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Tipps zum BAföG Formblatt 1: Fallstricke und Nachweise

Tipps zum BAföG Formblatt 1: Fallstricke und Nachweise

Wer braucht das BAföG Formblatt 1?

Das BAföG Formblatt 1 ist das Herzstück deines Antrags auf Ausbildungsförderung. Es muss von jedem Schüler oder Studenten ausgefüllt und eingereicht werden, der seine Ausbildung mit BAföG finanzieren will. Und das nicht nur beim Erstantrag, sondern auch bei jedem Weiterförderungsantrag (in der Regel alle 12 Monate).

Ist deine Ausbildung förderfähig?

Das BAföG Formblatt 1 vollständig und korrekt auszufüllen ist super wichtig! Es entscheidet darüber, ob dein Studium oder die schulische Ausbildung überhaupt die BAföG-Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Mithilfe des Formulars wird bestimmt, wie viel BAföG dir im besten Fall überhaupt zusteht. Hier gibst du deine Einnahmen und dein Vermögen, aber auch Schulden an. Außerdem enthält das Formular alle deine Stammdaten wie:

  • Name
  • Alter
  • Adresse
  • Art und Ort deiner Ausbildung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Familienstand
  • deine Staatsbürgerschaft
  • Status deiner Krankenversicherung
  • Kinder
  • dir gegenüber unterhaltspflichtige Personen
  • Personen, denen du Unterhalt zahlen musst
  • Bankverbindung
  • dein Einkommen, Vermögen und Schulden

Ohne das Formblatt 1 kann dein BAföG Antrag nicht bearbeitet werden. Denn ohne diese Angaben kann niemand sagen, ob dir überhaupt BAföG zusteht und welches Amt für deinen BAföG-Antrag zuständig ist. 

Ein falsch ausgefülltes BAföG Formblatt 1 kann dazu führen, dass dein BAföG Anspruch zu hoch oder zu gering berechnet wird. Bei ersterem bekämst du weniger als dir eigentlich zusteht. Und bei letzterem bekommst du zu viel und im schlimmsten Fall könnte man dir BAföG Betrug unterstellen. Denn durch falsche Angaben zum Einkommen oder Vermögen hast du Leistungen erhalten, die dir gar nicht zustehen. Das BAföG Amt darf deine Daten mit dem Finanzamt abgleichen. Wenn es dabei zu Unstimmigkeiten kommt, die du nicht plausibel erklären kannst, wirst du den überzahlten Betrag vorzeitig zurückzahlen müssen. Es kann sogar sein, dass die Angelegenheit vor Gericht endet. Das Mindeste, was bei einem unvollständigem oder unlogisch ausgefüllten BAföG Formblatt 1 passiert, sind Nachfragen vom Amt. Und das führt zu unnötig langen Bearbeitungszeiten.

Zu den 6 Antragsseiten des Formblatts 1 kommen 2 Seiten Erläuterungen in winziger Schrift.

Welche Nachweise sind dem BAföG Formblatt 1 beizufügen?

Alle nachzuweisenden Angaben sind mit einem + im Formular gekennzeichnet. Dies sind mindestens:

  • Personalausweis (nur beim Erstantrag)
  • Bescheinigung deiner Krankenversicherung (nur wenn du selbst freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist)
  • Kontostand vom Tag der Antragstellung z.B. durch Kontoauszug (Umsätze dürfen geschwärzt werden)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder BAföG Formblatt 2 für Schüler

Solltest du Einkommen, Vermögen oder Schulden haben, musst du natürlich auch das nachweisen. Das Ganze machst du z.B. durch Verträge, Gehaltszettel, Kontoauszüge, Kfz-Schein oder Bescheinigungen. Dabei zählt alles, was offiziell auf deinen Namen läuft. Also auch Konten, die deine Eltern oder Großeltern auf deinen Namen angelegt haben.

