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Ehrenamtliche Tätigkeit als Student: Studienfinanzierung für Fortgeschrittene

Ehrenamtliche Tätigkeit als Student: Studienfinanzierung für Fortgeschrittene

Wie ich ja schon im ersten Teil dieser Serie erwähnt habe, gehe ich als Studentin einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Genau genommen sind es sogar mehrere Ehrenämter. Als ich 2008 mit meinem Studium anfing, dachte ich noch ehrenamtliche Tätigkeit und Geld würden sich gegenseitig ausschließen. Da mein Tag genau wie deiner auch nur 24 Stunden hat und ich von BAföG allein nicht leben kann, habe ich neben dem Studium und meinen beiden Kindern keine Zeit zu verschenken. So leid es mir tut und so gern ich Menschen helfe, wenn ich unseren Kühlschrank nicht füllen und die Miete bezahlen kann, ist schlussendlich niemandem geholfen. Deshalb war ehrenamtliche Tätigkeit für mich erstmal kein Thema. Nicht, weil ich nicht wollte, sondern weil ich neben Studium, Kindern und Job einfach keine Zeit dafür übrig hatte. So geht es den meisten Studis, die ich kenne. Nichts, wofür man sich schämen müsste.

Geld verdienen mit ehrenamtlicher Arbeit klingt komisch, ist aber gar nicht so ungewöhnlich. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie du dich gemeinnützig engagieren und gleichzeitig dein Studium finanzieren kannst.

Ehrenamtliche Tätigkeit als Student

Ehrenamtliche Tätigkeit als Student + Aufwandsentschädigung = Studienfinanzierung

Wie das Wort Aufwandsentschädigung schon ahnen lässt, wird der Aufwand, der durch die Ausführung eines Ehrenamts entsteht, finanziell entschädigt. Dies geschieht in der Regel pauschal, unabhängig von dem tatsächlichen Aufwand, deinem Alter oder deiner Qualifikation. Bezahlt wird die Tätigkeit an sich, nicht die Zeit die du dafür brauchst oder du als Person. Es ist also egal, ob du studierst oder die Deutsche Bank leitest, die Aufwandsentschädigung bleibt die gleiche.

Genau wie Einnahmen durch selbstständige oder unselbstständige Arbeit müssen auch Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung und beim BAföG-Amt angegeben werden. Hierfür gibt es abhängig von der Art der Tätigkeit Steuerfreibeträge von bis zu 2400 € jährlich. Dieser wird auf die übliche Einkommenssteuerfreigrenze von aktuell 9168 € addiert. Das gilt auch beim BAföG, wo du im Moment noch im Normalfall 450 € monatlich abzugsfrei dazuverdienen kannst. Heißt also im besten Fall, dass man als BAföG-Empfänger ohne Kinder bis zu 7800 € (mit Kind sogar noch mehr) anrechnungsfrei durch ehrenamtliche Tätigkeiten verdienen darf. Bezogen auf die Einkommenssteuer liegt die Grenze bei 11.568 €, wenn man davon mindestens 2400 € als Aufwandsentschädigung gezahlt wurden.

Wo ich mich engagiere und dabei Geld verdiene

Wie du siehst schließen sich Ehrenamt und Geld verdienen nicht gegenseitig aus. Das heißt aber natürlich nicht, dass es für jede ehrenamtliche Tätigkeit als Student Geld gibt und erst recht nicht, dass man damit reich wird. Für welche Tätigkeiten man wie viel (wenn überhaupt etwas) bekommt, hängt natürlich von der Organisation ab, für die man sich engagiert. Schlussendlich musst du das also selbst herausfinden. Ich kann dir aber ein paar Anhaltspunkte geben, wo es sich vielleicht lohnt mal nachzufragen, indem ich dir verrate, wo ich mich engagiere.

GutachterIn für Studiengangsakkreditierungen

Wie du vielleicht weißt, müssen sich in Deutschland alle Studiengänge einer externen Qualitätsprüfung unterziehen, um staatlich genehmigt und gegebenenfalls finanziert zu werden. Bundesweit gibt es zehn Agenturen, die diese Prüfung durchführen und bei Bestehen das Akkreditierungssiegel vergeben. Teil des Prüfverfahrens ist eine Expertengruppe bestehend aus Professoren, Berufspraktikern und Studierenden, die den Studiengang begutachten und sich den zu akkreditierenden Studiengang direkt vor Ort anschauen. In der Regel besteht die Gutachtergruppe aus vier Personen und einem Referenten bzw. einer Referentin der Agentur, die das Verfahren begleitet.

