. Mit der Begründung, dass ich mehrere Fächer nicht Bestanden habe. Meine Frage wäre, ob ich laut Gesetz noch recht auf Bafög bzw. mein Leistungsbescheinigung verschieben könnte. Da man normalerweise soweit ich das Verstanden habe, bei nichtbestehen einer Prüfung beim 1.Versuch die positive Leistungsbescheinigung verschieben könnte.
    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey,

    Das nivht bestehen von Prüfungen uist nur ein Verschiebungsgrund, wenn es sich um eine Abschluss oder Zwischenprüfung handelt. Bei Modulprüfungen muss es sich um Prüfungen handeln, die Voraussetzung für das Belegen weiterer Module sind. Halten dich die nicht bestandenen Prüfungen davon ab, dein Studium fortzusetzen? Hast du dem Amt schon mitgeteilt, dass du beim Widerholungstermin krank warst? Außerdem sind nicht in allen Studiengängen 120 Punkte zwingend erforderlich. Bei mir hätten 108 Punkte gereicht und ich weiß auch vom Lehramt in Köln, dass denen 60 Punkte für einen positiven Leistungsbescheid reichen. Bei Medizinstudenten ist der Nachweis des bestandenen Physikums üblich.

    LG Luisa

    LG Luisa
  • Hi,

    ich habe ein relativ komplexes und atypisches Bafög-Problem... vielleicht weiß jemand Rat:

    Als ich mein Abitur erwarb, war ich 23 (Schulabbruch, Sondergenehmigung zum Wiederbesuch der Oberstufe, Mutter in der Oberstufe verstorben etc.). D.h. ab dem 4. Semester gabs kein Kindergeld mehr, ab dem 8. keine Waisenrente.
    Mittlerweile befinde ich mich bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern im 11. Semester. Der Leistungsnachweis wurde noch nicht erbracht - weil ich aus pathologischer Angst vor einer Rückforderung (die Überschuldung und mit dieser die Notwendigkeit eines Studienabbruchs verursachen könnte) sechs Semester versucht habe, mich selbst zu finanzieren. Aufgrund der psychischen Behinderung bin ich aber auch eingeschränkt erwerbsfähig, was mir erst im Zuge des Selbstfinanzierungsversuchs klar wurde.

    Eine seelische Behinderung liegt vor, auch ein Grad der Behinderung (Klage auf Schwerbehinderung läuft), und mit dieser ein schwerwiegender Grund für eine Verlängerung.

    Diese setzt sich aus mehreren psychischen Erkrankungen zusammen; Symptome und Folgen sind ein miserables Arbeitsgedächtnis, soziale Ängste, Selbstzweifel, Depressivität, Autoaggressionen bis zu zeitweiliger Suizidalität, Schlafprobleme, starke emotionale Instabilität, psychosomatische Schmerzen, Lethargie, Vermüllen des Haushalts, Reizüberflutung, soziale Isolation und stetige Schuld- und Schamgefühle.

    Natürlich fragt man sich sinnvollerweise, ob ich überhaupt studieren sollte. Daran, dass ich das Richtige studiere, zweifelte ich eigentlich nie. Aber Leistungsfähigkeit war aufgrund der allgemein verringerten Belastbarkeit zeitweise fast gar nicht vorhanden. Seit November 2019 nehme ich Medikamente, die meine Leistungsfähigkeit um ein Vielfaches steigern: letztes Semester erwarb ich noch 5 CP, dieses werde ich vermutlich 25 erwerben, im kommenden planmäßig >30. Ich will endlich durchstarten - aber erhalte eben keine Unterstützung mehr, und der Nebenjob kostet Kraft.

    Vor dem Hintergrund, dass ich in den letzten sechs Semestern ja ohnehin kein Bafög erhielt - wäre es möglich, nachträglich beurlaubt zu werden, so dass ich vielleicht noch sechs oder acht FS habe?

    Da ich - wenn - höchtsatzberechtigt bin, ist die Förderung entsprechend dringend nötig. Mein Vater kann mich nicht unterstützen, meine Mutter ist tot. Derzeit - wie in den letzten Jahren auch - lebe ich unter dem Existenzminimum. Semesterbeitrag bedeutet wieder, dass einen Monat fast kein Geld für Essen da ist.
    Studienkredite sind nicht machbar, da es auch hier an Leistungsnachweisen mangelt, ich den KfW-Kredit schon nutzte und darüber und über meine Unfähigkeit, meinen Lebensunterhalt über Arbeiten zu sichern, bereits in Privatinsolvenz rutschte.

    Was tun? Zwar habe ich einen guten Anwalt engagiert, aber weil die Situation so speziell ist, habe ich Angst, dass das nicht ausreicht...

    Abbrechen werde ich das Studium weiterhin nicht, aber ich würde es in Anbetracht meiner nun sehr guten medikamentösen Einstellung gerne zu einem schnellen Ende bringen und meinen Master beginnen, in dem ich dann hoffentlich nicht mehr anfänglich "versage".

    Vielen Dank!!!
  • Hey,

    für die Beurlaubung ist deine Hochschule zuständig, frag also dort nach den Fristen für die Beurlaubung. Ich kenne das so, dass man sich nur im laufenden Semester bis maximal Semesterstart beurlauben lassen kann. 5 Semester rückwirkende Beurlaubung halte ich für unwahrscheinlich. Ob das mit dem BAföG im Bachelor noch klappt, weiß ich nicht. Da die angemessene Dauer der Verschiebung vom Einzelfall abhängt. Ich würde an deiner Stelle einen Antrag stellen und Daumen drücken. Mit einer Rückforderung ist eigentlich nicht zu rechnen solange du während des BAföG-bezugs durchgängig vollzeit immatrikuliert, nicht beurlaubt und nicht länger als 3 Monate am Stück abwesend vom Studium warst. Das schlimmste, was also eigentlich passieren kann ist, dass du eben kein BAföG bis zum Abschluss des Bachelors bekommst. Du kannst aber https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/, weil deine Regelstudienzeit überschritten ist. Dafür brauchst du aber mindestens einen Minijob, um ein gewisses Mindesteinkommen zu haben. Es gibt übrigens auch https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/ als der KfW, vielleicht sind die Konditionen besser für dich.

    Die gute Nachricht ist, dass du im Master unabhängig vom Bachelor wieder BAföG erhalten kannst.

    Ich hoffe, das hilft dir ein klein wenig.

    LG Luisa
  • Hallo !
    Ich bin jetzt im 5.ten Semester habe allerdings bislang nur 4 studienleistungen geschrieben und mein Praktikum absolviert da ich aus gesundheitlichen Gründen gering Studienfähig war . Das hat mir ein Arzt jetzt auch alles zusammen getragen nur wollte ich fragen ob überhaupt die Möglichkeit besteht den leistungsnachweis aufzuschieben wegen meiner geringen Anzahl an credits. Gerade jetzt also im 5.ten Semester habe ich bereits zwei Hausarbeiten bestanden und bin noch für weitere 4 Prüfungen angemeldet und zuversichtlich dass ich diese bestehe allerdings bräuchte ich ja einen Aufschub von zwei Semestern um es zu schaffen alle credits zu erreichen
    Kann mir jemand helfen ?

    Liebe Grüße
  • Klar, kannst du aufgrund einer chronischen Erkrankung einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragen. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an, ob der Aufschub auch wirklich gewährt wird. Gerade bei Krankheiten lassen sich keine Prognosen abgeben. Es hängt halt von der Art der Erkrankung ab. Versuch's einfach. Was hast du schon zu verlieren? Ohne den Antrag kriegst du sowieso kein BAföG mehr. Entweder bleibt das so oder du bekommst doch noch was.

    LG Luisa
  • Hey Melina,

    ob und wie viel Aufschub gewährt wird, hängt von der Dauer und Art der Erkrankung ab. Stell auf jeden Fall den Antrag! Ich drück dir die Daumen, dass der Aufschub bewilligt wird.

    LG Luisa
  • Hallo ,

    ich bin grade am Ende des 4. Semesters und mir fehlen voraussichtlich 12 Leistungspunkte um die weiterhin Bafög bewilligt zu bekommen. Ich konnte dieses Semester nicht an der Modulabschlussklausur aufgrund von Krankheit teilnehmen , hätte aber dadurch die verlangten Leistubgspunkte erbringen können.

    Nun ist meine Frage , ob es noch Hoffnung auf Bafög gibt , obwohl mir einige Punkte fehlen , ich aber krank war und es keinen zweiten Termin für die Klausur gab.


    Falls nein : Könnte eine Bescheinigung der Hausärztin helfen , in der steht , dass ich aufgrund Krankheit/Prüfungsangst nicht fähig war in den ersten Semestern Prüfungen zu bestehen , die Angst aber mit der Zeit nachließ sodass ich mittlerweile erfolgreich Klausuren bestehe?


