Hast du schonmal daran gedacht, dich im Studium selbstständig zu machen? Nein? Dann ist jetzt der Moment gekommen! Wir teilen heute 7 gute Gründe mit dir, selbstständige Arbeit im Studium zu verrichten.
Ich heiße Barbara, bin 27 Jahre alt und habe mich im Mai 2008 nebenberuflich selbstständig gemacht. Genau genommen habe ich zu diesem Zeitpunkt mein Gewerbe angemeldet und den Schritt ins Ungewisse gewagt. Damals war ich im zweiten Semester meines Magisterstudiums.
Wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht, hat man verschiedene Möglichkeiten: Man kann freiberuflich arbeiten oder man kann, wie ich, ein Gewerbe anmelden. Beides is
Was genau man wählt, hängt in erster Linie von deiner Tätigkeit ab. Die freien Berufe sind klar definiert dazu gehören zum einen Anwälte und Ärzte, aber auch Musiker, Fotografen, Berater, Programmierer, Autoren- und Übersetzer.
Es empfiehlt sich, genau zu überprüfen, ob du deine Tätigkeit womöglich als Freiberufler durchführen kannst. Denn Freiberufler genießen im Vergleich zu Gewerbetreibenden einige Vorteile. Dazu gehören zum Beispiel:
Als Freiberufler musst du dich nicht mit dem Gewerbeamt beschäftigen. Das spart dir jede Menge Papierkram.
Für Freiberufler zahlst du keine Mitglirdgebühren bei der IHK oder Handelskammer.
Freiberufler zahlen auch weniger Steuern als Gewerbetreibende. Das kommt aber auch erst zum Tragen, wenn du mehr als 24.500 Euro Gewinn machst. Das wäre für selbstständiger Arbeit im Studium schon sehr beachtlich aber nicht unmöglich. Einem erfolgreichen Freiberufler bleibt also mehr von seinem Geld als einem genauso erfolgreichem Gewerbetreibenden
Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten benötigen eine Gewerbeanmeldung. Du darfst aber auch ein Gewerbe trotz freiberuflicher Tätigkeit anmelden. Dein Gewerbe darfst du selbst frei definieren und darin dürfen auch freiberufliche Tätigkeiten enthalten sein.
Als Blogger befasst du dich hauptsächlich mit dem Schreiben und veröffentlichen von Texten. Du bist also Autor bzw. Autorin. Wenn du aber Werbeeinnahmen mit dem Blog generierst, betreibst du mit deinem Blog ein Gewerbe. Ähnlich ist es auch mit Buchautoren. Wird dein Buch über einen Verlag vertrieben, darfst du dich als Freiberufler bezeichnen, verkaufst du es selbst z.B. über edeinen eigenen Online-Shop, betreibst du ein Gewerbe. Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt.
Darüber hinaus ist die Abrechnung für Freiberufler leichter, denn als Jahresabschluss muss lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung angefertigt werden. Dafür bietet das Finanzamt ein eigenes Formular an, mit dem es möglich ist, die Einnahmen und die Ausgaben miteinander zu verrechnen. So erhältst du den Gewinn, den du versteuren musst. Alternativ kannst du auch ein Tool wie lexoffice nutzen. Ich nutze Lexoffice schon seit Jahren und bin heilfroh, dass es sowas gibt. Für 5,90 Euro monatlich kann ich Rechnungen schreiben und erfassen. Ich brauche mir keine Gedanken darüber zu mache und bereite damit automatisch alles wichtge für die Steuererklärung vor ohne mir Gedanken darüber machen zu müssen, was und wie ich Sachen von der Steuer absetzen kann. Das macht Lexoffice automatisch für mich. Ich muss nur noch die automatisch erstellte EÜR ausdrucken und hab sofort einen Einkommensnachweis, den ich überall (z.B. BAföG- oder Finanzamt) vorlegen kann. Aktuell gibt es bei lexoffice 50% Rabatt . Damit hast du für 2,95 Euro monatlich (ohne Mindestvertragslaufzeit) alles, was du für deine selbstständige Arbeit im Studium brauchst. Lexoffice ist nicht nur einfach und preiswert ist, sondern man kann es auch monatlich kündigen, up- und- downgraden. Ich mache alle 3 Monate ein einmonatiges Upgrade, um meine Umsatzsteuervorauszahlung direkt ans Finanzamt zu übermitteln. Das ist genau ein Klick, mehr nicht. Das Finanamt zieht das Geld direkt von meinem Girokonto ab und ich muss gar nichts weiter tun. Sobald das erledigt ist, wechsel ich wieder zurück in den günstigeren Tarif von 5,90 der für meine Bedürfniss völlig ausreicht.