Ich bin jetzt seit fast 3,5 Jahren studentische Gutachterin und war in ca. 20 Verfahren involviert. Eine tolle Erfahrung um mal über den Tellerrand der eigenen Hochschule zu schauen. Falls dich das Thema interessiert, kannst du beim Studentischen Akkreditierungspool mehr zu den Voraussetzungen, der Ausbildung der GutachterInnen und dem genauen Ablauf des Verfahrens erfahren. Einen kleinen Einblick darüber, wie so mein Tagesablauf als Gutachterin so ist, habe ich hier und unter diesem Text in Bild und Ton festgehalten. 

Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte

Ich bin jetzt seit 2011 nebenberufliche Frauenbeauftragte an meiner Hochschule und ja, das kann man auch als Studentin machen. Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Wahlamt. Ich kann dir nicht genau sagen, wie es in anderen Bundesländern ist, hier in Berlin ist für Studentinnen, die dieses Amt bekleiden eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Entlohnung einer studentischen Hilfskraft vorgesehen. An Fachhochschulen wird von 40 Stunden monatlich ausgegangen, an Universitäten können es bis zu 80 Stunden sein. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Meine Arbeit besteht im Wesentlichen aus der Mitwirkung/Beratung von Berufungsverfahren (Besetzung von Professuren), Teilnahme an Einstellungsverfahren, Teilnahme an Gremiensitzungen des Fachbereichs, Beratung von Frauen in Krisensituationen (eher selten) und der Entwicklung eines Gleichstellungsplans für meinen Fachbereich.

ehrenamtliche Taetigkeit als Student als Frauenbeauftragte

Ich finde diesen „Job“ insofern spannend, als das man sehr viel mit Lehrenden außerhalb des Hörsaals zu tun hat. Man lernt die Hochschule insgesamt viel besser kennen und versteht Entscheidungen viel besser. Außerdem bekommt man so ein viel klareres Bild vom Beruf des Professors bzw. der Professorin. Das allerbeste ist allerdings aus meiner Sicht, dass es keine festen Arbeitszeiten gibt und dass man für die Ausübung seines Jobs nicht extra irgendwohin fahren muss. An der Hochschule bin ich ja sowieso. Als Frauenbeauftragte hat man auch keinen Chef im eigentlichen Sinne und kann sein Arbeitsfeld selbst gestalten. Ich habe dadurch sehr viel über mich selbst gelernt und meine eigene Arbeitsweise gefunden, ich bin schlichtweg selbstständiger geworden. Im Übrigen muss man für diesen Job keine ausgewiesene Feministin sein, man sollte dem Thema jedoch offen gegenüberstehen.

Mit diesen beiden Jobs bin ich neben meinem Studium und den beiden Kids gänzlich ausgelastet und verdiene genug, sodass ich mein Interesse daran, anderen zu helfen, bestens ausleben kann ohne mich dabei finanziell zu ruinieren.

Wo auch du dich an deiner Hochschule ehrenamtlich engagieren kannst

Diese Tätigkeiten habe ich zwar selbst nicht ausgeübt, es könnte sich aber lohnen, da mal nachzufragen:

  • AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
  • StuPa (Studierendenparlament)
  • Berufungskommissionen
  • Fachbereichsrat
  • Akademischer Senat
  • Kuratorium

Fazit

Ja ich weiß, der Titel klingt schon ordentlich provokativ. Schlussendlich hat er dich aber dazu gebracht, diesen Beitrag anzuklicken. Wenn dich der Artikel nun auch noch dazu gebracht hat, ehrenamtliche Tätigkeit nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern genauer hinzuschauen, dann habe ich mein Ziel erreicht. Schlussendlich geht es bei dieser Tätigkeit darum, Menschen in irgendeiner Weise zu helfen und man kann selbst sehr viel dabei lernen. Reich wird dabei vermutlich niemand, aber es kann reichen, um das Studium zu überstehen.

Hast du Tipps oder Fragen zum Ehrenamt?

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

15 Kommentare

  • Ich habe auch noch einen Tipp: Volkshochschulen. Besonders in kleineren Orten werden Dozenten gesucht (einfach einen Themenvorschlag für einen Kurs schreiben). Oft kann man bestimmen, wann man arbeiten möchte. Die Bezahlung ist auch gut.
    Allerdings geht man natürlich auch das Risiko ein, dass ein Kurs nicht zustande kommt und man somit leer ausgeht. Und man muss meist eine entsprechende Qualifikation nachweisen, um überhaupt einen Kurs leiten zu dürfen.
  • Hallo Luisa,
    einen schönen Blog hast du hier. Ich möchte auch studieren gehen, bin allein erziehend mit zwei Kindern und muss wohl meinen Anteil an den Lebenshaltungskosten selbst erwirtschaften. Hast du eine Ahnung, ob es möglich ist, dass die Kinder Hartz 4 bekommen, ich selbst aber Wohngeld? Umgekehrt geht es ja, wenn die Kinder genug Einkommen haben. Übrigens wird seit neustem Unterhaltsvorschuss auch nach dem 12. Lebensjahr des Kindes gewährt, wenn der/die Erziehende arbeitet und über einen monatlichen Betrag von 600 € brutto kommt.

