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Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss für Schüler, Studenten und Auszubildende

Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss für Schüler, Studenten und Auszubildende

Bestimmt hast du schonmal was von einem einmaligen Heizkostenzuschuss für Bedürftige gehört und fragst dich, ob du selbst auch einen Anspruch als Student auf diesen Heizkostenzuschuss hast.

Wer bekommt den Zuschuss?

Im Prinzip hat jeder eine Chance auf einen einmaligen staatlichen Zuschuss zum Ausgleich gestiegener Ernergiepreise. Die Frage ist nur wer bekommt was, wann und wie viel.

Wer? Was? Wie viel?
Alle Studis, Azubis an Fachulen bzw. Fachschulklassen
Energiepreispauschale
auf Antrag einmalig 200 Euro
BAföG- Empfänger*innen, die nicht bei ihren Eltern oder deren Eigentum wohnen
+ Heizkostenzuschuss
automatisch einmalig 230 Euro für WS 2021/22 in 2022
automatisch einmalig 345 Euro für WS 2022/23 in 2023
Wohngeld-Empfänger
Energiepreispauschale
 automatisch monatlich 415 Euro für Singlehaushalte,
540 für Paare + 100 für jedes weitere Haushaltsmitglied
Wohngeld-Empfänger mit mindestens 3 Monaten BWZ zwischen 10/21 und 03/22 +Heizkostenzuschuss
automatisch einmalig 270 Euro für Singlehaushalte,
350 Euro für Paare + 70 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied
Kindergeld
Energiekosten-pauschale
100 Euro zusätzlicher Kinderfreibetrag pro Kind
Arbeitslosengeldbezug
im Juli 2022
Energiekosten-pauschale 100 Euro
Leistungsempfänger Jobcenter oder Sozialamt
Energiepreispauschale
200 Euro
Rentnerinnen und Rentner
Energiepreispauschale
300 Euro
steuerpflichtige Arbeitnehmer
Energiepreispauschale 300 Euro
Selbstständige
Energiekosten-pauschale einmaliger Abzug von 300 Euro von der ESt-Vorauszahlung

Quelle: Bundesfinanzministerium

Diese Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss können alle kombiniert und zusätzlich zu allen anderen Einnahmen anrechnungsfrei behalten werden.  Nur doppelt geht nicht.

Beispiel: Ein studierender BAföG Empfänger mit Nebenjob als Werkstudent, erhält für sich selbst 300 Einergiepreispauschale vom Arbeitgeber + 230 Euro vom BAföG Amt Das macht für ihn alleine schon 530 Euro, die seitens BAföG nicht angerechnet werden. Die haben also nichts mit dem normalen Einkommensfreibetrag zu tun. Angenommen er hat im SS 2022 in NRW und im WS 22/23 in Bayern BAföG erhalten und von beiden Ämtern den Heizkostenzuschuss erhalten, dann muss er den 2. Heizkostenzuschuss zurückzahlen.

2023 wird ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt

Der zweite Heizkostenzuschuss wird wieder zusammen mit dem BAföG oder Wohngeld automatisch vom Amt überwiesen.  Auch diesmal ist kein extra Antrag für den Heizkostenzuschuss notwendig.  Anders als beim ersten Heizkostenzuschuss muss man im irgendwann zwischen September und Dezember 2022 BAföG bekommen haben.  Für den ersten Heizkostenzuschuss musste man irgendwann im Laue des Wintesemester 2021/22 BAföG bezogen haben. Dadurch bekommen manche BAföG Empfänger 2022 einmalig 230 Euro Heizkostenzuschuss und in 2023 nochmal 345 Euro Heizkostenzuschuss. Manche bekommen nur einen von beiden Zuschüsse und manche gar keinen, weil sie entweder in den genannten Zeiträumen bei ihren Eltern gewohnt oder gar kein BAföG bezogen haben.

Übrigens zählt auch auch Auslandsbafög. Der tatsächliche Wohnort ist also im Prinzip egal. Hauptsache nicht bei den Eltern oder deren Eigentum.

Wo und wie bekomme ich als Schüler oder Studentin den Zuschuss?

