Elternunabhängiges BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

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Wann das Einkommen deiner Eltern nicht zählt: ab 30, nach 5 Jahren Arbeit, nach Ausbildung plus 3 Jahren, als Vollwaise. Mit Höhe, Nachweisen und Antrag.
Elternunabhängig

Elternunabhängiges BAföG heißt: Das Einkommen deiner Eltern zählt bei der Berechnung nicht mit. Ob du es bekommst, hängt nicht davon ab, wie viel deine Eltern verdienen, sondern davon, ob einer der Fälle aus § 11 BAföG auf dich zutrifft. Dann sind bis zu 992 € im Monat drin, ab 30 mit freiwilliger Krankenversicherung bis zu 1.088 €. Dieser Ratgeber zeigt alle Fälle mit Nachweisen, Rechenbeispielen und Antrag. Stand: Oktober 2026.

Alle Voraussetzungen auf einen Blick

Es genügt, wenn einer dieser Fälle bei Beginn des Ausbildungsabschnitts vorliegt:

FallRechtsgrundlageWichtigster NachweisGilt auch im Master?
Mindestens 30 Jahre alt§ 11 Abs. 3 Nr. 2Ausweis oder GeburtsurkundeJa, wenn du bei Masterbeginn 30 bist
Fünf Jahre erwerbstätig nach dem 18. Geburtstag§ 11 Abs. 3 Nr. 3Versicherungsverlauf der RentenversicherungJa
Mindestens dreijährige Ausbildung, danach drei Jahre Arbeit§ 11 Abs. 3 Nr. 4Abschlusszeugnis und ArbeitsnachweiseJa, auch ein Bachelor zählt als Ausbildung
Abendgymnasium oder Kolleg§ 11 Abs. 3 Nr. 1SchulbescheinigungNein, nur für die Schulzeit
Eltern unbekannt oder an Unterhalt gehindert§ 11 Abs. 2aDeine schriftliche Versicherung, Auskünfte der BehördenJa, solange der Grund besteht
Vollwaisekein Elterneinkommen vorhandenSterbeurkundenJa, die Waisenrente zählt als eigenes Einkommen

Im Video erklären wir die Fälle kurz. Es stammt von 2016, die Beträge darin sind nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind die Werte in diesem Artikel.

Lohnt sich elternunabhängiges BAföG für dich?

Normalerweise rechnet das Amt nach § 11 Abs. 2 BAföG zuerst dein eigenes Einkommen und Vermögen an, dann das Einkommen deines Ehepartners und zuletzt das deiner Eltern. Elternunabhängig fällt nur der letzte Schritt weg. Dein eigenes Einkommen und Vermögen zählen weiter, und bist du verheiratet, auch das Einkommen deines Ehepartners.

Wie viel deine Eltern verdienen dürfen, regelt § 25 BAföG: Verheiratete Eltern haben zusammen einen Freibetrag von 2.540 € im Monat, getrennte oder geschiedene Eltern je 1.690 €. Für Geschwister ohne eigene förderfähige Ausbildung erhöht er sich um je 770 €. Gemeint ist nicht das Netto, sondern das Einkommen nach § 21 BAföG aus dem vorletzten Kalenderjahr. Liegen deine Eltern unter dem Freibetrag, bekommst du meist ohnehin den vollen Satz. Liegen sie deutlich darüber, kann elternunabhängiges BAföG den Unterschied zwischen keinem BAföG und dem Höchstsatz ausmachen.

Unser BAföG-Rechner rechnet dir beide Varianten aus, mit und ohne Einkommen der Eltern:

Unsicher, welcher Fall auf dich passt? Der kurze Check führt dich in zwei Minuten zur richtigen Stelle in diesem Artikel:

Ab 30 Jahren

Hast du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet, bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG). Weitere Nachweise über Arbeit oder Ausbildung brauchst du nicht.

Stichtag ist der Beginn des Ausbildungsabschnitts, nicht der Beginn eines Bewilligungszeitraums. Als Beginn gilt der Monat, in dem die Vorlesungen tatsächlich anfangen (§ 15b Abs. 1 BAföG). Wer mitten im Bachelor 30 wird, bleibt für diesen Bachelor elternabhängig. Ein Master gilt dagegen immer als eigener Ausbildungsabschnitt (§ 2 Abs. 5 BAföG). Bist du bei Masterbeginn 30, wird der Master elternunabhängig gefördert.

