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BAföG Rückzahlung ~ Fristen, Höhe, Rabatte

BAföG Rückzahlung ~ Fristen, Höhe, Rabatte

Um die BAföG Rückzahlung machen viele Gerüchte und gefährliches Halbwissen die Runde. Nicht cool, wenn man bedenkt, dass es hier um eine Menge Geld geht. Um genau zu sein, sind es bis zu 10.010 €. Das raubt manch einem Studenten den Schlaf. Dem einen oder anderen macht dieses Unwissen so viel Stress, dass er oder sie den BAföG Antrag gar nicht erst stellt, obwohl die BAföG Voraussetzungen erfüllt werden. Wir machen damit heute Schluss, damit jeder das Recht in Anspruch nehmen kann, das ihm bzw. ihr zusteht.

bafög rückzahlung

Wer muss  wie viel BAföG zurückzahlen?

Schülerbafög

keine Rückzahlung erforderlich

StudentenBAföG

50 % der ausgezahlten Summe, maximal 10.010 Euro Rückzahlung in Raten von 390Euro pro Quartal beginnend fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Verschiebung des Rückzahlung bei geringem Einkommen ebenso wie Rabatt bei vorzeitiger Rückzahlung möglich. Schuldenfreiheit nach spätestens 20 Jahren unabhängig von der bis dato zurückgezahlten Summe.

Aufstiegsbafög

Zurückzuzahlen sind 50 % der geförderten Prüfungs- und Teilnahmegebühren. Das Darlehen ist  während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit  – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von 10 Jahren. Rabatte für Existenzgründer möglich.

Der restliche Artikel bezieht sich ausschließlich auf Studenten:

Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?

Die BAföG Rückzahlung beginnt standardmäßig fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit deines Erststudiums. Das wäre im Normalfall der Bachelor. Dabei ist irrelevant, ob du die Regelstudienzeit überschritten hast, das Studium vielleicht noch gar nicht abgeschlossen hast oder aktuell im Master bist​.

Etwa sechs Monate vor Beginn der BAföG Tilgung erhältst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt mit einer genauen Anleitung wie viel, wann, wohin zu überweisen ist. Du brauchst dich vorher um nichts kümmern. Es gibt keine Möglichkeit diesen Prozess zu beschleunigen. Warte einfach auf den Brief und teile dem Bundesverwaltungsamt jeden Umzug mit, damit die Post dich im entscheidenden Moment erreicht.

Wie viel muss zurückgezahlt werden?

BAföG besteht aus einem zinslosem Darlehen und einem staatlichen Zuschuss. Bei den meisten BAföG Empfängern teilen sich diese beiden Teile zu genau 50 % auf. Sprich, du musst genau die Hälfte deines BAföGs zurückzahlen.

Eine Ausnahme bilden hier Studierende mit Kind, deren Kinderbetreuungszuschlag sowie die BAföG Verlängerung vollständig als Zuschuss gewährt werden. Somit ist ihre Darlehensschuld genauso hoch wie bei Studierenden ohne Kind, obwohl sie unterm Strich etwas mehr und länger BAföG bekommen.

Bis einschließlich Sommersemester 2019 wurden BAföG Schulden bei 10.000 Euro gedeckelt. Wenn du im Laufe des Studiums den Darlehensanteil von 10.000 Euro überschritten hast, gilt alles darüber als Zuschuss. Alle, die ab Wintersemester 2019/20 BAföG erhalten haben, müssen maximal 10.010 € insgesamt zurückzahlen und sind spätestens nach 20 Jahren komplett schuldenfrei, auch wenn sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens nach dem Studium ihre BAföG Schulden gar nicht oder nur teilweise zurückgezahlt haben.

Leistungsabhängiger Teilerlass

Du hast dein Studium bis zum 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und gehörtest zu den besten 30 % deines Abschlussjahrgangs? Wenn du das auch noch innerhalb der Regelstudienzeit oder maximal 12 Monate später geschafft hast, belohnt dich das Amt mit einem Rabatt auf deine BAföG Darlehensschuld.

Folgende Rabatte gibt es für besondere Leistungen:

  • 25 %, wenn du innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen hast
  • 20 %, wenn du die Regelstudienzeit um bis zu 6 Monate überschritten hast
  • 15 %, wenn du innerhalb eines Jahres nach Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen hast

Der Teilerlass des Darlehens ist formlos innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.

Studiendauerabhängiger Teilerlass

Hast du dein Studium vor dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und das sogar noch mindestens 4 Monate vor Ende der Regelstudienzeit? Dann erhältst du auf Antrag 2560 Euro deines Darlehens erlassen. Liegt dein Abschluss nur 2 Monate vor dem Ende der Regelstudienzeit, erlässt dir das Amt immerhin noch 1025 € deiner Schuld.

Erhöht ein Masterstudium meine BAföG Schulden?

Nein. Bachelor und Master sind zwar streng genommen zwei einzelne Ausbildungsabschnitte, werden im BAföG aber auf ein gemeinsames Schuldenkonto gepackt. Erreichst du im Bachelor bereits die Schuldengrenze von 10.000 € bzw. 10.010 €, beeinflusst dein Masterstudium die Summe der Darlehensschuld nicht.

Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens

Übersicht Rabatte für vorzeitige BAföG Rückzahlung

auszulösende (Teil-)Schulden in Euro bis einschließlich Nachlass in Prozent
500
5
1.000
6
1.500
7
2.000
8
2.500
9
3.000
9,5
3.500
10,5
4.000
11,5
4.500
12
5.000
13
5.500
14
6.000
14,5
6.500
15,5
7.000
16
7.500
17
8.000
18
8.500
18,5
9.000
19,5
9.500
20
10.000
21
10.500
21,5


Zwischen der vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe und den Standardraten von 130 € monatlich, gibt es aber auch noch eine zwei weitere Option, die sich möglicherweise für dich lohnen könnten.

  • Du kannst auch ein Teilsumme vorzeitig ablösen und dann eben einen Nachlass auf diese Teilsumme erhalten. ​
  • Du beginnst mit der Tilgung und beantragst irgendwann während des Tilgungszeitraumes  einen Nachlass auf die zu dem Zeitpunkt noch nicht fällige Restschuld, um diese dann vorzeitig abzulösen. Löst du einen Teilbetrag von mindestens 500 € ab, nachdem du bereits mit der regulären Rückzahlung begonnen hast, wird der Betrag auf den Gesamtrückzahlungsbetrag von 10.010 Euro (§17 Abs.2 S. 1 BAföG) angerechnet.

Seit Beginn des Sommersemesters 2020 gilt für alle, die bei 10.010 Euro BAföG-Schulden gedeckelt werden, 21 % Rabatt, wenn sie die 10.010 Euro auf einen Schlag zurückzahlen. Somit zahlt man im Idealfall nur 7.900 Euro zurück, auch wenn man eigentlich 56.040 Euro BAföG (Höchstsatz im Bachelor und Master zusammen) erhalten hat. So einen guten Deal kriegst du nie wieder!!!

Wie hoch sind die Raten?

Die BAföG Rückzahlung erfolgt quartalsmäßig in Raten von je 390 Euro. Du musst also 130 € monatlich für die Rückzahlung bei Seite legen. Im Falle der BAföG Schuldengrenze von 10.010 Euro bist du also 77 Monate bzw. 6,5 Jahre damit beschäftigt dein BAföG zurückzuzahlen.