Sowohl für die Energiepreispauschale als auch den Heizkostenzuschuss werden automatisch vom Arbeitgeber, BAföG-Amt, Jobcenter und Wohngeldstelle ausgezahlt. Auszubildende an Fachschulen, die weder BAföG noch Wohngeld oder Leistungen vom Jobcenter beziehen und auch nicht nebenbei arbeiten, können 2023 ihre Energiepreispauschale online beantragen. Wann und wo genau steht noch nicht festSelbstständige bekommen bei ihrer Steuererklärung einmalig 300 Euro auf die Einkommenssteuervorauszahlung gutgeschrieben.

Wann werden der Heizkostenzuschuss und die Energiepreispauschale ausgezahlt?

Wie bei fast allem in Deutschland ist der Auszahlungstermin Ländersache. Je nachdem, wo du wohnst oder studierst, kommt das Geld irgendwann zwischen Juli und Oktober 2022 auf dein Konto. Der erste Heikostenzuschuss wurde zusammen mit dem BAföG automatisch überwiesen:

Auszahlung im Bundesland
Juni
  • Rheinland-Pfalz
Juli
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
August
  • Berlin
  • Schleswig-Holstein
  • Hessen
September
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • NRW
  • Saarland
  • Sachsen
Oktober
  • Baden-Württemberg
  • Sachsen-Anhalt
November
  • Thüringen

Und was ist mit der 3000 Euro Inflationsprämie?

Nach aktuellem Stand handelt es sich in erster Linie um eine Steuererleichterung. Arbeitgeber können, müssen aber keine Sonderzahlungen an ihre Angestellten auszahlen. Davon bleiben bis zu 3.000 Euro steuerfrei. In Bezug auf BAföG handelt es sich voraussichtlich Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, das unter den jährlichen Einkommensfreibetrag von 6.240 Euro fällt. Mit 100 prozentiger Sicherheit kann ich das aber noch nicht sagen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen am 09.11.2022


heizkostenzuschuss BAföG


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Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

83 Kommentare

  • Hi,

    Ich bekomme die Höhe des Bafögs in Form eines Stipendiums von meiner Stiftung. Sind wir als Stipendiaten (die Bafög-Berechtigt wären), für den Heizkostenzuschuss berechtigt? Wir hören immer wieder unterschiedliche Informationen dazu. Gibt es eine Gesetzgrundlage, die unseren Anspruch klärt?

    DIe Stiftung sagt, sie ist dafür nicht zuständig, wenn dann das Bafögamt. Es macht keinen Sinn, denn wir werden auf Grundlage des Baföggesetzes gefördert.. Ich wäre für Informationen sehr dankbar!
  • Hallo,
    gibt es etwas neues zu der möglichen Inflationsausgleichsprämie (3000€) für Bafög-Absolventen die einen Mini-Job haben?
    Ich hätte nämlich die Chance diese von meinem Arbeitgeber zu bekommen und frage mich ob ich diese anrechnungsfrei erhalten darf?
    Leider findet man online keine Hinweise und ich hätte diese schon im Dezember bekommen können... ich habe nun erstmal die Vereinbarung
    mit meinem Chef das wir dort noch abwarten, weil diese ja noch bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden darf! Ich könnte bloß das Geld aktuell sehr gut gebrauchen - über eine Rückmeldung würde ich ich freuen!
    Beste Grüße!
  • Gute Tag!
    Ich bin Studentin und Empfängerin von Wohngeld.
    Es steht bei Ihnen, dass Wohngeldberechtigte bekommen Energiepreispauschale + Heizkostenzuschuß.
    Meine Beraterin meint aber, dass es nur Heizkostenzuschuß gibt und keine Energiepreispauschale. Stimmt das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra Koshkarova
  • Hallo,
    ich habe einen kleinen Sonderfall zu bieten: Ich beziehe Bafög und habe bereits den Heizkostenzuschuss erhalten. Zudem habe ich einen Minijob und ebenfalls die Energiepauschale von 300€ erhalten. Und drittens beziehe ich Halbwaisenrente und würde somit Anspruch auf die Energiepauschale im Dezember haben. Würde ich die Energiepauschale dann 3 Mal erhalten (Student/Rente/Minijob)? Nach aktuellen Informationen schließt sich die doppelte Zahlung durch Rente+Minijob ja nicht aus. Zu meinem Fall finde ich jedoch nichts.
    Vielen Dank schon einmal :)
  • Hey Rebekka,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung. Ich hab's aufgegeben. Es kommen jeden Tag neue, widersprüchliche Infos dazu. Ich schaue regelmäßig auf der Website des Finanzministeriums nach. Ich glaube, die kommen teilweise selbst nicht mehr mit den sich ständig ändernden Infos hinterher.
  • Hallo :) Ich studiere und habe nebenbei einen 450€ Minijob. Das Dienstverhältnis habe ich erst nach dem 1. September angetreten und kann somit nicht über den AG das Geld ausgezahlt bekommen. Somit würde ich es nur über die Steuererklärung bekommen, aber diese tätige ich aufgrund der 450€-Grenze gar nicht. Müsste ich also eine Steuererklärung tätigen oder wäre dies sinnlos? (Oder gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit?)

