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BAföG Beratung ~ Wo kriege ich zuverlässige Antworten auf meine Fragen?

BAföG Beratung ~ Wo kriege ich zuverlässige Antworten auf meine Fragen?

Derzeit gibt es schätzungsweise 4 Millionen BAföG berechtigte Schüler und Studierende in Deutschland. Nur die wenigsten kennen sich jedoch mit Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) jedoch wirklich aus. In der Not wenden sie und ihre Eltern sich an viele verschiedene Stellen, wie z.B. Hochschulen, Ämter, Kommilitonen, Google, Foren und Facebook-Gruppen. Eine profunde BAföG Beratung kann das nicht ersetzen. Irgendwann raucht der Kopf und man ist einfach nur noch frustriert von der ganzen Bürokratie. Niemand scheint sie so ganz recht durchzublicken. Aber es muss doch irgendwen geben, der eine kompetente und zuverlässige BAföG Beratung anbieten kann. Nur, wie findet man die?

Unsere Top 3 für kompetente BAföG Beratung

1. Die offizielle BAföG-Hotline 

Wenn dein zuständiges BAföG Amt zu weit entfernt oder schlecht erreichbar für dich ist, können wir dir die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks empfehlen. Unter 0800 223 63 41 erreichst du dort montags bis freitags 8 – 20 Uhr jemanden. Allgemeine Fragen zum BAföG können hier schnell und zuverlässig beantwortet werden. Jedoch wirst du hier wenig bis keine Hilfe beim Ausfüllen deines Antrags erhalten. Außerdem kommt es extrem selten vor, dass einem Mitarbeiter vom Amt Schlupflöcher und Sonderfälle verraten. Bei individuellen Fragen z.B. zu Briefen, die du vom Amt erhalten hast, solltest du dich unbedingt an deinen zuständigen Sachbearbeiter wenden.

2. Anwälte

Die einzige Person, die dich wirklich rechtssicher beraten kann und darf ist ein Anwalt.  Diesen kannst du für falsche Aussagen auch haftbar machen und er oder sie kann dich notfalls juristisch vertreten. Das heißt, er kann an deiner Stelle mit dem Amt streiten. Allerdings haben viele Hemmungen einen Anwalt zu kontaktieren. Das ist aber gar nicht nötig. Es gibt die Möglichkeit sich eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen ohne sich zu irgendwas verpflichtet zu fühlen

bafög beratung


Klugo ist eine Online Plattform kannst du unverbindlich deinn Anliegen/Rechtsfall für eine kostenlose Ersteinschätzung schildern und bekommst im Anschluss direkt die Hilfe und Unterstützung die du brauchst.

Das kann in der Regel eine direkte telefonische Erstberatung vom Anwalt oder Rechtsexperten sein, in einer weiteren Ausbaustufe aber auch eine andere Rechtsdienstleistung – je nach individuellem Fall des Kunden.

Der Kunde kann sich zum passenden Rechtsexperten durchstellen lassen oder einen Wunschtermin für einen Rückruf vereinbaren.

Die Erstberatung erfolgt von einem erfahrenen Rechtsexperten.

Im Anschluss ​an die Erstberatung entscheidet entscheidest du jederzeit selbst, ​ob du weitere Hilfe durch einen Anwalt brauchst und willst.

3. Unabhängige BAföG Experten

Unabhängige BAföG Beratung bekommst du z.B. beim AStA deiner Hochschule oder bei uns. Diese Beratungen auf eigenen und gesammelten Erfahrungen tausender anderer Fälle sind jedoch ohne juristische Ausbildung und Gewähr. Besonders empfehlenswert sind diese Stellen, wenn es um das Ausfüllen  der BAföG-Anträge geht.

Dafür haben die Ämter selbst meist keine Zeit und ein Anwalt ist zu teuer. In Foren und Gruppen findet man dazu auch kaum Hilfe. Außerdem können dabei auch noch andere allgemeine Fragen zum BAföG geklärt und Hinweise zu Sonderfällen gegeben werden. Eine unabhängige BAföG-Beratungsstelle wie wir oder deine Hochschule ist günstig und diskret. Du bekommst vielleicht nicht auf JEDE Frage die absolut ideale Antwort. Dafür aber Tipps, von denen du vielleicht noch nichts ahntest und nach denen du eventuell auch gar nicht gefragt hättest. Davon abgesehen, können dir deine Fragen im Nachhinein nicht zum Verhängnis werden. Wir sind schließlich nicht beim Amt 😉

bafög beratung

Disclaimer BAföG Beratung

Gemäß Rechtsberatungsgesetz dürfen Einzelfallberatungen nur von den zuständigen Ämtern und Anwälten angeboten werden. Erstere können deine Aussagen gegen dich verwenden. Letztere sind dazu verpflichtet, deine Interessen zu wahren. Allerdings tun die das selten ehrenamtlich. Deshalb werden anwaltliche Dienstleistungen für gewöhnlich erst dann in Anspruch genommen, wenn's wirklich brennt z.B. beim Thema BAföG Rückzahlung. Sollte bei dir dieser Fall eintreten und du dir keinen Anwalt leisten können, gibt es die Möglichkeit  Beratungskostenhilfe zu beantragen. Somit haben alle drei Beratungsstellen ihre Vor- und Nachteile.

Bewährt hat sich deshalb eine Mischung aus allen drei BAföG Beratungen. Man sollte nie einfach alles ungeprüft glauben, was einem gesagt wird. Auch nicht, wenn es vom Amt kommt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Bei der BAföG-Beratung geht es um unglaublich viel Geld. Nicht nur während, sondern auch nach deiner Ausbildung und damit deine Zukunft. Berater sind auch nur Menschen und Menschen machen leider Fehler. Nicht aus böser Absicht oder Gleichgültigkeit. Aber du bist es, der den falschen Rat schlussendlich ausbaden muss. Anwälte müssen Schadensersatz für falsche Aussagen zahlen. Man sollte deshalb icht zu lange zögern mal unverbindlich einen Anwalt anzufragen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

146 Kommentare

  • Hey Luisa,

    ich befinde mich gerade in einem Vollzeitstudium (Fernstudium) im 5.Semester und bei mir steht demnächst der Leistungsnachweis fürs Bafögamt an. Die erforderlichen 120 CP kann ich leider nicht vorweisen, da ich aus zeitlichen Gründen etwas zurückhänge und es sein kann dass ich das Studium verlängern muss. Sollte ich mein zuständigen Bafög Amt bereits im Voraus darüber informieren das der Leistungsnachweis nicht ausreicht und ich wahrscheinlich verlängern muss oder sollte ich den Leistungsnachweis trotz fehlender CP einfach einreichen? Mir ist bewusst dass ich den Anspruch auf Bafög dadurch wahrscheinlich verlieren werde.

    Liebe Grüße
  • Hi Luisa,

    ich habe derzeit eine wirklich verzwickte Situation mit dem BAföG-Amt: Und zwar habe ich theoretisch gesehen mein Studium im September abgeschlossen und arbeite seit Oktober in Vollzeit. Ende September kam dann aber noch eine BAföG-Zahlung und erst da habe ich gemerkt, dass mein Bewilligungszeitraum bis April berechnet wurde. Ich habe dies natürlich direkt dem BAföG-Amt gemeldet, dass ich fertig mit dem Studium bin und keine Förderung mehr brauche - jetzt bestehen die aber darauf, dass ich erst meine Note für die Bachelorarbeit brauche, um keine Förderung mehr zu erhalten und ich soll all meine Einkünfte für Oktober mit angeben. Das würde ja bedeuten, dass mir mein gesamtes Einkommen von meinem Vollzeitjob abgezogen wird. Ist das so rechtens? Meiner Meinung nach habe ich doch gar keinen Anspruch mehr auf BAföG, da ich nun den Vollzeitjob habe, meine letzte Prüfungsleistung im September abgelegt habe, nicht mehr für mein Studium und die Krankenkasse zahle usw. Ich bin echt am Verzweifeln... Vielen Dank schon einmal im Voraus!
  • Hi Luisa, ich studiere vollzeit im EU ausland und MUSS nächstes Semester (5. semester) ein Auslandssemester machen (das Auslandssemester ist von meiner Uni vorgeschrieben) welches ich im nicht-EU ausland absolvieren werde. Glaubst du ich kriege für das Auslandssemester bafög obwohl ich schon im Ausland studiere? Wenn ja, soll ich den folgeantrag an das Amt schicken das zuständig ist für das Land in dem ich mein reguläres Studium absolviere oder an das Amt das zuständig ist für das Auslandssemester das nächstes Semester stattfindt? Oder an beide? Wenn sie das Auslandssemester nicht finanzieren würden, würde ich doch immer noch bafög für das 6. Semester kriegen dass wieder an meiner regulären Uni im EU-Ausland stattfindet oder was glaubst du?

    Danke im Voraus für deine Gedanken:)
  • Hallo Luisa,

    ich studiere Zahnmedizin und habe von Ende Juli bis Ende November das Staatsexamen. Ich bekomme seit Beginn des Studiums elternunabhängiges Bafög. Weißt du, ob die Bezuschussung auch während des Examenssemsters gilt und falls ja, wie lange darüber hinaus? Bis das Wintersemester im März dann endet oder bereits mit Abschluss der letzten Prüfung im November. Bis man eine Approbationsurkunde bekommt und praktizieren darf kann es oft 2-3 Monate dauern und ich weiß nicht, wie ich diese Zeit überbrücken könnte, falls das Bafög wegfällt…

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und vielen Dank für deine Arbeit und die ganzen informativen Artikel!

    Alles Gute,
    Lisa
  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu dem Leistungsnachweis im Master. Ich studiere derzeit Lehramt im Master an der Uni Essen. Nach meinem Erstantrag musste ich kürzlich einen Folgeantrag erstellen da der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nun um ist. Ich bin gerade im 3. Semester und frage mich ob ich auch einen Leistungsnachweis einreichen musste? Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Semester. Wann muss der Leistungsnachweis eingereicht werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Besa
  • Hey Besa,

    im Masterstudium ist regulär kein Leistungsnachweis vorgesehen sofern man sich in der Regelstudienzeit befindet. Der Leistungsnachweis ist für dich nur relevant, wenn du deine Regelstudienzeit überschreitest, die wegen Corona um 4 Semester für alle (außer Thüringen und Saarland) ohne verlängert wurde.
  • Hey Besa,

    Im Master gibt es keinen Leistungsnachweis während der Regelstudienzeit.
  • Hallo,

    meine Mutter denkt darüber nach einen Job in der Schweiz anzunehmen, dort würde sie jedoch sehr viel mehr Geld verdienen. Da ich aber wahrscheinlich nur noch 2 Jahre studiere und das Einkommen immer vom vorletzten Jahr berücksichtigt wird, ist meine Frage: würde sich momentan dadurch etwas ändern und ich kein Bafög mehr erhalten? Oder bekomme ich weiterhin Bafög, da das Einkommen von vorletztem bzw. im nächsten Jahr letztem Einkommen meiner Mutter zählt? Das ich in 2 Jahren dann kein Bafög mehr erhalten würde ist mir bewusst, allerdings bin ich mir unsicher ob sich jetzt für mich etwas ändert?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Janine
  • Hallo, ich habe 1 Semster ohne Bafoeg studiert.Jetzt 8 jahre spaeter fange ich ein neues/anderes Studium an.
    Das Bafoeg-Amt wollte wissen warum ich mein vorheriges Studium abgebrochen habe und ich schrieb "dass ich nach der Exmatrikulation kein weiteres Studium mehr aufnahmen wollte. Es Handelte sich um einen Abbruch des Studiums.".
    Jetzt will Das Bafoeg-Amt wissen: Warum habe sie das Studium nach einem Semester abgebrochen und wollte NIE wieder studieren und fangen jetzt doch erneut an?

