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BAföG abgelehnt ? Was hab ich falsch gemacht?

BAföG abgelehnt ? Was hab ich falsch gemacht?

Wurde dein Antrag auf BAföG abgelehnt? 90 % aller BAföG Anträge können vom Amt nicht direkt bearbeitet werden, was zu Rückfragen, verlängerter Bearbeitungszeit und manchmal sogar Ablehnungsbescheiden seitens des BAföG Amt nach sich zieht. Wir haben beim Amt nach den häufigsten Fehlern, die bei der Antragstellung gemacht werden, gefragt und folgende Insider-Infos bekommen.

Deshalb wird  BAföG abgelehnt: die häufigsten Gründe

Steuerbescheide nicht vollständig

 Steuerbescheide der Eltern werden nicht vollständig (mit Erläuterungen) eingereicht. Viele glauben, dass die „Text-Seiten“ nicht mehr relevant sind. Hier sind jedoch Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld etc.) ersichtlich, die auf den ersten Seiten nicht enthalten sind. Deshalb müssen diese Bescheide immer vollständig eingereicht werden.  

Wichtige Dinge vergessen

Viele stellen ihre BAföG-Anträge erst kurz vor Torschluss, um die entsprechende Frist noch einzuhalten. Häufig werden dann Unterschriften vergessen oder die entsprechenden Unterlagen der Eltern liegen noch nicht bei. Dies führt dazu, dass eine Weiterleistung trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht gewährt werden kann und man eventuell wieder auf sein Geld warten muss. 

Gerade bei Studenten deren Familienverhältnisse etwas „schwieriger“ sind, ist dies oft ein Verhängnis. Meist reichen die Eltern die Unterlagen sowieso nicht rechtzeitig ein. Darum solltest du den Antrag am besten schon 2-3 Monate vor der eigentlichen Frist stellen. Die Bearbeitungszeit ist viel kürzer und man hat den Bescheid schon wesentlich früher, als wenn man mit „der Masse“ den Antrag am letzten Tag der Frist abgibt.

BAfoeg Frist 2

Kontonachweise fehlen oder sind zu alt/neu

Die Kontonachweise sollten dem eigentlichen Antrag bereits beiliegen. Im Gesetz steht dazu, dass das Datum des Kontostandes nicht mehr als 14 Tage vom Tag abweichen darf, an dem der Antrag beim Amt gestellt wurde. Das ist der Tag, an dem der Antrag unterschrieben eingeht oder ihr ihn persönlich dort unterschrieben abgebt oder einschmeißt. Hierzu zählen alle vorhandenen Konten, auch Bausparverträge welche meist nur am Ende des Jahres einen Kontoauszug erstellen. Es ist also von der Bank oder selbständig ein entsprechender Nachweis über den Kontostand innerhalb der 14 Tage zur Antragstellung zu erbringen. 

Anträge sind nicht vollständig

Manche Ämter nehmen es sehr genau und senden euch die Formblätter  wieder zurück, sobald ein Feld nicht ausgefüllt wurde. Bei Feldern, die nicht zutreffen, könnt ihr diese einfach mit „0“ ausfüllen oder das Feld entsprechend streichen. Somit habt ihr Kenntnis von dem Feld erlangt und es kann nachher nicht behauptet werden, ihr hättet es „überlesen“ und deshalb nicht ausgefüllt. Darum werden diese Anträge häufig an euch zurückgesendet. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, füllt den BAföG Antrag Online aus, hier wird bereits geprüft, ob alle Felder entsprechend ausgefüllt wurden.

bafög abgelehnt

BAföG abgelehnt~Was tun?