    Danke im Voraus
  • Hey Finja,

    Erkrankungen gehören zu den anerkannter Gründen für einen Aufschub. Wenn du nachweisen kannst, dass du an der Prüfung aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen konntest und bisher kein Nachschreibetermin angeboten wurde, müsste es mit der Verschiebung des Leistungsnachweises klappen. Das Attest für die ersten Semester kannst du zusätzlich einreichen. Zwei Gründe sind besser als einer.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich bin etwas verwirrt. Ich komme nun ins 5. Semester und musste den Leistungsnachweis einreichen. Bisher gab es nie Probleme mit dem Bafög (elternunabhängig gefördert, Erstausbildung, kein Fachwechsel) bis jetzt.
    Obwohl ich alleinerziehend mit Kind (5Jahre) studiere, wurde mir ein Aufschub des Leistungsnachweises nicht gewährt. Ich habe "nur" 76 statt 90CP und das Bafög Amt sieht in der Kindeserziehung nicht den Grund für die fehlenden Punkte, somit wurde der Antrag abgelehnt.

    Meine Strategie war genau die, wie oben beschrieben: Lieber den Nachweis verzögert einreichen damit ich den selben Grund eben am Ende des Studiums nochmal geltend machen kann, da ich auf jeden Fall ein Semester länger bräuchte.

    Warum die Ablehnung kam ist mir ein Rätsel.
  • Hey Melli,

    Manche Ämter sind strenger bei der Auslegung des Gesetzes als andere. Im Gesetz steht, dass das Kind ursächlich für die Studienverzögerung sein muss und das bedeutet für manche Ämter, dass nachgewiesen werden muss, dass das Kind nicht anderweitig betreut werden konnte z.B. durch Partner, Kita oder Tagesmutter und dann gibt es wieder Ämter, die automatisch davon ausgehen, dass ein Kind Studienverzögerung verursacht, egal, ob es einen Kitaplatz hat oder nicht. Wenn man unsicher ist, ob mseder erhaltene Bescheid auch wirklich korrekt ist, kann man immer innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheid Widerspruch einlegen, was zu einer Revision des Falls durch die juristische abteilung des Amts führt. Schau mal: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hallo,

    ich studiere im vierten Semester und komme nun in das fünfte Semester. Ich werde vom BAföG Amt 6 Monate BAföG Aufschub kriegen. Danach muss ich die Leistungen für die vier Semester nachweisen können. krankheitsbedingt konnte ich einige Klausuren nicht mitschreiben und habe welche nicht zum ersten Termin bestanden. Das Problem ist nur, ich habe ca. sieben Klausuren darunter auch Hausarbeiten offen. Meines Erachtens ist es nicht möglich die Leistungen alle nachzuholen.
    Meine Frage ist, kann ich nach den sechs Monaten erneut einen Antrag stellen und was muss bzw. soll ich tun, damit ich weiterhin noch Unterstützung erhalte. Ich studiere auf einer FH und muss leider monatlich für das Studium zahlen.
  • Hallo Luisa,
    auch ich benötige zum Erhalt des BAföGs eine bestimmte Anzahl an Etcs Punkten, die ich bis Ende September ( Ende des 4. Semesters) nicht nachweisen kann. Ich habe Zwei Gründen um Etcs Punkten 2Semester zu verschieben
    aber ich habe nur 40 Etcs bei uns muss 108 Punkte am Ende des 4.Semester erreichen also mit 2Semester Verschiebung muss mann 60 oder 55 haben ich weis nicht genau
    Ich werde im 2.PrüfungZeitraum 4schreiben aber manche im Oktober und das BafögsAmt hat mir bis 31 .
    September Zeit gegeben
    Was soll ich tun um die Frist zu verlängern und was passiert wenn ich eine Klausur nicht bestehe
  • Hey Marvin, du musst dem Amt Formblatt 5 mit deinem aktuellen Leistungsstand von 40 Punkten sowie eine Begründung samt Nachweisen für den Rückstand schicken. Kommt das Amt zu dem Schluss, dass du in den nächsten 2 Semestern 68 Punkte realistisch schaffen kannst, können Sie deinen Antrag auf Verschiebung bewilligen.Erreichst du die 108 Punkte dann trotz Aufschub nicht, wird das BAföG eben nach dem Aufschub gestrichen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    auch ich benötige zum Erhalt des BAföGs eine bestimmte Anzahl an Etcs Punkten, die ich mit hoher Wahrscheinlichkeit bis Ende September ( Ende des 4. Semesters) nicht nachweisen kann. Dh dass mir somit mein BAföG ab dem 5. Semester gestrichen wird. Ich bin jedoch sehr auf das Geld angewiesen, da ich damit meine Miete bezahle.
    Jetzt habe ich auf deiner Website gelesen, dass man den Leistungsnachweis aufschieben könnte, um weiterhin BAföG zu bekommen. Jedoch hat mir meine Sachbearbeiterin nichts davon gesagt..
    Um weiterhin regulär BAföG zu erhalten muss ich bis Ende September sprich zum Ende des 4. Semesters noch 6 Prüfungen bestehen, um auf die notwendigen 90pkt zu kommen. Wenn ich das nicht schaffe, wird mir ein Semester kein Geld ausgezahlt. Ich kann für das 6. Semester einen neuen Antrag stellen, unter der Bedingung, dass ich am Ende des 5. Semesters 120 etcs Punkte habe.
    Nun hätte ich gerne von dir gewusst, was du mir Raten kannst.

    Lg Sara
  • Kannst du denn einen der hier im Artikel genannten Verschiebungsgründe nachweisen? Dann beantrage die Verschiebung! Du würdest dann weiterhin BAföG bekommen und müsstest erst zum Ende des 5. Semesters die 90Punkte nachweisen. Außerdem dürftest du dann die Regelstudienzeit um ein Semester mit BAföG überschreiten. Wenn du keinen der Gründe nachweisen kannst, hast du keine Andere Wahl als das 5. Semester ohne BAföG auszukommen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich studiere Medizin im 4. Semester. Nun werde ich das Physikum dieses Jahr nicht antreten, da mir auch noch 2 Abschlussprüfungen fehlen. Theoretisch hätte die Uni zwar Möglichkeiten angeboten diese Prüfungen noch passend abzulegen (hierzu sind sie wohl auch verpflichtet), allerdings habe ich diese nicht wahrgenommen, da mir die Gefahr des erneuten Nichtbestehens zu hoch war und man bei Medizin jede Prüfung nur maximal 3 Mal ablegen darf, ehe man komplett aus dem Studium fliegt und in Deutschland auch nicht mehr studieren darf. Der Fall kommt so wie bei mir wohl auch des öfteren vor. Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Den Leistungsnachweis kann ich also nicht erbringen. Ich habe allerdings gehört, dass gerade bei Medizin i.d.R. trotzdem weiter Bafög gezahlt wird. Weißt du, ob das so korrekt ist? Alternativ wollte ich nun die Verschiebung des Leistungsnachweises beantragen, kann aber leider das erwähnte Musterschreiben nicht finden. Reicht hierzu ein formloser Satz wie "Hiermit beantrage ich die Verscheibung... " aus oder müssen Gründe angegeben werden?

    Liebe Grüße und schon mal vielen Dank,
    Fabienne
  • Hey Fabienne,

    ja, du kannst die Verschiebung einfach schriftlich beantragen, musst aber auch erklären, warum du das Physikum nicht wie geplant machen kannst. Und nur wenn mind. einer der oben genannten Gründe auf dich zutrifft, wird die Verschiebung bewilligt. Das mit 3 Prüfungsversuchen gibt es in fast jedem Studiengang, das ist nicht medizinspezifisch. Sprich man kann in Deutschland grundsätzlich keinen Studiengang abschließen, in dem man schon 3Mal eine Prüfung in einem Pflichtfach versemmelt hat. Man muss sich dann zwangsweise umorientieren. Ich wüsste daher nicht, warum ausgerechnet Medizin anders behandelt werden sollte als alle anderen Studiengänge. Wenn du eine Prüfung nicht bestanden hast, die Voraussetzung für die Zulassung zum Physikum ist, kann das als Verschiebungsgrund akzeptiert werden, wenn dir deine Hochschule keinen rechtzeitigen Widerholungstermin anbietet. Wenn du aber die Chance hast, die Prüfung zu widerholen und somit am Physikum teilzunehmen, musst du das auch machen, um weiterhin BAföG zu bekommen.

    An deiner Stelle würde ich die Verschiebung beantragen, aufs beste Hoffen und mich aufs schlimmste (Ablehnung) einstellen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa. danke für deine zahlreichen und hilfreichen Tipps. Ich hätte ein Frage und zwar was passiert, wenn der Aufschub des Leistungsnachweises genehmigt wird? Wird man während des 5. Semesters monatlich ganz normal weiter gefördert oder man kriegt erst bei Vorlage eines positiven Leistungsnachweis am Ende des 5. Semesters eine Nachzahlung?

    Danke für deine Antwort.

    Liebe Grüße

    Leo
  • Hey Leo,

    wenn die Verschiebung des Leistungsnachweisesbewilligt bekommt, wird BAföG ganz normal weitergezahlt und zum nächsten oder übernächsten Semester der Leistungsnachweis gefordert. Wenn man den dann vorlegt, bekommt man wieder ganz normal BaföG bis zum Ende der Regelstudienzeit. Sollte man den Leistungsnachweis nach dem Aufschub ieder nicht vorlegen können, wird BAföG entweder für die Zukunft gestrichen oder nochmal Aufschub gewährt.

