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Mietvertrag 1x1 für Wohngemeinschaften: Das sind deine Rechte als Mieter

Mietvertrag 1x1 für Wohngemeinschaften: Das sind deine Rechte als Mieter

Der Einzug in die erste eigene Wohnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit, weshalb viele junge Menschen ihn gespannt herbeisehnen. Leider ist es vor allem in den Städten nicht immer einfach, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer beliebter wird deshalb das Zusammenleben in Wohngemeinschaften, kurz WGs. So lassen sich die Mietkosten aufteilen und der Einzelne zahlt häufig deutlich weniger Miete als er es normalerweise tun würde.

Doch was bedeutet das Modell der Wohngemeinschaft aus rechtlicher Perspektive? Was musst du beachten, wenn du in eine WG ziehst? Wie sollte der Mietvertrag gestaltet sein und ist das Wohnmodell der WG überhaupt gesetzlich geregelt? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.

Welche Wohnform gilt als WG?

Der Begriff WG bezeichnet, wie der Name schon nahelegt, das Zusammenwohnen mehrerer Personen unter einem Dach. Während die meisten WGs zwei bis vier Mitglieder haben, gibt es auch Wohngemeinschaften, in denen zehn oder mehr Personen zusammenwohnen. Studenten-WGs gibt es in Deutschland inzwischen sehr häufig, doch auch unter Auszubildenden und Berufseinsteigern, die Wohnkosten sparen wollen, wird diese Form des Wohnens immer beliebter. Wenn du studierst und Geldsorgen hast, dann informiere dich über verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung, oder erfahre, wie du in Haushalt und Hochschule sowie in vielen anderen Lebensbereichen Geld sparen kannst.

Innerhalb der Wohnung hat jeder Bewohner sein eigenes Zimmer; Räume wie Bad, Küche und Wohnzimmer werden meist gemeinsam genutzt. Dadurch verringern sich die Anschaffungskosten für alle Mitbewohner. Regelmäßige Ausgaben wie die für den Haushaltbedarf werden häufig ebenfalls geteilt.

Kennzeichnend für eine WG ist, dass die Mitbewohner in der Regel finanziell unabhängig voneinander sind. Häufig haben die Mitbewohner ein Interesse an den sozialen Vorteilen, die eine WG mit sich bringt. Vor allem Studierende wählen diese Form des Zusammenlebens, um einerseits zu sparen und andererseits ihr Studentenleben in vollen Zügen zu genießen. Es gibt aber auch Zweck-WGs, die nur aus Gründen der Kostenersparnis zusammenleben.

Wohngeld Studenten

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Im Mietrecht gibt es keine besonderen Regelungen für Wohngemeinschaften, die Bewohner einer WG haben also dieselben Rechte und Pflichten wie andere Mieter auch. Allerdings solltest du unbedingt darauf achten, dass der Mietvertrag entsprechend angepasst ist.

Untermietvertrag: Nur ein Hauptmieter

Eine Variante stellt der Untermietvertrag dar. Entscheidet man sich für diesen Weg, schließt der Vermieter den Mietvertrag nur mit einem einzigen Mieter ab. Dieser ist fortan der Hauptmieter der Wohnung und hat alle Rechten und Pflichten, die das Mietrecht für Mieter vorsieht. Der Hauptmieter vermietet ein oder mehrere Zimmer an seine Mitbewohner. In diesem Fall regeln die Mitbewohner das Mietverhältnis unter sich. Es gibt kein vertragliches Verhältnis zwischen dem Vermieter der Wohnung und den Untermietern, das heißt, die Untermietverträge bestehen lediglich zwischen dem Hauptmieter und den anderen WG-Mitgliedern.

Wichtig: Wenn du eine WG gründen möchtest und dafür eine Wohnung suchst, solltest du vorab beim Vermieter nachfragen, ob er das Schließen von Untermietverträgen unterstützt oder nicht. Das Einverständnis des Vermieters ist unerlässlich, denn laut deutschem Mietrecht muss er um Erlaubnis gefragt werden, wenn es um das Untervermieten von Zimmer geht.

Solidarmiete: Alle Mitbewohner sind Hauptmieter

Ebenso gibt es die Möglichkeit eines einzigen Mietvertrags mit dem Eigentümer der Wohnung. Dieser wird von allen WG-Mitgliedern unterschrieben, sodass alle als gleichberechtigte Hauptmieter im Vertrag stehen. Diese Vertragsform hat den Vorteil, dass alle Mitbewohner die gleichen Rechte an der Wohnung genießen. Das bedeutet, dass keiner dem anderen kündigen kann.

Darüber hinaus haften alle Mitbewohner gemeinsam für entstandene Schäden während der Mietdauer in der Wohnung. Im Gesetz ist hier die Rede von gesamtschuldnerischer Haftung. Kann zum Beispiel ein WG-Mitglied seinen Anteil an der Miete nicht zahlen, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Zahlung von jedem der Mitbewohner einzufordern.

