Formvorgaben für Haus- und Abschlussarbeiten: Was Prüfungsordnungen verlangen
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Schriftliche Prüfungsleistungen an deutschen Hochschulen unterliegen formalen Anforderungen, die weit über die inhaltliche Qualität hinausgehen. Wer eine Hausarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit einreicht, muss Vorgaben zu Layout, Zitation, Umfang und Abgabeform einhalten. Diese Regeln stehen in der jeweiligen Prüfungsordnung, im Modulhandbuch oder in Merkblättern der Lehrstühle. Wer sie ignoriert, riskiert Punktabzüge oder – je nach Regelung – die Nichtannahme der Arbeit.
Layout und typografische Standards
Ein verbreiteter Irrtum vorweg: Für deine Hausarbeit gilt die DIN 5008 nicht. Sie regelt Geschäftskorrespondenz – Briefe, E-Mails, Rechnungen, Protokolle – und nennt wissenschaftliche Arbeiten gar nicht. Verbindlich sind allein die Vorgaben deiner Hochschule, deines Fachbereichs oder deines Lehrstuhls. Und die gehen weit auseinander, wie der folgende Vergleich zeigt.
Typische Vorgaben sind:
- Times New Roman in Größe 12 oder Arial in Größe 11
- 1,5-facher Zeilenabstand im Fließtext, einfacher Abstand in Fußnoten und langen Zitaten
- Seitenränder von etwa 2,5 cm oben und unten, 3 bis 4 cm links für die Bindung sowie 2 bis 2,5 cm rechts
- Blocksatz mit aktivierter Silbentrennung
- fortlaufende Seitenzahlen ab der Einleitung
Diese Werte variieren zwischen Fakultäten. Juristische Fachbereiche verlangen häufig einen breiteren Korrekturrand, geisteswissenschaftliche Institute teils Serifenschriften. Prüfe deshalb vor dem Formatieren das aktuelle Merkblatt deines Lehrstuhls.
| Hochschule und Fach | Schrift | Zeilenabstand | Seitenränder | Umfang |
|---|---|---|---|---|
| Uni Potsdam, Public und Nonprofit Management | nach Geschmack, zum Beispiel Cambria, Calibri, Garamond, Times New Roman, ausdrücklich kein Arial, 10–12 pt | höchstens 1,5 | links mindestens 3,5 cm; rechts mindestens 3 cm; oben und unten mindestens 2 cm | Bachelorarbeit 8.000–9.500 Wörter, Masterarbeit ca. 16.000 Wörter |
| FAU Erlangen-Nürnberg, Pädagogik | Arial 12 pt, zwingend | 2,0 | oben, unten, links 2,5 cm; Korrekturrand rechts 5 cm | 60.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (57.000–66.000 zulässig) |
| Uni Duisburg-Essen, Bildungswissenschaften | Times New Roman, Garamond, Calibri oder Arial, 12 pt | 1,5 | oben, links, rechts 2,5 cm; unten 2 cm | 25.000 Zeichen inkl. Leerzeichen |
| FU Berlin, Klassische Archäologie | Times New Roman 12 pt | 1,5 | links und rechts 3 cm; oben und unten 2,5 cm | Hausarbeit 3.000, Bachelorarbeit 7.500, Masterarbeit 15.000 Wörter (± 10 %) |
| Uni Mannheim, BWL | Times New Roman 12 pt | 1,5 | oben 2,5 cm; unten 2 cm; links 2,5 cm plus 1 cm Bundsteg; rechts 2,5 cm | 20 Seiten (± 10 %) |
| DHBW Mosbach, Elektrotechnik | 12 pt | 1,5 | mindestens 2,5 cm umlaufend | keine Angabe im Merkblatt |
| Uni Frankfurt, Jura | Standardschrift 12 pt | 1,5 | links 7 cm Korrekturrand; oben, unten, rechts je 1,5–2 cm | keine Angabe im Merkblatt |
| Uni Köln, Jura | Times New Roman 12 pt | 1,5 (Fußnoten 1,0) | rechts 7 cm Korrekturrand; links, oben, unten je 1 cm | keine Angabe im Merkblatt |
Diese Spannweite ist der Kern der Sache. Zwei juristische Fakultäten verlangen denselben 7 cm breiten Korrekturrand – die eine links, die andere rechts. Die FAU Erlangen schreibt Arial vor, die Uni Potsdam schließt genau diese Schrift ausdrücklich aus. Beim Zeilenabstand reicht die Spanne von 1,0 bis 2,0, beim Umfang der Bachelorarbeit von 20 Seiten (Mannheim) bis zu rund 50 Seiten (FU Berlin). Es gibt also keinen deutschlandweiten Standard, den du übernehmen könntest. Wer die Vorlage einer anderen Hochschule benutzt, formatiert mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Weitere Belege: Uni Duisburg-Essen und DHBW Mosbach.
