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BAföG Altersgrenze

BAföG Altersgrenze

Möchtest du auch mit über 45 Jahren noch ein Studium beginnen, hast aber Bedenken in Bezug auf deine finanzielle Situation? In diesem Artikel findest du alle Informationen zur BAföG-Altersgrenze und darüber, was für deine Ausbildungsfinanzierung möglich ist.

Man ist so alt wie man sich fühlt? Nicht, wenn es nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geht.

Zu alt für den Berufseinstieg?


Nö. Ganz einfach nö. Man ist nie zu alt etwas für sich selbst zu tun, aber sieht es das Gesetz genauso?

Wer einen beruflichen Neuanfang will, muss erstmal schauen, ob er/sie sich das überhaupt leisten kann. Zum Glück gibt's ja das Berufsausbildungsförderungsgesetz. Aber um eine schulische Ausbildung oder ein Studium gefördert zu bekommen, muss man bestimmte BAföG Voraussetzungen erfüllen, zu denen auch das Alter gehört.

Über die BAföG-Altersgrenze kursieren viele Gerüchte und gefährliches Halbwissen. Deshalb möchte ich mit diesem Artikel die meistgestellten Fragen zur BAföG-Altersgrenze beantworten.

Wann ist man zu alt für BAföG?

"Ich bin 45 und hole aktuell an einem Abendgymnasium das Abitur nach. Im Sommer werde ich fertig sein und strebe dann mit 46 ein spätes Jurastudium an. Bisher dachte ich, dass ich zu alt für Unterstützung durch Bafög wäre. Jetzt las ich auf dieser Seite, dass durch den Erwerb des Abiturs an einer Abendschule eine späte Förderung doch möglich ist. Habe ich das richtig verstanden? "
"Ich habe gerade mein Bachelorstudium abgeschlossen und möchte jetzt erstmal ein wenig Berufserfahrung sammeln bevor ich mich in den Master stürze. Ich bin jetzt 29 und wüsste gern bis wann ich das Studium beginnen muss, damit ich noch BAföG beantragen kann." Michael Döhring, Wirtschaftsingenieur B. Sc.
"Hallo, ich studiere Medizin im 3. Semester an der Charité in Berlin. Ich bin 32 Jahre alt, habe zwei Töchter (5 und 1 Jahr alt) und vor meinem Studium Teilzeit als Krankenschwester gearbeitet. Ich möchte gern BAföG beantragen, bin mir aber aufgrund meines Alters unsicher, ob sich der Aufwand überhaupt für mich lohnt."

Das sagt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu deinem Alter

Ja, es stimmt, um BAföG zu erhalten, musst du natürlich bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch, dass du zu Beginn deiner Ausbildung bzw. deines Studiums noch keine 45 sein solltest. Definiert ist das in § 10 BAföG und lag bis Juli 2022 noch bei 30 Jahren. Ab August 2022 kann man sich problemlos noch ins erste Semester einschreiben oder eine Ausbildung beginnen bis man 45 wird.

"Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 45. Lebensjahr vollendet hat." Stand 08/22

Das allein dürfte die erste Frage danach beantworten, was passiert, wenn man im Laufe der Ausbildung bzw. des Studiums 30 wird. Ganz einfach: Gar nichts! Auch wenn man im Studium 45 wird, ist das egal Die BAföG-Altersgrenze bezieht sich einzig und allein auf dein Alter an deinem ersten Studientag bzw. Schultag (bei schulischer Ausbildung).

bafoeg altersgrenze

Im 3. Fall haben wir eine Studentin, die im Sommersemester 2022 noch zu alt für BAföG gewesen wäre und einen Sonderantrag zur Verschiebung der Altersgrenze hätte stellen müssen. Ab sofort ist das in dem Fall aber nicht mehr nötig, da sie unter 45 ist. Eine Verschiebung der Altersgrenze für Ü45 jährige ist aber weiterhin unter folgenden Voraussetzungen möglich:


§ 10, Abs. 3 BAföG:
  • 1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung an einer in § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat
  • 1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eingeschrieben worden ist,
  • 1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,
  • 2. Auszubildende, die das 45. Lebensjahr während eines zuvor abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs vollendet haben, danach unverzüglich einen nach § 7 Absatz 1a förderungsfähigen Studiengang beginnen,
  • 3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
  • 4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
  • Satz 2 Nummer 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.

In ihrem Fall ist ihr Alter kein Grund einen BAföG Antrag abzulehnen.

Für wen die BAföG-Altersgrenze nicht gilt

Es gibt auch ein paar wenige Leute, die BAföG komplett unabhängig von ihrem Alter beantragen können. Das sind z.B. diejenigen, die ganz ohne Abitur studieren oder Leute, die ihren Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg nachholen wollen z.B. an einer Abendschule. Nicht zuletzt kann BAföG auch für berufliche Fortbildungen (AufstiegsBAföG) altersunabhängig wie z.B. Meister gewährt werden.

Elternunabhängiges BAföG über 30

Die gute Nachricht zu gleich ist: Beginnst du dein Studium zwischeinen deinem 30. und 45. Geburtstag, bekommst du elternunabhängiges BAföG. Das heißt, dass du deine Eltern im BAföG Antrag gar nicht zu erwähnen brauchst. Ihr Einkommen ist völlig egal.

Demnach hast du gute Chancen auf den BAföG-Höchstsatz von aktuell 934 Euro monatlich (Studium). Sollte dein BAföG Antrag abgelehnt werden, weil du die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen. Damit lohnt sich ein Antrag auf Ausbildungsförderung in jedem Fall für dich! Und wenn du dabei Hilfe brauchst, lass es uns einfach wissen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

119 Kommentare

  • Hallo ich würde gerne mit 31 ein Studium in Informatik absolvieren. Das Problem ist ich habe damals ein Studium nach dem ersten bzw. noch vor dem ersten Semester abgebrochen und danach ein weiteres Studium im dritten Semester abgebrochen das war aber zu corona Zeiten. Ich habe davor noch nie Bafög beantragt und wohne momentan in der Wohnung meiner Eltern… jetzt ist die Frage ob ich noch Anrecht auf Bafög habe da ich schon zweimal abgebrochen habe und wenn ja kann ich in der Wohnung meiner Eltern bleiben oder muss ich mir etwas eigenes suchen?
  • Hi, unglaublich, dass du hier wirklich alles so sorgfältig bearbeitet, ein riesen Lob zunächst dafür. Es sind derart viele Fragen, dass mein Fall sicherlich bereits dabei war. Entschuldige bitte, falls es doppelt sein sollte. Bin 32 Jahre alt, habe ein Studium mitte 20 begonnen und abgebrochen. Leider habe ich auch keine Berufsausbildung. Damals habe ich kein Bafög beantragt und erhalten. Nach einigen Jahren Berufstätigkeit, möchte ich jetzt doch nochmal den Schritt wagen. Habe ich nach der neuen Reglung, seit 08/2022 einen Anspruch? Es handelt sich ja theoretisch noch immer um einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
  • Hi Luisa,
    ich bin 36. Nach meiner Ausbildung habe ich an einer privaten Akademie (FH) ein BWL-Studium auf Diplom begonnen, was ich privat finanziere (ohne Bafög). Dies passiert neben meiner Vollzeitbeschäftigung. Leider nimmt mein Job in der Finanzbranche mich derart in Anspruch, dass es mir nicht möglich war über mein Grundstudium hinaus zu kommen. Seit 2,3 Jahren mache ich nichts mehr fürs Studium, obwohl ich immer noch im Hauptstudium eingeschrieben bin und dafür auch Beiträge zahle. Nun möchte ich meinen Job wechseln (der hohen Arbeitsbelastung wegen) und mir bietet sich ein Duales Studium im Bereich Steuern. Diese Chance würde ich gern nutzen (Dafür würde ich das BWL-Studium abbrechen). Allerdings bin ich auf Einkommen angewiesen, denn mittlerweile hab ich Familie (4Kinder). Denkst du ich hätte Chancen auf Bafög?
  • Ich habe folgenden Fall:
    Ich bin jetzt 34 und habe 2010 schon einmal studiert und ein Semester (elternabhängiges) Bafög in Kiel bekommen, dann abgebrochen. Dann habe ich 2013/14 noch einmal elternunabhängiges Schülerbafög für ein Jahr bekommen (damals aus meiner Heimat Berlin), aus persönlichen Gründen die Ausbildung aber auch abgebochen. Jetzt habe ich mein absolutes Traumstudium gefunden, kann mich aber nicht finanzieren, da es privat ist und ich einfach super viel arbeiten muss, um halbwegs über die Runden zu kommen. Jetzt die Frage: Meinst du, ich hätte überhaupt noch Chancen auf elternunabhängiges Bafög? Ich bin jetzt im 4. Semester und bräuchte wirklich dringend finanzielle Unterstützung, da Psychologie sehr zeitaufwendig ist und ich es parallel zum Arbeiten einfach nicht schaffe. Ist tatsächlich auch wieder ein anderes Bundesland, wird das alles abgeglichen, also läuft das zentral?