Das ist vielleicht nervig, aber wenn du bedenkst, dass du mindestens genauso viel nochmal on Top geschenkt bekommen hast, klingt das doch gleich viel entspannter.

Was ist, wenn ich mir die BAföG Rückzahlung nicht leisten kann?

Solltest du während der Rückzahlungsphase noch im Studium, arbeitslos oder in Elternzeit sein oder einfach geringes Einkommen haben, kannst du einen Antrag auf Freistellung stellen. Damit verschiebt sich der Tilgungsbeginn für dich. Mit der BAföG-Reform 2022 wurde eine bedingungslose Schuldenfreiheit nach 20 Jahren beschlossen, auch wenn du bis dato nichts oder nur wenig zurückzahlen konntest.

Dafür muss dein Einkommen folgende BAföG Freibeträge +42 Euro unterschreiten:

jährlicher Freibetrag Höhe in €
für dich 19.200
für Ehegatten ohne Einkommen + 9.600
für Kinder ohne Einkommen + 8.670



Sollte dein monatliches Einkommen weniger als 42 € über dem Freibetrag liegen, kann auf Antrag die Rückzahlung bis zu 20 Jahren auf Eis gelegt werden. Das musst du jedoch jedes Jahr mit dem dann aktuellen Einkommensnachweis beantragen. Danach wärst du komplett schuldenfrei.

Wer also in den ersten 5 Jahren nach dem Studium heiratet und zwei Kinder kriegt, braucht so lange kein BAföG zurückzuzahlen bis er oder sie bereinigte (entspricht ungefähr netto) 46.140 Euro jährlich verdient.

Freibeträge für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder gelten abzüglich ihres eigenen Einkommens. Dein Freibetrag steigt also nicht automatisch mit der Existenz deiner Familie, sondern nur, wenn sie finanziell abhängig von dir ist. Ansonsten gilt für dich derselbe Freibetrag wie für Singles.

Alleinerziehende bekommen für Kinder unter 16 Jahren bis zu 175 Euro ein Kind, für jedes weitere Kind kommen je 85 Euro dazu.

Auch Behinderungen, abhängig  vom Schweregrad, mit zusätzlichen Freibetrag berücksichtigt:

  • 20% =  384 Euro,
  • 30% =  620 Euro,
  • 40% =  860 Euro,
  • 50% = 1.140 Euro,
  • 60% = 1.440 Euro,
  • 70% =  1.780 Euro,
  • 80% =  2.120 Euro,
  • 90% =  2.460 Euro,
  • 100% = 2 840 Euro.

Die Rückzahlungspflicht ist unabhängig vom Einkommen des Partners oder Partnerin. Dein eigenes Vermögen wird ab 15.000 Euro bzw. 45.000 Euro (für Ü30 jährige) aufwärts angerechnet. Für Kinder und Ehegatten werden jeweils weitere 2.300 Euro vom Vermögen freigestellt.

Private Belastungen wie z.B. Miete, Kreditrückzahlungen, Finanzierung eines Eigenheims etc. sind für das Amt kein Grund, dich von der BAföG Rückzahlung freizustellen oder deine Freibeträge zu erhöhen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

104 Kommentare

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  • Hey danke für den Beitrag ich hätte da eine Frage und hoffe hier eine Antwort zu erhalten. Ich habe kürzlich meinen Bachelor absolviert und spiele mit dem Gedanken direkt den Master anzuhängen. Ich befinde mich aktuell in der 10.010€ Grenze. Wie verhält es sich wenn man den Master mit der Bafög Förderung beginnt und den Master aber nicht absolviert oder nach 2 Semestern beispielsweise abbricht. Müsste ich dann den im Master erhaltenen Betrag vollständig zurückzahlen oder bleibt es bei der 10.010€ Grenze aus dem Bachelor ?
  • Hallo Luisa,

    ersteinmal danke für die hilfreichen Infos!
    Ich wollte fragen, ob die corona monate bzw. Jahre auch miteinberechnet werden für die Schulden.
    Außerdem wollte ich auch wissen, ob ich auch den maximalen Rabatt bekomme wenn ich theoretisch aufgrund von corona nicht in Regelstudienzeit abgeschlossen habe. Es wurde ja gesagt dass die Corona Semester vom eigentlichen Fachsemester abgezogen werden.
    Hast du evtl. Antworten zu meinen zwei fragen?

    Liebe Grüße und lieben Dank schon einmal!
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  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich momentan in der monatlichen Rückzahlungsphase. Ich beginne demnächst ein kostenpflichtiges weiterbildendes Masterstudium neben der Vollzeitstelle an. Ist das ein Grund um die Rückzahlung pausieren zu können?

    Viele Grüße,
    Viktoria
  • Hey Viktoria,

    die Rückzahlung ist abhängig von deinen Einnahmen, nicht von den Ausgaben. Dein Freibetrag hängt von Faktoren wie deinem Familienstand, Kindern und einer bestehenden Behinderung ab. Alleistehenden gesunden Schuldnern ohne Kinder sind ab 1647 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zur Rückzahlung verpflichtet.
  • Hallo,
    ich habe im Nov. 2019 einen Bescheid über einen Förderungsbetrag von 3177,00 Euro bekommen (für den Zeitraum 07/18-03/19, danach war die Förderungshöchstdauer erreicht), unter Vorbehalt, da sich das Einkommen meines Vaters noch nicht abschließend feststellen ließ. Im Nov. 2021 bekam ich den Feststellungsbescheid zur Darlehensschuld über 13743,50. Die Rückzahlung in einer Summe von 7900,00 leistete ich fristgerecht im Juni 2022. Nun bekam ich gestern ein Schreiben mit einer Rückforderung von 2340,00 Euro, da das Gehalt meines Vaters von 2018 abschließend berechnet wurde. Geht das, nach drei Jahren noch? Meine Schulden habe ich ja in einer Summe zurück gezahlt und da ich über 10.000 Euro Darlehen war, dürfte das doch keine Rolle mehr spielen oder? Zudem habe ich finanziell gar nicht die Möglichkeit diese Rückzahlung von 2340 Euro innerhalb eines Monats zurückzuzahlen, da ich mich aktuell noch im Studium befinde, das Geld aus 2018 ist natürlich aufgrund der aktuell überall steigenden Kosten nicht mehr verfügbar. Was kann ich tun?Vielen Dank und viele Grüße Ralf
  • Hey Ralf,

    Ich kann das hier nicht mal eben so nebenbei beurteilen. Dafür kenne ich mich damit nicht gut genug aus. Hier findest du juristische Experten für fast alles und so eine Frage kostet da auch nichts: https://tidd.ly/3UqNtF4
  • Ich habe von 2016 - 2018 studiert und dieses auch erfolgreich abgeschlossen. Ich habe nun vom Verwaltungsamt den Bescheid erhalten, in dem festgelegt ist, dass ich bei einem Darlehensbetrag von 9400€ nach Tabelle einen Rabatt von 20% erhalte, wenn ich sofort zurück zahle. Nun die Frage, müsste ich nicht nach der alten Tabelle den Rabatt erhalten (25%), da ich zum Zeitpunkt der Aufnahme und Beendigung des Studiums die Bedingungen eingegangen bin? Die Änderung hat ja erst nach Ende meines Studiums stattgefunden. Hat man hier mit einem Antrag oder Brief beim Amt Erfolg?
  • Hey Dominik,

