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Fachrichtungswechsel, Hochschulwechsel, Studienabbruch oder Schwerpunktverlagerung?

Fachrichtungswechsel, Hochschulwechsel, Studienabbruch oder Schwerpunktverlagerung?

Viele Studierende stellen irgendwann fest, dass ihr Studiumeiniger Korrekturen bedarf. Manchmal ist es der Ort, manchmal das ganze Fach und manchmal geht's nur um den Schwerpunkt.  In meinem Beruf sehe ich fast täglich Fachrichtungswechsel, die dazu führen können, dass einem künftig kein BAföG zusteht. Aber nicht jeder Wechsel problematisch fürs BAföG. Deshalb ist es Zeit diese Begrifflichkeiten mal auseinanderzunehmen bevor du Panik schiebst. Ganz wichtig: Es spielt keine Rolle, ob du schon jemals vorher BAföG beantragt hast! Es hilft also nicht, sich den BAföG- Antrag für den Wechsel aufzusparen. Beantrage dein BAföG lieber direkt, dann hast du wenigsten ein bisschen was, das du ggf. für später beiseite legen kannst.

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Was ist ein Fachrichtungswechsel?

Ein Fachrichtungswechsel liegt vor, wenn der neue Studiengang vom alten Studiengang abweicht. Du kannst wenig bis gar keine Module anrechnen lassen und startest wieder im 1. Semester.

Das gilt auch wenn du ein Nebenfach wechselst, aus 2-Fach-Bachelor ein Lehramtsstudium machst oder das Niveau des Lehramts änderst z.B. von Gundschule auf Mittelstufe.

Was passiert beim Fachrichtungswechsel mit meinem BAföG Anspruch?

Ob du weiterhin BAföG beantragen kannst, hängt davon ab, wann du das Fach wechselst.

  • Gemäß §7 BAföG müssen Fachrichtungswechsel nach dem 3. Fachsemester begründet werden. Das ist aber ganz einfach. Sei einfach ehrlich. Wieso passt das jetzige Fach nicht und was ist an dem neuen besser?
  • Ein Fachwechsel nach dem 4. Semester ist nur förderfähig, wenn du das alte Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht abschließen kannst oder dauerhaft berufsunfähig bist z.B. aufgrund eines Unfalls mit anschließender Behinderung, die für das neue Fach kein Problem ist, für das alte aber schon. Eine körperliche Behinderung für einen Sportstudenten ist etwas anderes als für einen Philosophen. Ein Wechsel von Sport zu einer Gesteswissenschaft ist in so einem Fall also ein "unabweisbarer Grund". Kein ausreichender Grund für einen Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester ist, wenn du durch eine Prüfung nach der andren rasselst oder einfach nur deine philosophische Ader im 4. Semester entdeckst. Ich kenne niemanden, der einen unabweisbaren Grund für ihren späte Fachwechsel hatte, aber viele, die trotzdem versuchten BAföG zu beantragen.
  • Ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium ist grundsätzlich nicht möglich.

Welche Nachweise brauche ich für beim BAföG Antrag bei einem Fachrichtungswechsel?

Die nötigen Belege sind vom Zeitpunkt und des Fachwechsel abhängig. Wechselst du vor dem 3. Semester, musst du die Entweidung weder begründen noch Leistungen aus den ersten beiden Semestern nachzuweisen. Jedenfalls ist das im Gesetz nicht so vorgeschrieben. Im Prizip ist das ein ganz normaler BAföG - Antrag. Es könnte aber natürlich trotzdem sein, dass dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin neugierig ist und das Thema anspricht. Das ist dann natürlich nicht so optimal, wenn man bisher nur Scheinstudent war. Sofern du in der Zeit kein BAföG beantragt hast, kann eigentlich nichts schlimmes passieren. Hast du aber  ohne Gegenleistung Ausbildungsförderung erhalten, wird's knifflig. Das ist nämlich illegal. Du müsstest mindestens mit einer Rückzahlungsforderung des zu unrecht erhaltenen BAföGs rechnen. Im schlimmsten Fall wirst du wegen Betrugs angezeigt. In so einem Fall für ich mich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

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Was ist eine Schwerpunktverlagerung und was macht das mit meinem BAföG?

Eine Schwerpunktverlagerung liegt vor, wenn das Grundstudium, also die ersten Semester identisch miteinander sind, sodass man direkt in einem höheren Semester einsteigt. Das könnte sein, wenn man z.B. von BWL zu VWL wechselt. Der Name ist aber bei allen Wechseln zweitrangig. Entscheidend ist immer die Anrechnung bisheriger Leistungen.

Welche Konsequenzen hat ein Hochschulwechsel?

Wenn du alle bisherigen Module anrechnen lassen kannst und der Wechsel keine Verzögerung der Studiendauer mit sich zieht, ist die einzige Konsequenz, ein neuer Antrag bei einem anderen BAföG Amt. Die Zuständigkeit der BAföG Ämter hängt nämlich vom Studienort ab. Wechselst du innerhalb derselben Stadt, ändert sich gar nichts. Du musst einfach nur einen neuen Antrag stellen und dem Amt somit en Wechsel mitteilen. Natürlich musst du die angerechneten Leistungen auch nachweisen.

Was ist ein Studienabbruch und was unterscheidet ihn vom Wechsel?