    LG Luisa
  • Hi Luisa, Ich habe eine Aufschiebung des Leistungsnachweises erhalten.
    Allerdings kann ich diesen aus verschiedenen Gründen nun erneut nicht erreicht abgeben.
    Kann ich nun in Rechtlichen Konflikt geraten? Mir wurde ja nur Bafög gezahlt, wenn ich den Leistungsnachweis nachreiche. Was passiert wenn ich das nicht kann?
    Liebe Grüße
    Frederik
  • Dann beantragst du noch eine Verschiebung. Entweder wird die genehmigt oder eine weitere Förderung abgelehnt. Ansonsten sollte meines Wissens nach nichts weiter passieren.

    LG Luisa.
  • Hallo,

    Ich komme nun ins 5.te Semester und mir fehlen 2 Prüfungen, sonder einfach durchgefallen.
    Ich habe keinen der oben genannten Gründe, gibt es dennoch Hoffnung auf Bafög irgendwie?
    Die Prüfungen hole ich im 5.ten Semester nach und bestehe hoffentlich.

    Und wenn ich kein Bafög mehr bekomme, was wären denn meine Alternativen? :-/

    Lieben Gruß
  • Die einzige Hoffnung ist, dass du trotzdem genügend Punkte hast, um von deiner Hochschule ein positiv bestätigtes Formblatt 5 zu erhalten.. Wenn sich die Hochschule diesbezüglich weigert. Müsstest du im kommenden Semester ale üblichen Klausuren + die fehlenden nachholen und bestehen, sodass du zum Ende des 5. Semesters 150 Punkte nachweisen kannst. Dann kannst du ab dem 6. Semester wieder BAföG beziehen. Alternativen zum BAföG findest du hier https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studium-finanzieren-ohne-bafoeg/

    LG Luisa
  • Zusätzlich zum Abschnitt "Urlaubssemester":

    Hatte beim Lesen den Eindruck, dass hier grundsätzlich von Urlaubssemestern abgeraten würde. Wenn man ein Urlaubssemester einlegt, bekommt man in diesem Semester keine Förderung. Die Förderungshöchstdauer erhöht sich jedoch um das Urlaubssemester. Deshalb kann es sehr wohl aus BAföG Sicht günstiger sein, ein Urlaubssemester einzulegen. Weil sich die Förderung und auch der Zeitpunkt für die Vorlage des Leistungsnachweises um ein Semester nach hinten verschiebt.
  • Ja der BAföG Anspruch verschiebt sich, aber verlängert sich nicht. Ein Urlaubssemester ist die einzig sinnvolle Lösung, wenn kein Grund für eine Verschiebung des Leistungsnachweises vorliegt wie z,B. Behinderung oder Kinder. In diesen Fällen ist nämlich eine Verlängerung der Förderungszeit (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/) möglich, also BAföG trotz Überschreitung der Regelstudienzeit. Beim Urlaubssemester geht es ja um die Vermeidung der Überschreitung, weil das Urlaubssemester (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienfinanzierung-urlaubssemester/) nicht zur Studienzeit zählt.
  • Moin, Ich habe das Asperger-Syndrom. Mir fällt es daher schwerer zu lernen. Ich will, aber unbedingt weiter Studieren.

    Habe aufgrund der Krankheit meine 90CP (an meiner Fakultät benötigt man 90 CP für Formblatt 5) nicht erreichen können. Die Sachbearbeiterin an meiner Uni meinte, das ich dass Formblatt 5 nicht Negativ ausstellen lassen solle, sondern erst einmal bei dem Bafög Amt nachfragen soll. (Was ich tun könne um weiter Bafög zu beziehen, Sie meinte hinterher kann ich es dennoch Negativ ausstellen lassen.) In dem einen Schreiben, habe ich dem Bafög Amt die Krankheit geschildert, nun wollen sie wissen bis wann ich meine Leistungen nachgeholt hätte.

    Meine Frage war das vorgehen von mir so Richtig oder hätte ich was komplett anders machen müssen?

    LG Tai

  • hey Tai,

    für mich klingt die Reaktion vom Amt typisch für einen Antrag auf Verschiebung des BAföG Leistungsnachweises. Auch, wenn du das Formblatt 5 noch nicht eingereicht hast, hast du dem Amt offenbar schon mitgeteilt, dass du ihn im Moment eigentlich nicht positiv bescheinigen lassen kannst. An sich ist das aber kein Problem, weil du einen triftigen Grund dafür hast. Das Amt kann den Leistungsnachweis allerdings nicht unendlich aufschieben, deshalb musst du ihnen sagen, wie viel Zeit du zum Erreichen der 90 Punkte noch brauchst. Das Amt wird dann abwägen, ob deine Angabe im Zusammenhang mit deiner Krankheit angemessen ist und so bewilligt werden kann oder nicht.

    Von daher denke ich, dass dein bisheriges Vorgehen völlig okay war.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine Frage zu dem Leistungsnachweis: Ich habe im Sommersemester 2018 eine Modulprüfung zum zweiten Mal verhauen, gleichzeitig aber auch zwei weitere Modulprüfungen erstmalig! nicht bestanden. Zuerst habe ich einen Antrag auf Aufschiebung gestellt, jedoch möchte das Amt ohne Begründung nun doch einen vollständigen Leistungsnachweis. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei dem Antrag nur die erstmalig nicht bestandenen Prüfungen geltend gemacht werden (§ 15) oder wird durch den 2. vermasselten Versuch alles bestimmt?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Tim
  • Hallo Luisa,
    das Prüfungsamt meiner Hochschule hat mir das Formblatt 5 positiv bescheinigt, obwohl mir 10 der erforderlichen 120 Credit points fehlen. Nun möchte das Bafög Amt trotzdem einen Leistungsnachweis, da 'die Unterschrift auf Formblatt 5 nicht zugeordnet werden kann. Unterschrieben hat die Leiterin des Prüfungsamts. Was tun?
    Liebe Grüße,
    Anja
  • Hey Anja,

    das ist nicht unüblich. Manchen Hochschulen bzw. Studiengängen reichen schon 60 Punkte für einpositives Formblatt 5. Die Entscheidung, was angemessen ist, trifft die Hochschule, nicht das BAföG Amt.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    ich bin aktuell im 4. Fachsemester (gerade zuende) und muss jetzt bald meinen Leistungsnachweis vorlegen. Da ich im 1. Semester meine Statistik 1 Prüfung nicht bestanden habe (habe nur zum 2. Termin geschrieben und dann nicht bestanden), habe ich diese erst 1 Jahr später nachschreiben und bestehen können. Dadurch habe ich im 2.Semester allerdings einige Module nicht belegen können, für die Statistik als Vorraussetzung gilt. Sprich, es bedeutet, ich muss nun automatisch 2 Semester länger studieren als Regelstudienzeit.

    Fällt dies unter die Klausel "Nichtbestehen einer Modulprüfung..." ?

    Vielen Dank im Voraus
    Cynthia
  • Hallo :)

    wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt dann meinen Leistungsnachweis abgeben muss, aber in der letzten Klausur krank war, welche mir genau die Punkte gebracht hätte, die ich gebraucht hätte um den positiven Nachweis zu erhalten? Zählt das unter Krankheit, wenn ich ein ärztliches Attest habe?

    Danke schonmal :)
  • Hey Celia,

    normalerweise gibt es Nachschreibetermine, wenn man krank war oder beim 1. Versuch duchgefallen ist. Du müsstest also zusätzlich nachweisen, dass du die Prüfung nicht nachholen konntest. Eine Erkältung oder viraler Infekt am Klausurtermin reicht also meist nicht für einen Aufschub.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Ich studiere Medizin in Rostock und bei uns ist es so, dass es keine Creditpoints oder ähnliches gibt, sondern nur Prüfungen, die bestanden werden müssen. Zum Physikum (1. Staatsexamen) nach dem 4. Semester wird man dann nur zugelassen, wenn man alle Prüfungsleistungen bestanden hat. Das ist bei mir (wie bei gut 50% an dieser Uni üblich) leider nicht der Fall und zwei der Leistungen kann ich erst wieder im kommenden Sommersemester erbringen, sodass ich nach dem fünften Semester nicht die Möglichkeit hätte einen Leistungsnachweis zu erbringen. Was genau kann ich da in meinen Antrag schreiben?
    Ich bin übrigens seit zwei Jahren im Fachschaftsrat aktiv (seit einem Jahr gewählt) und ab dem kommenden Semester zusätzlich Mitglied im Fakultätsrat, StuRa und Konzil der Uni.