    Seit August zählen für alle dieselben Rückzahlungsbedingungen. Auch rückwirkend.
  • Hey Luisa, ich habe von 2014 bis 2016 Bafög erhalten. Insgesamt eine Summe von 4827,00 € (ca. 134,00€ pro Monat). Im Mai 2016, habe ich bereits eine Aufforderung erhalten 1619,00 € zurückzuzahlen und dies auch gemacht. Nun soll ich weitere 1691,50€ zurückzahlen. Ist das korrekt? Die Gesamtsumme meiner Förderung beträgt ja 4827,00€, 50% davon wären 2413,50€ - die 1619,00€, welche ich bereits 2016 zurückgezahlt habe, ergibt das 794,50€. Ich verstehe nicht, warum ich mehr als 50% der Förderungssumme zurückzahlen soll. kannst du mir weiterhelfen?
  • Hallo, ich habe nach der alten Regelung Bafög erhalten und dem Anpassungsanzrah nach der neuen Regelung (gedeckelt auf 20 Jahre) und bewilligt bekommen. Weiterhin habe ich 2005-2006 eine Bildungskredit beantragt und bewilligt bekommen um das Studium abzuschließen.
    2016 hatte ich einen Antrag auf Stundung gestellt und erst 2022 (!) eine Antwort erhalten. Die Frage ist, ob und wenn ja wie es möglich ist, dass dieser Bildungskredit mit in die Neuregelung aufgenommen wird? Sind 5000 eur ….

    Danke!
  • Der Bildungskredit wird mittlerweile von der BvA als Garantiebetrag zurückgefordert. Ich habe kein Einkommem über der freigrenze. Weder für den normalen Bafög Betrag (hier wurde im Bescheid noch immer die ursprüngliche Höhe von 16000 eur dafür aber zeitlich begrenzt auf nur noch 20 statt 30 Jahre ausgewiesen) ich dachte es sind immer nur 10.000 eur in 20 Jahren?
  • Hey Tanja,

    ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Meinst du mit Bildungskredit Studienabschlushilfe? Hast du nicht längst einen Rückzahlungsbescheid bekommen? Da steht sowas doch drauf.
  • Hey Tanja,

    es waren 10.000 für bestimmte Zeiträume. Die automatische rückwirkende Regelung für alle Absolventen und Absolventinnen gilt erst seit August 2022.
  • Hallo,

    ich hätte eine Frage und zwar. Wenn ich während meines Bachelor Bafög bezogen habe und dann nach dem Abschluss direkt alles auf einmal bezahlt habe alsodie 21% weniger ( 7900€ ) und dann 2-3 Jahre gearbeitet habe. und dann nacher mit meinem Master angefangen habe und wieder Bafög bezogen habe.

    Muss ich in diesem Fall das erhaltende Bafög während meines Masters wieder zurückzahle ? :)


    Liebe Grüße und vielen lieben Dank!
  • Hey Max,

    ich glaube nicht, dass du jetzt nochmal etwas zahlen müsstest, wenn du die 10.010 Euro schon überschritten und bereits (mit Rabatt zurückgezahlt hast. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ruf das Bundesverwaltungsamt an. Die sind für die Rückzahlung zuständig.
  • Hallo Luisa,

    wenn ich 2014 mit dem Bachelor begonnen habe und diesen 2021 beendet und seit dem im darauf aufbauenden Master studiere (Lehramt), ist es dann richtig dass nicht nur das Bafög für den Bachelor sondern auch das im Herbst 2021 drei Monate gezahlte Bafög für den Master bereits zurückgefordert werden kann? Wird jetzt im ganzen Master Bafög ausgezahlt und parallel zurückgefordert? Telefonisch erreich ich leider niemanden bei der BVA.
  • Hey Julia,

    die Rückzahlungsforderung kommt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit deines Bachelors. Egal, was du da gerade machst. Wenn du da zufällig gerade studierst und entsprechend wenig Geld hast, kannst du online eine Verschiebung der Rückzahlung beantragen. Das ist ganz einfach. Bachelor und Master werden bei der Rückzahlung zusammengezählt. Du zahlst also im Prinzip alles zusammen ab und es werden keinesfalls mehr 10.010 Euro in Summe.
  • Hallo Lisa,
    ich habe von 2012-2016 meinen BA gemacht und auch Bafög bekommen. Ich musste im April 2021 das Bafög zurückzahlen, das habe ich auf einen Schlag gemacht (Darlehen ~2600€ : Rabatt ca. 300€).
    Seit September 2021 studiere ich im Master und bekomme Bafög für die 3 Semester.

    Wie ist das bei der Rückzahlung auf einen Schlag nach dem Master? Werden BA Darlehen und MA Darlehen zusammengerechnet und darauf ein Rabatt Vorschlag gemacht, obwohl für den BA schon zurückgezahlt wurde? Oder nur für die Summe das Masters?

    Ich frage, weil ich mit Teilrabatten schlechter dastehen würde (Ba 2600€ und Master 8500€), als wenn ich den Rabatt auf die Gesamtsumme von BA und MA (11100€) bekäme.

    Lieben Dank!
  • Hey Caro,

    ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Am besten fragst du das mal das Bundesverwaltungsamt. Die Kontaktdaten müsstest du auf deren Briefen finden, die du von ihnen schon bekommen hast.
  • Hallo Luisa,
    ich habe von November 2011 bis 2017 einen Psychologie-Bachelor und anschließend einen Wirtschaftspsychologie-Master absolviert und habe beide Male Bafög erhalten (ich habe bereits alles wieder zurückgezahlt). Jetzt würde ich gerne noch einen Master in Psychologie machen, da mich mein früherer Traum, Psychotherapeut zu werden, wieder eingeholt hat und ich dafür den Psychologie-Master als Voraussetzung brauche. Durch Recherchen habe ich bereits herausgefunden, dass ich Bafög in Form eines zinsfreien Volldarlehens erhalten könnte, da die Altersgrenze auf 45 angehoben wurde (ich bin aktuell 40 Jahre alt). Würde ich von dem zinsfreien Volldarlehen, aufgrund der Deckelung, maximal 10.000€ zurückzahlen müssen oder doch die volle Darlehenssumme, da es ein Zweitsstudium ist?

    Vielen Dank lieben Dank und herzliche Grüße
    Jens
  • Hey Jens,

    wo hast du das denn gelesen? Das ist mir so in der Art nämlich nicht bekannt. Aus meiner Sicht ist BAföG vollständig ausgeschlossen. Ein zinsfreies Darlehen gibt es nach einem zweiten Fachwechsel oder als Studienabschlusshilfe. Keins davon trifft auf dich zu. Nach dem Masterabschluss gibt es kein BAföG mehr.
  • Hallo Luisa,

    ich habe im letzten WS meinen Bachelor abgeschlossen und das auch mit Erhalt der letzten Note an das Amt für Ausbildungsförderung gemeldet. Daraufhin wurde ich gebeten, mein Abschlusszeugnis einzureichen, was ich nach Erhalt auch getan habe.
    Nun kriege ich inzwischen immer noch weiter Bafög gezahlt und erreiche meine Sachbearbeiterin nicht. (Sie hatte auch auf den Erhalt des Zeugnisses nicht geantwortet). Ich habe Angst, dass ich dann für diesen BWZ noch alles Bafög nach Erlangung des Bachelors zurückzahlen muss. Muss ich nun irgendetwas tun? Ich habe ja zeitnah alle Informationen immer ans Amt weiter gegeben.
  • Hey Filip,