    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Sarah,

    am besten fragst du das einen Steuerberater. Ich kenne die Antwort nur bei selbstständiger Tätigkeit, aber ich glaube nicht, dass du da noch etwas bekommst.
  • Hallo, in der Überschrift steht, dass Energie-und Heizkostenpauschale kombiniert werden können. Bedeutet das, dass ich die Heizkosten fürs Bafög bekomme und die 200€ Energiepauschale beantragen kann? Im Artikel steht, dass diese für Studenten ist, die kein Bafög erhalten. Schließt das Bafög empfänger somit aus?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
  • Hey Lali,

    bafög empfänger können beides erhalten. Studis ohne BAföG können nur die Energiepreispauschale beantragen. Der Heizkostenzuschuss wurde bereits mit dem BAföG zusammen überwiesen. Die Energiepreispauschale müssen nächstes Jahr alle separat beantragen.
  • Mein Bruder ist Student und lebt alleine in einer Wohnung, nicht bei unseren Eltern. Allerdings ist sein Hauptwohnsitz noch in seiner Heimatstadt bei unseren Eltern gemeldet. Bekommt er trotzdem die Energiepauschale und zusätzlich noch den Heizkostenzuschuss? Er bezieht jedoch kein Bafög.
  • Hey Thete,

    Wann und wie Studierende die Energiepreispauschale bekommen, weiß nach wie vor niemand. Den Heizkostenzuschuss hätte er schon von seoinem Arbeitgeber bekommen sofern er einen hat.
  • Hallo Frau Todisco,
    ich beginne jetzt mein Studium im Wintersemester und werde in eine WG einziehen. Wie bekomme ich den Energiezuschuss? Da ich kein BAFöG beziehen kann bekomme ich keine Heizkostenzuschuss...oder?
    Vielen Dank für eine Antwort.
  • Hey David,

    wie schon im Artikel beschrieben, ist noch nicht klar wannund wie die Studierenden die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen.
  • Hallo! Ich studieren, bekomme Bafög und habe einen Minijob. Bekomme ich somit die Studenten-Energiepreispauschale und die Minijob-Energiepreispauschale?

    LG
  • Hey Vicky,

    für Minijobs gibt es keine Energiepreispauschale, Du bekommst das nur einmal als Studentin unabhängig vom Minijob.
  • Hi ihr Lieben,
    erhalte kein Bafög mehr, da ich vor kurzem in die Berufswelt eingestiegen bin, aber habe vor wenigen Wochen 230€ rückwirkend erhalten. Nun habe ich aber einen zweiten Zuschuss erhalten, der mit meinem Gehalt ausgezahlt wurde. Handelt es sich bei den beiden Auszahlungen um denselben Zuschuss, oder kann man Energiepauschale und Heizkostenpauschale getrennt betrachten. Folglich stellt sich mir die Frage ob ich einen der beiden Zuschüsse zurückzahlen muss?
  • Hey Chris,

    wie im Artikel erklärt, darf beides behalten werden.
  • Hallo, unsere Tochter ist in der Ausbildung zur Erzieherin. Diese wird ja leider immer noch nicht vergütet. Sie erhält über den Kreis ein Stipendium, hat eine eigene Wohnung mit ihrem Freund. und unterhält ein Auto.

