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BaföG Vorabentscheid ~offizieller BAföG Bescheid schon vor der Studienplatzbewerbung beantrantragen

BaföG Vorabentscheid ~offizieller BAföG Bescheid schon vor der Studienplatzbewerbung beantrantragen

Du möchtest studieren oder eine schulische Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob du dir das leisten kannst, weil du unsicher bist, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst? Dann kann der BAföG Vorabentscheid die Lösung für dich sein, besonders dann, wenn deine Entscheidung eine unbezahlte Ausbildung oder Studium zu beginnen ausschließlich davon abhängt, ob du Unterstützung vom Staat erwarten kannst oder nicht.

Gemäß § 46 Abs. 5 BAföG ist das Amt dazu verpflichtet, vor Antritt der Ausbildung oder des Studiums, zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Entscheidung kriegst du ganz offiziell per Post mit Briefkopf und allem drum und dran mitgeteilt. Du hast dann ein Jahr Zeit, besagte Ausbildung anzutreten bzw. dich an der Uni einzuschreiben. Für den Antrag auf BAföG Vorabentscheid sind deutlich weniger Unterlagen als bei einem Antrag auf Ausbildungsförderung notwendig, da keine Berechnung stattfindet.

Folgende Punkte kannst du auf Förderfähigkeit vom Amt vorab entscheiden lassen:

  1. Auslandsbafög
  2. BaföG für Master- oder Magisterstudiengang oder für einen postgradualen Diplomstudiengang innerhalb der EU oder Schweiz,
  3. BAföG nach Fachrichtungswechsel
  4. Verschiebung der Altersgrenze
  5. Zweitausbildung
  6. Schülerbafög oder Aufstiegsbafög werden getrennt geprüft und bedürfen deshalb 2 Anträgen bei 2 verschieden Ämtern. Manche Ausbildungen erfüllen die Voraussetzungen beider Förderarten. In dem Fall muss man sich für eine davon entscheiden.

Vielleicht treffen sogar mehrere Gründe, die dich verunsichern, gleichzeitig zu. All das kannst du zwar selbst recherchieren, aber eine gewisses Risiko bleibt. Vielleicht hast du irgendwas falsch verstanden oder die gefundenen Informationen waren schlichtweg falsch. Sogar, wenn du beim Amt angerufen und dort nachgefragt hast. Was ist, wenn sich der Mensch am anderen Ende der Leitung geirrt hat? Möglicherweise hast du gar nicht erst versucht, einen BAföG zu beantragen, weil man dich davon überzeugt hat, dass es in deinem Fall Zeitverschwendung wäre. Das passiert leider viel zu oft und du kannst später nichts dagegen machen, weil du schlichtweg nichts beweisen kannst. Du brauchst also eine schriftliche Antwort vom BAföG Amt, am besten bevor du dich für den Studienplatz oder Ausbildung bewirbst. Für einen normalen BAföG Antrag ist da aber noch zu früh, denn ohne Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, kann dein Antrag nicht bewilligt werden.

Wie stellt man einen Antrag auf Vorabentscheid?

Für den Antrag auf Vorabentscheid gibt es kein offizielles Formular. Aus meiner Erfahrung hat es sich aber bewährt, Formblatt 1 auszufüllen und zusammen mit einem Anschreiben, auf dem man den Wunsch auf Vorabentscheid deutlich macht, samt Nachweisen abzugeben. Je nachdem, welcher Grund gegen eine Förderung sprechen sollte, muss eine ausführliche Begründung formuliert werden z.B. warum man erst nach dem 45. Geburtstag mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt oder warum ein Fachwechsel notwendig ist. Nachzuweisen sind vor allem die Angaben im Lebenslauf z.B. durch Abschlusszeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, amtliche Bescheide etc. Für den Vorabentscheid kannst du Angaben zu deinen Eltern und deinen Finanzen erstmal weglassen. Wenn du bei der Antragstellung trotz unserer Informationen hier Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gern. Du brauchst dafür nicht mal irgendwohin zu gehen. Das geht komplett online. Jetzt direkt von deinem Handy aus, egal, wo du gerade bist. Dennis, Mathias und ich sind deine Ansprechpartner in Sachen BAföG Antragstellung. Wir haben das schon tausende Male gemacht. Erfahrungsberichte unserer Kunden findest du hier.

Wo beantragt man den Vorabentscheid?

In der Regel ist zuständig:

für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,

Beim Auslandsbafög kommt es aufs Zielland an.

für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,

für Schüler/innen, die eine Fachschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Auszubildenden,

für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern oder der eigene, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Beim Aufstiegsbafög ist der eigene Wohnort ausschlaggebend

>>>Hier findest du dein zuständiges BAföG Amt.<<<

bafög vorabentscheid

Was brauche ich für einen Vorabentscheid?

Wie bei fast allem kommt es auf den Einzelfall an. Je nachdem könnten folgende Nachweise für einen Vorabentscheid notwendig sein:

Was du definitiv nicht brauchen wirst:
  •  Angaben zu deinen Eltern
  •  Dein aktuelles Einkommen und Vermögen



bafög vorabentscheid

Achtung Falle!

Da der BAföG Vorabentscheid keine Berechnung der Förderhöhe enthält, könnte es trotzdem sein, dass dein BAföG Anspruch schlussendlich aufgrund von Einkommen und Vermögen 0 Euro beträgt, obwohl du dem Grunde nach förderfähig bist. Um dich vor einer solchen Enttäuschung zu bewahren, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG Rechner.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

71 Kommentare

  • Hallo!
    Ich habe im WiSe 20/21 und SoSe 21 studiert, dann einen Fachrichtungswechsel gemacht und im WiSe 21/22 und SoSe 22 weiter studiert, danach jedoch aufgehört. Für alle vier Semester habe ich Bafög erhalten. Meine Frage wäre, ob ich wenn ich jetzt nochmal ein neues Studium beginne, also einen weiteren Fachrichtungswechsel vornehme, ich ein Anrecht auf Bafög hätte, besonders mit Einbezug der Corona-Regelungen für die Regelstudienzeit und, falls dies der Fall wäre, ob ich unabweisbare Gründe für den Fachrichtungswechsel vorbringen müsste.

