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Corona und BaföG – Möglichkeiten und Ansprüche

Corona und BaföG – Möglichkeiten und Ansprüche
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    Inhaltsverzeichnis
  1. Verlängerung der Studienzeit und/oder Nichterbringung des Leistungsnachweises
  2. Corona und BAföG Regelungen der Bundesländer
  3. Das Einkommen deiner Eltern/ deines Ehepartners sinkt
  4. Kommentare

Corona geht mit vielen Einschränkungen für uns alle einher. Doch welche Auswirkungen hat die Covid19-Pandemie auf eure BaföG-Ansprüche? Folgende Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten ihr habt und welche Änderungen im BAföG erlassen wurden:


Anrechnung deines Einkommens:

Verlängerung der Studienzeit und/oder Nichterbringung des Leistungsnachweises

Die BAföG Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit) verschiebt sich automatisch um die Anzahl der 0 Semester. Dasselbe gilt für die Vorlage des BAföG Leistungsnachweises.

Schaffst du es trotz allem nicht, die verlängerte Regelstudienzeit einzuhalten. Gelten dieselben Regeln für die Förderung nach der Regelstudienzeit wie vor der Pandemie. Ebenso muss dann ein Antrag auch Verschiebung des Leistungsnachweises beantragt werden, wenn die automatische Verschiebung um die persönlich relevanten Nullsemester nicht ausreicht, um 120 ECTS bis Ende des 5.,6. oder. 7. Semesters zu erreichen.

Beispiel:

Du studierst im Saarland und warst im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 dort ganz normal immatrikuliert, dann musst du nach dem 6. Semester 120 Punkte nachweisen. Schaffst du das nicht, musst du eine Verschiebung beantragen. Oder deine Regelstudienzeit wird von 6 auf 8 Semester verlängert und du brauchst noch ein 9. für deinen Abschluss, dann musst du das ebenfalls bzusätzlich beantragen.

Corona und BAföG Regelungen der Bundesländer

nullsemester min 1

Baden-Württemberg

Sommer 2020 bis Sommer 2021 wurden vom Landtag Baden-Württtemberg zu 0-Semestern erklärt. Wer in dieser Zeit ordentlich in BA-Wü immatrikuliert war darf entsprechend länger studieren.

Bayern

Bayern hat  das Sommersemester 2020 bis einschließlich Wintersemester 2021/ 2022 von der Regelstudienzeit gestrichen. Damit verschiebt sich BAföG Förderungshöchstdauer sowie der Leistungsnachweis um 4 Semester.

Berlin

Berlin hat die Verlängerung der Regelstudienzeit um 3 Semester beschlossen. Dadurch verlängert sich die Förderungshöchstdauer um 3 Semester und der Leistungsnachweis ist erst nach dem 7. Semester fällig. Das Wintersemester 2021/22 ist in Berlin zwar kein Nullsemester, aber alle dazugehörigen nicht bestandenen Prüfungen gelten als nicht unternommen. Damit braucht niemand im Drittversuch panisch zu werden.

Brandenburg

In Brandenburg ist gelten die Sommer 20, Winter 20/21 und Sommer 21 aus Sicht des BAföG als vorlesungsfreie Zeit. Die Förderungshöchstdauer wird für alle, die in dieser Zeit immatrikuliert waren um bis zu 3 Semester verlängert. Der BAföG Leistungsnachweis nachweis ist dementsprechend später einzureichen.

Bremen

Bremen hat sich für drei Zusatzsemester entschieden. Betroffen sind alle Studierende, die 2020 und/oder im Sommer 2021 in Bremen immatrikuliert waren.

Hamburg

In Hamburg hat sich genau wie die meisten anderen Bundesländer für drei Nullsemester entscheiden. Beschlossen wurde die Streichung des Sommersemesters 2020, Wintersemesters 2020/21 sowie das Sommersemester. Wer in einem oder mehren dieser Semester in Hamburg immatrikuliert war, bekommt die betroffenen Semester darf den BAföG Leistungsnachweis entsprechend nach dem 5., 6., oder 7. Semester einreichen.

