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Studium finanzieren ohne BAföG: 9 wertvolle Tipps

Studium finanzieren ohne BAföG: 9 wertvolle Tipps

Vier von fünf Studierende bekommen aus diversen Gründen kein BAföG. Manche haben ihr Schicksal selbst „verschuldet“, andere hatten nicht den geringsten Einfluss darauf und müssen sich nun andere Möglichkeiten überlegen, wie sie ihr Studium finanzieren können. Heute teile ich mit euch 9 BAföG Alternativen, die es für dich finanziell möglich machen, auch ohne die Hilfe deiner Eltern zu studieren.

Was tun, wenn BAföG abgelehnt wird?

Nicht jeder Ablehnungsbescheid ist berechtigt. Wenn du an deinem BAföG Bescheid in Frage stellst, hast du eine einfache Möglichkeit, deinen Bescheid juristisch überprüfen zu lassen, ohne dafür zahlen zu müssen. Wenn du wissen möchtest, wie genau die Widerspruch einlegst und was für Möglichkeiten du hast, lies dir gerne den verlinkten Artikel zum Thema durch.

Dein Studium finanzieren ~ 9 Alternativen zu BAföG

Wenn​ du die BAföG Voraussetzungen nicht erfüllst, suchst du jetzt wahrscheinlich einen Studienkredit oder einer alternativen Studienfinanzierung. Nicht alle Eltern können es sich leisten, das nötige Kleingeld für deine Studienfinanzierung aufzubringenund nicht jeder kann neben dem Studium ausreichend viel Geld selbst verdienen, um seinen Lebensunterhalt ohne weitere finanzielle Unterstützung zu bestreiten. Nicht selten ist dies ein Grund das Studium endgültig abzubrechen oder gar nicht erst anzufangen.

Doch in vielen Fällen müsste das gar nicht sein. Es gibt Mittel und Wege seine Studienfinanzierung auch ohne BAföG zu sichern. Die meisten Optionen scheinen jedoch vielen Studenten wenig bekannt zu sein. Deshalb findest du im folgenden eine kleine Übersicht von Alternativen, wie du dein Studium ohne BAföG bestreiten und finanzieren kannst:

Elternunabhängiges BAföG

Auch, wenn du dir selbst wenig Hoffnungen auf BAföG machst, solltest du trotzdem BAföG beantragen. Warum? Die Antwort ist ganz einfach:

  1. Weil du den Ablehnungsbescheid für die Beantragung anderer Gelder brauchst.
  2. Weil wir Wege kennen, eine elternunabhängige BAföG Berechnung zu erwirken, auch wenn du nicht über die erforderliche Berufserfahrung verfügst. (Das Einkommen der Eltern ist der häufigste Ablehnungsgrund beim BAföG). 

BAföG beantragen

Schuldenfrei durchs Studium dank Stipendium

Die wahrscheinlich bekannteste Alternative zum BAföG ist ein Stipendium. Im Gegensatz zum BAföG muss es nicht zurückgezahlt werden und enthält neben einer finanziellen Förderung auch einen ideellen Aspekt.

Studienfinanzierungs-Tipps von Stipendiaten

Da die meisten Stipendien leistungsabhängig vergeben werden, wird eine Bewerbung nur von sehr wenigen Studis durchgezogen. Doch du solltest nicht aufgeben, bevor du es überhaupt versucht hast. Denn die Erfahrung meiner Gastautoren zeigt, dass du nicht zur Bildungselite gehören musst, um ein Stipendium zu bekommen. Denn bei der Vergabe von Stipendien sind deine Entwicklung und dein Antrieb oftmals viel wichtiger. Das Deutschlandstipendium z.B. wird als Stipendium für alle bezeichnet. Sicherlich ist das übertrieben, aber diese Bezeichnung stellt den Anspruch des Stipendiums dar.

Studentenjobs

Ebenfalls gängig ist ein Nebenjob zur Finanzierung des Studiums. Entsprechend wuppen manche Studenten neben dem Studium sogar zwei Jobs und Familie. Das ist natürlich eine große eine Herausforderung, aber kein unüberwindbares Hindernis. Wo ein Wille ist, ist meist ein Weg.

Studium finanzieren durch Minijob

Wohngeld für Studenten

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Allerdings kennt kaum ein Student Wohngeld. Und noch weniger wissen, dass auch Studenten Anspruch auf Wohngeld haben können haben. Wenn du als Student selbst oder ein Haushaltsmitglied kein BAföG bezieht, ist Wohngeld eine Option.

Ziemlich traurig, dass das niemand weiß. Denn im besten Fall kann deine komplette Miete vom Wohngeld bezahlt werden. 

Hartz IV für Studenten

Angenommen du studierst offiziell in Teilzeit. Dann kannst du dein Studium mit Hartz 4 finanzieren. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn du alleinerziehend mit Kind studierst.

Arbeitslosengeld 1

Hast du mindestens 12 Monate einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt und fleißig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Wenn dieser Job noch keine drei Jahre her ist, könntest du 12 Monate lang Arbeitslosengeld 1 bekommen. Eine weitere Bedingung ist, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das wäre z.B. bei einem Teilzeitstudium der Fall.

