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BAföG Vorausleistung ~ wenn die Eltern mein Studium nicht unterstützen?

BAföG Vorausleistung ~ wenn die Eltern mein Studium nicht unterstützen?

Studenten haben (k)ein entspanntes Leben

Studieren ist wie arbeitslos sein. Außer, dass die Eltern stolz sind. So denken wahrscheinlich die meisten, die selbst nie studiert haben über Studenten. Nur sind eben nicht alle Eltern stolz auf ihre studierenden Kinder. Einigen wäre es lieber, ihr Nachwuchs würde eine duale Ausbildung mit Ausbildungsgehalt machen, statt ihnen weitere drei bis fünf Jahre auf der Tasche zu liegen. Manche Eltern wollen ihre Kinder schlichtweg nach dem Schulabschluss nicht weiter finanzieren, andere können es einfach nicht.

Letzteren hilft der Staat mit BAföG. Dazu müssen die Eltern aber ihr Einkommen dem BAföG Amt gegenüber offenlegen, um nachzuweisen, dass sie diese Sozialleistung wirklich brauchen, um ihrem Kind eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen. Nicht jedem ist das so klar und so erreichen mich täglich Nachrichten von Studierenden, die Schwierigkeiten bei ihrem BAföG Antrag haben, weil ein oder beide Elternteile sich weigern, ihnen die notwendigen Einkommensnachweise zur Verfügung zu stellen oder den errechneten Unterhaltsanspruch zu leisten.

BAföG ist wie Hartz4 für Studenten

Wie auch  Hartz4 ist BAföG eine Sozialleistung, die dem Nachweis einer Bedürftigkeit unterliegt. Wer also über ein gewisses Einkommen und/oder Vermögen verfügt, bekommt kein BAföG. Hinzu kommt, dass  Eltern gemäß § 1610 BGB dazu verpflichtet sind dafür zu sorgen, dass ihre Kinder ein Dach über dem Kopf, etwas zu Essen auf dem Tisch und Kleidung zum Anziehen haben bis sie eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Unterhaltspflicht ist unabhängig vom Alter des Kindes. Deshalb müssen Eltern beim BAföG Antrag ihrer Kinder ihr Einkommen nachweisen, damit das Amt feststellen kann, inwiefern die Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht tatsächlich nachkommen können.

Ist das elterliche Einkommen zu gering, um allen ihren Kindern den nötigen Unterhalt während der Ausbildung/Studium zu leisten, erhalten die Kinder zusätzlich zum Unterhalt der Eltern BAföG. Je höher das elterliche Einkommen, desto weniger BAföG bekommst du also.

Alle, die vor dem Studium schon eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sollten unbedingt diesen Artikel lesen, um elternunabhängiges BAföG zu erhalten!

Was tun, wenn ich keine Einkommensnachweise meiner Eltern  für meinen BAföG-Antrag bekomme?

In einigen Fällen ist es schwer für Studierende an die notwendigen Unterlagen ihrer Eltern für den BAföG Antrag zu kommen und diese dem Amt vorzulegen. Gründe hierfür sind üblicherweise:

  • fehlender Kontakt zu Mutter und/oder Vater
  • Weigerung der Mutter und/oder Vater Einkommensnachweise zur Verfügung zu stellen
  • Weigerung der Mutter und/oder Vater Unterhalt zu leisten

Für all diese Fälle gibt es das BAföG Formblatt 8 bzw. den Antrag auf Vorausleistung.

vorausleistung

Was ist ein Antrag auf BAföG Vorausleistung?

Mit dem Formblatt 8 kannst du deinen Unterhaltsanspruch ans Land übertragen. Damit schulden deine Eltern bzw. der unkooperative Elternteil nicht mehr dir, sondern dem Land Geld. Das BAföG Amt hat damit die Möglichkeit für deine Eltern in Vorausleistung zu gehen und den säumigen Anteil an dich vorzustrecken bis es die Angelegenheit mit deinen Eltern geklärt hat. Das Amt kann damit deine Eltern direkt auffordern Einkommensnachweise einzureichen  und kann sie notfalls auch verklagen, wenn nötig.