Hessen

Hessen gewährt bis zu vier Semester zusätzliche Regelstudienzeit für alle, die im Sommer 2020 Winter 20/21, Sommer 2021 und/oder Winter 21/22 dort immatrikuliert waren. Außerdem dürfen endgültig nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.

Mecklenburg-Vorpommern

In § 114 im Hochschulgesetz ist im Absatz 4 geregelt, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 20/21 und/oder Sommersemester 2021 immatrikuliert waren (zählt also nicht für beurlaubte Studierende), eine von der Regelstudienzeit abweichende, um bis zu drei Semester verlängerte Regelstudienzeit gilt.

Niedersachsen

Der Landtag in Hannover hat beschlossen, dass die Regelstudienzeit in Niedersachsen bis zu einer Rückkehr in den Hochschul-Regelbetrieb um insgesamt zwei Semester verlängert wird, wenn man zwischen Sommer 2020 und Sommer 2021 in mindestens 2 Semestern immatrikuliert war. Wer also erst im Sommersemester 2021 mit dem Studium begonnen hat, bekommt nur ein Semester zusätzlich.

NRW

Studierende bekommen bis zu 3 Zusatzsemester. Zusätzlich dürfen vermasselte Prüfungen, die in den betroffenen Semestern abgelegt wurden wiederholt werden, sofern die Hochschule dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Rheinland-Pfalz

Am 22. Juli hat der Landtag eine für alle nicht beurlaubten Studierenden im Sommersemester 2020 bis SS 2021, von der in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelten Regelstudienzeit abweichende, um je ein Semester verlängerte Regelstudienzeit, beschlossen. Somit sind insgesamt bis zu 3 Zusatzsemester möglich.

Saarland

Das Saarland konnte sich nur für zwei Zusatzsemester für alle Studierenden im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 entscheiden. Da Urlaubssemester von Natur aus 0 Semester sind, sind beurlaubte Studierende davon ausgenommen.

Sachsen

Sachsen verlängert die Regelstudienzeit um 3 Semester.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt hat die Regelstudienzeit um 3 Semester verlängert.

Schleswig-Holstein

Im § 103 HSG wurde im Absatz 3 ergänzt, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 immatrikuliert waren , eine von der Regelstudienzeit abweichende, um je ein Semester verlängerte Regelstudienzeit gilt. Also bis zu drei Semester genauso wie in den meisten anderen Bundesländern.

Thüringen

Das Landeskultusministerim in Thüringen hat nun nachträglich das Wintersemester 2020/2021 sowie das Sommersemester 2021 für nichtig erklärt, wodurch sich in Bezug aufs BAföG alles um ein Jahr verschiebt. Voraussetzung ist, dass man in diesen Semestern immatrikuliert und nicht beurlaubt war. Wer also aus dem SS 2021 ein offizielles Urlaubssemester gemacht hat, weil das Wintersemester so schlecht lief und durch das zögern der Regierung Nachteile befürchtet wurden, kann zwar auch alles um ein Jahr verschieben, bekommt für den Sommer 2021 kein BAföG.

Konsequenzen für BAföG Empfänger und alle, die es werden wollen:

Alle deren BAföG Antrag wegen des Leistungsnachweises oder der Regelstudienzeit abgelehnt wurde, sollten jetzt unbedingt einen Antrag auf Überprüfung stellen, damit der letzte Bescheid aufgehoben werden kann. Wer deshalb BAföG gar nicht erst beantragt hat, sollte das jetzt ganz schnell tun!