Kindergeld

Kindergeld wird Eltern von Auszubildenden bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Das heißt, seit Januar 2021 beträgt es 219 Euro monatlich beim ersten und zweiten Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250€ für jedes weitere ab dem 4. Kind. Außerdem kann dies auf Antrag statt an deine Eltern von der Familienkasse direkt an dich überwiesen werden.

Kinderzuschlag

Des Weiteren kann der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gewährt werden, wenn das Einkommen deiner Eltern entsprechend gering ist. Ein Ehepaar muss mindestens 900 € brutto verdienen. Alleinerziehende hingegen müssen 600 € brutto erhalten.

Studienkredite

Zuletzt müssen wir noch den Studienkredit nennen. Dieser setzt anders als andere Kredite kein hohes eigenes Einkommen voraus. ​Dadurch werden Studienkredite zur Finanzierung von Auslandssemestern oder der Studienabschlussphase genutzt, wenn man an seiner Bachelorarbeit sitzt und weder Zeit noch Energie für einen Studentenjob hat oder die Regelstudienzeit schon überschritten wurde.

studienkredit 1

Wie du also siehst, solltest du nicht so schnell aufgeben, wenn dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Schau lieber erst einmal, ob eine oder gar mehrere der oben genannten Alternativen für dich in Frage kommen und du damit dein Studium finanzieren kannst. Viel Erfolg!

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

75 Kommentare

  • Hallo Luisa,

    Ich habe eine Frage zu meinen Mietkosten und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.

    Derzeit lebe ich mit meinen Eltern zusammen, die Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter übernimmt einen Teil der Mietkosten für meine Eltern, während ich meinen eigenen Anteil aus meinem Bafög-Gehalt zahlen muss. Mir wurde mitgeteilt, dass mein pauschaler Mietzuschuss nur 59 Euro beträgt. Diese Summe erscheint mir jedoch knapp und könnte möglicherweise nicht ausreichen, um sämtliche Miet- und Heizkosten zu decken.

    Kannst du mir bestätigen, ob meine Informationen bezüglich des pauschalen Mietzuschusses korrekt sind? Falls ja und die 59 Euro nicht ausreichen sollten, würde ich gerne wissen, ob es alternative Unterstützungsmöglichkeiten gibt, wie beispielsweise Wohngeld für Studenten.

    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könntest.

    Viele Grüße
  • Hallo:)

    Ich habe einen Wohngeldantrag gestellt, da ich ein Stipendium bekomme von der deutschen Studienstiftung und man dann eigentlich auch wohngeldberechtigt ist (da kein Bafög). Allerdings hätte ich grundsätzlich Bafög-Anspruch (also bin grundsätzlich bafög berechtigt). Obwohl ich gar kein bafög erhalten kann, da ich mich per Vollstipendium finanziere (was als Einkommen zählt) wurde mein Antrag leider nicht bewilligt. Stimmt das wirklich so? Also dass man bei grundsätzlichem Anspruch auf Bafög abgelehnt wird? Genau genommen bin ich ja eigentlich vom Bafög ausgeschlossen da ich eine anderweitige Förderung bekomme, also aktuell eigentlich gar keinen Anspruch habe...

    Liebe Grüße
  • Hey ich habe mal eine Frage. Ich Studiere seit einiger Zeit Psychologie in Teilzeit (im Fernstudium). Nun habe ich nie von irgendwelchen Geldern gebrauch gemacht, da ich zeitweiße zu Hause wohnte und mir auch einiger Möglichkeiten nicht bewusst war. Ich habe noch NIE BaföG bezogen. Aber das Problem ist ich bin jetzt im 17. Fachsemester. Ich habe meinen B.Sc. praktisch schon, Arbeit geschrieben und alles. Nur ein Praktikum fehlt noch. Das Problem ist die neue Reform im Gesetz für Psychotherapeuten. Meine Uni (Fernuni) hat kein klinisches Fach, also müsste ich auf eine andere Uni wechseln um dieses nachzuholen. Und das bevor ich meinen Bachelor offiziel abschließe. Das würde bedeuten ich bräuchte vermutlich gut 1-3 extra Semester um fertig zu sein. Ich nehme mal an wenn man so weit außerhalb der Regelstudienzeit ist, ist BaföG ausgeschlossen. Ich bin bereit zu Arbeiten, aber Mieten sind z.Z. hoch, dementsprechend weiss ich nicht ob es selbst mit Teilzeitarbeit und hoher Stundenzahl möglich ist das ganze zu bewältigen, insbesondere da es ja beim Vollzeitstudium eine begrenzte Anzahl an Stunden gibt, die man Arbeiten kann in der Woche. Sehr komplizierter Fall, ich weiss, aber für eine Fortsetzung meiner Ausbildung ist das nachholen dieser Fächer eigentlich fast integral geworden durch das neue Gesetz. Nun ist das Gesetz schon seit 2020 im Gespräch, man wusste bis jetzt nur noch nicht, wie die Unis damit umgehen. Aber z.Z. scheint der Standard zu sein, dass man aufgeschmissen ist wenn man das nötige Fach nicht hat. Folglich ist das zusätzliche Jahr eigentlich ein muss. Wie dem auch sei, Kurzfassung: 1 Jahr extra, bin bereits im 17. FS, habe (wahrscheinlich, nicht beantragt) keinen BaföG anspruch. Irgendwelche Tips, ich möchte nur meine Optionen wissen. Wenn ich im M.Sc. bin kann ich wieder BaföG beziehen, das weiß ich. Das Problem ist dieses eine Jahr.
  • Hey Luisa,
    Wie sieht es aus in 2 Bildungsweg mit 36 studiert , momentan kein Job hat . Hat man da Anspruch auf Wohngeld wenn BAföG abgelehnt wird . PS : meine Eltern beziehen sozial Leistungen und Bruder muss seine eigene Wohnung zahlen und kann mir auch nicht helfen. Muss ab Juni irgendwie die Wohnung für 600 bis 700 € Miete in FFM zahlen !! . Was kann man da machen? LG Helena
  • Hey Helena,

