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BAföG Formblatt 3 (03): Einkommenserklärung der Eltern – PDF und Ausfüllhilfe

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Formblatt 3 (03) für den BAföG-Antrag als PDF + Ausfüllhilfe Zeile für Zeile: was Eltern eintragen, welches Jahr zählt und welche Belege nötig sind.
Seite 1 des BAföG-Formblatts 3 „03 – Einkommenserklärung“ in der Fassung Stand 2025

Formblatt 3, amtlich „03 – Einkommenserklärung“, ist das Formular, mit dem deine Eltern dem BAföG-Amt ihr Einkommen mitteilen. Bist du verheiratet, füllt es auch dein Ehegatte aus. Aus den Angaben berechnet das BAföG-Amt, wie viel deine Familie zu deinem Bedarf beitragen kann und wie viel BAföG übrig bleibt. Hier findest du das aktuelle PDF, eine Ausfüllhilfe für alle 63 Zeilen, die Belegliste aus dem Anhang und die Freibeträge 2026 mit Rechenbeispielen. Stand: Oktober 2026.

Formblatt 3 (03) als PDF herunterladen

➤ Formblatt 3 als PDF herunterladen (offizielle Fassung von bafög.de)

  • Fassung: „Stand 2025“, das steht senkrecht am linken Rand von Seite 1. Das ist die aktuelle Fassung, auch für Anträge im Jahr 2026.
  • Umfang: sechs Seiten, nämlich vier Seiten Formular mit den Zeilen 1 bis 63 und zwei Seiten Anhang mit der Belegliste und den Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung.
  • Ausfüllen am PC: Das PDF lässt sich am Rechner ausfüllen und mit den Eintragungen speichern, auch das Feld für Unterschrift und Namenswiedergabe.
  • Online statt PDF: Über BAföG Digital machen Eltern und Ehegatten ihre Angaben über ein eigenes Nutzerkonto, die Anmeldung geht zum Beispiel mit der BundID. Wie das abläuft, steht im Ratgeber BAföG online.

Auf vielen Seiten kursieren noch ältere Fassungen. Erkennbar sind sie an Formulierungen wie „in Druckschrift“ oder am Kästchen „von Eltern“ statt „eines Elternteils“. Nimm die aktuelle Fassung, denn am Ende versichert jeder Elternteil, „dass im amtlichen Formblatt keine Änderungen vorgenommen wurden“.

Formblatt 3 auf einen Blick

FrageAntwort
Amtlicher Name03 – Einkommenserklärung (von Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern)
Wer füllt es aus?Jeder Elternteil ein eigenes Formblatt, dazu dein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
Welches Jahr zählt?Das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn deines Bewilligungszeitraums, für Herbst 2026 also 2024
Wichtigster BelegDer Einkommensteuerbescheid des Jahres, alle Seiten in Kopie
AbgabeMit deinem Antrag oder getrennt direkt beim Amt: über BAföG Digital, per E-Mail, Post oder Fax mit Namensangabe am Ende
FristKeine eigene, aber ohne Formblatt 3 kein Bescheid. Beim Folgeantrag sollte es zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums beim Amt sein, dann läuft das BAföG ohne Lücke weiter (§ 50 Abs. 4 BAföG). Mehr unter BAföG-Frist.

Wer muss Formblatt 3 ausfüllen?

Jeder Elternteil füllt ein eigenes Formblatt 3 aus. Das steht gleich oben im Formular: „Diese Erklärung ist von jeder Person gesondert abzugeben. Eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile ist nicht möglich.“ Das gilt auch, wenn deine Eltern zusammen veranlagt werden und nur einen Steuerbescheid haben. Beide legen dann eine Kopie davon bei. Oben in Zeile 1 kreuzt jeder Elternteil „eines Elternteils“ an. Dein Ehegatte kreuzt „von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern“ an.