    Hat sie keinen Anspruch auf die Energiepauschale?
  • Hey Susann,

    die Energiepreispauschale ist noch nicht endgültig geklärt, ist aber gut möglich, dass sie als Fachschülerin noch etwas bekommen wird. Fragt sich hauptsächlich wann und von wem.
  • Ich bin bafögberechtigt (Höchstsatz), bekomme die Höhe des Bafögs in Form eines Stipendiums von einem Begabtenförderungswerk gezahlt. Ich habe keinen Nebenjob. Wie habe ich die Möglichkeit den Heizkostenzuschlag zu erwerben?
  • Hey Jeannine,

    den Heizkostenzuschuss gibts nur für BAföG
  • Entschuldige, ich meinte die Energiepreispauschale.
  • Hey Jeannine,

    die müssten theoretisch alle Studierenden unabhängig von anderem Einkommen bekommen. Wann und wie weiß aber noch keiner.
  • Hallo,

    Ich erhalte Bafög für Studenten, wohne nicht mehr bei meinen Eltern und arbeite auf Minijob Basis (450€ ohne steuerpflichtigen Abgaben). Erhalte ich dann 200€ (Energiepreispauschale für Studenten) + 230€ (Heizkostenzuschuss für Bafög Empfänger) + 300€ (Energiepreispauschale für Arbeitnehmer) = 730€?
    Für die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer musste ich bei meinem Arbeitgeber nachweisen, dass der Minijob mein erstes Dienstverhältnis ist. Stimmt das so?

    LG
  • Heizkostenzuschuss und Energiepreispauschale?

    Ich habe den Heizkostenzuschuss (230€) über das Bafög und die Energiepreispauschale (300€) über meinen Minijob erhalten.
    Nun ist mein Arbeitgeber nicht sicher ob ich diese 300€ behalten darf. Nach meinem Verständnis bin ich für beides anspruchsberechtigt. Wie muss ich mich verhalten, was steht mir zu, was muss ich evtl zurückzahlen?
  • Hey Leni,

    du darfst beides behalten.
  • Hey Stine,

    ehrlivch gesagt, verliere ich langsam auch den Durchblick. Soweit ich weiß gibt es für den Minijob keine Heizkoszenpauschale. Manche Arbeitgeber legen aber freiwillig trotzdem was drauf. Heizkostenzuschuss und Energiepreispauschale dürfen kombiniert werden. Ich weiß aber nicht sicher, ob mal 2x die Energiepreispauschale behalten darf. Beim Heizkostenzuschuss ist das schonmal ausgeschlossen.
  • Hallo Luisa,
    ich beziehe Bafög und Wohngeld. Ich lebe allein mit meinen 2 Kindern. Den Heizkostenzuschuss (oder ist es die Energiepauschale?) habe ich bereits im Juli vom Wohngeldamt bekommen. Nun gab es Anfang September nochmal einen Heizkostenzuschuss, anscheinend vom Bafög-Amt, mit einem Schreiben, dass ein Doppelbezug nicht erlaubt ist. Ist es so, dass ich eine der beiden Zahlungen rückgängig machen muss? Ich würde mich sehr über deine Antwort freuen :)
  • Hey Lilly,

    da wirst du wohl die zweite Auszahlung zurückzahlen müssen. Wende dich am besten an das Amt, das zuletzt gezahlt hat.
  • Hallo, ich bin verheiratet habe 2 kinder mein Ehemann arbeitet Vollzeitjob .
    Haben vom Wohnamt Heizkostenzuschuss erhalten und heute bekomme ich rückwirkend heizzuschuss vom Bäfog amt 345€ da ich im 2022 noch im Ausbildungsjahr war. Muss ich das Geld zurückerstatten?
    Das wäre sehr schade :/
    Bitte um Rückmeldung
  • Hallo, meine Tochter macht eine Ausbildung zur Physiotherapeutin auf einer Vollzeitschule. Bekommt sie auch die Energiepauschale. Wir bezahlen Schulgeld, sie wohnt zu Hause. Sie bekommt kein Bafög. Wenn ja, wo kann man das beantragen, ist nirgends raus zu lesen?
  • Hey Mandy,

    wahrscheinlich schon, aber wann und wie ist noch nicht geklärt
  • Bekommen Werksstudenten insgesamt 500 Euro, also als Student und als Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung?
  • Hey Emil,

    wahrscheinlich eher nicht. Wie und wann Studierende ausgezahlt werden ist noch völlig unklar.
  • Dein Trick17 ist Steuerhinterziehung, weil es sich bei der Tätgikeit um eine ernsthafte und nachhaltige Tätigkeit handeln muss. Einmal in den FAQs des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Da ich Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer erstelle, hatte ich mehrfach Seminare zu der EPP. Wer sich für einen Tag einstellen lässt, macht sich aus der Sicht des Finanzamts strafbar wegen Steuerhinterziehung. "Journalisten" wie du sind das größte Problem mit diesen "Tricks", weil ihr euch nicht ordentlich damit auseinandersetzt und gefährliche Halbwahrheiten verbreitet.
  • Hey Blogleser,