    Ganz lieben Dank und viele Grüße von Luise :)
  • Hey Luise,

    wenn BAföG, dann 100% elternunabhängig, weil du das Studium als Ü30 begonnen hast. Das Gesetz ist bundeseinheitlich, aber es gibt über 400 Ämter überall in Deutschland, die die Anträge bearbeiten. Stell einfach einen ganz normalen Antrag ohne deine Eltern. Du wirst ja sehen, was passiert. Ich bin optimistisch, aber nicht sicher. Probieren geht über studieren ;)
  • Liebe Luisa,

    erstmal vielen Dank, dass du dir hier so viel Mühe gibst, ich weiß so etwas mega zu schätzen!
  • Hallo Luisa,
    Ich habe genau das gleiche Problem wie Timo vom 24 sep 22.
    Leider hast du darauf bisher nicht geantwortet.
    Kannst du dazu noch einen Hinweis geben.
    Ich bin 2020 aufgrund des Alters abgelehnt worden, war Ü30 bei Studienbeginn mit 2 Kindern. Jetzt wieder abgelehnt mut der gleichen Begründung. Die Novell betreffe mich nicht. Bin jetzt 5 Semester und 36.
    Danke dir
    LG Julia
  • Hey Julia,

    Eigentlich hätte ich jetzt gedacht, dass das kein Problem sein sollte. Ich bin mir aber ehrlich gesagt nicht 100% sicher wie ich das BAföG diesbezüglich interpretieren muss. "Die §§ 5, 10, 12, 13, 13a, 14b, 16, 18a, 21, 23, 25 und 29 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I S. 1150) geänderten Fassung sind erst ab dem 1. August 2022 anzuwenden, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist." §66a BAföG. Durchaus möglich, dass das mit der Ablehnung stimmt. Leg im Zweifelsfall Widerspruch ein. Vielleicht hast du den Antrag auch einfach nur zu früh gestellt. wir hatten allen unseren Kunden empfohlen, ihre dokumente nicht vor August einzureichen, um sicherzugehen, dass die Gesetzesänderungen berücksichtigt werden.
  • Hallo.
    Ich bin über 30 und möchte BAföG beantragen. Da ich bereits ein Studium abgebrochen habe 2017, muss ich das ja begründen, warum ich so spät nochmal ein neues Studium starte. Meine Neigung hatte sich damals geändert und ich habe es daher abgebrochen. Beim Erstellen des BAföG-Antrages ist mir jetzt aber aufgefallen, dass auf meiner Exmatrikulation "sonstige Gründe" steht. Das hatte ich damals nicht hinterfragt und dachte, dass es schon seine Richtigkeit hat. Mir war damals gar nicht bewusst, was das heißt und ich hatte es so hingenommen.
    Nun stellt dieser Begriff wahrscheinlich aber ein Problem dar, weil ein Neigungswechsel eigtl mit "wichtiger Grund" erklärt wird und auch nur so einer förderungsfähig ist.
    Gibt es eine Möglichkeit, dass man trotz "sonstige Gründe", die damals abgedruckt wurden, einen Anspruch auf BAföG hat?!
    Hast du dafür Tipps? Darüber wäre ich seeeehr dankbar!!
    Nach so vielen Jahren kann ich da bei meiner alten Uni wohl nicht mehr nachfragen, ob das geändert wird.
    Liebe Grüße
    Anna
  • Hey Anna,

    erstmal kommt's darauf an, in welchem Fachsemester du warst als du abgebrochen hast. Auf der Immabescheinigung gibt's sowas wie Neigungswechsel nicht. Es geht eher darum, ob du Zwangsexmatrikuliert wurdest, weil du zu oft durchgefallen bist. Das Amt will nur sehen, was und wo du wie viele Semester studiert hast.
  • Hallo Luisa,
    Ich bekomme momentan den vollen Satz an Bafög. Nun bin ich im April 30 geworden und muss nun ab September mich freiwillig gesetzlich versichern, was natürlich mit einem höheren Beitrag verbunden ist. Hier wollte ich fragen, ob du zufällig weißt, ob man auch diesen erhöhten Versicherungsbeitrag (für Studis ab 30) erstattet bekommt oder es hier Grenzen gibt?
    Liebe Grüße
    Sylvie
  • Hey Sylvie,

    Ab 30 bekommen erhöht sich die Versicherungspauschale um bis zu 80 Euro, wenn du eine neue Bescheinigung der Krankenkasse einreichst.
  • Hey!
    Wie sieht es aus, wenn ich bereits im 4. Semster bin, zu Studienbeginn bereits 30 war und auf Grund der Altersgrenze das BaföG abgelehnt bekommen habe? Eigentlich gilt ein Ablehnungsbescheid ja für das ganze Studium, aber durch die Gesetzesänderung ist die Altersgrenze ja nun bei 45?
    Kann ich einen erneuten Antrag stellen? Bzw bin ich jetzt BaföG berechtigt?
    LG Katrin
  • Hey Katrin,

    Stell einen neuen Antrag ab August 2022!
  • Hallo Luisa,
    ich bin jetzt im 3. Semester eingeschrieben und war bei Studienbeginn schon über 30 Jahre. Mein BAföG Antrag wurde im WiSe 2021 abgelehnt aufgrund meines Alters. Jetzt (September 2022) habe ich Aufgrund der Reform einen neuen Antrag auf BAfög gestellt und dieser wurde wieder Aufgrund meines Alters abgelehnt, da ich bei Beginn meines Studiums schon über 30 Jahre alt war. Damit entfällt laut Studentenwerk mein Anspruch auf BAföG auch nach der Reform..
    Was kann ich tun, ich verstehe die Entscheidung nicht, weshalb ich selbst nach der Reform keinen Anspruch habe..
    Danke für eine Antwort
  • Hey Timo,

    ich verstehe das ehrlich gesagt auch nicht, was nicht bedeutet, dass die Avlehnung falsch gewessen sein muss. Ich würde widerspruch einlegen, damit deren Rechtsabteilung das nochmal prüft. Du musst das auch nicht weiter begründen. Ein einfacher Satz a la hiermit widerspreche ich dem Bescheid vom.... https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hallo Luisa,

    erst einmal danke für deinen Beitrag. Da die Kommentare ja hier scheinbar regelmäßig beantwortet werden versuche ich es auch einmal mit meinem Anliegen. Bei mir stellt sich die Situation wie folgt da.
    Bis jetzt habe ich kein Bafög bezogen und bin gerade am Ende meines Masterstudium (vorletztes Semester) und möchte daran anknüpfend gerne die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeute machen.
    Im Netz finde ich eigentlich nur die Informationen das das relativ aussichtslos ist, habe heute jedoch von der Bäfogeratung die Information bekommen das es eigentlich gut aussehen müsste. Ich bin 32 bzw. bald 33 Jahre und möchte die Ausbildung direkt im Anschluss beginnen.
    Insofern würde für mich (wenn ich es richtig im Blick habe) elternunabhäniges Bafög in Betracht kommen. Ob ich das bekomme müsste ich ja über einen Vorabentscheid klären können? Wie muss ich die den am besten aufbauen?
    Eventuell kannst du ja noch etwas Licht ins dunkle bringen.
    Liebe Grüße und so oder so danke für die Hilfe
    Felix
  • Hey Felix,

    ich würde da definitiv einen Vorabentscheid beantragen, weil ich nicht 100% sicher bin, ob es dafür überhaupt BAföG bekommt. Wenn es bewilligt wird, ist es in jedem Fall elternunabhängig. Mehr Infos zum Vorabentscheid und wie man ihn beantragt findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,
    Vielen Dank für deinen Beitrag!