    Danke für deine Hilfe :)
    Liebe Grüße,
    Mareike
  • Hey Mareike,

    ich würde im Prinzip genau das schreiben, was du mir gerade erklärt hast. Du musst diese aussagen nur offiziell durch Bescheinigungen und Kopien der Studien und Prüfungsordnung belegen und dann sollte das hoffentlich klappen. So ziemlich jeder deiner Sätze ist ein eigener Grund für eine Verschiebung, sodass dir das Amt hoffentlich mehr als Semester zusätzlich bewilligen kann. Das wichtigste ist aus meiner Sicht, dass du ohne die Wiederholungsprüfung am weiteren Studium gehindert wirst und die Prüfung so früh wie möglich nachholen wirst.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa!

    ich bin im 4. Semester und würde wenn alles glatt läuft zum ende auf meine benötigten 80 Credit Points kommen. Mit sehr großer wahrscheinlichkeit werde ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit schaffen. Wohne alleine und bin auf die finanzielle Unterstützung angewiesen. Jetzt habe ich schon den Folgeantrag für den Zeitraum 10/18 - 09/19 dem Studierendewerk vorgelegt. Meine Frage wäre, wann und wie benatrage ich am besten den Aufschub des Leistungsnachweises damit ich auch über die Regelstudienzeit hinaus finanziert werde?

    Vielen dank vorab und klasse Seite!
  • Den Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises stellst du normalerweise zusammen mit dem BAföG Antrag zum 5. Semester. wenn du den schon abgegeben hast, wird das Amt den Leistungsnachweis als fehlenden Teil deines Antrags nachfordern. Kannst du den nicht erbringen, musst du formlos die Verschiebung beantragen und entsprechende Gründe dafür nachweisen.
  • Hallo Luisa! Ich stehe gerade bisschen auf dem Schlauch: Bin jetzt im 4. Semester und müsste beim nächsten Antrag meine Studienleistungen nachweisen. Da ich aber nicht auf ausreichende ECTS komme, muss ich ja einen Antrag auf Förderung über die Regelstudienzeit stellen.
    Wann genau sollte ich diesen einreichen: Gleich zu Beginn der Bafoeg-frist, sprich 01. August oder erst zum Beginn des 5. Semesters (01 Oktober)?
    & zusammen mit dem Folgeantrag als formloses Schreiben, richtig?

    Deine Seite hat mir sehr weitergeholfen, dafür bedanke ich mich an dieser Stelle auch nochmal :)
  • Hi Samy,

    erstmal musst du einen formlosen Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises zusammen mit deinem Folgeantrag zum 5. Semester stellen. Den Antrag auf Förderung über die Regelstudienzeit hinaus, stellst du erst, wenn deine Regelstudienzeit abgelaufen ist. Wird der Antrag auf Verschiebung des Leistungsnchweises bewilligt, kann auch von einer Förderung nach der Regelstudienzeit ausgegangen werden.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Ich bin Alleinerziehende und im 6 Semester. Mein Sohn ist 3 Jahre Ich habe bereits einen Aufschub für den Leistungsnachweis um 2 Semester erhalten. Ich müsste den leidtubgsnachweis jetzt abgeben. Leider werden mir aufgrund dessen, dass ich letztes Jahr an 5 Klausuren aufgrund meiner lupus Erkrankung nicht teilnehmen konnte, 10 credits fehlen. Ist ein erneuter Aufschub möglich?
  • Ja, das müsste möglich sein. Du solltest einen neuen Antrag auf Verschiebung wegen Kindererziehung und Erkrankung stellen.

    LG Luisa
  • Hallo zusammen,

    meinem Vater wurde das Bein im WS2016/17 amputiert. Ich hatte dementsprechende psychische Probleme und hab echt viel in der Uni verpasst. Das ganze zog sich über das SS 2017. Danach began ich jetzt wieder im ersten Semester.

    Kann ich eine Verlängerung der Frist beantragen?
  • Wurdest du deswegen zeitweise krank geschrieben oder hast Hilfevom Psychologen beansprucht? Dann könntest du versuchen, die Verschiebung des Leistungsnachweiseswegen "scherwiegender Gründe" zu beantragen, jedoch müssen deine Aussagen nachweisbar sein und die angemesenne Dauer einer Verlängerung wird im Einzellfall entschieden.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa!

    Ich studiere Medizin in Tübingen und komme jetzt ins 4. Fachsemester. Bisher lief mein Studium ganz ok, aber das WS war hart. Ich bin Alleinerziehende Mama von drei Kindern (5,7,10) und meine mittlere kam jetzt letztes Jahr in die Schule. Das machte bei uns zuhause alles schwieriger, da sie nicht gerne zur Schule geht und ich auch keine Unterstützung von ihrem Papa bekomme.

    Ich werde es nicht in Regelstudienzeit schaffen, da ich dieses Semester schon zwei Kurse nicht belegen kann.

    Was mache ich nun am besten? Soll ich einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Vorlage der Leistungsbescheunigung stellen? Ohne Bafög kann ich nicht weiter studieren, das kann ich mir nicht leisten.

    Vielen Dank.

    Lg Isabell
  • Ja, das solltest du unbedingt tun. Der Leistungsnachweis kann um 2 Semester verschoben werden, sodass du die fehlenden Kurse nachholen kannst. Damit verlängert sich dann auch die Förderungshöchstdauer um mindestens 2 Semester.
  • Hallo liebe Luisa!
    erstmal wollte ich dir sagen, dass ich deine Seite total toll finde! Sie hat mir schon etwas weitergeholfen, jedoch bräuchte ich wenn das möglich ist noch "persönlich" Hilfe...

    Meine Situation sieht wie folgt aus:
    Ich bin momentan im 3. Semester mitten in der Prüfungsphase, ich habe 7 Modulprüfungen (mit insgesamt 16 verschiedenen "Fächern"), zwei von diesen Prüfungen sind aus dem 2. Semester, die ich leider versemmelt habe (Grund: Mutter meines Freundes lag während diesen Prüfungen im Koma - folglich Konzentration fehlgeschlagen).
    Um ins 4. (Vertiefungs-)Semester zu kommen brauche ich mindestens 75 ECTS, ich gehe momentan leider davon aus, das ich diese nicht erreichen werde und nur ca. 70 davon schaffe. Sollte dies der Fall sein, wie müsste ich vorgehen um Bafög zu behalten?
    Bafög steht mir offiziell bis zum September 2018 zu, jedoch würde ich vielleicht von März bis August ein Urlaubssemster machen, dies müsste ich dann dem Bafög-Amt mitteilen und hätte für diesen Zeitraum kein Bafög. Durch das Urlaubssemster würde sich meine Studienzeit um ein Semster verschieben. Das Problem ist um ins 5. Semester zu kommen brauche ich 108 ECTS, das würde ich unmöglich in dem Urlaubssemster schaffen, würde ich dann somit 2 Semester lang kein Geld bekommen und dann bei einem erneuten Antrag ab dem 6. Semester wenn ich die 108 erforderlichen ECTS habe wieder Bafög bekommen? Ich versteht das nicht so ganz. Bei mir ist es fast unmöglich nach dem Urlaubssemster die angeforderten ECTS Punkte direkt zu erreichen.

    Ich wäre dir wirklich dankbar, wenn du mir eventuell diesbezüglich nochmal das mit dem Bafög im Urlaubssemster erklären könntest. Ich kann ohne Bafög nämlich nicht mehr Studieren und müsste es dann aufgeben. In meiner Wohnung darf ich auch nur mit Bafög wohnen, somit hängt ziemlich vieles daran... Ich danke dir jetzt schon für deine Hilfe!!!

    Ps: Bei wem muss man sich solch ein positiven Leistungsnachweis holen falls es dazu kommen sollte das offiziell 1-2 Punkte und dennoch für das Vertiefungssemster zugelassen werde? Zuständige Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät oder wo muss man sich hinwenden?
  • BAföG im Urlaubssemester ist ganz einfach. Es gibt keins! Da du im Urlaubssemester offiziell nicht studierst, auch wenn deine Hochschule erlaubt, trotz Beurlaubung an Prüfungen teilzunehmen, hast du während einer offiziellen Beurlaubung vom Studium keine Chance auf BAföG. Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Pause, in der keine Fachsemester gezählt werden. Deswegen wird diese Zeit hinten drangehängt. Deine Studienzeit an sich verlängert sich ja streng genommen ja nicht. Du musst trotzdem alle Module belegen und hast nach wie vor dieselbe Regelstudienzeit. Du könntest versuchen, eine Verschiebung des Leistungsnachweises aus schwerwiegenden Gründen zu beantragen.Die Begründung wäre, dass du aufgrund nicht bestandener Prüfungen keine weiteren Kurse belegt werden dürften. Wenn das bewilligt wird musst du die 108 Punkte wahrscheinlich bis zum Ende des 5. Semesters nachweisen. Machst du zwischendurch ein oder zwei Urlaubssemester, bekommst du in der Zeit kein BAföG und alles verschiebt sich entsprechend nach hinten. Lässt du dich für das SS2018 beurlauben (dein 4. Hochschulsemester), ist das WS2018/19 offiziell erst dein 4. Fachsemester und du müsstest die 108 Punkte regulär erst im Februar 2019 erreichen ohne Verschiebung des Leistungsnachweises.
    Solltest du dich für eine Verschiebung entscheiden, musst du am Ende des SS2018den Antrag stellen und sofern er bewilligt wird, die 108Punkte am Ende des WS2018/19 nachweisen. Der Zeitpunkt ist in beiden Fällen identisch, nur dass du in letzterem Fall durchgängig studierst, Prüfungen ablegst und BAföG erhältst.