Eine zweite Grenze liegt bei 45: Hast du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet, gibt es grundsätzlich kein BAföG mehr (§ 10 Abs. 3 BAföG). Ausnahmen gelten unter anderem, wenn du die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast, nach dem Bachelor unverzüglich einen Master anschließt oder wegen der Erziehung eines eigenen Kindes unter 14 nicht früher beginnen konntest. Der Regierungsentwurf zur BAföG-Reform 2027 sieht vor, diese Ausnahmen zu streichen. Beschlossen ist das noch nicht. Mehr dazu im Artikel BAföG-Altersgrenze.

Nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit

Warst du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach deinem 18. Geburtstag insgesamt fünf Jahre erwerbstätig, bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG). Die fünf Jahre müssen nicht am Stück liegen. Mehrere Zeiträume werden zusammengezählt, je 30 Tage gelten als ein Monat (Tz 11.3.4 der Verwaltungsvorschrift).

Entscheidend ist eine zweite Bedingung: Du musst in diesen Jahren in der Lage gewesen sein, dich aus deinem Verdienst selbst zu unterhalten (§ 11 Abs. 3 Satz 2).

Wie viel du verdient haben musst

Die Verwaltungsvorschrift (Tz 11.3.5) vergleicht deinen durchschnittlichen Bruttomonatslohn je Kalenderjahr mit dem BAföG-Bedarf für Grundbedarf und Wohnen nach § 13 BAföG plus 20 %. Ob du in Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Weil sich der Bedarf mit jeder BAföG-Erhöhung geändert hat, gilt für jedes Arbeitsjahr die Schwelle seiner Zeit:

ArbeitsmonateBedarf (Grundbedarf + Wohnen)Mindestens brutto im Monat
August 2020 bis Juli 2022427 € + 325 € = 752 €902,40 €
August 2022 bis Juli 2024452 € + 360 € = 812 €974,40 €
seit August 2024475 € + 380 € = 855 €1.026 €
ab April 2027 (geplant)475 € + 440 € = 915 €1.098 €
ab Wintersemester 2027/28 (geplant)503 € + 440 € = 943 €1.132 €
ab April 2029 (geplant)563 € + 440 € = 1.003 €1.204 €

Liegt dein Durchschnitt in einem Kalenderjahr unter der Schwelle, zählen die Monate dieses Jahres nicht mit. Arbeitslose Lücken verlängern die nötige Zeit, außer es handelt sich um eine der gleichgestellten Zeiten aus der Tabelle unten. Die geplanten Werte stammen aus dem Regierungsentwurf zur BAföG-Reform. Sie gelten erst, wenn das Gesetz verkündet ist, und nur für künftige Arbeitsmonate.

Was als Erwerbstätigkeit zählt

ZeitZählt?Bedingung
Angestellt in Voll- oder TeilzeitJaDurchschnitt im Kalenderjahr mindestens auf der Schwelle (Tz 11.3.5)
SelbstständigJaGilt grundsätzlich als ausreichend, außer du hast überwiegend Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezogen (Tz 11.3.6)
Minijob alleinMeist neinHöchstens 603 € im Monat, also unter 1.026 €
Betreuung eines Kindes unter 14 im eigenen HaushaltJaOhne Einkommensschwelle, auch für ein älteres behindertes Kind; nicht neben einer förderungsfähigen Ausbildung (Tz 11.3.6a)
Wehr- oder Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ, EntwicklungsdienstJaUnabhängig vom Verdienst (Tz 11.3.7)
Krankheit, Mutterschutz, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit, Reha, WeiterbildungJaNur mit entsprechenden Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld und Einkommen ab 855 €, also ohne den Zuschlag von 20 % (Tz 11.3.8)
Nur Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)NeinZählt nicht, außer während einer Kinderbetreuung (Tz 11.3.8)
Eigene Ausbildung oder StudiumNeinAußer du verdienst daneben mit einem Job, der nicht nur in den Ferien läuft, mindestens die Schwelle (Tz 11.3.6)
Ferienjob in der Schulzeit, unbezahltes PraktikumNeinKein Verdienst, der dich unterhält

So weist du die Jahre nach

  • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung: kostenlos online anfordern, dort stehen alle versicherungspflichtigen Jobs mit Bruttoverdienst
  • Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheide bei Selbstständigkeit
  • Dienstzeitbescheinigung für Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ oder FÖJ
  • Geburtsurkunde und Meldebescheinigung für Zeiten der Kinderbetreuung
  • Leistungsbescheide über Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld

Die Zeiten trägst du in Formblatt 1 im Abschnitt 12 „Mein schulischer und beruflicher Werdegang“ auf Seite 5 ein. Fordere den Versicherungsverlauf früh an. Dann siehst du selbst, ob die Jahre reichen, bevor du den Antrag stellst.