Das alles setzt voraus, dass sich der ursprüngliche Antrag auf einen odere mehrere der genannten Semester bezieht.

bafög und corona

Das Einkommen deiner Eltern/ deines Ehepartners sinkt

Bedingt durch die Corona-Krise haben viele Menschen ihren Job verloren, sind von Kurzarbeit betroffen oder verfügen aus anderen Gründen plötzlich über ein geringeres Einkommen. Sind deine Eltern/ dein Ehepartner davon betroffen, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Beachte dabei aber unbedingt, dass das gesamte Einkommen der Monate in den Kalenderjahren relevant ist, in denen du BaföG bekommst. Um mehr BaföG zu erhalten, muss das Einkommen niedriger als das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr sein.


Das eigene Einkommen sinkt

Auch viele Studierende sind vom Wegfall ihres Nebenjobs betroffen und wissen nun nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen.

Eine Möglichkeit wäre einen Studienkredit (z.B. bei der KfW) zu beantragen. Zwar muss dieser Kredit vollständig zurückbezahlt werden, aber unter sehr fairen Konditionen. Eine andere Option wäre ein Bildungskredit (für Bachelorstudenten im mindestens dritten Semester oder Masterstudenten) oder die Studienabschlusshilfe.

Das eigene Einkommen steigt:

Erhöht sich dein Einkommen, weil du einen neuen systemrelevanten Job während der Pandemie annimmst oder deine bis dahin üblichen üblichen Stunden aufstockst, wird dieses zusätzliche Einkommen nicht ans BAföG angerechnet. Das betrifft z.B. alle, die im Gesundheiswesen tätig sind und daraus Einkommen beziehen, das vorher nicht da war. Wer also schon vor Corona einen solchen Job hatte und während der Corona Pandemie genauso weitergearbeitet hat wie vorher, hat nichts von dieser Regelung.

Das eigene Einkommen übersteigt den normalen Einkommensfreibetrag:

Normalerweise ist es so, dass das Amt in Bewilligungszeiträumen rechnet. Dein Einkommensfreibetrag liegt bei durchschnittlichen 450 Euro monatlich. Durchschnittlich weil es dabei vollkommen egal ist, ob du einen Minijob mit regelmäßigem Einkommen hast oder an einem einzigen Tag 5400 Euro verdienst. Beides beeinflusst dein BAföG nicht. Blöd ist aber, wenn du einen Minijob hast und in den Ferien zusätzlich 5400 Euro verdienst umgerexhnet macht das durchschnittliche 900 Euro und würde dazu führen, dass dein BAföG jeden Monat um 353 Euro gekürzt wird. Für manche bedeutet das, dass sie gar kein BAföG bekommen.

Wegen Corona wurden die Regeln aber geändert. Bis der Bundestag beschließt, dass Deutschland die Pandemie überstanden hat, wird überschüssiges Einkommen nur in den Monaten verrechnet, in denen es erwirtschaftet wurde. Dir würde also nur in den Ferien, wo du das hohe Einkommen hattest, das BAföG gekürzt, nicht das ganze Jahr.

Offizielle Pressemitteilung des BMBF vom 25.03.2020

Zuschuss für Studierende – die Corona-Überbrückungshilfe

Wenn deine finanzielle Notlage ausschließlich corona-bedingt ist, also keine anderen Ursachen vorliegen und deine Notlage insbesondere nicht schon vorher bestand, kannst du über folgenden Link  bis einschließlich September 2021 einen Zuschuss in Höhe von 100 – 500 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass dein Kontostand bei weniger als 500 Euro liegt. Der Antrag muss dabei monatlich gestellt  neu werden, wobei die Höhe sich nach deinem Kontostand am Vortag der Antragsstellung richtet. Achtung: die Bearbeitungszeit hängt von den Kapazitäten der Studierendenwerke ab und kann bis zu drei Wochen dauern. Weitere Infos findest du hier.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