Ein Studium gilt erst dann als abgebrochen, wenn du offensichtlich gar nicht mehr studieren willst, indem du stattdessen eine Ausbildung machst. Überlegst du es dir später dann nochmal anders und schreibst dich irgendwann wieder an einer Hochschule ein, ist das wie ein kompletter Neuanfang. Das ist im Prinzip so als hättest du vorher nie studiert.

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Wann ist das Studium nicht abgebrochen?

Brichst du ein Studium ab und entscheidest dich später irgendwann nochmal um ohne eine Ausbildung zu machen, ist es nur eine Unterbrechung des Studiums. In dem Fall gelten alle zuvor genannten Konsequenzen. Beispiel: Du brichst BWL ab, arbeitest ein paar Jahre und stellst dann fest, dass dir das unterrichten total gut liegt. Du schreibst dich dann an irgendeiner Hochschule für ein Lehramtsstudium ein. Das wäre ein Fachwechsel trotz des Abbruchs deines BWL Studiums vor x Jahren und es kommt wieder darauf an, wie lange du vorher studiert hast (siehe Fachwechsel).

Sicherheitshalber solltest du vor jedem Wechsel einen Vorabentscheid beantragen. Damit weißt du bis zu einem Jahr vor dem Wechsel, ob das für dich finanziell machbar ist.

Wie sieht es mit der BAföG Rückzahlung aus?

Egal was du tust, die Rückzahlung beginnt IMMER 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Auch wenn du vorher abgebrochen hast oder immernoch studierst. Es ändert sich rein gar nichts solange du rechtmäßig BAföG bezogen hast. Zu viel gezahltes BAföG wird sofort zurückverlangt.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

2 Kommentare

  • Hallo, ich studiere aktuell in Bayern Lehramt auf Gymnasium im 3. Semester möchte aber gerne auf Grundschullehramt wechseln, da mir mein Orientierungspraktikum an einer Grundschule zeigte, dass dies der richtige Lehrerberuf für mich ist. Nun beziehe ich schon seit Semesterstart Bafög. Meine Frage wäre nun, ob ich einfach "ohne" Begründung wechseln kann und weiterhin Bafög erhalte. Ich wäre dann, wenn ich überhaupt einen Platz bekommen würde (da Zulassungsbeschränkt), im 5. Semester und ich weiß nicht wie das mit dem Begründen beim Bafög ist. Ebenfalls weiß ich auch nicht ob mir ein Corona-Bonus aufgrund der Online-Vorlesungen etc. angerechnet werden könnte.
    Oder sollte die Wechselabsicht (eigentlich muss ja nicht der komplette Studiengang gewechselt werden, da die Fächer Erziehungswissenschaften und Sport mit angerechnet werden) schon vor der Zusage gemeldet werden? Ich hoffe nun noch auf das Losverfahren, aber die Chancen im Sommer noch einen freien Platz zu bekommen sehe ich als sehr gering ein. Deswegen hoffe ich auf das Wintersemester und natürlich hier auf einen Platz!
    Ich bräuchte hier bitte Euren Rat, denn ohne BaföG wäre eine Studium für mich finanziell nicht möglich.
  • Hallo liebe Luisa, schon mal vielen dank im Vorau für deine Hilfe und Zeit.
    Ich habe gerade eine Ablehnung meines Bafögsantrags bekommen , obwohl mir von der Asta der Uni Kiel versichert wurde, dass ich weiter Anspruch auf Bafög habe, auf Grund der CoronaSemester ( WS 20/21 und S/S 21)
    Ich habe im W/S 20/21 und S/S 21 Geografie in Kiel studiert.
    Geo hat mich sehr interessiert. Aber auf Grund des vielen Online Studierens und des Interesses an den Wahlpflichtfächern Botanik und Zoologie ,hab ich überlegt …. und den Versuch unternommen innerhalb der Uni zu Biologie zu wechseln ( nach dem 2. Semester) sozusagen .
    Leider wurde ich an der UNI Kiel abgelehnt und so studierte ich weiter Geografie mit dem Vorsatz das Studium mit dem Bachelor abzuschließen.
    Da ich aber im 3. Semester merkte, dass es doch nicht das Richtige ist, fasste ich den endgültigen Entschluss mich dieses Mal an mehreren Unis zu bewerben.
    Vorher hatte ich mich erkundigt, ob das möglich ist und ob man dann trotzdem weiter Förderung bekommt. Mir wurde das zugesichert,
    Ich wollte mich aber nicht exmatrikulieren, da ich ja noch keine Zusage hatte .Denn wenn es wieder nicht geklappt hätte , hätte ich ja das 4. Semester in Geografie verloren.
    Dieses Mal bekam ich die Zusage, aber nicht für Kiel sondern für Jena.
    Ich freute mich, aber war auch traurig meine Freunde in Kiel zu verlassen und noch mal von vorne anzufangen.
    Jetzt studiere ich seit WS 22/23 mit Begeisterung Biologie in Jena .
    Nur bekam ich jetzt eine Absage vom Bafögamt.
    habe ich eine Chance Bafög zu bekommen?
    Denn eigentlich habe ich meine entgültige Entscheidung zu wechseln erst im 4. bzw. ja eigentlich im 2. Semester ( nach der CoronaRegelung) beschlossen.

Was denkst du?