Aufstiegs-BAföG 2026: Höhe, Antrag & Rechner
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Was ist Aufstiegs-BAföG?
Neben BAföG für Studenten und Schüler-BAföG gibt es auch noch andere Formen der finanziellen Förderung für berufliche Qualifizierung. Handelt es sich um eine Erstausbildung zum Gesellen oder zur Fachkraft, solltest du dich über Berufsausbildungsbeihilfe informieren. Das Aufstiegs-BAföG – auch bekannt als Meister-BAföG – fördert dagegen die berufliche Aufstiegsfortbildung; deinen individuellen Anspruch kannst du direkt mit unserem Aufstiegs-BAföG-Rechner einschätzen.
Wer nach dem ersten Berufsabschluss ohne Studium weiterkommen will, etwa zum Meister, Techniker oder Fachwirt, kann Kursgebühren und bei Vollzeit auch den Lebensunterhalt über das Aufstiegs-BAföG finanzieren. Umgangssprachlich heißt es Meister-BAföG, rechtlich gilt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Beträge unten entsprechen dem Rechtsstand im Oktober 2026; was sich ab 2027 ändern soll, steht in einem eigenen Abschnitt.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Gefördert wird die Vorbereitung auf eine berufliche Aufstiegsfortbildung, also auf einen Abschluss oberhalb von Gesellen-, Facharbeiter- oder Berufsfachschulniveau. 2025 bekamen laut Statistischem Bundesamt 186.100 Menschen Aufstiegs-BAföG, 1,9 % weniger als im Vorjahr. Mit 52.000 Geförderten stellten angehende Erzieherinnen und Erzieher gut ein Viertel, danach folgten Industriemeister Metall (9.600) und Wirtschaftsfachwirte (9.100). Die Infografik zeigt die Entwicklung bis 2017.
Welche Voraussetzungen gelten?
Ob du gefördert wirst, hängt an fünf Punkten:
- Vorqualifikation: Du brauchst vor Beginn, was die Prüfungsordnung für die Zulassung verlangt, meist eine abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis (§ 9 Abs. 1 AFBG). Fehlt der Berufsabschluss noch, genügt es, ihn in einem von der Prüfstelle anerkannten Programm bis zum letzten Unterrichtstag zu erwerben; bis dahin gibt es aber keinen Unterhaltsbeitrag (§ 9 Abs. 2). Lässt die Prüfungsordnung andere Zugänge zu, etwa für Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, wirst du auch ohne Ausbildung gefördert (BMBFSFJ).
- Hochschulabschluss: Ein Bachelor schließt die Förderung nicht aus, solange er dein höchster Abschluss ist. Mit Master oder einem anderen höheren Hochschulabschluss gibt es kein Aufstiegs-BAföG (§ 9 Abs. 4).
- Bis zu drei Fortbildungen: Jede der drei Stufen Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional ist förderfähig, wenn die nächste auf der vorigen aufbaut (§ 6 Abs. 2 AFBG).
- Regelmäßige Teilnahme: Du musst mindestens 70 % der Präsenzstunden besuchen, bei Fern- und mediengestützten Lehrgängen 70 % der Leistungskontrollen bearbeiten und das sechs Monate nach Beginn, am Ende und bei Abbruch mit Formblatt F belegen (§ 9a AFBG). Ob du die Prüfung bestehst, ist für die Förderung selbst ohne Belang.
- Alter und Staatsangehörigkeit: Eine Altersgrenze gibt es nicht. Ausländerinnen und Ausländer werden je nach Aufenthaltstitel gefördert (§ 8 AFBG, Details in den Fragen unten).
Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich 2026?