Ich weiß, das klingt voll nach Werbetext, aber ich meine wirklich jedes Wort davon ernst. Ich hasse Papier. Zumal ich viel rum komme. Wenn's dir nicht gefällt, kannst du ja sofort wieder kündigen. Im schlimmsten Fall hast du 2,95 Euro verloren.
Ich hatte in meinem ersten Semester an der Uni einige Male an der Messe in Frankfurt gejobbt. Erst auf Minijob-Basis, bis mir klar wurde, dass es für mich mehr Vorteile hätte, wenn ich mich selbstständig machen würde.
Ich wurde auf ein Internetportal aufmerksam, über das man Messe- und Promotionjobs bekommen kann. Aber dafür brauchte man in den meisten Fällen einen Gewerbeschein. Das wollte ich mir nicht entgehen lassen. Ich wollte nicht in den Alltagstrott und jede Woche die gleichen Handgriffe machen. Ich hatte einen Nebenjob an der Tankstelle um die Ecke. Aber dauerhaft konnte ich mir das absolut nicht vorstellen.
Mit dem Gewerbeschein konnte ich verschiedene Jobs machen. Noch dazu war ich flexibel und konnte meine Zeit einteilen, wie ich wollte. Da ich damals noch nicht genau wusste, was ich künftig alles anbieten würde, habe ich einfach ein Gewerbe eröffnet und mal alles eingetragen, was mir so eingefallen ist: Sprachdienstleitungen, Messedienstleistungen und Marketing. Ein paar Jahre später kam noch Fitnesstraining hinzu. Denn der große Vorteil des Gewerbes ist, dass man viele verschiedene Tätigkeiten darunter laufen lassen kann. Als Freiberufler sieht das ein bisschen anders aus.
Wer offiziell in Vollzeit immatrikuliert ist und nebenbei nicht mehr als 20 pro Woche arbeitet kann zusätzlich zum Einkommen staatliche Unterstützung in Form von BAföG beantragen. Diese betrifft im besten Fall 861 Euro monatlich für kinderlose Studenten in Deutschland. Zusätzlich zum BAföG darfst du 5.040 Euro Jahresgewinn mit deiner selbstständigen Tätigkeit machen, ohne, dass dir was vom BAföG abgezogen wird.
Der Gewinn entspricht den von dir in Rechnung gestellten Einnahmen abzüglich deiner Kosten für deine selbstständige Tätigkeit, die für die Ausübung deiner selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind wie zB. Kameraequipment für einen Fotografen. Welche Kosten abzugsfähig sind, hängen folglich unmittelbar mit der Art deiner Tätigkeit zusammen und können deshalb für jeden anders aussehen. Am besten befragst du hierzu einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Als Selbstständiger bist du ohnehin dazu verpflichtet jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
In den Sommerferien habe ich teilweise sieben Tage die Woche gearbeitet. Warum? Weil ich es wollte!
Dafür habe ich mir die Vorlesungszeit mehr oder weniger ganz frei gehalten. Und weißt du was? Ich habe meinen Magister in 8 Semestern abgeschlossen. Inklusive meiner Magisterarbeits- und der Prüfungsphase, Auslandssemester, für das ich ein Urlaubssemester genommen hatte und inklusive Auslandspraktikum. Damit habe ich vor Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen. Und man kann nicht sagen, dass ich auf irgendetwas verzichtet hätte.
Und jetzt rate mal, wie viele Semester meine Kommilitonen brauchten, die einen Nebenjob hatten, bei dem sie durchgängig und auch während des Semesters gearbeitet haben?
Ich verrate es dir: doppelt so lang!
Ich sage nicht, dass das nicht auch Typsache ist. Das ist es nämlich bestimmt!
Aber ich verspreche dir, dass es grandios ist, wenn du dir deine Zeit frei einteilen kannst und mit einem Lächeln von der Arbeit nach Hause kommst, selbst wenn es der 10. Tag in Folge war. Denn du hast es dir so ausgesucht! Es war deine Entscheidung!
Schon als Kind wollte ich immer einen selbstständigen Beruf ergreifen. Aber wie kommt man als Kind auf so eine Idee? Ganz einfach: Mein Vater ist selbstständig und er war in meiner Kindheit immer da. Er ist mit uns Kindern im Sommer ins Schwimmbad gegangen, spazieren und auf lange Fahrradtouren und im Winter waren wir zum Schlittenfahren auf dem Feldberg.
Meine Mutter hingegen war Angestellte. Sie war ständig weg. Und wenn sie von der Arbeit kam, war sie müde und schlecht gelaunt.
Ich habe zwar durchaus wahrgenommen, dass mein Vater dafür zum Beispiel nachts und am Wochenende arbeiten musste, aber er war sein eigener Herr.
Von klein auf wusste ich daher: Das will ich auch! Ich will nicht miesepetrig durchs Leben gehen, weil ich mich für die Firma eines anderen kaputt mache und dafür ein lausiges Gehalt bekomme, dass nicht im Verhältnis zu meinem Aufwand steht.