    Was waere die richtige Antwort um Bafoeg zu erhalten ?

    mfg
  • Hallo!
    Ich habe eine Frage bzgl. der Coronasemester.
    Ich habe im 6. Semester mein Studium (Geowissenschaften) abgebrochen und fange etwas anderes (Psychologie) an.
    Es gibt mehrere Gründe für den Abbruch.
    Zum einen habe ich einige Prüfungen zum zweiten Mal nicht bestanden (es handelt sich primär um naturwissenschaftliche Fächer wie Chemie & Mathe). Mein Studium hat sich bereits um 1 Jahr nach hinten verschoben deswegen & auch wegen Corona. Es wäre also nicht garantiert gewesen, ob ich den dritten Versuch noch schaffe.
    Zum Anderen sind durch Corona viele Praxisvranstaltungen ausgefallen oder konnten nicht in dem Maße stattfinden, wie es vorgesehen ist. Nun hatte ich im 6. Semester ein Praxismodul, welches mir gar nicht gefallen hat und in mir sehr große Zweifel geweckt hat, ob ich das überhaupt machen möchte zukünftig.
    Ich habe das Gefühl meine Stärken besser einsetzen zu können in Psychologie und auch Wahlmodule, die ich belegt habe, haben mir sehr gefallen.
    Nun ist meine Frage, ob ich überhaupt noch eine Chance auf Bafög habe? Die Coronasemester werden wie ich gehört habe, nicht mitgezählt. Und ich würde demnach im 2/3 Semester wechseln sozusagen.
    Würde meine Begründung ausreichen?
    Ich würde aus Hamburg nach Thüringen wechseln.
    Vielen Dank schonmal!
    Liebe Grüße,
    Isalou
  • Hallo Luisa,

    ich habe alle meine Dokumente bei der Dame vom Bafögamt eingereicht, bis auf den Lohnsteuerbescheid meiner Mutter, da dieser noch beim Finanzamt liegt. Dafür habe ich ihr aber unter anderem den Lohnsteuerbescheid von 2021 und Verdienstbescheinigung von 2020 eingereicht. Außerdem habe ich Formblatt 8 eingereicht und trotzdem bekomme ich seit mehreren Monaten kein Bafög. Die Dame möchte mir nicht einmal Auskunft geben ob ich überhaupt Anspruch auf Bafög bekomme oder ob ich mein Flugticket zurückerstatten kann bzw wie.

    Ich bin wirklich überfragt in dieser Situation.

    Kannst du mir sagen ob das normal ist oder ob sich das eigentlich nicht so gehört.
  • Hallo, ich würde gerne wissen was ich tun soll wenn meine Zuzahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung bei der Auszahlung nicht mitgezahlt wird. Ich habe die Bescheinigung meiner Krankenkasse bereits 5 Monate mit dem Bafög-Antrag vor Erhalt des Bafög-Geldes verschickt und wie Sie sehen können, hatte das Amt ca. 5 Monate gebraucht, um den Antrag überhaupt zu bearbeiten und das Geld zu überweisen (ich hatte ca. 2 bis 3 Monate vor Ablauf des alten Bafögantrages bzw. Eintritt des neuen Semesters das Bafög als Folgeantrag beantragt.)

    Leider ist bisher jeglicher Kontaktversuch mit dem Amt fehlgeschlagen.
  • Hallo Luisa,
    ich bin 24 Jahre alt und lebe alleine.
    Ich habe eine Ausbildung (3 Jahre ) gemacht und danach 2 Jahre als Vollzeit gearbeitet.

    Anschließend habe ich mein Abitur nachgeholt und studiere mittlerweile (bin im 1. Semester + Studium ist andere Richtung als Ausbildung)

    Ich weiß eigentlich habe ich kein Anspruch auf elternunabhängiges Bafög aber denkst du ich kann etwas machen damit ich es bekommen kann ?
    ( meine Eltern haben mich schon während Ausbildung usw finanziert. Ich will nicht , dass sie mich während dem Studium für meine Kosten aufkommen)

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
  • Hey Serkan,

    ich würde es auf jeden Fall versuchen!
  • Hallo Luisa,

    Ich hab eine kurze Frage bzgl elternunabhängigem Bafög.
    Ich habe nach dem Abitur angefangen zu studieren, allerdings nur 2 Semester und hab es dann abgebrochen und stattdessen eine Ausbildung begonnen. Nach der 3 jährigen Ausbildung habe ich dann ein Jahr in Vollzeit gearbeitet. Seit WS 21 habe ich nun wieder ein Studium begonnen. Ist es möglich, ab dem 25. Lebensjahr in meinem Fall elternunabhängiges Bafög zu beantragen? Ich werde aus den ganzen Informationen iwie nicht schlau.

    Liebe Grüße,
    Sarah
  • Hey liebe Luisa,

    ich habe eine Frage zwecks meines Bafögbescheids. Undzwar habe ich folgendes Problem: ich ziehe aktuell von meiner eigenen Wohnung wieder zu einem Elternteil zurück und muss ab Dezember 2022 keine Miete mehr für die Wohnung zahlen, da zu diesem Zeitpunkt der Mietvertrag endet. Meine Frage wäre nun, ob ich die neue Adresse einfach dem Bafögamt formlos mitteilen soll und ob Diese dafür irgendwelche Unterlagen wie zum Beispiel die Kündigung der alten Wohnung benötigen? Ich erreiche derzeit leider keinen bei meinem zuständigen Amt, ich hoffe du kannst mich aufklären.

    Liebe Grüße :)
  • Hey Cora,

    eigentlich müsste eine formlose Mitteilung reichen. Den Mietvertrag hattest du doch bestimmt längst eingereicht. Manche Ämter haben auch eigene Formulare für sowas entwichelt. Schau mal auf deren Website.
  • Hey Luisa,

    denkst du, dass ich noch eine Chance auf elternunabhängiges Bafög habe, obwohl ich mein Abi nach der Ausbildung gemacht habe?

    6 Monate FSJ
    3 Jahre Ausbildung MTRA
    6 Monate gearbeitet als MTRA
    3 Jahre Abitur nachgeholt am Kolleg (Nebenjob MTRA, 450€)
    Jetzt: Studium Psychologie (3. Semester)

    Lieben Dank für deine Mühe!
  • Hey Anne,

    100% sicher bin ich mir nicht, deshalb würde ich es einfach beantragen.
  • Hallo, ich habe auf meiner Berufsschule einen Bildungsgang mit zwei Abschlüssen gemacht:
    zum einen die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und zum anderen einen staatlich anerkannten Berufsabschluss (Gestaltungstechnische Assistentin
    / Gestaltungstechnischer Assistent). Das ganze hat 3 Jahre + 3 Monate Praktikum gedauert. Danach habe ich noch eine 3 Jährige Ausbildung zur Mediengestalterin gemacht. Meine Frage ist nun, ob ich auch mit 2 Ausbildungen berechtigt bin elternunabhängiges Bafög zu bekommen. Ich komme ja insgesamt auf die notwendigen Jahre, da mit meinem Schulabschluss auch eine erste Ausbildung einhergeht = 3 Jahre und mit der 2. Ausbildung nochmal 3 Jahre. Zählt die 2. Ausbildung dann als Berufserfahrung oder nicht? Leider kann ich in den Bafög-Förderungsrichtlinien keinen Verweis darauf finden.
    Vielen Dank für die Antwort
    Anna
  • Hey Anna,

    ich glaub nicht, dass das elternunabhängig ist. Vielleicht ist es auch gar nicht förderfähig, weil das schon eine 3. Ausbildung wäre. Stell einfach einen Antrag und schau, was passiert.
  • Hey,
    und zwar wollte ich fragen, ob meine Praktikumsvergüttung von 231€ an mein Bafög angerechnet wird ?
    Oder gibt es da einen Freibetrag ?

    Könnte ich trotzdem neben dem Praktikum mein 450€ Job ausführen ?

    LG
  • Hallo Luisa,

    ich habe im Wintersemester 2019/2020 angefangen jura zu studieren.
    im Wintersemester 2021/2022 habe ich mich entschieden, meine Fachrichtung zu wechseln.

    im Februar 2022 war ich beim Leiter BAföG-Amt Trier wegen Fachrichtungswechsel.
    ich wollte mich informieren, ob ich noch Chance habe, Förderung zu bekommen, wenn ich meinen Studiengang wechsle.

    Ich war ehrlich mit ihm, dass die deutsche Sprache und der Angst vor Staatsexamen mein Grund ist, weil ich nur seit sechs Jahren in Deutschland bin und ich habe wirklich Angst, dass ich am Ende des Studiums nicht das Staatsexamen bestehen könnte.
    Er sagte
    " Der Angst vor Staatsexamen wöre keinen Grund, aber weil Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 wegen der Pandemie als Nullsemester gerechnet wurden, brauche ich keine Gründe, um den Studiengang wechseln zu können.
    Im Prinzip haben Sie keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung, aber wegen Corona-Pandemie können Sie den Studiengang wechseln und Sie bekommen definitiv Bafög "

    Ich habe mich darauf sehr gefreut.

    Im April bin ich als Wirtschaftsrecht Student am Umwelt-Campus Birkenfeld eingeschrieben.

    Ich habe am 12.04 den Bafög-Antrag beantragt und die fehlende Unterlagen durch sechs Monaten nachgereicht.

    Letzte Woche ich einen Brief bekommen, dass der Antrag abgelehnt wurde.
    Ich habe mit ihm einen Termin ausgemacht und er hat alles, was er gesagt hat, geleugnet.

    Meine Frage ist, könnte ich gegen ihn wegen Falschberatung geltend machen.

    LG.
  • Hinweise:
    Der Leiter ist der selbe Person an der BAföG-Amt Universität Trier und Umwelt-Campus Birkenfeld.
  • Hey Mouhammed,

    ich glaube, gegen den Berater kannst du nicht viel machen. Da frag aber lieber mal einen Anwalt.
  • Hey Luisa,

    wie groß ist die Chance für Bafög bei einem zweiten Fachrichtungswechsel?
    Den ersten Wechsel hatte ich in Corona Zeit (3 Semester) und jetzt nach einem Semester angewandte Informatik an der FH möchte ich Informatik an der Uni studieren. Da jedoch sich die Module stark unterscheiden und mit wahrscheinlich kein Modul angerechnet werden kann, wird das auf einen Fachrichtungswechsel hinauslaufen.

    Mich interessiert halt stärker die Theorie und mir gefällt das Uni System besser. Ich würde aber mit Neigungswandel argumentieren das mir die Ausrichtung/Schwerpunkt des Studiums nicht gefällt. Wir hoch denkst du sind meine Chancen? Hast du Erfahrung mit anderen die auch von FH zu Uni gewechselt sind (beim zweiten Wechsel) und wo das als Fachrichtungswechsel gewertet wurde? Glaubst du ich kann das Bafög Amt auch einfach fragen wie groß meine Chancen sind?

  • Hey Voldematte,

    der 1. und 2. unterscheiden sich eigentlich nur darin, dassnach dem zweiten Wechsel die Semester vom zweiten weiterzählen und der dritte deshalb nicht bis ganz zum schluss gefördert wird. Ich finde deine Begründung gar nicht mal schlecht. Wobei das kein Neigungswandeln sondern aus deiner Sicht eigentlich eine Schwerpunktverlagerung ist, auch wenn das Amt offiziell anders nennt.Wie auch immer du es nennen willst, ich würde genau das schreiben, was du hier geschildert hast.
  • Hey Luisa,

    vielen Dank für deine Antwort. Du meintest, dass du die Begründung nicht schlecht findest aber wenn ich sage mir liegt das Uni System mehr und ich interessiere mich mehr für Theorie, dann zählt das doch nicht als guten Grund gemäß Bafög Gesetz? Ich müsste ja begründen warum es mir nicht mehr zumutbar ist das alte Fach zu studieren und ich bin mir nicht ganz sicher wie ich das machen sollen wenn ich immer noch bei dem Fach Informatik bin.
  • Hey Voldematte,

    Für mich klingt das Neigungs- bzw. Schwerpunktwechsel.
  • Hallo Luisa + Community,
    ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Vielleicht hatte schon jmd. die ähnliche Situaton!

    Ich erhalte unabhängiges Bafög und zwar den Höchstsatz (860€). Nun werde ich ab November - Februar ein Pflichtpraktikum absolvieren, in dem ich ca. 2000€ Brutto verdiene. Dies habe ich natürlich dem Bafög Amt gemeldet. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid erhalten, in dem mir meine Leistungen SCHON ab jetzt, also August gekürzt wurden, und zwar um satte 500€ hinzu muss ich noch etwas nachzahlen.
    Ich verstehe, dass ein Praktikum voll angerechnet wird aber gleichzeitig verstehe ich es auch nicht. Wie kann es sein, dass das Amt mir Geld anrechnet, in Monaten, in denen ich noch kein Geld verdiene? Wie soll ich nun überleben? Was gibt es hier für Möglichkeiten? Das Praktikum wieder kündigen?