    Vielen Dank im Vorraus und schöne Grüße,
    Benjamin
  • Hallo, ich möchte gerne einen Vorabentscheid zwecks elternunabhängiges Bafög und bin mit 51 über der Altersgrenze.
    Reicht folgende Begründung aus:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich einen Antrag auf einen Bafögvorabentscheid. Ich würde sehr gerne den Mater Nachhaltigkeit und Systemisches Management – M.Sc. bei der AKAD belegen und erfolgreich abschließen.
    Aufgrund meiner familiären und auch beruflichen Situation(Geburt Kind 2016) war es mir nicht möglich meinen Master früher zu machen.
    Schon beim Bachelor war es ein ziemlicher Kraftakt mit Dreifachbelastung(Kinder, Arbeit und Studium). Ich wollte immer einen Master noch absolvieren, habe aber Zeit benötigt, um Kraft zu schöpfen.
    Ich lege Formblatt 1 bei.
    Vielen Dank vorab und beste Grüße
    Chris
  • Hallo,

    ich möchte einen Vorabentscheid für elternunabhängiges Bafög bekommen und bin über der Altersgrenze von 45. Würde folgende Begründung ausreichen:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich einen Antrag auf einen Bafögvorabentscheid. Ich würde sehr gerne den Mater Nachhaltigkeit und Systemisches Management – M.Sc. bei der AKAD belegen und erfolgreich abschließen.
    Aufgrund meiner familiären und auch beruflichen Situation(Geburt Kind 2016) war es mir nicht möglich meinen Master früher zu machen.
    Schon beim Bachelor war es ein ziemlicher Kraftakt mit Dreifachbelastung(drei Kinder, Arbeit und Studium). Ich wollte immer einen Master noch absolvieren, habe aber Zeit benötigt, um Kraft zu schöpfen.
    Ich lege Formblatt 1 bei.
  • Hallo ihr Lieben, ich habe heute zufällig eure Website entdeckt, da ich aktuell ein wenig verzweifelt bin.
    Ich habe vor nächstes Jahr ein Auslandssemester zu absolvieren und wollte demnach auch Auslandsbafög beantragen. Allerdings war ich mir nie sicher, ob dies möglich ist, da ich vor 6 Jahren bereits ein Studium begonnen (länger als 3 Semester) und abgebrochen hatte. Während dieser Zeit habe ich Inlandsbafög erhalten und auch schon zurückgezahlt. Mir wurde von einigen gesagt, dass das Auslandsbafög unabhängig vom Inlandsbafög ist, aber im Internet finde ich leider nicht sonderlich viel dazu und das Bafögamt ist aktuell schwer zu erreichen und habe von ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten.
    Wisst ihr wie da der Stand ist? Kann ich das Auslandsbafög beantragen oder wäre es sinnvoll einen Vorabentscheid an das zuständige Bafögamt zu schicken?
    Vielen Dank im Voraus und
    liebe Grüße
    Nina
  • Hallo, ich habe vor circa 1 Monat mein Studium begonnen, und nun gemerkt, dass der Studiengang nichts für mich ist. Nun möchte ich meine Fachrichtung wechseln, (vom Ingenieurswesen zum Lehramt) jedoch würde mein neues Studium erst im nächsten WiSe beginnen. Eingeschrieben ins neue Studium bin ich auch noch nicht, da beginnt die Anmeldung erst im Mai. Da ich bereits Bafög bekomme, wundere ich mich nun, was genau ich tun muss. Muss ich einfach mein Bafög beenden, und später neu beantragen oder kann ich auch hier nach einem vorabentscheid fragen? Vielen Dank.
  • Hey Daniel,

    die offiziell korrekte Antwort lautet, lass dich sofort exmatrikulieren, teile das deinem BAföG Amt mit und stell im kommenden Sommersemester einen Antrag für das neue Fach ab WS23/24.
  • Guten Abend,
    Ich bin 36 und studiere derzeit Medizin. Ich habe vorher schon Jura studiert und bin leider durch das 1. Staatsexamen gefallen, endgültig. Ich hatte dann 14 Semester studiert und stand ohne Abschluss da. Ich habe dann gearbeitet und hatte dann das Glück, einen Medizinstudienplatz zu bekommen. Durch einen Studienortswechsel (durch einen Studienplatztausch) werde ich aber ein Semester länger studieren müssen. Bei mir sind also Regelstudienzeit und die Anzahl der Vorsemester problematisch. Habe ich damit überhaupt noch eine Chance auf BAföG?
  • Hey Susanne,

    stelle einfach einen Antrag. Alles andere ist Zeitverschwendung. Diese Frage ist zu komplex für eine Kommentarspalte.
  • Hey, ich habe vor langer Zeit mit dem Studium der Medieninformatik begonnen, habe aber dann nach 4 Wochen abgebrochen, da mir das Pendeln und Lernen sofort über den Kopf gewachsen ist. Danach habe ich kurz ein halbes Jahr als Angestellter gearbeitet und habe mich dann erneut für ein Studium (diesmal Wirtschaftsinformatik) entschieden. Nach 1 Semester habe ich aber von einer FH an eine Uni gewechselt (selber Studiengang), weil ich näher an meinem Heimatort sein wollte. Jedoch hat mir u.a. Mathematik das Genick gebrochen und ich habe nach 3-4 Monaten gemerkt, dass ich es einfach nicht schaffe und bin dann psychisch ziemlich labil geworden und schon länger auf ALG II angewiesen.