    die Altersgrenze für Studienanfänger mit BAföG liegt seit Oktober bei 45 Jahren. Du kannst also problemlos BAföG beantragen. Ohne einen Ablehnungsbescheid vom BAföG Amt bekommst du auch keine andere Souialleistung. Also stell am besten sofort einen Antrag. Das geht schneller als deine Recherche und bringt rechtswirksame Antworten statt gefährlichem Halbwissen fremder Leute im Internet.
  • Wie dumm ist das?
    Studium finanzieren ohne Bafög
    Der Tip: Versuch es doch mit Wohngeld, was man nicht erhält, wenn man nicht Bafög berechtigt ist.
    Top Danke
  • Hey Leoval,

    da hast du wohl etwas falsch verstanden. Umformuliert bedeutet dein Kommentar: Man bekommt nur Wohngeld, wenn man auch BAföG bekommt. Das ergibt gar keinen Sinn. Wohngeld und BAföG sind zwei völlig unterschiedliche . Vielleicht meinst du auch die Bedarfspauschale für die Berechnung der FörderhöheSozialleistungen auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze und Wohngeld iststr
  • Kein Wunder das aus dir nichts wird...aber erstmal andere fleißig helfende als dumm betiteln...^^

    BG
  • Hey Leoval,

    Tut mir leid, aber deine Info ist schlichtweg falsch. Wer regulär bafög-berechtigt ist, hat keinen Anspruch auf Wohngeld,. weil schon im BAföG ein Zuschuss zu den Unterhaltskosten enthalten ist. Leute zu beleidigen, ist an sich schon lahm. Erst recht, wenn einem die Argumente fehlen. Kannst dir gern das Wohngeldgesetz WoGG und Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG durchlesen. Hab ich schon für dich erledigt. Bitteschön. Gern geschehen ;) Hast Recht, war wahrscheinlich dumm von mir.
  • Absolut falsch deine Aussage und Luisa hat recht. Ich erhalte kein Bafoeg, dafür aber einen sehr hohen Satz Wohngeld. Erst mal gut informieren und dann dennoch nicht so plumpe Nachrichten schreiben, auch wenn einen das Thema manchmal wütend macht.
  • Meine Jungs bekommen nur Bafög . Die Miete beträgt schon 700 Euro. Mein einer Sohn braucht wegen Diabetes Typ. 1 besondere Kost. Obst ,Traubenzucker, Energietrinks. Heizkosten, Strom, Lebensmittel, Zahnspange wie sollen sie das alles bezahlen. Was steht Ihnen zu. Bitte helfen Sie mir Mutter. Sie wohnen überwiegend Zuhause um zu überleben.
  • Hey Manuela,

    Wohnt ihr alle zusammen? Wart ihr schon beim Jobcenter und Wohngeldamt? Was euch zusteht, hängt von ganz vielen Faktoren ab. Um das herauszufinden reicht kein einfacher Kommentar. Das ist bei jedem anders, aber in den meisten Fällen telefonieren wir fast eine Stunde, um soetwas ordentlich beantworten zu können und weil die Antwort sehr individuell und die Recherche so viel Zeit kostet, machen wir das nur kostenpflichtig. Bei Bedarf, kannst du diese Beratung gern hier buchen: Dann vereinbaren wir einen Termin und den für beide Seiten besten Weg, das umzusetzen. z.B. Telefon, Chat oder E-Mails.
  • Hey Manuela,

    also geht es darum, dass sie zusätzlich zum BAföG mehr Geld benötigen? Ich habe alle mir bekannten Leistungen für Studenten hier im Artikel aufgelistet. Haben sie das alles schon versucht? Für besondere Kosten kann ein Antrag auf Erhöhung des Einkommensfreibetrags gestellt werden Habt ihr das denn schon mit dem Jobcenter besprochen? Vielleicht kann man in dem Fall mit Bürgergeld aufstocken. So genau kenne ich mich da noch nicht aus.
  • Hallo :)

    ich werde meinen aktuellen Studiengang ,,Informatik" abbrechen (was mein Plan B war), da ich endlich mein Traumstudium ,,Pharmazie" aufnehmen darf.
    Da ich mich aber im fünften Semester befinde, bekomme ich kein BAföG mehr, wenn ich den Studiengang wechsle.
    Darf ich bitte mal erfahren, welche Finanzierungsmöglichkeit am ehesten in Frage kommt.

    Vielen lieben Dank.