41 Kommentare

  • Hallo Laura,

    ist es rechtens, dass man keine Verlängerungssemester aufgrund von Schwangerschaft (2020) und Betreuung des Kindes bekommt, da zu diesem Zeitpunkt die Corona-Semester stattgefunden haben und man dadurch eine Verlängerung erhalten hat? Denn grundsätzlich sind die Semester für Schwangerschaft und Betreuung ja Vollzuschuss und nicht halb Darlehen (wie die Corona-Semester), oder? Das wäre doch nachteilig für die Studenten.
    Liebe Grüße und danke für deine tolle Arbeit!
  • Hallo liebe Luisa, schon mal vielen Dank im Vorau für deine Hilfe und Zeit.
    Ich habe gerade eine Ablehnung meines Bafögsantrags bekommen , obwohl mir von der Asta der Uni Kiel versichert wurde, dass ich weiter Anspruch auf Bafög habe, auf Grund der CoronaSemester ( WS 20/21 und S/S 21)
    Ich habe im W/S 20/21 und S/S 21 Geografie in Kiel studiert.
    Geo hat mich sehr interessiert. Aber auf Grund des vielen Online Studierens und des Interesses an den Wahlpflichtfächern Botanik und Zoologie ,hab ich überlegt …. und den Versuch unternommen innerhalb der Uni zu Biologie zu wechseln ( nach dem 2. Semester) sozusagen .
    Leider wurde ich an der UNI Kiel abgelehnt und so studierte ich weiter Geografie mit dem Vorsatz das Studium mit dem Bachelor abzuschließen.
    Da ich aber im 3. Semester merkte, dass es doch nicht das Richtige ist, fasste ich den endgültigen Entschluss mich dieses Mal an mehreren Unis zu bewerben.
    Vorher hatte ich mich erkundigt, ob das möglich ist und ob man dann trotzdem weiter Förderung bekommt. Mir wurde das zugesichert,
    Ich wollte mich aber nicht exmatrikulieren, da ich ja noch keine Zusage hatte .Denn wenn es wieder nicht geklappt hätte , hätte ich ja das 4. Semester in Geografie verloren. Dann hätte ich weiter studiert und mein Bachelor in Geo gemacht.
    Dieses Mal bekam ich die Zusage für Biologie aber nicht für Kiel sondern für Jena.
    Ich freute mich, aber war auch traurig meine Freunde in Kiel zu verlassen und noch mal von vorne anzufangen.
    Jetzt studiere ich seit WS 22/23 mit Begeisterung Biologie in Jena .
    Nur bekam ich jetzt eine Absage vom Bafögamt.
    Habe ich eine Chance Bafög zu bekommen ?
    vielen Dank
  • Hi,
    hab einen etwas spezielleren Fall und zwar habe ich im SS20 ein Urlaubssemester eingelegt, BAföG habe ich bis zum WS 19/20 erhalten danach habe ich die Regelstudienzeit überschritten und konnte keines mehr erhalten. Nach dem Urlaubssemester musste ich noch mein Praxissemester absolvieren und meine Thesis schreiben. Somit war ich regulär im WS 20/21 und SS21 eingeschrieben. Da es finanziell unmöglich war meine Kosten mit dem Praktikanten und Bachelor Gehalt zu decken habe ich beim Amt für Ausbildungsförderung angefragt ob die Corona-Regelstudienzeitverlängerung (Baden-Württemberg) auch bei mir gilt. Das wurde verneint und ich habe stattdessen das Angebot erhalten Studienabschlusshilfe zu beantragen, was ich auch tat. Nachdem ich mich jetzt informiert habe habe ich festgestellt das sich meine Regelstudienzeit theoretisch um 2 Semester verlängert hat und ich quasi reguläres BAföG erhalten hätte müssen. Hab eine E-Mail an den/die Sachbearbeiter/-in gesendet und warte erstmal auf ein Antwort. Hätte ich in dem Fall nicht reguläres BAföG und keinen Volldarlehen erhalten müssen?
  • Hallo :)
    Ich hab dann auch kurz eine Frage, mache mich nämlich schon total verrückt. Ich bin Fernstudentin an einer Staatlich anerkannten Hochschule in Baden Württemberg. Seit 01.01.2021 immatrikuliert & jetzt steht der Leistungsnachweis theoretisch an…da mein 4.Semester vorbei ist. Ich beziehe Bafög.
    Ich habe allerdings die erwünschten 90 ECTS nicht erreicht.
    Bei der BAföG-Hotline hat man mir jetzt gesagt, dass ich den Nachweis ja wegen den Corona Semestern noch gar nicht erbringen müsste. Die Regeln würden für alle immatrikulierten Studenten gelten…
    Ich frag mich jetzt nur wie man das berechnet, wenn ich erst am 1.1.21 immatrikuliert wurde? Vielleicht kannst du mir sagen, ob ich den Nachweis jetzt überhaupt erbringen muss.
  • Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
    Ich studiere seit dem Wise 20/21 Wirtschaftswissenschaften und bin jetzt am überlegen ob das Ganze überhaupt noch Sinn für mich macht.
    Ich würde gerne an eine Fh wechseln und bwl anfangen. Nur mache ich mir Sorgen wegen meinem BAföG ohne Bafög könnte ich nämlich nicht weiter studieren.