    Ich möchte nur ungern einen kompletten Wohngeldbezug für uns alle, da meine Tochter ernährungsbedingt einen Mehrbedarf vom Jobcenter erhält, der mit dem Wohngeldbezug wegfallen würde. Einen Bafög-Anspruch habe ich wahrscheinlich nicht, da ich schon mal ein Studium abgebrochen habe und über 30 bin. Ich könnte zwar in eine Härtefallregelung rutschen, müsste aber ganz genau begründen, warum ich damals nicht weiter studiert habe - da sind die richtig streng in der Beurteilung. Und ich müsste gleichzeitig ein Studiengang wählen, bei dem ich nicht im ersten Semester anfange, sprich mir Leistungen aus dem ersten Studium anrechnen lassen kann, was bei meinem jetzigen Studienwunsch nicht machbar wäre.

    Was meinst du dazu?

    Josi
  • Ja, das ist definitiv möglich. Nur ist das nichts, was man sich frei aussuchen kann. Sowohl Wohngeld als auch Hartz 4 beantragst du für den gesamten Haushalt. Dabei ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Was von beidem ihr bekommt oder ob zwischen den Haushaltsmitgliedern unterschiedliche Gelder gewährt werden, hängt vom Einkommen und der grundsätzlichen Berechtigung ab. Du müsstest im Grunde beides beantragen und in beide Anträge euch alle drei angeben. Wenn deine Töchter Sozialgeld vom Jobcenter bekommen, werden sie beim Wohngeld als nicht förderberechtigt rausgerechnet. Dasselbe macht man mit dir beim ALG2 Antrag deiner Mädels, wenn du angibst, dass du Vollzeit-Studentin bist.

    Du musst aber aufpassen: Um Wohngeld zu bekommen musst du 80% deines ALG2 Regelsatzes (409€ + 1/3 Miete) aus anderen Quellen beziehen (Job, Unterhalt vom Ex, Elterngeld, irgendwas). Wenn du Wohngeld bekommst, wird das beim Jobcenter wieder als Einkommen gezählt und im Falle eines Überschusses bei deinen Töchtern abgezogen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Außerdem hättest du beim Jobcenter auch als Vollzeitstudentin einen Anspruch auf Alleinerziehenden-Mehrbedarf.

    Wenn es dich nicht zu viele Nerven kostet, stell einfach alle Anträge und schau was passiert. Ich drück dir di Daumen.

    LG Luisa
  • Ich war einige monate im ASTA und habe dafür auch Geld bekommen. Ich habe extra bei meinem Bafög Sachbearbeiter nachgefragt, ob das Geld eine Aufwandsentschädigung ist. Er hat mir schriftlich Bestätigt, dass es sich um normales Einkommen handelt. Schade!
  • Das verstehe ich nicht. Um welche Einkommensart es sich handelt, entscheidet nicht der BAföG Sachbearbeiter, sondern derjenige, der dir das Geld gibt. Du müsstest eigentlich irgendwas vom AStA bekommen haben, wo draufsteht, um was für Geld es sich handelt. "Normales" Einkommen im Sinne von Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit impliziert ein Angestelltenverhältnis mit Steuerabgaben und Versicherungen. Aufwandsentschädigungen, die den Freibetrag überschreiten sind steuerrechtlich als Einkommen aus selbstständiger Arbeit zu verbuchen. Die Frage ist also: Was ist "normales" Einkommen?
  • Hallo! Ich habe eine Frage: Ich studiere und habe einen Minijob, verdiene dort monatlich 300 Euro. Jetzt habe ich noch ein Ehrenamt und darf dort bis 210 Euro monatlich verdienen. Wie muss ich das bei dem Bafög angeben? Sind nur die 60Euro das Ehrenamt oder alles? Man darf ja nur die 720 Euro Ehrenamt im Jahr verdienen. Ich verdiene in meinem Nebenjob ja gar nicht so viel, dass ich auf die 4800 Euro komme im Jahr. Aber ich bin mir unsicher mit den 720 Euro, die würde ich ja ueberschreiten wenn ich monatlich 210 Euro im Ehrenamt verdiene. Ich freue mich wirklich sehr ueber Hilfe. Liebe Grüße!
  • Hey Jana,

    beim BAföG Antrag gibst du immer die Summe deiner Einkünfte für den gesamten Bewilligungszeitraum an. Es geht also nicht darum, wie viel du im Monat, sondern wie viel du im Jahr verdienst. Davon ausgehend wird dir dein Nebenjob voraussichtlich 3.600 EUR (Freibetrag 4.800 EUR) und dein Ehrenamt 2520 EUR (Freibetrag 720 EUR) bringen. Alles, was die Ehrenamtspauschale übersteigt gilt steuerrechtlich als Einnahme aus selbstständiger Arbeit und fließt damit in den Freibetrag für Nebenjobs ein. Damit kämst du in deinem Fall auf einen Gesamtfreibetrag von 5.520 EUR. Die restlichen 1.800 EUR würden an dein BAföG angerechnet, was 150 € monatlich wäre abzüglich Sozialversicherungspauschale von ca. 21%.