    Liebe Grüße,

    Gewa
  • Hey Gewa,

    diese Frge sollte dir ursprünglich dieser Artikel beantworten. Wenn er dir nicht hlft, kann ich dir auch nicht helfen.
  • Hat jemand einen Tipp ich habe alles abgesagt bekommen Bafög , Wohngeld , Jobcenter
  • Hey iS,

    dann bleibt wahrscheinlich nur noch Arbeit. Ich würde es nochmal mit Bürgergeld im Januar versuchen. Vielleicht hast du da mehr Glück.
  • Hi, nach einer unglaublichen Geschichte, die ich mit dem Bafögamt Aachen erlebt habe, musste ich mein Medizinstudium abbrechen. Da mir das ganze gesundheitlich total zugesetzt hat, hat meine Hausärztin mir die Empfehlung zum Abbruch attestiert. Nächsten Monat möchte ich in Köln studieren. Ich bin 32, weiß um die Anhebung der Altersgrenze und leide an mehreren chronischen Krankheiten. Es waren damals 6 Semester. Habe ich Anspruch auf Bafög? Muss ich in dem Fall das erste Bafög trotzdem 5 Jahre nach Ende der regulstudienzeit von damals zurückzahlen? Wenn man 2 mal Bafög bekommt, besteht die Deckelung auf 10.000 Euro dennoch?

    Vielen Dank.
  • Hey KJ,

    wenn du das Attest vorlegst, könnte das guklappen. Sowas sind aber immer Einzelfallentscheidungen, die dir ohne Antrag niemand so beantworten kann. Es kommt auch drauf an, ob du wieder Medizin oder etwas anderes studieren willst. Wenn du bei Medizin bleibst, ist es wahrscheinlich großes kein Problem. Wechselst du das Fach, ist es schwieriger.

    Und ja, du musst in jedem Fall das Geld zurückzahlen und es wird auch auf insgesamt 10010 Euro gedeckelt. Solltest du zu Beginn der Rückzahlungspflicht noch studieren oder aus anderen Gründen geringes Einkommen haben, kann die Rückzahlung auf Antrag verschoben werden.
  • Hallo, ich bin 37 und fange nächste Woche eine schulische Ausbildung an.
    Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung, zwei Kinder und lebe zusammen mit meinem Lebensgefährten.
    Ich bin seit diesem Monat freiwillig pflichtversichert und habe keinerlei Einkommen.
    Steht mir Bafög zu?
  • Hey Christiane,

    prinzipiell ja.
  • Hi...
    mein Lebensgefährte, 38, hat sich entschlossen, seinem Traum nachzugehen und ein Studium an einer privat Uni begonnen, für das er ein privates Darlehen bekommen hat. Auslöser dafür war uA seine 2-jährige Arbeitslosigkeit ohne Aussicht auf Besserung, denn er ist gelernter Metallbaumeister und Schweißfachmann und verständlicher Weise möchte man sich mit solchen Titeln nicht unter Wert verkaufen. Also hat er die 'Chance' genutzt, JETZT dass zu studieren was er liebt. Nun hat das Jobcenter ihm alle Leistungen gestrichen, was ja auch erst mal begründet scheint, allerdings hat er mit 38 Jahren ja weder Anspruch auf Bafög, noch müssen seine Eltern noch für ihn aufkommen. Bleibt die Frage: Woher bekommt er nun seine Grundsicherung (inkl. Mietkosten)? Wir sind ratlos und iwie finde ich dies bezüglich auch nicht viel im Netz, was auch genau zu seiner Situation passt. Ich hoffe, man kann uns hier weiter helfen. Viele liebe Grüße
    Danni
  • Hey Danni,

    die Altersgrenze wurde am 01.08.2022 auf 45 angehoben. Deinem Partner steht elternunabhängiges BAföG zu. Er muss es nur beantragen. Am besten sofort.
  • Hallo,
    Ich (22) mache aktuell eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten und beziehe derzeit noch kein Bafög. Mein Traum ist es nach der Ausbildung Medizin zu studieren. Hätte ich für das Studium Anspruch auf Bafög?
  • Hey Thorben,

    eine Ausbildung vor dem Studium ist gar kein Problem.
  • Hey Luisa,

    ich bin 23 und mache gerade die Ausbildung als Heilerziehungspfleger. Davor habe ich eine betriebliche Ausbildung als „Fachkraft für Abwassertechnik“ gemacht. Ich würde gerne nächstes Jahr nach der Ausbildung ein Sozialpädagogik Studium anfangen und frage mich ob ich nach meinen beiden Ausbildungen (Fachkraft für Abwassertechnik und Heilerziehungspfleger) noch Bafög Berechtigt bin.
    Da hier einige ihre Fragen stellen, dachte ich, ich tue das auch…
    Vielen Dank im Voraus.
    Lg Max
  • Zuerst: Schöner Artikel!

    Ich habe im Jahr 2020 meinen Bäckermeister sowie meinen Betriebswirt nach HwO erfolgreich in Vollzeit abgeschlossen.
    Hierfür habe ich Meister-Bafög beantragt. Allerdings nur für den Bäckermeister.

    Als ich eine Ablehnung eines zweiten Antrages auf Bafög erhielt um den Betriebswirt zu finanzieren, hieß es das es nicht möglich wäre einen zweiten Antrag zu stellen.

    Nun möchte ich, nach 1,5 Jahren Arbeit in Vollzeit, ein berufsbegleitendes Studium als Business Manager beginnen.
    Die Kosten für dieses Studium belaufen sich auf 400€ mtl. (insgesamt auf ca. 15000€).
    Obwohl ich in Vollzeit arbeiten werde, kann ich mir das Studium nicht leisten da ich privat für einige Gelder aufkommen muss. (Todesfall in der Familie dadurch offene Rechnungen, etc.).