    Stimmt es, dass ich bei einem Wechsel zum Somersemester 23 so behandelt werden würde, als würde ich nach dem 2. Semester wechseln? Wegen den Pandemiesemestern? Ich lebe in Hessen.
    Ich habe zwar immer wieder gelesen, dass die die Semester die betroffen waren nicht angerechnet werden, aber irgendwie kann ich keine ähnlichen Fälle finden bei denen es wirklich geklappt hat.
    Es heißt immer wieder das 5. Semester ist zu spät. (Wäre es ja auch normalerweise)

    Also meine Frage ist, wäre es möglich für mich zu wechseln ? Wäre bwl überhaupt möglich oder ist das zu ähnlich ? Sollte es eher ein anderer Studiengang sein wie zb Soziologie ?

    Ich danke im Voraus
  • Vielen Dank für die Antwort!
    Ich beziehe nur noch bis Ende November mehr Geld ab Dezember 2022 sind es dann nur noch maximal 520€

    LG
  • Hallo Luisa,

    im WS 19/20 habe ich mit dem Fernstudium in Hagen angefangen und musste nun einen Leistungsnachweis erbringen. Ich unterschreite jedoch die 120 Punkte. Wie genau soll ich verfahren?
  • Hey Rayan,

    Dein Leistungsnachweis ist erst zum Wintersemester 23/24 fällig. Es sei denn du studierst nicht erst seit 2019. Du musstest spätstes im WS 18/19 angefangen haben, um einen Leistungsnachweis vorlegen zu müssen. Dur Corona hat sich alles um 4 Semester verschoben. Sorg einfach dafür, dass du bis zum Ende des kommenden Sommersemesters 120 Punkte zusammenkriegst. Ansonsten findest du hier eine Anleitung für dein weiteres Vorgehen https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/
  • Hallo!
    Ich arbeite seit 2019 im Krankenhaus als Gesundheits- und Krankenpflegerin. Dort habe ich so ca 300€ im Monat verdient. Corona bedingt habe ich meine Stunden aufgestockt - das war beim Bafög Amt auch nie ein Problem.
    Jetzt habe ich den Studienort und auch das Amt gewechselt. Hier stellen sich diese quer und rechnen teile des Gehaltes an - irgendwas mit steuern hatte sie erzählt, konnte es mir aber auch nicht sagen weil meine Akte weg ist.
    Laut meiner Recherche wird alles was über das ursprüngliche Gehalt ist nicht angerechnet. Also dürften mir monatlich nur 300€ angerechnet werden.
    Wer hat jetzt recht?