Deine SituationWer gibt Formblatt 3 ab?
Eltern verheiratet oder zusammenlebendBeide Elternteile, jeder auf einem eigenen Formblatt
Eltern getrennt oder geschiedenBeide Elternteile, unabhängig vom Sorgerecht und davon, bei wem du wohnst
Ein Elternteil ist verstorbenNur der lebende Elternteil. Das Sterbedatum trägst du selbst in Formblatt 1 ein.
Aufenthalt eines Elternteils unbekanntFür ihn keins. Sein Einkommen bleibt nach § 11 Abs. 2a BAföG außer Betracht.
Elternteil lebt im AuslandAuch er. Ausländische Einkünfte zählen nach § 21 Abs. 2a BAföG, Belege brauchen eine deutsche Übersetzung.
Du bist verheiratet oder verpartnertZusätzlich dein Ehegatte oder Lebenspartner, solange ihr nicht dauernd getrennt lebt
Du bekommst elternunabhängiges BAföG (§ 11 Abs. 3)Deine Eltern nicht. Ein Ehegatte muss trotzdem abgeben, denn sein Einkommen zählt weiter.
Ein Elternteil hat wieder geheiratetDer Stiefelternteil gibt kein eigenes Formblatt ab, dein Elternteil trägt ihn in den Zeilen 30 bis 33 ein.
Ein Elternteil verweigert die AngabenSiehe unten: Bußgeld, danach Vorausleistung mit Formblatt 8

Welches Jahr gehört ins Formblatt 3?

Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn deines Bewilligungszeitraums (§ 24 Abs. 1 BAföG). Es kommt also nicht darauf an, wann deine Eltern das Formular ausfüllen, sondern wann der Zeitraum beginnt, für den du BAföG beantragst. Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel ein Studienjahr, zum Beispiel Oktober 2026 bis September 2027.

Dein Bewilligungszeitraum beginnt …Jahr im Formblatt 3Beleg
2025, z. B. Wintersemester 2025/262023Steuerbescheid 2023
2026, z. B. Sommersemester 2026 oder Wintersemester 2026/272024Steuerbescheid 2024
2027, z. B. Sommersemester 2027 oder Wintersemester 2027/282025Steuerbescheid 2025

Achtung bei spätem Antrag: BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Stellst du deinen Erstantrag für das Wintersemester 2026/27 erst im Januar 2027, beginnt der Bewilligungszeitraum in der Regel erst dann. Dann zählt das Jahr 2025, nicht 2024.

Noch kein Steuerbescheid da? Dann entscheidet das Amt vorläufig auf Grundlage der glaubhaft gemachten Einkünfte und zahlt unter dem Vorbehalt der Rückforderung (§ 24 Abs. 2 BAföG). Deine Eltern tragen ihre Einkünfte dann selbst in die Zeilen 43 bis 62 ein und legen die Steuererklärung bei, wenn sie schon gemacht ist. Sobald der Bescheid da ist, reichen sie ihn nach. Erst dann rechnet das Amt endgültig ab.

Formblatt 3 ausfüllen: Zeile für Zeile

Das Formular hat 63 nummerierte Zeilen auf vier Seiten. Die kleinen Symbole mit Ziffer am linken Rand zeigen, wo ein Beleg in Kopie dazugehört. Welcher das ist, steht im Anhang (Tabelle weiter unten). Oben auf den Seiten 2 bis 4 tragen deine Eltern jeweils deinen Namen (auszubildende Person) und ihren eigenen Namen (erklärende Person) ein, damit lose Blätter zugeordnet werden können.

Seite 1: Zeilen 1 bis 15 – Person und Freibeträge

ZeileWas hinein gehörtTipp
KopfFörderungsnummerNur wenn schon vorhanden, sie steht auf früheren BAföG-Bescheiden
1Kreuz bei „eines Elternteils“ oder „von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern“Pro Person ein eigenes Formular
2 und 3Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort von dirWie in deinem Antrag schreiben
4 bis 8Name, Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht und Anschrift des ElternteilsFamilienstand als Ziffer: 1 ledig, 2 verheiratet oder verpartnert, 3 dauernd getrennt lebend, 4 verwitwet, 5 geschieden. „Seit“ nur bei Änderung gegenüber der letzten Erklärung.
9Erwerbstätig als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder nicht erwerbstätig seitAktueller Stand. Das vorletzte Jahr gilt erst ab Seite 3.
10 und 11Ist der Elternteil im Bewilligungszeitraum selbst in Ausbildung?Bei „ja“ Bescheinigung beilegen (Beleg 1)
12 und 13Telefon und E-MailFreiwillig, beschleunigt aber Rückfragen
14Antrag auf Freibetrag wegen BehinderungFür den Elternteil, für dich oder für andere Unterhaltsberechtigte des Elternteils. Schwerbehindertenausweis in Kopie (Beleg 2)
15Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStGWenn der Elternteil jemanden ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt (Beleg 3)

