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Auslandsbafög beantragen: Die wichtigsten Fakten

Auslandsbafög beantragen: Die wichtigsten Fakten

Raus aus dem Alltag. Eine neue Sprache lernen und in eine fremde Kultur eintauchen. Neue Freunde kennenlernen. An einer anderen Uni studieren oder Berufserfahrung sammeln. Ein Auslandssemester bzw. ein Praktikum im Ausland gehört zum Studium für viele Studierende mittlerweile dazu. Natürlich ist eine längere Zeit im Ausland, ohne dass du Geld verdienen kannst, finanziell oft nicht ganz einfach. Mit Auslandsbafög kannst du aber den Traum vom Auslandsstudium bzw. -praktikum Realität werden lassen.

Wer kann Auslandsbafög beantragen?

AuslandsBAFÖG folgt den gleichen Regeln wie Inlandsbafög. Das heißt die BAföG Voraussetzungen sind erstmal die gleichen, egal, wo du studierst. Auch eine schulische Ausbildung im Ausland kann mit BAföG finanziert werden, sofern sie die Voraussetzungen für Schülerbafög erfüllen. Wenn du also bereits BAföG in Deutschland erhältst, ist es relativ sicher, dass du auch dein Auslandssemester mit BAföG finanzieren kannst. Auch hier werden dein Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehegatten einkalkuliert. Ebenso gilt die Regelstudienzeit als Förderungshöchstdauer. Solltest du dich mit Ausbildungsförderung noch nicht so genau auskennen, dann empfehle ich dir, diesen Artikel zu den wichtigsten BAföG-Tipps und Tricks zuerst zu lesen, bevor du hier weitermachst.

Auch wenn du in Deutschland wirklich keine Chance auf BAföG haben solltest, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann sich ein Versuch beim Auslandsbafög lohnen. Die Bedarfssätze für ein Auslandsstudium sind in der Regel höher als im Inland. Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen zumindest ein kleiner Zuschuss raussprang.

auslandsbafög

Wie lange wird mein Studium im Ausland gefördert?

Beabsichtigst du an einer Hochschule innerhalb der EU oder Schweiz zu studieren? Dann kann das Auslandsstudium von Beginn an bis zum Abschluss unter denselben Voraussetzungen wie im Inland mit BAföG gefördert werden.

Wenn du außerhalb Europas studieren möchtest, kannst du Auslandsbafög bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Jahre bekommen. Typischerweise erfolgt so ein Auslandsaufenthalt als Praktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Hochschule.

Wie viel BAföG bekomme ich im Ausland?


Bedarf Förderhöhe Auslandsbafög
Grundbedarf Studenten 452 € monatlich pauschal
Auslandszuschlag 0 bis 364 € monatlich abhängig vom Zielland (s. Tabelle unten)
Kinderbetreuungszuschlag 160 € monatlich pauschal pro Kind unter 14 Jahren
Wohnkosten 360 € monatlich pauschal, wenn nicht bei Eltern oder deren Eigentum untergebracht
Reisekosten 500 € insgesamt pauschal in Europa;
1.000 € insgesamt pauschal außerhalb Europas
Auslandskrankenversicherung
tatsächliche Höhe
wer in Deutschland nicht über Eltern Arbeitgeber oder andere versichert ist, bekommst zusätzlich
94 € für die deutsche Krankenversicherung
+ 38 € für die Pflegeversicherung
(Studierende Ü30 bekommen nochmal 80 € mehr)
Studiengebühren tatsächliche Höhe für die ersten 12 Monate (maximal aber 5.600 €)


Übersicht Auslandszuschläge Juli 2022 bis Dezember 2022

Auslandszuschläge werden generell nur für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gewährt und dann auch nur für bestimmte Länder. Ist dein Zielland in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt? Dann bedeutetet das, dass es für dieses Land für Bewilligungszeiträume ab Januar 2021 keinen Zuschlag gibt. Die Auslandszuschläge werden zweimal jährlich aktualisiert. Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nach Juni 2021 starten, kann es durchaus sein, dass es auch für dich einen Auslandszuschlag gibt, auch wenn es aktuell noch nicht so ist.