Nach einer Ausbildung und drei Jahren Arbeit

Hast du eine mindestens dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen und warst danach drei Jahre erwerbstätig, bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 Nr. 4 BAföG). Ein Mindestalter gibt es dabei nicht. War die Ausbildung kürzer, musst du entsprechend länger gearbeitet haben, sodass Ausbildung und Arbeit zusammen sechs Jahre ergeben. Eine längere Ausbildung verkürzt die drei Jahre Arbeit dagegen nicht.

Als Ausbildung zählt eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Tz 11.3.10) ebenso wie ein abgeschlossenes Studium. Die Arbeit danach muss nichts mit der Ausbildung zu tun haben (Tz 11.3.9). Für die Arbeitsjahre gelten dieselben Regeln wie bei den fünf Jahren: die Schwelle je Kalenderjahr und die gleichgestellten Zeiten.

AusbildungArbeit danachElternunabhängig?
3 Jahre3 JahreJa
3,5 Jahre3 JahreJa
4 Jahre2 JahreNein, auch nach einer längeren Ausbildung braucht es 3 Jahre Arbeit
2 Jahre4 JahreJa, zusammen 6 Jahre
2,5 Jahre (verkürzt)3,5 JahreJa, zusammen 6 Jahre
2 Jahre3 JahreNein, es fehlt ein Jahr
3 Jahre2 JahreNein, es fehlt ein Jahr Arbeit

Bei einer verkürzten Ausbildung zählt die tatsächliche Dauer (Tz 7.1.4). Wer etwa die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel auf zweieinhalb Jahre verkürzt, braucht danach dreieinhalb Jahre Arbeit.

Abendgymnasium und Kolleg

Besuchst du ein Abendgymnasium oder ein Kolleg, um die Hochschulreife nachzuholen, bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG). Ein Vorkurs des Kollegs zählt noch nicht als Besuch (Tz 11.3.3). Abendrealschule und Abendhauptschule fallen nicht unter diese Regel. Nachweis ist die Schulbescheinigung (Formblatt 2).

Das BAföG für diese Schulzeit ist ein Vollzuschuss, du zahlst nichts zurück. Mehr dazu im Artikel Schüler-BAföG. Für das Studium nach dem Abitur gelten wieder die normalen Regeln, es sei denn, du bist dann 30 oder erfüllst einen der Fälle mit Arbeitsjahren.

Eltern unbekannt, gehindert oder verstorben

§ 11 Abs. 2a BAföG sagt: „Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.“

Unbekannt ist der Aufenthaltsort, wenn ihn auch das Amt nicht ermitteln kann, etwa über das Einwohnermeldeamt oder die Datenstelle der Rentenversicherung (Tz 11.2a.1 der Verwaltungsvorschrift). Du versicherst dazu schriftlich oder elektronisch, dass du den Aufenthaltsort nicht kennst, keine Kontaktperson deiner Eltern kennst und keinen Unterhalt von ihnen bekommst (Tz 11.2a.2). Leben deine Eltern im Ausland, schreibt das Amt sie per Auslandsrückschein an. Kommt er als unzustellbar zurück oder gibt es zwei Monate lang keine Reaktion, gilt der Aufenthaltsort als nicht ermittelbar.

Gehindert sind Eltern laut Tz 11.2a.3 zum Beispiel, wenn

  • Devisenbestimmungen ihres Landes jede Unterhaltszahlung verhindern,
  • sie im Heimatland Verfolgung befürchten müssen, wenn sie dich unterstützen,
  • dein Aufenthaltsort nicht bekannt werden darf, weil du mit schweren Straftaten bedroht wirst, etwa bei Gefahr für Leib und Leben oder Zwangsverheiratung,
  • sie in einem ausländischen Flüchtlingslager leben oder
  • sie in einem Land leben, für das das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das ganze Land ausgesprochen hat. Teilreisewarnungen reichen nicht.