Wurde dein Antrag auf BAföG abgelehnt, hast du zwei Optionen:

  1. Du legst innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch ein, dann prüft das Amt deinen Antrag erneut. Ein Anwalt ist hierfür nicht nötig. Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass es bei der Ablehnung bleibt.
    Hast du die Widerspruchsfrist verpasst, versuch es mit einem Überprüfungsantrag. Für Laien ist das gefühlt das gleiche wie ein Widerspruch. Man beantragt schriftlich, dass der Bescheid vom Amt nochmal geprüft und gegebenenfalls korrigiert wird.
  2. Du versuchst dein Studium alternativ mit Stipendien, Studienkredit oder Wohngeld zu finanzieren.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

50 Kommentare

  • Hallo Luisa,

    Ich befinde mich im 2.Jahr meines Auslandsstudiums. Es ist mein Erststudium und ich habe im ersten Jahr bereits Bafög erhalten. Dieses Jahr wurde jedoch mein Bescheid ohne Erklärung abgelehnt. Mein Vater hat vor circa 2 Jahren eine Abfindung erhalten, wegen langanhaltender Krankheit und ist auf 70%ige Behinderung eingestuft. Bei der Arbeitssituation meiner Mutter hat sich nichts geändert. Mein Vater befindet sich seit März 2022 offiziell in Rente. Gibts es eine Möglichkeit die derzeitige finanzielle situation zu aktualisieren, da meine Mutter nun das einzige Einkommen hat.

    Vielen Dank im Voraus.

    Matula
  • Hallo Luisa,
    Ich studiere im 3. Semester in meinem Erststudium im Ausland und habe vorheriges Jahr Bafög bekommen. Dieses Jahr wurde mein Bescheid abgelehnt ohne weitere Erklärung. Mein Vater hat vor zwei Jahren wegen langfristigem Krankheitsausfall eine Abfindung erhalten (davor erhielt er Arbeitslosengeld 1), bei meiner Mutter hat sich nichts geändert. Mein Vater hat zudem seit 3 Jahren eine Einstufung als 70% schwerbehindert. Seit März 2022 befindet er sich in Frührente. Gibt es eine Möglichkeit den Einkommensstatus meiner Eltern aktualisieren zu lassen? Oder habe ich irgendeine Möglichkeit überhaupt dieses Jahr Bafög zu erhalten?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matula

  • Hallo,
    Ich besuche zurzeit eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Mein Antrag auf Bafög wurde abgelehnt und der Grund dafür ist, dass ich in sogenannter Mischklasse bin, das heißt ich bin jetzt in der 12. Klasse mit Leuten die letztes Jahr die 11. gemacht haben, weil sie keine Ausbildung gemacht haben. Da ich aber direkt in die 12. gekommen bin, war die abgeschlossene Berufsausbildung eine Voraussetzung für mich, ich bin quasi nach einem Jahr dazugekommen. In dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung Paragraf 2 Absatz (1) 3. steht nichts davon dass man eine „reine“ Klasse besuchen muss wo nur Leute drin sind die eine Berufsausbildung in der Tasche haben.
    Hab ich jetzt ein Anspruch auf Bafög oder nicht?

    Ich danke ihnen im Voraus
  • Hey Karolina,

    keine Ahnung. Ich kenne keine "Mischklassen. Höre gerade zum allerersten Mal davon und ich bin auch keine ausgebildete Juristin.
  • Hab genau das selbe Problem was Karolina am 26.September angesprochen hat, dass man aufgrund einer Mischklasse eine Ablehnung des BAfögs erhält. Hat hierzu irgendjemand Ideen bzw. Erfahrung wie bei sowas verfahren werden kann?? Bzw. hat man Aussicht auf Erfolg wenn man nach einem gescheiterten Widerspruch dagegen klagt??
    Vielen Dank schonmal!
  • Hallo Luisa,
    ich bin aufgrund des Alters nicht mehr Bafög berechtigt. Benötige aber einen Ablehnungsbescheid aufgrund des Einkommens, damit ich ALG2 (Aufstockende Leistungen) zu meiner Selbstständigkeit in Tielzeit (da Kinder) bekomme. Kann man das irgendwie entsprechend anfordern oder wird man generell als erstes des Alters Tagen abgelehnt? Was für mich leider bedeuten würde,dass ich dann keine Anspruch auf SGB2 habe (
  • Hey Tanja,

    die Altersgrenze wurde am 01.08.2022 auf 45 angehoben. Ich gehe mal davon aus, dass du jünger bist und damit problemlos elternunabhängiges BAföG bekommst. Du solltest sofort einen BAföG Antrag stellen!
  • Guten Tag,
    Ich habe jetzt meinen Abschluss als Krankenpflegehelferin gemacht und möchte gern jetzt eine sozialassistenten Ausbildung 2 jahre und den Erzieher 3 Jahre machen.