Länder mit Auslandszuschlag Höhe des Zuschlags für Bewilligungen ab 07/2022
Angola 40 €
Australien 40 €
Bangladesch
81 €
Benin 40 €
Brasilien 73 €
Burkina Faso 40 €
Burundi 162 €
China / Hong Kong 101 €
Costa Rica 81 €
Dschibuti 162 €
Elfenbeinküste 81 €
Eritrea 75 €
Gabun 162 €
Gambia bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Ghana 81 €
Großbritannien 40 €
Guinea 121 €
Haiti 121 €
Honduras 81 €
Irak 40 €
Island 40 €
Israel 121 €
Jamaika 81 €
Japan 226 €
Jordanien 40 €
Kamerun 81 €
Kanada 50 €
Kap Verde 40 €
Kongo 121 €
Korea 81 €
Lesotho bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Liberien 364 €
Liechtenstein 202 €
Mali 40 €
Mauritius bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Neuseeland 121 €
Nigeria 81 €
Norwegen 162 €
Palästinensische Autonomiegebiete 121 €
Papua Neuguinea bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen
Peru 40 €
Ruanda 81 €
Senegal 121 €
Sierra Leone 81 €
Simbabwe 202 €
Singapur 121 €
Südsudan 202 €
Tansania 40 €
Trinidad / Tobago 121 €
Tschad 81 €
Uganda 40 €
Uruguay 81 €
USA 94 €
Venezuela 121 €


Auch Praktika und schulische Ausbildung im Ausland sind förderfähig mit BAföG

Solltest du im Ausland nicht studieren, sondern ein Praktikum absolvieren oder zur Schule gehen, kannst du auch dafür BAföG beantragen. Wirst du währenddessen Geld verdienen, solltest du aber vorher unbedingt folgenden Artikel lesen!

Auslandsbafög auch außerhalb Regelstudienzeit?

Bist du in deiner Regelstudienzeit? Dann wirst du auch hier auf keine Hürde stoßen. Dein Auslandssemester wird dir vom BAföG-Amt „geschenkt“. Also das Semester, was du im Ausland verbringst, wird an deine Förderungshöchstdauer hinten dran gehangen (siehe §5a BAföG). Sollte dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in deinem Studiengang fest vorgeschrieben sein, dann bekommst du keine Verlängerung deines BAföGs, da das Auslandssemester nicht zur Verlängerung deines Studiums beiträgt.

Beispiel Auslandsbafög im letzten Semester

Deine Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Du bist jetzt im 5. Semester und machst gerade alle deine Kurse fertig. Im 6. Semester würdest du deine Bachelorarbeit schreiben, aber willst da ins Ausland gehen. Das wird gefördert und auch das 7. Semester, in dem du dann deine Thesis schreibst, weil dein Auslandssemester für das Inlandsbafög nicht mitzählt.

Schreibst du aber deine Abschlussarbeit wie geplant im 6. und gehst anschließend erst ins Ausland, gibt es dafür keine Förderung. Die Ursache ist hier, dass du die Regelstudienzeit zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund überschritten hast.

In beiden Fällen hast du sechs Semester in Deutschland und ein Semester im Ausland studiert, aber nur in einem der beiden Fälle hat das Amt dir sieben Semester gefördert. 

Aber lass den Kopf nicht hängen. Hast du einen triftigen Grund, warum deine Förderungshöchstdauer verlängert werden sollte und dein Inlands-BAföG-Amt hat dies anerkannt, dann wird auch das Auslands-BAföG-Amt dies anerkennen.

Ich habe mein Auslandssemester im 1. Master-Semester gemacht, obwohl mir von einigen Stellen abgeraten wurde, da es zu „kompliziert“ sei. Und ja, es war ein wenig komplizierter. Besonders da mein Studienplatz noch nicht sicher war und ich einige Unterlagen von der Uni selbst vorzeitig abholen musste. Aber wenn man etwas will, schafft man es auch 🙂

auslandsbafög beantragen

Wo kann ich Auslandsbafög beantragen?

So wie auch beim Inlandsbafög richtet sich die Zuständigkeit des Amtes nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Studienort. Demnach ist es ziemlich wahrscheinlich, dass du deinen Antrag auf Auslandsbafög beim Studentenwerk einer anderen Stadt stellen musst. Die Liste der zuständigen Ämter mit Kontaktdaten findest du hier:

Der Antrag wird aufwändiger als sonst, da du wieder alles, wie im 1. Semester einreichen musst. Also werden fast alle Formblätter benötigt.

Ausbildungsland zuständiges BAföG Amt
  • Liechtenstein
  • Schweiz
Studentenwerk Augsburg
-Amt für Ausbildungsförderung-
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821 598 – 4930
Fax: 0821 598 – 4945
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Internet: www.studentenwerk-augsburg.de
  • Österreich
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
-Amt für Ausbildungsförderung-
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel.: 089 233 – 96266
Fax: 089 233 – 83388
E-Mail: afa.rbs@muenchen.de
 Internet: www.muenchen.de/afa
  • Italien
  • San Marino
  • Vatikanstadt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 
– Amt für Ausbildungsförderung – Auslandsamt
10617 Berlin
Tel.: 030 9029 -10
Fax: 030 9029 -13460, -13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Internet: www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/bafoeg-amt/artikel.186699.php

  • Amerika (außer USA und Kanada)

Studentenwerk Bremen
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung – Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de
Internet: www.stw-bremen.de/de/studienfinanzierung

