BAföG Anspruch 2026: Wer bekommt BAföG und wie hoch ist es?

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BAföG Anspruch 2026: Voraussetzungen, Höchstsatz, Rückzahlung und Freistellung – mit Freibetrag 1.690 €.
BAföG Leitfaden

Benötigst du für dein Studium oder deine Ausbildung finanzielle Unterstützung? Im Grunde genommen kommen in diesem Fall BAföG, Studienkredite und Stipendien für dich in Frage. In diesem Artikel klären wir alles rund um das Thema BAföG Anspruch – sowohl für Schüler, als auch für Studenten und Meister. Finde heraus, wer genau Anspruch hat, wie viel du bekommen kannst und wo du BAföG beantragst. Außerdem erkläre ich dir den Unterschied zwischen BAföG und anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Deutschland hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, dich finanziell während deiner Ausbildung zu unterstützen, wenn deine Eltern das nicht können.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Kurz gesagt: Anspruch auf BAföG haben Schüler und Studenten, die selbst bzw. deren Eltern nicht genügend Einkommen bzw. Vermögen haben, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung (Schule oder Studium) allein zu stemmen. Darüber hinaus gibt es noch weitere BAföG Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Diese beziehen sich auf deine Person, wie z.B. Staatsbürgerschaft, Alter oder Einkommen und die Art der Ausbildung z.B. Schule, Studium, berufliche Fortbildung. Anders als bei Stipendien spielen weder Studienfach, noch Hochschule oder dein Notenschnitt eine Rolle. 

  • In Vollzeit immatrikulierte Studierende an deutschen Hochschulen
  • Schülerinnen und Schüler einer Akademie, Berufsfachschule, Abendschule, Kolleg oder allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung – als Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), bekannt als Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG. Das betrifft typischerweise Teilnehmer einer Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker, Betriebs-/Fachwirt oder Meister.

Wie viel BAföG bekommt man?

Der BAföG-Höchstsatz und die tatsächliche persönliche Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren sind u.a. die Art der Ausbildung, dein eigenes Einkommen und Vermögen bzw. das Einkommen deiner Eltern. Das ist eine relativ komplexe Rechnung. Wenn du wissen willst, wie viel BAföG du voraussichtlich erhalten kannst, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG-Rechner. Dann weißt du direkt, ob BAföG etwas für dich ist.

Seit August 2024 gelten folgende Bedarfssätze für alle Vollzeitausbildungen — der Höchstsatz 2026 liegt bei 992 € (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 137 € KV/PV-Zuschlag):

BedarfssätzeStudentenSchülerMeister
Lebenshaltung452 €bis 736 €(je nach Ausbildung)841 € für Alleinstehende +235 € für Ehegatten +235 € für kindergeldberechtigte Kinder
Wohnkosten360 €(wenn nicht bei den Eltern wohnend)oder 59 € bei den Elternbis zu 325€ nicht bei den Eltern bzw. 56 € bei den Eltern(je nach Ausbildung)in Lebenshaltung enthalten
Kranken- und Pflegeversicherung94 € KV( 168 € ab 30 Jahre) + 28 € PV (38 € ab 30)94 € KV( 168 € ab 30 Jahre) + 28 € PV (38 € ab 30)in Lebenshaltung enthalten
Kinderzuschlag150 € pro eigenes oder adoptiertes Kind U14 im Haushalt150 € pro eigenes oder adoptiertes Kind U14 im Haushalt235 pro Kind mit Kindergeldanspruch +150 € für Aleinerziehende mit Kind U14
BAföG Höchstsatz934 € ohne Kinder563 bis 832 € ohne Kinder841 € + Teilnahme- und Materialkosten (unverheiratet ohne Kinder)

Alle aktuellen Zahlen für 2026 findest du auch hier.

BAföG Rückzahlung

Sicherlich hast du davon gehört, dass man BAföG zurückzahlen muss. Das stimmt aber nicht in jedem Fall. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss bewilligt und muss nicht zurückgezahlt werden. Studenten-BAföG muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden (maximal 10.010 €), beim Aufstiegs-BAföG müssen sogar nur bis zu 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt werden – den Rest darfst du behalten. Du siehst also: Aufstiegs-BAföG ist die beste Option, wenn man die Wahl hat (z. B. als Erzieher oder Techniker).

BAföG Rückzahlung verschieben (Freistellung)

Wenn du nach dem Studium nicht sofort gut verdienst, kannst du die BAföG-Rückzahlung verschieben — und zwar so lange, wie dein Einkommen unter einem bestimmten Freibetrag liegt.

Stand 2026: Der Freibetrag für die Freistellung liegt beim Bundesverwaltungsamt bei 1.690 € netto pro Monat. Verdienst du weniger, musst du nicht zurückzahlen.

So geht’s:

  1. Einkommensnachweise (letzte 6 Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid) sammeln.
  2. Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen — am einfachsten online über das BAföG-Online-Portal.
  3. Der Bescheid gilt 12 Monate. Danach neu beantragen, wenn dein Einkommen immer noch unter der Grenze liegt.
  4. Rückwirkend möglich: bis zu 4 Monate vor Antragseingang.

Gut zu wissen: Die Rückzahlung wird nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben. Insgesamt musst du aber nie mehr als 10.010 € zurückzahlen — das ist die gesetzliche Höchstgrenze. Und wer nach 20 Jahren noch zurückzahlt, bekommt einen Resterlass.

Wann und wo stellt man den BAföG-Antrag?

Die Antwort darauf lautet mal wieder: Es kommt drauf an.

Für Studierende in Deutschland ist die Zuständigkeit der BAföG-Ämter abhängig vom Studienort. 

Bei Schülern muss vom Wohnort der Eltern ausgegangen werden. Leben diese getrennt voneinander in unterschiedlichen Orten, geht man vom Ausbildungsort aus.