    Ich bin Studentin in Elternzeit. Mein Mann möchte gerne studieren, er ist nicht EU-Bürger, hat kein Abitur und ist über 40 Jahre alt.
    Wir sind verheiratet und haben den gemeinsames Kind, ich nehme an, nächstes Jahr sollte sein Aufenthaltstitel in „unbefristet“ umgewandelt werden. Da er bildende Kunst studieren möchte, wird kein Abitur von der Hochschule verlangt.
    Habe ich es richtig verstanden , dass es keine Altersgrenze beim BAföG gibt, wenn für das Studium kein Abitur notwendig ist? Das Kind ist ist ein Kleinkind, also kein Grund warum er nicht schon vor dem 30. Geburtstag studiert hat.

    Vielen Dank im Voraus!
    Herzliche Grüße
    Gigi
  • Hey Gigi,

    ja im Prinzip sollte das Alter in dem Fall kein Problem sein. Ich würde aber sicherheitshalber trotzdem einen Vorabentscheid beantragen. Das Amt ist Jahr an diese Entscheidung gebunden. So hat er eine amtliche Bestätigung und nicht nur eine Aussage einer Fremden im Internet. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Genial, Dankeschön. Über die Möglichkeit mit dem Vorabentscheid wusste ich gar nicht!!
  • Hallo Luisa,
    ich hätte dazu auch eine Frage.. ich bin aktuell in der Vorklasse der BOS mit 29 Jahren und werde das Fachabitur dann kurz vor meinem 31. Geburtstag abschließen. Aktuell erhalte ich elternunabhängiges Bafög und mir wurde auch gesagt, dass ich nächstes Jahr ganz normal weiterhin Bafög bekomme, da ich ja die Ausbildung mit 29 begonnen habe. Jetzt kam mir der Gedanke, dass die Abschlussprüfung ja schon im Mai stattfinden wird und ich frage mich, ob ich danach überhaupt noch Bafög-berechtigt bin? Also mal angenommen, ich würde auch noch die allgemeine Hochschulreife oder bzw. und ein Studium danach machen wollen, habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf Bafög? Bin gerade etwas erschrocken, ob die Ausbildung mit Ende des Fachabiturs (an der Berufsoberschule) nicht als abgeschlossen gilt, insbesondere da ja eine "Lücke" in der Zeit zwischen dem Ende der Abschlussprüfung und entweder dem neuen Schuljahr oder dem Semesterbeginn liegen würde. Wäre nett, wenn du mir darüber vielleicht Auskunft geben könntest. Auch wie das mit der "Lücke" dazwischen geregelt ist. Vielen Dank und ganz liebe Grüße, Tina
  • Hey Tina,

    wenn du noch BAföG für Abi und Studium haben willst, musst du das jetzt alles straight durchziehen, also keine zeitlichen Lücken entstehen lassen, die sich nicht mit Ferien oder Zulassungsverfahren erklären lassen. Du musst direkt nach dem Abi ein Studium zum erstbesten Semester aufnehmen. Mit Abschluss im Mai müsste das Studium im folgenden Wintersemester beginnen. Notfalls in ein anderes Fach einschreiben und nach ein bis 2 Semestern abbrechen/wechseln.
  • Hallo Luisa,
    auch ich habe eine Frage und hoffe auf Antworten von dir.

    Ich habe ab April 2022 eine Studienzusage und werde im Feburar 2022 30 Jahre alt, ziemliches Pech sag ich dazu!
    Mein Abitur habe ich auf einem Abendgymnasium beendet und zwar im Sommer 2020.
    Für das Wintersemester 2020 habe ich mich dann eingeschrieben und bin nicht angenommen wurden aufgrund des NC.
    Ebenfalls habe ich mich auch für das Wintersemester 2021 eingeschrieben und habe wieder nur Ablehnungsbescheide erhalten.

    Bin ich berechtigt Bafög zu beziehen?
  • Hey Patrizia,

    leider nicht. Du hättest dich im Prinzip an ALLEN deutschen Hovchschulen bewerben müssen, was du wahrscheinlich nicht hast. Das beste wäre gewesen, wenn du dich in ein NC freies Fach eingeschrieben und dann das Fach gewechselt hättest :(, aber ich würde es trotzdem versuchen. Niemals auf die Aussagen fremder Leute im Internet verlassen. Auch die Sachbearbeiter haben nicht immer recht. Versuch macht Klug. Außerdem kannst du mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld beantragen.
  • Hey Luisa. Ich bin 44 und hole aktuell an einem Abendgymnasium das Abitur nach. Im Sommer werde ich fertig sein und strebe dann mit 45 ein spätes Jurastudium an. Bisher dachte ich, dass ich zu alt für Unterstützung durch Bafög wäre. Jetzt las ich auf dieser Seite, dass durch den Erwerb des Abiturs an einer Abendschule eine späte Förderung doch möglich ist. Habe ich das richtig verstanden?

    Liebe Grüße

    Torben
  • Hey Torben,

    ja das verstehst du richtig. Allerdings gilt das nur, wenn du dich unmittelbar nach dem Abi irgendwo einschreibst. Du musst dich praktisch an allen deutschen Unis bewerben. Tipp: Um das zu vermeiden, schreib dich für maximal 2 Semester in anderen Studiengang ein und wechsel dann zu Jura. Wenn das auch nicht direkt klappen sollte, brich das Studium ab und warte bis du einen Studienplatz in Jura an deiner Wunschuni bekommst. Das zählt dann nämlich nur als Fachwechsel, der nicht begründet werden muss und dein Alter spielt dann keine Rolle mehr.
  • Hey Luisa,

    ich hoffe du kannst mir helfen und meine offenen Fragen beantworten.
    Ich habe 2015 meine Ausbildung beendet. Im Anschluss habe ich mein Abitur (Vollzeit) nachgeholt und elternunabhängiges Schülerbafög erhalten. Ich wollte danach sofort mein Studium beginnen, aber leider sagte man mir ich würde kein elternunabhängiges Bafög erhalten, wenn ich nicht eine gewisse Anzahl an Monaten sozialversicherungspflichtig In einem Beschäftigungverhältnis war. Also ging ich Vollzeit arbeiten und wurde mit 29 schwanger und mir wurde aufgrund meines medizinischen Berufes ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nach meiner Elternzeit würde ich gerne mit 31 im WiSe anfangen zu studieren, allerdings wird das ohne Bafög sehr schwierig.
    Würde ich denn noch Bafög erhalten ? Oder ist es eher aussichtslos ?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße
    Sophie
  • Hey Sophie,

    Eine Verschiebung um ein Jahr aufgrund von Schwangerschaft und Geburt sollte kein rieseiges Problem darstellen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen und wenn das Studium noch nicht begonnen hat, kannst du auch einen Antrag auf Vorabentscheid stellen, um dir diese Frage ganz offiziell und schriftlich vom Amt beantworten zu lassen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,
    Bin 2019 nach Deutschland (bin dt.Staatsbürger) gekommen und arbeite Vollzeit als Koch, habe aber keine abgeschlossene Ausbildung. Bin 32 und bereite mich auf Nichtschülerprüfung vor. Hoffe sie nächstes Jahr zu machen. Konnte in Australien wo ich aufgewachsen bin, keinen zweiten Bildungsweg gehen, da ich es mir nicht leisten konnte (Vorausbezahlung als Permanent Resident). Könnte ich Bafög erhalten? Vielen Dank!
  • Hey Eva,

    da bin ich mir nicht 100% sicher. Gefühlt ist die Antwort aber eher nein. Zumindest, was die Nichtschülerprüfung angeht. Wenn du dich aber direkt nach bestandener Prüfung für einen Studienplatz bewirbst, ist das Studium altersunabhängig förderfähig. Du solltest in jedem Fall einen Antrag stellen. Das kostet dich nur ein wenig Zeit und Nerven, lohnt sich aber in den meisten Fällen. Außerdem sollte man sich nie auf irgendwelche Leurte im Internet verlassen.Wenn ich mich irre und du deswegen kein BAföG beantragst, könnte dich das tausende von Euro kosten und dafür möchte ich nicht verantwortlich sein. Übrigens sollte man auch Sachbearbeitern nicht blind vertrauen. Das sind auch nur Menschen, die sich irren können. In Deutschland gilt nur Papier, alles andere ist komplett wertlos.