    da war ich falsch informiert und habe das bereits vor deinem Kommentar gelöscht. Da müssen wir uns wohl zeitlich überschnitten.
  • Meine Tochter hat bis 31.07.22 ein FSJ gemacht. Am 01.08.22 hat sie mit ihrem Fernstudium angefangen. Sie bekommt kein Bafög. Hat einen Minijobs in der Gastronomie. Ihr Chef hat schon gesagt, dass er die Energiepauschale nicht bezahlen wird.
  • Hallo, meine Tochter studiert, bezieht aber kein Bafög. Wohnt nicht mehr Zuhause. Sie war bis vor 6 Wochen beim DRK (20 Std/Woche) beschäftigt. Wie bekommt Sie die 200 Euro Energiezuschuss?
    Vielen Dank.
    VG Heike
  • Hey Heike,

    die müsste sie soweit ich weiß vom DRK bekommen. Wann und wie Studierende ohne BAföG die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen, ist noch nicht geklärt. Das weiß also nich niemand. Da bleibt uns nur Geduld übrig.
  • Hallo,
    Kann ein Student der Bafög bezieht und minijob macht, Energiekostenpauschale neben Energiekostenzuschuss erhalten?
  • Hallo, ich starte ab dem 1. September eine Ausbildung als Finanzwirt im mittleren Dienst. Zusätzlich bin ich bis einschließlich 31.08.2022 bei meinem Nebenjob tätig. Bekomme ich die Pauschale dann über das Beamtenverhältnis?
  • Hey Ma,

    mit Beamten kenne ich mich überhaupt nicht aus. Da läuft ja vieles anders als bei normalen Angestellten. Aber ich gehe davon aus, dass dir dein künftiger Dienstherr das Geld auszahlt, wenn du es nicht vorher schon von deinem jetzigen Arbeitgeber überwiesen bekommst. Am besten du fragst mal in der künftigen Personalabteilung nach. Die weiß ganz sicher bescheid.
  • Hı,
    İch bekomme Bafög und habe zusätzlich 450 Job.Wohne bei meiner Mutter .Sie İst Rentner .Von der Bafög bekomme ich daher nichts.Arbeitgeber meint Bafög muss es auszahlen
  • Hey Nur,

    Ich tippe darauf, dass das Geld von der Rentenkasse an deine Mutter ausgezahlt wird und du selbst nichts bekommst.
  • Hallo,

    gibt es eine aktuelle Info, wann der Zuschuss für NRW kommt? War bei der Bafög Überweisung nicht mit dabei, Juli ist wohl nicht korrekt. LG
  • Hey Deniez,

    das weiß ich leider nicht.
  • ich lebe auch in NRW und habe auch noch keinen Zuschuss erhalten
  • Hey F.T,

    ich weiß nicht, wann die Auszahlung in den einzelnen Bundesländern erfolgt, aber es scheint sehr viele zu geben, die noch nichts bekommen haben, aber ach viele, die das Geld schon auf dem Konto haben.
  • Ich bin Auszubildende und beziehe Aufstiegsbafög sowie anteilig ALG2.
    Ich bin alleinlebend.
    Welcher Zuschuss steht mir offiziell zu?

    Der Heizkostenzuschuss seitens des Bafögamts oder die Energiekostenpauschale seitens des Jobcenters?
  • Hey Francine,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung wie die Ämter das untereinander ausmachen.
  • Hallo Zusammen,
    ich beziehe Bafög und arbeite in einem Ferienjob.. welcher Zuschuss steht mir zu?
  • Hey Sara,