    Vielen Dank!
  • Hey Ti,

    ich weiß ja nicht, um welchen BWZ es geht. Der Zusatzverdienst wird ab Januar 2023 nicht mehr freigestellt. Vielleicht ist das das Problem.
  • Hallo Luisa,

    Ich studiere Wirtschaftswissenschaften seit dem WS 2020 in der Schweiz und beziehe seit 4. Semestern Auslandsbafög. Jetzt musste ich eine Leistungsnachweis einreichen und wurde daraufhin (da ich die 120 ECT) unterschreite nach einer Begründung des Leistungsverzugs Aufgefordert.
    So wie ich es verstanden habe Zählen die Semester als 0 Semester, aber gilt das auch für Auslandsbafög ? Und wird das nicht automatisch durch die Coronasemester begründet ?
    Im Internet werde ich nicht schlau wie ich das Begründen soll und ob das für Ausland genauso gilt, freue mich über jede Hilfe.
  • Hey Julian,

    Für die Schweiz gibt es keine Nullsemester. Deshalb musst du das begründen. Das passiert beim Auslandsbafög nicht automatisch. Es wird aber höchstwahrscheinlich bewilligt. Das ist nur eine Formalie.
  • Hallo Luisa, vielleicht kannst du mir auch weiterhelfen.
    Ich studiere in RLP und habe den Antrag für das nächste Semester gestellt (bin momentan noch im 4.) und soll nun den Leistungsnachweis erbringen. Meine Frage ist nun (da ich die 120cp unterschreite) ob ich besagten Nachweis nicht sowieso erst später erbringen muss aufgrund der Verlängerung der Regelstudienzeit. Werde leider aus den ganzen Beiträgen im netz auch nicht schlau.

    Viele Grüße
    Noah
  • Hey Noah,

    der Leistungsnachweis verschiebt sich wegen Corona in RLP automatisch um 4 Semester. Hat dich das Amt jezt nach Abgabe des Antrags aufgefordert, den Leistungsnachweis nachzureichen? Du müsstest seit 2018 immatrikuliert sein, um jetzt 120 Punkte nachweisen zu müssen.
  • Hallo,
    ich blicke da nicht mehr durch. Ich bin seit 2020/21 Studentin Wintersemester. Normalerweise muss man ja im 4 ein Leistungsnachweis erbringen, ich komme nicht auf die credits. Aber durch die Verlängerung muss ich den ja erst 3 Semester später vorlegen, wenn ich bis dahin fast alle Prüfungen durch hab bis auf 1-2 zählt das trotzdem ? Ich habe Angst das ich den Anspruch verliere. Ich weis Jetz nicht wie das abläuft ob die dann nur auf die ersten 4 smester gucken oder durch die Verlängerung auch auf die zusätzlichen. Ich bitte um Hilfe 😢😢
  • Hey S.lana,

    dein Leistungsnachweis ist beim Antrag für das Sommersemester 2024 fällig. Bis dahin solltest du 120 Punkte erreichen, um keinen Stress zu bekommen.
  • Hallo Luisa,
    toll, dass Du hier so vielen Leuten hilfst, vielleicht kannst Du mir auch einen Tipp geben. Etwas kompliziert bei mir: Ich bin 37 und studiere seit dem WiSe 21/22 (bin aber schon seit WiSe 19/20 formal eingeschrieben). Erststudium, habe seit dem Abi gearbeitet. Als ich bin der Änderung bis 45 Jahre mit höherem "erlaubten" Vermögen gehört habe dachte ich: Wow, da hätte ich ja tatsächlich noch eine Chance auf BaFöG. Dann fiel mir ein, dass ich ja schon vorher formal eingeschrieben war (ab WiSe 19/20) - und damit wohl "offiziell" zum nächsten Semester schon über der Regelstudienzeit. Dann wiederum habe ich gelesen, dass es ja eine Verlängerung der Regelstudienzeit wegen Corona gibt (was tatsächlich ein Grund war, weshalb ich nicht früher "wirklich" angefangen habe). Und dann wiederum, dass diese Verlängerung aber evtl. nur gilt, wenn man da schon BaFöG-berechtigt war...was ich mangels gesetzlicher Regelung ja nicht war.
    Puh, also, habe ich eine Chance auf BAFöG?
    LG, Oli
  • Hey Oliver,