Praktisch heißt das: Suche zuerst das Merkblatt deines Lehrstuhls, dann die Prüfungsordnung deines Studiengangs. Erst wenn beide schweigen, sind die verbreiteten Richtwerte – Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt, 1,5-zeilig, 2,5 cm Rand – eine vertretbare Annahme. Widersprechen sich Merkblatt und mündliche Ansage der betreuenden Person, lass dir die Abweichung schriftlich bestätigen.
Abgabeform: digital, gedruckt oder beides
Viele Hochschulen akzeptieren Hausarbeiten als PDF über Lernmanagementsysteme wie Moodle oder ILIAS. Bei Abschlussarbeiten können Prüfungsämter zusätzlich gebundene Exemplare und eine digitale Version verlangen. Anzahl, Bindungsart und Abgabeweg stehen in der jeweiligen Prüfungsordnung oder in den Hinweisen des Prüfungsamts.
Klär die Bindungsart frühzeitig: Für Abschlussarbeiten kann eine Klebe-, Softcover- oder Hardcoverbindung vorgesehen sein, während Spiralbindungen bei Hausarbeiten häufiger akzeptiert werden. Wenn du deine Hausarbeit drucken lassen möchtest, prüfe außerdem, ob Farbdruck für Abbildungen nötig ist und welche Papierqualität deine Hochschule verlangt. Üblich sind 80 bis 100 g/m² für den Fließtext und schwereres Papier für Umschläge.
Plane für Druck und Bindung einen zeitlichen Puffer ein. Je nach Anbieter, Bindungsart und Versand können wenige Stunden oder mehrere Werktage vergehen. Zwei bis drei Werktage vor der Abgabefrist helfen, Probleme beim PDF-Export oder mit nicht eingebetteten Schriftarten abzufangen.
Achte bei der digitalen Abgabe auf das geforderte Dateiformat. Mehrere Hochschulen verlangen nicht irgendein PDF, sondern PDF/A für die Langzeitarchivierung; dabei müssen alle Schriften und Bilder in der Datei eingebettet sein, was die Uni Paderborn eigens erklärt. Exportiere also nicht einfach über „Drucken als PDF“, sondern über die PDF/A-Option deines Textprogramms, und öffne die fertige Datei danach noch einmal auf einem anderen Rechner.
Zitationsstandards und Nachweispflichten
Die korrekte Belegführung ist ein zentraler Bewertungspunkt. Die deutsche Zitierweise mit Fußnoten ist unter anderem in Jura und Geschichte verbreitet. Der Autor-Jahr-Stil nach Harvard wird oft in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften genutzt; in der Psychologie ist häufig APA 7 vorgegeben. Welcher Stil gilt, legt dein Fachbereich fest.
Unabhängig vom System gelten drei Grundregeln: Jede fremde Aussage braucht einen Beleg. Direkte Zitate stehen in Anführungszeichen und werden buchstabengetreu übernommen. Sinngemäße Übernahmen kennzeichnest du durch einen Verweis, häufig mit „vgl.“. Die Pflicht, fremde Leistungen und Quellen kenntlich zu machen, gehört zum DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, den die Hochschulen in eigenen Ordnungen umsetzen. Praktische Hilfestellung bieten die Zitierpraxis der Universitätsbibliothek der TU München und das LOTSE-Portal der ULB Münster. Mehr zum Thema findest du auch in unserem Artikel richtig zitieren.
Plagiatsprüfungen erfolgen vielfach softwaregestützt. Das 2011 gestartete Projekt VroniPlag Wiki dokumentiert zudem, dass auch nachträgliche Prüfungen zur Aberkennung akademischer Grade führen können.
Eigenständigkeitserklärung und der Umgang mit KI
Viele Hochschulen verlangen eine Eigenständigkeitserklärung. Darin bestätigst du, die Arbeit selbst verfasst, alle Quellen kenntlich gemacht und sie nicht bereits in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt zu haben. Wortlaut, Unterschrift und Abgabeform gibt die Hochschule vor; ändere das Formular nicht eigenmächtig.