    Liebe Grüße
  • Hey Greta,

    das Amt rechnet in Summen, nicht Monaten. Du verdienst im gesamten Praktikum 8.000 Euro. davon ziehen die 21,3% ab und teilen den rest durch den restlichen Bewilligungszeitraum. Wenn sie dir nicht jetzt schon was abziehen würde, würdest du während des Praktikums gar nichts bekommen und danach auch nicht. Auf Praktikumsvergütung gibt es keinen Freibetrag. Du bekommst jetzt 6292 Euro weniger BAföG in den nächsten Monaten. Sie behalten das in Raten ein, damit du nicht komplett ohne dastehst.
  • Hallo Luisa, ich habe für mein Master-Studium Bafög beantragt und auch bewilligt bekommen. Jedoch wurde mir kein Freibetrag auf mein Einkommen für meine Ehefrau genehmigt (die 655 € momentan). Das Bafög-Amt begründet dies damit, dass meine Frau momentan eine Ausbildung macht. Jedoch hat meine Frau schon eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau abgeschlossen. Sie hat auch studiert und eine weile Bafög erhalten, aber später exmatrikuliert. Meine Ansicht nach hat sie ihre Förderfähigkeit ausgeschöpft. Das Bafög-Amt sagt, dass meine Frau "dem Grund nach" in einer BAB-förderfähigen Ausbildung ist. Aus diesem Grund bekomme ich sehr viel vom Bafög-Geld abgezogen, weil kein Freibetrag gegeben wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ömer
  • Hey Ömer,

    interessante Kombi. Die hatte ich so noch nicht und dementsprechend keine Erfahrungswerte. Wenn das die Begründung des Amtes ist, könntet ihr BAB für sie beantragen und dem Amt den Ablehnungsbescheid als Nachweis vorlegen, dass sie sich irren. Ich denke nämlich auch, dass sie wegen der abgeschlossenen Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau nicht mehr mit BAB förderfähig ist. Kennt das BAföG Amt überhaupt den Lebenslauf deiner Frau? Der wird in ihrem Form Formular gar nicht abgefragt und das BAföG amt vermutet wahrscheinlich, dass das ihre erste Berufsausbildung ist.
  • Hallo, ich bin 26 Jahre alt, habe von 2012-2015 eine Ausbildung absolviert, erst danach von 2015 bis 2018 Allg. Hochschulreife (Vollzeit an einer berufsbildenen Schule) von 2015 - 2017 als Aushilfskraft gearbeitet, seit 2018 Vollzeit, Studium würde im Oktober beginnen. Habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög? Wenn ja -> ist man trotzdessen gezwungen, die Daten der Eltern anzugeben? Liebe Grüße
  • Hey Daniel,

    Wenn ich dich richtig verstehe hast du mindestens 2019.2020 und 2021 eigenes Einkommen von locker über 900 € gehabt, dann brauchst du deine Eltern im BAföG Antrag gar nicht erwähnen.
  • Hallo:) Ich bekommen zur Zeit nirgends, auch nicht bei der Bafög Hotline, eine aussagekräftige sichere Antwort auf meine Frage und probiere es jetzt mal bei euch. Ich bin jetzt 30 Jahre als und habe mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg im Dezember erhalten. Ich bewerbe mich für kommendes Wintersemester.
    Frage: Habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög, bzw. gilt der Paragraph weiterhin, der besagt dass man unverzüglich nach dem Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung mit dem Studium anfangen muss? Die Dame bei der Bafög Hotline schwört darauf dass genau das mit der Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahren auch geändert wird, dass man also auch ein Semester warten kann bis man anfängt mit dem Studium, aber ich traue dem nicht so. Ansonsten hätte ich ja zum Sommersemester anfangen müssen, mein Studienwunsch beginnt in meiner Wunschstadt allerdings nur zum Wintersemester.
    Ich wäre euch so dankbar wenn ihr mir helfen könntet!
  • Hey Marie,

    Ja hast du. Du hast bis zu deinem 45. Geburtstag Zeit dich zu immatrikulieren. Stress dich nicht. Du hast jetzt noch 15 Jahre Zeitund brauchst deine Eltern nichtmal erwähnen.
  • Hey:) ich gehe während des 6.Semesters für ein Semester ins Ausland und meine Regelstudienzeit geht auch 6 Semester. Könnte ich dennoch ein Semester im Ausland länger studieren? Sprich insgesamt ein Jahr lang und dabei gefördert werden?
  • Hi ich habe folgende Frage;

    Ich habe mit 29 mein erst Studium in Angriff genommen. Aufgrund von fehlinformationen und Krankheit stelle ich erst jetzt meinen Bafög Antrag.
    Ich habe inzwischen das 30 Lebensjahr erreicht.

    Gestern telefonierte ich und die Sachbearbeiterin entgegnete mir, dass bei mir die Regelungen greifen, dass meine Eltern fur mich verantwortlich seien… Eltern bekommen ne EU-Rente… ich habe aber ne Ausbildung absolviert und auch mehr als 3 Jahre gearbeitet…

    Wie sieht das mit den Privatvermögen nun aus?
    Ich bin 30 und nach den Novellierungen dürfte ich ja ein Vermögen bis zu 45000€ haben.
    Wenn aber bei mir die Regelungen von 29 Jahrengreifen so darf ich nur ein Vermögen von 15000 haben… oder irre ich mich?

  • Hey Anton,

    Dein Vermögen greift zum Zeitpunkt des Antrags. Du hast also 45.000 Euro frei, wenn du jetzt den Antrag stellst. Wenn du zwischen dreijähriger Ausbildung und Studium 36 Monate eigenes Einkommen hattest, bekommst du elternunabhängiges BAföG, auch wenn du zu Studienbeginn noch keine 30 warst. Wichtig ist das Einkommen ZWISCHEN Ausbildung und Studium.
  • Hello,

    Ich habe dem bafoeg nicht mitgeteilt, dass ich zu einem anderen Bewohner gezogen bin.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass sie informiert werden, wenn Sie nicht am selben Ort leben?

    Danke!
  • Hey Tobias,

    Ich verstehe deie Frage nicht. Du musst sie selbst informieren. Das passiert nicht automatisch, falls du das meinst.
  • Liebe Luisa,

    Ich habe im Sommer in Spanien gearbeitet, soll ich das dem Bafoeg mitteilen?

    Wissen Sie, ob ich in einem anderen Land Steuern zahle, werden sie darüber informiert?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Hans
  • Hey Hans,

    du musst dein Einkommen während des BAföGbezugs dem Amt selbst mitteilen. Alles andere ist illegal.Das BAföG Amt macht einen regelmäßigen Datenabgleich mit dem deutschen Finanzamt. Das heißt, sie wissen alles, was das Finanzamt auch weiß.
  • Liebe Luisa,

    Vielen Dank im Voraus, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese zu beantworten.
    Ich habe in heidelberg gelebt und studiert, während ich bafoeg bekam, und jetzt bin ich an eine online-universität in berlin gewechselt.
    ich bekomme gerade das bafog aus heidelberg, soll ich ins bafog büro in berlin wechseln oder soll ich das heidelberger bafog behalten?

    Ich lebe noch in Heidelberg.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Karl
  • Hey Karl,

    zuständig ist immer das Amt am Ausbildungsort sprich Hochschule. Wenn es sich um eine private Hochschule handelt, ist der Geschäftssitz ausschlaggebend. Du findest dein zuständiges BAföG Amt hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-amt/
  • Guten Abend,

    ich habe vor ein paar Jahren ein normales Präsenzstudium begonnen und Bafög bezogen. Leider habe ich den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig geschafft und musste deswegen abbrechen, ohne Bafög konnte ich mir nicht leisten weiterzumachen.

    Daraufhin habe ich mir diverse Jobs für den Lebensunterhalt gesucht und nebenzu an einer Fernhochschule im selben Fachbereich studiert und mache dort gerade meinen Bachelor fertig.

    Damit könnte ich jetzt, habe ich erfahren, einen eigenen Ergänzungsstudiengang belegen, der meinen Bachelor als Voraussetzung hat, aber am Ende auf den selben Abschluss hinführt, den ich von Anfang an haben wollte und für den ich schonmal Bafög bekommen habe, bis zum gescheiterten Leistungsnachweis.

    Könnte ich hier dann wieder einen neuen Anspruch auf BAföG gemäß § 7 Abs. 2 BAföG haben? Auf den ersten Blick sieht es vielleicht komisch aus, dass es nochmal der selbe Abschluss als Ziel wäre, aber ich habe auch nichts gefunden was dagegen spricht und würde mich über eine Einschätzung freuen.

    Danke!
  • Hey Paul,

    ein Masterstudium wäre förderfähig. Ein weiterer Bachelor nicht.
  • Liebes studierendenplus Team!

    Ich habe folgendes Problem. Ich bin 28 Jahre alt und habe mehr als 5 Jahre in meinem Berufgearbeitet , wodurch mir meiner Meinung nach elternunabhänigrs Bafög zu steht.
    Im ersten Semester habe ich kein Bafög beantragt weil mir der Studienberater erklärt hat, dass ich den Antrag nur zum Semesterbeginn einreichen könne. Ich musste im Studium nun nebenher arbeiten und von Erspartem leben wodurch ich zwei Prüfungen nicht geschafft habe und die Module ich nochmals machen muss. Zum Sommersemester wollte ich nun Bafög beantragen aber Das Sommersemester musste ich nun aufgrund einer neu aufgetretenen autoimmunerkrankung pausieren und konnte kein Bafög beantragen…

    Kann mir jm. sagen ob ich noch Bafög berechtigt bin?
    Vielen lieben Dank!
  • Hey Marius,

    ob du bafög berechtigt bist, kann ich dir anhand dieser wenigen Infos nicht sicher beantworten, aber ich sehe erstmal nichts, was dagegen spricht. Was die 5 Jahre betrifft, müssen die nach dein 18. Geburtstag ( nicht unbedingt am Stück) gewesen sein und genug eingebracht habe, um dich selbst zu versorgen. Also 5 Jahre Minijob reichen nicht. Es sollte schon mindestens Teilzeit sein. Wenn dem so ist und du die Grundvoraussetzungen fürs BAföG erfüllst (Test: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-voraussetzungen/), wirst du elternunabhängig gefördert. Leider hat dein Studienberater sich geirrt. BAföG kann jederzeit beantragt werden, nur nicht rückwirkend. Wenn du also mittem im Semester den Antrag einreichst, gibt es auch erst ab dem Monat Bafög. Egal wie lange du schon studierst. Dir könnten durch die Aussage deines Studienberaters bis zu 861 Euro jeden Monat entgangen sein, was extrem ärgerlich wäre. Wenn du Hilfe bei der Antragstellung brauchst, kannst du gern unseren Antragsservice in Anspruch nehmen: https://www.studierenplus.de/
  • Hallo Luisa,
    Leider konnte ich bei eurer Hotline niemanden erreichen, und auch bei meinem zuständigen Bafög Amt übersteigt die voraussichtliche Wartezeit "die zumutbare Wartedauer" (laut Telefonansage). Deshalb versuche ich es nun hier. Ich habe nun endlich den Bafög-Bescheid (Bafög-Proberechnung) für 2021/2022 erhalten. Zwei Dinge wundern mich:
    1.) Seltsamerweise steht dort unter "1.Monatlicher Bedarf bei Besuch einer Hochschule" anschließend "Wohnung bei den Eltern - 56,00." Ich hatte im August bei der Antragstellung angegeben dass ich NICHT bei meinen Eltern wohne, und auch den Mietvertrag inklusive Mietbetrag mitgeschickt. In dem Schreiben was ich nun erhalten habe steht auch, dass ein aktueller Mietnachweis benötigt wird um den höheren Bedarf für die eigene Wohnung zu berücksichtigen.
    Ich frage mich nun
    a) kann es sein dass die Bafögbehörde einen erneuten Mietnachweis braucht weil die Behörde so lange gebraucht haben meinen Antrag zu bearbeiten (Antrag wurde im August gestellt, und der Forderung nach Nachreichung von Papieren im Januar nachgekommen). Oder haben sie meinen ersten Mietnachweis einfach übersehen?
    b) macht die Berücksichtigung der eigenen Mietzahlung einen erheblichen Unterschied, der erklären könnte warum mein Bafögbetrag so gering ausgefallen ist im Vergleich zu den Vorjahren?