    PS.: Wer an deiner Hochschule für die BAföG Leistungsnachweise zuständig ist, musst du dort nachfragen. Manchmal ist es das Prüfungsamt, manchmal eine gesonderte Stelle. Manche Hochschulen verschicken das auch automatisch.
  • Guten Tag,

    Ich bin nun am Ende meines fünften Semesters angekommen und die prüfungsphase beginnt in 2 Wochen. Ich bekomme seit dem letzten Semester kein Bafög mehr, da mir 3 Cp gefehlt haben. Bei uns im Studium (Bauingenieurswesen) haben wir einige Fächer die über 2 Semester gehen. Die Prüfung Können wir auch erst am Ende des 2ten Semester schreiben. Dadurch haben mir zusätzlich Punkte gefehlt, dazu kommt das ich 2 Prüfung verhauen habe und schwups is das Bafög weg. Jetzt ärgere ich mich umso mehr das ich nich einfach 2 Prüfungen krank gemacht habe, um so das Bafög weiter zu erhalten.
    Ich bin nun wieder so weit, dass ich Bafög bekommen könnte wenn ich alle 6 Prüfungen bestehe die jetzt anstehen.
    Nun zu meiner Frage
    Was ist wenn ich z.b. 5 schreibe und bei einer krank bin? Dann würden mir wieder ein paar CP fehlen. Würde es so laufen wie bei der Verschiebung, dass es mit angerechnet wird oder sagen die da, tja Leistung nich erbracht sorry?

    Vielen Dank und Grüße
    Carlos
  • Ich kann dir das nicht mit Sicherheit sagen, Krankheit kann laut Verwaltungsvorschift 15.3.3 nur "als schwerwiegender Grund" geltend gemacht werden. Zitat:"die Krankheit ist durch Attest nachzuweisen, in Zweifelsfällen ist über die Erkrankung das zuständige Gesundheitsamt im Wege der Amtshilfe gutachtlich zu hören." Hört sich für mich nicht so an, als würde eine Erkältung in der Prüfungszeit als Grund ausreichen.
  • Vielen vielen Dank für diesen Text! Das war mir eine riesige Hilfestellung und hat mir die Angst genommen demnächst plötzlich ohne Bafög dazustehen :)
    Danke!
  • Freut mich, wenn ich helfen kann :)
  • Hallo Luisa, leider konnte ich keinen positiven Leistungsbescheid einreichen da mir Punkte fehlten. Wollte daraufhin eine Aufschiebung aufgrund einer Krankschreibung erwirken. Leider wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht, dass diese einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten darf und habe ein Attest über 5 Monate eingereicht. Nun, soll ich eine schriftiche Stellungnahme einreichen, warum ich mich für den Zeitraum von 5 Monaten nicht beurlauben lassen habe, ansonsten muss ich den gesamten Betrag für den Zeitraum erstatten. Das Geld habe ich natürlich nicht und bin nun verzweifelt auf der Suche nach einem gültigen Grund warum ich mich nicht beurlauben lassen habe. Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Saskia,

    ich kenne ganz ehrlich auch keinen Grund. Wenn du wirklich 5 Monate lang gar nicht studierfähig warst, liegt eine Beurlaubung vom Studium (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienfinanzierung-urlaubssemester/) ja nahe. Und wenn du eigentlich doch weiterstudiert hast, müsstest du zugeben, dass das mit der Krankschreibung so nicht ganz stimmt. Ich bin keine Anwältin und wüsste keinen Weg, wie du legal aus der Sache rauskommst ohne eine Rückzahlung leisten zu müssen. Für einen juristisch einwandfreien Rat, müsstest du dich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    erstmal: ganz tolle Seite und viele wichtige Infos!!!
    Ich habe auch Fragen zu meiner Situation.
    Ich habe 2 Kinder (5 und 1 Jahr), hatte 2 Urlaubssemester im 1. Lebensjahr meines 2. Kindes. Bin momentan im 4. Semester. Mein Problem: meine Uni gibt bei nur 60 Credits einen positiven Leistungsnachweis. Momentan habe ich 40 Credits. Ich könnte Ende des 4. Semesters die 60 Punkte knacken würde ja dann aber einen positiven Leistungsnachweis bekommen-->keine Verlängerung der Förderungshöchstdauer, die ich auf jeden Fall brauchen werde. Angenommen ich lege nur eine Klausur mit 10 Credits ab, sodass ich auf 50 Credits komme und einen negativen Leistungsnachweis bekomme. Wieviele Semester würde ich für die ersten 4 Semester am Ende Verlängerung bekommen können, wenn mir nur 10 Credits fehlen um die 60 zu erreichen? (ich könnte nach einem weiteren Semester einen positiven Leistungsnachweis vorlegen.)
    Meine zweite Frage: "das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist". Verstehe ich das richtig dass eine nichtbestandene Prüfung NUR bei der der Verlängerung berücksichtigt wird, WENN diese Prüfung Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist? Bei meinem Studiengang kann ich bunt Module würfeln und wiederholen und habe keine Voraussetzung für die Weiterführung des Studiums, überlege aber, ob es sinnvoll wäre jetzt 2 Klausuren zu machen und nur eine zu bestehen. Bringt das etwas?
    Danke im Voraus. LG Katrin
  • Hey Katrin,

    für die ersten 4 Fachsemester mit Kind kannst du bis zu 2 Semester Aufschub gewährt bekommen. Erbringst du den Leistungsnachweis direkt nach dem 4. Semester wie andere Studis auch, entfällt dein Verlängerungsanspruch für die ersten vier semester, jedoch nicht für die Studienzeit danach. Im Bachelor hast du noch mindestens ein Jahr Regelstudienzeit vor dir. Schon allein dafür kannst du die Regelstudienzeit um ein Semester überziehen, auch wenn du den Leistungsnachweis rechtzeitig erbringst.Beantragst du aber eine Verschiebung des Leistungsnachweises aufgrund der Kindererziehung können zu dir bis zwei weitere Semester für das1. bis 4. fachsemester sowie ein Extra Semester für dein 5.+ 6. Fachsemester mit Kind U5 nach der Regelstudienzeit bewilligt werden. üblicherweise wird die Verschiebung des Leistungsnachweises generell erstmal nur für ein Semester gewährt und muss, wenn nötig danach nochmal beantragt werden. das nicht bestehen einer normalen Modulprüfung gilt nicht als Verlängerungsgrund, da man wie du sagst, Module quer beet belegen und somit andere vorziehen kann, die eigentlich später dran gewesen wären. somit ist das durchfallen durch eine prüfung nicht unbedingt ursächlich für die Verzögerung des studienabschlusses. Und nur darum geht's hier. Als Mutter kannst du aber mit deiner Erziehungspflicht argumentieren und eben nicht mit der Prüfung. Durch die Kinder hast du weniger Zeit dich auf Prüfungen vorzubereiten als normale Studenten. Außerdem werden Kinder auch gern mal krank. Das weiß der Gesetzgeber und räumt studierenden Eltern deshalb eine verlängerte Förderungsdauer ein. Dementsprechend bringt es nichts absichtlich durch eine Prüfung zu fallen. Es müsste schon deine Abschlussprüfung sein, um damit zu argumentieren.
  • Hallo,

    ich habe aufgrund von Erziehung zweier Kinder unter 5 Jahren nun einen Aufschub des Leistungsnachweises um ein Semester erhalten. Prinzipiell hätte ich den Leistungsnachweis nun doch knapp erfolgreich nachweisen können, habe es aber absichtlich nicht getan, um später über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden zu können.
    Nun meine Frage:
    Ich habe nun ein Semester für den Leistungsnachweis Zeit bekommen, werde die erforderlichen ECTS aber schon mit einer einzigen (schon fast fertigen) Prüfungsleistung erreichen. Muss ich dem Bafög-Amt dann direkt, sobald dies der Fall ist, den positiven Nachweis zukommen lassen? Falls ich es erst gegen Ende des Aufschubssemesters mache und ersichtlich ist, dass ich die ECTS schon zu Beginn des 5. Semesters zusammen hatte, hat das irgendwelche Folgen? Ich frage, weil ich ja eben über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden will. Wenn das Amt jedoch sieht, dass die Verzögerung gar nicht so gravierend war, wird dies eventuell im Anschluss nicht bewilligt, oder?

    Liebe Grüße, Christine
  • Der Leistungsnachweis wird immer nur für die Weiterförderung verlangt. Du musst den Leistungsnachweis nicht unmjittelbar nach Erreichung der Punkte sondern mit Ablauf der dir gesetzten Frist einreichen. Eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus wäre dir auch jetzt schon sicher. das eine Semester Aufschub, wird dir in jedem Fal schonmal hinten dran gehängt. Außerdem kannst du ein weitere Semester verlängerung für das 5+6. Fachsemester mit Kind <5 beantragen und noch eins für dein 7.+8.+ fachsemester mit kind.
  • Liebe Luisa,

    du würdest mir sehr helfen, wenn du dir meinen Fall durchliest und ihn einschätzt. Ein riesen Dankeschön schon mal im Voraus.