Im Zusammenhang mit generativer KI ergänzen Hochschulen ihre Regelungen zunehmend um Angaben zur Nutzung von Werkzeugen wie ChatGPT, Claude oder Gemini. Entscheidend sind die konkreten Vorgaben deines Fachbereichs: Manche erlauben einzelne Hilfstätigkeiten, andere verlangen eine detaillierte Dokumentation oder schränken die Nutzung stärker ein. Der gemeinsame Nenner ist Transparenz: Die DFG hat für die Wissenschaft bereits im September 2023 Leitlinien zum Umgang mit generativen Modellen formuliert und darin verlangt, den Einsatz offenzulegen. Wie das konkret aussieht, zeigt das Merkblatt der Fakultät für Physik der LMU München: KI zählt dort als Hilfsmittel im Sinne der Eigenständigkeitserklärung. Anzugeben sind die verwendete Software sowie wann, wo und in welchem Umfang du sie eingesetzt hast; die betroffenen Stellen sind kenntlich zu machen. Ausdrücklich festgehalten ist außerdem, dass KI keine Quelle und kein Autor ist – belege immer die Originalquelle und prüfe jede von einem Modell gelieferte Quellenangabe nach, weil solche Angaben häufig falsch sind.
Die verbreitete Bezeichnung „eidesstattliche Erklärung“ ist dabei irreführend. Eine echte Versicherung an Eides statt darf eine Behörde nach § 27 VwVfG nur abnehmen, wenn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung das ausdrücklich vorsieht und sie dafür zuständig erklärt ist. Eine Prüfungsordnung ist eine Satzung und genügt dafür allein nicht. Bei einer gewöhnlichen Hausarbeit greift die Strafnorm des § 156 StGB deshalb in aller Regel nicht – auch dann nicht, wenn das Formular so überschrieben ist. Anders liegt es, wo das Landesrecht die Hochschule ausdrücklich ermächtigt, etwa bei Promotionen. Prüfungsrechtlich bleibt eine falsche Erklärung trotzdem ernst: Es drohen die Bewertung „nicht bestanden“, der Widerruf eines bereits verliehenen Grades und je nach Landesrecht die Exmatrikulation.
Umfang, Bearbeitungszeit und Abgabefrist
Seitenumfang und Bearbeitungszeit ergeben sich aus der Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch oder der Aufgabenstellung – und sie werden nicht überall in Seiten gemessen. Die FU Berlin rechnet in Wörtern (Hausarbeit 3.000, Bachelorarbeit 7.500, Masterarbeit 15.000), die FAU Erlangen in Zeichen (60.000 inklusive Leerzeichen), die Uni Bonn ebenfalls (Bachelorarbeit 20.000–40.000, Masterarbeit 30.000–50.000 Zeichen). Prüfe deshalb zuerst die Maßeinheit, bevor du deinen Fortschritt schätzt. Wie du den Umfang inhaltlich füllst, steht in unseren Beiträgen zur Hausarbeit und zur Bachelorarbeit.
Die verbreitete Faustregel „30 bis 60 Seiten für die Bachelorarbeit“ trägt nicht weit: Uni Mannheim setzt 20 Seiten an, die FU Berlin rechnerisch etwa 25. Toleranzen sind oft ausdrücklich geregelt – Mannheim und FU Berlin nennen beide plus/minus 10 Prozent und kündigen für alles darüber oder darunter einen Notenabzug an. Verzeichnisse und Anhang zählen meist nicht mit, Abbildungen und Tabellen dagegen häufig schon.
Bei der Bearbeitungszeit reicht die Spanne von 12 Wochen für eine Hausarbeit (Uni Bonn) bis zu sechs Monaten für Abschlussarbeiten. Wichtiger als die Dauer ist der genaue Abgabezeitpunkt, und der ist die häufigste vermeidbare Falle: An der Uni Paderborn läuft die elektronische Abgabe bis 23:59 Uhr des letzten Tages, an der Uni Hohenheim muss die PDF-Fassung dagegen schon um 14:00 Uhr beim Prüfungsamt sein, während die gedruckten Exemplare bis 23:59 Uhr desselben Tages eingereicht oder versandt werden dürfen. Wer die Hohenheimer Frist mit der Paderborner Logik plant, verliert einen Versuch. Beim Postweg ist vielerorts der Poststempel maßgeblich, so ausdrücklich in Paderborn – verlass dich aber nie darauf, ohne es in deiner Ordnung nachgelesen zu haben.
Wenn du krank wirst
Krankheit verlängert die Frist nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und gegen Nachweis. Die HTW Berlin staffelt das nachvollziehbar: bis 14 Tage genügt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Fachbereichsverwaltung, über 14 Tage – auch kumulativ – braucht es ein ärztliches Attest an den Prüfungsausschuss, über 28 Tage ein amtsärztliches. Die Uni Bonn verlangt den Antrag vor Fristablauf und innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Grundes; eine verspätete Abgabe wird dort als Fehlversuch verbucht. Melde dich also am Tag der Erkrankung, nicht am Abgabetag. Was in einen Verlängerungsantrag gehört, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Bachelorarbeit unter Zeitdruck.