    ich würde den Antrag stellen. Hast ja nichts zu verlieren. Dass man während der Nullsemester Bafög berechtigt sein musste ist mir neu. Zumindest ist diese Formulierung neu. Im Prinzip heißt es nämlich eigentlich, dass die Verschiebung nur diesjenigen betreffen kann, die in den betroffenen Semestern ordentlich immatrikuliert waren. Wer also beurlaubt war oder nicht die gesamte zeit immatrikuliert war, kann auch nicht gesamten 4 Semester extra bekommen, wenn du verstehst, was ich meine.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für Deine Antwort. Tatsächlich war ich nicht beurlaubt o.ä., ich hätte in diesen "ersten 4 Semestern" also theoretisch jederzeit zur Uni gehen können (habe ich aber nicht getan).
    Ab wann bzw. zu wann kann man einen Antrag stellen? Gilt die neue Regelung ab dem nächsten Semester oder quasi "ab sofort". Lieben Dank und Grüße, Oli
  • Hey Oliver,

    die Gesetzesänderung soll ab WS 22/23 gelten, ist aber noch nicht vom Bundestag bestätigt. Da dass Bundeskabinett die Gesetzesänderung bereits durchgewunken hat, ist es ziemlich sicher, dass auch Bundestag und Bundesrat nichts dagegen einwenden werden. Die Gesetzesänderung muss aber erst in Kraft treten bevor die Ämter entsprechende Entscheidungen treffen können. Ich würde daher noch ein bisschen mit dem Antrag warten und die Nachrichten besonders aufmerksam verfolgen.Da das Schuljahr im August beginnt, müsste das spätestens im Juli durch sein.
  • Hallo Luisa, habe letztes Jahr im Juli für 2021/2022 (7. u. 8.) Semester RLP wieder Bafög beantragt. Wurde nur bis März 2022 bewilligt. Bei Anruf hieß es, ich solle im Jan. 2022 wieder Antrag stellen für mein dann letztes u. 8. Semester. Da schreibe ich den Bachelor. Antrag am 24.01.2022 abgeschickt und bis heute nichts gehört. Habe Angst, dass ich jetzt Ende März ohne Bafög bin.
  • Hey Michael,

    die Zahlungen kommen immer erst zum Monatsende für den folgenden Monat. März müsstest du demnach vor ca. 3 Wochen bekommen haben. Wenn alles klappt, bekommenst du in den nächsten 2 Wochen deine Bescheid samt Zahlung.
  • Hallo Luisa
    Wenn ich in Schleswig Holstein im WS 19/20 angefangen habe zu studieren und daher jetzt ins 6. Semester komme, aber SS 20, WS 20/21, SS 21 und jetzt auch noch WS 21/22 nicht als Fachsemester zahlen fällt dann mein Leistungsnachweis zum SS 22 an oder weil keines der vorherigen Semester Fachsemester waren erst zum WS 23/24
    LG Christopher
  • Hey Christopher,

    die Leistungsnachweise verschieben sich für alle, die in den betroffenen Semestern regulär immatrikuliert waren automatisch. In deinem Fall wären es 4 Semester. Das WS 21/22 ist nämlich auch ein Nullsemester. Du bist theoretisch immernoch Ersti ;) Herzlichen Glückwunsch :D
  • Hallo Luisa,

    Wenn ich im Wintersemester 22/23 mein Studienfach wechseln sollte aber im Wintersemester 20/21 mein Studium angefangen habe, dann wären es 4 Fachsemester. Da Wintersemester 20/21 und Sommersemester 21 Pandemiesemester sind, werden die ja nicht als Fachsemester angerechnet.

    Damit würde ich im 2. Semester wechseln. Tritt hier trotzdem die Regelvermutung ein also ich müsste keinen Grund für den Wechsel angeben oder muss ich es trotzdem begründen und wie gut muss diese dann sein?