Dazu sei aber auch gesagt, dass die Ämter /Sachbearbeiter unterschiedlich mit dem Thema BAföG Vorausleistung umgehen. Einige gehen sofort Vorausleistung und kontaktieren den betroffenen Elternteil ohne Wenn und Aber direkt selbst, andere fordern vom Antragsteller erst einen eindeutigen Beweis dafür, dass alles mögliche versucht wurde, selbst an die Einkommensnachweise zu kommen, bevor sie irgendwas selbst tun. Daraus resultiert, dass manche Antragsteller monatelang weder BAföG noch Unterhalt bekommen. Das ist  der Worst Case, bei dem man sich tatsächlich an einen Anwalt wenden sollte.

Antragsfrist für Vorausleistung gemäß §36 BAföG

Im Prinzip gibt es keine Frist, allerdings kann man die Vorausleistung nicht rückwirkend beantragen, wenn man innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Bescheids Formblatt 8 oder einen formlosen Antrag (= einfacher Brief ohne Formulare) einreicht. Ansonsten gilt die Leistung erst ab dem Kalendermonat, in dem man die Vorausleistung beantragt. Siehe Verwaltungsvorschrift zu § 36 BAföG 36.1.7.

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine Eltern verklagt werden?

Deinen Eltern steht es frei zu entscheiden, WIE sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Gemäß § 1612 BGB sind deine Eltern nicht verpflichtet, dir Geld zu geben. Solange du bei ihnen wohnen kannst und verpflegt wirst, musst du plausibel erklären können, warum du davon keinen Gebrauch machst. Oder du verzichtest schlichtweg auf den Unterhalt und versuchst das Finanzloch folgendermaßen zu stopfen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

20 Kommentare

  • Hallo,

    ich habe eine Frage, habe die letzten 2 Jahre sehr viel mitgemacht im Bezug auf die Finanzierung meines VZ Fernstudiums.
    Vorher habe ich eine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen und nicht ganz 3 Jahre VZ im öffentlichen Dienst gearbeitet.
    Nachdem ich anfangs 140€ Bafög erhalten habe, habe ich meine Vater kontaktiert und nach meinem zustehenden Unterhaltsbeitrag gefragt. Dieser lehnte ab. Er will damit nichts zu tun haben. Daraufhin bin ich zu einer Anwältin für Familienrecht. Das Verfahren hat sich jetzt nun fast 2 Jahre gezogen und wurde leider eingestellt da ich aufgrund meines Studienkredites ein zu hohes Einkommen habe. Da ich aber aufgrund des wenigen Bafögs einen KFW beantragen musste und mir quasi nichts anderes übrig blieb, interessiert niemanden. Nach dem das Verfahren eingestellt wurde habe ich mich erneut beim Bafög Amt telefonisch gemeldet, zum Glück habe ich einen neuen Berater der mich das erste mal seit beginn meines Studiums über das Formblatt zur Voraussleistung aufgeklärt hat. Meine Vorherige Beraterin war der Teufel in Person. Mehrmals hatte sie einfach aufgelegt mitten im Gespräch. Mehrmals habe ich sie über meine finanzielle sowie mentale Lage schriftlich informiert und mehrmals habe ich mitgeteilt, dass mein Vater kein Unterhalt zahlt und ich ratlos bin. Das habe ich sogar schriftlich dokumentiert und kann es jederzeit nachweisen. Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich den Unterhalt Rückwirkend ab Beginn des Studiums erhalte durch das Formblatt zur Voraussleistung? Meine WG wurde damals nebenbei aufgelöst, ich hatte bzw. habe bis jetzt hohe Schulden und führe seit Beginn des Studiums einen Überlebenskampf. Eine Zeit lang habe ich nur 5,50€ Bafög erhalten und bin aufgrund dessen von heute auf morgen arbeiten gegangen 30h in der Woche. Das habe ich dem Bafög Amt auch mitgeteilt, rechtzeitig. 6 Monate später sollte ich 1600€ zurückzahlen, obwohl ersichtlich ist, das ich mich im Dispokredit befinde und das seit mehreren Monaten, was hauptsächlich dem Bafög Amt zu schulden ist. Ich musste Arbeiten gehen, sonst wäre ich Obdachlos geworden und hätte zudem meine Studiengebühr nicht zahlen können. Jetzt komme ich auch noch ins 5 Fachsemester und habe Angst einen Leistungsnachweis abgeben zu müssen, da ich natürlich aufgrund meiner Situation und den schlaflosen Nächten mein Studium nicht so absolvieren konnte bzw. kann wie vorgestellt. Sollte ich mir in diesem Fall einen Anwalt für Sozialrecht zur Seite holen? Bin absolut überfordert. Entschuldigung für meine Ausdrucksweise. Ich hoffe irgendwer kann mir weiterhelfen oder ist vielleicht in einer ähnlichen Situation.
  • Hallo Luisa,

