Du möchtest studieren oder eine schulische Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob du dir das leisten kannst, weil du unsicher bist, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst? Dann kann der BAföG Vorabentscheid die Lösung für dich sein, besonders dann, wenn deine Entscheidung eine unbezahlte Ausbildung oder Studium zu beginnen ausschließlich davon abhängt, ob du Unterstützung vom Staat erwarten kannst oder nicht.
Vielleicht bist du zu Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums schon 30 oder älter, hast schonmal ein Studium abgebrochen oder hast vor das Fach zu wechseln oder hast keine deutsche Staatsbürgerschaft oder du bist dir ganz sicher, dass du elternunabhängiges BAföG brauchst, um deine Rechnungen bezahlen zu können. Vielleicht treffen sogar mehrere Gründe, die dich verunsichern, gleichzeitig zu. All das kannst du zwar selbst recherchieren, aber eine gewisses Risiko bleibt. Vielleicht hast du irgendwas falsch verstanden oder die gefundenen Informationen waren schlichtweg falsch. Sogar, wenn du beim Amt angerufen und dort nachgefragt hast. Was ist, wenn sich der Mensch am anderen Ende der Leitung geirrt hat? Möglicherweise hast du gar nicht erst versucht, einen BAföG zu beantragen, weil man dich davon überzeugt hat, dass es in deinem Fall Zeitverschwendung wäre. Das passiert leider viel zu oft und du kannst später nichts dagegen machen, weil du schlichtweg nichts beweisen kannst. Du brauchst also eine schriftliche Antwort vom BAföG Amt, am besten bevor du dich für den Studienplatz oder Ausbildung bewirbst. Für einen normalen BAföG Antrag ist da aber noch zu früh, denn ohne Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, kann dein Antrag nicht bewilligt werden.
Gemäß § 46 Abs. 5 BAföG ist das Amt dazu verpflichtet, vor Antritt der Ausbildung oder des Studiums, zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Entscheidung kriegst du ganz offiziell per Post mit Briefkopf und allem drum und dran mitgeteilt. Du hast dann ein Jahr Zeit, besagte Ausbildung anzutreten bzw. dich an der Uni einzuschreiben. Für den Antrag auf BAföG Vorabentscheid sind deutlich weniger Unterlagen als bei einem Antrag auf Ausbildungsförderung notwendig, da keine Berechnung stattfindet. Einkommensnachweise deiner Eltern spielen hier noch keine Rolle. Dadurch braucht das BAföG Amt weniger Zeit zur Bearbeitung und du bekommst schneller einen rechtsgültigen Bescheid, mit dem du im Falle einer Ablehnung Wohngeld oder Hartz IV beantragen kannst. Sprich, ein BAföG Vorabentscheid zu beantragen ist prinzipiell immer sinnvoll, wenn du Rechtssicherheit brauchst. Du sparst dir Unmengen an Papierkram für deinen Ablehnungsbescheid.
Eine Vorabentscheidung ist gemäß § 46 Abs. 5 BAföG für ein nach Ausbildungsstätte und Ausbildungsgang bestimmt bezeichnetes Vorhaben möglich, wenn
Für den Antrag auf Vorabentscheid gibt es kein offizielles Formular. Aus meiner Erfahrung hat es sich aber bewährt, Formblatt 1 auszufüllen und zusammen mit einem Anschreiben, auf dem man den Wunsch auf Vorabentscheid deutlich macht, samt Nachweisen abzugeben. Je nachdem, welcher Grund gegen eine Förderung sprechen sollte, muss eine ausführliche Begründung formuliert werdenz.B. warum man erst nach dem 30. Geburtstag mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt oder warum ein Faxhwechsel notwendig ist. Nachzuweisen sind vor allem die Angaben im Lebenslauf z.B. durch Abschlusszeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, amtliche Bescheide etc. Für den Vorabentscheid kannst du Angaen zu deinen Eltern und deinen Finanzen erstmal weglassen. Wenn du bei der Antragstellung trotz unserer Informationen hier Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gern. Du brauchst dafür nicht mal irgendwohin zu gehen. Das geht komplett online. Jetzt direkt von deinem Handy aus, egal, wo du gerade bist. Dennis, Mathias und ich sind deine Ansprechpartner in Sachen BAföG Antragstellung. Wir haben das schon tausende Male gemacht. Erfahrungsberichte unserer Kunden findest du hier.