    Für die krankenpflegehelfer Ausbildung habe ich bafög bekommen.

    Ist es möglich für die anderen beiden Ausbildungen auch noch bafög zu erhalten.

    Ich bin jetzt 27 und habe 3 Kinder unter 14. Jahren

    Für dieses Jahr habe ich keine sozialassistenten Ausbildung Bekommen und könnte somit erst mit 28 die Ausbildung anfangen.

    Die erzieher Ausbildung sogar erst mit 31 Jahren
  • Hey Patricia,

    wenn der Sozialassistent auf demselben Level wie die Krankenpflegerhelferin ist das eine Zweitausbildung und somit nicht förderfähig. Die Erzieherausbildung könnte aber mit Aufstiegsbafög gefördert werden, wenn sie nicht mehr als 2 Jahre Unterricht vorsieht. Dein Alter ist ganz generell kein Problem. Für normales BAföG gilt ab August 2022 45. Jahre als Altersgrenze und im Aufstiegsbafög gibt es eine solche Grenze gar nicht.
  • Hallo Luisa,

    leider hab ich heute eine Absage meines Bafög Antrages bekommen, da mein Eigenkapital zu hoch ist. Mein EK ist 1/10 Erbanteil von unserem Haus und ich kann es praktisch auch nicht veräußern… hast du einen Tipp was ich machen kann?
  • Hey Tim,

    ich weiß ja nicht, wie hoch dieses Vermögen ist, aber zum kommenden Semester wird der Vermögensfreibtrag auf 45.000 Euro erhöht. Wenn du darunter liegst und noch etwas warten kannst, stell mit inkraftreten der Gesetzesänderung einen neuen Antrag. wenn es um einen ereits laufenden BWZ geht, kannst du noch einen Härtefallantrag für selbst bewohntes Eigetum stellen.
  • Ich bin Bfögberechtigt aber ich möchte keine Bafög bekommen. Ich brauche aber die Ablehnungsbescheid von Bafög. Was kann ich tun?
  • Hey Anna,

    Ich weiß ja nicht wofür du das brauchst, aber wenn du andere Leistungen beantragen möchtest, brauchst du eine Ablehnung mit der Begründung, dass du nicht förderberechtigt bist, weil du die Grundvoraussetzungen nicht erfüllst unabhängig davon wie viel du oder deine Eltern verdienen. Dafür musst du nur Formblatt 1 ausfüllen und dem Amt sagen, dass du nur den Ablehnungsbescheid brauchst ohne dein komplettes Einkommen und Vermögen offenzulegen. Wenn du weißt, dass dir BaföG theoretisch bewilligt werden könnte und du trotzdem einen Ablehnungsbescheid möchtest, frag am besten dein zuständiges Amt. Sowas ist extrem selten.
  • Liebe Luisa,
    ich habe 1/16 bis 5/17 Im Ausland Film studiert. Versuchte dann nach Deutschalnd zu kommen um hier weiter zu studieren. Das hat nicht geklappt.(1Jahr verloren) Also ging ich zurück und studierte in einer neuen Fachrichtung, weil ich im Film für mich ohne Beziehungen und Geld keine Perspektive sah. Ich schrieb mich also 1/19 wieder ein und studierte bis 5/21 dort. Immer ohne einen Cent vom deutschen Staat zu bekommen. Mein Vater hat die Gebühren und Tutorin bezahlt. Meine Eltern verdienen aber nicht viel, so ist diese Vorausetzung gegeben. Jedenfalls schaffte ich den Transfer im selben Studienfach und meine Leistungen wurden auch anerkannt. Seit Oktober studiere ich nun in Hamburg und pendle immer von Lübeck(2std hin, 2 std zurück) Im Sept stellte ich schon den Antrag und reichte alles ein, nun wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung nach §7 Abs 3
    Sie geben an, dass ein zweiter (?) Fachrichtungswechsel sattfand. Das ist aber gar nicht der Fall, weil ich nur in Deutschland Ökotrophologie weiterstudiere. Also habe ich nur die UNI gewechselt. Wie kann man mir das vorwerfen? Und wieso rechnen sie überhaupt an, dass ich etwas anderes versucht habe ohne jemals etwas vom Staat gefordert zu haben? Ich werde natürlich Widerspruch einlegen, habe aber Angst, dass ich falsch schreibe oder formuliere und es dann wider abgelehnt wird. Können Sie mir einen Tipp geben? Wer könnte mir sonst helfen. Wir (mein Vater und ich ) sind ziemlich am Ende, nervlich und finanziell. Gruß Laila
  • Hey Laila,

