Studienabschlusshilfe BAföG 2026: Darlehen fürs letzte Studienjahr
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Endet dein BAföG mit der Förderungshöchstdauer, obwohl der Abschluss schon in Reichweite ist, kannst du nach dem Ende der regulären Förderung Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Sie wird berechnet wie BAföG, kommt aber vollständig als zinsloses Darlehen. Du zahlst also alles zurück, nur ohne Zinsen. Dafür hat das Volldarlehen einen Vorteil: Weil es ausschließlich ein Darlehen ist, kannst du daneben Wohngeld beantragen.
Voraussetzungen für die Bewilligung der Studienabschlusshilfe sind:
- Du bist zur Abschlussprüfung zugelassen, und zwar spätestens vier Semester nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Wurde deine Förderung verlängert, zählen die vier Semester ab dem Ende der Verlängerung. Sieht dein Studiengang keine Abschlussprüfung vor, genügt eine Bestätigung der Hochschule.
- Die Prüfungsstelle bescheinigt, dass du innerhalb von zwölf Monaten abschließen kannst.
- Du studierst in Vollzeit und erfüllst die Bedingungen zu Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus nach § 8 BAföG.
- Du warst bei Beginn des Studienabschnitts, also des Bachelors oder des Masters, noch nicht 45 Jahre alt (§ 10 Abs. 3 BAföG). Unter Umständen gibt es eine Ausnahme von der Altersgrenze.
- Ein Fachwechsel wurde gegebenenfalls anerkannt, und den Leistungsnachweis hast du rechtzeitig erbracht.
- Dein Einkommen und das deiner Eltern lassen einen Anspruch zu, oder du bekommst elternunabhängiges BAföG.
Ob du vorher schon BAföG bekommen hast, spielt keine Rolle. Auch wer nie einen Antrag gestellt hat oder wegen des Elterneinkommens leer ausging, kann die Hilfe bekommen, solange die übrigen BAföG-Voraussetzungen erfüllt sind. So steht es im Auslegungserlass des Bundesbildungsministeriums vom 15. Juni 2022. Berechnet wird aber wie beim normalen BAföG, also auch mit dem Einkommen deiner Eltern.
Wie und wo beantragt man Studienabschlusshilfe?
Zuständig ist dein BAföG-Amt. Du stellst einen normalen BAföG-Antrag mit allem, was dazugehört, und schreibst dazu, dass du Hilfe zum Studienabschluss beantragst. Beifügen musst du die Bescheinigung der Prüfungsstelle. Ein bundesweit einheitliches Formblatt dafür gibt es nicht, manche Ämter haben aber eigene Vordrucke, etwa das Studierendenwerk München Oberbayern. Stell den Antrag innerhalb der vier Semester nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, das verlangt der Erlass des Ministeriums ausdrücklich.
Was ist, wenn die Studienabschlusshilfe nicht reicht?
Es gibt zwei Szenarien:
- Du schließt dein Studium entgegen aller Erwartungen doch nicht innerhalb von 12 Monaten ab und brauchst länger finanzielle Unterstützung.
- Oder das Geld reicht einfach nicht und du brauchst mehr Geld.
Reichen die zwölf Monate nicht und ist auch ein Studienkredit keine Lösung, bleiben die Darlehenskassen der Studierendenwerke. Ihre Bedingungen legt jede Kasse selbst fest, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Zwei Beispiele: Die Daka NRW vergibt zinslos bis zu 1.000 € im Monat und höchstens 12.000 € insgesamt, verlangt aber 5 % Verwaltungskosten und einen Bürgen. Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke zahlt bis zu 700 € im Monat und 18.000 € insgesamt, in der Regel für die letzten drei Semester. Ab dem sechsten Jahr fallen dort 2 % Zinsen an.
Viele Studierendenwerke haben außerdem kleinere Notfall- oder Überbrückungsdarlehen. Sie helfen bei einer einmaligen Ausgabe mit Bezug zum Studium, etwa bei Studiengebühren oder einem kaputten Laptop, oder wenn ein bewilligter Kredit oder ein Stipendium erst später ausgezahlt wird. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich von Ort zu Ort, frag deshalb direkt bei der Sozialberatung deines Studierendenwerks.
