Viele Studierende stellen irgendwann fest, dass ihr Studiumeiniger Korrekturen bedarf. Manchmal ist es der Ort, manchmal das ganze Fach und manchmal geht's nur um den Schwerpunkt. In meinem Beruf sehe ich fast täglich Fachrichtungswechsel, die dazu führen können, dass einem künftig kein BAföG zusteht. Aber nicht jeder Wechsel problematisch fürs BAföG. Deshalb ist es Zeit diese Begrifflichkeiten mal auseinanderzunehmen bevor du Panik schiebst. Ganz wichtig: Es spielt keine Rolle, ob du schon jemals vorher BAföG beantragt hast! Es hilft also nicht, sich den BAföG- Antrag für den Wechsel aufzusparen. Beantrage dein BAföG lieber direkt, dann hast du wenigsten ein bisschen was, das du ggf. für später beiseite legen kannst.
Ein Fachrichtungswechsel liegt vor, wenn der neue Studiengang vom alten Studiengang abweicht. Du kannst wenig bis gar keine Module anrechnen lassen und startest wieder im 1. Semester.
Das gilt auch wenn du ein Nebenfach wechselst, aus 2-Fach-Bachelor ein Lehramtsstudium machst oder das Niveau des Lehramts änderst z.B. von Gundschule auf Mittelstufe.
Ob du weiterhin BAföG beantragen kannst, hängt davon ab, wann du das Fach wechselst.
Die nötigen Belege sind vom Zeitpunkt und des Fachwechsel abhängig. Wechselst du vor dem 3. Semester, musst du die Entweidung weder begründen noch Leistungen aus den ersten beiden Semestern nachzuweisen. Jedenfalls ist das im Gesetz nicht so vorgeschrieben. Im Prizip ist das ein ganz normaler BAföG - Antrag. Es könnte aber natürlich trotzdem sein, dass dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin neugierig ist und das Thema anspricht. Das ist dann natürlich nicht so optimal, wenn man bisher nur Scheinstudent war. Sofern du in der Zeit kein BAföG beantragt hast, kann eigentlich nichts schlimmes passieren. Hast du aber ohne Gegenleistung Ausbildungsförderung erhalten, wird's knifflig. Das ist nämlich illegal. Du müsstest mindestens mit einer Rückzahlungsforderung des zu unrecht erhaltenen BAföGs rechnen. Im schlimmsten Fall wirst du wegen Betrugs angezeigt. In so einem Fall für ich mich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Eine Schwerpunktverlagerung liegt vor, wenn das Grundstudium, also die ersten Semester identisch miteinander sind, sodass man direkt in einem höheren Semester einsteigt. Das könnte sein, wenn man z.B. von BWL zu VWL wechselt. Der Name ist aber bei allen Wechseln zweitrangig. Entscheidend ist immer die Anrechnung bisheriger Leistungen.
Wenn du alle bisherigen Module anrechnen lassen kannst und der Wechsel keine Verzögerung der Studiendauer mit sich zieht, ist die einzige Konsequenz, ein neuer Antrag bei einem anderen BAföG Amt. Die Zuständigkeit der BAföG Ämter hängt nämlich vom Studienort ab. Wechselst du innerhalb derselben Stadt, ändert sich gar nichts. Du musst einfach nur einen neuen Antrag stellen und dem Amt somit en Wechsel mitteilen. Natürlich musst du die angerechneten Leistungen auch nachweisen.
Ein Studium gilt erst dann als abgebrochen, wenn du offensichtlich gar nicht mehr studieren willst, indem du stattdessen eine Ausbildung machst. Überlegst du es dir später dann nochmal anders und schreibst dich irgendwann wieder an einer Hochschule ein, ist das wie ein kompletter Neuanfang. Das ist im Prinzip so als hättest du vorher nie studiert.
Brichst du ein Studium ab und entscheidest dich später irgendwann nochmal um ohne eine Ausbildung zu machen, ist es nur eine Unterbrechung des Studiums. In dem Fall gelten alle zuvor genannten Konsequenzen. Beispiel: Du brichst BWL ab, arbeitest ein paar Jahre und stellst dann fest, dass dir das unterrichten total gut liegt. Du schreibst dich dann an irgendeiner Hochschule für ein Lehramtsstudium ein. Das wäre ein Fachwechsel trotz des Abbruchs deines BWL Studiums vor x Jahren und es kommt wieder darauf an, wie lange du vorher studiert hast (siehe Fachwechsel).
Sicherheitshalber solltest du vor jedem Wechsel einen Vorabentscheid beantragen. Damit weißt du bis zu einem Jahr vor dem Wechsel, ob das für dich finanziell machbar ist.
Egal was du tust, die Rückzahlung beginnt IMMER 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Auch wenn du vorher abgebrochen hast oder immernoch studierst. Es ändert sich rein gar nichts solange du rechtmäßig BAföG bezogen hast. Zu viel gezahltes BAföG wird sofort zurückverlangt.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
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