    hast du das schriftlich gemacht? Dann kannst du beweisen, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist. Das Geld, dass du nach deinem Abschluss bekommst, wirst du zurückzahlen müssen, auch wenn es nicht deine Schuld ist. Gib's einfach nicht aus, dann wird die Rückzahlung kein Problem.
  • Hallo, ich habe eine Frage :)
    Ich habe den Bachelor und Master in Regelstudienzeit beendet (bedenkt man die Verlängerung durch Corona). Ich möchte meine Bafög-Schulden direkt abbezahlen. Mit wie viel Prozent "Rabatt" kann ich rechnen? LG Adelina
  • Hey Adelina,

    das kommt auf die Höhe der Schulden an. Schau mal in die Tabelle oben ;)
  • Hallo,
    Ich habe für sechs Semester Zahnmedizin studiert und dann auf Humanmedizin gewechselt. Laut der vier Null Semester, die wir wegen der corona-pandämie bekommen haben, habe ich meinen Studiengang nach dem zweiten Semester gewechselt, was völlig in Ordnung für Bafög sein sollte, aber mein Ansprechpartnern benötigt trotzdem eine Begründung dafür, warum ich meinen Studiengang gewechselt habe.
    Deswegen brauche ich von Ihnen den Text des Gesetzes bzw. einen Link, der nachweist, dass wir viel null Semester hatten und die Begründung gar nicht benötigt werden müsste.
    Auf Ihre positive Rückmeldung würde ich mich freuen.
    LG
  • Hallo Luisa,

    Ich studiere Bachelor im vorletzten Semester. Bis wurde die Bafögförderungsdauer um drei Semester verlängert. Ich würde gerne nach dem Abschluss zwei Jahre arbeiten und danach mit Masterstudium anfangen. Die Frage ist, muss ich nach dem Masterstudium nur 10.000 € zurückzahlen oder muss ich dann separat für jedes Studium zahlen?

    Lg.

    Anas
  • Hey Anas,

    Bachelor und Master zählen zusammen. Es werden also nicht mehr als 10.010 Euro :)
  • Hii ,
    Ich wollte mal fragen ob es eine Erhöhung vom Bafögsleistung gibt oder nicht wegen der Heutigen Situationen ist alles teuer geworden, haben Sie vielleicht eine Information darüber?
    Lg
  • Hallo Luisa,
    ich bin ca. 5 Jahre über meine Regelstudienzeit, Anfang 2023 fertig mit dem Studium. Ich muss ca. 8000,- zurückzahlen. Wie viel würde mir erlassen werden, wenn ich dann die komplette Summe auf einmal bezahle? Wären das dann die 18% aus der Tabelle?
  • Hey Justin,

    Kommt drauf an, seit wann du BAföG beziehst. Bei der letzten Änderung musste man selbst mitteilen, ob man die neuen Regelungen anwenden will ider bei dern alten bleibt.Ist also möglich, dass dein Rabatt von dieser Liste leicht abweicht. Du bekommst aber ohnehin bald Post vom Bundesverwaltungsamt, in dem das persönlich für dich draufsteht. Da findest du auch die Fristen für vorzeitige und reguläre Zahlung sowie Stundung.
  • Hallo,
    ich habe für sechs Semester Zahnmedizin studiert, und dieses Semester habe ich auf Humanmedizin gewechselt. Meine Frage ist, würde das Bafög mich weiter finanzieren? Denn wir hatten vier null Semester wegen der Corona Pandemie.
    Auf Ihre schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen.
    LG
  • Hey Wael,

    ja, hättest du. Deine Semester wurden offiziell nach dem ws 19/20 nicht mehr weitergezählt. Wenn du da noch nicht im 3. Fachsemester warst, brauchst deinen Wechsel nichtmal begründen.
  • Hallo,
    ich habe im Dezember 2021 einen Brief vom Bundesverwaltungsamt erhalten, dass ich mein BAföG zurückzahlen soll. Der Rückzahlungsbeginn ist auf den 30.04.2022 festgesetzt und wenn ich alles auf einmal zahle, dann bis zum 30.06.2022. Darf ich jetzt noch einen Antrag auf Freistellung (Verschiebung) stellen? Oder musste ich das innerhalb eines Monats nach Erhalt des Briefes machen?
    Und wenn ich freigestellt bin, erleide ich dann dadurch einen Nachteil, also muss ich etwas mehr zahlen / mit Zinsen rechnen.
    LG
  • Hey Serife,

    das steht alles auf dem bescheid. Es gibt im BaföG keine Zinsen. Du wirst nie mehr als 50% des erhaltenen BAföGs zurückzahlen müssen und soweit ich weiß, kannst du die Freistellung noch beantragen, aber das steht wie gesagt im Brief.
  • Hallo!
    Ich habe von 1991 bis 1993 für mein Eststudium Bafög bekommen und habe dann 1993 mein Studienfach gewechselt und somit ab da kein Bafög mehr bewilligt bekommen. Ich habe eine Restschuld von 3700,- EUR. Bis jetzt habe ich mich immer von der Rückzahlung jährlich freistellen lassen.
    Ich hatte 2020 formlos einen Antrag auf Kooperationserlass gestellt, aber nie eine Antwort erhalten. Anscheinend ist das verloren gegangen. Wie sehen meine Chancen auf Erlass nun aus und, wenn kein Erlass, bis wann sind die Schulden fällig? Wie lange kann ich mich noch freistellen lassen?
    Meine Einkommenssituation ist nach wie vor prekär. Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Heiko,

    soweit ich weiß, ist nach aktueller Gesetzeslage keine zeitliche Obergrenze für den Aufschub vorgesehen und die Restschulden werden nach 20 Jahren komplett erlassen. Allerdings musste man die Anwendung dieser Regeln damals beantragen. Jetzt steht die nächste Gesetzesänderung an, weshalb ich dir deine Frage im Moment nicht genau beantworten kann.. Wann und wie viel Geld fällig ist, teilt dir das Bundesverwaltungsamt schriftlich mit. Notfalls kannst du auch nochmal explizit nachfragen.
  • Sehr geehrte Luisa,

    eigentlich möchte ich fragen, wie viele Semester (null Semester) hat das Bafög an der Uni TU Dortmund verlängert hat , weil ich gehört habe, dass die Regelstudienzeit auf vier Semester erhöht wurde.
    Außerdem würde ich wissen, ob man für diese null Semester zurückzahlen muss oder nicht.
    Auf eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Mit besten Grüßen
  • Hey Wael,

    stimmt, es gibt mittlerweile fast überall (inkl. NRW) 4 Nullsemester, wenn man vor Corona mit dem Studium begonnen hat. Wer irgendwann zwischen SS 2020 und WS 21/22 begonnen hat, beommt entsprechend weniger Zusatzsemester an die normale Regelstudienzeit angehängt. Das ändert nichts an der Rückzahlung. Alles, was innerhalb der Regelstudienzeit gezahlt wurde muss zu 50 % bzw. maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Mit Verlängerung der Regelstudienzeit verschiebt sich auch die Rückzahlung. Die beginnt nämlich immer 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.
  • Das BAföG ist sehr verwirrend, Sodas ich die Kommentare von Luisa gut finde. Hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten entsteht der Eindruck das das Bafög Amt Rechtssicherheit nicht vermitteln kann. Fragen werden meist mit Textbausteinen beantwortet. Da Bafög eine Sozialleistungen ist, muss m. E. eine Beratungspflicht gesetzlich so festgelegt sein, das jeder Anspruchssteller persönliche Vorsprache vor Ort nutzen kann.Amtshilfe der Bafögämter untereinander. Vertretungen durch Rechtsanwälte sollte vermieden werden, da viele die Rückforderungen nicht leisten können und Prozeßkostenhilfe dem Steuerzahler auferlegt werden.
  • Hallo, ich studiere Master und habe Bafög für 3 Semester gekriegt und danch habe ich Bafög als Studienabschlusshilfe für 2 Semester wegen Coronapandemie gekriegt. Meine Frage : muss ich Bafög nur bis 10000 zurückuahlen? oder die Studienabschlusshilfe gilt nicht in diesem Fall als normal Bafög?
  • Hey Mohamed,

