Auslandsbafög beantragen: Die wichtigsten Fakten

Wie viel BAföG bekommen Schüler und Studenten im Ausland? Wo und wann muss man Auslandsbafög beantrag? Wer kann Auslandsbafög beantragen? ~ ANTWORTEN LESEN

Raus aus dem Alltag. Eine neue Sprache lernen und in eine fremde Kultur eintauchen. Neue Freunde kennenlernen. An einer anderen Uni studieren oder Berufserfahrung sammeln. Ein Auslandssemester bzw. ein Praktikum im Ausland gehört zum Studium für viele Studierende mittlerweile dazu. Natürlich ist eine längere Zeit im Ausland, ohne dass du Geld verdienen kannst, finanziell oft nicht ganz einfach. Mit Auslandsbafög kannst du aber den Traum vom Auslandsstudium bzw. -praktikum Realität werden lassen.

Wer kann Auslandsbafög beantragen?

AuslandsBAFÖG folgt den gleichen Regeln wie Inlandsbafög. Das heißt die BAföG Voraussetzungen sind erstmal die gleichen, egal, wo du studierst. Auch eine schulische Ausbildung im Ausland kann mit BAföG finanziert werden, sofern sie die Voraussetzungen für Schülerbafög erfüllen. Wenn du also bereits BAföG in Deutschland erhältst, ist es relativ sicher, dass du auch dein Auslandssemester mit BAföG finanzieren kannst. Auch hier werden dein Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehegatten einkalkuliert. Ebenso gilt die Regelstudienzeit als Förderungshöchstdauer. Solltest du dich mit Ausbildungsförderung noch nicht so genau auskennen, dann empfehle ich dir, diesen Artikel zu den wichtigsten BAföG-Tipps und Tricks zuerst zu lesen, bevor du hier weitermachst.

Auch wenn du in Deutschland wirklich keine Chance auf BAföG haben solltest, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann sich ein Versuch beim Auslandsbafög lohnen. Die Bedarfssätze für ein Auslandsstudium sind in der Regel höher als im Inland. Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen zumindest ein kleiner Zuschuss raussprang.

auslandsbafög

Wie lange wird mein Studium im Ausland gefördert?

Beabsichtigst du an einer Hochschule innerhalb der EU oder Schweiz zu studieren? Dann kann das Auslandsstudium von Beginn an bis zum Abschluss unter denselben Voraussetzungen wie im Inland mit BAföG gefördert werden.

Wenn du außerhalb Europas studieren möchtest, kannst du Auslandsbafög bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Jahre bekommen. Typischerweise erfolgt so ein Auslandsaufenthalt als Praktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Hochschule.

Wie viel BAföG bekomme ich im Ausland?

BedarfFörderhöhe Auslandsbafög
Grundbedarf Studenten452 € monatlich pauschal
Auslandszuschlag0 bis 364 € monatlich abhängig vom Zielland (s. Tabelle unten)
Kinderbetreuungszuschlag160 € monatlich pauschal pro Kind unter 14 Jahren
Wohnkosten360 € monatlich pauschal, wenn nicht bei Eltern oder deren Eigentum untergebracht
Reisekosten500 € insgesamt pauschal in Europa
1.000 € insgesamt pauschal außerhalb Europas
Auslandskrankenversicherungtatsächliche Höhe
wer in Deutschland nicht über Eltern Arbeitgeber oder andere versichert ist, bekommst zusätzlich94 € für die deutsche Krankenversicherung+ 38 € für die Pflegeversicherung(Studierende Ü30 bekommen nochmal 80 € mehr)
Studiengebührentatsächliche Höhe für die ersten 12 Monate (maximal aber 5.600 €)

Übersicht Auslandszuschläge Juli 2022 bis Dezember 2022

Auslandszuschläge werden generell nur für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gewährt und dann auch nur für bestimmte Länder. Ist dein Zielland in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt? Dann bedeutetet das, dass es für dieses Land für Bewilligungszeiträume ab Januar 2021 keinen Zuschlag gibt. Die Auslandszuschläge werden zweimal jährlich aktualisiert. Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nach Juni 2021 starten, kann es durchaus sein, dass es auch für dich einen Auslandszuschlag gibt, auch wenn es aktuell noch nicht so ist.