In der Regel ist zuständig:
Da der BAföG Vorabentscheid keine Berechnung der Förderhöhe enthält, könnte es trotzdem sein, dass dein BAföG Anspruch schlussendlich aufgrund von Einkommen und Vermögen 0 Euro beträgt, obwohl du dem Grunde nach förderfähig bist. Um dich vor einer solchen Enttäuschung zu bewahren, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG Rechner.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
erstmal bin ich echt froh, dass ich euch hier treffe, also ich würde sehr gerne für einen Kumpel fragen. Er hat sein Studium das erste mal nach dem 2. Semester gewechselt hat seinen 2. Studiengang nun 1 Semester studiert und möchte das zweite Mal wechseln bzw. abbrechen und eine Pause einlegen. Der Studiengang hat ihn nämlich auch gar nicht angesprochen er möchte es nicht weiterführen. Die Frage ist nun, das wenn er sich irgendwann wieder für ein Studium bewerben sollte, ob er dann durch die Angabe dieses Grundes, dass ihm sein Studium nicht gefallen/interessiert hat, Anspruch auf Bafög hat? Muss er dafür jetzt schon einen Vorabentscheid beantragen, oder erst wenn er sich erneut für ein Studium bewirbt?
Ich hoffe, dass ich die Situation verständlich darstellen konnte.
Freundliche Grüßee
Zeyn
den Vorabentscheid muss niemand beantragen, das ist nur eine option, wenn man vor seiner Entscheidung eine rechtssichere Antwort vom Amt auf seine Frage möchte. Also egal, was ich sage, das Amt könnte das anders sehen. Ich bin keine verlässliche Quelle, nur jemand im Internet. Wenn er wieder neu anfängt, muss er erklären, was am 3. Studiengang so viel besser ist als am 2.. Also warum er glaubt, dass er nicht nochmal wechseln wird. Wenn er das glaubhaft machen kann, ist eine erneute Förderung kein Problem.
ich habe in der Vergangenheit schon einmal Bafög bekommen, dann aber den Studiengang auf Staatsexamen Ebene abgebrochen. Anschließend habe ich einen Bachelor angefangen und abgeschlossen, den ich selber finanziert habe.
Jetzt bin ich gerade im zweiten Semester in meinem Master und frage mich, ob ich prinzipiell wieder Bafög berechtigt wäre.
Mein Problem ist nur, dass ich zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis bin. Wenn ich jedoch Bafög berechtigt wäre, würde ich diesen kündigen, um mich primär auf meinen Master konzentrieren zu können. Zwischen den Antrag und der Bewilligung des Bafög könnte ich aber zu viel verdient haben. Falls ich aber schon vorher das Arbeitsverhältnis kündige und der Bafög Antrag abgelehnt wird, stehe ich ohne finanzielle Mittel dar.
so wie du es beschreibst, wärst du auch im Bachelor förderfähig gewesen. Wie dem auch sei, müsste das mit dem Master meines Wissens nach klappen. Ich würde es einfach sofort beantragen. Das geht ja recht flott, wenn man weiß wie und da du das ja schonmal gemacht hast, bist du wahrscheinlich halbwegs fit dafür. Falls das eine traumatische Erfahrung war, kannst du gern unseren Antrags Service in Anspruch nehmen.
Toll, dass Du so vielen Leuten weiterhilfst!
Meine Frage: Ich studiere im ersten Semester, habe allerdings schon 2 Semester studiert und dann abgebrochen. Jetzt stelle ich das erste Mal einen Bafög Antrag. Ich werde allerdings nach diesem Semester wieder abbrechen, aber möchte noch Klausuren mitschreiben.
Kann ich gleichzeitig mit dem Erstantrag schon den Amtrag auf Vorabentscheid fürs neue Studium abgeben?
Und muss ich alle Klausuren mitschreiben oder alle Leistungen erbracht haben dieses Semester um zu beweisen dass ich richtig studiert habe? Oder dürfen auch welche fehlen?
