Anrechnung deines Einkommens:
Die BAföG Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit) verschiebt sich automatisch um die Anzahl der 0 Semester. Dasselbe gilt für die Vorlage des BAföG Leistungsnachweises.
Schaffst du es trotz allem nicht, die verlängerte Regelstudienzeit einzuhalten. Gelten dieselben Regeln für die Förderung nach der Regelstudienzeit wie vor der Pandemie. Ebenso muss dann ein Antrag auch Verschiebung des Leistungsnachweises beantragt werden, wenn die automatische Verschiebung um die persönlich relevanten Nullsemester nicht ausreicht, um 120 ECTS bis Ende des 5.,6. oder. 7. Semesters zu erreichen.
Beispiel:
Du studierst im Saarland und warst im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 dort ganz normal immatrikuliert, dann musst du nach dem 6. Semester 120 Punkte nachweisen. Schaffst du das nicht, musst du eine Verschiebung beantragen. Oder deine Regelstudienzeit wird von 6 auf 8 Semester verlängert und du brauchst noch ein 9. für deinen Abschluss, dann musst du das ebenfalls bzusätzlich beantragen.
Sommer 2020 bis Sommer 2021 wurden vom Landtag Baden-Württtemberg zu 0-Semestern erklärt. Wer in dieser Zeit ordentlich in BA-Wü immatrikuliert war darf entsprechend länger studieren.
Bayern hat das Sommersemester 2020 bis einschließlich Wintersemester 2021/ 2022 von der Regelstudienzeit gestrichen. Damit verschiebt sich BAföG Förderungshöchstdauer sowie der Leistungsnachweis um 4 Semester.
Berlin hat die Verlängerung der Regelstudienzeit um 3 Semester beschlossen. Dadurch verlängert sich die Förderungshöchstdauer um 3 Semester und der Leistungsnachweis ist erst nach dem 7. Semester fällig. Das Wintersemester 2021/22 ist in Berlin zwar kein Nullsemester, aber alle dazugehörigen nicht bestandenen Prüfungen gelten als nicht unternommen. Damit braucht niemand im Drittversuch panisch zu werden.
In Brandenburg ist gelten die Sommer 20, Winter 20/21 und Sommer 21 aus Sicht des BAföG als vorlesungsfreie Zeit. Die Förderungshöchstdauer wird für alle, die in dieser Zeit immatrikuliert waren um bis zu 3 Semester verlängert. Der BAföG Leistungsnachweis nachweis ist dementsprechend später einzureichen.
Bremen hat sich für drei Zusatzsemester entschieden. Betroffen sind alle Studierende, die 2020 und/oder im Sommer 2021 in Bremen immatrikuliert waren.
In Hamburg hat sich genau wie die meisten anderen Bundesländer für drei Nullsemester entscheiden. Beschlossen wurde die Streichung des Sommersemesters 2020, Wintersemesters 2020/21 sowie das Sommersemester. Wer in einem oder mehren dieser Semester in Hamburg immatrikuliert war, bekommt die betroffenen Semester darf den BAföG Leistungsnachweis entsprechend nach dem 5., 6., oder 7. Semester einreichen.
Hessen gewährt bis zu vier Semester zusätzliche Regelstudienzeit für alle, die im Sommer 2020 Winter 20/21, Sommer 2021 und/oder Winter 21/22 dort immatrikuliert waren. Außerdem dürfen endgültig nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.
In § 114 im Hochschulgesetz ist im Absatz 4 geregelt, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 20/21 und/oder Sommersemester 2021 immatrikuliert waren (zählt also nicht für beurlaubte Studierende), eine von der Regelstudienzeit abweichende, um bis zu drei Semester verlängerte Regelstudienzeit gilt.
Der Landtag in Hannover hat beschlossen, dass die Regelstudienzeit in Niedersachsen bis zu einer Rückkehr in den Hochschul-Regelbetrieb um insgesamt zwei Semester verlängert wird, wenn man zwischen Sommer 2020 und Sommer 2021 in mindestens 2 Semestern immatrikuliert war. Wer also erst im Sommersemester 2021 mit dem Studium begonnen hat, bekommt nur ein Semester zusätzlich.
Studierende bekommen bis zu 3 Zusatzsemester. Zusätzlich dürfen vermasselte Prüfungen, die in den betroffenen Semestern abgelegt wurden wiederholt werden, sofern die Hochschule dies nicht ausdrücklich ablehnt.
Am 22. Juli hat der Landtag eine für alle nicht beurlaubten Studierenden im Sommersemester 2020 bis SS 2021, von der in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelten Regelstudienzeit abweichende, um je ein Semester verlängerte Regelstudienzeit, beschlossen. Somit sind insgesamt bis zu 3 Zusatzsemester möglich.
Das Saarland konnte sich nur für zwei Zusatzsemester für alle Studierenden im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 entscheiden. Da Urlaubssemester von Natur aus 0 Semester sind, sind beurlaubte Studierende davon ausgenommen.
