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Hochschulzugangsberechtigung ~ Voraussetzung fürs Studium

Hochschulzugangsberechtigung ~ Voraussetzung fürs Studium

Die Hochschulzugangsberechtigung ist sowas wie die Grundvoraussetzung, um in Deutschland studieren zu dürfen. Die sicherlich populärste Art des Hochschulzugangs ist das deutsche Abitur oder auch allgemeine Hochschulreife genannt. Es gibt aber auch andere Arten und vor allem Wege, sich Zugang zum Studium zu verschaffen.

3 Arten der Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugang mit Abitur

Das Abitur (auch allgemeine Hochschulreife genannt) berechtigt zu einem Studium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule, welches mit dem Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen abschließt. Die meisten erlangen diese Art der Hochschulzugangsberechtigung durch den erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe mit etwa 18 Jahren. Es gibt aber auch die Möglichkeit das Abitur zu einem späteren Zeitpunkt im Fernstudium oder an der Abendschule nachzuholen. Hier findest du einen Erfahrungsbericht über das Abitur im zweiten Bildungsweg

Hochschulzugang mit Fachabi

Das Fachabitur berechtigt ebenfalls zu einem Studium an deutschen Unis und FHs. Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife ist die Hochschulzugangsberechtigung hier jedoch fachgebunden und somit beschränkt. Das heißt, du kannst nur in fachverwandten Studiengängen zugelassen werden. Hast du zum Beispiel ein Wirtschaftsabi, ist ein Medizinstudium für dich ausgeschlossen, Gesundheitsmanagement wäre aber möglich.

Das Fachabi (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) wird in den meisten Fällen an einer Fachoberschule erlangt und findet parallel zum Abitur am Gymnasium statt. Es gibt aber auch viele, die das Fachabi in verkürzter Form (ein Jahr) an ihre Berufsausbildung dranhängen oder es parallel zum Berufsabschluss erwerben.

hochschulzugangsberechtigung

Das allgemeine Hochschulzugangsrecht

Wer über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und/ oder mehrere Jahre​ Berufserfahrung verfügt, kann in Deutschland auch ganz ohne Abitur studieren.

Diese Hochschulzugangsberechtigung ist wie das Fachabi in der Regel fachgebunden. Ein Studienplatz kann also nur in dem Bereich zugesprochen werden, in dem man auch die entsprechenden Erfahrungen mitbringt. Da ein Numerus Clausus (NC) für Bewerber nicht angelegt werden kann, müssen hier andere Voraussetzungen erfüllt werden, die in den einzelnen Bundesländern und Hochschulen differieren. Weitere Infos sowie einen Erfahrungsbericht findest du im Artikel: Studieren ohne Abitur.

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Das musst du vor dem Studium wissen

BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

1 Kommentar

  • moin,

    der Artikel hat zwar schon einige Jahre auf dem Buckel, aber ich versuche trotzdem mal mein Glück in der Kommentarfunktion:

    ich weiß nicht wo recht, unter welchem Punkt ich mich hier einordnen sollte? Ich habe, wie der Autor, das Abi abgebrochen. Allerdings erst in der letzten Klasse. Damit habe ich das allgemeine (!) Fachabi nach Klasse 12, welches mich in Kombination mit einer Berufsausbildung (welche ich besitze) zu einem Studium berechtigt.

    Jetzt frage ich mich.. dürfte ich damit bloß Studiengänge, die sich an meinem Beruf anlehnen, machen, so wie derjenige, der gänzlich über die Berufsqualifikation studiert? Oder bin ich damit doch flexibler?

    Ach ja.. über 45 bin ich inzwischen auch, was das Thema BAföG ebenfalls schwierig macht. (vor allem im Hinblick auf den Abschlusspassus der Einzelnorm §10 BAföG.. ich sag nur: Unverzüglichkeit. *sigh)

    Wo würdet ihr mich da einordnen?

Was denkst du?