Seite 2: Zeilen 16 bis 33 – Geschwister und weitere Unterhaltsberechtigte

ZeileWas hinein gehörtTipp
16 bis 22Erstes weiteres Kind: Name, Geburtsdatum, ob es bei den Eltern wohnt, ob es ein gemeinsames Kind ist, Einnahmen, Schule oder AusbildungDich selbst nicht eintragen. Mitzählen eigene Kinder sowie im Haushalt lebende Stief-, Pflege- und Enkelkinder.
17Wohnt das Kind bei den Eltern?Entscheidet oft, ob es einen Freibetrag gibt (siehe Freibeträge)
19Monatliche Bruttoeinnahmen des KindesNur wenn es im Bewilligungszeitraum volljährig ist oder wird, z. B. Ausbildungsvergütung oder Minijob. Kindergeld nicht eintragen. Beleg 4.
20 und 21Ausbildungsstätte, Klasse oder Semester, Beginn und voraussichtliches EndeSchulbescheinigung erst ab Klasse 10 oder ab 15 Jahren, sonst Immatrikulation oder Ausbildungsvertrag (Beleg 5)
22Ausbildung zur beruflichen Förderung von Menschen mit BehinderungNur ankreuzen, wenn zutreffend
23 bis 29Zweites weiteres Kind, gleicher AufbauWeitere Kinder auf einem Zusatzblatt
30 bis 33Sonstige Unterhaltsberechtigte: geschiedener Ehegatte, zweiter Ehegatte, eigene ElternHier steht auch der Stiefelternteil. Einnahmen monatlich brutto, Beleg 6.

Seite 3: Zeilen 34 bis 55 – Einkommen im vorletzten Jahr

ZeileWas hinein gehörtTipp
34Kreuz, wenn es im vorletzten Jahr gar keine Einnahmen gabDann Zeilen 35 bis 55 frei lassen
35 bis 38Genau eine Gruppe ankreuzen: rentenversicherungspflichtig, nicht rentenversicherungspflichtig (z. B. Beamte, Rentner), selbstständig oder befreit, nicht erwerbstätigBestimmt die Sozialpauschale. Bei Selbstständigen oder Befreiten Nachweis beilegen (Beleg 7).
39Gibt es einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr?Bei „ja“ alle Seiten in Kopie (Beleg 8). Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist kein Steuerbescheid.
40Läuft ein Einspruch oder eine Klage gegen den Bescheid?Ankreuzen, geänderten Bescheid später nachreichen
41 und 42Steuererklärung abgegeben oder geplant, zuständiges FinanzamtOhne Bescheid: Zeilen 43 bis 62 ausfüllen und die Erklärung beilegen
43Kapitalerträge, JahresbruttoNur soweit nicht im Steuerbescheid, mit Bankbescheinigung (Beleg 9). Abgeltend besteuerte Zinsen zählen mit.
44Minijob, JahresbruttoLohnbescheinigungen (Beleg 10)
45 und 46Einkünfte ohne Steuerbescheid, nach ArtLohnsteuerbescheinigung, Gewinnermittlung oder Steuererklärung (Beleg 11)
47 bis 49Renten mit Art, Beginn und JahresbruttoBrutto eintragen, nicht nur den steuerpflichtigen Teil. Rentenbescheid und Anpassungsmitteilung (Beleg 12).
50Steuerfreie Einnahmen nach dem AuslandstätigkeitserlassNachweis (Beleg 13)
51Einnahmen im Ausland: Staat, Steuer, Jahresbrutto mit WährungNur soweit nicht im deutschen Bescheid. Mit deutscher Übersetzung (Beleg 14).
52Unterhalt, den der Elternteil selbst bekommtZ. B. vom Ex-Partner. Unterhalt für Kinder gehört nicht hierher (Beleg 15).
53 bis 55Einnahmen nach der Einkommensverordnung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld über 300 € und weitereKrankengeld netto (Beleg 16). Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, im Formular noch „Bürgergeld“, nicht eintragen.