  • Hallo Luisa,

    Erstmal herzlichen Dank für deinen Beitrag. Sehr hilfreich. Leider unsere Situation ist vielleicht ein bisschen kompliziert, deswegen wollte ich noch fragen.
    Mein Mann (31 Jahre alt in August) hat am 01.10 eine Ausbildung zum Physiotherapeuten angefangen. Wir haben ein Kind 1 Jahr alt und ich arbeite momentan mit 75% als Ärztin. Er bekommt kein Einkommen und mein Gehalt ist die einzige Vergütung für uns.
    Hat er Bafög Anspruch und ob ja soll er danach zurückzahlen?

    Vielen Dank
    LG
    Ana
  • Hey Ana,

    er müsste nachweisen, dass er sich tatsächlich ums Kind gekümmert hat. Hat er Elternzeit genommen? Er darf seit der Geburt zumindest nicht vollzeit gearbeitet haben. Außerdem muss das Kind VOR seinem 30. Geburtstag geboren sein, sonst kann man nicht damit argumentieren. Sollte Schülerbafög bewilligt werden, muss er nichts davon zurückzahlen. Ich empfehle immer jedem es zu versuchen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
  • Hallo Luisa,

    erstmal danke für deine Mühen hier - ich hab mir alle Kommentare durchgelesen und finde toll wieviel Zeit du dir nimmst um den Leuten zu helfen.

    Leider war keiner der Kommentare ähnlich genug um dir jetzt meinen Fall zu ersparen. ^^ Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.

    Ich bin 40 und habe mein Abitur 2000 gemacht. Danach nichts passendes an der Uni gefunden (war aber aus Versicherungs- und Kindergeldgründen eingeschrieben. Haben damals viele so gemacht. Heute könnte mir das natürlich zum Nachteil werden).

    Ich habe eine Weile gejobbt, dann eine Ausbildung gemacht und arbeite seit 15 Jahren in dem Beruf. Jetzt wollte ich mich weiterbilden und habe „über Berufserfahrung, nicht über Abi“ einen Studienplatz bekommen. Um mich zu finanzieren würde ich nun weiterhin 20h die Woche nebenbei arbeiten. Was natürlich bei nem Vollzeitstudium nicht ohne ist.

    Habe ich eine Chance auf finanzielle Unterstützung? Weil dann könnte ich meine Arbeitsstunden ein wenig runterregeln um mich mehr dem Studium zu widmen. Ich selbst steige iwie nicht mehr durch…

    Liebe Grüße und danke schon mal,
    Bella
  • Hallo luisa
    Ich habe dieses Jahr mit einer vz Erzieher Ausbildung im August angefangen. Bin im September 30 geworden und habe gestern erst den Antrag gestellt. Ich habe übrigens 2 Kinder habe ich das Recht auf schülerbafög ?? Was würde mir zu stehen.

    Liebe grüße
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für deine Antwort. Der Link funktionert leider nicht. Sorry für die Namensverwechselung.
  • Hallo Nancy,

    ich habe dieses Jahr elternunabhängiges BaföG beantragt, was abgelehnt wurde, weil mir 3 Monate sozialversicherungspflichtige Arbeit fehlen. Da ich im nächsten Jahr Anfang Oktober 30 werde, wurde mir von Seiten des BaföG-Amtes mitgeteilt, dass es keinen Zweck hätte, dass ich mich erneut bewerben würde. Das Wintersemester beginnt am 1.10. Gilt das nicht als Ausbildungsbeginn, und wenn man danach 30 wird, ist man doch förderungsfähig, oder?
  • Hey Annastasia,

    warum nennen mich neuerdings alle hier Nancy? Hab ich was verpasst?
    Entscheidend ist das Alter zu Beginn des ersten Semesters. Wenn du da noch nicht 30 bist, bekommst du zwar BAföG allerdings nicht automatisch elternunabhängig. Bist du zu Behinn des Studiums schon 30, hast du Probleme überhaupt zu bekommen, aber wenn es trotz der Altersgrenze bewilligt wird, ist es automatisch elternunabhängig. Wenn du noch keine 30 bist, wenn's losgeht und nur 3 Monate Erwerbstätigkeit für elternunabhängiges BAföG fehlen, hat man hiermit ganz gute Chancen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hallo Luisa,

    ich bin 33,5 Jahre und bekomme im Oktober mein erstes Kind. Ich würde ggf. in 2 Jahren zum WS 23/24 mit meinem Master beginnen, dann wäre ich schon 35 Jahre. Das nächste Jahr bis Oktober 22 bin ich komplett in Elternzeit, dann würde ich noch ein Jahr bis Oktober 23 in Teilzeit mit 30 Stunden arbeiten. Wenn ich dich nun richtig verstanden habe, habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf Bafög, obwohl ich dann schon 35 wäre, oder?

    Vielen lieben Dank für deine Antwort! :-)
    VG Juliane
  • Hallo liebe Nancy,

    erst mal großes Lob, dass du so vielen Menschen hilfst. Ich habe auch bezüglich meinem Fall eine Frage: ich bin 34 Jahre, habe letztes Jahr im Februar in einem Kolleg angefangen mein Abitur nachzuholen. Ich war davor 10 Jahre Land Vollzeit beschäftigt. Mir wurde gesagt das ich keine Chance habe auf irgendeine Hilfe, stimmt das? Ich bin verheiratet und habe 1 Kind das grade eingeschult wurde. Vielen Dank und LG
  • Hey Chafik,

    ich weiß zwar nicht, wer Nancy ist, aber abgesehen davon,kann ich mit den wenigen Infos nicht beurteilen, ob dir BAföG zusteht. Das hängt zum einen von deinem Aufenthaltstitel und zum anderen von dem Grund ab, der dich daran gehindert hat, vor deinem 30. Geburtstag mit dem Abitur anzufangen.
  • Hallo Luisa,

    Ich bin 30 Jahre alt habe meine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau 2018 beendet und stehe seit 2018 auch in festen Arbeitsverhältnis.
    Ich habe 2022 vor eine Schulischen Ausbildung Vollzeit und ohne Schulgeld als Ergotherapeutin zu beginnen. Ich habe auch ein Kind 12 Jahre alt. Ich bin geschieden aber lebe mit meinem Freund in einer Wohnung.
    Habe ich Anspruch auf Bafög?
    Ich würde für diese Ausbildung mein Arbeitsverhältnis kündigen.