Länder mit AuslandszuschlagHöhe des Zuschlags für Bewilligungen ab 07/2022
Angola40 €
Australien40 €
Bangladesch81 €
Benin40 €
Brasilien73 €
Burkina Faso40 €
Burundi162 €
China / Hong Kong101 €
Costa Rica81 €
Dschibuti162 €
Elfenbeinküste81 €
Eritrea75 €
Gabun162 €
Gambiabitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Ghana81 €
Großbritannien40 €
Guinea121 €
Haiti121 €
Honduras81 €
Irak40 €
Island40 €
Israel121 €
Jamaika81 €
Japan226 €
Jordanien40 €
Kamerun81 €
Kanada50 €
Kap Verde40 €
Kongo121 €
Korea81 €
Lesothobitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Liberien364 €
Liechtenstein202 €
Mali40 €
Mauritiusbitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Neuseeland121 €
Nigeria81 €
Norwegen162 €
Palästinensische Autonomiegebiete121 €
Papua Neuguineabitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Peru40 €
Ruanda81 €
Senegal121 €
Sierra Leone81 €
Simbabwe202 €
Singapur121 €
Südsudan202 €
Tansania40 €
Trinidad / Tobago121 €
Tschad81 €
Uganda40 €
Uruguay81 €
USA94 €
Venezuela121 €

Auch Praktika und schulische Ausbildung im Ausland sind förderfähig mit BAföG

Solltest du im Ausland nicht studieren, sondern ein Praktikum absolvieren oder zur Schule gehen, kannst du auch dafür BAföG beantragen. Wirst du währenddessen Geld verdienen, solltest du aber vorher unbedingt folgenden Artikel lesen!

Auslandsbafög auch außerhalb Regelstudienzeit?

Bist du in deiner Regelstudienzeit? Dann wirst du auch hier auf keine Hürde stoßen. Dein Auslandssemester wird dir vom BAföG-Amt „geschenkt“. Also das Semester, was du im Ausland verbringst, wird an deine Förderungshöchstdauer hinten dran gehangen (siehe §5a BAföG). Sollte dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in deinem Studiengang fest vorgeschrieben sein, dann bekommst du keine Verlängerung deines BAföGs, da das Auslandssemester nicht zur Verlängerung deines Studiums beiträgt.

Beispiel Auslandsbafög im letzten Semester

Deine Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Du bist jetzt im 5. Semester und machst gerade alle deine Kurse fertig. Im 6. Semester würdest du deine Bachelorarbeit schreiben, aber willst da ins Ausland gehen. Das wird gefördert und auch das 7. Semester, in dem du dann deine Thesis schreibst, weil dein Auslandssemester für das Inlandsbafög nicht mitzählt.

Schreibst du aber deine Abschlussarbeit wie geplant im 6. und gehst anschließend erst ins Ausland, gibt es dafür keine Förderung. Die Ursache ist hier, dass du die Regelstudienzeit zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund überschritten hast.

In beiden Fällen hast du sechs Semester in Deutschland und ein Semester im Ausland studiert, aber nur in einem der beiden Fälle hat das Amt dir sieben Semester gefördert. 

Aber lass den Kopf nicht hängen. Hast du einen triftigen Grund, warum deine Förderungshöchstdauer verlängert werden sollte und dein Inlands-BAföG-Amt hat dies anerkannt, dann wird auch das Auslands-BAföG-Amt dies anerkennen.

Ich habe mein Auslandssemester im 1. Master-Semester gemacht, obwohl mir von einigen Stellen abgeraten wurde, da es zu „kompliziert“ sei. Und ja, es war ein wenig komplizierter. Besonders da mein Studienplatz noch nicht sicher war und ich einige Unterlagen von der Uni selbst vorzeitig abholen musste. Aber wenn man etwas will, schafft man es auch 🙂

auslandsbafög beantragen

Wo kann ich Auslandsbafög beantragen?