    es macht überhaupt keinen Unterschied, ob man vor einem Wechsel schonmal Bafög oder irgendeine andere Leistung bekommen hat. Das ist so im BundesAusbildungsförderungsGesetz (kurz BAföG) so vorgesehen. Ein Hochschulwechsel ist es dann, wenn alle Leistungen angerechnet werden. Ist das Studium in den ersten Semestern gleich und weicht dann vom Ursprung ab, kann man eine Schwerpunktverlagerung annehmen. Beides wäre kein Fachwechsel und somit förderfähig. Ein Widerspruch muss nicht zwingend begründet werden. Das machst du freiwillig. Die Entscheidung basiert auf der ewiederholten Prüfung deiner Antragsunterlagen unabhängig von deiner Begründung. Die zeigt lediglich in die Riichtung in die sie suchen sollen. Es reicht also im Prinzip zu sagen, dass es kein Fachwechsel ist und einen nachweis über angerechnete Leistungen mitzuschicken.
  • Liebe Frau Todisco,

    ich habe folgendes Bafögproblem:
    Ich Studiere im ersten Semester (Vollzeit) Soziale Arbeit in Berlin und bekomme kein Bafög, da ich wegen meiner Ausbildungen zuvor bereits Schüler bafög bezogen hatte. Ich habe die Sozialassistenten Ausbildung gemacht DAMIT ich in die Erzieherausbildung gehen konnte und nur die Erzieherausbildung berechtigt mich zu studieren. Ich war also auf die beiden Ausbildungen in Vollzeit angewiesen um später studieren zu können. Jetzt wird mir aufgrund der beiden Ausbildung eine erneute Förderung für das Studium gestrichen. Ich habe neben dem Vollzeitstudium einen 450,- Basisjob annehmen müssen und einen Honorarjob an dem ich zusätzliche zwei mal die Woche Arbeiten muss. Ohne diese beiden könnte ich meine angefallenen Schulden (entstanden durch die ewige Wartezeit des Studierenden Werkes... habe meinen Antrag b 30.08. gestellt! ) nicht zurückzahlen und könnte meine Miete nicht mal mehr bezahlen. Ich werde jetzt Widerspruch einlegen, da ich der Meinung bin, dass mir das Bafög zusteht. Ohne die Vorherigen Ausbildungen konnte ich garnicht zum Studium zugelassen werden.
    Wie stehen mein Chancen?
  • Hey Pauline,