    Für das Fach Wirtschaftsinformatik habe ich an beiden HS Bafög bekommen (für Medieninformatik nicht beantragt). Ich fühle mich jetzt wieder gefestigter und würde gern von Grund auf nochmals neustarten, aber mit einem komplett anderen Fachrichtung.

    Wie sieht es da mit der Chance auf erneutes Bafög aus? Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen!
    LG
  • Hey Joerg,

    keine Ahnung, ob das klappt. Du musst halt begründen können, was an dem neuen Fach so viel besser ist.Warum geht das eine Fach nicht, das andere aber schon?
  • Danke für deine Antwort! Ja es lag halt zu 90% an Mathematik! Im neuen Studienfach ist das garnicht bzw nur in einem Modul geringfügig vorhanden. Sollte ich das dann in dem Vorabantrag mit anführen, also dass mit der Mathe-Sache oder?
    LG
  • Hey Joerg,

    ja solltest du.
  • Hallo habe eine dringende ehrliche Frage.
    Ich habe 2 Semester studiert und deswegen für 12 Monate Bafög erhalten.
    Jetzt bin ich aber schon seit Ende des 1. Semesters am überlegen, ob ich das Studium weitermachen möchte und habe deswegen bei der Klausur damals ein „Leeres Blatt“ abgegeben und im 2. Semester habe ich mich auch für keinen Kurs eingeschrieben (schon allein aus dem Grund, weil das alles 2. Semester-Themen waren).
    Ich habe in den Zeitraum also eigentlich nicht studiert, weil ich da noch nicht wusste was ich nach dem Abbruch machen soll, aber ich hatte mich dann immer mal wieder erkundigt und geschaut was ich dann machen könnte, also ein anderes Studium oder Ausbildung.
    Dann habe ich mich ungefähr ab Mitte Juli dafür entschieden bei der iu ein Studium zu machen, ein Fernstudium.
    Auch weil ich zu mal großes Heimweh (400km Entfernung) hatte und mich sehr depressiv in diesem einen Jahr gefühlt habe und teilweise noch so fühle.
    Den Vertrag der iu hatte ich aber erst letztens unterschrieben, weil ich noch das Startdatum geändert habe und jetzt wegen meiner Bafög Berechtigung schauen muss.
    Ich hatte aber schon ein Beratungsgespräch mit jemanden von der iu.
    Jetzt habe ich bange, weil ich diesen Artikel hier gelesen habe, ob ich wegen Betrugs angezeigt werden kann?
    Weil ich das eine Semester nirgends eingeschrieben war und eig nicht richtig studiert habe…
    Ich konnte das halt aber auch nicht früher beenden, weil ich noch einen Minijob und eine Wohnung mit Nebenkosten, Internet, etc. hatte, die ich bezahlen muss und wenn ich das im Frühjahr schon beendet hätte, ohne zu wissen wies dann weitergeht (meine endgültige Entscheidung war erst im August) würde ich jetzt auf einem Schuldenberg sitzen und meine Möbel oder sonst was wäre vllt versteigert worden.
    Ich habe jetzt wirklich Angst, nachdem Artikel hier, weil ich dachte dass das schlimmste was mir in dem Bezug darauf passieren würde wäre, dass ich keine Berechtigung mehr habe…
    Ich dachte auch dummerweise, dass wenn ich den Semesterbeitrag nicht zahle, dann einfach automatisch exmatrikuliert werde und nichts extra machen muss, weshalb ich erst am 17.10 exmatrikuliert wurde..
    Ich habe dieses Bafög Servicebüro in Jena angerufen, weil die zuständig ist für die iu und da geht niemand ran.
    Ich weiß einfach nicht was ich machen soll, wen soll ich anrufen oder soll ich einfach Formblatt 1 ausfüllen?
    Ich brauche dringend Hilfe und Antworten 😥😭
  • Hey Michelle,

    streng genommen war das illegal, aber man wird nicht sofort angezeigt zuerst wird das Geld zurückgefordert. Du hättest dem Amt melden müssen, dass du nicht studierfähig bist.Besser beraten bist du aber bei einem Alwalt, der sich auf sowas spezialisiert hat. Ich will dir keine unnötige Angst machen. Ich bin nicht für juristische Beratungen qualifiziert. Betrug gehört zum Strafrecht und davon hab ich echt keine Ahnung.
  • Hallo,
    ist der BAföG vorabentscheid bindend. Ich habe einen gestellt 12/21 und 01/22 eine Zusage erhalten, dass ich BAföG für mein Studium erhalte, nachdem ich den Antrag 08/22 gestellt habe, wird jetzt zwei mal nach meinen Fachrichtungswechsel am OSZ (Oberstufenzentrum) gefragt, kann ich jetzt noch im Nachhinein eine Ablehnung erhalten oder muss sich das Amt an den Vorabentscheid halten. Ich hätte sonst mein Studium auf finanziellen Gründen nicht angefangen.
  • Hey Patryk,