Vielen Dank!
theoretisch kannst du das so machen. Du wirst aber aber begründen müssen, warum der 3. Studiengang besser für dich geeignet ist als der 2. Du wirst auch gefragt werden, wann du den Entschluss abzubrechen gefasst hast. Ich persönlich würde das nacheinander machen und mindestens den ersten Bescheid abwarten. Vielleicht bekommst du auch generell kein BAföG (z.B. weil deine Eltern zu viel verdienen), womit sich der Vorabentscheid vielleicht vorerst für dich erledigt. Der Vorabentscheid prüft nur, ob du die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllst, nicht, ob du tatsächlich BAföG bekommst. Und nein, man muss nicht alle Prüfungen bestehen/absolvieren, aber du solltest auch nicht nur noch auf dem Papier immatrikuliert sein und das Studium längst aufgegeben haben. Wer länger als 3 Monate nicht studiert, hat keinen Anspruch für die betroffenen Semester. Verstehst du, was ich meine?
kurze Frage zu Formblatt 1 und dem Vorabentscheid:
Reicht es auch für den Master im Ausland dieses auszufüllen oder sollte ich Formblatt 6 auch noch mitschicken?
Des Weiteren welche Nachweise muss ich schicken außer meinem Studienabschluss?
Ich habe die letzten 10 Jahre gearbeitet und habe bei meinem ersten Studium kein Bafög beantragt.
Danke für die Hilfe!
VG Margaux
Formblatt 6 kann nicht schaden, also ruhig mit ausfüllen. Ist ja eh nicht viel. Nachgewiesen werden muss der gesamte Lebenslauf vom Schulabschluss bis heute.
ich habe einen Antrag auf Vorabentscheid bei der Universität Kaiserslautern gestellt und es wurde angenommen. ich hätte zwei Fragen dazu.
-Erstens, wenn ich einen offiziellen Antrag auf BAFöG bei dieser Universität stelle, bekomme ich 100 % BAFöG?
-Zweitens, wenn ich einen offiziellen Antrag auf BAFöG mit dem akzeptierten Vorabentscheid, den ich von der Universität Kaiserslautern erhalten habe, bei den anderen Universitäten oder Hochschulen stelle, ist es verbindlich für den anderen?
Mit freundlichen Grüßen
Can
Dir steht zwar BAföG zu, aber es könnte sein, dass deine Eltern oder du zu hohes Einkommen haben. Außerdem ist auch den Vermögen relevant. Der Vorabentscheid müsste soweit ich weiß fpür alle Ämter gelten.
kommt aufs Amt und den abzuarbeitenden Berg an. Ich würde imit 2 bis 4 Wochen rechnen. Kann aber auch länger dauern.
Ich habe in meinem Heimatland Jura studiert und ein paar Jahr als Rechtsanwalt gearbeitet. Seit zwei Jahren lebe ich in Deutschland. Da mein Diplom nicht anerkannt wird, darf ich in Deutschland nicht als Rechtsanwalt arbeiten. Deshalb möchte ich an einem anderen Fach studieren und stelle ich bald einen Antrag auf Vorabentscheid- BaföG. Wie kann ich beweisen, dass mein Diplom in Deutschland nicht anerkannt wird oder woher kann ich ein Dokument dafür erhalten.
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Celik
da kann ich dir nicht wirklich helfen. Ich weiß, dass es irgendein Amt gibt, das sowas prüft und entsprechend bescheinigt. Ich weiß aber nicht wo und wie.
ich studiere Psychologie im Master, wollte den Schwerpunkt wechseln (dies stellte sich als etwas kompliziert heraus, es wäre trotzdem ein Fachrichtungswechsel) Im Februar habe ich einen Antrag auf Vorab-Entscheid gestellt, wollte zum 1. Mai wechseln. Im März hatte ich ein Telefonat mit dem Studierendenwerk und habe seitdem nichts mehr von ihnen gehört. Auf meine E-Mails wurde auch nicht reagiert. Gibt es für das Studierendenwerk irgendeine Frist, in der ein Bescheid ergehen muss? Kann ich irgendetwas tun? Ich hänge so ein Bisschen in der Luft, weil ich nicht weiß, ob ich wechseln darf.
Und eine zweite Frage: Coronabedingt wurde ja die Regelstudienzeit verlängert. Sollte ich jetzt das Fach wechseln, bekomme ich diese Verlängerung sehr wahrscheinlich nicht mehr, oder?
Viele Grüße
alle Ämter haben maximal 6 Monate nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen Zeit einen offiziellen Bescheid auszustellen. Wenn du sicher bist, dass dein Antrag beim sachbearbeiter angekommen ist, kannst du nicht viel machen außer warten. Vorabentscheide gehen in der Regel schnell. Mich wundert, dass da nichts kommt.