    Liebe Grüße
  • Hey Laila,

    das Problem könnte bei dir sein, dass das als Zweitausbildung zählt. Damit wäre dein Alter irrelevant. Abgesehen davon spielt dein Kind keine Rolle, wenn du nach der Geburt wieder Vollzeit gearbeitet hast. BAföG erscheint mir eher unwahrscheinlich. Beantrage es trotzdem, damit du ggf. Wohngeld bekommst.
  • Hallo, ich bin Marlena, 31Jahre alt und wurde für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement angenommen. Ich habe einen Antrag auf elternloses Bafög gestellt und kürzlich Post vom Bafög-Amt bekommen mit der Aufforderung eine schriftliche Begründung für die Aufnahme einer Ausbildung nach Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren zu übermitteln. Ich habe die letzten Jahre Vollzeit im Krankenhaus gearbeitet und möchte nun durch das Studium mich beruflich weiterqualifizierten. Habe ich mit 31 Jahren noch Anspruch auf elternloses Bafög? Und falls ja wie kann ich es begründen?
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus :)
  • Hey Marlena,

    dein Problem sind nicht die Eltern, sondern ob dir überhaupt noch BAföG zusteht. Die anerkannten Gründe stehen oben im Artikel, erfüllst du keinen davon, wird's nichts mit BAföG. Falls doch ist es automatisch elternunabhängig. BAföG dient der Erstausbildung, nicht Fortbildung. Dafür gibt es Lehrgänge zur Weiterquialifikation wie zb.: Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK), wofür man alters- und elternunabhängig Aufstiegsbafög beantragen kann.
  • Hallo ich bin Sergej und brauche dringend eure hilfe. Ich möchte nächstes Jahr im Wintersemester studieren gehen und möchte bafög beantragen, leider werde ich im März 30 .Gibt es dafür eine Ausnahme? Habe meine Abitur im Kolleg nachgeholt mfg.

  • Hey Sergej,

    die Ausnahmen stehen hier alle im Artikel. Das nachgeholte Abi hilft nur, wenn du so früh wie möglich versucht hast, einen Studienplatz zu bekommen. Du müsstest nachweisen, dass du dich nach deinem Abi jedes Semester überall in Deutschland beworben hast. was du tun kannst, ist dich vor deinem 30. Geburtstag in einen NC-freien Studiengang zu immatrikulieren und nach spätestens 2 Semestern zu wechseln oder abzubrechen.Das gilt dann als Fachwechsel, für den es keine Altersgrenze gibt.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe mich nun schon durch so viele Artikel gewühlt, bin aber trotzdem sehr unsicher was meinen Bafög Bezug angeht. Vielleicht kannst du mir helfen.
    Ich bin 33 Jahre alt und nehme im Oktober mein Studium auf.
    Ich habe 2 Kinder, 2015 und 2017 (war bei der Geburt noch 29 Jahre alt) geboren. Habe 2017-2018 den Fachwirt per Fernlehrgang mit erfolgreicher IHK Prüfung gemacht. Habe mit den Kids immer in Teilzeit gearbeitet, nie mehr als 30 Stunden.
    Habe ich Bafög Anspruch?

    LG, Julia
  • Hey Julia,

    klingt für mich nach einem Ja, aber ich kann grundsätzlich nichts versprechen. Stell einfach den Antrag und vergiss nicht zusätzlich an Anschreiben aufzusetzen, in dem du ausdrücklich die Verschiebung wegen deiner Kinder beantragst. Das wird sonst nicht berücksichtigt.
  • Hallo Luisa,

    ich wollte mal fragen, ob es Sinn für mich macht, BAföG für ein Masterstudium zu beantragen.
    Ich bin 38, habe letztes Jahr mein zweites Bachelorstudium abgeschlossen und möchte nun (aufgrund der schlechten Joblage) ein Masterstudium im selbigen zuvor abgeschlossenen Bereich beginnen. Kinder habe ich keine. Meinst du, ein BAföG-Antrag bringt was?
    Würde z. B. "§ 10, Abs. 3 BAföG, 1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt" hier gelten?

    Grüße
    Tomasz
  • Hey Tomasz,

    Ich würde einen Vorabentscheid stellen. Da du schon einen Bachelor vorher hattest, hättest du ja eventuell schon früher ein Masterstudium aufnehmen können. Das kann ich nicht beurteilen. Beantrage einen Vorabentscheid. Den bekommst du auch ohne Studienplatzzusage und kannst dir dann überlegen, ob du notfalls auch ohne BAföG weiterstudieren willst. willst https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hey Luisa,

    Vielen Dank für deinen Beitrag. Sehr hilfreich und auch sehr erleichternd. Ich habe dennoch ein paar Fragen. Ich bin bald 27 und mache mein Abitur als Fernlehrgang bei der ILS seit 3 Monaten. Ich werde hoffentlich mit 29 fertig. Das Problem wäre halt, wenn ich für mein Biologie Studium wartesemester haben werde. Dann könnte mein studium beginnen wenn ich diese Altersgrenze überschreite. Zählt ein Abitur im fernstudium als 2. Bildungsweg? Und wenn ja, möchte ich während des Abiturs auch Bafög beantragen(was im letzten Jahr funktioniert). Kann ich für das Studium dann auch nochmal Bafög bekommen? Ich würde mich über Rückmeldung freuen =)
  • Hey Enis,

    Ja Abitur im Fernstudium ist ebenfalls förderfähig, allerdings nur die letzten 12 Monate vor dem Abschluss. Du musst also noch warten. Nach dem Schüler-BAföG kannst du aber auch noch BAfög als Student beantragen. Nach deinem Abi müsstest du dich sobald wie möglich an einer Uni einschreiben, egal welche, auch wenn es nicht die Wunschuni ist. Du darfst Uni und Studiengang später aber wechseln. Ein Fachwechsel ist in den ersten 2 Semestern problemlos möglich. Ein Hochschulwechsel, bei dem sich nur die Uni aber nich das Fach ändert geht jederzeit. Bewirb dich also an mehreren Unis für Biologie und an der Wunschuni für mehrere Studiengänge.
  • Hallo, ich bin 32 habe dieses jahr an einer 1 jährigen Berufskolleg mein Fachabi nachgeholt und vor paar Wochen mein Abschluss bekommen.
    ich will demnächst studieren, bekomme ich Bafög? wenn ja Elternabhängig oder Elternunabhängig?
    Danke
  • Hey Cüneyt,

    wenn du sobald wie möglich ein Studium beginnst, erhältst du elternunabhängiges BAföG.
  • Hallo Luisa,

    ich hole derzeit das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nach und werde damit Ende 2022 fertig sein. Möchte dann zum SoSe 2023 gerne ein Studium beginnen und wenn ich keinen Platz bekomme zum WiSe 2023. Bei Beginn des SoSe bin ich 30 Jahre alt, kurz vor Beginn des WiSe werde ich 31.
    Kann ich in beiden Fällen elternunabhängiges BAföG bekommen?

    Danke schonmal und liebe Grüße

    Jasmin
  • Hey Jasmin,

    ja, das wäre dann elternunabhängig.
  • Hallo Luisa, ich bin Sozialassistentin und habe auch mein MSA seit längerem. Ich möchte gerne die Erzieherausbildung absolvieren. Da ich über 50 Jahre bin kriege ich leider die Möglichkeit nicht um die berufsbegleitende Erzieherausbildung anzufagen. Ich habe nun zum 3. Mal ein Schulplatz ohne Praxisstelle. Nun wollte ich eine vollschulische Erzieherausbildung anfangen und Aufstiegsbafög beantragen, leider musste ich lesen , dass die Praktikumszeiten kein anspruch auf Aufstiegsbafög besteht. Ich möchte den Beruf des Erziehers unbedingt erlerenen, bis jetzt leider ohne Erfolg. Ich kämpfe schon seit 8 Jahren um an mein Ziel zu kommen. Hast du vielleicht Tips für mich?
    L.G. Leyla

