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Bewerbung zum Medizinstudium oder Zahnmedizinstudium

Bewerbung zum Medizinstudium oder Zahnmedizinstudium

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 wurden einschlägige Änderungen des zentralen Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium bzw. Zahnmedizinstudium, aber auch zum Studium der Tiermedizin und Pharmazie notwendig.

Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Auswahlverfahren Medizin und Zahnmedizin

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte insbesondere die Vergabepraxis nach Wartezeit. Diese sei bei der Bewerbung zum Medizinstudium in keiner Weise ein Kriterium, das geeignet sei über den erwartbaren Erfolg oder Misserfolg des Studiums Auskunft geben zu können. Insoweit wurde das Vergabeverfahren korrigiert: die Wartezeit spielt nur im Übergang für eine Dauer von zwei Jahren eine Rolle, nämlich bei der Punktevergabe im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). Hier wird sie noch bis einschließlich dem Wintersemester 2021/22 berücksichtigt. Danach fällt sie als Auswahlkriterium vollständig weg. Kritisch sah das Bundesverfassungsgericht zudem die Nichtvergleichbarkeit der Abiturnoten der diversen Bundesländer. Auch hier wurde Abhilfe geschaffen, indem Landesquoten und darauf aufbauend eine Bundesquote eingeführt wurde.

Vergabe der Studienplätze bei der Bewerbung zum Medizinstudium

Bei der Zuteilung von Studienplätzen Medizin und Zahnmedizin werden im Rahmen der Vorabquoten für Härtefälle, Ausländer und Zweitstudienbewerber, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr sowie Bewerberinnen und Bewerbern mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung etwa 15% der Studienplätze vorab vergeben. Die Mehrheit der Studienplätze Medizin und Zahnmedizin wird dann nach folgenden drei Hauptquoten vergeben: 30% im Rahmen der Abiturbestenquote, 10% im Rahmen der neu geschaffenen Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und 60% im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen.

BAföG Antrag

Hauptquote 1: Die Abiturnote im Auswahlverfahren Medizin und Zahnmedizin

30% aller Studienplätze werden seit dem Sommersemester 2020 über die Abiturbestenquote vergeben – vormals waren es 20%. Innerhalb dieser Hauptquote wird zunächst eine Landesquote erstellt, da die Abiturprüfungen von Bundesland zu Bundesland divergieren. Anschließend werden die Landesquoten zu einer Bundesquote zusammengeführt und die Bewerberinnen und Bewerber den Hochschulen zugewiesen. Das Verfahren ist hier sehr vereinfacht dargestellt. Um die Bestimmungen im Einzelnen zu ersehen, hast du HIER Zugriff auf alle Anlagen der Studienplatzvergabeverordnungen, also auch auf die für die Hochschulzugangsberechtigungen relevante Anlage 3 ‚Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung‘.

Hauptquote 2: Die neue ‚Zusätzliche Eignungsquote‘ (ZEQ) im Auswahlverfahren

10% der Studienplätze werden in der neuen ‚Zusätzlichen Eignungsquote‘ (ZEQ) vergeben. Innerhalb dieser werden 10% der Plätze komplett schulnotenunabhängig vergeben (das gilt allerdings nicht für die Pharmazie). Dabei wurde von den Hochschulen ein Punktesystem ersonnen, das eben auch die Wartezeit noch berücksichtigt (s.o.). Dabei gilt: für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 werden pro Halbjahr Wartezeit drei Punkte vergeben (maximal jedoch 45 Punkte), im Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 werden es nur noch zwei Punkte je Wartehalbjahr sein (maximal 30 Punkte). Dem Test für medizinische Studiengänge TMS bzw. HAM-NAT kommt hier eine nunmehr große Bedeutung zu: die Ergebnisse, die die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber dabei erzielt hat, werden (unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule divergierend) stark berücksichtigt. Ansonsten erhalten in dieser Quote auch anerkannte Berufsausbildungen (z.B. Krankenschwester, -pfleger, MTA, Notfallsanitäter), Dienste (z.B. bei den Johannitern oder Maltesern, beim DLRG oder DRK), Berufserfahrungen und Preise, wie zum Beispiel bei ‚Jugend forscht‘, Relevanz. Weitere Informationen zur ZEQ sowie zum gesamten Bewerbungsverfahren Medizin und Zahnmedizin erhaltet Ihr hier.

Hauptquote 3: Auswahlverfahren der Hochschulen für die Medizin und Zahnmedizin

bewerbung zum medizinstudium

Wie vordem, werden weiterhin 60% der Studienplätze in den medizinischen Studienfächern sowie in der Pharmazie über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Dabei dürfen die Hochschulen innerhalb dieser Quote 60% der Studienplätze über hochschuleigene Kriterien vergeben. Die Hochschulen verfahren sehr unterschiedlich in der Gewichtung ihrer Präferenzen. Natürlich spielt die Abiturnote auch hier eine große Rolle, und ebenso die Ergebnisse der Medizinertests TMS oder HAM-NAT. Einzelne Hochschulen splitten das Verfahren bzw. gewichten Abinote und TMS zu unterschiedlichen prozentualen Anteilen. Zum Beispiel ist an der RWTH Aachen im AdH1, in dem 45% der AdH-Plätze vergeben werden, die Abinote mit bis zu 95 Punkten berücksichtigt, max. 5 Punkte werden für den TMS vergeben. Im AdH2 dagegen dominiert der TMS mit 70 Punkten, und die Abinote erhält max. 20 Punkte; 10 Punkte können durch einen anerkannten Dienst erworben werden. Man sieht bereits hier: es lohnt sich ein genauer Blick in die jeweiligen hochschuleigenen Voraussetzungen, um bestmöglich platziert zu werden! Alle Kriterien auf einen Blick

Wenn klar ist, dass die Zulassung Medizin oder Zahnmedizin nicht erreicht wird:

Sollten jedoch alle Stricke reißen, die Abinote nicht ausreichend, der TMS ein Reinfall sein, gibt es die Möglichkeit der Studienplatzklage, um nicht gänzlich leer auszugehen. Denn im Rahmen des Kapazitätsverfahrens spielen die hochschulstart-Kriterien in aller Regel keine Rolle! Studierenplus.de hat einen Artikel hierzu veröffentlicht, in dem Ihr die Basics rund um die Studienplatzklage erfahrt oder informiert Euch direkt bei unserem ExpertenRechtsanwalt Daniel Schmidt, der hier Artikel zu relevanten Themen rund ums Studium und dem Zugang zum Wunschstudium verfasst

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Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

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