Der Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Teilnehmer beträgt seit dem 01.08.2024 bis zu 1.019 € monatlich (alleinstehend, ohne Kinder, selbst gesetzlich versichert). Rechtsgrundlage ist § 10 AFBG in der Fassung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes. Das AFBG legt keinen eigenen Satz fest, sondern übernimmt den BAföG-Bedarf für Fachschüler mit Berufsausbildung: 442 € Grundbedarf und 380 € Wohnpauschale nach § 13 BAföG, dazu 60 € Erhöhungsbetrag. Bist du selbst versichert, kommen nach § 13a BAföG 102 € für die Kranken- und 35 € für die Pflegeversicherung hinzu; als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse sind es in vielen Fällen 185 € und 48 €, der Höchstbetrag liegt dann bei 1.115 €. Wer familienversichert ist, bekommt keinen Zuschlag. Die Aufschlüsselung bestätigt die offizielle AFBG-Seite des BMBFSFJ. Details zur KV bei AFBG: AFBG Krankenversicherung 2026 – alle 5 Szenarien.
| Bedarfsbaustein | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 442 € |
| Wohnbedarf (nicht bei Eltern wohnend) | 380 € |
| Erhöhungsbetrag (§ 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG) | 60 € |
| Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (wenn du selbst versichert bist) | 137 € oder 233 € (KV + PV) |
| davon Pflegeversicherung | 35 € oder 48 € |
| Summe mit 102 € KV und 35 € PV (Alleinstehend) | 1.019 € |
Hinzu kommen Zuschläge für Familienangehörige (§ 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG):
- +235 € für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sein Einkommen wird auf deinen Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es die Freibeträge übersteigt. Er erklärt es in Anlage 2 zu Formblatt A.
- +235 € pro Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht
- +150 € Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende je Kind unter 14 Jahren oder mit Behinderung, auch bei Teilzeit, unabhängig von Einkommen und Vermögen (§ 10 Abs. 3 AFBG)
Rechenbeispiele 2026
Beispiel 1 – Single, Meisterkurs Vollzeit, 15.000 € Kursgebühren:
1.019 € Unterhaltsbeitrag im Monat, dazu 7.500 € Zuschuss zu den Gebühren. Die anderen 7.500 € kannst du als KfW-Darlehen nehmen; nach bestandener Prüfung wird davon die Hälfte erlassen, es bleiben 3.750 €.
Beispiel 2 – verheiratet, ein Kind, Technikerschule Vollzeit, Partner ohne anrechenbares Einkommen:
1.019 € + 235 € (Ehepartner) + 235 € (Kind) = 1.489 €/Monat als Zuschuss.
Beispiel 3 – alleinerziehend mit zwei Kindern unter 14:
1.019 € + 2 mal 235 € (Kinder) + 2 mal 150 € (Kinderbetreuung) = 1.789 €/Monat.
Willst du deinen individuellen Anspruch berechnen? Unser BAföG-Rechner deckt Studenten-, Schüler- und Auslands-BAföG ab. Für Aufstiegs-BAföG nimmt er die Grundwerte als Orientierung, die endgültige Bewilligung erfolgt beim zuständigen AFBG-Amt:
Vollzeit vs. Teilzeit beim Aufstiegs-BAföG
Ob du in Vollzeit oder Teilzeit lernst, entscheidet darüber, ob es Geld zum Leben gibt. Die Grenzen stehen in § 2 Abs. 3 AFBG, die Förderdauer in § 11 AFBG.
| Kriterium | Vollzeit | Teilzeit |
|---|---|---|
| Unterrichtsstunden insgesamt | mind. 400 | mind. 400, Berufsspezialist mind. 200 |
| Fortbildungsdichte | in der Regel 25 Stunden pro Woche an 4 Werktagen | im Schnitt 18 Stunden pro Monat |
| Maximaler Zeitrahmen der Maßnahme | 36 Monate | 48 Monate (200-Stunden-Maßnahmen: 36) |
| Förderungshöchstdauer | 24 Monate | 48 Monate (200-Stunden-Maßnahmen: 36) |
| Unterhaltsbeitrag (bis 1.019 €) | ja | nein |
| Kinderbetreuungszuschlag (150 € je Kind) | ja | ja |
| Maßnahmebeitrag (bis 15.000 €) | ja | ja |
| Einkommens- und Vermögensprüfung | ja, nur für den Unterhaltsbeitrag | keine |
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Gezählt werden Präsenzstunden vor Ort und im virtuellen Klassenzimmer, Klausurenkurse höchstens mit 10 % und 50 Stunden (§ 2 Abs. 4 AFBG). Fernlehrgänge sind als Teilzeitmaßnahme förderfähig, wenn sie nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind; bei ihnen zählen die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Lehrbriefe und die Präsenzphasen (§ 4 AFBG). Für vollzeitschulische Fachschulen über mindestens zwei Jahre reicht es, wenn in 70 % der Wochen die Vollzeitdichte erreicht wird; Ferienwochen bleiben außen vor (§ 2 Abs. 6). Den Maßnahmebeitrag, also den Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bekommst du in beiden Formen unabhängig von Einkommen und Vermögen (§ 12 AFBG).