    tut mir leid, aber mach dir da keine allzu großen Hoffnungen. Ein Widerspruch ist IMMER einen Versuch wert. Das Amt hat 3 Monate Zeit darauf zu reagieren und wahrscheinlich wird dein Widerspruch abgelehnt. Abgesehen vom Widerspruch kann ich dir erstmal empfehlen Wohngeld oder Hartz 4 als Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Und vielleicht findest du auch ein passendes Stipendium für dich https://www.stipendienlotse.de/
  • Hallo Luisa!
    Ich habe dieses Jahr mit einer schulischen Ausbildung begonnen und daraufhin einen Antrag auf Schüler-Bafög gestellt. Nun wird mir gesagt, dass ich aufgrund meines vorherigen Studiums nicht gefördert werden kann, weil ich schon vier Fachsemester studiert hätte. Von diesen vier Fachsemestern habe ich ein Semester im Ausland verbracht und somit Auslandsbafög erhalten. Ist das vielleicht ein Kriterium um doch noch Schüler-Bafög erhalten zu können?
  • Hey Jasmin,

    ein Auslandssemester ist meines wissens nach kein Grund für einen späten Studienabbruch. Du müsstest grob gesagt nachweisen, dass du Berufsunfähig bist, also diesen Studiengang deshalb nicht abschließen bzw. den Beruf nicht ausführen. Und der Grund darf dir nicht früher bekannt gewesen sein. in der Regel sind das neu diagnostizierte Krankheiten oder Behinderungen. Ansonsten stellt sich die Frage, warum man zwei Jahre inklusive Auslandssemester braucht um zu merken, dass der Studiengang nichts für einen ist. Für diese Erkenntnis gibt dir der Gesetzgeber 1,5 Jahre bzw. 3 Semester Zeit.
  • Hallo,

    Ich bräuchte einen Rat / Hilfe,

    Meine Freundin hat 2020/2021. BAFöG bekommen und wollte eine Verlängerung beantragen wegen studieren/ Hochschule leisten zu können und sie wohnt zurzeit bei mir als bei ihren Eltern. Ihre Eltern verdienen nicht gerade viel Geld und sind auch noch getrennt .
    Kurze Aussage, die Verlängerung für 2021/2022 wurde abgelehnt und die BAföG Abteilung meinte, das die Eltern / Mutter eine Wohnung hat und sie die Schule wechseln muss oder sonst was aufgeben muss, ihre Mutter wohnt leider sehr weit weg und einfach aufgeben die Uni will sie nicht. Kann man ein Einspruch legen oder nicht für die Verlängerung des Bafög ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel
  • Hey Daniel,

    kommt auf den Ablehnungsgrund an. Deine Freundin kann natürlich ganz offiziell zu dir ziehen. Dadurch erhöht sich ihr BAföG Bedarf um 325 Euro. Je nachdem wie viel die Eltern verdienen, bekommt sie dadurch ein wenig BAföG, wenn auch nicht viel. wenn die Eltern jetzt viel weniger als vor 2 Jahren verdienen, kann sie einen Aktualisierungsantrag stellen. Für mich klingt das, als ob die Eltern schlichtweg 2019 zu hohes Einkommen hatten. Ihr solltet mal die Berechnung checken und ggf. Widerspruch einlegen. Dafür habt ihr aber nur einen Monat Zeit. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hallo Luisa,

    Danke für ihre Aussage,

    Ihre Eltern von meine Freundin haben kein Einkommen, deswegen wohnt sie bei mir und sie war bis 18 Lebensjahr in Pflegefamilie da sie aber über 18 jetzt ist, ist sie frei, aber das Problem liegt halt das doe BAföG Stellung Stress macht nur wegen den Eltern, obwohl die Eltern kein Einkommen haben. Seit mehr als 2 Jahren.
  • Hey Daniel,

    das ergibt irgendwie gar keinen Sinn. Als Studentin darf sie wohnen, wo sie will. Hauptsache sie weist es nach und wenn die Eltern kein Einkommen haben, gibts auch keinen Grund. Ich kann das alles so aus der Ferne nicht beurteilen, aber ein Widerspruch schadet nie. Im schlimmsten Fall wird der abgelehnt, mehr kann nicht passieren.
  • Hallo Luisa!

