Auslandsbafög beantragen: Die wichtigsten Fakten
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Raus aus dem Alltag. Eine neue Sprache lernen und in eine fremde Kultur eintauchen. Neue Freunde kennenlernen. An einer anderen Uni studieren oder Berufserfahrung sammeln. Ein Auslandssemester bzw. ein Praktikum im Ausland gehört zum Studium für viele Studierende mittlerweile dazu. Natürlich ist eine längere Zeit im Ausland, ohne dass du Geld verdienen kannst, finanziell oft nicht ganz einfach. Mit Auslandsbafög kannst du aber den Traum vom Auslandsstudium bzw. -praktikum Realität werden lassen.
Wer kann Auslandsbafög beantragen?
Für den Auslands-Teil des Antrags brauchst du zusätzlich zu Formblatt 1 und Formblatt 3 das Formblatt 6 (Zusatzblatt Ausland). Dort trägst du Zielland, Institution, Dauer und Art des Auslandsaufenthalts ein. Die Ausbildungsstätte im Ausland bestätigt die Immatrikulation – alternativ reicht auch der Admission Letter oder das Learning Agreement.
Auslands-BAföG folgt den gleichen Regeln wie das Inlands-BAföG. Das heißt die BAföG Voraussetzungen sind erstmal die gleichen, egal, wo du studierst. Auch eine schulische Ausbildung im Ausland kann mit BAföG finanziert werden, sofern die Ausbildung die Voraussetzungen für Schülerbafög erfüllt. Wenn du also bereits BAföG in Deutschland erhältst, ist es relativ sicher, dass du auch dein Auslandssemester mit BAföG finanzieren kannst. Auch hier werden dein Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehegatten einkalkuliert. Ebenso gilt die Regelstudienzeit als Förderungshöchstdauer. Solltest du dich mit Ausbildungsförderung noch nicht so genau auskennen, dann empfehle ich dir, diesen Artikel zu den wichtigsten BAföG-Tipps und Tricks zuerst zu lesen, bevor du hier weitermachst.
Auch wenn du in Deutschland wirklich keine Chance auf BAföG haben solltest, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann sich ein Versuch beim Auslandsbafög lohnen. Die Bedarfssätze für ein Auslandsstudium sind in der Regel höher als im Inland. Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen zumindest ein kleiner Zuschuss raussprang.
Wie lange wird mein Studium im Ausland gefördert?
Beabsichtigst du an einer Hochschule innerhalb der EU oder Schweiz zu studieren? Dann kann das Auslandsstudium von Beginn an bis zum Abschluss unter denselben Voraussetzungen wie im Inland mit BAföG gefördert werden.
Wenn du außerhalb der EU und der Schweiz studieren möchtest, bekommst du Auslandsbafög grundsätzlich für ein Jahr, in besonderen Fällen für drei weitere Semester, also bis zu zweieinhalb Jahre (§ 16 BAföG). Typischerweise erfolgt so ein Auslandsaufenthalt als Praktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Hochschule. Achtung: Norwegen, Island, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich liegen zwar in Europa, gehören aber nicht zur EU.
Wie viel BAföG bekomme ich im Ausland?
| Bedarf | Förderhöhe Auslandsbafög |
|---|---|
| Grundbedarf Studierende | 475 € monatlich |
| Wohnpauschale | 380 € monatlich, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst (bei den Eltern 59 €) |
| Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland (nicht bei Familienversicherung) | 102 € + 35 € monatlich, ab 30 Jahren 185 € + 48 € |
| Zusätzliche Auslandskrankenversicherung (Studierende) | 102 € monatlich pauschal |
| Auslandszuschlag (Kaufkraftausgleich) | 0 bis 257 € monatlich, nur außerhalb der EU und der Schweiz (Tabelle unten) |
| Reisekosten | je 250 € für Hin- und Rückreise innerhalb Europas, sonst je 500 € |
| Studiengebühren | nachgewiesene Gebühren für höchstens ein Jahr, bis 5.600 €, als Vollzuschuss |
| Kinderbetreuungszuschlag | 160 € monatlich pro Kind unter 14 Jahren |
Grundlage sind § 13, § 13a und § 14b BAföG sowie die BAföG-AuslandszuschlagsV. Wie im Inland ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, zurückzahlen musst du höchstens 10.010 €; die Studiengebühren gibt es als Vollzuschuss (§ 17 BAföG). Den Zuschlag für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zahlen die Ämter seit 2024 in voller Höhe und ohne Nachweis (BMBF-Erlass vom 2. September 2024).