Seite 4: Zeilen 56 bis 63 – Abzüge und Unterschrift

ZeileWas hinein gehörtTipp
56Vermögenswirksame Leistungen vom ArbeitgeberNur ankreuzen
57 und 58Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer, die nicht im Bescheid stehenBankbescheinigung (Beleg 17), Kirchensteuerbescheid (Beleg 18)
59GewerbesteuerBescheid der Gemeinde, nicht der Messbescheid des Finanzamts (Beleg 19)
60Riester-BeiträgeNur die Bescheinigung nach § 92 EStG (Beleg 20)
61KinderbetreuungskostenNur ohne Steuerbescheid, mit Belegen (Beleg 21)
62Gezahlte Lohn- und Kirchensteuer, SolidaritätszuschlagNur ohne Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Beleg 22)
63Datum und Unterschrift oder NamensangabeOhne Unterschrift oder Namensangabe ist die Erklärung nicht vollständig

Vor Zeile 63 stehen zwei Hinweise und die abschließende Erklärung. Die Hinweise betreffen die Aktualisierung mit Formblatt 7 und den Härtefreibetrag. Beide müssen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums beantragt sein. In der Erklärung bestätigt der Elternteil unter anderem, dass er Änderungen unverzüglich meldet. Er nimmt zur Kenntnis, dass seine Angaben beim Finanzamt, beim Arbeitgeber oder per Kontenabfrage geprüft werden können und dass das Amt Geld von ihm fordern kann, das es dir vorausleistet, wenn er den geschuldeten Unterhalt nicht zahlt. Mit der Unterschrift versichert er, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Eine eidesstattliche Versicherung ist das nicht. Falsche Angaben können aber ein Bußgeld oder ein Strafverfahren nach sich ziehen, und zu Unrecht gezahltes BAföG muss er mit Zinsen ersetzen.

Belege zu Formblatt 3: die Liste aus dem Anhang

Die Ziffer am Symbol neben der Zeile verweist auf diese Liste. Eingereicht werden nur Kopien, keine Originale. Angaben in den Belegen, die das Amt nicht braucht, dürfen deine Eltern schwärzen. Was du selbst für deinen Antrag brauchst, steht unter BAföG-Unterlagen.

Belege nach Anhang Seite 1 von Formblatt 3
Nr.ZeileBeleg in Kopie
111Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung des Elternteils
214Schwerbehindertenausweis oder amtlicher Nachweis über den Grad der Behinderung
315Nachweis zum Pflege-Pauschbetrag, Pflegegrad, ein Blatt mit Wohnung und Verhältnis zur gepflegten Person
419, 26Einnahmen der Geschwister, z. B. Ausbildungsvertrag, Verdienstbescheinigung, Waisenrentenbescheid
520, 27Schulbescheinigung (ab Klasse 10 oder ab 15 Jahren), Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
633Einnahmen oder Ausbildungsnachweis sonstiger Unterhaltsberechtigter
737Nachweis der Befreiung von der Versicherungspflicht
839Einkommensteuerbescheid, alle Seiten
943Bankbescheinigungen zu Kapitalerträgen
1044Lohnbescheinigungen zum Minijob
1145 und 46Elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder Einkommensteuererklärung
1247 bis 49Rentenbescheide und Mitteilungen zur Rentenanpassung
1350Nachweis der Einnahmen nach dem Auslandstätigkeitserlass
1451Ausländischer Steuerbescheid oder Lohnbescheinigung, mit deutscher Übersetzung
1552Unterhaltsbeschluss oder Kontoauszug
1653 bis 55Bewilligungsbescheide oder Bescheinigungen der zahlenden Stelle, beim Krankengeld der Nettobetrag
1757Bankbescheinigung zur Kapitalertragsteuer
1858Kirchensteuerbescheid
1959Gewerbesteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde
2060Bescheinigung nach § 92 EStG über die Riester-Beiträge
2161Belege und Erläuterung zu den Kinderbetreuungskosten
2262Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Welches Einkommen zählt beim BAföG der Eltern?

Grundlage ist § 21 BAföG: Es zählt die Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, also nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Hinzu kommen bestimmte steuerfreie Leistungen aus der BAföG-Einkommensverordnung. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, auch nicht mit denen des Ehegatten. Ein Verlust aus Vermietung senkt das BAföG-Einkommen also nicht.