    Ich studiere seit dem WS 2015/2016, von Beginn an mit zwei Kindern (bei Studienbeginn 3 und 6 Jahre alt) und bin aktuell im 5. Semester. Das Studium mit den Kids war bis zum 3. Sem. kein Problem, leider hat sich die Betreuungssituation ab dem 4. Sem. so verändert, sodass ich aufgrund dessen am Ende des 4. Sem. eine Hausarbeiten nicht fertigstellen und auch nur eine von 3 Klausuren schreiben konnte. Übrigens schiebe ich auch noch eine Hausarbeit aus dem 2. Sem. vor mich hin.

    Trotz allem war mein Leistungsnachweis nach dem 4. Sem. mit den erforderlichen 60 Credits positiv (Credits gesammt für das Studium: 180 cps). Diesen hab ich mit dem Wiederholungsantrag eingereicht.

    Die Situation hat sich bisher nicht wesentlich verbessert. Es ist zwar abzusehen, dass ich die Prüfungsleistung vom 5. Semester werde ablegen können (Hausarbeit und Präsentation) aber die vom 4. Sem. nicht nachholen kann. Ich komme also um eine Studienverlängerung nicht herum, hauptsächlich wegen fehlenden Leistungen aus dem 3. und 4. Semester.

    Habe ich eine Chance auf Bafög-Förderung über die Regelstudienzeit und wie viele Semester würden mir ggf. bewilligt wenn:

    a) Das Amt die Verzögerung ab dem 3. Semester anerkennt? (Ich könnte versuchen von der Hochschule ein Stellungnahme zu bekommen, die meine Situation bestätigt.)
    b) Das Amt die Verzögerung ab dem 5. Semester anerkennt?

    Und eine letzte Frage:
    Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit nur im Zusammenhang mit dem Studium für Bafög-Verlängerung relevant oder würde das Amt auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand eines Kindergarten-Fördervereins (ab dem 1. Studiensemester) und eine im Seniorenzentrum (im 2. Semester) anerkennen.

    Vielen herzlichen Dank!
    LG Anette
  • Tätigkeiten, die in deinen ersten 4 Semestern stattgefunden haben, werden als Verlängerungsgrpünde nicht mehr anerkant, da du mit dem pünktlichen Leistungsnachweis angegeben hast, dass es keine Verzögerung gibt.Du kannst nur noch eine Verlängerung der Förderungsdauer für Verzögerungsgrunde, die im 5. und 6 semester vorlagen beantragen. Dies wäre z.B. Kindererziehung. Da dein jüngstes Kind mittlerweile wohl 5 Jahre alt ist, könnte es aber schwierig werden. Da in diesem Alter nur noch ein Zusatzsemester für 2 Jahre Studium mit Kind als angemessen gelten. Mehr Infos zur Verlängerung https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/
  • Hallo liebe Luisa,

    ich hatte schon mal geschrieben, da ich das Problem hatte, nicht ausreichend Punkte nach dem 4.Semester erzielt zu haben. Es fehlten lediglich 5 Punkte, da ich aber aus Folge dessen einen Antrag auf Leistungsnachweisverschiebung beantragt habe, wollen sie nun einen Nachweis meines Prüfungsmisserfolgs.

    Nun meine Frage: Wie weise ich dies nach?
    Reicht die jeweiligen Module in meiner Studentendoku zu markieren und ggf. E-Mails meines Nichtbestehens ausdrucken und dort abzugeben? Im Internet finde ich leider sehr wenig darüber, wie sowas aussehen soll.

    Über eine schnelle Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.

    Liebe Grüße
  • Im Zweifelsfall immer direkt beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen, aber ich würde in so einem Fall meine Leistungsübersicht ausdrucken. Dort sehe ich genau, welche Prüfungen, wann mit welchen Noten abgelegt wurden und wie viele Versuche ich gebraucht habe. Ich denke, das sollte reichen. Bei der Verschiebung des Leistungsnachweises wird üblicherweise Formblatt 5 von der Hochschule ausgefüllt als Nachweis.
  • Habe jetzt den Antrag auf Verschiebung gestellt. Jetzt meint das Amt, dies wäre erst zum Ende des 4. Semesters möglich. Ich bin aktuell im 4 FS. Wenn ich jetzt bis zum Ende warte, ergibt sich zum Start des 5. Semesters eine Finanzierungslücke, so schnell sind die doch gar nicht mit der Bearbeitung. Soll das so richtig sein, dass das Amt über die Verschiebung erst mit Ablauf des 4. FS entscheiden kann?
  • Ja, das ist so richtig, da du ja den Leistungsstand des 4. Semesters also 120 Punkte nachweisen musst, was du ja noch nicht kannst.Wenn du den Antrag direkt nach den Prüfungen stellst, müsste die Zeit für die rechtzeitige Bearbeitung eigentlich reichen.Falls nicht kannst du zusätzlich Vorauszahlung beantragen, womit du das Geld schon vor Abschluss der Bearbeitung als Vorschuss bekommst.
  • Hallo, der Zusammenhang zwischen späterer Vorlage des Leistungsnachweises und Verlängerung der Förderungshöchstdauer erschließt sich mir noch nicht ganz. Ich habe 7 Semester Regelstudienzeit. Angenommen ich bekomme 2 Semester Aufschub zur Vorlage des Leistungsnachweises wegen Kindeserziehung, also Vorlage erst vor dem 7. Semester statt wie regulär vor dem 5. Nach den dann absolvierten 6 Semestern muss ich mich also in der Regelstudienzeit befinden. Im letzten Semester könnte ich mir dann aber Zeit nehmen und dieses nochmals um die zwei Aufschubsemester ausdehnen / also hier die Förderungshöchstdauer überziehen? Andernfalls wäre ich ja trotzdem in der Regelstudienzeit fertig. Oder liegt hier ein Denkfehler vor?
  • wenn dir 2 semester aufschub für den leistungsnachweis gewährt werdem, dann werden dir auch mindestens 2 semester förderung nach der regelstudienzeit gewährt. beim leistungnachweisaufschub muss der stand des 4. semsters (120 punkte) nachgewiesen werden, nicht mehr die regelstudienzeit. also, wenn du den erst zum 7. statt 5. semester vorlegen musst, heißt das 120 punkte in 6 statt 4 semestern. das amt bestätigt damit, dass du dein studium nicht in regelstudienzeit absolvieren wirst und du aus anerkannten gründen trotzdem weitergefördert werden kannst.
  • Hallo, ist der Downloadlink für das Musterschreiben down? Habe alle Schritte durch jedoch kein Download.
    Danke für den support
  • Hallo Talha,
    der funktioniert. Es kann am Handy liegen, dass es das Word-Dokument nicht erkennt.

    Ich habe dir per Mail alles zugeschickt.

    Beste Grüße,

    Mathias
  • Hallo Luisa, vielen lieben Dank für die tolle Aufklärung... ich hätte ein paar fragen zu meinem fall.

    ich befinde mich gerade im 4 semester. Formblatt 5 wurde vo meiner hochschule mit positiv bewertet u beim bafög amt abgegeben. somit bekomme ich im 5. semester mein geld.

    nun werde ich aber ab mitte september mit meinem inland praktikum anfangen (pflichtpraktikum). mein praxissemester befindet sich erst im 6, ich aber werde es vorziehen, dies wurde ebenso von der hochschule genehmigt. bedeutet für mich, ich müsste die kurse vom 5. semester nachholen. wie läuft es nun mit dem bafög weiter?
    -bin ich berechtigt während der praktikumszeit bafög zu beziehen
    - müsste ich ein halbes jahr pausieren - urlaubssemester ?
    - habe ich anspruch auf ein inland-praktikums- bafög ( praktikumsdauer - 3 monate)
    - beantrage ich im 6 semester normal mein bafög weiter?
    - da es bei mir kein SoSe gibt - müsste ich ein jahr aussetzen
    ich könnte somit die kurse vom 5 . semester erst wieder nächstes jahr im oktober belegen
  • In welcher reihenfolge du deine kurse erledigst, ist egal. wichtig ist jetzt nur, die regelstudienzeit deswegen nicht zu überziehen. das ist nämlich kein anerkannter verlängerungsgrund
  • Hallo Luisa,

    erstmal super Seite! Mir haben deine Informationen hier schon sehr weitergeholfen. Nun ist es bei mir so, dass ich mir unsicher bin. Ich denke nicht, dass ich den Leistungsnachweis kriegen werde. Ich habe ziemliche Probleme mit meinem Studiengang (Medieninformatik, Vollzeit, Online-Studiengang). Ich habe gerade das 3. Semester hinter mir und das 4. beginnt ab September.