Und was die Regelstudienzeit angeht, denke ich auch, dass das nur den alten Studiengang betrifft.
Und, sollte ich wechseln: muss ich dann einen komplett neuen Antrag stellen?
wenn diu einen Antrag auf Vorabentscheid gestellt hast und der bewilligt wurde, bedeutet das, dass du die Voraussetzungen. Ich verstehe die Frage also nicht. Und ja, nach einem Wechsel musst du einen komplett neuen BAföG Antrag stellen.
entweder hast du kein Schreiben beigefügt, indem du den Vorabentdscheid beantragst oder dein Sachbearbeiter ist noch grün hinter den Ohren. Ein Vorabentscheid muss ausdrücklich beantragt werden. Schickt man Formblatt 1 kommentarlos ab, ist das ein normaler unvollständiger BAföG Antrag, wobei das Einkommen deiner Eltern trotzdem überflüssig ist. Das spielt in deinem Alter keine Rolle. Ist meiner Sachbearbeiterin aber auch durchgerutscht als ich meinen Master bgonnen habe. Ruf da am besten nochmal an. Wenn sich das nicht direkt von allein erledigt, helfe ich dir gern. Du musst dafür einfach nur ein Kundenkonto mit deinen Daten ohne Eltern und persönliche Finazen anlegen und am Schluss "Antrag einmalig" bwestellen. Wir machen aus deinen Daten dann einen Vorabentscheid, den du bei Bewilligung ohne Zusatzkosten zu einem vollständigen BAföG Antrag bei uns upgraden kannst.
Ich möchte mich dieses Jahr für den Studiengang soziale Arbeit an der Uni in Berlin bewerben.
Ich habe allerdings schon 4 Semester Soziologie in Kassel studiert, bis ich mich dann in nach dem ersten Online-Semester (Coronabedingt) exmatrikuliert habe. Mein Wunsch in ein Soziales Arbeitsfeld einzutauchen hat sich verstärkt und ich habe angefangen beim Arbeiter-Samariter-Bund zu arbeiten. Jetzt möchte ich soziale Arbeit studieren, dafür brauche ich allerdings die finanzielle Unterstüzung vom BaföG.
Meine Frage daher, könnte ich trotzdem ich mich nach dem vierten Semester exmatrikuliert habe noch eine Fördeung bekommen?
Soweit ich weiß muss man sich bei einem Studiengangswechsel nach dem dritten Semester exmatrikulieren um weiter Anspruch auf dei Förderung zu haben. Allerdungs werden die "Corona-Semster" in Hessen nicht zwangsläufig angerechnet....
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG Neele
wie du selbst schon festgestellt hast, jönnte es vielleicht wegen der Corona Sondersemester funktionieren. Der Vorabentscheid bringt Klarheit. Wenn Corona nicht reicht, bräuctest du einen schwerwiegenden Grund wie Berufsunfähigkeit im Bereich Soziologie.
bei mir geht es um einen Fachrichtungswechsel. Ich bin allerdings momentan in keiner Hochschule eingeschrieben, da ich mich aus dem letzten Studium habe schon vor einiger Zeit exmatrikulieren lassen. Gleichzeitig habe ich aber die Aufnahmeprüfung zu dem angestrebten Studium, in welches ich wechseln möchte schon bestanden und weiß, wo ich studieren werde (andere Uni und andere Stadt). Den Vorabentscheid würde ich somit bei dem Studierendenwerk des neuen Uni beantragen, verstehe ich das richtig? Ich danke!
korrekt.
ja, kannst du. Ist elternunabhängig und auch unabhängig von deinem Freund. Wird also Höchstsatz, wenn du selbst kein anrechenbares Einkommen oder Vermögen hast.
nach vielen Jahren in der Selbstständigkeit möchte ich nun nochmal studieren und etwas komplett anderes machen. Nun möchte ich diesen Vorabentscheid stellen. Dazu ergeben sich mir einige Fragen, die mir leider auch in der BaFöG Hotline nicht beantwortet werden konnten.. Vielleicht habe ich hier ja mehr Glück.