Andersrum bedeutet das, dass dein Auto kein anzugebendes Vermögen ist, wenn du nicht selbst der Halter des Wagens bist. Das ist z.B. bei Leasing Fahrzeugen der Fall oder auch, wenn im KFZ Schein deine Eltern stehen. Auch, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, musst du nachweisen. Die Höhe der Miete ist dabei egal, deshalb reicht auch eine aktuelle Meldebescheinigung. Manche Ämter fordern auch eine Bescheinigung vom Vermieter, die sie dir, wenn nötig, zuschicken.

Hier Formblatt 1 runterladen


Bitte hab Verständnis, dass ich künftig keine individuellen Fragen zum Ausfüllen der Formulare in den kommentaren beantworten werde. Das ist zeitaufwendig und unseren Kunden gegenüber.  Es wäre schön, wenn ihr die Gelegenjeit der Kommentarspalte nutzt, um euch gegenseitig zu helfen. Außerdem findet ihr die Numer der kostenlosen BAföG Hotline direkt unter jedem meiner Artikel.

Wem meine persönliche, individuelle Uterstützung wichtig ist, den bitte ich, sich unsere kostenpflichtigen Dienstleistungen anzuschauen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

49 Kommentare

  • Ich muss eine Erklärung schicken ob der Antrag ab 09.2023 oder 10.2023 gelten soll. Ich hab den 9.2023 eingereicht. Was ist mit einer Erklärung gemeint? Ist es ein Formular oder freigestellt wie man das antwortet?
  • Hey,
    was muss ich beim Punkt 9 ankreuzen,
    Ja oder nein ?
    Lg
  • Hey Suleiman,

    Weiß ich nicht. Wir kennen uns ja nicht.
  • Was soll eingeben bei der Addresse während des Studiums die aufjedenfall eine andere sein wird, wenn ich bisher keine habe
  • Hey Musammel,

    dass du noch auf Wohnungssuche bist und noch keine Adresse endgültig feststeht. Du musst dann den Mietvertrag später nachreichen.
  • Wie schlimm ist es beim ERSTANTRAG wenn die Höhe des Bankguthabens im Formular falsch ist, auf dem Kontoauszug der beim Antrag anhängt, aber richtig? (also im Formular dreistellig auf dem Kontoauszug 4 stellig und somit eine Differenz von 2000€) An sich ist ja die echte Summe beim trotzdem durch den Kontoauszug angegeben worden. Bin so oder so weit unter dem Freibetrag!! und bisher ist der Antrag in Bearbeitung aber es durfte noch ein paar Wochen dauern bis er wirklich beäugt wird.
  • Hey K.Schn.,

    der Kontoauszug ist wichtiger. Dich wird keiner umbringen, aber es spricht auch nichts dagegen, den Sachbearbeiter jetzt über das Versehen zu informieren.
  • Hallo,
    mein Einkommen ist vor dem Antrag viel höher als es nach dem Antrag sein wird. Ich gebe als Schätzung 450€ an weil ich einen minijob machen möchte. Aber was nehme ich jetzt für den Nachweis? Einen konkreten Job habe ich noch nicht, also auch keine Zusage oder ähnliches. Muss ich es irgendwo vermerken, bzw wo und wie?

    Dann frage ich mich noch was alles im laufenden, schon bewilligten Zeitraum nachgereicht werden muss und was auch beim Folgeantrag reicht.
    ZB wenn ich mir ein Auto kaufe? Wenn das Einkommen sich ändert, klar sofort melden.
  • Hey Lola,

    ich würde gar keinen Job angeben, wenn ich noch keinen habe. Dafür schickt man dem amt einfach einen Brief mit Kopie des Arbeitsvertrags, wenn es soweit ist. Der Einkommensfreibetrag liegt jetzt übrigens 520 Euro monatlich.
  • Ich will jetzt ein Folgeantrag machen für das Jahr 2022/23. Aber ich verstehe nicht wie es mit dem Einkommen machen. Habe seit Mai einen Teilzeitjob, aber ich weis nicht was ich angeben soll oder für Dokumente brauche
  • Hey Mike,