    Und die zweite Unstimmigkeit: Im Schreiben steht auch "um die Studiengebühren berücksichtigen zu können, müssen Sie Ihre (Teil-)Erlassungsbemühungen nachweisen." Ich habe aber bereits im Januar ein Schreiben von meiner Uni eingereicht worin steht dass ich mich NICHT um Erlassung bemüht habe. Ich habe es nicht getan aus dem Grund dass es keine Studiengebühren-Erlassung gibt, nur Uni-Stipendien, die aber quasi unmöglich zu bekommen sind. Jetzt frage ich mich: bedeutet die "nicht-Bemühung" dass automatisch ausgeschlossen wird dass ich Hilfe bei der Finanzierung meiner Studiengebühren erhalte, oder ist es wahrscheinlicher dass die Behörde meine Uni-Bestätigung über meine Nicht-bemühung übersehen oder für nicht gültig befunden hat?
    Ich würde mich sehr über die Beantwortung von einer oder allen meinen Fragen freuen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Maie
  • Hey Maie,

    Schreib einfach einen Widerspruch. Klingt als hätte dein Sachbearbeiter übelst gepennt. Wer deine Miete bezahlt, ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass du nicht bei deinen Eltern oder deren Eigentum wohnst.Als Nachweis reicht eine Meldebescheinigung. Der Mietvertrag ist nur eine Alternative. Zitat Antragsformular: "Wenn Sie nicht mit Ihren Eltern / einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben, fügen Sie bitte folgende Unterlagen
    in Kopie bei: Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19
    Bundesmeldegesetz, Meldebescheinigung oder Mietvertrag
    (nur die Seiten mit Vertragsparteien, Mietadresse, Mietbeginn
    und -ende, Unterschriften)."
  • Guten Tag.
    Wie gestalte ich bzgl. Bafög jetzt den Übergang? Bin noch in meinem jetzigen Studiengang, im 2 Fachsemester eingeschrieben, habe allerdings auch schon die Immatrikulation vom neuen Studiengang welcher am 01.10.22 losgehen soll, erhalten. Habe etwas Angst, dass ich in dieser Übergangsphase kein Bafög mehr bekomme da ich hier mehrere Unterhaltskosten zu tragen habe. Wie läuft das nun ab?
    Mit freundlichen Grüßen!:)
  • Hi :)
    ich habe aktuell das selbe Problem… wie hast du es damals gemacht?
  • Hi Luisa,

    ich mache mir die letzten Tage sehr viele Gedanken über Studenten-Bafög und bin so schon am Verzweifeln, dass ich einen Ordner mit unausgefüllten leeren Bafög-Formblättern habe. Ich bin mir nicht sicher, ob die Kommentarfunktion hierfür gedacht ist, aber einen Versuch ist es wert, die Probleme aufzuschreiben.

    In meiner Familie hat keiner Vorerfahrungen mit Bafög gemacht, da ich die erste in meiner Familie bin, die studieren gehen wird. Deswegen stehe ich jetzt alleine da, was das Ausfüllen aller Formblätter, etc. angeht.

    Von zwei Freunden (die selbst noch nie Bafög beantragt haben) wurde mir gesagt, dass Studenten-Bafög ganz früh beantragt werden muss - eine meinte sogar, dass ich bis Juni einen Antrag stellen soll. Das würde knapp werden, weil das bereits in einer Woche ist.

    Ich bin davon ausgegangen, dass man zwei Monate vor dem Studienbeginn Bafög beantragen soll, was auch Sinn macht, weil man bis dahin (wünschenswert) die Zusage von der Wunschuniversität und des Studentenwohnheims hat. Somit kann man diese dann bei die gefragten Angaben anhängen.

    Mein Problem ist, dass ich minderjährig (17) bin, kein eigenes Konto besitze, in meinem Leben noch nicht gearbeitet habe und erst am 16.06.2022 mein Abiturzeugnis bekomme.

    Danach habe ich vor mich bis zum 15.07.2022 (WS) an 4 Unis in unterschiedlichen Städten zu bewerben. Wenn mir an einer der Unis zugesagt wird, muss ich mich mit der Immatrikulationsbescheinigung um ein Zimmer im Studentenwohnheim der zusagenden Stadt kümmern. Das heißt, zum jetzigen Moment habe ich noch von niemanden jegliche Zusagen, etc. und kann dementsprechend in den Studenten-Bafög-Formblättern wichtige Angaben nicht ausfüllen.

    Da stellt sich mir nun die Frage: Wenn ich tatsächlich jetzt schon Bafög-Erstantrag stellen soll, dann scheine ich wohl an die 4 Städte noch nicht vorhandene bzw. mangelnde Angaben(Infos) und Dokumenten schicken zu müssen…

    Für mich ist das wichtigste gerade, zu wissen, bis wann konkret ich Zeit habe Studenten-Bafög zu beantragen. Kann ich in Ruhe mein Abiturzeugnis abwarten, mich an Unis und Stundentenwohnheimen bewerben bevor ich mit dem Bafög-Antrag starte oder muss ich mich jetzt bereits sputen.

    Ich entschuldige mich für diese Unannehmlichkeit mit meiner langen Nachricht. Trotzdem würde ich mich über eine Antwort freuen.

    Danke im Voraus. Einen schönen Tag noch.

    P.S. Die vier Städte sind Berlin, Bremen, Bielefeld und Hamburg.
  • Hey Lisa,

    wenn du magst, können wir die Formulare (kostenpflichti) zusammen ausfüllen. Erstelle dir hier einfach einen Account und los geht's https://www.studierenplus.de/
  • hallo luisa,
    Ich habe zum Wintersemester 2020 mein BAfÖG-Finanzierungsverfahren für Auslandsgeschäfte an der SRH Hochschule Heidelberg begonnen und 861 Euro erhalten.
    Meine psychische Gesundheit wurde durch die Pandemie beeinträchtigt, weil ich es nicht gewohnt bin, isoliert zu sein, und während der Pandemie in einer für mich neuen Stadt isoliert war und einen Anfall von Depressionen hatte. Es war wirklich schwierig für mich, online zu lernen.

    Jetzt bin ich in eine andere Stadt gezogen und es geht mir viel besser ohne die Isolation der Pandemie. Im Mai 2022 wechselte ich in ein neues Programm und eine neue Universität. Ich habe zuvor International Business und jetzt Data Science studiert.

    Für meinen neuen Abschluss in Data Science konnte ich keine meiner bisherigen Lehrveranstaltungen im International Business Program anerkennen lassen und ich habe die geforderten 100 cts für den Leistungsnachweis im fünften Semester nicht erreicht, weil meine Leistung dadurch beeinträchtigt war Auswirkungen der Pandemie auf meine psychische Gesundheit und auch, weil ich mein drittes Semester nicht beendet habe.

    Ich beginne mit der Recherche, bis ich Änderungen in meinem Studium dem BAFOG-Amt mitteilen muss.

    Ich habe auch gelesen, dass sie ein „Semester Cero“ geschaffen haben und die Bafoeg-Zeit für von der Pandemie Betroffene im Studium verlängern.

    Meine Frage, da ich von der Pandemie betroffen war und wieder ein neues Studium beginne. Was soll ich ihnen sagen?
    Wie funktioniert die Verlängerung des Semesters wegen der Pandemie?

    Soll ich jetzt einen „Studienwechsel“ einreichen und erklären, dass ich von der Covid-19-Pandemie betroffen bin, oder soll ich bis September warten?
    Ist eine Finanzierung überhaupt noch möglich?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Giancarlo Peysack
  • Hey Peysack,

    Es sind indsesamt 4 Nullsemester. Du brauchst du dir keine Sorgen mchen. Du bist jetzt fördermäßig noch im 1. Semester. Dein Leistungsnachweis ist erst zum SS 2024 fällig. Das Amt will jetzt noch gar nichts sehen.
  • Hey Luisa,
    ab diesem Jahr wird mein BaföG stark sinken, sodass ich nur noch 15€ BaföG erhalte.
    Leider reichen mir die 15€ für mein Studium nicht aus, und meine Eltern können mir finanziell nicht helfen.
    Daher wäre es für mich finanziell sinnvoller einen Werkstudentenjob anstelle eines Minijobes auszuüben. Ich habe jedoch Bedenken, ob ich dann schon Geld zurückzahlen muss, da ich über den Freibetrag kommen würde, und mein BaföG nur bei 15€ liegt, also der Abzug des Überschusses mich rechnerisch in den Minus Bereich treiben würde.
    Beispiel:
    Wenn ich monatlich 700€ verdiene liege ich nach 12 Monaten bei 8400€. 8400€-5400€ (Freibetrag)= 3000€. Von meinem BaföG kann jedoch nicht so viel abgezogen werden, muss ich dann also Geld zurückzahlen?
    Vielen Dank im Voraus.
    LG Danny
  • Hey Danny,

    das schlimmste, das dir passieren kann ist, dass u im betroffenen BWZ kein BAföG bekommst. Du musst nichts aus vorherigen BWZ frühzeitig zurückzahlen. Es gilt immer der betroffene BWZ. Wenn du also vom 02/22 bis 01/23 BAföG bekommst und ab Sommer mehr verdienst als gedacht, müststest bekommst du bis 01/23 kein BAföG mehr und musst das bereits gezahlt BAföG, das du seit 02/22 bis zu deiner Meldung des erhöhten Einkommens bereits erhalten hast, zurückzahlen. Alles, was vor diesem BWZ als vor 02/22 ausgezahlt wurde, ist davon nicht betroffen und erst 5 Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit fällig. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
  • Liebe Luisa, vielleicht kanst du mir zum Nebenverdiesnt weiterhelfen.

    Ich habe im letzten BWZ ein paar Monate einen Minjob gehabt und dazu noch selbständig ezwas verdient. Ich habe nun mein Einnahme-Überschuss-Rechnung abgegeben um den Gewinn durch selbständige Arbeit aufzuzeigen aber meine Sacharbeiterin möchte meine Rechnungen sehen, da laut ihr der Gewinn hierfür nicht zählt, sondern das Brutto Einkommen meiner selbständigen Arbeit.


    Kann es sein das durch den Nebenjob, bei der Rechnung nun nicht der Gewinn zählt?

    Vielen Dank für die Hilfe!
  • Hey Tamara,

    das ist totaler Blödsinn. Die verwechselt Einkommen mit Einnahmen. Steuerrechtlich ist dein Gewinn dein Einommen. Vielleicht will sie auch nur den Beweis, dass du in der EÜR die Zahlen nicht frei erfunden hast, dann müsste sie sich aer auch deine Ausgaben prüfen. Steuerrechtlich ist dein Gewinn dein Bruttoeinkommen. Das hat mit deinem anderen Nebenjob nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Einkommensarten, die sie addieren muss um dein Gesamtbrutto zu ermitteln. Vielleicht sprichst du einfach nochmal mit ihr, könnte ein reines Missverständnis sein, das sich mit einem einfachen Anruf klären lässt. Einnahmen sind definitiv kein Einkommen.
  • Hallo Luisa,
    wie all die anderen vor mir auch, hätte ich eine Frage an dich...
    Ich studiere gerade im 1. Semester, bin aber nicht zufrieden mit meiner Wahl. Das Problem ist, mein angestrebter Studiengang beginnt nur zum WS. Ich würde ungern das ganze 2. Semester jetzt einfach nur rum sitzen. In dieser Zeit würde ich lieber ein Praktikum bezogen auf mein neuen Studiengang machen. Besteht die Möglichkeit die BAföG Zahlung für dieses Semester dann auszusetzen, bzw. vor allem danach wieder aufzunehmen?
    LG Lale
  • Hey Lale,

    ja, brich das Studium einfach ab, teile das dem amt mit, wenn du aktuell BAföG beziehst. Du kannst jederzeit wieder ein neues Studium aufnehmen und ganz normal wieder BAföG beantragen.
  • Hi, ich habe eine frage zum einkommen durch Vermietung und Verpachtung. Ich lebe mit einer anderen person zusammen, weswegen wir uns die Miete teilen (50/50). Da ich alleine im Mietvertrag eingetragen bin überweist mir die andere Person ihren anteil. Zählt dies als einkommen, obwohl ich dadurch keinen Gewinn mache? Sprich muss das unter den Punkt einkommen durch Vermietung und Verpachtung?