    Ich habe zum WS2019 ein Studium begonnen, habe aber zum jetzigen WS ein neues (vorerst als Doppelstudium) angefangen und bisher auch kein BAföG beantragt. Zum Ende des WS2020 wollte ich auch das "alte" Studienfach abgeben. Wüsstest du, ob ich zum kommenden SS BAföG bekommen würde?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hey Heethy,

    sofern du cor dem 4. Semester abbrichst, ist BAföG kein Problem.
  • Hallo Frau Todisco!
    Mein Freund hat vor kurzem einen BAföG-Antrag gestellt, der aber (wie wir es vorher schon geahnt haben) abgelehnt wurde. Von der Arbeitsagentur hat er nun gesagt bekommen, dass er doch Wohngeld für unsere gemeinsame Wohnung beantragen soll. Hat er auch gemacht, aber wurde auch abgelehnt. Was könnte er jetzt noch tun?
  • Hey Lisa,

    anscheinend habt ihr zu viel Einkommen für Sozialleistungen oder war es zu wenig für Wohngeld? Wenn ihr beide kein Einkommen habt, bleibt nur Hartz4, wobei er in Teilzeit immatrikuliwert sein muss, um Anspruch zu haben, außerdem muss er bereit sein, sich einen Job vermitteln zu lassen
  • Hallo Frau Todisco,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Mein Freund und ich haben jeweils einen 450€-Job. Das Einkommen der Eltern meines Freundes ist zu hoch, sodass er leider kein BAföG bekommt. Ist unser Einkommen zu wenig für die Beantragung von Wohngeld? Hartz4 wollen wir ungern beantragen, da der Zeitaufwand eines Teilzeitjobs viel zu hoch wäre.
    Bei einem Wohngeld-Schnellrechner war das Einkommen von uns beiden aber auch kein Problem. Im Ablehnungsbescheid der Wohngeldbehörde steht drin, dass mein Freund generell BAföG-berechtigt ist (auch wenn er keins bekommt) und daher keinen Wohngeldanspruch hat. Wäre es sinnvoll, in Widerspruch zu gehen?
  • Hey Lisa,
    da brauchst du nicht widersprechen. Die Aussage vom Amt ist korrekt. Würde er in Teilzeit studieren, würdet ihr Wohngeld bekommen.
  • Liebe Frau Todisco!

    Ich habe bereits Bafög erhalten und letztes Jahr hätte ich meinen Leistungsnachweis erbringen müssen (SS19). Leider konnte ich das nicht. Ich hatte bereits einen Antrag auf spätere Vorlage des Leistungsnachweises gestellt und dieser wurde mir bewilligt. D.h. ich hatte bis zum SS19 6 Semester für den Leistungsnachweis. Das habe ich leider nicht geschafft. Ich bin Alleinerziehend mit 3 Kindern (12, 10 und 7 Jahre) und studiere Medizin. Nun habe ich zwei Urlaubssemester genommen und meine Leistungen aufholen können. Habe ich irgendeine Chance noch Mals Bafög zu bekommen? Ich bin nun seit SS20 scheinfrei und habe einen positiven Leistungsnachweis. Ich habe mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht und bin mittlerweile 35 Jahre alt.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Freundliche Grüße

    Isabell
  • Hey Isabell,

    ja, das müsste klappen, zumindest wenn ich dich richtig verstehe. Du hast zwei extra Semester bewilligt bekommen und innerhalb dieser 2 Semester die fehlende Leistung nachgeholt (Urlaubssemester nicht mitgerechnet. Demnach müsstest du ganz normal wieder BAföG bekommen. Nach Ende der Regelstudienzeit wirst du aber wahrscheinlich auch nur diese zwei Semester zusätzlich bekommen. Du solltest dich also nach Möglichkeit ranhalten und die Regelstudienzeit innerhalb dieser 2 extra Semester nicht weiter überziehen.
  • Hallo Louisa!

    Nein, ich habe in den Urlaubssemstern meine Leistungen nachgeholt. Ich hätte im SS 19 einen positiven Leistungsnachweis bringen müssen und habe es nicht geschafft. Dann habe ich Urlaubssemster aufgrund Kindererziehung genommen und bin jetzt Scheinfrei.