    Studienabschlusshilfe ist kein normales BAföG. Das wird unabhängig davon komplett zurückgezahlt. Der Rest davor ist bei 10010 Euro gedeckelt und kann auf maximal 7900 Euro bei sofortiger Rückzahlung gedrückt werden.
  • Moin erst mal,
    ich habe von Januar 1976 bis März 1988 BAföG erhalten
    Wegen zu geringem Einkommen bin ich bis heute von der
    Rückzahlung befreit worden. Zuletzt bis 31.12.1922.
    In dem Schreiben steht das eine weitere Freistellung nach
    diesem Zeitraum nicht mehr möglich ist.
    Fälligkeit also am 31.03 2023.
    Meine Frage daher:
    Endet die Forderung nicht nach 20 bis 30 Jahren?
    Nach meiner Meinung erlischt die Forderung spätestens
    im Juli 1922.
    Was ist richtig? Ich werde jetzt 73 Jahre alt und bin ein
    wenig überfordert mit den §.
    Vielen Dank erst mal für ihre Hilfe
    Grüße
    Joachim
    mehr möglich ist.
  • Hey Joachim,

    die aktuelle Regelung werden alle Schulden nach 20 Jahren gestrichen. Allerdings, musste man das bei der Einführung der Gesetzesänderung vor 2 Jahren beantragen, dass sie auf einen selbst angewendet wird. Hat man das nicht gemacht, gelten die Regeln von 1976 als du mit dem BAföG begonnen hast. Bei den Rückzahlungen hat sich in den letzten Jahren sehr viel geändert. Das war früher so komplex, dass ixg selbst kaum durchgestiegen bin.
  • Hallo,
    ich hätte eine Frage zur Tilgung:

    Meine Schwester hat die direkte Tilgungsrate von 10.000€ also in dem Fall von 7.900€ für mich übernommen.
    Das heißt ich habe bereits die Tilgungrate direkt und auf einen Schlag bezahlt.
    Ich studiere gerade noch bis März 2022 in meinem Masterstudium.

    Mein Bachelorstudium habe ich 2016 beendet und meinen Master habe ich 2019 begonnen.

    In dem erhlatenen Tilgungsbescheid stehen aber die Kalenderjahre 2013,2014,2015,2016 und 2019 drin. Die Jahre 2020 und 2021 noch nicht.
    Ich habe telefonische über eine Bestätigung der Tilgung nachgefragt und dabei wurde mir mitgetilt, dass:
    Ich trotz bereits bezahlter Tilgung meines Dahrlehens für die Kalenderjahre von 2020-März 2022 nachzahlungen für mein Masterstudium von mindestens 2100€ leisten müsse, da ja der mindestbetrag 10.000€ betrüge. Es wäre für mich also unmöglich den Rabatt von 2100€ zu erhalten.

    Falls ich noch einen Bescheid erhalte, kann ich dagegen dann Widerspruch einlegen?
  • Hey Chantal,

    Die 10.000 beziehen sich auf den kompletten BAföG Bezug. Dabei zählen Bachelor und Master zusammen als ein Studium. Ich bin mir nicht 100% sicher, ob das auch gilt, wenn zwischen Bachelor und Master liegen. Wenn aber 2019 (Beginn des Masters) mit einkalkuliert wurde ist mir nicht klar, warum 20 bis 22 unabhängig davon sein sollen. Ich würde dem Bescheid, sollte er denn so kommen, erstmal widersprechen und das nochmal von Amtswegen nachprüfen lassen.
  • Hallo,
    ich habe mein Studium Ende 2017 abgeschlossen und damals gesehen bei einer vollständigen und sofortigen Rückzahlung sind bei 10.000€ Rückzahlung ein Erlass von 28,5% möglich. Dies hatte sich meiner Erinnerung nach im April 2019 auf die bekannten 21% verringert, dafür war aber der Bafög-Satz höher (den ich ja nicht bekommen habe). In meinem kürzlich erhaltenen Bescheid steht das ich einen maximalen Erlass von 21% erhalte. Ist das so richtig? Oder lohnt es sich beim Bafög Amt nachzufragen?
    Danke imVoraus für eine Antwort.
    Gruß Martín
  • Hey Martin,

    21% sind vollkommen korrekt. Die Konditionen gelten nicht für den Zeitraum, in dem man BAföG bezogen hat, sondern für den Zeitpunkt der Rückzahlung.
  • Wie viel bezahlt man wenn den Betrag einmal zurückzahlen möchte ??
  • Hey Wael,

    wen du alles komplett auf einen schlag zusrückzahlst sind es maximal 7.900 Euro. Wenn du mit allem drum und dran weniger als 20.000 Euro BAföG bekommen hast, ist es weniger. Dir werden 21% deiner Schulden erlassen. Da man nicht mehr als 10.010 Euro Schulden machen kann, kommt man auf maximal 7900.
  • Hallo,

    bei der vorzeitigen Rückzahlung zieht man den genannten Nachlass im Feststellungsbescheid ab und überweist es oder muss man komplett zahlen und das Bundesverwaltungsamt überweist den Nachlass zurück auf mein Bankkonto?

    Muss mann bestätigen bzw. einen Antrag stellen, obwohl man den Brief bekommen hat auf vorzeitige Rückzahlung?

    LG
    Peter
  • Hey Peter,

    In dem Brief steht alles drin. Da wird dir vorgerechnet, wann du wie viel überweisen sollst, auch für den Fall, dass du den Rabatt nutzen willst. Du musst dafür nichts extra beantragen, nur den Betrag der da draufsteht bis zum vorgeschrieben Datum überweisen. Machst du das nicht, wird es eine Ratenzahlung, wobei da ebenfalls steht wann du wie viel überweisen sollst.
  • Hi,

    ich zahle seit mehreren Jahren bereits Bafög zurück. Seit Anfang Mai beziehe ich Krankengeld (weniger als 1200 €). Ich kann kaum meine Rechnungen bezahlen und habe nichts für mich zum Leben. Welche Möglichkeit habe ich die monatlichen Raten erstmal auszusetzen?
  • Hallo Luisa!

    Meine Förderungshöchstdauer ist Ende 2022 vorbei. Ich bin bis dahin noch nicht mit meinem Studium fertig. Ich hatte aufgrund von Kindererziehung 2 Urlaubssemster. Kann ich meine Förderungshöchstdauer verlängern lassen?

    Danke
  • Hallo liebes Team?