  • Hey Leyla,

    für Praxiszeiten ist Schülerbafög zuständig. Da ist aber dein Alter ein Problem sofern du die Zugangsvoraussetzungen für die Erzeherausbildung schon länger bestehen.Wenn ein bestimmter Schul- oder Ausbildungsabschluss Voraussetzung für die Erzieherausbildung ist und du diesen Abschluss gerade erst erworben hast, kannst du die Verschiebung der Altersgrenze beantragen. Das funktioniert aber auch nur, bei Vollzeitausbildungen also Praktikum ja, Teilzeit/berufsbegleitend nein..
    Wenn du ein gewisses Mindesteinkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen. Dafür brauchst du aber einen ablehnungsbescheid vom BAföG Amt.
  • Hallo Luisa,

    erstmal danke für deinen Artikel. Doch in meinem Fall hilft er mir nicht wirklich.
    Ich habe meinen Traumberuf gelernt und nach ca. 3,5 Jahre im Job hatte ich einen Arbeitsunfall der mich für diesen Beruf Berufsunfähig machte. Also schulte ich nach langer Genesungszeit um. In diesem Beruf arbeitete ich dann fast 3 Jahre, bis Spätfolgen des Unfalls mich nun auch für diesen Job Berufsunfähig machten und ich wieder lange für die Genesung ausfiel. Über die BG mache ich nun eine Umschulung, die ich nur der Rahmenbedingungen wegen mache. Glücklich werde ich in dem Job nicht. Also habe ich nun geschaut ob es für mich möglich ist auch ohne Abi zu Studieren, damit ich doch wieder Spaß an der Arbeit habe. Doch ich bin schon fast 41 Jahre alt. Habe ich überhaupt eine realistische Chance auf Förderung?

    Danke im voraus für Deine Antwort.

    LG Simone
  • Hey Simone,

    ohne Abitur gibt es keine Altersgrenze. wenn du jetzt also irgendwo aufgrund deiner Berufserfahrung oder Eignungsprüfung zugelassen wirst, kannst du auch mit 70 noch BAföG beantragen.
  • Hallo Louisa!
    Ich habe auch eine Frage zur Altersgrenze, die etwas kompliziert ist, und zu der du vielleicht eine Auskunft parat hast...

    Ich habe 2009 Abitur auf dem 2. Bildungsweg gemacht und direkt im Anschluss (was wohl auch ein Kriterium ist) mein BA Studium aufgenommen. Nach zwei Auslandsaufenthalten, einem Hochschulwechsel und einem Burnout habe ich den BA nun abgeschlossen! Im Juli werde ich 35 und wollte mich zum WS 21/22 auf einen Master bewerben. Aufgrund des 2. Bildungswegs sollte es meiner Meinung nach auch mit dann 35 kein Problem sein oder fällt dir noch ein Grund ein, warum das Bafögamt mir das noch verwehren sollte?
    Falls ja, hätte ich an meiner Uni bis kommenden MONTAG die Möglichkeit, mich in einen anderen, zulassungsfreien MA einzuschreiben - eigentlich nicht meine bevorzugte Option aber dafür sicher mit Bafög finanziert!
    Ich muss dazu sagen, dass der eigentlich gewünschte, zulassungsbeschränkte Master immer nur im WS angeboten wird und man mir daher, neben der Altersgrenze, auch nicht vorwerfen kann, ich hätte dann nicht konsekutiv studiert...
    Das Ganze habe ich vorgestern auch das zuständige Bafögamt gefragt, und bin jetzt in der angenehmen Situation, auf eine Entscheidung zu warten :/
    Ich danke Dir vielmals, falls du die Zeit findest dich mit diesem Chaos zu befassen und hoffe, dass es Dir gut geht!
  • Hey Stefan,

    das sollte kein Problem sein. wahrscheinlich musst du das aber wieder extra beantragen und begründen. Beachte, dass ein Fachwechsel im Master deinen anspruch beenden würde. also warte lieber auf dein Wunschstudium.
  • Hallo Luisa,

    ich weiß nicht so recht ob das ins Thema passt, aber ich finde sonst keine Antworten.

    Mein Studium habe ich mit 28 angefangen und werde demnächst 30. Kann ich dann elternunabhängiges Bafög bekommen? Mein Satz ist derzeit nicht sehr hoch und das wäre mir eine riesige Hilfe. Liebe Grüße
  • Hey Liha,

    nein. Beim Alter geht es nur um den Zeitpunkt des ersten Semesters. Wenn man irgendwann im Studium 30 wird, interessiert das niemanden mehr.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich blicke langsam nicht mehr durch...vielleicht kannst du etwas Licht in die Sache bringen :).

    Ich bin 33 (werde im Juli 34), ich habe eine dreijährige, kaufmännische Ausbildung gemacht (2007-2009) und danach (fast) durchgängig gearbeitet.

    Ich habe 2015 mein Fachabitur auf dem zweiten Bildungswege nachgeholt (BOS) und habe mich nun doch dazu entschlossen, "Soziale Arbeit" zu studieren.

    Kann ich noch irgendeine Art ABFÖG beantragen?
    Oder welche Schritte kann ich gehen, ohne gleich einen Bildungskredit aufnehmen zu müssen?

    Danke schonmal!

    Liebe Grüße,

    Sandra :)
  • Hallo Luisa, ich bin mittlerweile echt verzweifelt und denke langsam wirklich, dass ich einfach zu alt bin..
    Ich bin 38 Jahre alt, habe 2 Kinder (meine große Tochter ist 10 Tage nach meinem 30. Geburtstag geboren). Ich habe meine Ausbildung mit 16 gemacht, seitdem immer gearbeitet, unter anderem 11 Jahre bei Air Berlin, bis zur Pleite.. ich habe nun endlich meine Berufung gefunden und wünsche mir nichts sehnlicher als eine Ausbildung zur Erzieherin zu absolvieren (vollschulisch). Habe nun Probleme, da das Aufstiegs Bafög nicht durchgehen gezahlt wird und ich nicht weiß wie ich unseren Lebensunterhalt finanzieren kann. Ich bin für jeden Tip dankbar :) LG
  • Guten Tag, Luisa!
    Ich bin Andrej, ich bin 43 Jahre alt. Ich bin Ausländer mit dem Aufenthaltstitel. Ich bin der Ehemann der Tochter des Spätaussiedlers (sie ist Deutsche). Meine zwei Kinder sind auch Deutsche. Ich habe den ausländischen Diplom (ich bin Jurist von Beruf) und ich habe viel Erfarung (19 Jahren) in diesem Beruf (aber nur in dem Heimatland). Ich habe aus ZAB die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen bekommen: „Der ausländische Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss. Er ist vom Niveau her zwischen der Bachelor- und der Masterebene einzuordnen.“
    Jetzt habe ich nur B1 (Deutsch), aber möchte ich in der Uni studieren.
    Helfen Sie mir bitte verstehen. Ich habe „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz“ gelesen (besonders 10.3.4a und 7.2.22).
    Und ich habe zwei Fragen:
    Habe ich eine Möglichkeit die Unterstützung von BAföG bekommen?
    Kann ich die Unterstützung von BAföG bekommen, um der Jurist zu studieren? Oder kann ich einen anderen Beruf studieren (Zum Beispiel, Wirtschaftsinformatiker)?
  • Hey Andrej,

    tut mir leid, da kann ich dir nicht helfen. Ich bin keine Juristin und habe mit einem solchen Fall auch keine Erfahrung. Ich würde an deiner Stelle einfach einen Antrag auf Vorabentscheid stellen bevor ich mir darüber den Kopf zerbreche. Das kann man bei einer Ablehnung immernoch tun. Mit Vorabentscheid hat man ein Jahr Zeit für die Immatrikulation §46.5.1
  • Hallo,
    Ich bin 38 und werde in der BBS mit dem zweiten Jahr zum Sozialpädagogik Assistent im September anfangen. Danach möchte ich eine Ausbildung zum Erzieher (2 Jahre) machen. Ich bin verheiratet (zwei Kinder 9Jahre und 2Jahre). Ich komme aus Syrien und bin Englischlehrer von Beruf. Mein Studium in Syrien wurde hier in Deutschland leider nicht anerkannt, da das Studium in Syrien nur zwei Jahre dauerte.
    Ist es für mich möglich BAföG zu bekommen sobald meine Ausbildung zum Erzieher beginnt?
    Vielen Dank im Voraus
  • Hey Mousa,