    Was das korrekte Ausfüllen angeht, frag am besten deine/n Sachbearbeiter/in. Ich lag immer unter den Freibeträgen und habe mir deswegen keine so große Platte beim Ausfüllen gemacht, weil es eh keinen Unterschied machte, in welcher Zeile ich es eingetragen habe.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Ich habe einen Minijob und ab Januar arbeite ich zusätzlich in einem Verein.
    Wie genau bzw wo im Bafög Antrag muss ich den ül Freibetrag angeben? Dafür gibt es keine extra Zeile oder?
    Super Beitrag!

    Danke!!!
  • Hey Lisa,

    eine gesonderte Zeile ist mir dafür nicht bekannt. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht ist Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Da du beim BAföG-Antrag dein voraussichtliches EInkommen nur schätzen kannst, wirst du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachweisen müssen wie viel du tatsächlich verdient hast und kannst dann auch erhöhte Werbungskosten und andere Freibeträge geltend machen, die du im Antrag vorher nicht angeben konntest. Bei mir hat dafür meine Jahresabrechnung vom Nebenjob und eine formlose Aufstellung meiner tatsächlichen Werbekosten bzw. ein Nachweis meines Ehrenamts ausgereicht.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,
    ich habe auch 5 Jahre lang ehrenamtlich bei uns an der Uni gearbeitet. Leider gibt es bei uns keine Aufwandsentschädigung. Nur im AStA und nur, wenn man dort nachweislich (unfassbar) viel Zeit verbringt und quasi gar nicht mehr studiert. Daher sind dort auch ziemlich viele Langzeitstudenten 'versackt'. Da ich in der Fachschaft, in vielen Berufungskommissionen und im Senat war, habe ich zwar fast 30% meiner Zeit im Ehrenamt verbracht, Geld habe ich aber nur mit den HiWi-Jobs bekommen, für die nochmal rund 40% meiner Zeit drauf gegangen sind. Den Rest musste ich dann doch leider in die Uni investieren und ab und zu 3-4 Stunden Schlaf abgreifen.

    Unsere Uni ist im Bezug Aufwandsentschädigung allerdings eher kein Vorzeigebeispiel. Allerdings habe ich durch die massive unbezahlte ehrenamtliche Arbeit damals insgesamt 3 Semester angerechnet bekommen, die ich dann länger Bafög bekommen hätte. Zwei davon habe ich dann auch eingelöst, wodurch ich dann sogar im Diplomsemester noch Förderung bekommen habe, was normalerweise bei uns unüblich ist. So gesehen habe ich das Ehrenamt dann auch 'bezahlt' bekommen. Nur eben viel später.

    LG
    Julia
  • Hey Julia,

    danke, dass du deine Erfahrung mit uns teilst. Ich kenne auch mehrere, die durch ihr Engagement in Studienverzug geraten., besonders dann, wenn man eben kein Geld dafür erhält und deshalb neben Studium und Ehrenamt auch noch zusätzlich Jobs annehmen muss.

    Ich finde es richtig und gut, dass es dafür eine Verlängerung der Förderungsdauer durch BAföG (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/) gibt und freue mich, dass das bei dir auch geklappt hat.

    LG Luisa
  • Ein schöner Artikel, Luisa!

    Ich war auch überrascht, als ich erfuhr, dass meine Arbeit als Zumba Instructor (sofern sie in einem Verein ausgeübt wird) ebenfalls ehrenamtliche Arbeit ist. Das gilt für jegliche Übungsleitertätigkeiten und auch hier kommt der Steuerfreibetrag von 2400€ zum Tragen, obwohl sonst für den gleichen Job (nur eben im Fitnessstudio) Rechnungen schreibe und Umsatzsteuer berechnen und abführen muss. Verrückt ist die Welt, oder?

    Ich kann hier auch nur jeden zu ehrenamtlicher Arbeit ermutigen. Gerade durch den Steuerfreibetrag ist das sehr lohnenswert.

    Liebe Grüße
    Barbara
  • Hey Barbara,

    danke für den Hinweis! Das war mir so in diesem Ausmaß noch gar nicht bewusst. Es lohnt sich also auch einfach seine üblichen Dienste an gemeinnützige Einrichtungen anzubieten und damit Steuern zu sparen. Und man tut damit sogar noch was gutes. Toller Tipp!

    LG Luisa

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