    Ich bin fertig mit dem Studium.
    Seit dem letzten Jahr muss ich Bafög zurück bezahlen leider kann ich das nicht nicht weil ich ein zu geringes Einkommen habe. Deswegen habe ich eine Stundung beantragt diese wurde mir auch gewährt für das übliche eine Jahr so weit so gut. Die Frist für die Verlängerung war am 25. Februar 2021 leider habe ich die Fristverlängerung verpasst was kann ich am besten tun damit es doch akzeptiert wird und ich die Stundung wieder verlängern kann.
  • Hey Kai,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung. Setz dich mit dem Bundesverwaltungsamt in Verbindung. Die sind dafür zuständig.
  • Hallo,

    ich habe einen Rückzahlungsbescheid im 30. Oktober 2020 erhalten. Leider ist mir heute erst aufgefallen, dass das Kalenderjahr 2020 nicht aufgeführt war, sodass ich befürchte für das Kalenderjahr 2020 einen Zustazbescheid erhalte. Ich wollte im Juni die Einmalzahlung in höhe von 7900 Euro nutzen. Ich befürchte einen Zusatzbescheid für 2020 und damit eine erhöhte Rückzahlung. Ich brauche dringend Hilfe, was kann ich noch machen um den Zusatzbescheid zu vermeiden? Die Frist für den Einspruch ist leider ja am 30.11.2020 verstrichen. Ich weiß ehrlich nicht weiter. Aktuell bin ich noch Student und bin als Werkstudent tätig. Mein Arbeitsvertrag endet Ende Juli. Gibt es noch Hoffnung für mich? Ich danke für jede Hilfe!
  • Hey Ermel,

    Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Mehr als 10.000 € Schulden können es nicht werden auch nicht ob mehrere Bescheide verteilt die Gesamtschuld bald über maximal 10.000 € sprich wenn du es auf einen Schlag zurück zahlt 7900. Es müsste also eigentlich völlig egal sein ob du jetzt Bescheid kommt oder nicht und wenn du jetzt noch als Werkstudent arbeitest und kein Einkommen hast jedenfalls kein hohes kannst du auch deine Bezahlung grundsätzlich verschieden lassen. Ich glaube also nicht dass es da irgendwas zu befürchten gibt. Aber wenn ich 100 % prozentig sicher da haben willst musst du unbedingt das Bundesverwaltungsamt fragen nicht mich. Die stellen die Rückzahlungsbescheide aus.
  • Hallo, ich habe eine Rückfrage zur Rückzahlung von BAFöG. Ich habe mein erstes Staatsexamen 2005 absolviert und 2007 den Rückzahlungsbescheid über 16.651,47 EUR erhalten. Fristgerecht habe ich die Umstellung des Wahlrechts auf 20 Jährige Rückzahlung, statt wie bislang 30 jährige beantragt und es wurde auch bewilligt. Da ich ein derart kleines Einkommen habe bin ich nach wie vor von den Rückzahlungen freigestellt. Ich habe außerdem 2 Kinder und werde wohl nicht bis zum im Bescheid ausgewiesenen Rückzahlungsschluss ein Einkommen oberhalb der Freibeträge haben. Was passiert, wenn ich keine Raten zurückführen kann? Was passiert wenn ich keine 77 Raten sondern zb nur 20 Raten zurückzahlen kann?
  • Hey Taja,

    man wird nach 20 Jahren von allen restlichen Schulden befreit. Hast du bis dahin nur 20 Raten gezahlt, entfallen die restlichen 57.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für deine Beiträge.
    Ich habe den Bachelor von 2014 bis 2018 in 8 Semestern gemacht. Regelstudienzeit waren 7 Semester. Habe aber 8 Semester Bafög erhalten. Im Anschluss habe ich 1-1/2 Jahre gearbeitet und seit Oktober 2020 bin ich im Master und erhalte erneut Bafög. Ich habe immer elternunabhängiges Bafög und den Höchstsatz erhalten.

    Beide Förderungen werden zusammengerechnet. In September 2022 wird mir voraussichtlich das Schreiben zur Bafög-Rückzahlung zugehen, obwohl ich noch in der Regelstudienzeit des Masters bin. Wie Ihr geschrieben habt, gibt es dann die Möglichkeit der Zurückstellung der Rückzahlung und die Informationen werden sich aus dem Anschreiben der Behörde ergeben.

    Ich bin nun verunsichert wie die Berechnung der Rückzahlung funktioniert.

    Im Video wird erläutert, dass der mögliche Rabatt von 21,5% auf den gesamten Darlehensbetrag (BA/MA) angewendet wird. Der Darlehensbetrag würde dann voraussichtlich bei insgesamt ca. 25.000€ liegen. Eine einmalige Rückzahlung mit 21% Rabatt würde dann nicht sinnvoll sein. Die Wahl würde dann auf die Deckelung von 10.000€ fallen, welche für 8 Jahre abbezahlt wird.

    Im Text weiter unten wird allerdings geschrieben: "Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gilt für alle, die bei 10.000 Euro BAföG-Schulden gedeckelt werden, 21 % Rabatt, wenn sie die 10000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen. Somit zahlt man im Idealfall nur 7.900 Euro zurück, auch wenn man eigentlich 51.180 Euro BAföG (Höchstsatz im Bachelor und Master zusammen) erhalten hat. So einen guten Deal kriegst du nie wieder!!!"

    Ich bin nun verunsichert, welche Aussage zutrifft, ob der Rabatt auf die tatsächliche Darlehenssumme berechnet wird oder auf die zusätzlich gedeckelte Darlehenshöhe. In der Nachlasstabelle wird keine Deckelung erwähnt.

    Gruß
    Kay
  • Hey Kay,

    Der Rabatt bezieht sich seit einigen Monaten auch auf den Deckelungsbetrag. Das Video ist diesbezüglich nicht mehr aktuell. Die 7.900 stimmen zu 100%
  • Hallo,
    Ich bin „Altschuldner“, habe aber leider die Frist für den Antrag auf Kooperationserlass verpasst, da ich im Ausland lebe und nichts von den neuen Gesetzen mitbekommen habe. Ich habe immer den Antrag auf Freistellung gestellt. Dies kann ich noch bis Ende 2025 tun, dann endet die Freistellungsmöglichkeit und der gesamte Betrag (10.000€) ist fällig.
    Ich arbeite nicht und plane es künftig auch nicht. Habe keine Ersparnisse, Wertpapiere etc. Mein Mann ist Alleinverdiener und wir haben 3 Kinder. Gibt es für mich eine Möglichkeit der Erlassung der kompletten Schulden?
    Liebe Grüße
    Oksana
  • Hey Oksana,