    du musst schätzen wie viel Einkomme du parallen zum BaföG Bezug haben wirst und nachweisen wie du auf diese Schätzung kommst z.B. durch die letzten Lohnabrechnungen oder den arbeitsvertrag
  • Hallo Luisa,
    ich habe eine Frage zu den Leistungsnachweisen. Im Antrag steht: ,,Erreichen die Zeiten der Erwerbstätigkeit und die ihnen gleichgestellten Zeiten drei Jahre, reichen Sie bitte Nachweise in Kopie ein."
    Zum einen frage ich mich, was diese ,,gleichgestellten Zeiten" sein sollen und zum anderen; zählen da auch Minijobs und Ausbildung mit dazu?
    Konkret habe ich ein Jahr geminijobbt, anschließend eine Ausbildung absolviert (verkürzt, 30 Monate) und dann ein halbes Jahr in Teilzeitbeschäftigung gearbeitet.

    Ich danke dir ganz herzlich für deine Hilfe und diese großartige Seite!
    Liebe Grüße,
    Susanne
  • Hey Susanne,

    Gleichgestellte Zeiten sind sowas wie krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit, ALG1 Bezug oder Elternzeit. Am besten forderst du hier https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ deinen Versicherungsverlauf an. Da steht alles drauf, was das Amt braucht. Der perfekte Nachweis für alle relevanten Zeiten. Für die Aubildung brauchst du nur den Abschluss. Die Dauer steht im Versicherungsverlauf.
  • Hallo Luisa,
    bei mir kommt es bald zum Folgeantrag. Nun stellt sich mir eine Frage zum Vermögen - im letzten Jahr, ca. 2 Monate nach Antragstellung des Erstantrags habe ich mir zusammen mit meinem Freund ein Auto gekauft. Bzw. mich an den Kosten zum Kauf beteiligt und das Geld meinem Freund überwiesen und er hat den höheren Anteil bezahlt und auch den Kaufvertrag unterschrieben. Das Auto nutzen wir beide. Nun stellt sich mir die Frage: Muss ich das dem Bafögamt mitteilen? Auf dem Formblatt gibt es ja nur die Möglichkeiten, was sich aktuell auf den Konten befindet anzugeben und ob man ein Auto hat oder nicht. Allerdings habe ich ja quasi einen größeren Teil meines "Vermögens" an Dritte überwiesen. Ich lag vorher allerdings schon unter dem Freibetrag und solange man mir nicht den kompletten Zeitwert des Autos anrechnet (was ich mir nicht hätte leisten können und ich ja auch nicht gezahlt habe - das sind nur meine Bedenken) würde ich auch weiterhin unter dem Freibetrag bleiben. Die Überweisung ist jetzt ca. 6 Monate her und fand innerhalb meines Bewilligungszeitraumes statt und ich bekomme Schülerbafög. Vielen lieben Dank für deine Antwort.
  • Hey Tina,

    das Amt interessiert nicht, wie sich dein Vermögen nach dem Antrag entwickelt. Das ist erst beim nächsten Antrag relevant. Wer das Auto kauft oder nutzt, ist auch egal. Entscheidend ist der Name im Fahrzeugschein, mehr nicht. Stehst du da nicht drin, brauchst du das Auto im Antrag nicht erwähnen.
  • Hallo,
    muss ich Zeit-Wertpapiere (die vom Arbeitgeber, wo ich freigestellt bin, automatisch angelegt wurden,) mit angeben?
    Vielen Dank für die Hilfe :)
  • Hey Chris,

    du musst alles von Wert angeben. Sogar Kram, von dem du (ironischerweise) gar nichts weißt, also ja. Du brauchst den Wert vom Tag der Antragstellung. Bei Aktien Stückzahl und Kurswert.
  • Wenn ich in der Bedarfsgemeinschaft meines Vaters bin und vor dem Besilligungszeitraum noch ALG II bekomme. Aber durch did Bewilligung meines Bafögs dann kein ALG II bekommen werde sondern eventuell, je nachdem, nur einen Mietanteil gezahlt bekomme nach dem ALG II, muss ich das dann bei „weiteren Einnahmen“ angeben im Formblatt 1 ?
  • Hey Weitere,