Auslandszuschläge für Bewilligungszeiträume ab Juli 2026
Einen Auslandszuschlag gibt es nur außerhalb der EU und der Schweiz und nur für Länder, in denen das BAföG weniger wert ist als in Deutschland. Er richtet sich nach dem Kaufkraftausgleich des Auswärtigen Amts und wird auf einen Bedarf von 855 € berechnet (§ 2 BAföG-AuslandszuschlagsV). Maßgeblich ist der Beginn deines Bewilligungszeitraums: Beginnt er zwischen Juli und Dezember 2026, gelten die Werte unten aus dem Rundschreiben vom 1. April 2026, und zwar für den ganzen Bewilligungszeitraum. Für Bewilligungszeiträume ab Januar 2027 gilt die Festsetzung zum 1. Oktober 2026, die bafög.de unter Rundschreiben und Erlasse veröffentlicht. Steht dein Zielland nicht in der Tabelle, gibt es keinen Zuschlag – für Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea und die Türkei liegt er derzeit bei 0 €.
| Land | Zuschlag pro Monat |
|---|---|
| Angola | 86 € |
| Äquatorialguinea | 86 € |
| Benin | 43 € |
| Brasilien | 53 € |
| Burkina Faso | 43 € |
| Burundi | 86 € |
| China | 93 € |
| Costa Rica | 86 € |
| Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) | 86 € |
| Dschibuti | 128 € |
| Eritrea | 86 € |
| Gabun | 171 € |
| Ghana | 128 € |
| Guinea | 128 € |
| Haiti | 257 € |
| Honduras | 43 € |
| Irak | 43 € |
| Island | 214 € |
| Israel | 86 € |
| Jamaika | 128 € |
| Japan | 128 € |
| Kamerun | 86 € |
| Katar | 43 € |
| Kenia | 43 € |
| Kongo (Demokratische Republik) | 171 € |
| Kongo (Republik) | 43 € |
| Kuba | 86 € |
| Kuwait | 43 € |
| Libanon | 86 € |
| Liberia | 171 € |
| Liechtenstein | 214 € |
| Mali | 43 € |
| Mexiko | 43 € |
| Nicaragua | 43 € |
| Niger | 43 € |
| Nigeria | 86 € |
| Nordkorea | 86 € |
| Norwegen | 86 € |
| Palästinensische Gebiete | 86 € |
| Panama | 43 € |
| Ruanda | 86 € |
| Senegal | 86 € |
| Sierra Leone | 171 € |
| Simbabwe | 214 € |
| Singapur | 128 € |
| Sri Lanka | 43 € |
| Sudan | 171 € |
| Südsudan | 128 € |
| Trinidad und Tobago | 86 € |
| Tschad | 86 € |
| USA | 52 € |
| Uganda | 43 € |
| Uruguay | 128 € |
| Venezuela | 128 € |
| Vereinigtes Königreich (Großbritannien) | 128 € |
Auch Praktika und schulische Ausbildung im Ausland sind förderfähig mit BAföG
Solltest du im Ausland nicht studieren, sondern ein Praktikum absolvieren oder zur Schule gehen, kannst du auch dafür BAföG beantragen. Bei einem Praktikum gibt es allerdings nur die Zuschläge für die Reise und die Krankenversicherung, keinen Auslandszuschlag und keine Studiengebühren (§ 1 BAföG-AuslandszuschlagsV). Wirst du währenddessen Geld verdienen, solltest du vorher unbedingt diesen Artikel lesen!
Auslandsbafög auch außerhalb Regelstudienzeit?
Bist du in deiner Regelstudienzeit? Dann wirst du auch hier auf keine Hürde stoßen. Dein Auslandssemester wird dir vom BAföG-Amt „geschenkt“. Also das Semester, was du im Ausland verbringst, wird an deine Förderungshöchstdauer hinten dran gehangen (siehe § 5a BAföG). Sollte dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in deinem Studiengang fest vorgeschrieben sein, dann bekommst du keine Verlängerung deines BAföGs, da das Auslandssemester nicht zur Verlängerung deines Studiums beiträgt.