    ich bin aufgrund der vielen Änderungen diesbezüglich keine Expertin, aber schau mal hier. Das könnte auf dich zutreffen. Wobei das keinkompletter Schuldenerlass ist soweit ich weiß. Nach neuem Recht werden die Schulden nach 20 Jahren komplett erlassen. Nach altem waren es glaub ich 30 Jahre. https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Freistellung-Stundung/Stundung/stundung_node.html
  • Sie (Luisa)
  • Es ist sehr langer her (Ono - Beitrag), aber ich schäme mich auch für die Leute, die nur an negativ denken. Alles kann man nicht haben.
    Sie (luise) haben so schön und nett alles erklärt, die man jahrelang damit beschäftigt ist, überhaupt zu wissen. Ich habe 2 Kinder, die studiert haben. Ich habe auch für sie den Baföganträge gemacht. Es ist ganz klare Regeln, (zumindest nirgendwo so klar :-)). Nun musste ich letzte Mal für meine Tochter machen. (ok, die sonst selbst gemacht hätten soll). Es ist mühsam, nicht einfach, jedenfalls , wenn man nicht deutlich sehr arm ist. Ich habe nun auch keine Lust mehr, anstrengend.... Aber warum man anstrengen muss? weil man das Geld wirklich für die Kinder braucht, damit sie ihr Studium finanzieren können...Wir sind froh, dass Baföggesetz gibt und sie bekommen können und zwar fast immer. Unsere Kinder bekommen fast immer. Das Gesetz oder Regel ist schon gerecht gemacht, dass das Einkommen von den Eltern von vorletzten Einkommensteuerjahr oder Aktuellen Jahr anzurechnen, also immer günstig für Menschen, die arbeiten aber trotzdem knapp bei Geld oder was dazwischen passiert, z. B. arbeitslos. Ich weiß, dass viele Ausländer profitieren davon, wir auch. Niemand sagt, sie müssen danach hier bleiben. Als dankbar schon. Ich bin auch sehr dankbar, dass solche Seite bekommen zu lesen. Viele Bekannten von uns, InländerJugendlichen früher gearbeitet und gespart haben, und dadurch bekommen sie kein Bafög. Und sie wussten auch nichts. Hier ist frei und demokratisch, du musst dich schon alles selbst drum kümmern. z.B. hier lesen. Niemand liest dir vor.
    Und die Kinder, die arbeiten und sparen wollen, sind gute Kinder.
    Also, wenn man wirklich braucht, bekommt man immer, nicht alles...aber teils auch.
  • Hallo,
    Angenommen ich habe Bafög unter Vorbehalt für das erste Mastersemester erhalten und muss das nun zurückzahlen, da ich zurückgestuft wurde, wird das dann mit den 10.000 Euro verrechnet, die ich maximal zahlen muss? Verliere ich dadurch auch den generellen Anspruch auf BaföG, wenn ich zum kommenden Semester in ein höhres Fachsemester (Master) wieder immatrikuliert werde, weil ich zurückgestuft wurde? Und kann ich 7.900 Euro zahlen und damit habe ich dann alles abbezahlt, oder ist die Summe die ich unter vorbehalt bezogen habe davon ausgenommen?
    Wann kann ich die 7.900 Euro statt der 10.000 frühestens zahlen?
    Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße!
  • Hey Hannah,

    dubekommst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Post vom Bundesverwaltungsamt. Da steht genau drin, wan du wie viel zurückzahlen kannst. Du darfst dann zwischen vorzeitig und Raten wählen. Beide Optionen werden in dem Brief vorgerechnet. Vorher brauchst du gar nichts tun. Das mit dem Vorbehalt und der hin und her Stufung versteh ich nicht. Das Amt sagt dir immer, wann was zurückgezahlt werden soll. Entweder sie wollen das unter Vorbehalt gezahlte Geld sofort, dann zählzt es nicht in die 10K oder nicht, dann zählt es in die 10K. Ich gehe beim Vorbehalt aber von einer sofortigen Verrechnung aus.
  • Hallo,

    Ich habe hier ein ungewöhnliches Anliegen. Ich habe meinen Bachelor 2016 beendet und erst einmal einige Zeit gearbeitet.
    Gerne würde ich nun 2021 ein Master-Studium (mit Bafög aufnehmen). Lässt sich durch den erneuten Bafög-Bezug, die eigentlich anstehende Rückzahlung verschieben?
  • Hey Thomas,

    ja. :)
  • Hallo,
    ich habe eine kurze Frage, und zwar habe ich im Bachelorstudium 6 Semester lang Bafög bekommen und durch meinen Studiengangwechsel am Anfang brauchte ich ein Jahr länger und habe Studienabschlusshilfe von insgesamt 8100€ für ein Jahr bekommen. Das heißt, ich müsste am ende 18.100€ zurückzahlen oder..? Ich fange bald mit meinem Master an, mit einem Semester Pause zwischen Bachelor und Master, ich würde dann wohl ganz normal Bafög erhalten können, zählt es jedoch zu EINER Ausbildung wo ich insgesamt nur 10000€ zurückzahlen muss, auch wenn ich meinen Master nicht direkt an mein Bachelorstudium anschließe und ein halbes Jahr Praktika mache?

    Vielen Dank
  • Hey Arthiha,

    Bachelor und Master bilden zusammen eine Ausbildung und somit auch gemeindsam unter den 10000Euro Deckel. Du bekommst deinen Master sozusagen vollständig geschenkt, wenn du die 10K schon erreicht hast
  • Hallo,

    ich habe spät mit Master begonnen und auch dafür BAföG (über 30) beantragt. Nun, währenddessen habe ich den Bescheid zur Rückzahlung erhalten.
    Wird durch die Rückzahlungsaufforderung mein BAföGantrag für Master in die Mitleidenschaft gezogen oder bleibt er unberührt?
    Ich hab ihn erst letzten Monat gestellt und das Bewilligungsverfahren läuft noch.

    Ich muss ca. 8000 zurückzahlen, welche lediglich im Bachelor entstanden sind. Im Bescheid steht: "für diesen Bildungsabschnitt ist nur bis zu einem Betrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen". In dem Beitrag von dir dagegen beinhaltet die 10.000er Grenze sowohl Master als auch Bachelor.
    Nun, wenn ich für den Master den BAfög bewilligt bekomme, wird dann dieser "Auschbildungsabschnitt" erneut mit 10.000 gedeckelt ?
    z.B. ich bekomme in meinem ganzen Master ca. 19000 EUR. Davon wären normalerweise, wenn man Master (Ausbildungsabschnitt) getrennt betrachten würde, ca. 8500 zurückzahlen, stimmts?
    Laut betrag müsste ich nur ca. 2000 zurückzahlen, da dadurch die 10.000er Grenze erreicht wäre, wo die zurückzuzahlenden Summe jetzt schon um die 8000 EUR beträgt.
    was stimmt nun?

    Ich hoffe, du könntest mir hierbei behilflich sein.

    Liebe Grüße
    Kahn

    P.S. Danke für den netten Beitrag, hab schon einige Fragen beantwortet bekommen.
  • Hey kahn,

    die Grenze von 10.000€ bezieht sich auf beide Ausbildungsabschnitte zusammen (Bachelor und Master). Bedeutet die Schulden werden zusammen gerechnet und du zahlst maximal 10.000€ zurück. Auch wenn jetzt erst der Master beginnt. In deinem Bescheid kann ja erstmal nur der Bachelor betrachtet werden, da sie vom Master noch nichts wissen. Wenn du jetzt die 8.000€ zahlst, können sie für den Master nur noch 2.000€ von der verlangen.
    Du könntest jetzt die Rückzahlung auch erst einmal verschieben, da du dich ja in Ausbildung befindest.
    Gruß, Mathias
  • Hallo,

    ich möchte demnächst ein Tagesgeldkonto einrichten, auf das ich einen monatlichen Betrag überweise, um die Summe dann vorzeitig auf einen Schlag zurückzahlen zu können und vom Rabatt zu profitieren. Deshalb nochmal zum Verständnis, damit ich die richtige monatliche Überweisungssumme festlege:

    Der Bescheid bzw. die Darlehenssumme, die fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des Bachelors getilgt werden soll, beinhaltet auch das im nachfolgenden Master erhaltene BAföG? Oder kommt dafür noch ein gesonderter Bescheid und im ersten Bescheid wird nur der Bachelor berücksichtigt (bei mir Master aufbauend auf den Bachelor, kein Fachrichtungswechsel)?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Felix,

    Bachelor und Master sind eine Soße. Zusammen ergeben sie EINE Ausbildung und werden deshalb auch nicht einzeln abgerechnet. Im schlimmsten Fall zahlst du 7900 Euro auf einen Schlag zurück.
  • Hallo,

    Aktuell mache ich eine Ausbildung, habe hierdurch also bereits ein geringes Einkommen.
    Kann ich meine Rückzahlung verschieben lassen und anschließend alles auf einen schlag Zahlen inkl. des "Rabattes" ?