    Der Vorabentscheid ist für 12 Monte verbindlich.
  • Hej Luisa,

    ich habe meinen Bachelor in Psychologie 2013 abgeschlossen und damals Bafög erhalten. Jetzt möchte ich meinen Master in Psychologie doch noch machen, allerdings an einer Fernuni. Ich bin jetzt 37, habe drei Kinder und bin derzeit in Elternzeit mit geringem Elterngeld. Wäre ich dennoch Bafögberechtigt, oder wäre eine Kündigung sinnvoll (würde eh nach der Elternzeit kommen)? Das Einkommen meines Mannes würde aus dem vorletzten Kalenderjahr herangezogen, oder? Und ein 450€ würde nicht mit angerechnet?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Claudia
  • Hey Claudia,

    du musst in Vollzeit immatrikuliert sein und darfst wegen deiner drei Kinder nebenbei 41.393 Euro brutto jährlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Hauptsache du bleibst während der Vorlesungszeit unter 20 Stunden wöchentlich. In den Ferien darfst du so viel arbeiten wie du willst.
  • Hey,
    ich habe zum WiSe 19/20 mit verkehrsingenieurwesen angefangen, jedoch habe ich dies nach einem Semester abgebrochen und mich daraufhin WiSe 20/21 zu Wirtschaftsingenurwesen eingeschrieben, aber mittlerweile habe ich sehr starke Probleme mit dem Studium, ich bin absolut überfordert und hab keine Kraft mehr um weiter zu machen und mich deswegen beschlossen zu Informatik zu wechseln, da dies mit in den letzten Wochen sehr viel Spaß gemacht hat (hobbymäßig).
    Ich gehe davon aus das ich evtl Bafög noch bekommen würde, dies aber wahrscheinlich nur für wenige Semester noch gefördert wird, oder?
  • Hey Michael,

    du müsstest den zweiten Wechsel begründen und würdest die Semester vom Informatikstudium abgezogen bekommen, wobei das wegen der Corona Semester wahrscheinlich kein Problem ist. Die zählen ja eigentlich nicht mit.
  • Guten Tag .
    Mein Frage ist ..wenn ich habe in meine Heimat Hochschule abgeslossen und habe in Deutschland Ausbildung platz bekommen kann ich Bafög bekomme?
  • Hey Marah,

    kommt wahrscheinlich darauf an, ob der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt wird.
  • Wie sieht das mit dem neuen Bafög Regelungen ab August aus? Ich bin 32 und habe Ende letzten Jahres mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt. Ich habe gehört dass die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben wurde wesswegen die unverzügliche Aufnahme eines Studiums bei mir noch Zeit hat. Also dass ich quasi ab August auf jeden Fall noch einen Bafög Anspruch habe bis ich 45 bin. Ist das alles richtig so?
  • Hey Denise,

    das ist völlig korrekt. Alles richtig verstanden. :)
  • Hallo Luisa,

    ich bin 33 Jahre alt und werde ab September in den Niederlanden ein Bachelorstudium in Vollzeit beginnen - wohne aber in Deutschland.

    Ich habe bereits ein Bachelorstudium erfolgreich absolviert, im Jahr 2013. Seit dem Ende des Studiums bin ich berufstätig.

    Das neue Studium stellt eine komplett neue Fachrichtung dar und hat nichts mit dem Erststudium und auch nichts mit der bisherigen Berufstätigkeit zu tun.

    Meine eigentliche Frage:
    Besteht hier die Möglichkeit/der Anspruch auf (elternunabhängiges) BAföG?

    Vielen Dank dir für deine Zeit!
  • Hey Jana,

    wenn ein Baheloraschluss bereits besteht, kann nur noch ein Masterstudium gefördert werden. 2 Bachelorabschlüsse sind ausgeschlossen.
  • Hallo Luisa!
    Ich studiere derzeit im 4. Semester Jura seit WS20/21, davon wurden uns 3 Semester als Pandemie Semester ausgelegt und somit als keine "Fachsemester". Liege ich somit richtig, dass ich einen Fachrichtungswechsel noch aus wichtigen Grund machen kann? :)
    Meine 2. Frage wäre, ob ich einen Antrag auf Vorabentscheid für einen Fachrichtungswechsel stellen kann, solange ich noch im alten Studium immatrikuliert bin? Oder muss ich dafür exmatrikuliert sein?
  • Hey Noreen,

    den Vorabentscheid kannst du jederzeit stellen. Ich glaub aber nicht, dass das nötig ist. Nullsemester werden beim Fachwechsel tatsächlich berücksichtigt. Ein Wechsel sollte deshalb noch problemlos möglich sein.
  • Hallo Luisa,

    erstmal bin ich echt froh, dass ich euch hier treffe, also ich würde sehr gerne für einen Kumpel fragen. Er hat sein Studium das erste mal nach dem 2. Semester gewechselt hat seinen 2. Studiengang nun 1 Semester studiert und möchte das zweite Mal wechseln bzw. abbrechen und eine Pause einlegen. Der Studiengang hat ihn nämlich auch gar nicht angesprochen er möchte es nicht weiterführen. Die Frage ist nun, das wenn er sich irgendwann wieder für ein Studium bewerben sollte, ob er dann durch die Angabe dieses Grundes, dass ihm sein Studium nicht gefallen/interessiert hat, Anspruch auf Bafög hat? Muss er dafür jetzt schon einen Vorabentscheid beantragen, oder erst wenn er sich erneut für ein Studium bewirbt?

    Ich hoffe, dass ich die Situation verständlich darstellen konnte.
    Freundliche Grüßee

    Zeyn
  • Hey Zeyn,

    den Vorabentscheid muss niemand beantragen, das ist nur eine option, wenn man vor seiner Entscheidung eine rechtssichere Antwort vom Amt auf seine Frage möchte. Also egal, was ich sage, das Amt könnte das anders sehen. Ich bin keine verlässliche Quelle, nur jemand im Internet. Wenn er wieder neu anfängt, muss er erklären, was am 3. Studiengang so viel besser ist als am 2.. Also warum er glaubt, dass er nicht nochmal wechseln wird. Wenn er das glaubhaft machen kann, ist eine erneute Förderung kein Problem.
  • Hallo Luisa,

    ich habe in der Vergangenheit schon einmal Bafög bekommen, dann aber den Studiengang auf Staatsexamen Ebene abgebrochen. Anschließend habe ich einen Bachelor angefangen und abgeschlossen, den ich selber finanziert habe.
    Jetzt bin ich gerade im zweiten Semester in meinem Master und frage mich, ob ich prinzipiell wieder Bafög berechtigt wäre.