Beispiel Auslandsbafög im letzten Semester
Deine Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Du bist jetzt im 5. Semester und machst gerade alle deine Kurse fertig. Im 6. Semester würdest du deine Bachelorarbeit schreiben, aber willst da ins Ausland gehen. Das wird gefördert und auch das 7. Semester, in dem du dann deine Thesis schreibst, weil dein Auslandssemester für das Inlandsbafög nicht mitzählt.
Schreibst du aber deine Abschlussarbeit wie geplant im 6. und gehst anschließend erst ins Ausland, gibt es dafür keine Förderung. Die Ursache ist hier, dass du die Regelstudienzeit zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund überschritten hast.
In beiden Fällen hast du sechs Semester in Deutschland und ein Semester im Ausland studiert, aber nur in einem der beiden Fälle hat das Amt dir sieben Semester gefördert.
Aber lass den Kopf nicht hängen. Hast du einen triftigen Grund, warum deine Förderungshöchstdauer verlängert werden sollte und dein Inlands-BAföG-Amt hat dies anerkannt, dann wird auch das Auslands-BAföG-Amt dies anerkennen.
Ich habe mein Auslandssemester im 1. Master-Semester gemacht, obwohl mir von einigen Stellen abgeraten wurde, da es zu „kompliziert“ sei. Und ja, es war ein wenig komplizierter. Besonders da mein Studienplatz noch nicht sicher war und ich einige Unterlagen von der Uni selbst vorzeitig abholen musste. Aber wenn man etwas will, schafft man es auch 🙂
Wo kann ich Auslandsbafög beantragen?
Beim Auslands-BAföG richtet sich die Zuständigkeit nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Land, in dem du studierst: Die BAföG-Zuständigkeitsverordnung weist jedes Zielland einem Bundesland zu, und das Land bestimmt das Amt. Deinen Antrag stellst du deshalb sehr wahrscheinlich bei einem Amt in einer anderen Stadt. Die zuständigen Ämter mit Kontaktdaten (geprüft im September 2026) findest du unten; steht dein Zielland nicht dabei, hilft die Weltkarte auf bafög.de oder eine Nachfrage beim nächstgelegenen Auslandsamt weiter.
Der Antrag wird aufwändiger als sonst, da du wieder alles, wie im 1. Semester einreichen musst. Also werden fast alle Formblätter benötigt.
| Zielland | Zuständiges Amt und Kontakt |
|---|---|
| Afrika; Ozeanien ohne Australien | Studierendenwerk Ost:Brandenburg, Amt für Ausbildungsförderung Paul-Feldner-Straße 8, 15230 Frankfurt (Oder) Tel. 0335 56509-0, bafoeg@swobb.de |
| Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Slowenien, Zypern | Studierendenwerk Marburg, Amt für Ausbildungsförderung Erlenring 5, 35037 Marburg Tel. 06421 296-201, foe.stwmr@bafoeg-hessen.de |
| Amerika ohne USA und Kanada (auch Mexiko und Karibik) | Studierendenwerk Bremen, Amt für Ausbildungsförderung Bibliothekstraße 7, 28359 Bremen Tel. 0421 2201-0, bafoeg@bafoeg-bremen.de |
| Andorra, Frankreich (auch Überseegebiete), Monaco | Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Ausbildungsförderung Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein Tel. 06132 787-0 |
| Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan | Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Amt für Ausbildungsförderung Thüringer Weg 3, 09126 Chemnitz Tel. 0371 5628-450, auslands.bafoeg@swcz.de |
| Asien ohne die oben bei Chemnitz genannten Länder (auch Israel), Türkei | Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, Amt für Ausbildungsförderung Postfach 210 331, 72026 Tübingen Tel. 07071 29-73766 |
| Belgien, Luxemburg, Niederlande | Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.4 50606 Köln Tel. 0221 147-4990 |
| Dänemark, Island, Norwegen | Studentenwerk Schleswig-Holstein, Amt für Ausbildungsförderung Faulstraße 17, 24103 Kiel BAföG-Hotline 0800 2236341 |