    du fällst in jedem Fall aus dem ALG II Bezug unabhängig davon, ob BAföG bewilligt wird oder nicht. Du bekommst vom Jobcenter gar nichts mehr und dei BAföG wird, sofern es höher als dein bisheriger Hartz4 anteil übersteigt, deinem Vater abgezogen. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/. Das lässt sich nur lösen, indem du bei ihm ausziehst. Je nachdem wie groß und teuer die Wohnung ist, könnte er aber auch zum Umzug gezwungen werden. Dein BAföG Höchstsatz würde um 325 Euro auf 752 Euro steigen (solange du über deinen Vater versichert bleibst) steigen und du könntest zusätzlich noch 450 Euro monatlich verdienen. Das Kindergeld würde ich auch nicht mehr abgezogen, wenn du es dir nach dem Umzug direkt von der Familienkasse auszahlen lässt, statt auf ihn. ALG II + Kindergeld werden im BAföG Antrag nicht angegeben.
  • Hey Luisa,
    aus welchem Zeitraum sollte ich meine Einkommensbelege anfügen? Da mein Gehalt nicht konstant ist, verändert es sich schon mal von Monat zu Monat.

  • Hey Henryk,

    angegeben wird der Durchschnitt nachgewiesen wird der gesamte Zeitraum. Du meinst doch den Lebenslauf, oder? Wenn es um das geschätzte Einkommen während des Bewilligungszeitraums geht, wird die Summe im BWZ eingetragen und nachträglich nachgewiesen.
  • Hey Luisa,
    wie kann ich einen möglichst aktuellen Kontoauszug angeben? Ich bekomme meinen kompletten Kontoauszüge immer am 31.des Monats, will aber nicht wieder so lange warten, um den Antrag abzuschicken. Würde theoretisch auch ein Screenshot meines Online-Bankings ausreichen, wenn dort der Kontostand zu sehen ist oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    Kann man z.B. Rentenbescheide nachreichen?

    Danke im Voraus :)
  • Hey Suri,

    du kannst im Prinzip alles nachreichen, was du gerade nicht zur Hand hast. Screenshots sind kein besonders geeigneter Nachweis. Aber du kannst es versuchen, wenn Name des Kontoinhabers, Datum und kontostand zu sehen sind. Beim OnlineBanking kannst das auch ausdrucken ohne Screenshot oder Kontoauszug. Irgendwo ist bestimmt ein Druckersymbol. Wenn du das machst, steht unten auf dem Ausdruck auch Datum und URL.
  • Hey Luisa,

    ich beginne bald meine neue Ausbildung. Muss ich auch die Lohnsteuerbescheide einreichen, wenn ich bereits arbeiten gewesen bin?

    Vielen Dank und liebe Grüße
  • Hey Mara,

    Einkommensnachweise brauchst du nur beifügen, wenn du bereits 36 Monate (nicht unbedingt am Stück) gearbeitet hast.
  • Hey Luisa,

    meine frage lautet: kann ich BAföG schon beantragen bevor ich eine Wohnung gefunden hab?
    Ich ziehe in eine andere Stadt und weiß noch nich wo ich genau wohnen werde und im Antrag wollen sie wissen wo ich wohnen werde.
    Was soll ich schreiben wenn es möglich ist?

    Ich hoffe du kannst mir helfen.