    Mein Problem ist nur, dass ich zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis bin. Wenn ich jedoch Bafög berechtigt wäre, würde ich diesen kündigen, um mich primär auf meinen Master konzentrieren zu können. Zwischen den Antrag und der Bewilligung des Bafög könnte ich aber zu viel verdient haben. Falls ich aber schon vorher das Arbeitsverhältnis kündige und der Bafög Antrag abgelehnt wird, stehe ich ohne finanzielle Mittel dar.
  • Hey Vivian,

    so wie du es beschreibst, wärst du auch im Bachelor förderfähig gewesen. Wie dem auch sei, müsste das mit dem Master meines Wissens nach klappen. Ich würde es einfach sofort beantragen. Das geht ja recht flott, wenn man weiß wie und da du das ja schonmal gemacht hast, bist du wahrscheinlich halbwegs fit dafür. Falls das eine traumatische Erfahrung war, kannst du gern unseren Antrags Service in Anspruch nehmen.
  • Hallo Luisa,
    Toll, dass Du so vielen Leuten weiterhilfst!

    Meine Frage: Ich studiere im ersten Semester, habe allerdings schon 2 Semester studiert und dann abgebrochen. Jetzt stelle ich das erste Mal einen Bafög Antrag. Ich werde allerdings nach diesem Semester wieder abbrechen, aber möchte noch Klausuren mitschreiben.
    Kann ich gleichzeitig mit dem Erstantrag schon den Amtrag auf Vorabentscheid fürs neue Studium abgeben?
    Und muss ich alle Klausuren mitschreiben oder alle Leistungen erbracht haben dieses Semester um zu beweisen dass ich richtig studiert habe? Oder dürfen auch welche fehlen?

    Vielen Dank!
  • Hey Lola,

    theoretisch kannst du das so machen. Du wirst aber aber begründen müssen, warum der 3. Studiengang besser für dich geeignet ist als der 2. Du wirst auch gefragt werden, wann du den Entschluss abzubrechen gefasst hast. Ich persönlich würde das nacheinander machen und mindestens den ersten Bescheid abwarten. Vielleicht bekommst du auch generell kein BAföG (z.B. weil deine Eltern zu viel verdienen), womit sich der Vorabentscheid vielleicht vorerst für dich erledigt. Der Vorabentscheid prüft nur, ob du die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllst, nicht, ob du tatsächlich BAföG bekommst. Und nein, man muss nicht alle Prüfungen bestehen/absolvieren, aber du solltest auch nicht nur noch auf dem Papier immatrikuliert sein und das Studium längst aufgegeben haben. Wer länger als 3 Monate nicht studiert, hat keinen Anspruch für die betroffenen Semester. Verstehst du, was ich meine?
  • Hallo,

    kurze Frage zu Formblatt 1 und dem Vorabentscheid:
    Reicht es auch für den Master im Ausland dieses auszufüllen oder sollte ich Formblatt 6 auch noch mitschicken?
    Des Weiteren welche Nachweise muss ich schicken außer meinem Studienabschluss?
    Ich habe die letzten 10 Jahre gearbeitet und habe bei meinem ersten Studium kein Bafög beantragt.
    Danke für die Hilfe!

    VG Margaux
  • Hey Margaux,

    Formblatt 6 kann nicht schaden, also ruhig mit ausfüllen. Ist ja eh nicht viel. Nachgewiesen werden muss der gesamte Lebenslauf vom Schulabschluss bis heute.
  • Hallo Luisa,
    ich habe einen Antrag auf Vorabentscheid bei der Universität Kaiserslautern gestellt und es wurde angenommen. ich hätte zwei Fragen dazu.
    -Erstens, wenn ich einen offiziellen Antrag auf BAFöG bei dieser Universität stelle, bekomme ich 100 % BAFöG?
    -Zweitens, wenn ich einen offiziellen Antrag auf BAFöG mit dem akzeptierten Vorabentscheid, den ich von der Universität Kaiserslautern erhalten habe, bei den anderen Universitäten oder Hochschulen stelle, ist es verbindlich für den anderen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Can
  • Hey Can,

    Dir steht zwar BAföG zu, aber es könnte sein, dass deine Eltern oder du zu hohes Einkommen haben. Außerdem ist auch den Vermögen relevant. Der Vorabentscheid müsste soweit ich weiß fpür alle Ämter gelten.
  • Wie lange dauert es. bis so ein Vorabentscheit kommt?
  • Hey Sara,

    kommt aufs Amt und den abzuarbeitenden Berg an. Ich würde imit 2 bis 4 Wochen rechnen. Kann aber auch länger dauern.
  • Liebe Luisa,

    Ich habe in meinem Heimatland Jura studiert und ein paar Jahr als Rechtsanwalt gearbeitet. Seit zwei Jahren lebe ich in Deutschland. Da mein Diplom nicht anerkannt wird, darf ich in Deutschland nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Deshalb möchte ich an einem anderen Fach studieren und stelle ich bald einen Antrag auf Vorabentscheid- BaföG. Wie kann ich beweisen, dass mein Diplom in Deutschland nicht anerkannt wird oder woher kann ich ein Dokument dafür erhalten.
    Danke im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Celik
  • Hey Celik,

    da kann ich dir nicht wirklich helfen. Ich weiß, dass es irgendein Amt gibt, das sowas prüft und entsprechend bescheinigt. Ich weiß aber nicht wo und wie.
  • Hallo,

    ich studiere Psychologie im Master, wollte den Schwerpunkt wechseln (dies stellte sich als etwas kompliziert heraus, es wäre trotzdem ein Fachrichtungswechsel) Im Februar habe ich einen Antrag auf Vorab-Entscheid gestellt, wollte zum 1. Mai wechseln. Im März hatte ich ein Telefonat mit dem Studierendenwerk und habe seitdem nichts mehr von ihnen gehört. Auf meine E-Mails wurde auch nicht reagiert. Gibt es für das Studierendenwerk irgendeine Frist, in der ein Bescheid ergehen muss? Kann ich irgendetwas tun? Ich hänge so ein Bisschen in der Luft, weil ich nicht weiß, ob ich wechseln darf.
    Und eine zweite Frage: Coronabedingt wurde ja die Regelstudienzeit verlängert. Sollte ich jetzt das Fach wechseln, bekomme ich diese Verlängerung sehr wahrscheinlich nicht mehr, oder?