    ich denke schon. Aber ich kann es nicht versprechen. Das hängt bei dir von mehreren Faktoren ab. Ich würde es sogar schon für die Ausbildung zum Sozialassistenten beantragen. Theoretisch ist beides förderfähig. Stell einfach einen Antrag auf Vorabentscheid. Das ist sicherer als das, das was ich hier sage. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo,
    Ich mache gerade mein Abitur über den 2. Bildungsweg nach, danach werde ich studieren. Habe mit 29 Jahren das Abi im 2. Bildungsweg begonnen und werde mit 32 Jahren studieren. Bekomme ich dann noch elternunabhängiges Bafög und was muss ich beachten?
    Grüße
  • Hey Sunny,

    entscheidend ist, dass du das Studium sobald wie möglich aufgenommen hast, wenn dazwischen dem Abi und deinem 30. Geburtstag hättest studieren können, steht dir kein BAföG zu. Ging das nicht, weil du eine Absage bekommen hast oder der nächstbeste Semsterstart einfach nach deinem Geburtstag war, gibt's elternunabhängiges Bafög. Das war's. Mehr gibt's da nicht zu beachten.
  • Hey Luisa,
    ich bin 32 und habe bereits eine Berufsausbildung und ein Bachelorstudiengang Maschinenbau im Fernstudium (ohne Abitur) absolviert und ein paar Jahre gearbeitet.
    Jetzt überlege ich noch einen Master Maschinenbau dranzuhängen. Würde ich dafür Bafög bekommen?
    LG
  • Hey Andreas,

    jao. Altergrenze für Master ist 35.
  • Hallo, ich bin 29 Jahre alt, werde im Dezember 30 und bin Mutter von zwei Kindern. 2014 und 2020 geboren. Ich möchte nächstes Jahr zum Wintersemester gerne ein Studium anfangen, wäre ich dann noch Bafögfähig? Vielen Dank schonmal für die Antwort!
  • Super, danke für die schnelle Antwort! Ich war aber auch nur vor der kleinen 2019 geborenen 450 € jobben und hab das Abi nachgeholt und seitdem nicht mehr arbeiten.
  • Hey Natascha,

    egal. bleibt trotzdem förderfähig. Die Begründung ist und bleibt die Kleine
  • Guten Tag,
    ich bin 35 Jahre alt und habe bereits eine schulische Ausbildung incl. Fachhochschulreife mittels Bafög abgeschlossen. Danach habe ich knapp zehn Jahre in meinem erlernten Beruf als Pressefotograf gearbeitet. Im Moment bin ich leider Arbeitslos und es mangelt auch seit geraumer Zeit an entsprechenden Jobangeboten. Mittlerweile hat sich auch meine gesundheitliche Situation verändert, sodass neben mangelnder Jobangebote auch meine Ausübung des erlernten Berufs in Frage gestellt ist (kann ärztlich Bescheinigt werden). Nun habe ich die Zusage für eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten. Sind die angeführten Argumente für die Genehmigung von Bafög in meinem Fall hilfreich und erfolgversprechend? Welche Tipps habt ihr und falls eine Ablehnung wahrscheinlich ist, welche Alternativen Finazierungsmöglichkeiten habe ich?
    Vielen herzlichen Dank und alles Gute
    Michael
  • Hey Michael,

    ich glaube nicht, dass das klappt, wenn die Erkrankung erst nach deinem 30. Geburtstag eingetreten ist. War sie schon vorher da, ist das das einzige argument, das zählt. Arbeitslosigkeit interessiert nicht. Für Umschulungen ist das Arbeitsamt zuständig, nicht BAföG. Letzteres gilt der Erstausbildung vor Abschluss des 30. Lebensjahres. Alternativen findest du hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/
  • Grüß dich Luisa,
    vielen Dank für deine Antwort. Die Krankheit besteht tatsächlich schon seit vor meinem 30. Geburtstag. Die Krankheitssymptomatik hat sich allerdings leider verschlechtert. Im Moment habe ich einen 30 prozentigen Grad der Behinderung (könnte evntl. erhöht werden). Wie stehen da Chancen?
    Vielen lieben Dank und Grüße
    Michael
  • Fürs Erste - vielen lieben Dank Luisa und alles Gute!
  • Hallo, ich bin jetzt 31 und möchte mein Abitur an einer berufsoberschule nachholen, dies würde 2 Jahre dauern. Anschließend möchte ich studieren.
    Bin ich Bafög berechtigt? Ich blicke bei den ganzen Bafög gesetzen nicht wirklich durch.
  • Hey Chris,

    Mit 31 bist du eigentlich schon zu alt für BAföG, jedenfalls für das Abi. Es sei denn, du hast die Zulassungsvoraussetzungen fürs Abi bisher nicht erfüllt. Dasselbe gilt fürs Studium. Nimmst du unmittelbar nach dem Abi ein Studium auf. Ist dein Alter kein Problem. alternativ kannst du das Abi auch überspringen und es mit einer Eignungsprüfung direkt ins Studium schaffen. Wenn das klappt, ist dein Alter auch egal.
  • Hi,
    Ich habe zwei Studiengänge angefangen und nicht beenden können, da ich begann unter Depressionen und einer Sozialphobie zu leiden. Ein Fernstudium wäre eine denkbar naheliegende Lösung. Unglücklicherweise beziehe ich jedoch ALG 2 und bin mit 30 Jahren nicht mehr BAföG-berechtigt. Ist das Ziel, zu studieren nun völlig unerreichbar? Ich hatte gehofft, über einen Bildungsgutschein zumindest ein Teilzeit-Fernstudium zu beginnen und weiter ALG2 beziehen zu können. Leider erscheint mir meine Vorstellung jetzt utopisch. Mein höchster Abschluss ist nur ein sehr gutes Abitur von 2010, welche Förder-Möglichkeiten könnte es für mich geben?
    Vielen Dank für jegliche Hilfe!
    Lulu
  • Hey Lulu,

    Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn du das vorhast, brauchst du nicht weiter über BAföG nachdenken. Dafür gibt's ja wie du selbst sagst ALG2.
  • Hallo Luisa,

    Ich bin 27 und habe 2 Kinder (6 und 1 Jahr alt). Ich habe vor nächstes Jahr 2021 eine 3jährige schulische Ausbildung zum Ergotherapeuten machen zu wollen. Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung (Betrieblich) und möchte mich umorientieren. Ich bin nicht verheiratet, lebe jedoch mit meinem Partner zusammen.
    1. Habe ich Anspruch auf BAföG und wenn ja welche Formulare gelten dann für mich und
    2. Muss mein Partner irgendwas angeben beim Bafög Antrag?
  • Hey Luisa,

    würdest du studieren wollen, wäre ich 100% sicher, dass du BAföG kein Problem ist. Allerdings gehts hier um zwei Berufsausbildungen ohne höheren Abschluss. Damit handelt es sich aus meiner Sicht um eine Zweitausbildung und ist somit nicht förderfähig. Sicherheitshalber würde ich den Antrag trotzdem stellen. Wird er abgelehnt, steht dir Wohngeld zu. Beim BaföG spielt dein Partner keine Rolle, beim Wohngeld schon. Lies am besten: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/ und https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-formulare/
  • Hallo ich werde in paar Wochen 27 möchte eine 2jährige schulische ausbildung in einer Akademie machen als sozialpädagogische assistentin bin nun seit 7jahren verheiratet habe 1kind und bin vom jobcenter. Ich sollte bafög beantragen nun frage ich mich aber ob ich von da Meine Miete bezahlt bekomme oder nicht denn das jobcenter zahlt wohl nicht mehr wenn ich diese ausbildung beginne. Habe sehr angst das es abgelehnt wird also das bafög und ich dann die ausbildung nicht beginnen kann
  • Hi ich grüße euch.
    Ich bin dies Jahr 30 geworden, und würde gerne ein duales Studium der sozialen Arbeit machen. Ich habe mich bereits mit einer privaten Hochschule in Verbindung gesetzt, die sagten mir ich sei Bafögberechtigt. Im Internet steht aber immer man muss vor 30 begonnen haben. Ich habe allerdings meine allgemeine Hochschulreife auf zweitem Bildungsweg erlangt (2017).
    Gilt in diesem Fall auch die 30 Grenze?
    Habe das Abitur 3 Jahre lang in vollzeit absolviert und auch vor vielen Jahren (2013) eine Ausbildung abgeschlossen aber nie darin gearbeitet.
    Ich wäre wirklich dankbar für Klarheit, denn die Bafög-Vergeber machen sich das meiner Meinung nach immer recht leicht und fragen nur: 30 ja oder nein und damit ist für die der fall abgeschlossen.