    mein Ex-Mann ist Engländer und wohnt in England. Unsere 3 Kinder (16,18, 20) und ich leben in Deutschland. Das mittlere Kind möchte nun in Österreich studieren. Ich habe gemeinsam mit ihr den Bafäg Antrag ausgefüllt und auch meinen Teil zum EInkommen ausgefüllt. Mein Ex-Mann wird höchstwahrscheinlich nicht der Aufforderung nachkommen, seine Einkommensnachweise einzureichen. Welche Konsequenzen hat seine Weigerung? Können die deutschen Behörden überhaupt gegen einen britischen Staatsbürger, der in UK lebt rechtlich vorgehen? In Großbritannien sind Eltern nicht verpflichtet, die Universitätsausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Ich habe ein mittleres EInkommen, aber als alleinerziehende Mutter von drei Kindern in Schule/Studium/Ausbildung kann ich das Auslandsstudium meiner Tochter nicht komplett alleine finanzieren.
    Vielen Dank für Deine EInschätzung der Situation.

    Wilma
  • Hallo!
    Ich habe elternunabhängiges Bafög beantragt (habe meine Ausbildung Anfang August 2016 bis Ende Juni 2019 gemacht und danach von Ende Juni/Anfang Juli 2019 bis Ende Juni 2022 festangestellt gearbeitet) jedoch habe ich jetzt einen Brief bekommen das das Amt trotzdem das Einkommen meiner Eltern wissen möchte (vermutlich weil ich nur 35 Monate Ausbildung und 36 Monate festangestellt gearbeitet habe, mir also genau 1 Monat fehlt um auf genau 6 Jahre zu kommen). Vor der Ausbildung habe ich mein Fachabi Richtung Gestaltung gemacht. Nachdem ich jetzt 3 Jahre gearbeitet habe, habe ich mich dazu entschieden ein Studium zu beginnen, was nicht im Zusammenhang mit meiner Ausbildung steht (mein Beruf war Schneiderin, jetzt studiere ich Architektur). Meinst du das meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, laut meines Ausbildungsverlaufes und ich somit mit dem Formblatt 8 eine Chance hätte doch noch das elternunabhängige Bafög zu beantragen?
    Liebe Grüße, Anna
  • Hallo Luisa,
    ich habe eine Ausbildung zur Automobilkauffrau abgeschlossen. Im Anschluss auf der BOS mein Fachabitur im Bereich Wirtschaft bestanden.
    Ein Studium war für mich und meine Eltern bis dato kein Thema. Erst nach dem Fachabi kam die Idee zum Studium allerdings im Bereich "Medienmanagement" was fachlich nicht unbedingt im Zusammenhang steht. Ich würde gerne elternunabhängiges Bafög beantragen um mein Studium zu Finanzieren. Meine Eltern sind nicht einverstanden in ihr Einkommen Einsicht zu gewähren, auch die Finanzierung meines Studiums wäre für meine Eltern nicht möglich. Besteht für mich eine Chance auf ein elternunabhängiges BAfög. Hoffe und Freue mich auf eine Nachricht, da ich überhaupt nicht weiter komme.
    Vielen Lieben Dank für eure Einschätzung
  • Hey Franziska,