    Viele Grüße
  • Hey Maja,

    alle Ämter haben maximal 6 Monate nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen Zeit einen offiziellen Bescheid auszustellen. Wenn du sicher bist, dass dein Antrag beim sachbearbeiter angekommen ist, kannst du nicht viel machen außer warten. Vorabentscheide gehen in der Regel schnell. Mich wundert, dass da nichts kommt.
    Und was die Regelstudienzeit angeht, denke ich auch, dass das nur den alten Studiengang betrifft.
  • Hallo, jetzt habe ich den Antrag unter Vorbehalt bewilligt bekommen (endlich). Meine Uni hat mir auch gleich die geforderten Unterlagen ausgestellt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die geforderten Voraussetzungen erfülle. Ich hab die Unterlagen jetzt eingeschickt, traue mich aber nicht, den Studiengang zu wechseln, bis ich weiß, ob das alles passt. Macht es Sinn hier auf Antwort des Studierendenwerk es zu warte oder muss ich "auf Risiko" wechseln?
    Und, sollte ich wechseln: muss ich dann einen komplett neuen Antrag stellen?
  • Hey Maja,

    wenn diu einen Antrag auf Vorabentscheid gestellt hast und der bewilligt wurde, bedeutet das, dass du die Voraussetzungen. Ich verstehe die Frage also nicht. Und ja, nach einem Wechsel musst du einen komplett neuen BAföG Antrag stellen.
  • Hallo Kollegen, ich habe heute einen Schreiben bekommen, indem 14 punkte auflagen enthalten sind. Ich dachte, der Vorabbescheid wäre nicht so kompliziert. Zu meiner person: ich bin 43 vierfache Mutter, habe die Zulassungsbescheinigung erhalten, wollte mich aber vorher absichern, ob Bafög anspruch besteht. Telefonisch hieß es formblatt 1 ausfullen und abschicken.. jetzt mochten sie dass ich formblatt 4 ausfülle.. formblatt 3 von meinem Ehemann, und von meinem ueber 80 jâhrigen Eltern unterschriften.. war da nicht das Elternunabhangige Bafog? Wie kann oder soll ich vorgehen? Gerne würde ich die Dienstleistung von euch annehmen.. Bitte dringend
  • Hey Sara,

    entweder hast du kein Schreiben beigefügt, indem du den Vorabentdscheid beantragst oder dein Sachbearbeiter ist noch grün hinter den Ohren. Ein Vorabentscheid muss ausdrücklich beantragt werden. Schickt man Formblatt 1 kommentarlos ab, ist das ein normaler unvollständiger BAföG Antrag, wobei das Einkommen deiner Eltern trotzdem überflüssig ist. Das spielt in deinem Alter keine Rolle. Ist meiner Sachbearbeiterin aber auch durchgerutscht als ich meinen Master bgonnen habe. Ruf da am besten nochmal an. Wenn sich das nicht direkt von allein erledigt, helfe ich dir gern. Du musst dafür einfach nur ein Kundenkonto mit deinen Daten ohne Eltern und persönliche Finazen anlegen und am Schluss "Antrag einmalig" bwestellen. Wir machen aus deinen Daten dann einen Vorabentscheid, den du bei Bewilligung ohne Zusatzkosten zu einem vollständigen BAföG Antrag bei uns upgraden kannst.
  • Hallo,
    Ich möchte mich dieses Jahr für den Studiengang soziale Arbeit an der Uni in Berlin bewerben.
    Ich habe allerdings schon 4 Semester Soziologie in Kassel studiert, bis ich mich dann in nach dem ersten Online-Semester (Coronabedingt) exmatrikuliert habe. Mein Wunsch in ein Soziales Arbeitsfeld einzutauchen hat sich verstärkt und ich habe angefangen beim Arbeiter-Samariter-Bund zu arbeiten. Jetzt möchte ich soziale Arbeit studieren, dafür brauche ich allerdings die finanzielle Unterstüzung vom BaföG.

    Meine Frage daher, könnte ich trotzdem ich mich nach dem vierten Semester exmatrikuliert habe noch eine Fördeung bekommen?
    Soweit ich weiß muss man sich bei einem Studiengangswechsel nach dem dritten Semester exmatrikulieren um weiter Anspruch auf dei Förderung zu haben. Allerdungs werden die "Corona-Semster" in Hessen nicht zwangsläufig angerechnet....