Sachsen verlängert die Regelstudienzeit um 3 Semester.
Auch Sachsen-Anhalt hat die Regelstudienzeit um 3 Semester verlängert.
Im § 103 HSG wurde im Absatz 3 ergänzt, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 immatrikuliert waren , eine von der Regelstudienzeit abweichende, um je ein Semester verlängerte Regelstudienzeit gilt. Also bis zu drei Semester genauso wie in den meisten anderen Bundesländern.
Das Landeskultusministerim in Thüringen hat nun nachträglich das Wintersemester 2020/2021 sowie das Sommersemester 2021 für nichtig erklärt, wodurch sich in Bezug aufs BAföG alles um ein Jahr verschiebt. Voraussetzung ist, dass man in diesen Semestern immatrikuliert und nicht beurlaubt war. Wer also aus dem SS 2021 ein offizielles Urlaubssemester gemacht hat, weil das Wintersemester so schlecht lief und durch das zögern der Regierung Nachteile befürchtet wurden, kann zwar auch alles um ein Jahr verschieben, bekommt für den Sommer 2021 kein BAföG.
Alle deren BAföG Antrag wegen des Leistungsnachweises oder der Regelstudienzeit abgelehnt wurde, sollten jetzt unbedingt einen Antrag auf Überprüfung stellen, damit der letzte Bescheid aufgehoben werden kann. Wer deshalb BAföG gar nicht erst beantragt hat, sollte das jetzt ganz schnell tun!
Das alles setzt voraus, dass sich der ursprüngliche Antrag auf einen odere mehrere der genannten Semester bezieht.
Bedingt durch die Corona-Krise haben viele Menschen ihren Job verloren, sind von Kurzarbeit betroffen oder verfügen aus anderen Gründen plötzlich über ein geringeres Einkommen. Sind deine Eltern/ dein Ehepartner davon betroffen, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Beachte dabei aber unbedingt, dass das gesamte Einkommen der Monate in den Kalenderjahren relevant ist, in denen du BaföG bekommst. Um mehr BaföG zu erhalten, muss das Einkommen niedriger als das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr sein.
Auch viele Studierende sind vom Wegfall ihres Nebenjobs betroffen und wissen nun nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen.
Eine Möglichkeit wäre einen Studienkredit (z.B. bei der KfW) zu beantragen. Zwar muss dieser Kredit vollständig zurückbezahlt werden, aber unter sehr fairen Konditionen. Eine andere Option wäre ein Bildungskredit (für Bachelorstudenten im mindestens dritten Semester oder Masterstudenten) oder die Studienabschlusshilfe.
Erhöht sich dein Einkommen, weil du einen neuen systemrelevanten Job während der Pandemie annimmst oder deine bis dahin üblichen üblichen Stunden aufstockst, wird dieses zusätzliche Einkommen nicht ans BAföG angerechnet. Das betrifft z.B. alle, die im Gesundheiswesen tätig sind und daraus Einkommen beziehen, das vorher nicht da war. Wer also schon vor Corona einen solchen Job hatte und während der Corona Pandemie genauso weitergearbeitet hat wie vorher, hat nichts von dieser Regelung.
Normalerweise ist es so, dass das Amt in Bewilligungszeiträumen rechnet. Dein Einkommensfreibetrag liegt bei durchschnittlichen 450 Euro monatlich. Durchschnittlich weil es dabei vollkommen egal ist, ob du einen Minijob mit regelmäßigem Einkommen hast oder an einem einzigen Tag 5400 Euro verdienst. Beides beeinflusst dein BAföG nicht. Blöd ist aber, wenn du einen Minijob hast und in den Ferien zusätzlich 5400 Euro verdienst umgerexhnet macht das durchschnittliche 900 Euro und würde dazu führen, dass dein BAföG jeden Monat um 353 Euro gekürzt wird. Für manche bedeutet das, dass sie gar kein BAföG bekommen.
Wegen Corona wurden die Regeln aber geändert. Bis der Bundestag beschließt, dass Deutschland die Pandemie überstanden hat, wird überschüssiges Einkommen nur in den Monaten verrechnet, in denen es erwirtschaftet wurde. Dir würde also nur in den Ferien, wo du das hohe Einkommen hattest, das BAföG gekürzt, nicht das ganze Jahr.
Offizielle Pressemitteilung des BMBF vom 25.03.2020Wenn deine finanzielle Notlage ausschließlich corona-bedingt ist, also keine anderen Ursachen vorliegen und deine Notlage insbesondere nicht schon vorher bestand, kannst du über folgenden Link bis einschließlich September 2021 einen Zuschuss in Höhe von 100 – 500 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass dein Kontostand bei weniger als 500 Euro liegt. Der Antrag muss dabei monatlich gestellt neu werden, wobei die Höhe sich nach deinem Kontostand am Vortag der Antragsstellung richtet. Achtung: die Bearbeitungszeit hängt von den Kapazitäten der Studierendenwerke ab und kann bis zu drei Wochen dauern. Weitere Infos findest du hier.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
die Zahlungen kommen immer erst zum Monatsende für den folgenden Monat. März müsstest du demnach vor ca. 3 Wochen bekommen haben. Wenn alles klappt, bekommenst du in den nächsten 2 Wochen deine Bescheid samt Zahlung.