So wie auch beim Inlandsbafög richtet sich die Zuständigkeit des Amtes nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Studienort. Demnach ist es ziemlich wahrscheinlich, dass du deinen Antrag auf Auslandsbafög beim Studentenwerk einer anderen Stadt stellen musst. Die Liste der zuständigen Ämter mit Kontaktdaten findest du hier:

Der Antrag wird aufwändiger als sonst, da du wieder alles, wie im 1. Semester einreichen musst. Also werden fast alle Formblätter benötigt.

Ausbildungslandzuständiges BAföG Amt
Liechtenstein SchweizStudentenwerk Augsburg
-Amt für Ausbildungsförderung-
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821 598 – 4930
Fax: 0821 598 – 4945
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Internet: www.studentenwerk-augsburg.de
ÖsterreichLandeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
-Amt für Ausbildungsförderung-
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel.: 089 233 – 96266
Fax: 089 233 – 83388
E-Mail: afa.rbs@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/afa
Italien San Marino VatikanstadtBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
– Amt für Ausbildungsförderung –
Auslandsamt
10617 Berlin
Tel.: 030 9029 -10
Fax: 030 9029 -13460, -13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Internet: www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/bafoeg-amt/artikel.186699.php
Amerika (außer USA und Kanada)Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Amt für Ausbildungsförderung – Bibliothekstraße 3
    28359 Bremen
    Tel.: 0421 2201 13333
    Fax: 0421 2201 23090
    E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
    Internet: www.stw-bremen.de/de/studienfinanzierung
USAStudierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 42815-5107, -5108
Fax: 040 41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: www.studierendenwerk-hamburg.de
Australien Albanien Bosnien-Herzegowina Griechenland Kosovo Kroatien Mazedonien Montenegro Serbien Slowenien ZypernStudentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 296 – 0
Fax: 06421 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: www.studentenwerk-marburg.de
England Irland Schottland WalesRegion Hannover, Fachbereich Schulen
  • Ausbildungsförderung -
    Hildesheimer Str. 20
    30169 Hannover
    Tel.: 0511 616 - 0, - 22252
    Fax: 0511 616 - 1123205
    E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
    Internet: www.bafoeg-region-hannover.de
Asien (außer Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) TürkeiStudierendenwerk Tübingen-Hohenheim
  • Amt für Ausbildungsförderung -
    Postfach 2642
    72716 Reutlingen
    Tel.: –07121 9477-0
    Fax: –07121 9477-1195
    E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
    Internet: www.my-stuwe.de
Belgien Luxemburg NiederlandeBezirksregierung Köln, Dezernat 49
50606 Köln Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221 147 - 4990
Fax: 0221 147 - 4950
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
KanadaStudentenwerk Thüringen
  • Amt für Ausbildungsförderung-
    Am Planetarium 4
    07743 Jena
    Tel.: 03641 930570
    Fax: 03641 930589
    E-Mail: f@stw-thueringen.de
    Internet: www.stw-thueringen.de
Armenien Aserbaidschan Bulgarien Estland Georgien Kasachstan Kirgsistan Lettland Litauen Moldawien Polen Rumänien Russland Slowakei Teadschikistan Tschechien Turkmenistan Ukraine Ungarn Usbekistan WeißrusslandStudentenwerk Chemnitz-Zwickau
  • Amt für Ausbildungsförderung -
    Postfach 10 32
    09010 Chemnitz
    Tel.: 0371 5628450
    Fax: 0371 5628455
    E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
    Internet: www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de
Malta PortugalUniversität des Saarlandes
  • Amt für Ausbildungsförderung –
    Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e. V. Universität Campus
    Gebäude D 4.1
    66123 Saarbrücken
    Tel.: 0681 302 - 4992
    Fax: 0681 302 - 4993
    E-Mail: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de
    Internet: www.studentenwerk-saarland.de
Dänemark Island NorwegenStudentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung
Westring 385
24118 Kiel
Tel.: 0431 8816 - 0
Fax: 0431 8816 - 204
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.sh
Internet: www.studentenwerk.sh
SpanienStudierendenwerk Heidelberg
  • Abteilung Studienfinanzierung -
    Marstallhof 1
    69117 Heidelberg
    Tel.: 06221 545404
    Fax: 06221 543524
    E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
    Internet: www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
Afrika OzeanienStudentenwerk Frankfurt (Oder)
  • Amt für Ausbildungsförderung -
    Paul-Feldner-Str. 8
    15230 Frankfurt (Oder)
    Tel.: 0335 56509 - 22
    Fax: 0335 56509 - 99
    E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
    Internet: www.studentenwerk-frankfurt.de
SchwedenStudentenwerk Rostock
  • Amt für Ausbildungsförderung –
    St.-Georg-Str. 104 -107
    18055 Rostock
    Tel.: 0381 4592878
    Fax: 0381 45929431
    E-Mail: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
    Internet: www.studentenwerk-rostock.de
Andorra Frankreich MonacoKreisverwaltung Mainz-Bingen
  • Amt für Ausbildungsförderung -
    Postfach 13 55
    55206 Ingelheim am Rhein
    Tel.: 06132 787 - 0
    Fax: 06132 787 - 3298
    E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
    Internet: www.mainz-bingen.de
FinnlandStudentenwerk Halle
  • Amt für Ausbildungsförderung -
    Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
    06120 Halle/Saale
    Tel.: 0345 6847 - 113
    Fax: 0345 6847 - 202
    E-Mail: bafoeg.finnland@studentenwerk-halle.de
    Internet: www.studentenwerk-halle.de