Solltest du im Ausland studieren oder zu Schule gehen, kommt es auf das Land an. Das zuständige BAföG Amt sitzt natürlich trotzdem irgendwo in Deutschland.

Wer einer beruflichen Fortbildung nachgeht, stellt seinen BAföG-Antrag beim zuständigen BAföG Amt des Fortbildungsanbieters.

Das heißt, du musst erst wissen, welche Art BAföG auf dich zutrifft und welches Amt in dem Fall für dich zuständig ist. Dann kannst du dorthin gehen und die für deinen Fall notwendigen Antragsformulare holen.

Was die Antragsfrist angeht, solltest du wissen, das BAföG grundsätzlich nicht rückwirkend bewilligt werden kann. Ein Recht auf BAföG besteht frühestens ab dem Kalendermonat, in dem dein Antrag beim Amt vorliegt bzw. die Ausbildung tatsächlich beginnt (je nachdem, was später eintrifft). Mehr Infos dazu findest du in unserer Übersicht zu den wichtigsten BAföG-Fristen.

BAföG Antrag Online

Seit Sommer 2020 sind die Bundesländer dazu verpflichtet, die BAföG-Antragstellung online zu ermöglichen. Allerdings haben das noch immer nicht alle Ämter vollständig umgesetzt. Und wie schon eben erklärt, gibt es kein zentrales BAföG Amt für alle und auch keinen zentralen BAföG Online Antrag, der mit der Steuersoftware Elster der deutschen Finanzämter vergleichbar wäre.

Du musst also nach wie vor recherchieren, welches Amt für dich zuständig ist und dein BAföG dort beantragen. Selbst wenn du den BAföG-Antrag dort online stellen kannst, musst du die Formulare nochmal alle ausdrucken und unterschrieben an dein zuständiges Amt schicken, sofern du keinen Personalausweis mit aktivierter Internetfunktion inkl. Kartenlesegerät besitzt.

Wie lange hat man BAföG Anspruch?

Der Anspruch auf BAföG Förderung ist im Normalfall identisch mit deiner Regelstudienzeit. Als Student musst du allerdings mit Ende des 4. Fachsemesters nachweisen, dass du bisher ordnungsgemäß studiert hast und dein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erreichen kannst. Sonst ist nach vier Semestern im Studium leider schon Schluss mit BAföG.

Schülerbafög und Meisterbafög unterliegen dieser Leistungskontrolle nicht und werden definitiv bis zum erfolgreichen Abschluss gezahlt.

Was unterscheidet Bafög von Studienkrediten und Stipendien?

Wie schon anfangs erwähnt besteht ein Recht auf BAföG. Es ist gesetzlich reguliert und kann schlimmstenfalls eingeklagt werden. Auf Stipendien und Kredite trifft das nicht zu.  Dabei vereint BAföG das beste aus beiden Welten.

Auch wenn BAföG teilweise zurückgezahlt werden muss, sind die Rückzahlungsmodalitäten deutlich besser als bei jedem Studienkredit. Du zahlst keine Zinsen und kannst die Rückzahlung im Falle von geringem Einkommen verschieben. Außerdem musst du kein langwieriges Auswahlverfahren mit diversen Gesprächen durchlaufen. Du brauchst kein Gutachten und musst auch keine besonders tollen Noten nachweisen. BAföG beschränkt sich nicht auf bestimmte Fächer, Hochschulen, Partei- oder Religionszugehörigkeiten, wie es manche Stipendien tun. Du musst weder ehrenamtlich engagiert sein, noch riesige Schulden nach dem Studium fürchten. 

Häufig gestellte Fragen zum BAföG Anspruch

Wer hat Anspruch auf BAföG 2026?

Schüler/Studenten bis 45 Jahre bei Studienbeginn, die eine förderfähige Ausbildung absolvieren. Voraussetzungen: Deutsche Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status, Eltern-/Eigen-Einkommen unter den Freibeträgen, noch nicht im 26. Fachsemester.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

992 € pro Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 102 € KV + 35 € PV). Für das Wintersemester 2026/27 ist eine weitere Erhöhung der Wohnpauschale geplant.

Kann ich BAföG und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

In der Regel nein — BAföG schließt Wohngeld aus. Ausnahme: Wenn dein BAföG ein reines Bankdarlehen ist (z. B. bei Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester), kannst du zusätzlich Wohngeld beantragen.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit. Du zahlst nur 50 % zurück (max. 10.010 €), in monatlichen Raten ab 130 €. Wer vorzeitig zahlt, bekommt Rabatte bis 22,5 %.

Wie kann ich die BAföG-Rückzahlung verschieben?

Mit einem Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt. Freibetrag 2026: 1.690 € netto/Monat. Antrag ist online möglich und muss jährlich wiederholt werden.

Was ist der Unterschied zwischen BAföG, Studienkredit und Stipendium?

BAföG ist zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsfreies Staatsdarlehen. Studienkredite (z. B. KfW) müssen komplett mit Zinsen zurückgezahlt werden. Stipendien sind echte Geschenke, meist verbunden mit guten Noten oder sozialem Engagement.

Was passiert, wenn ich länger als die Regelstudienzeit studiere?

Grundsätzlich endet BAföG nach der Förderungshöchstdauer (meist Regelstudienzeit + ein Semester). Verlängerungen gibt es bei schwerer Krankheit, Kind, Behinderung, Gremientätigkeit oder unverschuldeter Verzögerung.

Wer kann elternunabhängiges BAföG bekommen?

Nach dem 30. Geburtstag, nach 6 Jahren Berufstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr, im zweiten Bildungsweg (Abendgymnasium, Kolleg), oder als Waise. Details im Artikel Elternunabhängiges BAföG.