Aufstiegs-BAföG für Techniker, Erzieher, Meister und Fachwirt
Gefördert werden Lehrgänge, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung vorbereiten (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional) oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht. Das BMBFSFJ zählt mehr als 700 solcher Abschlüsse. Eine Übersicht der bundesweit geregelten bietet die Berufesuche des BIBB. Die wichtigsten Gruppen:
Staatlich geprüfte Techniker
Die Technikerschule (z. B. Maschinentechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Mechatronik) ist eine Fachschule nach Landesrecht und als gleichwertiger Abschluss förderfähig. In Vollzeit muss die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein, gefördert werden davon höchstens 24 Monate. Verzögert sich der Abschluss etwa durch Schwangerschaft, Kindererziehung oder Krankheit, verlängert das Amt die Förderung um bis zu zwölf Monate (§ 11 Abs. 2 AFBG). In Vollzeit gibt es bis zu 1.019 € im Monat, dazu den Maßnahmebeitrag bis 15.000 €. Eine Einschätzung für deinen Fall liefert unser BAföG-Rechner.
Meister (Handwerksmeister, Industriemeister)
Vom Handwerksmeister (Kfz, Friseur, Tischler u. a.) bis zum Industriemeister Metall/Elektro: Meisterlehrgänge nach der Handwerksordnung und anerkannte IHK-Meisterabschlüsse sind förderbar. Nach bestandener Prüfung zahlen die meisten Länder zusätzlich eine Prämie: Bayern 3.000 € (Wirtschaftsministerium), Berlin 5.000 € je Antrag (Senatsverwaltung für Wirtschaft), Niedersachsen 4.000 €, Hessen 3.500 €. Brandenburg hat seinen Bonus gestrichen, Schleswig-Holstein zahlt keinen. Alle Länder mit Stand Januar 2026 listet die Deutsche Handwerks Zeitung.
Staatlich anerkannte Erzieher
Die Erzieherausbildung an der Fachschule ist die mit Abstand größte Gruppe: 52.000 Geförderte im Jahr 2025, 28 % aller Fälle (Destatis). Welche Vorbildung du für die Aufnahme brauchst, regelt dein Bundesland. Lässt die Fachschule auch Abiturienten oder Studienabbrecher mit Berufspraxis zu, fördert das AFBG ebenfalls; das BMBFSFJ nennt die Erzieherin ausdrücklich als typisches Beispiel dafür (Fragen und Antworten). Weil die Ausbildung mindestens zwei Fachschuljahre dauert, gilt die Sonderregel für die Vollzeitdichte: 25 Stunden an vier Werktagen müssen in 70 % der Wochen erreicht werden (§ 2 Abs. 6 AFBG).
Fachwirte, Bilanzbuchhalter, Betriebswirte
IHK-Aufstiegsabschlüsse wie Geprüfter Fachwirt, Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Steuerfachwirt oder Betriebswirt werden gefördert, ebenso der Master Professional auf der dritten Stufe. Der Wirtschaftsfachwirt ist mit 9.100 Geförderten der häufigste kaufmännische Abschluss (Destatis 2025). Es gelten dieselben Regeln wie beim Techniker: 50 % Zuschuss zum Maßnahmebeitrag, in Vollzeit zusätzlich der Unterhaltsbeitrag.
Maßnahmebeitrag: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Der Maßnahmebeitrag deckt die Kosten der Fortbildung selbst. Geregelt in § 12 AFBG:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 € gefördert.
- Davon erhältst du 50 % als Zuschuss, den du nicht zurückzahlst.
- Für die anderen 50 % bekommst du ein Angebot über ein KfW-Darlehen. Du musst es nicht annehmen, kannst den Vertrag aber nur innerhalb von drei Monaten nach dem Bescheid verlangen (§ 12 Abs. 4).