Dass deine Eltern im Ausland leben, genügt allein nicht. Wollen sie keine Auskunft geben oder nicht zahlen, ist das kein Fall von Absatz 2a, sondern der BAföG-Vorausleistung.

Vollwaisen und Halbwaisen

Sind beide Eltern verstorben, gibt es kein Elterneinkommen, das angerechnet werden könnte. Eine Waisenrente zählt aber als dein eigenes Einkommen. Bei Studierenden bleiben davon 190 € im Monat anrechnungsfrei (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG). Bei Halbwaisen wird nur das Einkommen des lebenden Elternteils angerechnet.

Master, Studienabbruch und neuer Ausbildungsabschnitt

Alle Fälle aus § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 hängen am Beginn des Ausbildungsabschnitts. Ein Ausbildungsabschnitt endet mit einem Abschluss oder Abbruch (§ 2 Abs. 5 BAföG). Daraus folgt:

  • Master: Er ist immer ein eigener Ausbildungsabschnitt. Warst du im Bachelor elternunabhängig, weil du vorher fünf Jahre gearbeitet hast, bist du es im Master auch. Bist du bei Masterbeginn 30, gilt das ebenso, selbst wenn der Bachelor noch elternabhängig war.
  • Bachelor als Ausbildung: Ein abgeschlossener Bachelor von mindestens drei Jahren ist eine berufsqualifizierende Ausbildung. Arbeitest du danach drei Jahre, wird ein späterer Master elternunabhängig gefördert.
  • Studienabbruch: Mit einem neuen Studium nach einem Abbruch beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt. Arbeitsjahre dazwischen zählen dann mit. Ob du nach einem Abbruch überhaupt weiter gefördert wirst, steht im Artikel Studienabbruch und BAföG.

Wie viel BAföG bekommst du elternunabhängig?

Du bekommst den vollen Bedarf, abzüglich deines eigenen Einkommens und Vermögens über den Freibeträgen. Die Höchstsätze 2026 für Studierende:

Wohnsituation und VersicherungHöchstsatz 2026Zusammensetzung
Eigene Wohnung, studentisch versichert992 €475 € Grundbedarf + 380 € Wohnen + 102 € KV + 35 € PV
Eigene Wohnung, ab 30 freiwillig gesetzlich versichert1.088 €475 € + 380 € + 185 € KV + 48 € PV
Bei den Eltern, studentisch versichert671 €475 € + 59 € Wohnen + 102 € KV + 35 € PV
  • Eigenes Einkommen (§ 23 BAföG): Der Freibetrag liegt bei 389 € im Monat. Das entspricht einem Minijob bis 603 € brutto. Was darüber liegt, wird nach Abzug der Werbungskosten- und der Sozialpauschale voll angerechnet.
  • Eigenes Vermögen (§ 29 BAföG): 15.000 € bis 29 Jahre, 45.000 € ab 30, je 2.300 € mehr für Ehepartner und Kinder. Maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung (§ 28 Abs. 2 BAföG).
  • Ehepartner: Bist du verheiratet oder verpartnert, wird das Einkommen deines Ehepartners weiter angerechnet. Ihm bleiben 1.690 € im Monat frei (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), für Kinder mehr.

Alle Werte im Detail stehen bei den BAföG-Freibeträgen 2026.

Beispiel 1: Lisa, 32, Minijob

Lisa beginnt mit 32 ein Informatikstudium. Sie wohnt allein und ist freiwillig gesetzlich versichert. Neben dem Studium verdient sie 200 € im Minijob und hat 4.000 € auf dem Sparkonto.

  • Elternunabhängig, weil sie bei Studienbeginn älter als 30 ist
  • Minijob unter 603 € brutto: kein Abzug
  • Vermögen unter 45.000 €: kein Abzug

Lisa bekommt 1.088 € im Monat.

Beispiel 2: Tom, 28, nach Ausbildung und vier Jahren Arbeit

Tom hat eine dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen und danach vier Jahre für 2.300 € brutto im Monat gearbeitet. Mit 28 studiert er Betriebswirtschaft, wohnt allein und ist studentisch versichert. Als Werkstudent verdient er 850 € brutto im Monat.