    warum holst du dein abi nach, wenn du ein Studium nichtmal in Erwägung ziehst? Das wird dich das Amt auch fragen. Bei so einem Lebenslauf ist elternunabhängiges BAföG eher unwahrscheinlich. Hast du seit deiner Ausbildung wenigstens mal Teilzeit irgendwo gearbeitet? klingt so als würden Ausbildung Abi und Studium mehr oder weniger direkt hintereinander ablaufen. Ich nehme an, dass du ein eijähriges Fachabi aufgrund der Ausbildung machen konntest. Das Fachabi wiederum ist die Zugangsvoraussetzung fürs Studium. Damit sehe ich persönlich einen sehr engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, vor allem, wenn du dazwischen nur wenig bis gar nicht gearbeitet hast.
  • Hallo Luisa,
    ich hab im September 2021 BAföG beantragt. Da ich bereits zwei abgeschlossene Ausbildungen habe sind meine Eltern laut BGB nicht mehr unterhaltspflichtig und ich werde weder finanziell noch durch Sachgüter von ihnen unterstützt. Ich lebe auch nicht mehr bei ihnen. Vom Studierendenwerk wurde mir im September 21 geraten, direkt das Formblatt 8 mit einzureichen und ein Schreiben meiner Eltern, in dem sie sich dazu äußern. Trotzdem sollte ich auch die Einkommensnachweise der Eltern einreichen. Da ich ganz normalen Kontakt zu ihnen Pflege, war dies kein Problem. Also habe ich alles eingereicht und erst jetzt im Mai gab es Post vom Studierendenwerk, dass mein Antrag auf BAföG abgelehnt wurde. Ich habe beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen, der mir gesagt hat ich solle das Formblatt 8 ausfüllen. Ich erklärte ihm, dass ich dies schon im September 2021 gemacht habe. Daraufhin sagte er es müsse nochmal ausgefüllt werden. Das habe ich dann schließlich gemacht. Jetzt haben meine Eltern Post bekommen, dass sie die Möglichkeit haben sich zu äußern, oder es nicht tun und meiner Aussage somit zustimmen. In dem Brief steht auch, dass sie sich das Geld ggf. gerichtlich zurück holen.

    Aber hier muss man doch sagen, dass meine Eltern im Recht sind, richtig? Laut Bafögrecht sind sie unterhaltspflichtig, nach BGB jedoch nicht. Und da das BGB über dem Bafögrecht steht, muss die Vorausleistung nicht von meinen Eltern zurückgezahlt werden.

    Ich wäre sehr dankbar über eine kurze Antwort.

    Liebe Grüße und schonmal vielen vielen Dank!
  • Hallo Luisa,
    ich habe im Oktober angefangen zu studieren und habe einen Bafög-Antrag gestellt. Mein Vater hat alles ausgefüllt, aber leider bekomme ich bis heute kein Geld, weil meine Mutter bisher ihr Einkommen nicht offengelegt hat (das war bei meiner Schwester vor Jahren auch schon so). Ich habe zu meiner Mutter seit Jahren keinen Kontakt, habe dann an die mir bekannte letzte Adresse per Einschreiben/Rückschein den Brief mit der Bitte, dass sie mir das Formblatt 3 ausfüllt, geschickt und zurückbekommen mit "Empfänger unbekannt".

    Seitdem schreibt das Bafög-Amt sie an und setzt ihr immer wieder neue Fristen und droht Bußgeld an. Ich werde immer nur vom Bafög-Amt vertröstet, dass ich nochmal anrufen soll, wenn die nächste Frist verstrichen ist. Trotzdem, dass ich von Anfang an Formblatt mit ausgefüllt und abgegeben habe, habe ich bis heute kein Geld vom Bafög-Amt bekommen. Meine Schwester hat während ihres Studiums den Höchstsatz bekommen, da mein Vater nicht viel verdient und meine Mutter nie geantwortet hat (selbst wenn sie geantwortet hätte, die hat seit 20 Jahren nicht mehr gearbeitet, da wird sie damit jetzt auch nicht angefangen haben). Ich verstehe also nicht, wo das Problem beim Bafög-Amt liegt.

    Kennst Du solche Situationen? Ist das normal, dass das Bafög-Amt sich so viel Zeit lässt?