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    LG Neele
  • Hey Nele,

    wie du selbst schon festgestellt hast, jönnte es vielleicht wegen der Corona Sondersemester funktionieren. Der Vorabentscheid bringt Klarheit. Wenn Corona nicht reicht, bräuctest du einen schwerwiegenden Grund wie Berufsunfähigkeit im Bereich Soziologie.
  • Liebe Luisa,

    bei mir geht es um einen Fachrichtungswechsel. Ich bin allerdings momentan in keiner Hochschule eingeschrieben, da ich mich aus dem letzten Studium habe schon vor einiger Zeit exmatrikulieren lassen. Gleichzeitig habe ich aber die Aufnahmeprüfung zu dem angestrebten Studium, in welches ich wechseln möchte schon bestanden und weiß, wo ich studieren werde (andere Uni und andere Stadt). Den Vorabentscheid würde ich somit bei dem Studierendenwerk des neuen Uni beantragen, verstehe ich das richtig? Ich danke!
  • Hallo, ich habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium und war damals auch nicht bezugsberechtigt aufgrund der Gehälter meiner Eltern. Habe im Anschluss daran mein Masterstudium begonnen, bin schwanger geworden und habe es erstmal abgebrochen und war somit arbeitsuchend in Elternzeit. nun würde ich das Masterstudium gerne erneut aufnehmen, ich bin 31 und mein Freund verdiehnt ca 1500€ netto, was allerdings für uns drei alleine nicht reichen würde. Könnte ich also nun BaföG für den Master beantragen? Liebe Grüße, Dominique
  • Hey Dominique,

    ja, kannst du. Ist elternunabhängig und auch unabhängig von deinem Freund. Wird also Höchstsatz, wenn du selbst kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen hast.
  • Ergänzend dazu; Ich bin 30 Jahre alt
  • Hallo,

    nach vielen Jahren in der Selbstständigkeit möchte ich nun nochmal studieren und etwas komplett anderes machen. Nun möchte ich diesen Vorabentscheid stellen. Dazu ergeben sich mir einige Fragen, die mir leider auch in der BaFöG Hotline nicht beantwortet werden konnten.. Vielleicht habe ich hier ja mehr Glück.

    Zum einen besitze ich momentan noch einige Sachwerte, die ich beruflich nutze (Arbeitsequipment). Meine Selbstständigkeit möchte ich sehr geringfügig nebenberuflich weiterführen. Also würde ich diese Ausrüstung gerne behalten - muss ich sie als Betriebsvermögen angeben, und sorgt diese hochpreisige Ausrüstung (Anlagewerte in höhe von ca. 25000€) dafür, dass der Anspruch dann erlischt?
    Ich habe bis zum theoretischen Studiumsbeginn (WS21/22) noch 2 ausstehende Einkommenssteuern zu zahlen, plus die von 21 auch. Also selbst wenn ich grade über gefüllte Konten verfüge, gehört davon ja ein großer Teil noch dem Staat. Lässt sich das irgendwie im Antrag festhalten? Sagen wir ich besitzte momentan 20000€ auf dem Selbstständigenkonto, davon sind aber ca 15000€ noch an steuerlicher Last zu tragen. Es wäre ja irgendwie unfair, wenn mich das beim Vorabantrag jetzt raus haut, obwohl bis zum Bewilligungszeitraum quasi verrechnet werden würde.
    Und damit auch zur letzten Frage: Ist der Vorabentscheid ultimativ? Oder könnte ich, wenn sich die Dinge bis zum Studiumbeginn entsprechend geändert haben einen erneuten Antrag stellen?

    Mfg
  • Hey Nils,

    beim Vorabentscheid spielt dein Vermögen keine Rolle. Geprüft wird nur, ob du trotz deines Alters gefördert werden kannst. Abgesehen davon kann bestimmtes Vermögen zur Vermeidung unbilliger Härten von der Anrechnung freigestellt werden. Das würde evtl. deine Ausrüstung betreffen. Weiß ich aber nicht sicher. Du bist der erste von tausenden Antragstellern, der dieses Problem hat, deshalb kann dir die Hotline das auch nicht spontan beantworten. Das bedarf einer Einzelfallprüfung. Ist aber auch gar nicht relevant, wenn das amt beschließt, dass du zu alt für BAföG bist.
  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe einen etwas „turbulenten“ Werdegang.
    Ich fasse mich kurz:

    2011 Geburt 1. Kind
    2011 Abitur
    Bis 2014 Elternzeit
    2014-2017 Ausbildung Bankkauffrau
    01/17-06/17 Job
    Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld
    2018 Geburt 2. Kind
    01/2018-03/2019 Elternzeit
    05/2019 Geburt 3. Kind
    Elternzeit bis 06/2020 ab da an Arbeitssuchend
    Aufgrund von Corona Weiterbildung nicht möglich
    Jetzt möchte ich mich Umorientieren und Soziale Arbeit in VZ an einer Fernuni studieren.
    Ich bin 30
    Hätte ich noch Anspruch auf Bafög?
    Laut Rechner würde ich Bafög bekommen
  • Hey Lauri,

    Ja, das wird elternunabhängiges BAföG.
  • Hallo!

    Ich habe zur Zeit folgendes Problem: ich studiere zur Zeit an einer Hochschule und beziehe Bafög. Ich bin jetzt im 2. Semester und möchte den Studiengang nicht fortsetzen, sondern sowohl Hochschule als auch Studiengang wechseln. Allerdings bin ich weiterhin auf Bafög angewiesen, meine Entscheidung hängt also davon ab, ob ich weitere Hilfen erhalte. Welche Schritte sind jetzt von mir erforderlich? Ich bin etwas hilflos..

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
  • Hey Franziska,

    das ist gar kein Problem. Wenn du ganz sicher sein willst, dann stellst du vor dem Wechsel einen Antrag auf Vorabentscheid bei dem Amt, das für die neue Hochschule ist. Ich bin mir sehr sicher, dass der Wechsel bewilligt wird. Wenn es soweit ist, stellst du einen ganz normalen Antrag und fügst dem die Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studiengangs bei.
  • Hey hey!

    ich habe folgendes Anliegen: ich habe eine Zusage für das Berufliche Gymnasium in Flensburg bekommen und soll nun einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen.
    Ich bin nur leider etwas überfordert, da ich derzeit noch bei meiner Mutter wohne, allerdings für die Schule nach Flensburg dann ziehen will.
    Ich denke, dass dieser Punkt mit der dann eigenen Wohnung nochmal vieles ändert was die Entscheidung mit dem BAföG angeht.