Das zählt mit

  • Lohn und Gehalt abzüglich Werbungskosten, mindestens des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €
  • Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft
  • Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten
  • Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Zusammenveranlagung 2.000 €), auch wenn sie abgeltend besteuert und nicht im Steuerbescheid sind
  • Renten in voller Höhe, nicht nur mit dem steuerpflichtigen Teil (§ 21 Abs. 1 Satz 4 BAföG)
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Elterngeld über 300 € im Monat und die übrigen Leistungen der Einkommensverordnung
  • Unterhalt, den der Elternteil selbst erhält
  • Ausländische Einkünfte von Eltern mit Wohnsitz im Ausland (§ 21 Abs. 2a BAföG)

Das zählt nicht

  • Kindergeld
  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis Juni 2026 Bürgergeld) und Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Pflegegeld nach §§ 37, 38 SGB XI
  • Elterngeld bis 300 € im Monat
  • Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr

Grundlage sind § 21 Abs. 4 BAföG und die Verwaltungsvorschrift zum BAföG, Tz 21.4.8 und 21.4.9. Kindergeld ist keine Einkunft nach dem Einkommensteuergesetz und steht nicht in der Einkommensverordnung.

Das wird abgezogen

Von der Summe der Einkünfte zieht das Amt die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer ab, die laut Bescheid für das Jahr festgesetzt sind. Außerdem abgezogen werden Kinderbetreuungskosten, Riester-Beiträge bis zum Mindesteigenbeitrag und der Altersentlastungsbetrag. Statt der tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge gilt eine Pauschale. Welche, hängt vom Kreuz in den Zeilen 35 bis 38 ab:

Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 BAföG
Gruppe (Zeile)PauschaleHöchstens pro Jahr
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (35)22,3 %17.200 €
Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre und Altersrentner (36)16,5 %10.200 €
Selbstständige, auf Antrag Befreite und geringfügig Beschäftigte (37)38,8 %29.500 €
Nicht erwerbstätige Ruheständler und sonstige Nichterwerbstätige (38)16,5 %10.200 €

Jede Person gehört zu genau einer Gruppe, auch wenn sie die Voraussetzungen nur einen Teil des Jahres erfüllt hat. Es gilt die erste passende Gruppe in dieser Reihenfolge.

Beispiel mit runden Zahlen: Beide Eltern sind angestellt. Laut Steuerbescheid 2024 beträgt die Summe ihrer positiven Einkünfte 75.000 €. Davon gehen 22,3 % Sozialpauschale ab (16.725 €) und die festgesetzten Steuern, angenommen 10.275 €. Übrig bleiben 48.000 € im Jahr. Ein Zwölftel davon, also 4.000 € im Monat, ist das Einkommen, mit dem das Amt weiterrechnet (§ 24 Abs. 4 BAföG).

Freibeträge 2026: So viel Einkommen bleibt frei

Vom Monatseinkommen bleibt ein Teil anrechnungsfrei (§ 25 BAföG). Erst was darüber liegt, mindert dein BAföG, und auch davon nur ein Teil.

FreibetragPro MonatRechtsgrundlage
Verheiratete Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, zusammen2.540 €§ 25 Abs. 1 Nr. 1
Jeder Elternteil in allen anderen Fällen, z. B. getrennt oder geschieden1.690 €§ 25 Abs. 1 Nr. 2
Dein Ehegatte oder Lebenspartner1.690 €§ 25 Abs. 1 Nr. 2
Zuschlag für einen Ehegatten des Elternteils, der nicht dein Elternteil ist (Stiefelternteil)+ 850 €, gemindert um dessen Einkommen§ 25 Abs. 3 Nr. 1
Zuschlag je Kind oder anderem Unterhaltsberechtigten, das nicht in einer förderfähigen Ausbildung ist+ 770 €, gemindert um dessen Einkommen ab 18§ 25 Abs. 3 Nr. 2
Vom Einkommen über den Freibeträgen50 % frei, plus 5 % je Kind mit 770-€-Zuschlag§ 25 Abs. 4
Härtefreibetrag auf Antrag bis zum Ende des BewilligungszeitraumsIm Einzelfall§ 25 Abs. 6

Geschwister: Freibetrag oder Aufteilung

Wie ein Geschwisterkind wirkt, hängt davon ab, ob es in einer Ausbildung ist, die nach dem BAföG oder mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann. Ob es tatsächlich Geld bekommt, spielt keine Rolle (VwV Tz 11.4.2 und 25.3.1).