- Für das Meisterprüfungsprojekt oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit wird die Hälfte der notwendigen Materialkosten gefördert, höchstens 2.000 €, davon wieder die Hälfte als Zuschuss. Die Kosten weist du mit Formblatt M nach.
- Zahlt dein Arbeitgeber oder eine andere Stelle einen Teil der Gebühren, wird das bisher abgezogen (§ 10 Abs. 1 AFBG).
Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig: Jeder förderfähige Teilnehmer bekommt ihn, egal wie hoch Gehalt oder Ersparnisse sind.
Prüfungserfolgsbonus und Existenzgründerbonus
Auf das KfW-Darlehen für die Gebühren gibt es zwei Erlassregeln, beide in § 13b AFBG:
50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung
Bestehst du die Fortbildungsprüfung, erlässt dir die KfW gegen Vorlage des Zeugnisses 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Unterm Strich trägst du damit 25 % der Kursgebühren selbst, bei 15.000 € Kosten also 3.750 €. Das Darlehen für die Materialkosten fällt nicht unter den Erlass. Formular-Übersicht und Ausfüllhilfen: AFBG Formulare 2026.
100 % Existenzgründererlass
Gründest du nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, übernimmst einen Betrieb oder erweiterst einen bestehenden, erlässt die KfW auf Antrag den noch nicht fälligen Rest des Gebührendarlehens vollständig. Du musst dabei überwiegend die unternehmerische Verantwortung tragen und den Betrieb mindestens drei Jahre als Haupterwerb führen (§ 13b Abs. 2 AFBG). Raten und Zinsen der ersten drei Jahre nach der Gründung werden auf Antrag gestundet; hält die Gründung nicht, sind sie nachzuzahlen. Fällt die Gründung in die zins- und tilgungsfreie Zeit, zahlst du vom Gebührendarlehen am Ende nichts zurück.
Vermögensfreibeträge beim Aufstiegs-BAföG
Einkommen und Vermögen zählen nur beim Unterhaltsbeitrag, nicht beim Maßnahmebeitrag. Vom Einkommen bleiben 2026 für dich selbst 389 € im Monat frei, für den Ehe- oder Lebenspartner 850 € und je Kind 770 € (§ 23 BAföG über § 17 AFBG). Für das Vermögen gilt § 17a AFBG:
| Person | Freibetrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Antragsteller/in | 45.000 € | § 17a Abs. 1 Nr. 1 AFBG |
| Ehe- oder Lebenspartner |
| § 17a Abs. 1 Nr. 2 AFBG |
| Pro unterhaltsberechtigtem Kind |
| § 17a Abs. 1 Nr. 3 AFBG |
Nicht angerechnet werden laut BMBFSFJ das Vermögen deines Ehe- oder Lebenspartners, eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein angemessenes Auto. Liegt dein übriges Vermögen über dem Freibetrag, kann zur Vermeidung unbilliger Härten ein weiterer Teil frei bleiben (§ 17a Abs. 2); dafür stellst du einen Härtefallantrag.
Rückzahlung des KfW-Darlehens
Nimmst du das KfW-Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Anspruch, gelten diese Bedingungen aus § 13 AFBG. Die aktuellen Konditionen nennt die KfW (Programm 172):
- Zins- und tilgungsfreie Zeit: während der Fortbildung und zwei Jahre danach, insgesamt höchstens sechs Jahre.
- Mindestrate: grundsätzlich 128 € im Monat.
- Rückzahlungsdauer: höchstens 10 Jahre nach der Karenzzeit.
- Zinsen: variabel, 6-Monats-EURIBOR plus 1 % Verwaltungskostenaufschlag, ab Rückzahlungsbeginn plus bis zu 0,7 % Risikozuschlag (§ 13 Abs. 2). Seit 1. Oktober 2026 nennt die KfW für das variable Darlehen einen Sollzins von bis zu 4,14 %, für einen Festzins mit ein bis zehn Jahren Bindung 4,74 bis 5,23 % (Konditionenübersicht). Den Festzins kannst du ab Rückzahlungsbeginn zum 1. April oder 1. Oktober verlangen.
- Sondertilgung: jederzeit, auch in Teilbeträgen.
Nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des noch nicht fälligen Gebührendarlehens erlassen (siehe oben), bei einer Existenzgründung der ganze Rest.
Wichtig: Der Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Teilnehmer (bis 1.019 €/Monat) ist ein reiner Zuschuss (§ 12 Abs. 2 AFBG). Du zahlst ihn auch dann nicht zurück, wenn du die Prüfung nicht bestehst, solange du regelmäßig teilgenommen hast. Wer mehr als 30 % der Stunden fehlt, muss die Förderung in der Regel erstatten (BMBFSFJ).
Ausnahme Prüfungsvorbereitungsphase: Endet dein Vollzeit-Lehrgang vor der Prüfung, bekommst du den Unterhaltsbeitrag bis zum Monat des letzten Prüfungstags weiter, höchstens drei Monate (§ 11 Abs. 3 AFBG). In dieser Zeit gibt es ihn nur als KfW-Darlehen, das du zurückzahlst und das auch bei bestandener Prüfung nicht erlassen wird (§ 12 Abs. 3 AFBG). Beantragen musst du das gesondert mit Formblatt G.
Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein und andere Leistungen
Einige Leistungen schließen das Aufstiegs-BAföG aus (§ 3 AFBG):
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, also wenn die Arbeitsagentur deine Weiterbildung fördert, sowie Qualifizierungsgeld,
- Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit oder ein Gründungszuschuss, wenn die Fortbildung in Vollzeit läuft,
- schon bewilligtes BAföG für denselben Zeitraum, außer du hast davon noch nichts erhalten und verzichtest darauf,
- Leistungen zur Rehabilitation.
Lernst du berufsbegleitend in Teilzeit, steht Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit dem Aufstiegs-BAföG also nicht im Weg. Übernimmt die Arbeitsagentur die Kursgebühren für Personen ohne Vorbeschäftigung, bleibt aus dem AFBG nur der Beitrag zum Lebensunterhalt. Willst du nach der Ausbildung lieber studieren, ist das Aufstiegsstipendium der passende Weg.
Was sich ab 2027 ändern soll
Zwei Gesetzentwürfe liegen dem Bundestag vor, beschlossen ist noch keiner. Für Aufstiegs-BAföG relevant sind beide.
5. AFBG-Novelle: Das Kabinett hat sie im Juli 2026 beschlossen (BMBFSFJ), der Bundestag hat sie am 14. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Bildungsausschuss überwiesen (Bundestag). Laut Drucksache 21/8412 soll sie am 1. August 2027 in Kraft treten:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 18.000 € statt 15.000 €
- Materialkosten für das Meisterstück bis 4.000 € statt 2.000 €
- Erlass bei bestandener Prüfung 60 % statt 50 %
- Zuschüsse des Arbeitgebers werden nicht mehr angerechnet
- Kinderbetreuungszuschlag 160 € statt 150 € je Kind
Die höheren Gebührengrenzen und der Wegfall der Arbeitgeber-Anrechnung sollen nur für Maßnahmen gelten, die ab dem 1. August 2027 beginnen; der höhere Kinderbetreuungszuschlag auch für laufende. Beim Erlass zählt der Eingang des Antrags bei der KfW: bis 31. Juli 2027 gelten 50 %, danach 60 %, auch für ältere Fortbildungen (Entwurf § 30 Abs. 4).
30. BAföG-Änderungsgesetz: Weil das AFBG den BAföG-Bedarf übernimmt, würde der Unterhaltsbeitrag mitsteigen. Der Entwurf (Drucksache 21/8405) hebt die Wohnpauschale zum 1. April 2027 auf 440 € und den Grundbedarf für Fachschüler zum 1. August 2027 auf 469 € und zum 1. April 2029 auf 524 €, dazu die Versicherungszuschläge. Rechnerisch ergäbe das für Alleinstehende mit eigener Versicherung 1.102 € ab April 2027, 1.133 € ab August 2027 und 1.199 € ab April 2029. Mehr dazu unter BAföG-Reform 2027.
Hier findest du die passende Aufstiegs-Fortbildung für dich
Die folgende Liste ist eine Auswahl bundesweit verfügbarer Fernlehrgänge. Fernlehrgänge laufen als Teilzeitmaßnahme, gefördert wird dann nur der Maßnahmebeitrag. Lehrgänge in Präsenz vor Ort nennen dir Handwerkskammer und IHK.