    LG
  • Hey Mel,

    ich würde von Nein ausgehen. Du leitest das Geld ja nur weiter, außerdem gehört dir die Wohnung nicht. Du bist Mieter, nicht Vermieter.
  • Ich (24) habe einen abgelehnten elternabhängigen Bafögantrag bekommen, weil mein Vater anscheinend unterhaltspflichtig ist. Jedoch möchte er nicht zahlen. Ich bin gerade im 2. Semester im Bachelorstudiengang aber habe schon eine abgeschlossene Ausbildung mit 2 Jahren Berufstätigkeit hinter mir. Jetzt habe ich diesen Artikel hier gefunden, der sagt ich könne trotzdem, ohne meinen Vater anzuklagen, elternUNabhängiges Bafög beantragen und genemigt bekommen. Ich möchte meine Familie nicht verklagen, aber bin selbst ziemlich pleite. Die Bafögstelle hat mir gesagt, wenn ich in die Vorleistung gehe, wird mein Vater auf jeden Fall angeklagt. Was kann ich tun?
  • Hey Yasmin,

    dein Vater wird NICHT IN JEDEM FALL angeklagt. Da hat der Mensch beim Amt übertrieben. Sollte dein Vater nach Prüfung der Sachlage gemäß Zivilrecht nicht unterhaltspflichtig sein, schuldet er niemandem etwas und kann dementsprechend auch nicht dafür verklagt werden und selbst wenn er unterhaltspflichtig ist, wird das Amt nicht sofort mit der großen Kanone kommen. Erstmal muss er die Vorausleistung zurückzahlen, wenn und auch wirklich nur WENN er auch im Sinne des Zivilrechts noch unterhaltspflichtig sein sollte. Mit der Vorausleistung überträgst du deinen Unterhaltsanspruch an das Amt. Dieses wird erstmal versuchen das gütig it deinem Vater zu klären. Sollte er sich trotz allem komplett quer stellen und dem Amt den mentalen Mittelfinger zeigen, wird das Amt das gleiche tun. Eine Klage ist das allerletzte Mittel. Niemand hat Bock auf einen zeit und geldraubendendes Gerichtsverfahren, auch kein Amt. Da wird erst ganz sachlich dazu aufgefordert seiner Pflicht nachzukommen und das ggf. sogar mehrmals, dann kommen Strafgelder dazu und wenn alles nicht hilft, hetzen sie deinem Vater einen an den Hals. Das passiert aber alles nur, wenn er tatsächlich unterhaltspflichtig ist und sich komplett stur stellt. Wie ich in dem von dir erwähnten Beitrag schon erwähne, kann es hilfreich sein, die Vorausleistung ganz oder teilweise bis zur Klärung des Sachverhalts aufzusparen, um das Geld im schlimmsten Fall schnell zurückzahlen zu können. Ich habe schon viele Kunden bei diesem Antrag begleitet und entsprechend viele Fälle gesehen. In keinem davon kam es zu einer Klage. Wird dein Antrag positiv entschieden, wird die Vorausleistung in reguläres elternunabhängiges BAfög umgewandelt und dein Vater schuldet dann weder dir noch dem Amt etwas. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hallo Luisa,

    meine Tochter hat ihre Ausbildung zur Erzieherin in Niedersachsen gemacht und dafür Bafög bekommen. Um diese Ausbildung überhaupt erst machen zu können in Niedersachsen, braucht man ja einen Abschluss als Sozialassistent. Für diese Zeit hatte sie ebenfalls Bafög bekommen. Beide Ausbildungen gehen über 2 Jahre. In anderen Bundesländern sehen die Ausbildungen ja anders aus. 4 Jahre, ohne vorher den Weg über die Sozialsassistentin zu nehmen.

    Jetzt studiert sie seit Anfang Oktober in Oldenburg. Studiengang Lehramt an Grundschulen. Bislang war mein Kenntnisstand, dass die Ausbildung zur Erzieherin als Voraussetzung für diesen Studiengang gilt und somit für Bafög das Studium als Erstausbildung gilt. Dies ist aber nun anscheinend nicht so. Ihr wurde gesagt, dass sie schon 2 Ausbildungen absolviert hat und somit keinen Anspruch mehr auf Förderung hat.
    Ist es tatsächlich so, dass meine Tochter nun in den sauren Apfel beißen muss, weil sie in Niedersachsen ihre Ausbildung gemacht hat und nicht in einem anderen Bundesland, in dem der Sozialssistent nicht als Voraussetzung zur Erzieherin gilt? Wenn ja, ist das eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

    Liebe Grüße Gerlinde
  • Hey Gerlinde,

    stellt in jedem Fall einen Antrag! Niemals auf mündliche Aussagen verlassen. Auch nicht von mir. Ich finde diese Fälle auch kompliziert, wobei ich das nicht zum ersten Mal höre. Kann also durchaus stimmen. Ich steig da selbst nicht ganz durch. Der Gesetzestext ist da total verschachtelt und ich bin keine Anwältin. Bevor ich also Falschinformationen verbreite, sag ich lieber gar nichts. Du brauchst einen offiziellen BAföG Bescheid gegen den du notfalls widerspruch einlegen kannst. Nur dann kannst du sicher sein, dass mindestens 2 Profis das rechtsgültig überprüft haben.
  • Hallo :)
    ich habe derzeit irgendwie Verständnisprobleme mit meinem derzeit noch zuständigen Bafög Amt. Ich habe mich gestern von meiner Hochschule im dritten Semester exmatrikulieren lassen weil ich einen artverwandten Studiengang an einer anderen Hochschule studieren möchte. Nachdem ich mein zuständiges Bafög Amt darüber informiert habe, wurde mir dort gesagt ich solle meine neue Studienbescheinigung dort einreichen, da es sich um einen „rückwirkenden Studiengangswechsel“ handeln würde, und das komplette dritte Semester als erstes Semester des neuen Studiengangs zählen würde. Die Zahlung vom Bafög wird vorerst auch nicht eingestellt. Das neue Studium beginnt am 1.11.21 (ich wechsle an eine Private Hochschule an der es keine einschreibfristen gibt). Meine Frage ist jetzt ob das tatsächlich alles so wirklich stimmt. Zwischen dem Abbruch und Beginn der Studiengänge liegen ein paar Tage wo ich überhaupt nirgendwo eingeschrieben bin (und ja damit auch keinen Anspruch auf Bafög habe) und ich bin eigentlich davon ausgegangen dass ich meine Exmatrikulation beim alten Bafög Amt einreichen muss, damit ich einen Erstantrag mit Begründung meines Wechsels bei dem neuen Amt (die mir dies auch so gesagt haben, Erstantrag+Begründung )einreichen kann? Ich bin total verwirrt und zudem verstehe ich auch nicht was mit rückwirkendem Studienwechsel gemeint ist? Wie muss ich denn bei dem neuen Bafög Antrag nun vorgehen?

    ich hoffe ich bekomme hier hilfe, ich bin langsam wirklich verzweifelt
  • Hey coco,

    Ein Wechsel jedweder Art hat einen erneuten Erstantrag für das neue Fach/Hochschule mit sich. Ändert sich der Studienort, ändert sich auch das Amt. Gerechnet wird immer in Kalendermonaten. Liegen zwischen Exma- und Immatrikulation nur ein paar Tage, bleibt er Anspruch deshalb unverändert. Stell einfach einen neuen Erstantrag beim neuen Amt. Beachte dabei, dass das abgebrochene Studium mit im Lebenslauf aufgeführt werden muss. Sollten Prüfungen im neuen Studium angerechnet werden, solltest du das auch nachweisen.
  • Hey,
    Ich bin jetzt im 5. Fachsemester in einem Studiengang mit angestrebtem Abschluss als Bachelor of Science. Nach diesem Semester möchte ich gerne die Hochschule wechseln, allerdings bleibt der Studiengang der gleiche. Meine Frage ist jetzt, ob es ein Studiengangwechsel ist, wenn sich der angestrebte Abschluss ändert oder ob es als Hochschulwechsel zählt. Denn an der neuen Hochschule ist der Abschluss dann Bachelor of engineering.
  • Hey Angelina,

    der Abschluss ist und bleibt Bachelor, ob Arts Science, Education oder Enngineering ist völlig egal und selbst wenn, wäre es kein Fachwechsel sondern eine Schwerpunktverlagerung.
  • Hey, danke schonmal dass du dir so viel Mühe gibst und den Leuten hier zur Seite stehst

    Ich habe bezüglich elternunabhängiges BAföG eine Frage.

    Ich habe eine Ablehnung aufgrund von zu geringem Einkommen erteilt bekommen.

    Da ich in dem besagten Zeitraum nur 814 € im Schnitt verdient habe und keine 900€ ..irgendwas.

    Meine Frage jetzt,

    wie kann es sein dass ich im Jahr 2014 einen Bafög Höchstsatz von 640€ erhalten hätte, da dies laut Bafög für die Deckung meiner Kosten gereicht hätte, aber dafür nun der Höchstsatz von diesem Jahr gleichgestellt wird?

    Das passt doch gar nicht zusammen, ich war ja damals in der Lage mein Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, und habe auch mehr als die 120% des Höchstsatz dazu verdient.
    Zu meiner Situation noch,
    ich mache derzeit meine 2.schulische Ausbildung, da uns Schülern keine wirklichen Beratungsstellen zu Verfügung stehen, wie z.B Asta, weiß ich gerade nicht an wen ich mich noch wenden kann.

    Ich bedanke mich schonmal für die Antwort und hoffe dass du mir eventuell weiter helfen kannst.

    Liebe Grüße
  • Hallo, elternabhängiges Bafög hängt unteranderem vom Einkommen und Vermögen meiner Eltern ab. Meine Eltern sind geschieden. Mein Vater ist nicht erwerbstätig. Meine Mutter arbeitet. Meine Mutter hat auch Geld angespart ca. 5000 €. Sie hat auch einen Kleinwagen. Nun zu meiner Frage: zählt das Auto meiner Mutter zu ihrem Vermögen und muss sie/ich es mit angeben oder nicht?

    Danke im Vorraus und liebe Grüße
  • Hey Mirko,

    Das Vermögen deiner Eltern spielt überhaupt keine Rolle. Sie könnten eine Ville mit 4 Ferraris und vergoldetem Klo haben und du könntest trotzdem BAföG bekommen. Es zählt ausschließlich ihr Einkommen.
  • Ich habe eine kurze Frage zum Thema Bafög & Bausparverträgen. Wenn ich bei der LBS einen Bausparvertrag habe, zählt die Summe der Bonuszinsen zu meinem Vermögen dazu, sodass ich diese dem Bafögamt mitteilen/angeben muss oder muss ich dem Amt nur den Betrag mitteilen der sich über die Jahre auf dem Konto des BSV angespart hat?
  • Hey Jannik,

    du musst dem Amt mitteilen, wie viel du ausbezahlt bekommen würdest, wenn du deinen Vertrag heute auflösen würdest. Zinsen sind Einkommen nicht Vermögen.
  • Hallo,

    ich bin in einer Situation, bei der ich nicht glaube die Einzige zu sein aber trotz dass ich das Internet leer gelesen habe zum Thema Studiengangwechsel habe ich doch das Gefühl.
    Ich bin im 2. Semester vom Lehramtsstudium Chemie und merke, dass mir etwas fehlt was meine inneren Interessen/Vorstellungen abdeckt. Ich habe entschlossen, dass Pharmazie das Richtige für mich ist. Nun ist die Bewerbungsfrist für das WS 21/22 aber für mich schon Ende Mai abgelaufen - die nächste Chance ist dann für mich das darauffolgende Wintersemester, also in meinem dann 5.(!) Semester. Somit kann ich doch gar nicht fristgerecht bis spätestens 3.Semester wechseln, um weiter Bafög zu beziehen, obwohl ich fristgerecht entschieden habe. Ich fühle mich ein bisschen wie an meinen Studiengang gezwungen, auch wenn es jetzt nicht fatal wäre weiterzustudieren habe ich eben Angst, mir eine bessere Chance entgehen zu lassen und es eben zu bereuen.. Gibt es da wirklich keine Wege oder übersehe ich etwas, weil ich finde diese Frist sonst schon etwas unfair..

