GEZ-Befreiung für Studenten 2026: Antrag, Härtefall, Sonderfälle

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GEZ-Befreiung für Studenten 2026: 18,36 € Rundfunkbeitrag über BAföG, Bürgergeld oder Härtefall sparen. Alle Wege – auch ohne BAföG.

Studierende können sich vom Rundfunkbeitrag (18,36 € pro Monat) befreien lassen, wenn sie BAföG, Bürgergeld, Ausbildungsgeld oder eine andere Sozialleistung nach § 4 Abs. 1 RBStV beziehen. Ohne Sozialleistungsbezug ist eine Befreiung nur über den Härtefallantrag (§ 4 Abs. 6 RBStV) möglich – etwa wenn dein Einkommen den BAföG-Bedarf um weniger als einen Rundfunkbeitrag übersteigt. Dieser Artikel erklärt alle Wege, die aktuellen Zahlen 2026 und die wichtigsten Sonderfälle (Studium ohne BAföG, WG, Wohnheim, Zweitstudium).

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat bzw. 220,32 € pro Jahr. Der Beitrag wurde zuletzt am 01.08.2021 angehoben und ist seitdem unverändert. Mit dem Beitrag werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert, unabhängig davon, ob und wie viel du sie nutzt. Gezahlt wird pro Wohnung – nicht pro Person. Wer sich in einer WG eine Wohnung teilt, zahlt also insgesamt nur einmal 18,36 €.

Erhöhung 2025/2026 diskutiert, aber nicht umgesetzt: Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hatte im 24. Bericht eine Anhebung auf 18,94 € empfohlen. Die Bundesländer konnten sich nicht einigen, ARD und ZDF haben daraufhin im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht – eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus. Im 25. KEF-Bericht (Februar 2026) wird eine moderatere Anhebung auf 18,64 € ab 01.01.2027 empfohlen. Solange die Politik nicht handelt, bleibt es bei 18,36 €.

Wer muss als Student Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich jeder volljährige Einwohner mit eigener Wohnung – also auch Studierende, sobald sie aus dem elterlichen Haushalt ausziehen. Student zu sein ist an sich kein Befreiungsgrund. Entscheidend sind dein Wohnstatus und der Bezug bestimmter Sozialleistungen (siehe nächster Abschnitt). Wer als Studierender mietfrei bei den Eltern wohnt, zahlt nichts, solange die Eltern den Beitrag für die Wohnung abführen.

Wann kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung (Beitrag: 0 €) ist nach § 4 Abs. 1 RBStV möglich, wenn du eine der folgenden Sozialleistungen beziehst:

  • BAföG – allerdings nur, wenn du nicht bei den Eltern wohnst (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV)
  • Bürgergeld nach SGB II (ersetzt seit 01.01.2023 das frühere Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach SGB III
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder § 27d BVG
  • Pflegegeld bei Hilflosigkeit nach Bundesversorgungsgesetz

Bestehende Befreiungen, die vor dem 01.01.2023 auf Basis von ALG II / Hartz IV erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei einem Folgeantrag musst du den Bürgergeld-Bescheid vorlegen (Mitteilung des Beitragsservice).

Kein Befreiungsgrund – auch nicht als Student:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Wohngeld
  • Kindergeld oder Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Übergangsgeld
  • Geringes Einkommen ohne Sozialleistungsbezug

Wenn keine dieser Leistungen greift, bleibt der Härtefall-Weg – siehe nächster Abschnitt.

GEZ-Befreiung ohne BAföG: So geht der Härtefallantrag

Wenn du kein BAföG bekommst, ist der Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV die wichtigste Alternative. Er greift immer dann, wenn dein monatliches Einkommen den staatlich festgelegten Bedarf um weniger als 18,36 € (einen Rundfunkbeitrag) übersteigt – und die Behörde dir deshalb die entsprechende Sozialleistung verweigert hat.

Einkommensgrenze 2026 für BAföG-Antragsteller

Maßstab ist der für dich individuell errechnete BAföG-Bedarf, nicht automatisch der Höchstsatz. Im Beispiel unten rechnen wir mit dem BAföG-Höchstsatz von 992 € pro Monat (nicht bei Eltern wohnend, eigene Krankenversicherung). Deine individuelle Einkommens-Obergrenze ergibt sich aus deinem BAföG-Bedarf plus 18,36 €:

Härtefallgrenze bei BAföG-Ablehnung (Stand 2026)
PositionBetrag
BAföG-Höchstsatz (Bedarf)992,00 €/Monat
1 Rundfunkbeitrag (§ 4 Abs. 6 RBStV)
  • 18,36 €
= Einkommens-Obergrenze für Härtefall1.010,36 €/Monat

Liegt dein Einkommen darunter und hat das BAföG-Amt wegen Einkommensüberschreitung abgelehnt, legst du den Ablehnungsbescheid zusammen mit dem Befreiungsantrag beim Beitragsservice vor. Die Befreiung greift dann rückwirkend ab dem Monat der BAföG-Antragstellung.