Ich möchte selbst entscheiden können, wann ich wie viel arbeite. Und lieber möchte ich dabei im Schnitt weniger verdienen und mehr arbeiten, wenn das die Konsequenz ist.
Na gut, die Sache war dann für mich schnell entschieden: Ich hatte das schon immer im Hinterkopf und nun bot sich mir die Möglichkeit, mich selbstständig zu machen. Gesagt, getan!
Meine Mutter tobte. Sie sagte, ich würde mein Leben zerstören.
Mir wurde oft gesagt, dass ich mutig sei, mich in so jungen Jahren selbstständig zu machen. Aber ich nenne es nicht Mut. Ich nenne es Logik! Es war logisch, dass ich 25€ zahle (Kosten für die Gewerbeanmeldung) und sich damit für mich eine völlig neue Welt erschließt. Es war logisch das Risiko auf mich zu nehmen. Es gab nämlich keines! Ich hatte keine Angestellten, keine Büroräume, keine Anschaffungen oder sonstige laufende Kosten, die mir entstehen würden. Die habe ich immer noch nicht. Nach sieben Jahren Selbstständigkeit habe ich immer noch keine Kosten. Ich mache sogar meine Buchhaltung selbst. Mit Lexoffice für 5,90
Wenn man mich also zurück ins Jahr 2008 schicken würde und ich die Entscheidung neu treffen müsste, wäre sie absolut die gleiche! Es war die beste Entscheidung meines Lebens!
Aus meiner Sicht, ist eine selbstständige Tätigkeit einem Angestelltenverhältnis neben dem Studium aus folgenden Gründen immer wieder vorzuziehen:
Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Studium mit selbstständiger Arbeit teilweise oder ganz zu finanzieren, aber nicht weißt welche profitablen Fähigkeiten du besitzt, dann empfehle ich, dir ein Blatt Papier zu schnappen und 20 Titel für Bücher zu notieren, die du schreiben könntest. Überlege dir also Themen, die dich interessieren und von denen du wenigstens ein bisschen Ahnung hast. Du musst auf diesem Gebiet kein ausgewiesener Experte sein. Vielleicht sind auch Themen dabei, in die du dich gerne einarbeiten würdest, wenn du könntest. Schreib die Titel auf. Und wenn du fertig bist, gib sie jemandem und frage diese Person, ob sie ein Schema darin erkennt. Wenn ja, ist das ist die Richtung, in die du gehen solltest.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Mischel
ich bin schon selbstständig im Videobereich und habe einen Großkunden der langfristig mit mir zusammenarbeiten möchte. Soweit so gut, mein Studium beginnt im September und durch das BAföG wäre ich sehr eingeschränkt, was den verdienst angeht und generell auch durch einen einfachen Minijob. Ich will mein Gewerbe nicht aufgeben und dachte mir übergangsweise BAföG anzunehmen, bis ich genug Kunden habe um mich selbst zu finanzieren. Es gibt ja einen Freibetrag für selbständig mit BAföG, solange ich den nicht überschreite und es zeitlich schaffe Kunden zu gewinnen sagen wir mal in ca. 3 Monaten, dann kann ich das BAföG ganz weglassen.
Was hältst du von meiner Idee?
Wie hast du es geregelt?
Ich will nicht einen Minijob machen, auch wenn mir viele dazu raten...aber viele trauen sich nicht selbständig zu arbeiten oder setzen auf die sicher Seite.
Danke fürs Lesen!
Liebe Grüße Mischel
Luisa
ich bin auch mit BAföG selbstständig tätig und würde es immer wieder so machen. Beantrage BAföG und lass den Rest auf dich zukommen. Du kannst deine Pläne jederzeit ändern, wenn du merkst, dass sie nicht funktionieren. Ich wollte zu Beginn des Studiums auch so viel wie möglich selbst erarbeiten, um keine Schulden zu machen. Hab dann gemerkt, dass ich mich so kaputt machen würde und früher oder später irgendwas darunter leidet. Hab den Job dann runtergeschraubt, BAföG erhöht und selbstständig gearbeitet. Dadurch bin ich flexibler.
LG Luisa :)
Barbara
ich schalte mich mal hier aus Sao Paulo ein :)
Prinzipiell spricht überhaupt nichts dagegen, gleichzeit an gestellt und gewerbetreibend zu sein. Allerdings solltest du das mit deinem Arbeitgeber abstimmen und mit offenen Karten spielen. Sonst ist das ein Grund für fristlose Kündigung!
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du KEINEN sogenannten Katalogberuf ausübst. Das sind Berufe mit einem bestimmten Hintergrund (wissenschaftlich, künsterlisch,...), zu deren Ausübung man eine (akademische) Ausbildung benötigst. Du kannst zum Beispiel kein Anwalt werden, ohne Jura studiert zu haben.