Trifft aber der 2. Fall auf dich zu, also dass deine aktuellen Einnahmen ohne spezifischen Grund einfach nicht zum Leben reichen, wirst du arbeiten, einen Studienkredit oder Stipendium in Anspruch nehmen müssen. Die Darlehen der Studierendenwerke sind der allerletzte Strohhalm, wenn gar nichts anderes möglich ist.
Studienabschlusshilfe 2026: Alle Details
Die Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 5 BAföG ist dein Joker, wenn du mit dem Studium eigentlich fertig sein solltest, aber noch 1-12 Monate brauchst. Die wichtigsten Fakten 2026:
- Maximale Dauer: 12 Monate nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer
- Form: Volldarlehen ohne Zinsen. Bis Juli 2019 war es ein verzinstes Bankdarlehen der KfW, seit dem 1. August 2019 ist es ein zinsloses Staatsdarlehen. Wer eine Rate mehr als 45 Tage zu spät zahlt, zahlt 6 % Zinsen auf die gesamte Restschuld (§ 18 Abs. 2 BAföG)
- Höhe: wie normales BAföG, abhängig von Einkommen der Eltern / dir
- Voraussetzung: Du bist spätestens vier Semester nach Ende der Förderungshöchstdauer zur Abschlussprüfung zugelassen, und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass du innerhalb der Studienabschlusshilfe fertig wirst
- Rückzahlung: Erst nach deinem normalen BAföG-Darlehen (§ 18 Abs. 6 BAföG), mindestens 130 € pro Monat. Die Obergrenze von 10.010 € gilt für die Studienabschlusshilfe nicht, du zahlst sie komplett zurück
So beantragst du die Studienabschlusshilfe
- Normalen BAföG-Antrag stellen mit allen üblichen Unterlagen (Formblatt 1, bei Elterneinkommen Formblatt 3).
- Zusatzantrag formlos: einfaches Anschreiben: “Ich beantrage Hilfe zur Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 5 BAföG”.
- Prüfungsamt-Bescheinigung beifügen, sie bestätigt, dass du zur Abschlussprüfung zugelassen bist und innerhalb von zwölf Monaten abschließen kannst.
- BAföG-Amt am Studienort reichst du den kompletten Antrag ein.
- Auszahlung: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht.
Wichtig: Stell den Antrag innerhalb der vier Semester nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Und du darfst bei Beginn des Studienabschnitts noch nicht 45 Jahre alt gewesen sein.
Häufig gestellte Fragen zur Studienabschlusshilfe
Wer bekommt Studienabschlusshilfe?
Studierende, die 1) die Förderungshöchstdauer überschritten haben, 2) spätestens vier Semester danach zur Abschlussprüfung zugelassen sind und laut Prüfungsstelle innerhalb von 12 Monaten fertig werden können und 3) die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, etwa bei Beginn des Studiums noch nicht 45 Jahre alt waren (§ 10 Abs. 3 BAföG).
Ist die Studienabschlusshilfe ein Zuschuss?
Nein. Sie ist ein Volldarlehen, das du komplett zurückzahlst. Seit August 2019 ist es zinsfrei, vorher war es ein verzinstes KfW-Darlehen. Nur ein Kinderbetreuungszuschlag bleibt auch hier ein Zuschuss.
Wie hoch ist die Rückzahlung?
Du zahlst die Studienabschlusshilfe vollständig zurück. Die Obergrenze von 10.010 € gilt nur für das normale hälftige BAföG-Darlehen, nicht für dieses Volldarlehen. Die Raten betragen mindestens 130 € pro Monat.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Erst wenn dein normales BAföG-Darlehen abbezahlt ist: Die erste Rate der Studienabschlusshilfe ist im Monat nach der letzten Rate des regulären Darlehens fällig (§ 18 Abs. 6 BAföG). Hattest du vorher kein BAföG, beginnt die Rückzahlung drei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 5 BAföG).
Kann ich während der Studienabschlusshilfe arbeiten?
Ja, es gelten die normalen Freibeträge. Für Werkstudenten und andere rentenversicherungspflichtig Beschäftigte bleiben 2026 im Monatsdurchschnitt rund 603 € brutto anrechnungsfrei. Das entspricht dem Freibetrag von 389 € nach Abzügen (BGBl. 2025 I Nr. 279). Was darüber liegt, kürzt die Förderung.