    Lg Isabell
  • Hey Isabell,

    aus Sicht des BAföGs existieren Urlaubssemester nicht wirklich. Du hast im Urlaubssemester offiziell nicht studiert. Du hast zwei Semester Aufschub bekommen und in 2 Semestern die geforderten Leistungen nachgeholt. So ist zumindest meine Perspektive. Stell einfach einen Antrag. Du wirst schon sehen, ob das Amt meine Ansicht teilt oder nicht.
  • Hi Luisa!

    Tut mir leid, wenn ich so hartnäckig nachfrage, aber meine Sachbearbeiterin hat meinen Antrag noch nicht einmal angeschaut und dieses warten ist gerade wirklich schwierig für mich. Ich hab zwei Semester Aufschub bekommen, aber dieser Aufschub war im SS 19 vorbei, dann die zwei Urlaubssemster und da habe ich meine Leistungen nachgeholt. So wie ich es verstanden habe, habe ich keine Chance mehr auf Bafög, da ich durch Urlaubssemster nicht den Aufschub verlängern kann. Habe ich das richtig verstanden?

    Ich weiß, du kannst mir auch keine 100% Antwort geben und schon gar nicht, wie dann das Bafög Amt entscheidet, aber eine Tendenz würde mir helfen.

    Vielen Dank.
    Grüße Isabell
  • Hey Isabell,

    Ich persönlich denke eher, dass ein Aufschub möglich ist, weil Urlaubssemester in der BAföG Rechnung nicht existieren. Deshalb kann man für die Zeit in der man beurlaubt war auch keine Verlängerung bekommen, was hier möglicherweise das Missverständnis auslöst. wenn es jetzt nicht darum ginge normal weiterzustudieren, sondern den Leistungsnachweis nochmal zu verschieben, was theoretisch möglich wäre, dann würde diese weitere Verschiebung nicht bewilligt werden, weil der Grund der Verschiebung innerhalb der beurlaubung stattfand und die Urlaubssemester aus Sicht des BAföG ja nicht existieren. Verstehst du, was ich meine? Am besten lässt sich das am Master darstellen. Im Master gibt es keinen Leistungsnachweis nur die Regelstudienzeit. Gehen wir mal von 4 Semestern Master mit Baby aus, dann würden 2 Semester Überschreitung der Regelstudienzeit bewilligt werden, sofern du in den 4 Semestern nicht beurlaubt warst. In den zwei bewilligten Extra-Semestern hast du logischerweise immernoch ein Baby und kannst deswegen immernoch nicht 100% Leistung erbringen. Deshalb darfst du für dieses eine Jahr nochmal ein Extra Semester beantragen.
    Hast du aber nur 2 Semester offiziell studiert und einen Teil deiner Leistungen während der Beurlaubung von 2 Semestern erbracht, bekommst du statt 2 nur 1 Semester Aufschub. Du hast ja offiziell nur ein Jahr mit Baby studiert, auch wenn du zwei Jahre lang eingeschrieben warst und die ganze Zeit Leistungen erbracht hast. Hinzu kommt, dass du im Falle der. Wähend des einen ewilligten Extra-Semesters bist du zwar immernoch eingeschränkt, erfüllst aber nicht die Voraussetzung für eine weitere Verlängerung über das eine Semester hinaus. Ich weiß, das ist ziemlich abstrakt, aber besser kan ich das hier nicht erklären. Wenn du mehr Fragen hast, kann ich dich gern persönlich beraten . Das kostet aber 30 € pro halber Stunde. Dafür können wir aber auch Skypen und ich dir aufmalen, wie das funktioniert. Eine öffentliche Kommentarzeile ist schlichtweg nicht geeignet für sowas . https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • Liebe Luisa,

    vielen Dank für dein ausführliches Kommentar. Dürfte ich mich melden, wenn mein Antrag abgelehnt wurde? Dann würde ich gerne eine Beratung in Anspruch nehmen um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Vorher würde ich erst Mals abwarten, da Geld im Moment für mich Mangelware ist.