    Mit einigen Modulen, vor allem den technischen, hab ich immer wieder so meine Probleme. Daher kommt es zu den Verzögerungen, zumal ich teilweise im 1. Semester schon Module schieben musste, da es für mich sonst einfach nicht schaffbar gewesen wäre (zumal ja einige der für mich schweren Prüfungen sehr eng getaktet sind). Im Nachhinein betrachtet, war das sehr ungünstig mit dem Schieben, da ich dadurch eben auch schon im Verzug geraten bin was die Vorbedingungen angeht. Aber mir war da auch noch nicht bewusst, dass manche Module nicht in jedem Semester angeboten werden.

    Ich bin mir aber unsicher, ob die genannten Gründe für einen Aufschub bei mir vorliegen. Ich habe im ersten Semester ja schon Prüfungen nicht bestanden, die ich zwar als Aufschub angeben kann (vor allem da diese Module auch Vorbedingung für andere Module sind), aber ich habe diese ja ebenfalls im 2ten Anlauf noch nicht bestanden. Dazu kam es im 2. Semester in meiner Familie zu einem Todesfall während der Prüfungsvorbereitungsphase, sowie das bei mir kurz darauf eine chronische Erkrankung festgestellt wurde, die mich zwar aus dem Gleichgewicht gebracht hat, aber eben nicht eine Prüfungsteilnahme verhindert hat und auch so abgesehen der Bedeutung für mich, keinerlei körperliche Einschränkungen auf den Besuch des Studiums oder der Teilnahme an sich hat. Ich denke nicht, dass ich das dann als Verzögerungsgrund angeben kann?

    Ebenfalls ist es ein Problem, dass ich immer ein halbes bis ein Jahr zur Prüfungswiederholung warten muss, da immer nur zum Ende eines Semester Prüfungen geschrieben werden und manche Module darüber hinaus eben nur im Sommersemester oder Wintersemester angeboten werden. Also kann ich manche Prüfungsleistungen dann auch nicht erbringen, weil das Modul gar nicht angeboten wird, obwohl diese oftmals Vorbedingung sind für ein anderes Modul.

    Im habe mich bereits erkundigt, wie viele Kreditpunkte erwartet werden für einen positiven Leistungsnachweis. Und vom Prüfungsamt, an das ich weitergeleitet wurde als ich an der Hochschule nachfragte, teilte mir mit, dass für das 5. Semester 90 Kreditpunkte nachgewiesen werden müssen um einen positiven Leistungsbescheid zu erhalten.

    Ich jedoch habe nur 25 Kreditpunkte bisher, da eben wie gesagt manche Module noch nicht bestanden habe bzw. noch nicht belegen kann, da mir die jeweilige Vorbedingung fehlt oder sie im folgenden Semester nicht angeboten werden. Daher kann ich auch im kommenden Semester nicht genug Module abschließen um die 90 Kreditpunkte noch zu erreichen. Ich krieg gerade mal 5 Module zusammen, die ich jetzt belegen kann im kommenden Semester und d. h. ich kann maximal nur 50 Kreditpunkte erreichen. Die 90 KP hätte ich auch nur erreicht, wenn ich in jedem Semester alle 6 Module im ersten Anlauf bestanden hätte..

    Ich hadere sehr mit mir, weil die Bilanz da ja schon an sich sehr schlecht ist und ich weißt nicht weiter. Ich würde gern weiter studieren, aber ohne Bafög kann ich das nicht. Wie würdest du das beurteilen mit den Begründungen für Aufschub?

    Und generell ich hab auch schon überlegt, dass Studium zu wechseln, weil ich ja merke wie sehr ich meine Probleme mit dem technischen Bereich habe. Da frag ich mich natürlich, ob es da überhaupt noch Sinn macht es weiter zu versuchen? Ich mein die Medienmodule bestehe ich auf Anieb im ersten Anlauf, das ist an sich ja schon mal ein Zeichen, dass ich nicht ganz verkehrt bin. Aber beim Rest bin ich mir nicht sicher. Und bei einem Wechsel ergeben sich ohnehin weitere Probleme, weil ich wieder auf Bafög angeweisen bin und das Studium jetzt auch schon mein 2ter Anlauf ist. Ich davor auch schon 2 Semester BWL studiert, aber das war mir viel zu trocken und zu theoretisch, weshalb ich eben das abgebrochen habe.

    Das ist leider ein wenig sehr verkorkst.. Ich hoffe du kannst mir da vielleicht ein bisschen weiterhelfen und vielleicht fällt dir da noch was zu ein.

    Liebe Grüße
    Miriam
  • Hi Luisa!
    Vielen Dank für deine tolle Seite!
    Ich bin in meinem Fall gerade trotzdem irgendwie verunsichert und hoffe auf eine kurze Aufklärung von dir.
    Ich studiere Bildungswissenschaften mit 2 Fächern und Pädagogik. Das eine Fach habe ich letzten Winter gewechselt, bin dort also theoretisch im 2. Semester und in dem anderen Fach im 4. Zeitgleich mit dem Wechsel des Faches kam mein Kind zur Welt. (September letztes Jahr).
    Nun habe ich im Wintersemester 3 Teilmodule bestanden (leider halt noch keine Creditpoints) und dieses Semester werde ich ein Modul abschließen. Ich wollte noch ein Teilmodul abschliessen und Punkte ergattern, aber mein Kind war krank, habe dafür auch ein Attest.

    Jetzt steht der Leistungsnachweis an und ich kann diesen ja verschieben? Ich habe mit dem abgeschlossenen Modul dann am Ende dieses Semesters allerdings (durch den Fachwechsel natürlich auch) nur 45 Credit Points.

    Ab dem kommenden Winter möchte ich wieder etwas mehr machen, ich habe nur gerade total Angst, dass das viel zu wenig ist und weiß auch gar nicht, was ich in das Schreiben zur Aufschiebung schreiben soll, wann ich theoretisch genügend Punkte habe, weißt du, was ich meine? Wenn ich 3oder 4 Module ab Winter mache, ist das realistisch? Ich bin gerade echt überfordert damit...
    Ich danke dir!
    Ganz liebe Grüße,
    Olivia
  • Liebe Luisa,
    zunächst einmal vielen Dank für deine tolle Arbeit! Leider bin ich im Hinblick auf meine jetzige BAföG Situation noch zu keiner eindeutigen Antwort gelangt, deshalb möchte ich Dich gerne um deine Meinung bitten.
    Ich befinde mich nun im 4. Semester und bin zu Semesterbeginn schwanger geworden. Ich dachte, ich würde mein normales Pensum trotz Schwangerschaft schaffen, aber es sieht leider so aus, als würde ich jetzt vielleicht meinen Leistungsumfang ganz knapp um ein paar Credits verfehlen... mit der Schwangerschaft würde ich ja unter Punkt 5 für eine Verlängerung fallen, aber reicht tatsächlich dieser Umstand alleine aus und welcher Nachweis wird dafür benötigt? Mich verunsichert unter §15 das Wort "ursächlich"...
    Und verstehe ich das soweit aus deinem Beitrag richtig, dass wenn ich nun doch meinen Leistungsumfang schaffen sollte und diesen einreiche, später durch die Kinderbetreuung keine Verlängerung mehr bekommen sollte?
  • Hey Julia,

    wie streng "ursächlich" ausgelegt wird, ist tatsächlich abhängig vom Amt. In Berlin z.B. reicht die Tatsache, dass du schwanger warst. Mutterpass reicht als Nachweis. Komplikationen müssen nicht nachgewiesen werden. Ich habe aber auch schon von Studentinnen andernorts gehört, die ganz genau belegen mussten, warum und inwiefern sie die Schwangerschaft am Studium gehindert hat mit Attesten. Das ist aus meiner Erfahrung aber eher die Ausnahme.

    Fakt ist, wenn du keine Verschiebung des Leistungsnachweises beantragst, trotz Schwangerschaft in dieser Zeit, dann kommt das Amt zu dem Schluss, dass die Schwangerschaft NICHT ursächlich für die Verzögerung ist und gewährt dafür kein Extra Semester. Das Betrifft aber nur Ursachen aus den ersten 4 Semestern. Logik dahinter ist: Warum Verlängerung bewilligen, wenn es gar keine Verzögerung gab? Das heißt nicht, dass NACH dem 4. Semester keine Verzögerungsgründe eintreten können.

    Wenn dein Kind zum Ende der Regelstudienzeit ein Jahr alt ist, kannst du ein Semester Verlängerung für die Verzögerung im 5. und 6. Semester bekommen. Wenn du die Verschiebung des Leistungsnachweises beantragst und bewilligt bekommst, würde dir zusätzlich ein Semester für die Schwangerschaft gewährt werden. Also zwei Semester Verlängerung. Da das Kind dann innerhalb der Förderungsdauer wieder ein Jahr älter wird, gäbe es sogar noch ein Zusatzsemester. Also insgesamt 3 statt 1.

    In deinem Fall macht die Verschiebung des Leistungsnachweises also absolut Sinn.

    LG Luisa
  • Richtig coole Seite, vielen Dank für die Infos!!

    Ich habe eine gesonderte Frage, die ich mir durch die Infos nicht wirklich erschließen kann und hoffe darauf, dass Ihr dies vllt könnt.