Zum einen besitze ich momentan noch einige Sachwerte, die ich beruflich nutze (Arbeitsequipment). Meine Selbstständigkeit möchte ich sehr geringfügig nebenberuflich weiterführen. Also würde ich diese Ausrüstung gerne behalten - muss ich sie als Betriebsvermögen angeben, und sorgt diese hochpreisige Ausrüstung (Anlagewerte in höhe von ca. 25000€) dafür, dass der Anspruch dann erlischt?
Ich habe bis zum theoretischen Studiumsbeginn (WS21/22) noch 2 ausstehende Einkommenssteuern zu zahlen, plus die von 21 auch. Also selbst wenn ich grade über gefüllte Konten verfüge, gehört davon ja ein großer Teil noch dem Staat. Lässt sich das irgendwie im Antrag festhalten? Sagen wir ich besitzte momentan 20000€ auf dem Selbstständigenkonto, davon sind aber ca 15000€ noch an steuerlicher Last zu tragen. Es wäre ja irgendwie unfair, wenn mich das beim Vorabantrag jetzt raus haut, obwohl bis zum Bewilligungszeitraum quasi verrechnet werden würde.
Und damit auch zur letzten Frage: Ist der Vorabentscheid ultimativ? Oder könnte ich, wenn sich die Dinge bis zum Studiumbeginn entsprechend geändert haben einen erneuten Antrag stellen?
Mfg
beim Vorabentscheid spielt dein Vermögen keine Rolle. Geprüft wird nur, ob du trotz deines Alters gefördert werden kannst. Abgesehen davon kann bestimmtes Vermögen zur Vermeidung unbilliger Härten von der Anrechnung freigestellt werden. Das würde evtl. deine Ausrüstung betreffen. Weiß ich aber nicht sicher. Du bist der erste von tausenden Antragstellern, der dieses Problem hat, deshalb kann dir die Hotline das auch nicht spontan beantworten. Das bedarf einer Einzelfallprüfung. Ist aber auch gar nicht relevant, wenn das amt beschließt, dass du zu alt für BAföG bist.
ich habe einen etwas „turbulenten“ Werdegang.
Ich fasse mich kurz:
2011 Geburt 1. Kind
2011 Abitur
Bis 2014 Elternzeit
2014-2017 Ausbildung Bankkauffrau
01/17-06/17 Job
Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld
2018 Geburt 2. Kind
01/2018-03/2019 Elternzeit
05/2019 Geburt 3. Kind
Elternzeit bis 06/2020 ab da an Arbeitssuchend
Aufgrund von Corona Weiterbildung nicht möglich
Jetzt möchte ich mich Umorientieren und Soziale Arbeit in VZ an einer Fernuni studieren.
Ich bin 30
Hätte ich noch Anspruch auf Bafög?
Laut Rechner würde ich Bafög bekommen
Ja, das wird elternunabhängiges BAföG.
Ich habe zur Zeit folgendes Problem: ich studiere zur Zeit an einer Hochschule und beziehe Bafög. Ich bin jetzt im 2. Semester und möchte den Studiengang nicht fortsetzen, sondern sowohl Hochschule als auch Studiengang wechseln. Allerdings bin ich weiterhin auf Bafög angewiesen, meine Entscheidung hängt also davon ab, ob ich weitere Hilfen erhalte. Welche Schritte sind jetzt von mir erforderlich? Ich bin etwas hilflos..
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
das ist gar kein Problem. Wenn du ganz sicher sein willst, dann stellst du vor dem Wechsel einen Antrag auf Vorabentscheid bei dem Amt, das für die neue Hochschule ist. Ich bin mir sehr sicher, dass der Wechsel bewilligt wird. Wenn es soweit ist, stellst du einen ganz normalen Antrag und fügst dem die Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studiengangs bei.
ich habe folgendes Anliegen: ich habe eine Zusage für das Berufliche Gymnasium in Flensburg bekommen und soll nun einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen.
Ich bin nur leider etwas überfordert, da ich derzeit noch bei meiner Mutter wohne, allerdings für die Schule nach Flensburg dann ziehen will.
Ich denke, dass dieser Punkt mit der dann eigenen Wohnung nochmal vieles ändert was die Entscheidung mit dem BAföG angeht.
Sollte ich die Lage in dem formlosen Antrag noch schildern oder was sollte ich dann bei Formblatt 1 unter 'Anschrift während der Ausbildung' ausfüllen?
Vielen Dank schon mal !