    Liebe Grüße
    Isabell
  • Hey Isabell,

    ja klar. Ich hoffe natürlich, dass das gar nicht nötig sein wird, weil dein Antrag bewilligt wird.
  • Hallo Frau Todisco,
    der Bafög Antrag meiner Tochter wurde abgelehnt, wegen zu hohem Einkommen ( Krankengeld fast die Hälfte von 2019)
    Kann sie einen neuen Antrag stellen direkt mit einem Aktualisierungsantrag?
  • Hallo Frau Todisco,

    zählt bei der BAföG Bewilligung ab 30 Jahren gar nicht die Planung der Schwangerschaft mit rein, sondern lediglich die Schwangerschaft selbst?
    Wenn dem so sei, würde es ja bedeuten, dass lediglich ungeplante Schwangerschaften um das 31. Lebensjahr noch förderfähig wären.
    Das kann und darf doch nicht rechtens sein?!
    Lohnt sich ein Einspruch gegen den abgelehnten Bescheid überhaupt, wenn ich "erst" 2 Monate nach meinem 30. schwanger geworden bin?
    Lieben Dank im Voraus!
  • Hallo Frau Todisco,

    zählt bei Überschreitung der 30 Jahre für die BAföG Bewilligung gar nicht die Planung der Schwangerschaft mit rein, sondern lediglich die Schwangerschaft selbst? Das würde dann ja nämlich bedeuten, dass nur ungeplante Schwangerschaften um das 31. Lebensjahr noch gefördert werden würden, aber nicht die geplanten. Ist dem tatsächlich so? Lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort
  • Hey Jacky,

    ich habe noch nie gehört, dass das Amt nach der Kinderplanung gefragt hat. Auf den Gedanken bin ich auch noch nie gekommen.Der Gesetzestext gibt auch nichts gerartiges vor. "Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden" https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/
  • Hallo,
    Vielleicht kann mir jemand helfen oder eine Vorschläge geben.
    Ich bin gerade bei eine Ausbildung als Kinderpflegerin seit August 2019. Im Juli habe ich eine Antrag für Bafög-Stelle angestellt und 5 Monate später ablenken. Grund war, das ich in meine Heimat meine studuim abgebrochen habe.
    Eine Monat später habe ich Wiederspruch gemacht (es geht uber Rechtsanwalt). Es geht jetzt alles über Ladeswerwaltunsamt. Hat jemand Erfahrung, oder gleiche Situation wie ich?
    Ich bedanke mich an Ihre Antworten.
  • Hey Beta,

    dein Anwalt kennt sich sicher damit am besten aus und kennt auch deinen Fall im Gegensatz zu uns. Wenn dein Fall keine Chance auf Erfolg hat, hätte er dir das sagen müssen. Es gibt Fälle, in denen ein Antrag aufgrund vorheriger (abgebrochener) Ausbildungen abgelehnt werden kann und muss.
  • Hi Luisa,

    Was muss ich bei dem Formblatt 3 beachten wenn meine Eltern keinen Steuerbescheid haben? Ich habe gehört man muss etwas bestimmtes angeben/ankreuzen und dann die Lohnsteuerbescheinigung einreichen anstelle des Steuerbescheids?

    Vielen Dank im Vorraus.
  • Wenn sie keine Steuererklärung gemacht haben und auch nicht mehr machen werden, musst du alle Fragen im Formblatt 3 beantworten und nachweisen. Mit Steuerbescheid, reicht die Angabe der Steuernummer und eine Kopie des Bescheids, dann sucht sich das Amt die nötigen Infos selbst aus dem Bescheid.

    LG Luisa
  • Ich habe folgendes Problem, ich habe 1 Tag nach der Frist erst die fehlenden Unterlagen nachgereicht, kann mir mein Bafög entzogen werden?
  • Hey Valentin,

    theoretisch ja, wenn deine Sachbearbeiter extrem streng sind und du vorher nicht mit ihm/ihr gesprochen hast.

Was denkst du?