- AKAD Bildungsgesellschaft DE
- Fernakademie für Erwachsenenbildung
- HAF – Hamburger Akademie für Fernstudien
- ILS – Institut für Lernsysteme
- IWW (Institut an der FernUni in Hagen)
- Studiengemeinschaft Darmstadt
Wo und wie erhalte ich Aufstiegs-BAföG?
Für das Aufstiegs-BAföG sind in jedem Bundesland andere Ämter zuständig. Welches BAföG Amt für dich zuständig ist, findest du hier heraus. Den Erstantrag stellst du mit Formblatt A, deine Fortbildungsstätte füllt Formblatt B aus. Deckt dein Bescheid nur einen Teil der Fortbildung ab, stellst du für den nächsten Maßnahmeabschnitt einen Folgeantrag mit Formblatt W. Zwei Fristen solltest du kennen: Den Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 11 Abs. 3 AFBG). Spätester Termin für Maßnahme- und Unterhaltsbeitrag ist das Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Abschnitts (§ 19 AFBG). Wir helfen dir gern dabei, deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG zu stellen:
Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Was ist der Unterschied zwischen Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG?
Kein Unterschied – es ist dasselbe. Meister-BAföG ist nur der umgangssprachliche Name. Offiziell heißt es Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es richtet sich an alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen, Meister sind nur eine Gruppe davon (Techniker, Fachwirte, Erzieher etc.).
Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 € gefördert (50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen). Materialkosten bis 2.000 € (50 % Zuschuss). Bei Vollzeit zusätzlich bis zu 1.019 €/Monat Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss (Stand 2026, seit dem 29. BAföG-ÄndG vom 01.08.2024). Quelle: Offizielle AFBG-Seite.
Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit) musst du nicht zurückzahlen – das ist ein Vollzuschuss. Nur in der Prüfungsvorbereitungsphase nach dem Lehrgang gibt es ihn als Darlehen, das du zurückzahlst (Formblatt G). Bei den Lehrgangs-/Prüfungsgebühren bekommst du 50 % als Zuschuss geschenkt. Für die anderen 50 % kannst du einen KfW-Kredit nehmen. Bestehst du die Prüfung, werden davon nochmal 50 % erlassen. Unterm Strich zahlst du also maximal 25 % der Kosten selbst.
Ist Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?
Teilweise. Der Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig – den bekommt jeder. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit hingegen wird auf dein Einkommen und Vermögen angerechnet. Bei Teilzeit-Fortbildungen gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, daher ist die Förderung komplett einkommensunabhängig.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung bekommen?
Ja, wenn die Prüfungsordnung das zulässt. Gefördert wird, wer die Zulassungsvoraussetzungen der angestrebten Prüfung erfüllt (§ 9 AFBG). Manche Ordnungen lassen Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis zu, das BMBFSFJ nennt vor allem schulische Fortbildungen in sozialen Berufen wie die Erzieherin (Fragen und Antworten). Erwirbst du den nötigen Berufsabschluss erst während des Lehrgangs in einem anerkannten Programm, gibt es bis dahin nur den Maßnahmebeitrag, keinen Unterhaltsbeitrag.
Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?
Nein. Anders als beim Studenten-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze (BMBFSFJ). Du kannst in jedem Alter eine Aufstiegsfortbildung gefördert bekommen.
Was passiert bei Existenzgründung nach der Fortbildung?
Gründest oder übernimmst du innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme ein Unternehmen und führst es mindestens drei Jahre als Haupterwerb, erlässt die KfW auf Antrag den gesamten noch nicht fälligen Rest des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Voraussetzung ist die bestandene Prüfung (§ 13b Abs. 2 AFBG).
Wie viel verdient man mit Aufstiegs-BAföG nebenbei ohne Kürzung?
Der Einkommensfreibetrag für Aufstiegs-BAföG-Teilnehmer beträgt 389 € bereinigtes Monatseinkommen. Praktisch bedeutet das: Ein Minijob bis zur Pauschale von 603 € (Minijob-Grenze 2026) gilt nach Abzug der Sozialversicherungs- und Werbungskostenpauschale als anrechnungsfrei. Rechtsgrundlage: § 17 AFBG i. V. m. §§ 21 ff. BAföG.