5 weitere Fallgruppen für den Härtefall-Antrag

Neben der klassischen Einkommens-Nähe gibt es nach der Rechtsprechung (insbesondere BVerwG-Urteil vom 30.10.2019, Az. 6 C 10.18) fünf weitere anerkannte Fallgruppen, in denen ein Härtefall auch ohne BAföG-Ablehnung bestehen kann:

  1. Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung – BAföG versagt nach § 7 Abs. 2 BAföG.
  2. Fachwechsel ohne wichtigen Grund – BAföG versagt nach § 7 Abs. 3 BAföG.
  3. Überschreiten der Altersgrenze (in der Regel 45 Jahre) – BAföG versagt nach § 10 Abs. 3 BAföG.
  4. Überschreiten der Förderungshöchstdauer ohne Verlängerungsgrund – BAföG versagt nach § 15a BAföG.
  5. Fehlender Leistungsnachweis im vierten Fachsemester – BAföG versagt nach § 48 BAföG.

In all diesen Fällen fehlt zwar ein BAföG-Ablehnungsbescheid, weil der BAföG-Anspruch rechtlich ausgeschlossen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber klargestellt: Die wirtschaftliche Lage dieser Studierenden entspricht der von BAföG-Berechtigten, weshalb sie ebenfalls Anspruch auf Befreiung haben (BVerwG 6 C 10.18).

Weitere Wege zur Befreiung ohne BAföG

Falls keine der Härtefall-Gruppen greift, bleiben diese Optionen:

  • Bürgergeld beim Jobcenter beantragen: Bei Bewilligung automatische Befreiungsgrundlage nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV. Bei Ablehnung wegen geringfügiger Einkommensüberschreitung: Bescheid als Härtefallnachweis nutzen.
  • Bedarfsgemeinschaft: Wohnst du mit einer bereits befreiten Person (z. B. Bürgergeld-Empfänger, Partnerin/Partner) in einer Wohnung, gilt die Befreiung für die gesamte Wohnung – du zahlst nichts.
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen: Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 € pro Monat), siehe eigener Abschnitt weiter unten.
  • Bei Eltern wohnen: Wer seinen Erstwohnsitz bei den Eltern hat, fällt unter deren Beitrag – keine eigene Zahlungspflicht.

Rundfunkbeitrag in verschiedenen studentischen Wohnformen

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Kopf. Je nach Wohnform ergeben sich dadurch sehr unterschiedliche Konstellationen:

Rundfunkbeitrag je Wohnform (Übersicht)
WohnformZahlungspflichtBesonderheit
Bei den ElternKeine eigeneEltern zahlen für die Wohnung; Studium am Hauptwohnsitz ändert daran nichts.
Eigene Wohnung allein18,36 €/MonatVoll beitragspflichtig, sofern keine Befreiung vorliegt.
WG (zusammen eine Wohnung)Insgesamt 18,36 €/MonatNur eine Person zahlt; intern teilen sich die WG-Mitglieder den Beitrag. Wird die zahlende Person befreit, übernimmt ein anderer WG-Mitbewohner.
Studentenwohnheim (eigenes Zimmer = eigene Wohnung)18,36 €/Monat je ZimmerBei eigenem Zugang plus Kochgelegenheit gilt das Zimmer als eigene Wohnung.
Wohngemeinschaft mit Partner/inGemeinsam 18,36 €/MonatEhegatten/Lebenspartner: einer zahlt, der andere nicht.
Zweitwohnung (z. B. Studienort + Elternwohnsitz)Nur für HauptwohnungBefreiung für die Zweitwohnung auf Antrag (§ 4a RBStV).

Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung?

Der Antrag läuft zentral über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Du hast zwei Wege:

  1. Online-Antrag: Formular auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, Nachweise hochladen, absenden. Schnellste Variante, Bestätigung per E-Mail.
  2. Postalischer Antrag: PDF-Formular herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und mit beglaubigter Kopie des Bewilligungsbescheids (oder Bescheinigung der leistenden Stelle) an den Beitragsservice schicken.