Wenn ich in Schleswig Holstein im WS 19/20 angefangen habe zu studieren und daher jetzt ins 6. Semester komme, aber SS 20, WS 20/21, SS 21 und jetzt auch noch WS 21/22 nicht als Fachsemester zahlen fällt dann mein Leistungsnachweis zum SS 22 an oder weil keines der vorherigen Semester Fachsemester waren erst zum WS 23/24
LG Christopher
die Leistungsnachweise verschieben sich für alle, die in den betroffenen Semestern regulär immatrikuliert waren automatisch. In deinem Fall wären es 4 Semester. Das WS 21/22 ist nämlich auch ein Nullsemester. Du bist theoretisch immernoch Ersti ;) Herzlichen Glückwunsch :D
Wenn ich im Wintersemester 22/23 mein Studienfach wechseln sollte aber im Wintersemester 20/21 mein Studium angefangen habe, dann wären es 4 Fachsemester. Da Wintersemester 20/21 und Sommersemester 21 Pandemiesemester sind, werden die ja nicht als Fachsemester angerechnet.
Damit würde ich im 2. Semester wechseln. Tritt hier trotzdem die Regelvermutung ein also ich müsste keinen Grund für den Wechsel angeben oder muss ich es trotzdem begründen und wie gut muss diese dann sein?
Also bei https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona
steht ja folgendes:
"Für die nach § 7 Abs. 3 S. 1 bzw. S. 4 BAföG maßgebliche Fachsemestergrenze für den Fachrichtungswechsel („bis zum Beginn des vierten Fachsemesters“ bzw. „bis zum Beginn des dritten Fachsemesters“) bleiben die Fachsemester ohne Anrechnung, die tatsächlich pandemiebetroffen waren und für die ein pandemiebedingter Nachteilsausgleich gewährt wurde. Das heißt, dass der Fachrichtungswechsel um die Pandemiesemester „verschoben“ vorgenommen werden darf bzw. auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss"
Was würdest du sagen wie es in meinem Fall dann gehandhabt wird?
die Antwort hast du gerade selbst zitiert: "auch erst später durch einen wichtigen Grund belegt werden muss" ;) Also in anderen Worten: du musst nichts begründen.
nein gibt es nach jetzigem Stand nicht. Theoretisch sollte es ja auch überall wieder Präsenzunterricht geben. Wenn's hart auf hart kommt, könnten die Länder das noch nachträglich beschließen wie es z.B. Thüringen gemacht hat.
muss ich das Formblatt 5, welches ich jetzt eigentlich nach dem 4. Semester abgeben müsste, dann immer noch abgeben oder kann ich das getrost ignorieren?
Mit freundlichen Grüßen
Lasse
in BW verschiebt sich der Leistungsnachweis automatisch vom WS 21/22 auf das SS 2023. Du brauchst dir im Moment also keine Sorgen machen.
was für Fristen? Mir ist nur die Verlängerung der Regelstudienzeit bekannt. Also 9 statt 6 Semester und so. Von Prüfungen in Ba-Wü weiß ich nichts.
Gibt es einen Unterschied zwischen Regelstudienzeit für Prüfungsleistungen und Regelstudienzeit für Bafög? Habe mitbekommen, dass in Baden-Württemberg wohl nur die Regelstudienzeit fürs Bafög verlängert wird im Sose 21
Nein. Regelstudienzeit=Förderungshöchstdauer. Wenn sich die Regelstudienzeit verlängert, verlängert sich automatisch auch der BAföG Anspruch. Die Regelstudienzeit verlängert sich aber auch nur für die Studis, die in den betroffenen Semestern immatrikuliert waren. Wer also erst im SoSe 21 anfängt, bekommt auch nur ein Semester mehr Regelstudienzeit. So ist das auch mit dem Leistungsnachweis.
das Kultusministerium von BAWü sieht das offenbar anders als die Person an deiner Uni: "Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2021 in einem Studiengang eingeschrieben sind und die Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht haben, gilt eine für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Diese Studierenden können damit, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen fortbestehen, entsprechend länger ein BAföG-Stipendium beziehen." https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-studienbetrieb/
die müssen die Verschiebung beantragen und sich die pandemiebedingten Maßnahmen von ihrer Uni bestätigen lassen. Der wesentliche Unterschied ist, dass Studierende in den Niederlande diesen Antrag stellen müssen, während die Studis in NRW automatisch 3 Semester extra bekommen.
Es gibt zwei zusätzliche Semester wenn man in beiden Semestern immatrikuliert war
danke für den Hinweis. Da hatte ich offenbar etwas falsch verstanden. Ist geändert :)
Was denkst du?