  • USA

Studierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung 
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 42815-5107, -5108 
Fax: 040 41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: www.studierendenwerk-hamburg.de

  • Australien
  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Griechenland
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Slowenien
  • Zypern

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 296 – 0
Fax: 06421 296 – 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: www.studentenwerk-marburg.de

  • England
  • Irland
  • Schottland
  • Wales

Region Hannover, Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung -
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 616 - 0, - 22252
Fax: 0511 616 - 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: www.bafoeg-region-hannover.de

  • Asien (außer Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan)
  • Türkei

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 2642
72716 Reutlingen
Tel.: –07121 9477-0
Fax: –07121 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: www.my-stuwe.de

  • Belgien
  • Luxemburg
  • Niederlande

Bezirksregierung Köln, Dezernat 49
50606 Köln

Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221 147 - 4990
Fax: 0221 147 - 4950
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de

  • Kanada

Studentenwerk Thüringen
- Amt für Ausbildungsförderung-
Am Planetarium 4
07743 Jena
Tel.: 03641 930570
Fax: 03641 930589
E-Mail: f@stw-thueringen.de
Internet: www.stw-thueringen.de

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bulgarien
  • Estland
  • Georgien
  • Kasachstan
  • Kirgsistan
  • Lettland
  • Litauen
  • Moldawien
  • Polen
  • Rumänien
  • Russland
  • Slowakei
  • Teadschikistan
  • Tschechien
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Usbekistan
  • Weißrussland

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 10 32
09010 Chemnitz
Tel.: 0371 5628450
Fax: 0371 5628455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
Internet: www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de

  • Malta
  • Portugal

Universität des Saarlandes
- Amt für Ausbildungsförderung –
Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e. V. Universität Campus
Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302 - 4992
Fax: 0681 302 - 4993
E-Mail: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de
Internet: www.studentenwerk-saarland.de

  • Dänemark
  • Island
  • Norwegen

Studentenwerk Schleswig-Holstein 
Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung
Westring 385
24118 Kiel
Tel.: 0431 8816 - 0
Fax: 0431 8816 - 204
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.sh
Internet: www.studentenwerk.sh

  • Spanien

Studierendenwerk Heidelberg
- Abteilung Studienfinanzierung -
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 545404
Fax: 06221 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: www.studentenwerk.uni-heidelberg.de

  • Afrika
  • Ozeanien

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
- Amt für Ausbildungsförderung -
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 56509 - 22
Fax: 0335 56509 - 99
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: www.studentenwerk-frankfurt.de

  • Schweden

Studentenwerk Rostock
- Amt für Ausbildungsförderung –
St.-Georg-Str. 104 -107
18055 Rostock
Tel.: 0381 4592878
Fax: 0381 45929431
E-Mail: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
Internet: www.studentenwerk-rostock.de

  • Andorra
  • Frankreich
  • Monaco

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 13 55
55206 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132 787 - 0
Fax: 06132 787 - 3298
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet: www.mainz-bingen.de

  • Finnland

Studentenwerk Halle
- Amt für Ausbildungsförderung -
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale
Tel.: 0345 6847 - 113
Fax: 0345 6847 - 202
E-Mail: bafoeg.finnland@studentenwerk-halle.de
Internet: www.studentenwerk-halle.de


Beantrage  Auslandsbafög mindestens sechs Monate vor Studienstart! Damit du pünktlich dein Geld bekommst.

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Was ist ein Learning Agreement?

Du wirst ein Learning Agreement oder eine Bestätigung von der Hochschule brauchen, dass generell Kurse aus dem Auslandssemester an dein Studium im Inland angerechnet werden könnten, damit das Studentenwerk davon ausgehen kann, dass man keinen „Unsinn“ studiert.

Die Auszahlung erfolgt in den Monaten, die man wirklich studiert. Bei mir ist es von April bis Juli, also vier Monate. Die Zuschläge werden durch vier geteilt und anteilig jeden Monat ausgezahlt. Du wirst also nicht alles im ersten Monat ausgezahlt bekommen, sondern gestückelt. Bei dem oben genannten Beispiel kommt man locker auf über 1000€ monatliche Auszahlung. Ich muss sagen, dass ich von dem Geld in einer günstigen Unterkunft sehr gut auf mit Frau und Kindern leben konnte. Uns fehlte es an nichts. Unseren Alltag auf Bali kannst du gern in unserem Videotagebuch verfolgen.

Wann sollte man man den Antrag auf Auslandsbafög stellen?