    wenn das nur ein Aushilfsjob ist, gehe ich davon aus, dass BAföG den Vorrang hat. Ich weiß es aber auch nicht mit 100% Sicherheit.
  • Hi,
    ich beziehe Bafög und wohne mit meiner Freundin in einer Wohnung. Sie bezieht auch Bafög. Bedeutet das, dass wir dann jeweils die 230 Euro ausgezahlt bekommen ? Und ich habe noch einen Minijob neben meinem Studium und habe einen Brief vom NLBV bekommen in dem drin steht dass ich dann die 300 Euro energiepauschale ausgezahlt bekomme. Hab ich also anspruch auf beides oder nur auf eins von beidem ?
  • Hey J.,
    Das gilt alles immer pro Haushalt. Ihr bekommt also einmalig 300 Euro Energiepauschale zusammen. Ich frag mich selbst wie die das alles auseinander halten wollen, aber so ist erstmal die Theorie.
  • Hey, das stimmt leider so nicht - bitte einmal die Gesetze korrekt durchlesen. Die EPP und die Heizkostenpauschale sind 1. Komplett unterschiedliche Dinge und 2. steht in der EPP, dass es jeder*m Arbeitgeber*in zusteht, also pro Person und nicht pro Haushalt. Es gibt bei dem Heizkostenzuschuss und bei der EPP keinen "Vorrang" für irgendeine Leistung, weil sie komplett unabhängig voneinander ausgezahlt werden. Die Person, bei der du sagtest, dass sie von der Rentenkasse etwas bekommt, bzw. Ihre mutter: auch eine falsche Info - Rentner*innen sind von der EPP vollständig ausgeschlossen (siehe Gesetz zur EPP).
  • Hallo
    Ich mache zur Zeit eine Ausbildung und bekomme keine zusätzlichen Hilfen, weil ich verheiratet bin und mekn Mann voll berufstätig ist. Wir haben eine Tochter. Wie würde das bei uns aussehen bzgl. Der energiepauschale oder dem heizkostenzuschuss?
    Liebe Grüße Jasmin
  • Hey Jasmin,

    die Energepauschale bekommt dein Mann von seinem Arbeitgeber ausgezahlt.
  • Hallo Luisa,
    ich beziehe momentan keine BAFÖG, da ich über der Altersgrenze bin und das neue Gesetz lt. meinem BAFÖG-Amt noch nicht durch ist. Ich arbeite aber an meiner Hochschule als studentische Hilfskraft auf 450 € Basis. Mein Wohnort ist in Bayern. Die Rechnung der Stadtwerke für Strom und Gas wird von mir bezahlt. Weißt du zufällig ob ich den Zuschuss bekomme und falls ja wann? Falls du mir nicht weiterhelfen kann, wo finde ich einen Ansprechpartner der mir die Auskunft gibt, ob ich überhaupt mit einem Zuschuss planen kann? Ich danke dir sehr! Viele Grüße Ingrid
  • Hey Ingrid,

    die Gesetzesänderung wurde am 01.08.2022 in Kraft getreten und die Altersgrenze damit auf 45 angehoben. Wenn du noch keinen Bescheid hast, gehe ich davon aus, dass die neuen Regeln angewendet und dein Antrag bewilligt wird. Falls nicht, kannst du widersprechen.
  • Hallo,
    Ich beziehe kein Bafög sondern einen Studienkredit und übe einen Nebenjob bis 450€, bin ich dann auch berechtigt von Zuschuss ?
  • Hey Alissa,

    wie du der obigen Tabelle entnehmen kannst, müsste das in deinem Fall (Angestellte) die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro sein. Allerdings gibt es hier auf dem Blog grundsätzlich keine Garantien für getätigte Aussagen. Erst recht nicht in den Kommentaren. Rechtlich anfechtbare Aussagen bekommst du nur von den zuständigen Ämtern.
  • Hey Luisa,

    Ich hatte im Jahr 2022 einen Nebenjob und hab bis zu 330 euro/Monat verdient. Ich arbeite seit einem Monat nicht mehr und erhalte auch kein Bafög. Habe ich Anrecht auf die Energiepauschale?
  • Hey Fabian,

    ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Also theoretisch hast du den Anspruch. Ich weiß aber nicht, wie man den in so einem Fall bekommt. Es gibt ja niemanden, der für die Überweisung zuständig ist, wenn du weder Gehalt noch Sozialleistungen beziehst.
  • Hi Luisa, ich bekomme Bafög und übe einen Minijob aus. Erhalte ich dann den Heizkostenzuschuss und die Energiepauschale, oder bekommt man nur eins von beidem?
    LG
  • Hey Vani,

    das ist dann nur ein von beidem und auch nur 1x pro Haushalt.
  • Hallo, ich bekomme Bafög aber lebe bei meiner Mutter die so gering arbeitet sie zahlt keine Lohnsteuer. Da ich Bafög voll beziehe haben wir sowirso schon nicht viel und dann bekommt man nicht mal den Heiskostenzuschuss weil ich bei meiner Mom wohne. ganz schön unfair, die denken wohl man wäre reich mit Bafög, die Beschließenden xD

    Gibt es sonst eins der aufgeführten Pauschale oder Zuschüsse die ich beantragen könnte? Uns graut es auch schon von den Erhöhungen.