    Viele Grüße!
  • Hey Steven,

    die Altersgrenze gilt nicht, wenn das Studium unverzüglich nach Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Du müsstest also einen anderen Grund nachweisen können. Immerhin hättest du theoretisch schon vor 3 Jahren und damit vor deinem 30. Geburtstag anfangen können. Hättest du dein abi dieses Jahr gemacht, wäre dein Alter kein Thema.
  • Hallo, ich bin 32 und habe im letzten Jahr begonnen am Abendgymnasium mein Abitur nachzumachen. Ab dem 3. Halbjahr stünde mir theoretisch BAföG zu, leider wurde dieses aufgrund meines Alters abgelehnt. Coronabedingt wurde mir im September mein Teilzeitjob gekündigt. Aufgrunddessen bekomme ich gerade ein sehr geringes Arbeitslosengeld. Wohngeld kann ich wahrscheinlich auch nicht beantragen, da mein Lebensgefährte etwas über der Einkommensgrenze liegt. Ich gehe 5 Tage die Woche zwischen 17 und 22 Uhr zur Schule und kann nicht gleichzeitig Vollzeit berufstätig sein. Was kann ich tun?
  • Hey Tina,

    ehrlich gesagt, weiß ich das auch nicht. Wenn keiner der oben genannte Gründe auf dich zutrifft, würde ich auf jeden Fall Wohngeld beantragen, auch wenn das Gefühl etwas anderes sagt. Häufig irren sich die Leute und bekommen doch was. Ansonsten bleint nur ein Teilzeitjob, der aktuell sich schwer zu finde ist.
  • Hallo, ich bin Maria, 35 Jahre alt und studiere im 7. Semester Soziale Arbeit. Da ich im Praxissemster einen sehr geringen Verdienst habe, habe ich elternunabhängiges Bafög beantragt. Jetzt soll ich schriftlich erklären, warum ich das Studium nicht eher begonnen habe. Ich habe keine Kinder die ich betreuen musste. Habe ich da überhaupt eine ralistische Chance? Was wird da erwartet?
    Es handelt sich ja letzlich nur um die 6 Monate im Praxissemester...
    Danke
  • Hey Maria,

    entscheidend ist dein alter zum Zeitpunkt deines ersten Unitags. Warst du da schon 30 oder älter brauchst du einen triftigen Grund, um jetzt BAföG zu bekommen. Die Gründe sind oben alle aufgezählt. Erfüllst du keinen davon musst du dir etwas anderes einfallen lassen wie z.b. Wohngeld: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/
  • Hallo, ich bin 34 und mache derzeit die Ausbildung zum sozialassistenten im 2. Jahr und habe eine Ablehnung für das Schüler Bafög erhalten. Welche Alternativen gibt es dazu?
  • Hey Luisa,

    Da der Sozialassistent kein Aufstieg ist, wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Aufstiegs bafög hab. Das gelte erst ab dem Erzieher. Ich bin langsam ziemlich verwirrt und bekomme mal so eine, mal eine andere Antwort. Was stimmt denn nun für mich in Land Nds?
  • Hey Laura,

    in dem Fall würde ich auf die NBank hören. Die sollten das besser wissen als ich. Die Erzieherausbildung ist in jedem Land anders geregelt. In manchen braucht man den Sozialassistenten gar nicht., in anderen schon. Manche Erzieherausbildungen dauern deshalb 5 Jahre und andere nur 2. Das ist total bekloppt. Ich weiß. BAföG und AFBG gilt aber für alle Länder gleichermaßen.
  • Hallo, ich bin Michael.
    Ich würde gern eine Ausbildung zum Sozialassistent beginnen. Bin leider schon 33 und konnte bis jetzt, durch mein Borderline und Depressionen, keine Ausbildung anfangen. Wie sieht es in diesem Fall aus?
  • Liebe Luisa,

    ich bin 36 Jahre alt, bereits Uni Freiburg Alumni. Da ich Grundschullehrerin werden möchte, habe ich mich für ein "Zweitstudium" an HU entschieden. Es handelt sich dabei um ein weiterführendes Studium (einjähriges sehr intensives Zertifikatsstudium, baut auf mein B.A. auf) gefolgt von Q-Master. Laut BAföG habe ich absolut keine Ansprüche mehr, jedoch finde ich es altersdiskrimminierend. In meinem Erststudium habe ich kein BAföG bezogen. Nun ist dies technisch betrachtet kein Zweitstudium... Hast du da ein Tipp für mich, denn ohne Studienkredit bin ich ziehmlich ausgeliefet, da das Studium sehr viel Zeit im Anspruch nimmt.
    Lieben Dank&Gruß :)
  • Hey Delphine,

    die Altersgrenze zählt nicht, wenn die Zugangsvoraussetzunge erst nach dem 30. Geburtstag erreicht wurden und die zu fördernde Ausbildung unverzüglich aufgenommen wurde. Ist der Bachelor also Voraussetzung für das Zertifikat und das wiederum Voraussetzung für den Master und alles hintereinanderweg gemacht werden, sollte BAföG trotz Alter kein Problem sein.
  • Hallo, ich bin Ausländer und studiere ein Bachelorstudiengang an einer deutschen Universität. Ich bin 34 und habe mit 33 angefangen. Ich hab nach der Bafög an der Uni gefragt und habe ein sofortiges Nein gekriegt.
    Da ich Ausländer bin habe ich meine Hochschulreife nicht durch das Abitur erworben.
    Könnte ich dir Bafög beantragen?
    Danke
  • Hey Peter,

    wenn du nur zum Studium nach Deutschland gekommen bist: nein. Du brauchst hier Freizügigkeits- oder Daueraufenthaltsrecht, um BAföG zu erhalten, unabhängig vom Alter.
  • Hallo. Ich bin Nancy,habe 2 Kinder bin 33 Jahre alt und würde evtl nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen da ich mich beruflich um orientieren mag. Werde aber im Juni 2021 34 wie sieht es da mit finanzieller Unterstützung aus?
  • Hey Nancy,

    Das kommt auf die Art der Ausbildung an. Wenn deine Kinder beide vor deinem 30. Geburtstag geboren sind, könnte Schülerbafög in Frage kommen. Wenn du eine staatlich anerkannte zweijährige berufsqualifizierende Ausbildung machst (z.B. Erzieher), könnte Aufstiegsbafög passen. Das ist grundsätzlich altersunabhängig.
  • Hallo liebe Luisa,
    Ich bin ein irakischer Staatsbürger und werde im Novermber 35 Jahre alt. Ich habe Aufenthaltserlaubnis mit dem Hintergrund " nationales Abschiebungsverbot in Deutschland, neulich zum Wintersemester 2022 einen Antrag für Masterstudium gestellt und eine Zulassung bekommen. Meine Frage wäre, ob ich einen Anspruch auf Bafög habe ? leider habe ich hier auch kein Abitur dabei, aber Bachelor schon. Wäre das bitte beim Bafög- Antrag ein Problem? während das Ziel Masterstudium ist, nicht Bachelor.

    Dank für deine Hilfe
    Viele Grüsse
  • Hey Shahin,

    was den Aufenthaltstitel angeht, habe ich keine Ahnung. Das Alter ist aber definitiv kein Problem. Die liegt ab sofort bei 45 Jahren.

Was denkst du?