    Also bei https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona

    steht ja folgendes:

    "Für die nach § 7 Abs. 3 S. 1 bzw. S. 4 BAföG maßgebliche Fachsemestergrenze für den Fachrichtungswechsel („bis zum Beginn des vierten Fachsemesters“ bzw. „bis zum Beginn des dritten Fachsemesters“) bleiben die Fachsemester ohne Anrechnung, die tatsächlich pandemiebetroffen waren und für die ein pandemiebedingter Nachteilsausgleich gewährt wurde. Das heißt, dass der Fachrichtungswechsel um die Pandemiesemester „verschoben“ vorgenommen werden darf bzw. auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss"

    Was würdest du sagen wie es in meinem Fall dann gehandhabt wird?
  • Hey Abdurrahman,

    die Antwort hast du gerade selbst zitiert: "auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss" ;) Also in anderen Worten: du musst nichts begründen.
  • Aber für das aktuelle Semester (WS 21/22) gibt es nirgends eine Verlängerung? Ich habe meinen Bescheid (NRW) noch nicht erhalten.
  • Hey Janine,

    nein gibt es nach jetzigem Stand nicht. Theoretisch sollte es ja auch überall wieder Präsenzunterricht geben. Wenn's hart auf hart kommt, könnten die Länder das noch nachträglich beschließen wie es z.B. Thüringen gemacht hat.
  • Hallo Luisa,

    muss ich das Formblatt 5, welches ich jetzt eigentlich nach dem 4. Semester abgeben müsste, dann immer noch abgeben oder kann ich das getrost ignorieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lasse
  • Hey Lasse,

    in BW verschiebt sich der Leistungsnachweis automatisch vom WS 21/22 auf das SS 2023. Du brauchst dir im Moment also keine Sorgen machen.
  • Ist die Prüfungsfristen auch für das Sommersemester 2021 in Baden-Württemberg verlängert?
  • Hey Leander,

    was für Fristen? Mir ist nur die Verlängerung der Regelstudienzeit bekannt. Also 9 statt 6 Semester und so. Von Prüfungen in Ba-Wü weiß ich nichts.
  • BW
    Gibt es einen Unterschied zwischen Regelstudienzeit für Prüfungsleistungen und Regelstudienzeit für Bafög? Habe mitbekommen, dass in Baden-Württemberg wohl nur die Regelstudienzeit fürs Bafög verlängert wird im Sose 21
  • Hey Olie,

    Nein. Regelstudienzeit=Förderungshöchstdauer. Wenn sich die Regelstudienzeit verlängert, verlängert sich automatisch auch der BAföG Anspruch. Die Regelstudienzeit verlängert sich aber auch nur für die Studis, die in den betroffenen Semestern immatrikuliert waren. Wer also erst im SoSe 21 anfängt, bekommt auch nur ein Semester mehr Regelstudienzeit. So ist das auch mit dem Leistungsnachweis.
  • Die Info zu BaWü scheint falsch zu sein. Ich habe schon an der Uni gefragt und Sie haben mir gesagt dass nur die letze 2 semesters wird als corona-semester gerechnet und das sommersemester 2021 zählt als ein normales semester.
  • Hey Theshpiriyan,

    das Kultusministerium von BAWü sieht das offenbar anders als die Person an deiner Uni: "Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2021 in einem Studiengang eingeschrieben sind und die Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht haben, gilt ei­ne für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Diese Studierenden können damit, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen fortbestehen, entsprechend länger ein BAföG-Stipendium beziehen." https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-studienbetrieb/
  • Hallo Luisa, wie ist das mit Studenten im Ausland (Niederladen) ? Haben diese die gleichen oder ähnliche Zusatzsemester?
  • Hey Ulrich,

    die müssen die Verschiebung beantragen und sich die pandemiebedingten Maßnahmen von ihrer Uni bestätigen lassen. Der wesentliche Unterschied ist, dass Studierende in den Niederlande diesen Antrag stellen müssen, während die Studis in NRW automatisch 3 Semester extra bekommen.
  • Hey Michal,

    danke für den Hinweis. Da hatte ich offenbar etwas falsch verstanden. Ist geändert :)

Was denkst du?