Gibt es Aufstiegs-BAföG für Ausländer?
Ja, die Voraussetzungen regelt § 8 AFBG. Gefördert werden unter anderem EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht, Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt und Inhaber bestimmter Aufenthaltserlaubnisse, bei einigen davon erst nach 15 Monaten rechtmäßigem, gestattetem oder geduldetem Aufenthalt. Alle anderen werden gefördert, wenn sie sich vor Beginn insgesamt drei Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren; eine Berufsausbildung zählt dabei mit. Fürs Amt brauchst du Anlage 3 zu Formblatt A. Mehr zum Aufenthaltsstatus in unserem Artikel zu BAföG für Ausländer.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufstiegs-BAföG-Antrags?
Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht, sie hängt vom Amt ab. Das Gesetz setzt aber eine Grenze: Kann das Amt über einen vollständigen Erstantrag nicht binnen sechs Kalenderwochen entscheiden oder nicht binnen zehn Wochen zahlen, bekommst du einen Vorschuss, nämlich den Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für vier Monate und den Zuschuss zu bereits fälligen Lehrgangskosten (§ 24 Abs. 4 AFBG). Weil der Unterhaltsbeitrag frühestens ab dem Antragsmonat fließt, stellst du den Antrag am besten vor Beginn der Maßnahme.
Welche Formblätter brauche ich für Aufstiegs-BAföG?
Für den Erstantrag brauchst du immer Formblatt A (Antrag), Formblatt B vom Fortbildungsträger und Formblatt Z, die Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Prüfungsstelle. Bei Vollzeit kommen Anlage 1 (Einkommen und Vermögen) und, wenn du verheiratet bist, Anlage 2 (Einkommenserklärung des Ehegatten) dazu, bei ausländischer Staatsangehörigkeit Anlage 3. Verdient dein Ehepartner während der Fortbildung deutlich weniger als im vorletzten Kalenderjahr, beantragst du mit Formblatt D die Aktualisierung. Für den nächsten Maßnahmeabschnitt oder das nächste Schuljahr stellst du einen Folgeantrag mit Formblatt W. Alle Formulare gibt es auf aufstiegs-bafoeg.de, eine Übersicht unter Aufstiegs-BAföG-Formulare. Online stellst du den Antrag über AFBG Digital.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch für einen Fernlehrgang bekommen?
Ja, Fernlehrgänge werden als Teilzeitmaßnahme gefördert, wenn sie nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind oder von einem öffentlich-rechtlichen Träger kommen (§ 4 AFBG). Die 400 Stunden Mindestdauer bemessen sich nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Lehrbriefe plus den Präsenzphasen. Mediengestützte Lehrgänge brauchen ergänzenden Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen (§ 4a AFBG). Gefördert wird in beiden Fällen nur der Maßnahmebeitrag, kein Unterhaltsbeitrag.
Was passiert, wenn ich die Fortbildung abbreche oder krank werde?
Brichst du ab, endet die Förderung (§ 7 AFBG). Den Abbruch oder eine Unterbrechung aus wichtigem Grund musst du dem Amt ausdrücklich und ohne Zögern erklären. Bei Krankheit läuft die Förderung bis zu drei Monate weiter, bei Schwangerschaft bis zu vier. Nimmst du nach einem Abbruch aus wichtigem Grund eine Maßnahme mit demselben Ziel unverzüglich wieder auf, wirst du erneut gefördert. Eine komplette Wiederholung wird höchstens einmal gefördert und nur, wenn besondere Umstände es rechtfertigen.
Steigt das Aufstiegs-BAföG 2027?
Geplant ist es, beschlossen noch nicht. Die 5. AFBG-Novelle (Drucksache 21/8412) soll ab 1. August 2027 die Gebührenförderung auf 18.000 € und den Erlass bei bestandener Prüfung auf 60 % anheben. Über das 30. BAföG-Änderungsgesetz würde auch der Unterhaltsbeitrag steigen, rechnerisch auf 1.102 € ab April 2027. Details im Abschnitt „Was sich ab 2027 ändern soll“ oben.