  • Elternunabhängig über die Ausbildung plus drei Jahre Arbeit, sein Verdienst lag in jedem Jahr über der Schwelle
  • 850 € minus 102,50 € Werbungskostenpauschale = 747,50 €
  • minus 22,3 % Sozialpauschale = 580,81 €
  • minus 389 € Freibetrag = 191,81 €, die angerechnet werden

Tom bekommt rund 800 € im Monat (992 € minus 192 €).

Beispiel 3: Jana, 26, fünf Jahre gearbeitet, 18.000 € gespart

Jana hat nach dem Abitur fünf Jahre für durchschnittlich 1.800 € brutto gearbeitet und 18.000 € gespart. Jetzt beginnt sie ein Psychologiestudium und wohnt allein.

  • Elternunabhängig über die fünf Jahre Erwerbstätigkeit
  • Vermögen 3.000 € über dem Freibetrag von 15.000 €
  • 3.000 € verteilt auf zwölf Monate = 250 € im Monat (§ 30 BAföG)

Jana bekommt 742 € im Monat. Was sie vor der Antragstellung für Notebook, Umzug oder Einrichtung ausgibt, zählt nicht mehr als Vermögen. Eine schon gezahlte Mietkaution bleibt ohnehin anrechnungsfrei (Tz 29.3.2). Verschenkt sie Geld kurz vor dem Antrag an Angehörige, kann das Amt es ihr trotzdem zurechnen. Welche Nachweise das Amt zum Vermögen sehen will, steht im Artikel BAföG-Kontoauszüge.

Antrag: So beantragst du elternunabhängiges BAföG

Einen eigenen Antrag gibt es nicht. Du stellst den normalen BAföG-Antrag, online über BAföG Digital oder auf Papier, und machst die Angaben, aus denen sich dein Fall ergibt:

  • In Formblatt 1, Abschnitt 12, trägst du Ausbildungen und Arbeitszeiten lückenlos ein.
  • Du legst die Nachweise bei: Versicherungsverlauf, Zeugnisse, Lohnsteuerbescheinigungen, für den Fall ab 30 den Ausweis.
  • Formblatt 3 deiner Eltern brauchst du nicht. Steht fest, dass ein Fall aus § 11 Abs. 3 vorliegt, sind deine Eltern nicht zur Mitwirkung verpflichtet (Tz 11.3.2).
  • Ist der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt, weist du im Antrag ausdrücklich darauf hin und gibst die Versicherung nach Tz 11.2a.2 ab.

Keine Rückwirkung: rechtzeitig beantragen

BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (§ 15 Abs. 1 BAföG). Merkst du erst später, dass du elternunabhängig gewesen wärst, bekommst du für die vergangenen Monate nichts nach.

Um den Monat zu sichern, genügt ein formloser Antrag. Wirksam ist er, wenn erkennbar ist, dass du BAföG beantragst, und dein Name am Ende steht (Tz 46.1.1a). Für fehlende Unterlagen setzt dir das Amt eine Frist, die in der Regel höchstens zwei Monate beträgt (Tz 46.1.4).

Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?

Ja, nach denselben Regeln wie jedes BAföG. Im Studium ist die Hälfte Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Zurückzuzahlen sind höchstens 10.010 €, in Raten von 130 € im Monat, frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (§ 17 BAföG, § 18 BAföG). BAföG für ein Abendgymnasium oder Kolleg ist ein Vollzuschuss. Mehr dazu im Artikel BAföG-Rückzahlung.

Kein Fall passt? Dann bleibt die Vorausleistung

Erfüllst du keine der Voraussetzungen, wird das Einkommen deiner Eltern angerechnet. Zahlen sie den angerechneten Betrag nicht oder verweigern sie die Auskunft, springt das Amt mit der BAföG-Vorausleistung ein und holt sich das Geld bei ihnen zurück. Den Antrag stellst du mit Formblatt 8. Schulden dir deine Eltern nach einer abgeschlossenen Ausbildung offensichtlich keinen Unterhalt mehr, fördert dich das Amt sogar ohne ihr Einkommen (Tz 36.1.17). Wie das geht und wann Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, steht im Artikel zur BAföG-Vorausleistung.

Häufige Fragen zum elternunabhängigen BAföG

Wer bekommt elternunabhängiges BAföG?