    Liebe Grüße und schon mal vielen Dank vorab
  • Hey Volker,

    §36 BAföG sagt dazu, dass dir Vorausleistungen zustehen, wenn deine Mutter nachweislich unkooperativ ist und "[die] Bußgeldfestsetzung oder Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens nicht innerhalb zweier Monate zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte geführt haben oder rechtlich unzulässig sind, insbesondere weil die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben." Sieht so aus als hätten sie 2 Monate Zeit. Weiß das Amt, dass das bei deiner Schwester genauso gelaufen ist? Du kannst auch versuchen, einen Vorschuss zu beantragen. Den bekommt man, wenn dein Erstantrag nach 6 Wocchen nicht abgeschlossen werden kann und oder nach 10 Wochen noch keine Überweisung erfolgte.
  • Hallo Luisa,

    meine Mutter sollte mir laut Bafög-Bescheid einen monatlichen Unterhalt von ca. 420€ zahlen.
    Als mittelständige, verwitwete Rentnerin ist ihr dies schlichtweg finanziell unmöglich. Ich habe
    nach Empfehlung des Bafög-Amtes Formblatt 8 mit einem Anhang, in dem ich diese finanzielle Situation schildere,
    eingereicht. Wird die Vorausleistung in so einem Fall vom Staat übernommen oder muss Sie das
    Geld ohnehin irgendwann zurückzahlen? Was denkst du? Hättest du mir einen Tipp wie ich in dieser
    Situation vorgehen sollte?

    Herzliche Grüße
  • Hey Julian,

    ich würde mich auf eine Rückzahlungsforderung einstellen. Rein rechnerisch ist es ihr ja finanziell möglich. Ihre Ausgaben sind i.d.R. egal. Ich kenne aber auch nicht das allerletzte Schlupfloch. Mit dem Formblatt 8 hast du deinen Unterhaltsanspruch offiziell ans Amt abgetreten. Ich habe da leider keinen Tipp für dich. Ich hab keine Härtefallregelung oder ähnliches für deine Mutter gefunden, kenne aber auch nicht jedes existierende Schlupfloch, wenn auch sehr viele.
  • Noch dazu zu erwähnen. Meine Mutter ist nicht aufzufinden. Ich müsste bei jedem Antrag Briefe mit rückschein senden, damit es nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund fällt sie komplett aus der Bafög Geschichte raus.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine Frage..
    ich habe vor kurzem auf Grund von Corona Semester einen Antrag gestellt. Davor habe ich eine Vorausleistung erhalten. Mein Vater ist Pflegebedürftig und lebt in Spanien. Er bekommt zwar deutsche Rente aber es reicht nicht aus. Allein die Rechnung an Medikamente, soziale Pfleger usw. Er kann sozusagen mir nicht dabei unterstützen was ich vollkommen verstehen kann. Ich habe aber Kindergeld seit dem Anfangs des Studium bis voraussichtlich nächster Monat. Bafög verlangt willkürliche Unterlagen, welche unmöglich ist in Spanien zu besorgen. Mein Vater ist bettlägerig und kann sich nicht bewegen. Er schreibt alle Briefe an Bafög per Hand und schildert seine Situation. Jedoch wurde er von Seiten des Bafögamtes mit Zwangsgeld verklagt. Egal wie oft er seine Unterlage vorgelegt und seine Situationen geschildert hat, bekommt er eine Ablehnung.

    Meine Frage lautet : was kann ich in diese Situation tun? Wenn Bafög vorschreibt, dass mein Vater 750€ mir Monatlich zahlen muss aber er nur 400€ kann. Wie kann ich Bafögamt am besten die Situation mitteilen? Gibt es einen anderen Ausweg? Muss ich mein Vater verklagen?
  • Hey Marista,

    es steht dir und deinem Vater völlig frei zu entscheiden, wie viel er dir zahlt. Wenn ihr euch auf 400 Euro einigt, gibt es keinen Grund ihn zu verklagen. Ob du auf das Geld bestehst oder nicht, entscheidest du allein. Das Amt kann ihn aber verklagen, wenn er seinen Anteil an den Vorausleistungen nicht ans Amt zurückzahlt. Das war sowas wie eine "Leihgabe" vom Amt für euch. Wenn du das mit deinem Vater für die Zukunft geklärt hast, beantrage künftig einfach keine Vorausleistung mehr.