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
  • Hey Andi,

    BAföG und Vollzeitjob sind unvereinbar, was du sicherlich schon weißt. Kennst du schon das Aufstiegsstipendium? Das wären bei berufsbegleitenden Studiengängen 2700 Euro jährlichhttps://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-aufstiegsstipendium/das-aufstiegsstipendium.html Vielleicht hilft dir das ja, ansonsten bleibt wohl nur ein Bildungskredit oder staatliche Hochschulen ohne Studiengebühren. Das geht auch ohne Abitur. Die meisten Bundesländer haben auch keine Studiengebühren für Langzeitstudenten. Du könntest dich also notfalls Vollzeit immatrikulieren, weniger Kurse belegen und trotzdem arbeiten. Wenn du ein Fernstudium machen willst, schau dir die Fernuni Hagen an. Eine staatliche Fernhochschule, bei der man notfalls per Eignungstest zugelassen wird.
  • Hey Luisa,
    Ich beginne mein Studium im April. Ich habe mich jedoch entschieden, BAFÖG nicht zu verwenden. Ich wohne bei meiner Mutter, die derzeit Harz-IV-Leistungen bezieht. Ich habe sie bisher auch erhalten. Ab Studienbeginn habe ich diese Möglichkeit leider nicht mehr. Schließlich muss ich meinen Teil der Wohnung bezahlen, Geld für Essen haben und die Uni bezahlen. Welche der oben genannten Alternativen soll ich beantragen?
    Ich habe auch eine Versicherungspflicht und weiß nicht, wie ich das regeln soll.

    PS. Meine Mutter hat eine Pflegegrad 2, und ich bin Ihre Pflegerin.

    LG Wiktoria
  • Hey VICTORIA,

    du musst erstmal BAföG beantragen bevor du eine andere Sozialleistung bekommen kannst. Ansonsten bleibt nur Arbeiten und Kredit. wenn deine Eltern nichts verdienen steht dir der BAföG Höchstsatz von bis zu 861 Euro monatlich zu (Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen) von denen du maximal 10.010 Euro in zinslosen Raten von 105 Euro monatlich beginnend 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückzahlst. Solltest du dem Zeitpunkt selbst kaum Einkommen haben, kann die Rückzahlung verschoben werden. Solltest du 7900 Euro auf einen Schlag zahlen können, bist du direkt schuldenfrei. BAföG ist immer die beste Option für Studierende und die einzige zustehende staatliche Leistung. alle anderen Leistungen greifen nur, wenn man einen Ablehnungsbescheid vom BAföG Amt vorweist.
  • Hallo,

    Ich habe im August letzten Jahres mein Abitur über den 2. Bildungsweg neben dem Beruf gemacht und mich zum Sommersemester auf ein Studium beworben. Das Problem, vor dem ich stehe ist, dass ich 29 bin, das Studium im April beginnt und ich im Februar 30 werde. Kann ich trotzdem Bafög bekommen?
  • Hey Jason,

    beantragen ja, bewilligt bekommen wahrscheinlich nicht. Du hättet dich zum Wintersemester überall bewerben und en erstbesten Studienplatz nehmen müssen, aber vielleicht gfindest du ja noch einen anderen Grund für den späten Start ins Studium https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/
  • Hallo Luisa,
    kann man als dualer Student Barfög beantragen? Momentan verdien ich 540 netto, die Studiengebühren zahlt mein Arbeitgeber. Nebenbei bin ich noch an einer Fernschule angemeldet für die ich monatlich 130 Euro zahle. Ich würd gern ausziehen, doch ich weiß nicht wie ich das finanziell bewältigen soll. Ich denke ich erhalte kein Barfög wenn ich angebe, dass ich bei meinen Eltern ( Vater alleinverdiener, 42000 Brutto jährlich) lebe.Wahrscheinlich würde ich Anspruch erhalten, wenn ich angebe das ich alleine wohne, jedoch braucht man dafür ein Nachweis. Einen Mietvertrag zu unterschreiben ohne finanzielle Sicherheit ist mir auch zu risikohaft. Was ist wenn ich nur paar Euro vom Barfög erhalte? kann ich dann Wohngeld beantragen, obwohl ich Anspruch auf Barfög habe? Für einen Nebenjob hab ich leider keine Zeit, arbeite 35 Stunden die Woche und lern für zwei Schulen. Wie soll ich denn nun vorgehen
  • Hey Aleyna,
    prinzipiell haben Studierende im dualen Studium dieselben Ansprüche wie alle anderen Studierenden uch. Allerdings wird deine Ausbildungsvergütung voll angerechnet, wodurch die Förderhöhe nicht besonders hoch ist. Das Einkommen deines Vaters wird auch dann angerechnet, wenn du nicht bei ihm wohnst. Es steigt nur dein Bedarf, also dein potenzieller Höchstsatz, mehr nicht. Im allerbesten Fall bekommst du 269 Euro mehr BAföG durch den Umzug. Dafür must du dann aber auch Miete zahlen, die bestimmt höher als 269 Euro ist. Von daher lohnt sich diese Überlegung nicht. Wenn du prinzipiell BAföG berechtigt bist, gibt es kein Wohngeld. Selbst, wenn du nur kein BAföG bekommst, weil sdein Vter zu viel verdient. Ich würde an deiner stelle einfach mal unseren BAföG Rechner nutzen, um zu sehen, ob ein Antrag was bringt. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Hallo luisa, ich besitze einen Meistertitel und möchte gerne studieren gehen jedoch weiß ich finanziell nicht wie ich das stemmen kann da meine baldige Ehefrau auch Eltern Geld bekommt, ich möchte ungern diese Chance liegen lassen da es am finanziellen scheitert... Ich selber bin 27 Jahre
    Danke für die Hilfe
  • Hey Christian,