| Finnland | Studentenwerk Halle, Amt für Ausbildungsförderung Wolfgang-Langenbeck-Straße 3, 06120 Halle (Saale) Tel. 0345 6847-113, bafoeg.finnland@studentenwerk-halle.de |
| Italien, San Marino, Vatikanstadt | Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Amt für Ausbildungsförderung Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin Tel. 030 9029-13449 (Nachnamen A–C), -13473 (D–L), -13478 (M–Q), -13475 (R–Z), bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de |
| Kanada | Studierendenwerk Thüringen, Amt für Ausbildungsförderung Postfach 100 240, 07702 Jena Tel. 03641 5546-390, kanada@bafoeg-thueringen.de |
| Liechtenstein, Schweiz | Studierendenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86179 Augsburg Tel. 0821 99965-200, ausland@bafoeg-bayern.de |
| Malta, Portugal | Studierendenwerk Saarland, Amt für Ausbildungsförderung Campus Saarbrücken, Gebäude D 4.1, 66123 Saarbrücken Tel. 0681 302-2800 |
| Österreich | Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Amt für Ausbildungsförderung Neuhauser Straße 39, 80331 München Tel. 089 233-96778, afa.rbs@muenchen.de |
| Schweden | Studierendenwerk Rostock-Wismar, Amt für Ausbildungsförderung St.-Georg-Straße 104–107, 18055 Rostock auslands-bafoeg@stw-rw.de |
| Spanien | Studierendenwerk Heidelberg, Studienfinanzierung Bergheimer Straße 147, Gebäude F, 69115 Heidelberg Tel. 06221 54-5404, bafoeg@stw.uni-heidelberg.de |
| USA | Studierendenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsförderung Nagelsweg 39, 20097 Hamburg Tel. 040 41902-300, bafoeg@stwhh.de |
| Vereinigtes Königreich (auch Nordirland), Irland | Region Hannover, Team Ausbildungsförderung Postfach 147, 30001 Hannover Tel. 0511 616-22252, bafoeg@region-hannover.de |
Beantrage Auslandsbafög mindestens sechs Monate vor Studienstart! Damit du pünktlich dein Geld bekommst.
Was ist ein Learning Agreement?
Du wirst ein Learning Agreement oder eine Bestätigung von der Hochschule brauchen, dass generell Kurse aus dem Auslandssemester an dein Studium im Inland angerechnet werden könnten, damit das Studentenwerk davon ausgehen kann, dass man keinen „Unsinn“ studiert.
Die Auszahlung erfolgt in den Monaten, die man wirklich studiert. Bei mir ist es von April bis Juli, also vier Monate. Die Zuschläge werden durch vier geteilt und anteilig jeden Monat ausgezahlt. Du wirst also nicht alles im ersten Monat ausgezahlt bekommen, sondern gestückelt. Bei dem oben genannten Beispiel kommt man locker auf über 1000€ monatliche Auszahlung. Ich muss sagen, dass ich von dem Geld in einer günstigen Unterkunft sehr gut mit Frau und Kindern leben konnte. Uns fehlte es an nichts. Unseren Alltag auf Bali kannst du gern in unserem Videotagebuch verfolgen.
Wann solltest du den Antrag auf Auslandsbafög stellen?
Die BAföG Ämter empfehlen, den BAföG Antrag sechs Monate vor der Abreise einzureichen. Das ist keine endgültige Antragsfrist, sondern die durchschnittliche Zeit, die das BAföG Amt braucht, um deinen Antrag auf Auslandsbafög zu prüfen. Wenn du also möchtest, dass das Geld pünktlich zu Beginn deines Auslandsaufenthalts ausgezahlt wird, gibst du deine BAföG Unterlagen spätestens sechs Monate ab. Hast du noch nicht alle Dokumente beisammen, kannst du den Antrag auch später stellen. Dann bekommst du dein Geld eben später und musst die Zeit bis zur ersten Auszahlung anders überbrücken. Auslandsbafög kann nicht rückwirkend beantragt werden! Heißt: Wenn du z. B. im August ein Studium oder Praktikum im Ausland beginnst, sollte dein Antrag allerspätestens im August (notfalls unvollständig) dem Amt vorliegen, sonst verlierst du deinen BAföG Anspruch für August. Reichst du deinen Antrag jedoch im August noch ein, musst du bis etwa Januar warten bis dein BAföG für die zurückliegenden Monate nachgezahlt wird.