Wer bei Beginn des Ausbildungsabschnitts 30 Jahre alt ist, nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre gearbeitet hat, nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung drei Jahre gearbeitet hat oder ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht (§ 11 BAföG Abs. 3). Außerdem bleibt das Elterneinkommen außer Betracht, wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder sie an Unterhalt gehindert sind (Abs. 2a). Bei Vollwaisen gibt es kein Elterneinkommen.

Wie hoch ist elternunabhängiges BAföG 2026?

Bis zu 992 € im Monat mit eigener Wohnung und studentischer Krankenversicherung, ab 30 mit freiwilliger Versicherung bis zu 1.088 €. Abgezogen wird dein eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 389 € und Vermögen über 15.000 € (ab 30: 45.000 €).

Wie viel muss ich verdient haben, damit die Arbeitsjahre zählen?

Dein durchschnittlicher Bruttomonatslohn muss in jedem Kalenderjahr den BAföG-Bedarf für Grundbedarf und Wohnen um 20 % übersteigen. Seit August 2024 sind das 1.026 €, von August 2022 bis Juli 2024 waren es 974,40 €, davor 902,40 € (Tz 11.3.5).

Reicht ein Minijob für die fünf Jahre?

Allein nicht, ein Minijob bringt 2026 höchstens 603 € im Monat. Zusammen mit einem zweiten Job kann es reichen, wenn der Bruttolohn im Jahresdurchschnitt über der Schwelle liegt.

Zählt Kinderbetreuung für die fünf Jahre?

Ja. Die Betreuung eines Kindes unter 14 im eigenen Haushalt gilt als Erwerbstätigkeit, ohne Einkommensschwelle (Tz 11.3.6a). Das gilt nicht für Zeiten, in denen du gleichzeitig eine förderungsfähige Ausbildung gemacht hast. Mutterschutz zählt, wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast und dein Einkommen mindestens 855 € erreicht (Tz 11.3.8).

Bekomme ich mit 30 automatisch elternunabhängiges BAföG?

Ja, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts 30 bist. Maßgeblich ist der Monat, in dem die Vorlesungen beginnen. Wirst du mitten im Studium 30, bleibt dieses Studium elternabhängig. Ein späterer Master ist ein neuer Ausbildungsabschnitt.

Bin ich ab 25 elternunabhängig, weil das Kindergeld endet?

Nein. Das Ende des Kindergelds spielt für das BAföG keine Rolle. Ohne einen der Fälle aus § 11 wird das Einkommen deiner Eltern auch mit 25 weiter angerechnet.

Bekomme ich im Master elternunabhängiges BAföG?

Der Master ist ein eigener Ausbildungsabschnitt, die Voraussetzungen werden bei Masterbeginn geprüft. Warst du im Bachelor schon elternunabhängig, bleibt es dabei. Ein Bachelor von mindestens drei Jahren mit anschließend drei Jahren Arbeit macht den Master elternunabhängig.

Wird das Einkommen meines Ehepartners angerechnet?

Ja. Elternunabhängig fällt nur das Einkommen der Eltern weg. Vom Einkommen deines Ehepartners bleiben 1.690 € im Monat frei, der Rest wird angerechnet (§ 25 BAföG).

Muss ich Formblatt 3 meiner Eltern einreichen?

Nein. Steht fest, dass ein Fall aus § 11 Abs. 3 vorliegt, sind deine Eltern nicht zur Mitwirkung verpflichtet (Tz 11.3.2). Belege deinen Fall deshalb gleich mit dem Antrag.

Kann ich elternunabhängiges BAföG rückwirkend beantragen?

Nein. BAföG gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 BAföG). Ein formloser Antrag sichert den Monat, die Formblätter reichst du nach.

Zählt mein Bundesfreiwilligendienst für die fünf Jahre?

Ja. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ, Wehr- und Zivildienst gelten als Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Verdienst (Tz 11.3.7).

Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet, wenn sie im Ausland leben?

Grundsätzlich ja. Nur wenn sie an Unterhalt gehindert sind, etwa durch Devisenbestimmungen, drohende Verfolgung, ein Flüchtlingslager oder eine landesweite Reisewarnung, bleibt ihr Einkommen außer Betracht (Tz 11.2a.3). Zahlen sie einfach nicht, hilft die BAföG-Vorausleistung.

Muss ich elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?

Ja, wie jedes Studierenden-BAföG: zur Hälfte, höchstens 10.010 €, frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

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