    Ich bin im 4. Semester und werde im Mai 28 J. Nun ist es so, dass ich aus schwerwiegenden Gründen eine Verlängerung beantragen könnte, was ich grundsätzlich auch vor habe. Ich wäre dann allerdings bei Abschluss des Studiums schon 30. könnte dies ein Problem werden? Zusätzlich habe vor ein freiwilliges Auslandssemester im 7. Semester (WS 18) zu machen. Da dies ja über ein anderes BAföG-Amt läuft, habe ich die Befürchtung, dass ich dann trotz der eigentlichen Gewährung eines Extrasemesters aufgrund von Krankheit, wenn ich aus dem Ausland wiederkomme, kein BAföG mehr bewilligt bekomme. Oder kann ich mich dann auf die Verlängerung berufen, auch wenn zwischenzeitlich ein anderse BAföG-Amt zuständig war?

    Ich hoffe, das war nicht zu konfus.

    Vielen Dank und lieben Gruß aus Hamburg
  • Hey Annabell,

    dein Alter spielt keine Rolle. Das interessiert nur bei Studienbeginn.

    Freiwillige Auslandssemester werden hinten an deine Förderhöchstdauer drangehängt. Das ist im Grunde so wie bei einer Beurlaubung. Die zählt fürs BAföG Amt als Loch im Raum-Zeit-Kontinuum ;)

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester. Ich habe zum SS 2015 angefangen Chemie zu studieren. Letztes Sommersemester wurden die Prüfungen so eng getaktet, dass ich eine Prüfung geschoben habe, was wiederrum dazu führte, dass ich an einem Praktikum nicht teilnehmen konnte. Praktikum + Klausur sind 15 ECTS. Im Modulhandbuch steht, dass ich bis zum Ende des 4. Semester 122 ECTS Punkte erreicht haben sollte. Ich bin derzeit bei 107 ECTS Punkten. Leider, führt das auch dazu, dass ich nicht in Regelstudienzeit fertig werde. Nun habe ich Angst, dass mir das Bafög gestrichen wird. Den Leistungsnachweis bekomme ich erst am 31.03. von der Hochschule ausgestellt. Bis dahin würde ich gerne Pläne schmieden, falls ich kein Bafög mehr bekommen sollte.
  • Hey,

    122 ECTS ist die maximal erreichbare Punktzahl nach 4 Semestern. Das heißt nicht, dass du 122 Punkte erreicht haben musst, um weiter gefördert zu werden. Die Hochschule legt in der Regel einen gewissen Kulanzbereich fest, in dem sie dir immernoch einen positiven Leistungsbescheid mit dem BAföG Formblatt 5 ausstellt. Dieser Kulanzbereich liegt je nach Hochschule und Studiengang bei 10 bis 50% der erreichbaren Punkte. Du solltest also herausfinden, wer an deiner Hochschule für die BAföG Leistungsbescheinigung zuständig ist und mit ihr sprechen.

    Im Falle eines positiven Leistungsbescheids wirst du bis zum Ende der Regelstudienzeit weitergefördert, wahrscheinlich aber nicht darüber hinaus. Das Schieben von Prüfungen ist kein anerkannter Verlängerungsgrund. Durchfallen und sich daraus ergebende Studienverzögerungen jedoch schon. Falls noch nicht geschehen, solltest du dir noch diesen Artikel https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ durchlesen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, danke für diese Zusammenstellung. Ich bin jetzt aber ziemlich überfragt, was meinen Fall angeht. Ich könnte es theoretisch schaffen meinen Leistungsnachweis positiv bewerten zu lassen. Allerdings habe ich eigentlich noch innerhalb dieses Semesters eine Zwischenprüfung, um in den nächsten Studienabschnitt zu gelangen. Diese Prüfung werde ich voraussichtlich nicht bestehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es besser wäre, mir den Bescheid negativ geben zu lassen/kontrolliert durchzufallen, weil ich momentan durch meine Gremientätigkeit nach §15 geschützt bin oder ob ich den Bescheid positiv abgeben kann und auch nach §15 eine Verlängerung erhalte, weil ich durch die Zwischenprüfung durchgefallen bin? Ich bin jetzt ziemlich verwirrt. Weil die Zwischenprüfung ist ja erst nachdem ich den Bescheid theoretisch abgegeben habe, aber trotzdem noch im 4.FS...
  • Hey Viona,

    die Zwischenprüfung und deine Gremientätigkeit sind zwei verschiedene Tatbestände. Wenn deine Gremientätigkeit VOR dem Leistungsnachweis stattfand und du aufgrund dieser Tätigkeit eine Verlängerung beantragen willst, solltest du den Aufschub des Leistungsnachweises beantragen. Tust du dies nicht, werden Verlängerungsgründe, die in diesem Zeitraum stattgefunden haben später nicht berücksichtigt. Findet die Zwischenprüfung NACH dem Leistungsnachweis statt und du fällst durch, ist dies ein WEITERER Grund für eine Verlängerung, der mit dem Leistungsnachweis nichts zu tun hat und unabhängig hiervon geltend gemacht werden kann.

    Der Leistungsnachweis ist eigentlich nur ein Zwischencheck, ob bis dahin alles ok ist. Legst du den Leistungsnachweis rechtzeitig vor, beweist du, dass du nicht in Verzug bist. Beantragst du dann später eine Verlängerung und begründest diese damit, mit einer Tätigkeit, die in den ersten vier Semestern stattfand, ist das ein Widerspruch in sich. Du hast ja vorher gesagt, dass alles gut ist und du in Regelstudienzeit fertig werden wirst. Wie kannst du also später sagen, es war doch nicht alles ok?

    Es ist aber auch klar, dass du nicht hellsehen kannst und dass NACH dieser Zwischenmeldung Dinge passieren können, die dich noch noch in Verzug bringen. Diese würden dann entsprechend berücksichtigt.

    Wenn du jetzt eine Verschiebung beantragst, kannst du später sowohl aufgrund der Gremientätigkeit als auch aufgrund der Zwischenprüfung eine Verlängerung bekommen. Reichst du jetzt einen positiven Leistungsnachweis ein, ist die Gremientätigkeit kein Verlängerungsgrund mehr.

    LG Luisa
  • Mir fehlt eine Prüfung für den Leistungsnachweis. Kann man da was machen? Wohne alleine und ohne das Bafög sitz ich auf der Straße.
  • Hey Nina,

    bitte die zuständige Person an deiner Hochschule ein Auge zuzudrücken und den Leistungsnachweis trotzdem positiv zu bescheinigen. Oder du erfüllst die Bedingungen für eine Verlängerung der Förderungsdauer (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/) ? In dem Fall würdest du trotz fehlender Leistungspunkte sogar über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich habe auch eine Frage.
    Ich habe zwei Kinder. Tochter war schon auf der Welt als das Studium begann. Da sie viel krank war UND die Uni unseren Studiengang veränderte und viele Lehrveranstaltungen nur mangelnd anbot, hat sich viel aufgeschoben.
    Dann wurde ich mit Kind 2 schwanger. Während der Schwangerschaft war ich an der Uni eingeschrieben. Anschließend zwei Urlaubssemster. Nun müsste ich weiter studieren seit Oktober, kann aber aufgrund mangelnder Betreuung des zweiten Kindes erst ab April wieder weiter machen.
    Nun bekomme ich aber schon wieder Bafög und musste natürlich auch den Leistungsnachweis einreichen - ich lies mich extra vorher beraten, doch von der Möglichkeit einer Verlängerung hat mir auf dem Amt keiner erzählt. Hab ich da jetzt noch möglichkeiten? Bin jetzt quasi im 5. Semester. Förderhöchstdauer 6 Semester. Es ist ausgeschlossen, dass ich innerhalb einem Semester alles nachhole. Die Bachelor-Arbeit fehlt ja auch noch.
    Hab ich überhaupt eine Chance auf Verlängerung?
  • Hey Stefanie,

    ja, du hast trotzdem Anspruch auf Verlängerung, jedoch wird das eine Lebensjahr deines Kindes, in dem du beurlaubt warst für die Berechnung der möglichen Förderungsdauer nicht berücksichtigt. Damit bekommst du ein Extra-Semester weniger als wenn du dich nicht hättest beurlauben lassen.

    Ich habe einen kleinen Test entwickelt, mit dem du checken kannst, we viele Semester du voraussichtlich überziehen kannst. Du findest ihn hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ .

    LG Luisa
  • Den positiven Leistungsnachweis bekommt man in unserem Studiengang schon mit 80 Credits (Gesamter Studiengang hat 180 Credits). Die 80 schaffe ich locker, trotzdem befürchte ich nicht in Regelstudienzeit fertig zu werden... Ich bin im Asta aktiv nachdem ich den Leistungsnachweis erbracht habe habe ich aber keine Chance über die Regelstudienzeit hinaus gefördert zu werden oder?
  • Genau so ist es, zumindest in Bezug auf die ersten vier Semester. Liegt der Verlängerungsgrund im 5. oder 6. Semester, spielt der Leistungsnachweis keine Rolle. Deine Gremientätigkeit in den ersten vier Semestern wäre damit also kein Verlängerungsgrund. Dein ehrenamtliches Engagement den kommenden beiden Semestern aber schon.

    LG Luisa

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