    Sollte ich die Lage in dem formlosen Antrag noch schildern oder was sollte ich dann bei Formblatt 1 unter 'Anschrift während der Ausbildung' ausfüllen?

    Vielen Dank schon mal !
    Liebe Grüße
    Johanna
  • Hey Johanna,

    schreib da beim Ort Flensburg rein. Und bei der Frage, ob du während der Ausbildung bei deinen Eltern Ihrem Eigentum wohnst, kreuzt du "nein" an
  • Hallo Luisa!
    Ich möchte mich für einen Vollzeit-Meisterkurs Augenoptik anmelden, die Fortbildung würde ab Oktober 2022 12 Monate dauern.
    Hierfür käme ja das Aufstiegs Bafög in Frage, für mich (Jahrgang 1964, verheiratet, 2 Kinder 16 und 17) wäre die Teilnahme davon abhängig, ob und wieviel Unterhaltszuschuss ich bekommen würde.
    Frage: Gibt es die Möglichkeit, auch für das Aufstiegs Bafög UND Unterhaltszuschuß einen Vorabbescheid zu beantragen?
    Ich könnte mich zwar schon anmelden und zur Not 30 Tage vor Beginn der Fortbildung absagen, aber ich hätte gerne schon vorher die Sicherheit, dass ein Anspruch besteht, zumal ich ja offiziell kündigen müsste.
    Ich habe die niederländische Staatsangehörigkeit, mein Mann die deutsche, ich lebe seit 40 Jahren ausschließlich in Deutschland und habe auch hier die Berufsausbildung abgeschlossen.
    Ich wäre dankbar für deine Hilfe!
    Viele Grüße
    Mary Lechtenböhmer
  • Hey Mary,

    was meinst du mit Aufstiegsbafög UND Unterhaltszuschuss? Das eine gehört doch zum anderen. Oder reden wir hier von zwei verschiedenen Leistungen? Benutz einfach unseren BaföG Rechner. Der beantwortet dein Frage: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Hallo Luisa,
    Ich studiere zur Zeit in Göttingen und mache ein 2 Fachbachelor. Nun beginne ich das zweite Semester (Sommersemester) und merke, dass ich das eine 1 Fach wechseln möchte und das andere Fach weiterhin studieren will. Da es sich aber um zulassungsfreie Studiengänge handelt, kann ich nur im Wintersemester das eine eine Fach wechseln. Nun stellt sich mir die Frage wie ich das BaföG Amt in Kenntnis setzen kann und ob es auch bewilligt wird. Da ich BAföG berechtigt bin, müsste ich dem Amt jetzt schon von meiner Entscheidung wissen lassen, obwohl ich ja erst im Wintersemester mein neues Teilwunschfach beginnen könnte ? Und welche Formblätter werden von mir verlangt? Oder müsste ich den BAföG Antrag nochmal komplett abgeben ? Da ich ja jetzt schon weiß, dass ich für mein neuen Teilwunschfach angenommen werden würde, wüsste ich gerne welche Schritte ich einleiten kann. Vielen Dank für die Hilfe :)
    Liebe Grüße Luna
  • Hey Luna,

    Wenn du fürs erste und 2. Semester bezogen hast, musst du zum 3. Semester ohnehin einen neuen Antrag mit allem drum und dran stellen. Da steht dann auch der Wechsel drin.
  • Hallo alle zusammen,

    ich habe ein Studium im Ausland absolviert und habe einen Bachelor of Education in English Language Teaching, also ich bin Englischlehrerin. Jedoch kann ich in Deutschland damit nichts anfangen, da ich noch ein zweites Fach, 1. Staatsexamen/Master of Education und das 2. Staatsexamen brauche um als Lehrerin tätig werden zu können.
    Ich möchte bzw. muss ein Zweitstudium beginnen und habe einen Antrag auf Vorabentscheid gestellt. Allerdings wurde dieser abgelehnt, da ich bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitze, aber wie oben erwähnt, kann ich mit diesem nichts anfangen, da ich noch so einiges nachholen muss und da dies für den Beruf rechtlich erforderlich ist. Ich werde einen Wiederspruch machen. Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben wie ich das beschreiben, aufbauen soll? Auf welche Punkte muss ich achten?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Özge Tekin
  • Hey Özge,

    der einzig wichtige Punkt ist, dass du dem Bescheid ausdrücklich widersprichst. Die Begründung muss nicht besonders detailliert sein, darf es aber natürlich.
  • Hallo alle Zusammen, ich bin Marziya Ahmadi. Ich benötige dringend eure Hilfe (ich hoffe Duden wäre nicht schlimm). Ich möchte nächstes Jahr mein Master- Studium in Kiel beginnen, deshalb brauche ich einen Vorabentscheid. Meine Sachbearbeiterin ist Frau Ißberner, aber ich habe sie nicht telefonisch erreichen konnte, deswegen schreibe ich euch. Bitte sagt mir, ob für einen Vorabentscheid man ein Motivation- Schreiben auch hinzufügen soll? und noch: soll man den Bescheid des Amtes auch hinzuschicken soll, wenn man die Leistung vom Amt bekommt?
    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung.
    Schöne Grüße
    Marziya Ahmadi
  • Hey Marziya,

    ich verstehe die Frage nur so halb. Du brauchst dein Motivationsschreiben nur ein Schreiben, dass du einen Vorabentscheid beantragst (ohne Begründung und Formblatt 1 samt Nachweisen. das mit dem Bescheid versteh ich nicht.

Was denkst du?