Ein Vertrag pro WG-Mitglied

Die dritte Möglichkeit für den Vermieter ist mit jedem WG-Bewohner einen eigenen Mietvertrag abzuschließen. Wenn du eine solche Vereinbarung eingehst, solltest du darauf achten, dass im Vertrag die Nutzungsrechte für das eigene Zimmer sowie für die gemeinsam genutzten Räume explizit enthalten sind.

Eine Einschränkung gilt in diesem Fall jedoch: Es liegt allein im Ermessen des Vermieters, die WG-Bewohner auszuwählen. Die WG-Mitglieder haben also kein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, wer in die WG einzieht. Einen Vorteil hat das allerdings auch: Als Mieter musst du dich nicht um die Suche nach einem Nachmieter kümmern.

Wie sieht es mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz aus?

Wie sieht es beim Untermietvertrag mit dem Kündigungsschutz aus? Wie schnell kann der Hauptmieter die Untermietverträge seiner Mitbewohner kündigen? Das hängt ganz vom jeweiligen Mietobjekt ab. Im Falle einer Untervermietung der gesamten Wohnung oder eines unmöblierten Zimmers gilt für beide Seiten der gesetzliche Mieterschutz, also eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Allerdings muss der Hauptmieter einen gesetzlich zulässigen Grund für die Kündigung angeben, beispielsweise Eigenbedarf.

Diese für den Untermieter sehr günstigen Regelungen des Mieterschutzes gelten jedoch nicht, wenn nur ein möbliertes WG-Zimmer untervermietet wird. In einem solchen Fall kann die Kündigung ohne Begründung und mit einer Frist von nur einem Monat erfolgen.

Für den Fall hingegen, dass alle Mitbewohner als Mieter im Mietvertrag stehen, gilt, dass das Mietverhältnis nur gemeinsam von allen gekündigt werden kann. Wenn nur ein Mitbewohner die WG verlassen möchte, kann dies mitunter schwierig werden. Sollten dagegen alle Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen, hat dies den Vorteil, dass die Bewohner ohne die Erlaubnis der anderen Bewohner ein- und ausziehen können.

GEZ in der WG: Wer zahlt?

Auch Wohngemeinschaften müssen den Rundfunkbeitrag zahlen - unabhängig davon, ob es sich um einen Familienhaushalt handelt oder nicht. WGs müssen sich daher nach ihrer Gründung bei der GEZ anmelden. Es muss allerdings nicht jeder Bewohner eine separate Gebühr entrichten. Der GEZ-Beitrag gilt als Haushaltsabgabe, sodass der Betrag pro Haushalt nur einmal gezahlt werden muss. Die WG-Bewohner müssen sich also abstimmen, wie sie die Gebühr aufteilen wollen oder ob nur eine oder mehrere Personen die Kosten untereinander teilen. Die GEZ wird pro Haushalt nur von einer Person eingezogen, daher ist es wichtig, sich zu einigen, wer dies sein soll.

Da in WGs in der Regel aber mehr als nur ein Gerät vorhanden ist, stellt sich schnell die Frage, wer die GEZ-Gebühr für die Wohngemeinschaft übernimmt. Häufig gilt in WGs die Regelung, dass Mitbewohner, die viele technische Geräte besitzen oder aber das größere Zimmer bewohnen, die GEZ-Gebühr zum größeren Teil oder ganz bezahlen.

Hinweis: Als BAföG-Empfänger hast du die Möglichkeit, dich von der GEZ befreien zu lassen

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Wo kann man den WG-Mietvertrag am besten prüfen lassen?

Wenn du dir unsicher bist, was die Klauseln in deinem Mietvertrag betrifft, kannst du diesen bei einem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Viele private Mietverträge enthalten ungültige oder nachteilige Klauseln; der Gang zum Experten kann deshalb sinnvoll sein.

In der Regel hilft dir aber schon das genaue Lesen des Mietvertrags ungemein. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Mietvertrag für eine WG handelt oder nicht - hier geht es um Fragen des allgemeinen Mietrechts wie die, wer für Kleinreparaturen aufkommt oder wie die Nebenkosten aufgeteilt sind.

Fazit

Wer einen Mietvertrag für eine WG abschließt, sollte auf einige Dinge achten. Besonders wichtig ist es, das richtige Mietverhältnis zu wählen, denn die verschiedenen Möglichkeiten bringen jeweils Vor- und Nachteile mit sich. Möglich sind folgende Varianten:

  1. separate Mietverträge für jedes WG-Mitglied
  2. ein Mietvertrag, in dem alle Bewohner als Hauptmieter festgelegt sind
  3. ein Mietvertrag mit nur einem Hauptmieter, der Zimmer an seine Mitbewohner untervermietet

Woran du neben der richtigen Gestaltung des Mietvertrags noch denken musst, wenn es um den Einzug in deine WG geht, erfährst du hier.

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