    Danke vorab
  • Hey Vera,

    eine von euch beiden bekommt auf jeden Fall etwas davon. Entweder du mit dem BAföG oder sie mit ihrem Gehalt.
  • Hi Luisa,
    ich arbeite in einem Beschäftigungsverhältnis. Was genau kann ich jetzt machen, um den Heizkostenzuschuss zu bekommen?

    Herzlich

    max
  • Hey max,

    die Energiepauschale bekommst du automatisch mit deinem Gehalt ausgezahlt.
  • Hello, seit dem 1.6. erhalte ich kein BAföG mehr und möchte fragen, ob ich dennoch Anspruch auf den Zuschuss habe. Über den genannten Zeitraum habe ich BAföG erhalten.
  • Hey Lukas,

    da der Zuschuss zusammen mit dem BAföG überwiesen wird, denke ich nicht, dass das so einfach klappt. Frag am beten nochmal dein BAföG Amt.
  • Hey,

    Ich bekomme kein BaFöG, aber ich bekomme ein Stipendium. Kann ich den Zuschuss bekommen?
  • Hey Osman,

    nur wenn du dir einen Nebenjob suchst.
  • Wie ist das mit der (Halb)Waisenrente im Unterschied zu anderen Studierenden gemeint? Heißt das, man sollte sich ebenfalls einen Nebenjob suchen und muss aber zusätzlich noch eine Steuererklärung für 2022 abgeben?
  • Hey Marc,

    ja genau das heißt es. Im Rentenbezug ist man nicht automatisch berechtigt eine Energiepauschale zu erhalten. Der Job ist nur ein Trick. Es reicht dafür ein einziger Arbeitstag in 2022. Du machst dann eine Steuererklärung, in der du dieses Einkommen angibst und erhältsts dann im März 2023 die Energiepauschale von der Rentenkasse ausgezahlt.
  • Hallo ich bekomme bafög und wohne in einer Bedarfsgemeinschaft , bekomme ich das zu meinem bafög dazu und wann würde es das geben .
  • Hey Lara,

    ja, du bekommst einfach einmal mehr BAföG überwiesen. Wann genau das sein wird ist noch nicht endgültig bekannt, es wird jetzt aber wahrscheinlich irgendwann im Sommer passieren. Sofern du mit Bedarfsgemeinschaft meinst, dass du in einem Haushalt mit Hartz 4 Bezug wohnst, solltest du davon ausgehen, dass der Heizkostenzuschuss beim Hartz Empfänger abgezogen wird, sodass ihr das nicht wirklich doppelt bekommt, zumal beim Hartz 4 sowieso alles mögliche abgezogen wird.
  • Wenn meine Mitbewohnerin und ich beide Bafög bekommen und in einer Zweckgemeinschaft wohnen und ich Hauptmieterin bin und alles bezahle, kann ich dann von ihr das Geld auch einfordern? Oder wie würdet ihr das handhaben?
  • Hey Lini,

    ich denke, das solltet ihr untereinander besprechen. Glaube nicht, dass es da eine gesetzliche Regelung dafür gibt und falls doch, muss man das ja nicht durchsetzen, wenn man sich anders einig wird.
  • Hallo, du meintest, „den Heizkostenzuschuss gibt es nur für Studierende, Schüler und Auszubilden, die Sozialleistungen wie Bafög, Aufstiegsbafög, BAB, Wohngeld oder Hartz 4 bekommen oder mit einer solchen Person zusammenwohnen.“
    Ich beziehe BAFöG und wohne nicht bei meinen Eltern. Heißt es, dass meine Mitbewohnerin dann auch den Heizkostenzuschuss auch noch einmal bekommt und wenn ja, wie bekommt sie dann das Geld?
    Liebe Grüße
  • Hey Christopher,

    Das bedeutet nur, dass deine Mitbewohnerin indirekt durch dich davon profitiert. Ihr habt ja gemeinsame Heizkosten.
  • Ich glaube , dass es läuft wie geschmiert und gute Idee und gute Hilfe , wie klingt als Zuschuss .

Was denkst du?

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