    ihr könnt es mit Wohngeld oder Hartz 4 versuchen. Ansonsten findest du hier vielleicht noch ein pasendes Stipendium für dich https://www.stipendienlotse.de/ oder einen günstigen Studienkredit https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/. Schau auch mal in diesem Artikel für Studierende mit Kind rein. Da haben wir noch mehr Tipps, die dir vielleicht helfen könnten https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
  • Hey Luisa, ich (25) bin seit 6 Monaten verheiratet. Meine Frau (24) und ich studieren noch, haben ebenfalls beide ein Ablenungsbescheid vom Bafög-Amt. Wir kommen beide neben dem Studium einem Minijob nach und zahlen damit unsere Ausgaben für unsere gemeinsame Wohnung. Derzeit helfen unsere Eltern uns aus. Ich möchte Wohngeld beantragen, sind wir berechtigt? und würde es Sinn machen mindestens eines der Jobs aufzugeben um eine möglichst höhere Unterstützung zu erhalten?

    Gruß
    Emillio
  • Hey Emilio,

    ob ihr Wohngeld bekommt, hängt von der Höhe eures Einkommens ab. Ihr müsst ein Mindesteinkommen nachweisen. Wie viel das ist, hängt von eurer Wohnung bzw. Höhe der Miete ab. Es müssen mindesten 80% von (714 Euro + Miete) sein. Gebt ihr einen Job auf, werdet ihr das wohl kaum schaffen. Sollten eure Jobs nicht das Mindesteinkommen erreichen, können regeläßige Unterhaltsleistungen eurer Eltern dazugerechnet werden.
  • Hallo,

    Ich habe im Sommersemester 2020 mein Studium begonnen und zeitgleich meinen Bafögantrag abgeschickt. Für mich hat jetzt seit einem Monat das vierte Semester angefangen. Ich habe meinen Bafögantrag für die nächsten sechs Monate pünktlich gestellt. Jedoch erhielt ich vor einigen Tagen ein Schreiben von dem zuständigen Bafögamt, dass ich einen Leistungsnachweis einreichen muss. Die letzten drei Semester wurden Als Nullsester gezählt. Aufgrund der Pandemie war es mir nicht möglich an den Prüfungen teilzunehmem, nur an den digitalen Vorlesungen, da ich ca. 500km entfernt von der Universität wohne. Ich selber gehöre auch zur Risikogruppe von Covid-19 und habe deshalb bewusst vermieden, den ganzen halben Tag durch Deutschland mit öffentlichem Verkehrmitteln zu reisen. Können die mir wirklich aus diesem Grund Bafög streichen?
    LG
  • Hey HT,

    der Leistungsnachweis ist erst zu Beginn des 5. Fachsemesters notwendig. Außerdem wurde beschlossen allen in Deutschland eingeschriebenen BAföG- Empfänger*innen die Nullsemester nicht anzurechnen, sodass sich der Nachweis abhängig vom Bundesland automatisch um zwei oder drei Semester verschiebt. Ich würde an deiner Stelle meinen Sachbearbeiter anrufen und abklären, ob es sich um ein Missverständnis handeln könnte. Im Falle eine Auslandstudiums verschiebt sich der Leistungsnachweis nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Wie das geht, erfährt du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/
  • Hi, guten Tag,
    Ich habe im ws19 zum ersten Mal mit dem Studium begonnen und habe BAföG bekommen. Ich habe dann mich nach dem 3. Semester, Januar 2021, exmatrikuliert. Seit dem Wintersemester 21 studiere ich wieder an einer anderen Hochschule in einem anderen Bundesland. Ich habe BAföG beantragt und mir wurde gesagt, dass ich eine Begründung für meinen Studiengangwechsel abgeben soll. Aus Sicht des Bafög-Amts wurde meine Begründung nicht als wichtiger Grund interpretiert. Was kann man tun? Muss man überhaupt einen Grund angeben? Mir geht es gerade finanziell sehr schlecht.
  • Hey Maziar,

    ich weiß ja nicht, was du als Grund angegeben hast, für gewöhnlich reicht aber ein Neigungswechsel. Also: Warum ist der neue Studiengang geeigneter als der letzte? Was ist daran so anders? Warum denkst du, dass du diesmal nicht wieder abbrichst?
  • Hallo,
    unser Sohn möchte nächstes Jahr studieren. Unser (Vater, Mutter) Einkommen liegt bei ca. 60.000 € im Jahr. Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gebaut. Im vergangenen Jahr waren unsere beiden Autos leider wirtschaftlicher Totalschaden. Nun haben wir aufgrund der Finanzierungen recht hohe Verbindlichkeiten und befürchten, die Studien Osten nicht stemmen zu können. (Miete/Gebühren etc.). Sind von der Höhe dieser Kosten echt überrascht und haben echt Angst, dass wir unserem Sohn das Studium nicht bieten können. Haben Sie einen Rat für uns? Wir sind echt verzweifelt und traurig.
  • Hey Timo,

    eure Verbindlichkeiten interessieren das Amt genauso wenig wie euer Vermögen. Daran kann man nichts ändern. 60K Einkommen sind aber auch kein automatisches Ausschlusskriterium. Es gibt viele Faktoren, die da mit reinspielen. Versuchts mal mit unserem BAföG Rechner, dann wisst ihr bescheid: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Auf der Würzburger Website steht zum Wohngeld:

    "Wann bin ich nicht antragsberechtigt ? - Wann bin ich antragsberechtigt ?
    Nicht antragsberechtigt sind:
    Haushalte, denen nur Personen angehören, die in Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) stehen ( z. B. Studenten), und Personen, denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. zum Lebensunterhalt (z. B. BAföG) dem Grunde nach zustehen.
    https://www.wuerzburg.de/themen/gesundheit-soziales/finanziellehilfen-notlagen/15178.Wohngeld--Lastenzuschuss-fuer-Haus--oder-Wohnungseigentuemer.html
    "

    Was stimmt denn nun ?
  • Hey Pascal,

    beides :) Wir schreien dasselbe in anderen Worten. Das, was da steht bedeutet, dass ein Haushalt Wohngeld beantragen kann sobald mindestens ein Haushaltsmitglied weder BAföG noch Hartz-4 berechtigt ist. Wohnst du als Student zum Beispiel mit Kind, Eltern oder Partner zusammen, der/die selbst kein BAföG, BAB oder Hartz 4 beantragen kann weil er/sie die Grundvoraussetzungen nicht dafür erfüllt. Wohnst du allein und studierst, gibt's kein Wohngeld.
  • Hey, ich habe jetzt Bafög beantragt. Meine Frage wäre, ich lebe mit meiner Mutter alleine. Kann man zeigen das ich bei ihr als Mitbewohner lebe und somit Wohngeld bekommen kann, dass ich dann sozusagen meiner Mutter fürs Zuhause leben gebe
  • Hey Enes,

    natürlich. Wenn ihr zusammen wohnt, könnt ihr zusammen Wohngeld beantragen.
  • Hallo,

    aktuell bin ich Student im 3. Semester und bekomme Bafög. Mein Fall ist jetzt so: Ich möchte mehr als 20H die Woche arbeiten, weil ich Geld brauche für mein zukünftiges Auslandssemester und Praktikum. Ich wollte deswegen jetzt lediglich 1-2 Module nur belegen und den Rest sonst Teilzeit arbeiten mit mind. 30 Stunden die Woche. Ich habe gelesen, dass man aber lediglich nur 20H die Woche arbeiten darf, da man sonst sein Studentenstatus aberkannt bekommt. Meine Frage ist jetzt, wenn ich mein Bafög abmelde (was sowieso nicht viel ist), darf ich dann mehr als 20H die Woche arbeiten? Oder muss ich da mit gewissen Einschränkungen rechnen? Das zahlen von Versicherungen usw. weiß ich schon.

    Grüße
    Tim
  • Hey Tim,
    bis auf das BAföG dürfte nichts weltbewegendes passieren. Die Krankenversicherung läuft dann komplett über deinen Arbeitgeber. Mehr fällt mir da auch nicht ein.
  • Hallo habe eune Frage. Ich arbeite bis zum 31.08.2021 Vollzeit und ab dem 01.09 ziehe ich weg wegen dem Studium. Meine Elter beziehen hartz4 und wollte fragen ob ich dann ab dem 01,09,2021 anspruch auf baföq habe ?
  • Hallo , ich habe keinen Anspruch auf Bafög,weil mein Aufenthalt Paragraph 36 hat und find das sehr Schade.
    Ich habe Behinderung und möchte gerne wissen,welche Optionen für mich zur Verfügung stehen??
  • Hey Aya,

    Ich weiß, dass alle Sozialleistungen an bestimmte Aufenthaltstitel gebunden sind, aber frag mich nicht, welchen Status du wofür brauchst. Dafür sind die jeweiligen Ämter zuständig. Vielleicht gibt's auch eine Beratungsstelle speziell für Ausländer. Das weiß ich nicht.
  • Hallo,

    Ich war bis 31.8.20 arbeiten, im September arbeitslos und seit 1.10. teilzeitstudentin (duales Studium (aber noch kein Praxispartner), daher aber „bafögförderungsfähig“). Da ich aber schon vor Studium 30 war, bekomme ich kein Bafög (fachabi 2. bildungsweg, aber erst 1 Jahr später Aufnahme des Studiums wegen Kündigungsfrist). Alg II soll mir versagt werden, weil ich 1 Monat arbeitslos war und freiwillig für das Studium meinen Job gekündigt habe (angeblich sozialwidriges verhalten). Jetzt weiß ich gar nicht was ich machen soll, außer Wohngeld zu beantragen (reicht als mindesteinkommensgrenze das Bafög von meinem Freund, mit dem ich zusammen lebe?). Lohnt es sich entweder gegen bescheid des bafögamts oder jobcenter vorzugehen?
    Liebe Grüße Lisa
  • Hallo!
    Ich bin selbst 30 und mein Antrag wird gerade hoffentlich bearbeitet. Nur weil man 30 ist heisst es nicht, das man dann kein Bafög mehr bekommt! Es ist nur schwerer aber NICHT UNMÖGLICH! Man muss begründen können, weshalb man erst jetzt dazu kommt, z.B. Schwangerschaft, Erziehung des eigenen Kindes, Studium ohne Abitur (als berufl. Qualifizierte)
    Hier der Link mit einer genauen Beschreibung der Altersgrenze bzgl Bafög:

    https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/

    Ich würde auf jeden Fall Einspruch auf den Bafög Bescheid einlegen!!!
    Und bewerbe dich bitte auf Stipendien. Man muss hierbei auch nicht immer der 1er Schüler sein. Schau doch Mal auf Arbeiterkind.de

    Wünsche dir alles Gute!