Rückwirkende Befreiung bis zu 3 Jahre

Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend bewilligt werden. Wenn du also schon seit einem oder zwei Jahren BAföG bekommst und bisher nicht an die GEZ gedacht hast, beantragst du die Befreiung jetzt rückwirkend für den gesamten Zeitraum. Voraussetzung: Für jeden Monat liegt ein entsprechender Leistungsnachweis vor (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid, …).

Dauer der Befreiung

Die Befreiung gilt in der Regel bis zum Ende des bewilligten Leistungsbezugs. BAföG wird für 12 Monate bewilligt – deshalb musst du die GEZ-Befreiung ebenfalls jährlich neu beantragen und den neuen BAföG-Bescheid einreichen. Bei unbefristetem Leistungsbezug (z. B. dauerhafte Schwerbehinderung) wird die Befreiung auf drei Jahre befristet ausgesprochen.

Ermäßigung auf 6,12 € für Studierende mit Schwerbehinderung

Studierende mit Schwerbehinderung können nach § 4 Abs. 2 RBStV eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags erhalten – das sind 6,12 € pro Monat. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“, der an eine der folgenden Gruppen vergeben wird:

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 60)
  • Hörgeschädigte Menschen, die sich mit üblichen Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

Wer zusätzlich blind und gehörlos (taubblind) ist, wird komplett befreit. Details und Formulare findest du im Informationsbereich des Beitragsservice für Menschen mit Behinderung.

Häufig gestellte Fragen zur GEZ-Befreiung für Studenten

Kann ich als Student ohne BAföG GEZ-Befreiung bekommen?

Ja, auch ohne BAföG-Bezug gibt es mehrere Wege: Wer Bürgergeld, Ausbildungsgeld oder eine andere Sozialleistung nach § 4 Abs. 1 RBStV bezieht, wird automatisch befreit. Ohne jede Sozialleistung greift der Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV, wenn dein monatliches Einkommen den BAföG-Bedarf um weniger als 18,36 € übersteigt. Auch bei Zweitstudium, Fachwechsel oder Überschreiten der Altersgrenze ist der Härtefall anerkannt (BVerwG 6 C 10.18).

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat (220,32 € pro Jahr). Die von der KEF empfohlene Anhebung auf 18,94 € wurde von den Bundesländern nicht umgesetzt; ARD und ZDF haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht. Aktuelle Quelle: Beitragsservice – Beitragsanpassung.

Kann ich die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend (§ 4 Abs. 4 RBStV). Du musst für jeden Monat des Rückwirkungszeitraums einen entsprechenden Leistungsnachweis vorlegen (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid etc.). Bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Gilt die GEZ-Befreiung für meine gesamte WG oder nur für mich?

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Eine WG zahlt insgesamt nur einmal 18,36 €. Wird die zahlende Person befreit, muss ein anderer Mitbewohner die Beitragspflicht übernehmen. Die Befreiung ist personenbezogen, die Zahlungspflicht wohnungsbezogen.

Muss ich GEZ zahlen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Nein, solange du deinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hast und sie den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen. Das gilt auch dann, wenn du während des Semesters in einer Studentenbude am Studienort wohnst und dort nur einen Zweitwohnsitz anmeldest. Für die Zweitwohnung kannst du dich auf Antrag nach § 4a RBStV befreien lassen.

Zählt Wohngeld oder ALG I als Befreiungsgrund?

Nein. Wohngeld, Arbeitslosengeld I und Unterhaltszahlungen der Eltern begründen keinen Befreiungsanspruch. In solchen Fällen hilft nur der Umweg über den Härtefallantrag (§ 4 Abs. 6 RBStV): Stelle einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter; wird er wegen Einkommensüberschreitung von weniger als 18,36 € abgelehnt, nutze diesen Ablehnungsbescheid für den Befreiungsantrag beim Beitragsservice.

Was gilt bei Zweitstudium oder Fachwechsel?

Wer ein Zweitstudium macht oder nach einem Fachwechsel ohne wichtigen Grund kein BAföG mehr bekommt, kann trotzdem befreit werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 10.18) hat 2019 entschieden: Ist der BAföG-Anspruch rechtlich ausgeschlossen (§ 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 15a oder § 48 BAföG), aber die wirtschaftliche Lage vergleichbar mit der von BAföG-Berechtigten, greift der Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?

Je nach Befreiungsgrund: beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheids (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid etc.) oder eine Bescheinigung der leistenden Stelle, die bestätigt, dass du Anspruch hast. Für den Härtefallantrag zusätzlich: Ablehnungsbescheid der Behörde, Einkommensnachweise, ggf. Mietvertrag. Beglaubigen lassen kannst du Kopien kostenlos im BAföG-Amt oder im Rathaus.