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Nicole
  • Hey Nicole,

    du musst dich umgehend aus dem Lehramtsstudium exmatrikulieren sobald du den Entchluss gefasst hast, ihn nicht abzuschließen. Wenn du das jetzt tust, bliebe der Wechsel nach dem 2. Semester und ist gar kein Problem.
  • Hey Luisa,

    ich bin derzeit eingeschrieben und im 2 Semester und habe bisher insgesamt nur 2 Prüfungen abgelegt. Ich möchte meinen Studiengang und die Uni wechseln, beide Unis sind in derselben Stadt. Wenn ich mich jetzt anfang Juli exmatrikuliere und den Studiengang wechsel, bekomme ich voraussichtlich frühestens September, also zum Wintersemester, wieder Bafög. Das vermute ich jedenfalls. Ich habe aber noch die Miete, die ich dann für 2 Monate unabhängig vom bafög bezahlen müsste. Könnte ich den Wechsel bis August hinauszögern ohne dass Probleme entstehen und weiterhin Bafög ausgezahlt wird? Muss ich beim Wechsel auch Prüfungen nachweisen? Was ist der beste Weg bei einem Wechsel?

    Vielen Dank für deine Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    John
  • Hey John,

    also die meisten, die ich so kenne, melden sich einfach nicht für das nächste Semester zurück und immatrikulieren sich dann einfach im anderen Studienfach. Das scheint in der Regel zu klappen. Rechtlich korrekt wäre es aber, sich sofort exmatrikulieren zu lassen und finanziell vorübergehend anders zu überbrücken. Ich kann dir zu nichts raten. Was auch immer du tust, ist deine alleinige Entscheidung und im schlimmsten Fall auch dein alleiniges Problem. Bei einem Wechsel in den ersten beiden semestern fragt das amt in der Regel nicht weiter nach. Deine Prüfungsleistungen könnten insofern geprüft werden als das zu entscheiden gilt, ob es ein Fach-, Schwerpunkt- oder reiner Hochschulwechsel ist. Das passiert aber wahrscheinlich nicht, wenn du von BWL zu Medizin wechselst.
  • Hallo Luisa,
    ich bin UE Bürgerin und befinde mich im 2. Studienjahr. Als ich vor 2 Jahren Bafög beantragt habe, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich keinen Daueraufenthaltstitel habe, also keinen 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland. Mittlerweile arbeitet mein Vater hier und ergänzend bekommt er (und ich da ich im selben Haushalt wohne) ALG II. Hätte ich Anspruch auf Bafög jetzt wo er, als Elternteil, eine Tätigkeit aufgenommen hat? Vielen Dank
  • Hey Crina,

    vermutlich ja. Stell einfach einen neuen Antrag.
  • Hey Luisa,
    Ich bin zurzeit im 2. Semester meines Studiums und habe bisher keine Prüfung oder so mitgeschrieben (wegen Corona war das auch ohne folgen möglich) jedoch gefällt mir der Studiengang nicht mehr und ich möchte im Wintersemester was neues studieren. Muss ich dem Bafög Amt Nachweise liefern? Oder reicht die Exmatrikulation? Und kann ich dann problemlos mein Bafög wieder ab Studienbeginn bekommen?
    Ganz liebe Grüße
    Friedrich
  • Hey Friedrich,

    die Exmatrikulationsbescheinigung reicht. Wenn das dein erster Wechsel ist, wird dir ein kompletter Neustart bewilligt. Du musst den Wechsel nichtmal begründen.
  • Hi Luisa,
    richtig cool, was für einen Service du hier leistet, danke schon mal vorweg für deine Arbeit!
    Ich habe eine Frage zu den Einnahmen, die man angeben muss. Mir ist aufgefallen, dass ich bei meinem letzten Antrag Einnahmen meiner Eltern vergessen habe anzugeben und habe mich jetzt gefragt, ob das Amt mir einen Strick daraus drehen könnte, wenn ich sie jetzt angebe, von wegen Betrug oder so. Hast du dazu eine Idee?
  • Hey Laura,

    wenn du es unverzüglich (= sobald es dir aufgefallen ist ohnre trödeln) ist es kein Betrug. So oder so, könnte es sein, dass du einen Teil zurückzahlen musst.
  • Hallo Luisa,

    Inwiefern kontrolliert das Bafög Amt die Angaben die ich in den Anträgen gemacht habe, wenn es zur Rückzahlung kommt?
    Ich bin nun in einen Erbfall verwickelt, in dem ich und meine Miterben zwar Immobilien aber kein Geld geerbt haben. Ergibt es dann Sinn dies dem Bafögamt mitzuteilen oder sollte ich es für mich behalten und den Folgeantrag wie gewohnt ausfüllen?

    Würde mich über ein Statement dazu freuen.
    Viele Grüße
    Lydia
  • Hey Lydia,

    Vermögen ist immer nur zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Beim nächsten Antrag musst du es also angeben. Zwischendurch nicht. Das BAföG Amt macht regelmäßig einen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Vermögen lässt sich also nicht verstecken. Was du immer sofort melden musst sind Einkommensänderung.
  • Liebe Luisa,

    ich bin jetzt im zweiten Semester Psychologie und habe einen Antrag auf Vorauszahlung eingereicht, da ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe und somit laut BGB nicht mehr unterhaltspflichtig bin. Allerdings habe ich nach der Ausbildung nicht lange genug gearbeitet, sodass ich nicht automatisch ins elternunabhängige Bafög falle. Daher habe ich deinen Rat beherzigt und direkt das Antragsformular 08 eingereicht. Meine Mutter soll jetzt eine schriftliche Anhörung verfassen, warum sie nicht mehr unterhaltspflichtig sei. Hast du für dieses Schriftstück Tipps oder eine Vorlage? Irgendwas was man unbedingt beachten sollte?

    Ich freue mich von dir zu hören. Vielen Dank für deine Arbeit!

  • Hi Luisa,

    vorab vielen Dank für die kontinuierliche und schnelle Beratung, die du hier in den Kommentaren leistest.

    Ich befinde mich zur Zeit auch in dem Prozess Bafög zu beantragen. Alle notwendigen Formulare liegen dem zuständigen Amt vor. Mein/e Problem/Frage bezieht sich auf die Begründung eines Ausbildungswechsels.

    Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung (Bürojob) und danach zwei Semester studiert um mich in dieser Branche weiter zu bilden. Während der zwei Semester bezog ich auch schon Bafög. Früh in der Ausbildung habe ich gemerkt, dass es nicht ganz das richtige für mich ist und habe eine Weiterbildung angestrebt, die aber nicht die erhoffte Besserung brachte. Somit habe ich mich entschlossen einen Neuanfang in einer komplett anderen Branche zu wagen. Im Büro war es häufig so, dass ich mich sehr gefreut habe anderen Kollegen*innen bei einem bestimmten Zeichenprogramm zu helfen. Einerseits um selbst von meinen eher langweiligen Projekten los zu kommen, andererseits des helfen willen. Da ich aus diesen seltenen Gelegenheiten jemanden zu Helfen eine gewisse Befriedigung erlangt habe, kam mir der Wechsel zur Medizin- und Pflegebranche als der richtige Schritt vor. Genauer ich begann eine Ausbildung zum Radiologieassistent. Da hab ich mich auch richtig gut aufgehoben gefühlt, obwohl die Ausbildung zunächst nur aus theoretischem Unterricht bestand. Im ersten Praktikum kam dann die nächste Ernüchterung, denn der Arbeitsalltag glich eher einer Fließbandtätigkeit. Das Ausmaß der pflegerischen Tätigkeiten und die Zeit mit den Patienten waren eher gering. Hinzu kam die finanzielle Belastung und eine Knieverletzung, die mich relativ lange ausfallen ließ. Das alles hat mich dazu bewogen in die Heimat zurück zu kehren und eine Ausbildung zum Physiotherapeuten anzufangen.

    Die finanzielle Situation und die Knieverletzung habe ich in einer ersten Begründung erwähnt, diese haben jedoch nicht ausgereicht um bewilligt zu werden. Meine Frage ist nun habe ich mit dem oben geschilderten Neigungswechsel, als Begründung eine Chance die Bewilligung zu erhalten?

    Mfg Amigo
  • Hey Amigo,

    ich sehe da keinen Neigungswechsel. Du bleibst ja im Fach. Du änderst nur die Art der Ausbildung. Es könnte aber durchaus klappen. Die Finanzen spielen keine Rolle. Ich persönlich würde die Betonung auf das Berufsbild legen. Der Beruf des Radiologieassistenten entspricht in der Praxis nicht deinen Vorstellungen. Ich habe keine Ahnung inwiefern dein Knie dich am Beruf des Radiologieassistenten hindert, aber für Physiotherapeuten klar geht. Vor allem letzteres ist ja ein sehr körperlicher Job. Also ergibt die Begründung mit dem Knie für mivch keinen Sinn. Ich gebe den theorielastigen Job auf und mache lieber etwas körperliches, weil mein Knie kaputt ist? andersrum klingt logischer.
  • Hey Luisa,
    Ich bin Student an der oth Amberg-Weiden und machte Corona bedingt auf eine fern Uni wechsle (iubh). Ich habe mich Schon exmatrikuliert an meiner Oth und studiere dort seit 3. Semestern. Seit dem 2. Semester beziehe ich Bafög (die 2 Corona Semester). Nun möchte ich auch weiter Bafög beziehen da ich in eine Wohnung ziehe und aus diesem Grund extrem auf das Bafög angewiesen bin. Da ich zum 3. Semester wechsle benötige ich ja eine Begründung warum ich diesen Fachrichtungswechsel vollziehe. Eine Begründung habe ich schon geschrieben und auch der Antrag ist schon so gut wie fertig. Nun bin ich mir aber leider nicht sicher ob das zuständige Bafög Amt mir mit dieser Begründung meinen Antrag genehmigt. Als Gründe habe ich die Corona Lage, die mangelnde Interlektuelle Eignung und meine erblich bedingte Krankheit Schuppenflächte eingebracht. Nun ist meine Frage ob es denn eine Beratungsstelle gibt bei der man die Begründung unabhängig vom Amt zuverlässig prüfen lassen kann? Oder sonst es sonst irgendeine Hilfe gibt.
  • Hey Timo,

    Bei der Begründung nach dem 3. Semester ist das Amt nicht besonders streng. Richtig kritisch wird es erst nach dem 4. Semester. Wenn du eine Krankheit als Grund mit angibst, ist die Frage, inwiefern diese spezielle Krankheit dem Fach entgegenstand und warum sie mit dem neuen Fach kein Problem ist. Fehlende Eignung reicht als Begründung. Bist du durch Prüfungen gefallen? Dann ist das ein super Nachweis. Aber wie gesagt, ist die Begründung bei einem Fachwechsel vor dem 4. Semester kein Hexenwerk. Ich kenne niemanden, der bei einem ersten Fachwechsel vor dem 4. Semester abgelehnt wurde.
  • Hallo Luisa,

    Evtl. kannst du mir mit einer kurzen Antwort weiter helfen.