    Liebe Grüße aus München
  • Hallo ich habe einen Studienplatz in österr erhalten. Bafög habe ich hier in Deutschland mal bezogen gehabt für 3 Semester und bin gezwungen es wieder zu beziehen wenn ich in Österreich lebe. Allerdings sieht es schwierig aus laut Bafög Amt.
    Sollte ich als deutscher Bürger Studienbeihilfe (in Österreich ähnlich wie BAföG oder auslandsbafög beantragen?

    Vielen Dank
  • Hey Omar,
    ich kenne mich mit österreichischen fördermitteln nicht aus. vielleicht fragst du da einfach mal nach.
  • Hey Luisa,
    ich habe kein Anspruch mehr auf Bafög, weil meine ehemalige Hochschule mich zu spät exmatrikuliert hat. ( Anstatt nach dem Dritten, erst nach beginn des 4.)
    Welche Ansprüche habe ich nun ? Wie kann ich mein neu angefangenes Studium finanzieren ?

    Liebe Grüße!
  • Hey Safi,

    steht alles im Artikel: Wohngeld, Hartz 4, Stipendien, Studienkredit und Arbeit. Was für dich funktioniert, musst du selbst herausfinden.
  • Hallo, ich bin Student und verheiratet mit einem Baby. Meine frau arbeitet nicht und kümmert sich um Baby. Regelstudienzeit ist überschritten bei mir und habe kein Anspruch mehr .Habe noch einen 450€ Job.
    Was kann ich jetzt machen?
    Danke voraus
  • Hey Amir,

    Beantrage Hartz 4 für deine Frau und dein Kind und dann für dich Wohngeld.
  • Hallo
    Bin 28 Jahre alt habe bis vor kurzem bei meinen Vater gewohnt nun habe ich eine eigene Wohnung.
    Bin vollzeit Student in 6 Semester, nun bekomme ich kein Bafög mehr. Ich weiß nicht was ich tun kann,muss Miete und was zu essen haben .Wo kann ich einen Antrag stellen das das übernommen wird Bin am verzweifeln.
  • Hallo Luisa,

    kannst du mir sagen ob ich auch Anspruch auf Wohngeld habe obwohl ich schon in meinem vergangene (abgebrochenem) Studium Bafög bezogen habe?

    Liebe Grüße
    Rim
  • Hey Rim,

    das eine har mit dem anderen nichts zu tun. Entscheidend ist nicht dein früheres, sondern dein aktueller Status. Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG hast oder mit einer solchen Person einen gemeinsamen Haushalt führst.
  • Hallo, ich bin verheiratet und Studentin. Bis September 2020 habe ich noch Bafög erhalten. Mein Mann arbeitet und verdient sehr gut. Dennoch habe ich kein Einkommen im Moment. Habe ich Anspruch auf Wohngeld ? Ich möchte gerne was beitragen können.

    Viele Grüße
  • Hey Jana,

    theoretisch ja, aber wenn er so gut verdient, wird's wahrscheinlich nichts. Sein Einkommen zählt beim Wohngeld ebenso wie beim BAföG.
  • Hallo,

    laut meinem Berater ist mein Einkommen zu niedrig, um Anspruch auf Wohngeld zu haben. Ich muss noch nachweisen, dass mir meine Eltern einen gewissen Betrag im Monat zur Verfügung stellen. Reicht in dem Fall eine schriftliche Bescheinigung von meinen Eltern oder müssen die Überweisungen nachgewiesen werden?
    Liebe Grüße,
    Renata
  • Hey renata,

    Ich weiß es nicht 100%, aber ich würde von Kontoauszügen ausgehen. Jeder kann irgendetwas auf ein Stück Papier schreiben, das bedeutet nicht, dass es der Wahrheit entspricht. Du könntest genauso gut behaupten, dass dich dein Nachbar oder Freund finanziell unterstützt.
  • Ich habe mich über das Wohngeld an der Uni und bei der Wohngeldstelle informiert. Und es ist tatsächlich alles komplizierter als man sich das vorstellt. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich mit einem 450€ Job kein Wohngeld erhalten kann. Und dass ich nur was bekommen werde, wenn ich mindestens 700€ verdienen würde.
    Liebe Grüße,
    Simona
  • Wir haben das Antrag Ordnung gemes
    über online gestellt und abgelehnt,
    Warum sagt uns keine weiteren Informationen die telefonische Auskunft Stelle gibt keine Auskunft!!!!!!!!
  • Hey Akin,

    der Ablehnungsgrund steht im Bescheid. Mehr kann ich dir auch nicht sagen.

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