Beantrage  Auslandsbafög mindestens sechs Monate vor Studienstart! Damit du pünktlich dein Geld bekommst.

Was ist ein Learning Agreement?

Du wirst ein Learning Agreement oder eine Bestätigung von der Hochschule brauchen, dass generell Kurse aus dem Auslandssemester an dein Studium im Inland angerechnet werden könnten, damit das Studentenwerk davon ausgehen kann, dass man keinen „Unsinn“ studiert.

Die Auszahlung erfolgt in den Monaten, die man wirklich studiert. Bei mir ist es von April bis Juli, also vier Monate. Die Zuschläge werden durch vier geteilt und anteilig jeden Monat ausgezahlt. Du wirst also nicht alles im ersten Monat ausgezahlt bekommen, sondern gestückelt. Bei dem oben genannten Beispiel kommt man locker auf über 1000€ monatliche Auszahlung. Ich muss sagen, dass ich von dem Geld in einer günstigen Unterkunft sehr gut auf mit Frau und Kindern leben konnte. Uns fehlte es an nichts. Unseren Alltag auf Bali kannst du gern in unserem Videotagebuch verfolgen.

Wann sollte man man den Antrag auf Auslandsbafög stellen?

Die BAföG Ämter empfehlen, den BAföG Antrag sechs Monate vor der Abreise einzureichen. Das ist keine endgültige Antragsfrist, sondern die durchschnittliche Zeit, die das BAföG Amt braucht, um deinen Antrag auf Auslandsbafög zu prüfen. wenn du also möchtest, dass das Geld pünktlich zu Beginn deines Auslandsaufenthalts ausgezahlt wird, gibst du deine BAföG Unterlagen spätestens sechs Monate ab. Hast du noch nicht alle Dokumente beisammen, kannst du den Antrag auch später stellen.  Dan bekommst du dein Geld eben später und musst die Zeit bis zur ersten Auszahlung anders überbrücken. Auslandsbafög kann nicht rückwirkend beantragt werden! Heißt, wenn du ab z.B. ab August ein Studium oder Praktikum im Ausland beginnst, sollte dein Antrag allerspätestens im August (notfalls unvollständig) dem Amt vorliegen, sonst verlierst du deinen BAföG Anspruch für August. Reichst du deinen Antrag jedoch im August noch ein, musst du bis etwa Januar warten bis dein BAföG Anspruch der letzte  sechs Monate nachgezahlt wird.