    Folgender Fall:
    Ich habe jetzt während der Masterarbeit mehrmals Verlängerung der Förderungshöchstdauer bekommen. Mehr als als mir und eigentlich jedem lieb ist, aber es waren eben gute Gründe, warum ich sie bekommen habe, bzw. warum ich die letzten Male der Verlängerung langsamer vorankam als üblich. Mir graut es schon davor wieder einen Folgeantrag zu stellen, weil ich immernoch nicht fertig werde. Aus folgendem Grund: Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der Antrag diesmal abgelehnt wird - das lese ich aus Kommentaren/Schreibweisen der Sachbearbeiter raus - evtl. bilde ich mir das auch ein, aber es wurde nun aus gleichen Gründen schon öfter Folgeantrag gestellt und es sind eigentlich keine neuen Gründe hinzu gekommen. Nun zu der Kernfrage:
    Wenn der Folgeantrag nicht durch geht, gibt es dann für das Studentenwerk die Möglichkeit Rückforderungen auf Grund von nicht erbrachten Leistungen (in dem Fall Masterarbeit) zu stellen? Weil natürlich habe ich bei jedem Antrag immer wieder beteuert, dass ich entweder nicht einschätzen kann, ob ich fertig werde oder sogar, dass es realistisch ist, dass ich fertig werde und dann hat es doch noch nicht geklappt. Evtl. zu leistende vollständige Rückzahlungen (nicht das sowieso übliche Darlehen) wären für mich extrem und ich will eigentlich nur wissen, was im schlimmsten Fall - absage des Antrags - auf mich zukommen könnte. Ich habe so viel Respekt davor, dass ich sogar schon überlegt habe direkt doch einen Job zu suchen und somit jedoch die MA noch weiter zu verzögern/langsamer voran zu kommen, falls ich das dann überhaupt noch auf die Reihe bekomme.

    Beste Grüße,
    Ben
  • Hey Ben,

    du brauchst da nichts zu befürchten. Du zahlst das Darlehen 5 Jahre nach Wende der Regelstudienzeit zurück unabhängig davon wie lange du studiert hast. Eine vollständige wird für Zeiträume gefordert, in denen gar nicht studiert wurde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du beurlaubt oder mindestestens 3 Monte krank geschrieben warst. Du verwirkst deinen BAföG Anspruch auch, wenn du während der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hast. Solange nichts davon zutrifft, bist du sicher, auch wenn du immernoch nicht fertig bist. Ich habe dafür auch ewig und 3 Tage gebraucht und deshalb verlängert. Man kann übrigens auch Verlängerung für die Verlängerung bekommen, wenn weiterhin der Hinderungsgrund besteht. Also stell einfach deinen Antrag.
  • Hallo^^,
    Ich hab als Student Bafög beantrag aber es werden noch Formblatt 3 und Einkommensnachweis von meinem leiblichen Vater benötigt, das Problem ist das meine Mutter und ich seit fast 20 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm haben und er in Thailand lebt, es besteht auch keine möglich Kontakt mit ihm aufnehmen zu können und falls überhaupt würde er denke ich nicht in meinem Sinne Handeln. Es sind also Unterlagen an die ich unmöglich rankommen kann und ich hab schon den zweiten Brief erhalten wo sie diese Unterlagen verlangen, falls ich diese nicht bis zum 26.02 nachweise wird der Antrag auf Bafög abgelehnt und ich hab schon angerufen aber man hat mir nur gesagt das ich es "versuchen soll" und "es ist ja nicht viel"... Ich weiß nicht was ich tun kann und ich warte schon so lange und ich kann mich nicht ganz auf das Studium konzentrieren (Bin Ersti ),das ist doch ungerecht...
    ich bedanke mich für jegliche Hilfe! :(
  • Hey Pakapol,

    du bist rechtlich dazu verpflichtet ihn zu kontaktieren. Du musst es wenigstens nachweislich versuchen. Wie er darauf reagiert, ist nicht dein Problem. Versuch es einfach ist die einzig richtige Antwort. Aber du kanst vorerst Vorausleistung beantrgen, damit das Amt schonmal deinen Antrag bearbeitet und du schonmal Geld beziehen kannst. Hier sind die Details dazu https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/
  • Ich habe im Heimat 3 Semester jura studiert bevor ich nach Deutschland kam ( wurde hier nur ein Semester als Wechsel gezählt) und studiere seit ein Semester Politik und soziologie mit dem Nebenfach öffentliches Recht und bekomme seitdem Bafög. Ich bin gerade sehr enttäuscht. Das Studium gefällt mir gar nicht und der Inhalt ist sehr trocken und unverständlich und will jetzt mein Fachrichtung zur Sozialen arbeit wechseln ( wofür ich letzte Semester eine Zulassung bekommen habe aber leider habe ich der falsche ausgewählt) ich habe jetzt eine Zulassung für soziale arbeit von eine andere Bundesland bekommen und habe ein Antrag auf Immatrikulation gestellt.
    Habe ich jetzt noch Anspruch auf weitere Förderung von bafög und wie groß ist die Chance ? Ich
  • Hey abdulmonem,

    Wenn ich dich richtig verstehe, wechselst du jetzt nur die Uni, nicht das Fach. Ein Hochschulwechsel ist kein Problem. Einfach BAföG beim dem für die neue Uni zuständigen Amt beantragen und deine bisherige Förderungsnummer im Antrag mit angeben.
  • Hallo Luisa,
    ich habe bereits im September 2020 elternunabhängiges Bafög beantragt. Dadurch, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ich nach einer 2-jährigen Berufsausbildung über 5 Jahre gearbeitet habe, sind die Vorraussetzungen eigentlich m.E. gegeben. Monatlich erhalte ich im Moment vom Studierendenwerk Karlsruhe Schreiben mit der Bitte um Zusendung diverser Unterlagen. Zuletzt wurde eine Begründung zum Abbruch meines ersten Studiums verlangt. Nun habe ich erneut ein Schreiben erhalten mit der Bitte um die Zusendung des Formblatt 3 und der Einkommensteuerbescheide meiner Eltern. Ist dies üblich? Mein Berater hatte das in unseren Telefonaten nie zuvor erwähnt und es sind inzwischen 5 Monate seit der Antragstellung vergangen.
  • Hey Laura,

    die Arbeitsweise der Sachbearbeiter ist nicht immer logisch und manchmal unnötig aufwendig. Wenn stimmt, was du sagst, müssten Formblatt 3 unnötig sein. Ein Studienabbruch nach dem 2. Semester muss immer begründet werden.
  • Hi, was passiert, wenn ich mehr bzw. deutlich mehr verdiene, als es mir mein Freibetrag (5400) erlaubt?
  • Hey Kristian,

    dann bekommst du weniger BAföG. Freibetrag bedeutet nur, dass dieser Betrag nicht angerechnet wird. Alles darüber aber schon.
  • Hallo, ich habe eine Frage zu meinem folge Bafög Antrag.
    Ich war offiziell für 4 Semester Architektur immatrikuliert, habe jedoch nur für das 1. Semester Bafög beantragt und auch nur im ersten Semester Prüfungen belegt.
    Dummerweise blieb ich nach dem ersten Semester für drei weitere Semester immatrikuliert ohne Prüfungen oder Vorlesungen zu besuchen.
    Nun studiere ich erneut, dieses Mal Sportmanagement und habe große Probleme beim Bafög Antrag, da ich offiziell nach dem 4. Semester gewechselt habe. Obwohl ich eigentlich gar keine vier Semester studiert habe sondern nur fälschlicher Weise immatrikuliert war.
    Gibt es da Tipp oder Tricks wie ich trotz meines Fehlers noch eine Chance auf Bafög habe?
    Vielen Dank für die Hilfe

    Freundliche Grüße
    Thomas
  • Hey Thomas,

    tut mir leid, da hast du einfach Pech. Du hättest dich vor dem 4. Semester exmatrikulieren oder wenigstens beurlauben müssen, wenn du nicht nachweislich berufsunfähig bist. Papier-Studenten werden nicht weiter gefördert. Völlig egal, ob sie schonmal BAföG beantragt haben oder nicht.
  • Hallo Luisa, danke für deine ausführlichen Informationen.
    Ich hätte aber eine Frage zu einem Fall.. das BAföG Amt möchte nach fast 3 Jahren wissen wann mein letzter Vorlesetag oder letzte Prüfung gewesen ist, weil ich zum Ende des 3. Semesters im Master Soziale Arbeit exmatrikuliert wurde (habe mich an der HS nicht mehr fürs WS zurückgemeldet).
    Ehrlich gesagt habe ich im letzten Semester nicht mehr richtig studiert und war nur gelegentlich da.. habe dann zum Ende hin beschlossen das Studium nicht mehr weiterzumachen.
    Kann ich in dem Fall das Datum des letzten Tages der Einschreibung in der HS mitteilen? Immerhin ist das Jahre her und ich kann mich nicht mehr daran erinnern wann der letzte Vorlesetag gewesen wäre. Und es zählt doch wann ich mich dazu entschieden habe, nicht mehr weiter zu studieren, wenn ich sage es war zum Semesterende hin der letzte Tag meines Einschreibens?

    Liebe Grüße Kenny
  • Hey Kenny,

    es geht darum, dass dir kein BAföG zusteht, wenn du nicht mindesten 3. Monaten im Semester studiert hast. Deswegen wollen sie wissen, seit wann du nicht mehr zur Uni gegangen bist. Ich glaube nicht, dass du den exakten Tag wissen musst. Ungefähr sollte reichen. Ob du nun 5 Tage früher oder später deine letzte Vorlesung hattest macht in der Regel keinen Unterschied.
  • Hey Luisa,

    Danke für deine Hilfe und die Website hier!
    Weißt du wie es sich mit BAföG verhält, wenn man ins Ausland zieht, aber weiterhin an einer deutschen Uni (online, wegen Corona) studiert? Ist es denn vorgeschrieben seinen Wohnsitz in Deutschland zu haben? Ich würde auch im (EU-)Ausland maximal 450 nebenher verdienen und das Studium nicht für ein Auslandspraktikum unterbrechen. Leider finde ich nirgendwo passende Antworten dazu.

    Danke und LG
    Lukas
  • Hey Lukas,

    ja, man muss seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. bleib in Deutschland gemeldet, dann gibt es kein Problem. Egal, wo du dich tatsächlich aufhältst.
  • Hey Luisa,
    Ich studiere seit paar Monaten in den niederlanden, ist also mein erstes Semester. Ich möchte mein Studium jedoch abbrechen und in Deutschland neu anfangen. Ich habe vor mich für einen Sommersemester anzumelden. Ich weiß allerdings nicht wie das mit dem Bafög dann funktionieren soll. Derzeit kriege ich nämlich Bafög, muss ich dann erneut einen Antrag stellen oder wie genau läuft das ab? Und welche Bescheinigungen brauche ich?
  • Hey Meryem,

    Ja, wenn du schon BAföG für die Niederlande bekommst, must du dem Amt mitteilen, dass du das Studium dort abbrichst, damit sie die Zahlung einstellen. Dann beantragst du ganz normales BAföG bei dem Amt, das für die neue Hochschule zuständig ist. Das einzige, was anders ist, ist dass du zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Exmatrikulationsbescheinigung beifügen musst.
  • Hallo Luisa,
    die Regelstudienzeit meines Bachelors betrug 8 Semester und nun habe ich in meinem 9. Fachsemester - WS20/21 coronabedingt noch eine weitere Förderung bekommen. Ich werde das Studium Ende des 10. Semester abschließen und wollte mich nun erkundigen, ob es dafür auch noch Förderungsmöglichkeiten gibt!? Zum Beispiel war ich im 3. Semester während der ganzen Prüfungsphase krank und habe dadurch damals keine CP in besagtem Semester machen können.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Sophia
  • Hey,
    ich plane auch evtl. zum Sommersemester einen Fachrichtungswechsel zu machen, bin im ersten Semester. Welche Unterlagen muss ich dem Amt weiter geben damit BAföG weiterhin ohne Unterbrechung gewährleistet wird bzw. was muss ich alles machen?

    Die Frist zum Einschreiben des neuen Faches ist bis zum 28. Februar. Wie sollte ich am besten Vorgehen?