  • Nicht förderfähig: Geschwister in Kita oder Grundschule, Schüler am Gymnasium, die bei den Eltern wohnen, Azubis mit betrieblicher Ausbildung, die bei den Eltern wohnen, Freiwilliges Soziales Jahr. Für sie gibt es 770 € Freibetrag und 5 % zusätzlich. Ist das Kind volljährig, mindert sein Einkommen nach einem Pauschalabzug von 190 € den Freibetrag. Eine Ausbildungsvergütung von 1.000 € brutto zehrt die 770 € also ganz auf.
  • Förderfähig: Geschwister im Studium, Schüler ab Klasse 10, die auswärts wohnen, Azubis außerhalb des Elternhauses. Für sie gibt es keinen Freibetrag. Stattdessen wird der anrechenbare Betrag zu gleichen Teilen auf alle Kinder in förderfähiger Ausbildung aufgeteilt (§ 11 Abs. 4 BAföG). Bekommt ein auswärts wohnender Schüler trotzdem kein Schüler-BAföG, kannst du stattdessen den Freibetrag verlangen.
Beispiel: Eltern verheiratet, 4.000 € MonatseinkommenSchwester am Gymnasium, wohnt zu HauseBruder studiert
Freibetrag2.540 € + 770 € = 3.310 €2.540 €
Einkommen über dem Freibetrag690 €1.460 €
Davon anrechnungsfrei55 % = 379,50 €50 % = 730 €
Anrechenbar insgesamt310,50 €730 €
Davon auf deinen Bedarf310,50 €730 € : 2 = 365 €

Wie viel BAföG am Ende herauskommt, hängt außerdem von deinem eigenen Bedarf, Einkommen und Vermögen ab. Das rechnet der BAföG-Rechner durch. Alle Freibeträge, auch für dein eigenes Einkommen, stehen unter BAföG-Freibeträge.

Getrennte, geschiedene oder neu verheiratete Eltern

  • Zwei Formulare, zwei Freibeträge: Jeder Elternteil gibt ein eigenes Formblatt 3 ab und hat einen eigenen Freibetrag von 1.690 €. Die Freibeträge für gemeinsame Geschwister werden je zur Hälfte bei Vater und Mutter berücksichtigt (VwV Tz 25.3.3).
  • Direkt ans Amt: Jeder Elternteil kann sein Formblatt getrennt von deinem Antrag ans Amt schicken. Wer nicht will, dass seine Einkommensangaben im Bescheid stehen, teilt das dem Amt schriftlich und mit Begründung mit. Beides steht so im Formular.
  • Stiefelternteil: Er gibt kein eigenes Formblatt ab und sein Einkommen wird nicht auf dein BAföG angerechnet. Dein Elternteil trägt ihn aber in den Zeilen 30 bis 33 als zweiten Ehegatten ein. Das bringt einen Zuschlag von 850 €, der sich um das Einkommen des Stiefelternteils mindert. Verdient er genug, bleibt davon nichts übrig.
  • Halb- und Stiefgeschwister: Halbgeschwister trägt der Elternteil ein, dessen Kind sie sind. Stiefgeschwister zählen nur, wenn sie im Haushalt dieses Elternteils leben.

Eltern verweigern Formblatt 3: so geht es weiter

Eltern sind zur Auskunft verpflichtet (§ 47 Abs. 4 BAföG). Weigert sich ein Elternteil, läuft es in dieser Reihenfolge:

  1. Du teilst dem Amt mit, dass ein Elternteil die Angaben verweigert. Das Amt fordert ihn selbst zur Auskunft auf.
  2. Reagiert er nicht, kann das Amt ein Bußgeld bis 2.500 € festsetzen (§ 58 BAföG) oder Zwangsmittel einleiten.
  3. Führt das innerhalb von zwei Monaten nicht zur Auskunft, oder ist es nicht möglich, weil der Elternteil im Ausland lebt, bekommst du Vorausleistung nach § 36 Abs. 2 BAföG. Den Antrag stellst du mit Formblatt 8. Das Amt holt sich das Geld später vom Elternteil zurück.