    wenn ihr der Meinung seid, dass die 750 Euro nicht korrekt berechnet wurden, könnt ihr Widerspruch einlegen. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für den informativen Artikel, vor allem das Video hat mir Klarheit gebracht.
    Nun zu meiner Situation:
    Ich habe eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung und habe in diesem Bereich nicht weitergearbeitet. Im Anschluss bin ich auf die Berufliche Oberschule und habe mein Abitur nachgeholt. In diesen 2 Jahren erhielt ich Bafög. Danach habe ich ein Jahr gearbeitet und werde nun zum WS mit dem Studieren beginnen (fachfremdes Studium, verglichen zur Ausbildung).
    Somit würde eine ein-jährige Lücke zwischen der Förderung bestehen. Kann ich für den Bachelor trotzdem noch Bafög beantragen? Oder muss der Förderungszeitraum lückenlos sein?
    Und falls die Förderung möglich ist: muss ich dann erneut einen Erstantrag abgeben?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Kilian,

    Lücken sind kein Ausschlusskriterium. Der Lebenslauf muss zwar lückenlos angegeben werden, das bedeutet aber nicht, dass man keine Zeiten darin haben darf, in denen man arbeitslos war und auch sonst nichts weiter gemacht hat. Es muss einfach nur im Antrag so drinstehen.
  • Hi Luisa ich habe eine Frage,
    ich habe eine abgeschlossene Ausbildung (3 Jahre), habe 1 Jahr gearbeitet, jetzt studiere ich an der Uni.
    Mein Vater kann nicht arbeiten seit 2015 wegen Krebs, bekommt ALG II, meine Mutter ist Argentinierin, wohnt getrennt von uns seit 6 Jahre, seitdem weiß nicht mehr von ihr.
    Gäbe es da eine Chance elternunabhängiges BAföG zu bekommen? Ich will an der Stelle nicht mein Vater verklagen, da er auf keinen Fall mein Unterhalt bezahlen kann und muss auch nicht. Welche Konsequenzen gäbe es dann für meine Mutter dort in Argentinien? ich habe kein Kontakt mehr zu ihr aber ich will ihr auch nicht Probleme bereiten, weil ich jetzt studiere.

    Liebe Grüße und vielen Dank,
  • Hey Sophia,

    dein Vater hat ohnehin kein anrechenbares Einkommen. Du brauchst gar kein elternunabhängiges BAföG, zumindest nicht, was ihn angeht. was deine Mutter betrifft bist du verpflichtet sie um Einkommensnachweise zu bitten, ob ihr das wollt spielt keine Rolle. Du MUSST Sie fragen. Wenn sie nicht mitmacht, beantrage Vorausleistung. Dann fordert das Amt die Unterlagen ein. also frag sie lieber selbst, wenn du kannst und ihr keine Probleme bereiten willst. Wenn du eine Chance auf elternunabhängiges BAföG willst, müssen dich beide Elternteile bei dem antrag unterstützen. Dazu gehört auch ihr Einkommen offenzulegen. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hey Luisa,
    Vielen Dank für diesen Artikel! Er hat mir
    wirklich sehr weitergeholfen.

    Wie sehen die Chancen bei mir aus?
    Ich habe nach meinem Realschulabschluss ein FSJ gemacht, anschließend mein Fachabitur und die Ausbildung zur Erzieherin. Mit meinen Eltern waren auch nur diese Schritte abgesprochen. Nach Abschluss meiner Ausbildung habe ich mich während des Bewerbungszeitraums dazu entschieden noch ein Studium im Bereich Psychologie zu beginnen. Meine Eltern haben erst davon erfahren, als ich bereits immatrikuliert war.

    Ich sehe zwischen Fachabi und Ausbildung zur Erzieherin keinen direkten fachlichen Zusammenhang zum Studium Psychologie, jedoch besteht ein zeitlicher Zusammenhang, da ich nach meiner Ausbildung nicht mehr gearbeitet habe.

    Wie schätzt du die Situation ein?

    Liebe Grüße und vielen Dank für alles!!
  • Hey Michelle,

    kann ich nicht einschätzen, könnte aber klappen, wenn das Abi vor der Ausbildung kam.

Was denkst du?