    Vielen Dank für deine Hilfe

    Viele Grüße
    John
  • Hey John,

    du musst einen ganz normalen Erstantrag stellen wie für den letzten Studiengang auch. Wenn du an derselben Uni und somit beim selben BAföG Amt bleibst, kannst du dir alle Belege sparen, die dem Amt bereits vorliegen. Du brauchst also wahrscheinlich nur die Formulare, eine Ex- und die neue Immatrikulationsbescheinigung. Das sollte reichen.
  • Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin im 1 Semester und habe gemerkt das das Studium nichts für mich ist und möchte daher zum Sommersemester wechseln. Bis dahin sind es ja noch 4 Monate und ich möchte abbrechen, da ich auch keine Lust mehr habe an den Veranstaltungen teilzunehmen und ich gehört habe das Bafög Amt schaut nach ob noch Leistungen erfüllt worden sind. Das Problem ist das mein Job davon abhängig ist das ich Studentin bin und wenn ich mein Bafög abmelde brauche ich eine Exmatrikulationsbescheinigung oder? Ist es möglich kein Bafög mehr zu erhalten und trotzdem immatrikuliert zu bleiben damit ich meinen Job behalten kann? Ich würde dann gerne im Sommer wieder Bafög beantragen, aber bei einem anderen Bafög Amt. Liebe Grüße :)
  • Hey Jana,

    ich persönlich denke, dass es kein Problem ist, wenn du dem Amt mitteilst, dass du beabsichtigst, dich zu exmatrikulieren und deshalb kein BaföG mehr brauchst. Und ich wüsste nicht, warum du nicht immatrikuliert bleiben könntest. Ein einmaliger Fachwechsel in den ersten 12 Monaten ist völlig legitim und beeinflsst deinen Anspruch nicht. Du musst den Wechsel nichtmal begründen.
  • Hallo!
    Ich habe vor Kurzem einen Brief vom Bafög-Amt erhalten, das ich einen erneuten Fachrichtungswechsel gemacht habe und ich diesen schriftlich begründen solle.
    Ich habe an der Uni Duisburg Wirtschaftsingenieur studiert und bin dann zum Corona Semester an die Uni Wuppertal für Elektrotechnik gewechselt an der ich nur 1 Semester war.
    Da ich in Dortmund wohne bin ich dann an die TU Dortmund gewechselt aber in das Fach Elektro-und Informationstechnik, welches sich trotz des Namens Unterschiedes nicht wirklich vom Fach Elektrotechnik in Wuppertal unterscheidet.
    Da das Semester in Wuppertal so chaotisch war konnte ich auch keine Leistungen erbringen.
    Mir wurde gesagt da ich ins erste Fachsemester eingestuft wurde in Dortmund wird dies als Fachrichtungswechsel gesehen, aber ein wirklicher Fachrichtungswechsel kann es doch nicht sein?
    Maximal eine Schwerpunktsverlagerung?
    Ich habe nur Sorge Bafög aufgrund eines sinnlosen Fehlers zu verspielen.
    Mit freundlichen Grüßen!
  • Hey Dilbirin,

    entscheidend dürfte sein, inwiefern Leistungen anerkannt wurden. Wenn du bei 0 startest und erneut im 1. FS bist, klingt das tatsächlich nach Fachwechsel und muss begründet werden, was nicht bedeutet, dass man kein BAföG bekomt. Es reicht nur nicht bis zum abschluss. Die Semester aus dem vorigen Studiengang werden vom neuen abgezogen.
  • Hallo Luisa,

    Ich bin im 1.Semester meines Studiums und möchte den Studiengang wechseln, da mein jetztiger Studiengang nicht meinen Vorstellungen entspricht und ich in dieser Corona-Zeit eine Leidenschaft für IT entdeckt habe und deshalb überlege Informatik zu studieren.
    Meine Frage wäre, ob ich noch weiter meinen Studiengang besuchen, oder sogar Prüfungen schreiben muss, um weiterhin ein Recht auf BAföG zu haben(quasi als eine Art Leistungsnachweis).
  • Hey Sam,

    Prüfungen musst du keine schreiben oder bestehen, aber du darfst auch nicht länger als 3 Monate gar nichts machen solange du an (virtuellen) vorlesungen teilnimmst, passiert nichts. einen Wechsel nach dem 1. semester muss man nichtmal begründen.
  • Hallo, ich hätte die folgende beispiellose Frage: Ich bin momentan im 1. Semester Master und kriege BaföG. Ich will mich noch dieses Semester exmatrikulieren, da ich ein Praktikum mache und mich darauf konzentrieren möchte. (Das Praktikum ist freiwllig und ich darf mich nicht beurlaben lassen) Ich habe aber vor, und werde es auch sicher tun, mich für das darauffolgende Semester, also SoSe 21, wieder an der gleichen Fakultät und dementsprechend an der gleichen Universität zu bewerben. Der Studiengang wird also der selbe sein, alles bleibt unverändert nur mit dem Unterschied dass es sich alles um 1 Semester verschiebt. Ist das BafÖg - schädlich, kriege ich BaföG überhaupt nicht mehr oder das laufende WiSe 20 wird einfach angerechnet und statt 4 Semetser kriege nur 3 Semester Bafög (Regeldstudienzeit 4 Semester) ?. In den Regelungen steht es, dass es kein Fachrichtungswechsel vorliegt, sofern der "alte" Studiengang mit dem "neuen" in den ersten Semestern identisch ist. Was ich mich frage, ist jedoch, ob es ein wichtiger bzw. unabweisbarer Grund vorliegen muss? Ich habe alles in den Foren durchgelesen, und dieses Thema wurde nirgendswo angerissen. Ich freue mich auf eine baldige Rückmeldung, da ich diese Woche die Entscheidung treffen muss wegen Fristen etc.
  • Hey Christian,

    wenn du im 2. Fachsemester wieder einsteigst, sollte das kein Problem sein. Was sollte sich denn verschieben? Du studiest das 1. Fachsemester, machst eine Pause, wirst ins 2. Semester wieder immatrikuliert. Du wist doch inicht wieder ins 1. Semester eingestuft, oder? Du studierst nach wie vor 3 Semester und bekommst auch 3 Semester BAföG. Du findest darauf keine Frage, weil es nicht wirklich der Rede wert ist und natürlich, weil du eine große Ausnahme mit der Exmatrikulation bist, aber das ist kein eigener Fall als solches. Eine Beurlaubung ist relevanter, weil man ja immatrikuliert bleibt und die Semester weiter zählen, außerdem können Studierende an vielen Unis weiter Prüfungen ablegen während sie beurlaubt sind. All dise Probleme hast du nicht. Wer kein student ist, kriegt kein BAföG. Wer nicht das Fach wechselt und mehr Semester studiert als die Regelstudienzeit vorsieht muss nichts begründen.
  • Hey Christian,

    wenn du im 2. Fachsemester wieder einsteigst, sollte das kein Problem sein. Was sollte sich denn verschieben? Du studiest das 1. Fachsemester, machst eine Pause, wirst ins 2. Semester wieder immatrikuliert. Du wist doch inicht wieder ins 1. Semester eingestuft, oder? Du studierst nach wie vor 3 Semester und bekommst auch 3 Semester BAföG. Du findest darauf keine Frage, weil es nicht wirklich der Rede wert ist und natürlich, weil du eine große Ausnahme mit der Exmatrikulation bist, aber das ist kein eigener Fall als solches. Eine Beurlaubung ist relevanter, weil man ja immatrikuliert bleibt und die Semester weiter zählen, außerdem können Studierende an vielen Unis weiter Prüfungen ablegen während sie beurlaubt sind. All dise Probleme hast du nicht. Wer kein student ist, kriegt kein BAföG. Wer nicht das Fach wechselt und mehr Semester studiert als die Regelstudienzeit vorsieht muss nichts begründen.
  • Hey Luisa, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Zu deiner Frage, bis zum 04.01.2021 kann ich mich exmatrikulieren, ohne das dieses Semester gezählt wird. Das heißt, wenn ich im SoSe 2021 mein Master wieder anfange, steige ich in das 1. Fachsemester ein(gleicher Studiengang). Deshalb sage ich ja dass sich alles um ein Semester verschiebt. Das heißt meine Regelstudienzeit würde von der Universitätsseite bei 4 Semestern neu starten. Bei BafÖg wird aber mein laufendes WiSe 2020 wahrscheinlich angerechnet und ich werde Anspruch nur für 3 Semestern haben, soweit ich dem Gelesenen entnommen habe. So habe ich es verstanden, bitte korigiere mich wenn ich falsch liege. Mir ist aber wichtig zu wissen, ob ein wichtiger Grund bzw. eine nachweisbare Begründung für meine Exmatrikulation vorliegen müsste. Und soll ich zum Beginn des SoSe2021 einfach einen Folgeantrag stellen ?

    MfG
    Christian
  • Hey Luisa, vielleciht an der Stelle kurz noch eine Frage.

    Was soll ich dem BafÖG Amt jetzt geben? Reicht die Exmatrikulationsbescheinigung, erfolgt eine Abrechnung, soll ich Gehaltsabrechnungen einreichen für beide Monate October und November und werden die Leistungen für October und November zurückgefordert? Für die Bemessung der Leistungen ist es wichtig wie viel man in dem BWZ kriegt und nicht davor richtig, weil ich im Januar, Februar, März z.B deutlich mehr verdienen werde als ab April.
  • Hey Christian,

    was du in der Zwischenzeit gemacht hast ist egal, sofern du nicht anderweitig immatrikuliert warst oder irgendeine andere Ausbildung gemacht hast. Und ja , nur Einkommen WÄHREND des BWZ beeinflussen die Höhe deines Anspruchs. Du musst erstmal die vorraussichtliche Summe deiner innahmen angeben und später die tatsächliche Höhe nachweisen. So 100% genau, weiß man das ja vorher nicht.
  • Hey Christian,

    nein, du brauchst keinen Grund für die Exmatrikulation. Nur Fachwechsel müssen begründet werden und das ist ja keiner. Du hast sowas wie ein Urlaubssemester gemacht.
  • Hallo,
    Ich hätte eine Frage zum Thema Schüler Bafög.
    Ich habe vor ab Januar mein Abitur nachzuholen.
    Ich wohne im Haus meiner Eltern bei Miete und eigener Verpflegung.
    Ich habe irgendwo gelesen, dass die Eltern unabhängig berücksichtigt werden, wenn man sein Abitur auf zweitem Bildungsweg nachholt.
    Das Abitur wird von mir per Fernschule nachgeholt und das in Vollzeit.
    Welche Voraussetzung muss ich hier also erfüllen, dass mein Bafög Antrag Elternunabhängig berechnet wird ?

    Lieben Gruß
  • Hallo, ich habe eine Frage, die mir bisher kein Amt beantworten konnte oder wollte. Und zwar warte ich seit 2,5 Monaten auf den Bafög-Bescheid bzw. Leistungen. Der Anruf beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ergab, dass mein Antrag voraussichtlich bis Ende Februar nicht bearbeitet wird. Anfang Januar werde ich überhaupt kein Geld mehr haben, weder Erspartes noch kann mir jemand etwas leihen. Der Antrag auf Vorschussleistungen würde ja dann auch nicht bearbeitet und die Vorschussleistungen würden nicht ausreichen um meine Fixkosten abzudecken. Lt. Jobcenter bin ich nicht für ein Darlehen berechtigt, da ich alleine lebe. Lt. Sozialamt bin ich nicht für Sozialhilfe berechtigt, da ich ja dem Grunde nach Bafög- berechtigt bin. An wen kann ich mich noch wenden oder muss ich meinen finanziellen Ruin in Kauf nehmen?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Anna
  • Hey Anna,

    Wenn du grundsätzlich förderfähig bist, müsstest du auf Antrag einen Vorschuss bekommen. Insgesamt darf das Amt bis zu 6 Monate für die Bearbeitung deines BAföG antrags brauchen nachdem du alle Unterlagen eigereicht hast. Dauert es länger bist du klageberechtigt. Ich bin mir auch relativ sicher, dass das Jobcenter dir ein Darlehen geben müsste bis dein BaföG Antrag abgeschlossen ist. Ich bin aber auch kein Vollprofi im SGBII und III. Beantrage Vorauszahlung (nicht Vorausleistung) beim BAföG Amt. Geh nicht einfach davon aus, dass es eh zu lange dauert. Ansonsten fallen mir nur noch die Corona Überbrückungshilfe vom Bund und Kredite ein. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/corona-studenten-uebersbrueckungshilfe/ und https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/
  • Muss BAföG über 10.000€ (BAföG für Bachelor + vorgezogenes BAföG für angestrebten Master) zurück gezahlt werden?
  • Es ist keiner zu erreichen. Eine Wartefunktion haben sie auch nicht.
    Schade
  • Hey Fathima,

    wen meinst du? Die BAföG Hotline? Damit haben wir nichts zu tun. Das ist ein Angebot der Studierendenwerke.

Was denkst du?