Eltern füllen aus, zahlen aber nicht: Auch dann hilft die Vorausleistung, hier nach § 36 Abs. 1. Rückwirkend gibt es sie nur, wenn du dem Amt innerhalb von zwei Monaten nach dem BAföG-Bescheid mitteilst, dass der Unterhalt nicht gezahlt wird. Den Antrag stellst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums (VwV Tz 36.1.7).

Kein Kontakt, Aufenthalt unbekannt: Das ist kein Fall für die Vorausleistung. Das Einkommen dieses Elternteils bleibt dann ganz außer Betracht (§ 11 Abs. 2a BAföG). Mehr dazu unter Elternunabhängiges BAföG.

Eltern verdienen heute weniger: Formblatt 7 und Härtefreibetrag

Ist das Einkommen eines Elternteils im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als im vorletzten Jahr, stellst du einen Aktualisierungsantrag mit Formblatt 7 (§ 24 Abs. 3 BAföG). Typische Gründe sind Jobverlust, Rente oder lange Krankheit. „Wesentlich“ heißt: Dein BAföG würde dadurch um mindestens 10 € im Monat steigen (VwV Tz 24.3.1). Den Antrag stellst du als Auszubildender, nicht deine Eltern. Formblatt 3 für das vorletzte Jahr brauchst du trotzdem.

Das Amt zahlt dann unter Vorbehalt und rechnet nach dem Bewilligungszeitraum mit dem tatsächlichen Einkommen ab. War es höher als geschätzt, musst du zurückzahlen. Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Für besondere Belastungen gibt es den Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG, etwa für außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 bis 33b EStG, Kosten für behinderte Angehörige, denen die Eltern Unterhalt schulden, oder eine Insolvenz. Auch ihn musst du vor dem Ende des Bewilligungszeitraums beantragen.

Häufige Fehler bei Formblatt 3

  1. Alte Fassung verwendet. Aktuell ist „Stand 2025“ mit dem Kästchen „eines Elternteils“ in Zeile 1.
  2. Falsches Jahr. Maßgeblich ist der Beginn des Bewilligungszeitraums, nicht das Datum, an dem das Formular ausgefüllt wird.
  3. Eine Erklärung für beide Eltern. Das geht nicht, jeder Elternteil füllt ein eigenes Formblatt aus.
  4. Steuerbescheid unvollständig. Das Amt braucht alle Seiten. Die Lohnsteuerbescheinigung ersetzt den Bescheid nicht.
  5. Renten nur mit dem steuerpflichtigen Teil. In die Zeilen 47 bis 49 gehört der Jahresbruttobetrag.
  6. Geschwister vergessen. Ohne Eintrag und Nachweis gibt es weder Freibetrag noch Aufteilung.
  7. Grundsicherungsgeld eingetragen. Leistungen nach dem SGB II gehören nicht in die Zeilen 53 bis 55.
  8. Originale geschickt. Nur Kopien einreichen, Unnötiges darf geschwärzt werden.
  9. Zeile 63 leer. Ohne Unterschrift oder Namensangabe fordert das Amt die Erklärung erneut an.

Häufige Fragen zum BAföG-Formblatt 3

Wo bekomme ich BAföG-Formblatt 3 als PDF?

Auf bafög.de: Formblatt 3 als PDF. Aktuell ist die Fassung „Stand 2025“ mit sechs Seiten. Sie lässt sich am PC ausfüllen und speichern. Alternativ geben deine Eltern ihre Angaben über BAföG Digital mit einem eigenen Nutzerkonto ab.

Welches Jahr muss in Formblatt 3 stehen?

Das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn deines Bewilligungszeitraums. Beginnt er 2026, zum Beispiel im Wintersemester 2026/27, gilt 2024. Beginnt er 2027, gilt 2025. Wichtigster Beleg ist der Steuerbescheid dieses Jahres.

Müssen beide Elternteile ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen?

Ja. Eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile ist laut Formular nicht möglich, auch nicht bei gemeinsamer Steuererklärung. Das gilt für verheiratete, getrennte und geschiedene Eltern.

Können meine Eltern Formblatt 3 online oder per E-Mail abgeben?