Für alles, was nicht in diese Kategorie fällt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ich würde eher beim Finanzamt fragen, da die auch am Ende die Entscheidung treffen, bzw. abmahnen, wenn sie übergangen wurden und nicht einverstanden sind. Der Steuerberater kann dir viel erzählen, am Ende bist aber du derjenige, der die Strafe zahlen muss. Und da das ein sehr weites Feld ist, kennt sich auch nicht jeder Steuerberater gerade mit dem aus, was du wissen willst. Also ruf beim Finanzamt an oder geh direkt hin. Ich habe eigentlich ausschließlich gute Erfahrungen damit gemacht! Die sind viel kulanter, als man denkt, solange man sich richtig verhält (heißt: immer alles abklären).
Schreib mit ruhig direkt, wenn du noch Fragen hast. Ansonsten kann ich dir noch anbieten, dass du das Einführungsmodul meines Onlinekurses machst. Der sollte in den nächsten zwei bis drei Wochen online gehen und da versuche ich auch solche grundsätzlichen Fragen wie die Begrifflichkeiten (Selbstständiger vs. Gewerbetreibender vs. Freiberufler, Umsatz vs. Gewinn, Inhaber vs. Geschäftsführer,...) zu klären.
Liebe Grüße,
Barbara
Luisa
Julia
Oh, mit dem Blog Geld verdienen, schön wärs ;) Davon bin ich weit entfernt.
Das klingt alles so einfach, außer die Sache mit dem Chef. Na, was solls, fragen kann man ja mal. Ich werde ihm definitiv keine Kunden wegnehmen, weil ich das selbstständig gar nicht machen will, was ich bei ihm als Angestellte mache :D Soweit kommt's noch ^^
Muss ich damit zu einem Gewerbe-/Finanzamt gehen, in der Stadt in der ich gemeldet bin, oder kann ich sonst wo hin gehen? Momentan bin ich nämlich gerade erstmal ne ganze Weile gar nicht zu Hause :/ Vermutlich erst nächstes Jahr wieder. Ansonsten muss das eben so lange warten.
Unter welchem Stichwort wäre denn zB ein Blog beim Gewerbeamt gelistet? Schriftsteller, Autor, Journalist, Redakteur? Schreibarbeiten? Ich hab keine Ahnung…
LG Julia
Luisa
Die Gewerbeanmeldung ist super einfach. Du gehst zum Gewerbeamt, und sagst denen einfach, was sie eintragen sollen. Das kann alles mögliche sein. Denen ist das völlig egal. Von daher kann sollte man es so allgemein wie möglich und so eng wie nötig machen.
Lass einfach alle Dienstleistungen / Fähigkeiten eintragen, von denen du meinst, das du sie irgendwann mal anbieten könntest. Bei der Eintragung musst du nichts weiter nachweisen. Du füllst nur ein Formular aus und zahlst eine Gebühr von ca. 20€ (mehr oder weniger).
Das war's! Damit hast du ein Gewerbe.
Nun darfst du Dienstleistungen anbieten und Rechnungen schreiben. Wobei du dir dafür noch eine Steuernummer beim Finanzamt holen musst. Das ist genauso unkompliziert.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen sowohl angestellt als auch selbstständig zu sein. Du solltest nur das Wettbewerbsverbot deines Arbeitgebers beachten. Der findet es bestimmt nicht geil, wenn du ihm hintenrum Kunden klaust oder Aufträge für die Konkurrenz ausführst. Wenn du aber irgendwas völlig anderes anderes machst, hat er wahrscheinlich nichts dagegen.
Manche Arbeitgeber können aber auch sehr eigen sein und versuchen einem jeglichen Nebenerwerb zu verbieten. Ob das so rechtens ist, weiß ich nicht. Das solltest du, wenn nötig, wirklich noch abklären.
LG Luisa
Julia
super Artikel.
Ich habe ehrlich gesagt noch nie darüber nachgedacht, ein Gewerbe anzumelden. In meinem Kopf schwirrte immer die Selbstständigkeit. Wie verhält es sich denn da mit der aufsplittung auf verschiedene Arbeitsschwerpunkte?
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, sehr verschiedene Sachen zu machen. Berät einen da das Finanzamt? Oder lieber ein Steuerberater? Haben die da eine Ahnung?
Meinst du, es macht Sinn, ein Gewerbe anzumelden, während man teilzeit-festangestellt ist? So ganz ins kalte Wasser springen will ich nämlich auch nicht. Dazu kommen zu viele fixe Kosten in nächster Zeit auf mich zu (Weiterbildung etc).
Geht Festanstellung und Gewerbe? - Was genau ist eigentlich Gewerbe? Ich glaube, da muss ich mal recherchieren...
LG
Julia
Was denkst du?