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BAB Finanzspritze für Azubis in betrieblicher Ausbildung

BAB Finanzspritze für Azubis in betrieblicher Ausbildung

Du hast gerade deinen Ausbildungsplatz bekommen und freust dich auf das erste Gehalt. Leider reicht dieses aber vorne und hinten nicht. Besonders, wenn du für die Ausbildung vielleicht in eine andere Stadt gezogen bist und für Miete und alle Lebenshaltungskosten allein aufkommen musst, reicht das Ausbildungsgehalt meist nicht aus. Was du in solchen Fällen tun und wo du finanzielle Unterstützung in der Berufsausbildung erhalten kannst, erklären wir dir in diesem Artikel.

Was ist BAB?

BAB ist das BAföG für alle, die sich in einer betrieblichen Ausbildung mit Ausbildungsvergütung befinden, also praktisch alle, die man umgangssprachlich als Azubis bezeichnet. BAB gehört zu den gesetzlichen Leistungen, die im SGB III geregelt werden und  ist die Abkürzung für Berufsausbildungsbeihilfe. Der monatliche Höchstsatz des BAB beträgt seit August 2020 723,00 €. Zurückgezahlt werden muss die Berufsausbildungsbeihilfe nicht.

Wie errechnet sich BAB?

Wie beim BAföG wird auch beim BAB neben deinemAaebeit eigenen Einkommen, das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners bzw. deiner Partnerin mit eingerechnet, sobald es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Weiterhin wird in der Berechnung der Bedarf für die Miete, Arbeitskleidung und Fahrtkosten in Betracht gezogen. Ebenfalls wird eine Familienheimfahrt im Monat in die Berechnung einbezogen.

BAB Voraussetzungen

Um BAB zu erhalten, musst du mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du machst eine duale Berufsausbildung (rein schulische Ausbildungen werden nicht unterstützt, dafür gibt es Schülerbafög) und kannst aufgrund der Entfernung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der Wohnung deiner Eltern nicht mehr zu Hause wohnen
  • Du machst eine duale Ausbildung, bist älter als 18 Jahre alt oder verheiratet oder lebst mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen.
  • Du machst eine duale Ausbildung, hast mindestens ein Kind und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern.
  • Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.


Für die Ausbildung muss ein gültiger Ausbildungsvertrag existieren. Außerdem muss es sich bei der Ausbildung um deine erste Ausbildung handeln. Eine Zweitausbildung wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Wenn du bereits finanzielle Unterstützung von einer anderen Behörde erhältst, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vergleichbar ist, hast du keinen Anspruch auf BAB.

Für rein schulische Ausbildungen kannst du Schüler BAföG beantragen (s. unten).

Wo beantrage ich BAB?

Die Berufsausbildungsbeihilfe kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Hier kannst du im Vorhinein über den BAB Rechner überprüfen, ob du überhaupt Anspruch hast und wie viel du ungefähr erhalten kannst.

Achte darauf, dass du deinen Antrag am besten vor Ausbildungsbeginn stellt, da du erst ab dem Monat Anspruch auf BAB hast, in dem dein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit eingeht. Es kann außerdem sein, dass deine Berufsausbildungsbeihilfe im Laufe der Ausbildung mehrmals neu berechnet werden muss, weil du in der Regel im 2. Jahr mehr Gehalt erhältst als im 1. Jahr.

BAB

Schüler BAföG

Wenn es sich bei deiner Ausbildung um eine schulische Ausbildung handelt, kannst du unter Umständen Schüler BAföG beziehen. Hierbei musst du bei Ausbildungsbeginn unter 30 Jahre sein und dein Ausbildungsort ist Deutschland, die EU oder die Schweiz. Du musst deutscher Staatsbürger sein oder ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben und ggf. auch einen eigenen Haushalt.

Auch Schüler BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Beantragt wird es bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Wenn du die Voraussetzungen zum Schüler BAföG erfüllst, schau dir auf jeden Fall im detaillierten Artikel zum Schüler BAföG alle weiteren Infos zum Thema an.

Stipendium

"Stipendium für Azubis? Das gibt's doch nur für Studenten?" - denkst du vielleicht. Aber nein, es gibt auch einige Stipendien für Auszubildende. Mögliche Stipendien für dich kannst du auf  Sitpendienlotse finden.

Wohngeld

Solltest du keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, kannst du auch Wohngeld beantragen und so deine Mietkosten decken. Um Wohngeld zu bekommen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem wird der Ablehnungsbescheid vom BAB für die Beantragung und ein Nachweis, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, benötigt. 

Auch Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Du beantragst es bei deiner lokalen Wohngeldstelle.

BAB und Wohngeld

Kindergeld

Solltest du während deiner Ausbildung noch unter 25 Jahren alt sein, bekommen deine Eltern Kindergeld. Wenn du also nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du deine Eltern nach dem Kindergeld fragen. Dies beträgt 219 € für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind sind es schon 225 € und für das vierte 250 € im Monat.

Wenn du den Umweg über deine Eltern nicht gehen möchtest, kannst du auch einen Antrag stellen, sodass das Kindergeld auf dein eigenes Konto überwiesen wird. Das Kindergeld ist unabhängig davon, ob du BAB oder Schüler BAföG erhältst, solange du in der Ausbildung und unter 25 Jahren bist, steht es dir bzw. deinen Eltern zu.

Bildungskredit

Wenn du weder Anspruch auf BAföG noch auf BAB hast und vielleicht auch kein Wohngeld erhältst, kann ein Bildungskredit die Lösung für dich sein. Einen Bildungskredit kannst du beantragen, wenn du volljährig bist, dein Wohnsitz in Deutschland ist und du über ein regelmäßiges Einkommen verfügst. Dein Schufa-Eintrag muss positiv sein, damit du Chancen auf den Kredit hast.

Ein Kredit wird außerdem erst nach der Probezeit bewilligt.

Der Bildungskredit kann natürlich auch zusätzlich zum BAB oder Schüler BAföG beantragt werden, wenn dir diese finanzielle Unterstützung in der Ausbildung nicht ausreicht.

Wenn alle Stricke reißen, hilft vielleicht ein Nebenjob?

Im Grunde kannst du als Azubi auch einen Nebenjob annehmen. Dein Ausbildungsbetrieb kann dir den Nebenjob nur verbieten, wenn dieser deine Hauptaktivität negativ beeinflusst. Wenn du noch unter 18 Jahren bist, achte hier aber unbedingt auf das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz, wenn du bereits volljährig bist, um nicht über die erlaubte Arbeitszeit zu kommen. Minderjährige dürfen max. 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag und volljährige Auszubildende dürfen bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. 

Finanzielle Unterstützung in der Berufsausbildung ist möglich!

Wie du also siehst, ist eine finanzielle Unterstützung in der Ausbildung möglich. Informiere dich für welche Möglichkeiten du die Voraussetzungen erfüllst und stelle den entsprechenden Antrag. Wir drücken dir die Daumen und wenn du Fragen hast, stell diese gerne in den Kommentaren.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

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