Ja. Möglich sind BAföG Digital mit eigenem Nutzerkonto, zum Beispiel über die BundID, oder das ausgefüllte PDF mit Namensangabe in Zeile 63 per E-Mail, Post oder Fax. Diese Wege nennt die Verwaltungsvorschrift für Erklärungen zum BAföG-Antrag (VwV Tz 46.1.1a). Jeder Elternteil kann das Formular auch getrennt von deinem Antrag direkt ans Amt schicken.

Bis wann muss Formblatt 3 beim Amt sein?

Eine eigene Frist gibt es nicht, ohne Formblatt 3 kann das Amt aber nicht entscheiden. Beim Folgeantrag lohnt sich Pünktlichkeit: Liegt der Antrag mit Formblatt 3 zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig vor, zahlt das Amt den bisherigen Betrag weiter, bis der neue Bescheid kommt (§ 50 Abs. 4 BAföG).

Was passiert, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt?

Dann tragen deine Eltern ihre Einkünfte selbst in die Zeilen 43 bis 62 ein und legen die Steuererklärung oder Lohnsteuerbescheinigung bei. Das Amt entscheidet vorläufig unter Vorbehalt der Rückforderung (§ 24 BAföG). Den Bescheid reichen sie nach, sobald er da ist.

Muss mein Stiefvater oder meine Stiefmutter Formblatt 3 ausfüllen?

Nein, ein eigenes Formblatt nicht, und das Einkommen wird nicht auf dein BAföG angerechnet. Dein Elternteil trägt den neuen Ehegatten aber in den Zeilen 30 bis 33 ein. Dafür gibt es einen Zuschlag von bis zu 850 Euro zum Freibetrag, gemindert um das Einkommen des Stiefelternteils.

Was bringen Geschwister in Formblatt 3?

Für Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung sind, etwa Schulkinder, die zu Hause wohnen, steigt der Freibetrag um 770 Euro. Vom Rest bleiben zusätzlich 5 Prozent frei. Studieren Geschwister, wird der anrechenbare Betrag stattdessen auf euch aufgeteilt (§ 11 BAföG).

Zählt Grundsicherungsgeld oder Bürgergeld der Eltern als Einkommen?

Nein. Leistungen nach dem SGB II, seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, und nach dem SGB XII sind kein Einkommen im Sinne des BAföG (VwV Tz 21.4.9). Sie gehören auch nicht in die Zeilen 53 bis 55.

Meine Eltern verweigern Formblatt 3. Was kann ich tun?

Sag dem Amt Bescheid. Es fordert deine Eltern zur Auskunft auf und kann ein Bußgeld bis 2.500 Euro verhängen. Bleibt das zwei Monate ohne Erfolg, bekommst du Vorausleistung mit Formblatt 8. Das Amt holt sich das Geld später von deinen Eltern.

Meine Eltern verdienen jetzt weniger als im vorletzten Jahr. Was tun?

Stell einen Aktualisierungsantrag mit Formblatt 7, spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Das Amt rechnet dann vorläufig mit dem aktuellen Einkommen und am Ende mit dem tatsächlichen. War es höher als geschätzt, musst du zurückzahlen.

Mein Elternteil lebt im Ausland. Was gilt?

Auch er gibt Formblatt 3 ab. Einkünfte, die nur ausländischem Steuerrecht unterliegen, zählen nach § 21 Abs. 2a BAföG. Ausländische Belege brauchen eine deutsche Übersetzung. Ist der Elternteil rechtlich oder tatsächlich gehindert, im Inland Unterhalt zu leisten, bleibt sein Einkommen außer Betracht.

Ist die Unterschrift unter Formblatt 3 eine eidesstattliche Versicherung?

Nein. Der Elternteil versichert, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Falsche Angaben können trotzdem ein Bußgeld oder ein Strafverfahren nach sich ziehen, und zu Unrecht gezahltes BAföG muss mit Zinsen ersetzt werden.

Nächster Schritt

Formblatt 3 deiner Eltern ist fertig? Dann fehlen noch Formblatt 1 als Hauptantrag, Formblatt 2 von deiner Hochschule und deine Nachweise. Was alles dazugehört, zeigt die Checkliste BAföG-Unterlagen. Alle Formblätter mit PDF findest du unter BAföG-Formulare. Wie viel BAföG herauskommt, zeigt der BAföG-Rechner.