    Oder verfällt die Option mit der Verschiebung der Rückzahlung?
  • Hey Max,

    die Freistellung von der Rückzahlung aufgrund des geringen Einkommens beeinflusst den Rabatt nicht. Hast in sagen wir mal 5 Jahren einen gut bezahlten Job, kannst du immernoch deine kompletten Schulden auf einen Schlag mit demselben Rabatt wie jetzt zurückzahlen. Die Höhe des Rabatts hängt von der Höhe des noch offenen Schuldenbetrags ab. Je mehr noch offen ist, desto höher der Nachlass.
  • Hallo, ich habe ebenfalls eine kurze Frage. Ich habe 10/12 mit meinem Studium begonnen und 04/16 beendet. Ich habe ein Semester länger benötigt. Nun habe ich meinen Rückzahlungsbescheid erhalten für die Jahre 12/13/14/15, gesamt 10.720 von denen ich max. die bekannten 10.000 zurückzahlen muss. Das BAföG, welches ich im 7. Semester bekommen hab , bekomme ich hierzu einen gesonderten/ zusätzlichen Bescheid oder bleibt es dennoch bei den max. 10.000 Euro ?

    Lieben Dank vorab für die Hilfe/ Antwort.

    VG Josi

  • Hey Josephin,

    Hallo Josi, alles, was nach der Regelstudienzeit bewilligt wird, muss nicht zurückgezahlt werden. Es bleibt also bei den 10.000 Euro. Schaffst du es, diese sofort komplett zurückzuzahlen, sind es sogar nur 7900 Euro. Müsste auch auf deinem Bescheid stehen.
  • Hallo!
    Mein Freund hat ab 1985 BAföG erhalten. Da er seither immer ein geringes Einkommen hatte, konnte er bisher nichts zurückzahlen, sondern hat immer eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung erhalten. Gilt die bedingungslose Schuldenfreiheit nach 20 Jahren auch für ihn? Sein Einkommen liegt knapp unter dem Freibetrag.
    Wenn ja: Was muss er für den Erlass der Schulden tun?
    Viele Grüße,
    Karin
  • Hallo!

    1. Ich habe während meines Bachelor-Studiums Bafög von zwei verschiedenen Ämtern erhalten, da ich ein Semester im Ausland studiert habe und dafür Auslands-Bafög erhalten habe. Nun studiere ich meinen Master im Ausland und erhalte hierfür wieder Bafög von einem dritten Amt. Wird mein Darlehen letztendlich trotzdem von allen drei Ämtern zusammengerechnet?

    2. Wenn ich bis zum Abschluss meines Master-Studiums (Auslands-)Bafög erhalte, startet die Rückzahlung des Darlehens trotzdem 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit meines Bachelors, oder? Für die Rückzahlung wird aber trotzdem das Darlehen des Bafögs während dem Master hinzugerechnet?

    Danke und liebe Grüße,
    Nina
  • Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich bei Abbruch nach dem 3. Semester nur die Hälfte des Bafögs zurückzahlen auch wenn ich kaum Leistungspunkte erreicht habe?
  • Sofern du rechtmäßig BAföG bezogen hast, also du tatsächlich dem im Antrag angegeben Studium nachgegangen bist, musst du 50% des BAföGs 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückzahlen, auch wenn du das Studium abgebrochen hast und weniger als 90 Punkte in den 3 Semestern erreicht hast.
  • Muss eine Hausfrau oune Einkommen auch zuruckzahlen, wenn sie keines eigenes Einkommen hat?
  • Wie im Artikel schon beschrieben, wird die Rückzahlung aufgeschoben bis man ein gewisses Mindesteinkommen erreicht. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
  • Das heißt wenn der Bachelor länger gedauert hat und der Master dann auch nochmal, kann es sein, dass ich ein Jahr nach Ende des Masters schon mein Bafög zurück zahlen muss!?!? Weil die Regelstudienzeit des Bachelors ja schon 5 Jahre zurück liegt.
  • Ja kann sein. Es sei denn, du verfügst zu dem Zeitpunkt nur geringes Einkommen. Meine Rückzahlung wurde jetzt zwei Mal verschoben. Meine Rückzahlung beginnt im Juni 2020. Den Master hab ich im Oktober 2016 abgeschlossen. Die Regelstudienzeit vom Bachelor endete März 2011.
  • Warum haben unsere Kinder keinen Anspruch auf BaföG?
    Auch schon wieder so eine Ungerechtigkeit!!!!
    Hohes Brutto und zum Schluss nichts in der Tasche besonders im Osten, nur Fixkosten bezahlen!!!
    Wegen evtl. 50,- € zuviel bei den Eltern wird nicht gezahlt!
    In der "dummen Mittelschicht" kommt nichts an, dass wir uns auch mal freuen können!?
    Aber:
    Die "Zugewanderten" bekommen ohne große Fragebögen alle Ausbildungförderungen in den Hintern geblasen, nicht selten bis 800,-- €. Wer weiß zum Schluss, ob die auch hier bleiben wollen?

    Ist das gerecht, es stinkt zum Himmel?????!
    Schön sozial!
  • An 50 € scheitert ein BAföG Antrag nicht. Es gibt beim BAföG kein alles oder nichts. Alle müssen dieselben Formulare ausfüllen. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, muss zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der BAföG Höchstsatz liegt bei 735€.Ich glaube nicht, dass irgendwer hier irgendwas in den Hintern geblasen bekommt. BAföG ist eine Sozialleistung und wird daher nur an sozial Schwache vergeben. Dazu gehört die Mittelschicht eben nicht. Das gilt aber auch für alle anderen Sozialleistungen. Gerechtigkeit ist oftmals eine Frage der Perspektive. Geh mal nicht davon aus, dass BAföG im Wesentlichen Leute bekommen, die nichts für ihr Geld tun. Aus meiner Erfahrung sind das oft Familien, die trotz harter Arbeit einfach wenig verdienen, weil sie in richtig schlecht bezahlten Jobs stecken (Mindestlohn in Vollzeit ergibt nicht mal 1400€ brutto monatlich), Erwerbsminderungsrente, Krankengeld oder ähnliches beziehen und mehrere Kinder gleichzeitig in Ausbildung haben. Die haben so wenig Geld, dass sie sich nicht mal hohe Fixkosten leisten können, die manch einer gern geltend machen würde. Die wären froh, wenn sie sich zur Mittelschicht zählen dürften.
  • Hallo,

    ich habe gelesen, dass es diese Rabatte damals mal gab, aber für Personen die ihr Studium jetzt anfangen nicht mehr gibt.

    Es verwirrt mich total, dass es mal heißt ja, dann wieder nein...

    Wie ist denn der wirklich aktuelle Stand zu diesem Thema??

    Liebe Grüße

    Luisa

Was denkst du?