Häufige Fragen zu Formvorgaben
Gilt die DIN 5008 für meine Hausarbeit?
Nein. Die DIN 5008 regelt Geschäftskorrespondenz – Briefe, E-Mails, Rechnungen, Protokolle – und nennt wissenschaftliche Arbeiten nicht. Für deine Hausarbeit gelten allein die Vorgaben deiner Hochschule, deines Fachbereichs oder deines Lehrstuhls.
Welche Schriftgröße und welchen Zeilenabstand nehme ich?
Was dein Merkblatt vorschreibt. Verbreitet sind Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt bei 1,5-zeiligem Abstand, aber das ist keine Regel: Die FAU Erlangen verlangt 2,0-zeilig, die Uni Potsdam schließt Arial ausdrücklich aus. Fußnoten und eingerückte Zitate stehen fast immer einen Grad kleiner und einzeilig.
Was ist ein Korrekturrand und wie breit muss er sein?
Ein bewusst breiter Rand, in den die prüfende Person Anmerkungen schreibt. In den Rechtswissenschaften sind 7 cm üblich – die Uni Frankfurt setzt ihn links, die Uni Köln rechts. Die FAU Erlangen verlangt 5 cm rechts. In anderen Fächern gibt es ihn oft gar nicht, dafür einen Bundsteg von etwa 1 cm für die Bindung.
Ab welcher Seite beginnen die Seitenzahlen?
Das Deckblatt trägt nie eine Seitenzahl, wird aber je nach Ordnung mitgezählt oder nicht. Verbreitet ist römische Nummerierung für Verzeichnisse und arabische ab der Einleitung. Uni Mannheim und Uni Köln regeln genau das ausdrücklich – prüfe deshalb dein Merkblatt, statt die Voreinstellung von Word zu übernehmen.
Wie viele Seiten muss eine Bachelorarbeit haben?
Das ist fachabhängig und wird oft gar nicht in Seiten gemessen. Die Uni Mannheim setzt 20 Seiten an, die FU Berlin 7.500 Wörter (rechnerisch etwa 25 Seiten), die FAU Erlangen 60.000 Zeichen. Die häufig genannte Spanne von 30 bis 60 Seiten ist eine grobe Faustregel, kein Standard.
Was passiert, wenn ich den Umfang über- oder unterschreite?
Viele Ordnungen nennen eine Toleranz von plus/minus 10 Prozent und kündigen für alles darüber oder darunter einen Notenabzug an, so ausdrücklich die Uni Mannheim und die FU Berlin. Prüfe außerdem, was überhaupt mitzählt: Verzeichnisse und Anhang meist nicht, Abbildungen und Tabellen oft schon.
Zählt bei der Abgabe der Poststempel oder der Eingang?
Beides kommt vor, deshalb musst du es nachlesen. Die Uni Paderborn erklärt den Poststempel für maßgeblich und lässt die elektronische Abgabe bis 23:59 Uhr zu. Die Uni Hohenheim verlangt die PDF-Fassung dagegen schon bis 14:00 Uhr am Abgabetag. Ein Tag Unterschied in der Auslegung kostet einen Versuch.
Was mache ich, wenn ich während der Bearbeitungszeit krank werde?
Sofort melden und den Nachweis beibringen – die Frist verlängert sich nicht von selbst. Die HTW Berlin staffelt nach Dauer: bis 14 Tage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, über 14 Tage ärztliches, über 28 Tage amtsärztliches Attest. Die Uni Bonn verlangt den Antrag vor Fristablauf und innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Grundes.
Muss ich angeben, dass ich KI benutzt habe?
In aller Regel ja, und die konkrete Form gibt dein Fachbereich vor. Das Merkblatt der Fakultät für Physik der LMU München verlangt beispielsweise die Angabe der Software sowie wann, wo und in welchem Umfang du sie genutzt hast. KI gilt dort als Hilfsmittel, nicht als Quelle oder Autor – belegt wird immer die Originalquelle.
Was gilt, wenn Merkblatt und Betreuung sich widersprechen?
Frag nach und lass dir die Abweichung schriftlich geben, am einfachsten per E-Mail. Im Streitfall zählt die Prüfungsordnung, weil sie Satzungsrecht ist; ein Merkblatt und eine mündliche Ansage sind es nicht. Eine schriftliche Bestätigung deiner betreuenden Person schützt dich trotzdem.