Liebe Grüße
Johanna
schreib da beim Ort Flensburg rein. Und bei der Frage, ob du während der Ausbildung bei deinen Eltern Ihrem Eigentum wohnst, kreuzt du "nein" an
Ich möchte mich für einen Vollzeit-Meisterkurs Augenoptik anmelden, die Fortbildung würde ab Oktober 2022 12 Monate dauern.
Hierfür käme ja das Aufstiegs Bafög in Frage, für mich (Jahrgang 1964, verheiratet, 2 Kinder 16 und 17) wäre die Teilnahme davon abhängig, ob und wieviel Unterhaltszuschuss ich bekommen würde.
Frage: Gibt es die Möglichkeit, auch für das Aufstiegs Bafög UND Unterhaltszuschuß einen Vorabbescheid zu beantragen?
Ich könnte mich zwar schon anmelden und zur Not 30 Tage vor Beginn der Fortbildung absagen, aber ich hätte gerne schon vorher die Sicherheit, dass ein Anspruch besteht, zumal ich ja offiziell kündigen müsste.
Ich habe die niederländische Staatsangehörigkeit, mein Mann die deutsche, ich lebe seit 40 Jahren ausschließlich in Deutschland und habe auch hier die Berufsausbildung abgeschlossen.
Ich wäre dankbar für deine Hilfe!
Viele Grüße
Mary Lechtenböhmer
was meinst du mit Aufstiegsbafög UND Unterhaltszuschuss? Das eine gehört doch zum anderen. Oder reden wir hier von zwei verschiedenen Leistungen? Benutz einfach unseren BaföG Rechner. Der beantwortet dein Frage: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
Ich studiere zur Zeit in Göttingen und mache ein 2 Fachbachelor. Nun beginne ich das zweite Semester (Sommersemester) und merke, dass ich das eine 1 Fach wechseln möchte und das andere Fach weiterhin studieren will. Da es sich aber um zulassungsfreie Studiengänge handelt, kann ich nur im Wintersemester das eine eine Fach wechseln. Nun stellt sich mir die Frage wie ich das BaföG Amt in Kenntnis setzen kann und ob es auch bewilligt wird. Da ich BAföG berechtigt bin, müsste ich dem Amt jetzt schon von meiner Entscheidung wissen lassen, obwohl ich ja erst im Wintersemester mein neues Teilwunschfach beginnen könnte ? Und welche Formblätter werden von mir verlangt? Oder müsste ich den BAföG Antrag nochmal komplett abgeben ? Da ich ja jetzt schon weiß, dass ich für mein neuen Teilwunschfach angenommen werden würde, wüsste ich gerne welche Schritte ich einleiten kann. Vielen Dank für die Hilfe :)
Liebe Grüße Luna
Wenn du fürs erste und 2. Semester bezogen hast, musst du zum 3. Semester ohnehin einen neuen Antrag mit allem drum und dran stellen. Da steht dann auch der Wechsel drin.
ich habe ein Studium im Ausland absolviert und habe einen Bachelor of Education in English Language Teaching, also ich bin Englischlehrerin. Jedoch kann ich in Deutschland damit nichts anfangen, da ich noch ein zweites Fach, 1. Staatsexamen/Master of Education und das 2. Staatsexamen brauche um als Lehrerin tätig werden zu können.
Ich möchte bzw. muss ein Zweitstudium beginnen und habe einen Antrag auf Vorabentscheid gestellt. Allerdings wurde dieser abgelehnt, da ich bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitze, aber wie oben erwähnt, kann ich mit diesem nichts anfangen, da ich noch so einiges nachholen muss und da dies für den Beruf rechtlich erforderlich ist. Ich werde einen Wiederspruch machen. Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben wie ich das beschreiben, aufbauen soll? Auf welche Punkte muss ich achten?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Özge Tekin
der einzig wichtige Punkt ist, dass du dem Bescheid ausdrücklich widersprichst. Die Begründung muss nicht besonders detailliert sein, darf es aber natürlich.
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung.
Schöne Grüße
Marziya Ahmadi
ich verstehe die Frage nur so halb. Du brauchst dein Motivationsschreiben nur ein Schreiben, dass du einen Vorabentscheid beantragst (ohne Begründung und Formblatt 1 samt Nachweisen. das mit dem Bescheid versteh ich nicht.
Was denkst du?