  • Hey Lava,

    klar, kannst du den Antrag stellen. Trag erstmal deine Aktuelle adresse ein und melde dem Ant den Umzug sobald du den Mietvertrag hast.
  • Hallo Luisa . Ich bin 17 Jahre alt
    Ich mache eine schulische Ausbildung (2 Jahre) zur Kinderpflege (unbezahlt) die ist 6 km nur von mir entfernt . wohne mit meinem Partner zusammen .
    Kann ich bafög beantragen ?
  • Hey Lena,

    prinzipiell ja
  • Hallo.
    kann ich Bafög ausfüllen, wenn ich im Asyl bin und nicht arbeiten darf, aber den Ausbildung selbst bezahle
  • Hey Bafög,
    wenn du Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommst, dürfte BAföG auch klappen. Versuch's einfach. Mehr als ablehnen können die nicht.
  • Hallo Luisa,
    muss ich bei meinem Lebenslauf auch Aushilfsjobs angeben, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe?
  • Hey Lale,

    theoretisch ja.
  • Hallo, kann man Schüler bafög antrag stellen, wenn man Fachoberschule mit einjährigen Praktikum macht ?
  • Hallo Luisa,
    was genau sind denn Umsätze, die ich schwärzen darf? Ist das überhaupt nötig oder kann ich auch einfach den kompletten Kontoauszug so mitschicken?
  • Hey Alina,

    du darfst selbstverständlich auch den kompletten Kontoauszug verschicken. Umsätze sind die Kontobewegungen. Wenn du nicht möchtest, dass das Amt bestimmte Einkoäufe siegt, darfst du sie streichen. Dem Amt geht es nämlich nur um den Kontostand. was du mit dem Geld machst, ist egal, sofern keine ungewöhnlich hohen Summen verschwinden.
  • Hallo Luisa,
    ich studiere zur Zeit im 6. Semester (innerhalb der Regelstudienzeit). Im kommenden Semester (mein letztes Semester im Bachelor) wird mein Vater zum 01. Dezember frühzeitig in Pension gehen, so dass ich erstmalig einen Bafög- Antrag stellen werde. Wann ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung, da ja erst im Dezember genaue Einkommensdaten meines Vaters vorliegen werden, die natürlich von seinem Einkommensbescheid aus dem Jahr 2019 stark abweichen werden. Ich möchte nach dem Bachelor noch den Master anschließen und nicht unbedingt an derselben Hochschule. Muss ich dabei etwas beachten?
    Lieben Dank
  • Die Eltern meiner Enkelin sind dauernd getrennt lebend und geschieden. Der Vater bringt nicht das Formblatt 3 bei, da er anscheinend als Selbständiger kein Einkommen hat. Aufgrund dessen hat die Enkelin bisher keinen Bafög-Antrag gestellt. Wie kann sie trotzdem einen Antrag stellen - mit Formblatt 8?
  • Hey R.Rehder,

    auch wenn man kein Einkommen hat, reicht man Formblatt 3 ein. Formblatt 8 bedeutet, dass der Vater das Kind auch dann nicht unterestützen würde, wenn er Einkommen hätte. Er tut sich damit also keinen Gefallen. Immer Formblatt 3 ausfüllen, wenn möglich. Da gibt es sogar ein Kreuz für "Ich habe kein Einkommen".
  • Hey!
    Wenn man für den Bewilligungszeitraum im Schnitt weniger als den Freibetrag (irgendwas mit 5000€) verdient, muss ich das dann zwingend im Antrag angeben? Z. B. insgesamt 3000€: Ist ja eigentlich unter der Grenze und so würde man sich einen Haufen an Papierkram sparen.
    Danke schonmal :-)
  • Hey GuteFrage,

    theoretisch ja, aber wahrscheinlich wird dir keiner den Kopf abreißen, wenn du es nicht tust.
  • Wie muss Formblatt 1 ausgefüllt werden, wenn ein Elternteil von mir verstorben ist?
  • Hey A.Sesko,

    man gibt neben dem Geburtstag der Eltern das Sterbedatum ein. Dafür gibt es direkt ein Feld.
  • Muss das KFZ angegeben werden, wenn es eigentlich meinem Vater gehört und von im gekauft und bezahlt wurde (Kaufvertrag) und nur auf mich angemeldet ist oder kann ich es auslassen.
  • Hey Bafög,

    relevant ist die Zulassung. Wer es bezahlt und/oder nutzt spielt keine Rolle.Wenn im Fahrzeugschein dein Name steht, musst du es angeben.
  • warum ist da kein downloadlink für das formblatt

Was denkst du?