Die BAföG Ämter empfehlen, den BAföG Antrag sechs Monate vor der Abreise einzureichen. Das ist keine endgültige Antragsfrist, sondern die durchschnittliche Zeit, die das BAföG Amt braucht, um deinen Antrag auf Auslandsbafög zu prüfen.vgwort wenn du also möchtest, dass das Geld pünktlich zu Beginn deines Auslandsaufenthalts ausgezahlt wird, gibst du deine BAföG Unterlagen spätestens sechs Monate ab. Hast du noch nicht alle Dokumente beisammen, kannst du den Antrag auch später stellen.  Dan bekommst du dein Geld eben später und musst die Zeit bis zur ersten Auszahlung anders überbrücken. Auslandsbafög kann nicht rückwirkend beantragt werden! Heißt, wenn du ab z.B. ab August ein Studium oder Praktikum im Ausland beginnst, sollte dein Antrag allerspätestens im August (notfalls unvollständig) dem Amt vorliegen, sonst verlierst du deinen BAföG Anspruch für August. Reichst du deinen Antrag jedoch im August noch ein, musst du bis etwa Januar warten bis dein BAföG Anspruch der letzte  sechs Monate nachgezahlt wird.

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Alle Tipps zum Studium im Ausland ansehen

BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

71 Kommentare

  • Hallo, ich habe eine kurze Frage. Und zwar befinde ich mich momentan in meinem zweiten Masterstudium im Bauingenieurwesen. Ich würde ab September 2023 für ein Jahr in die USA an unserer Partneruni studieren gehen. Das wäre im Ende meines dritten Mastersemesters (denn das Sommersemester geht bis Ende September). Ich würde dann ja drei Semester lang Geld vom Inlandsbafög bekommen und dann ein Jahr lang Auslandsbafög richtig? Ich schreibe dort eigentlich meine Masterarbeit, aber es könnte sein, dass mir bis zum Abschluss noch ein paar Credits in Deutschland fehlen. Dann würde ich 2024, wenn ich wieder zurück bin noch ein Semester studieren. Habe ich es dann richtig verstanden, dass ich noch ein Semester dann vom Inlandsbafög gefördert werden kann, da ich ja die ersten drei Semester nur Geld in der Regelstudienzeit bekommen habe. Wenn ich nach dem Auslandsjahr zurückkomme, habe ich ja eigentlich die Regelstudienzeit überschritten, aber das Auslandsjahr wird ja nicht ins Inlandsbafög mit reingezählt richtig?
    Vielen lieben Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Arthiha Tharmrasan
  • Guten Tag,

    vielen Dank für die vielen Informationen. Viele meine Fragen wurden nun schon beantwortet.
    So wie ich es richtig verstanden habe, gilt das Auslandsbafög insgesamt 12 Monate richtig? Müssen die 12 Monate "am Stück" sein oder wäre es auch möglich die Monate/der Auslandaufenthalt zu splitten?

    Beispiel:
    Im 2. Semester ein Auslandspraktikum und im 4. Semester ein Auslandssemster an einer Uni ausserhalb der EU.

    Wenn ich mich richtig informiert habe, dürfte dies eigenlich kein Problem darstellen oder?

    Vielen Dank.

    Sonnige Grüsse,
    Lily Nguyen
  • Liebe Luisa,

    Danke erst einmal für die vielen Infos.
    Zur Zeit befinde ich mich für zwei Auslandssemester in Südafrika (MA).
    Nach jetztigem Stand werde ich die Kurse, die ich belegen wollte, so nicht beenden können, da ich alleinerziehend mit meinem 8jährigen Sohn hier bin und dadurch natürlich viel weniger Kapazitäten habe, das Studienpensum zu schaffen, als Studierende ohne Kind.
    Frage: gibt es Chancen, das Auslandsbafög um ein weiteres Jahr verlängert zu bekommen?
    Momentan befinde ich mich im Urlaubssemester. Zu Hause bekam ich InlandsBafög.
    Über deine Himfe würde ich mich wirklich sehr freuen!
    Viele Grüße, Natalie
  • Hey Natalie,

    Auslandsbafög gibt es maximal 12 Semester, ob es Ausnahmen für Situationen wie deine gibt, weiß ich nicht. Die einzige Ausnahme, die ich kenne, ist die Abschlussarbeit. Wenn du die dort schreibst, kannst du Innlandsbafög im Ausland erhalten. Frag am besten dein Amt.
  • Hallo, danke für die sehr übersichtliche Zusammenstellung aller wichtigen Fakten!

    Ich habe eine Grundfrage: was sind meine Vorteile von Auslands-BAföG, wenn ich sonst das Inlands-BAföG bekommen würde?
    Ich habe bereits mein gesamtes Bachelor-Studium BAföG bezogen und bin nun im 2. Mastersemester und bekomme noch immer BAföG. Für das 3. Semester gehe ich von Oktober - Februar nach Prag für ein Auslandssemester (bekomme ERASMUS-Förderung) und überlege nun, Auslands-BAföG zu beantragen. Allerdings sind mir die Vorteile gegenüber dem Inlands-BAföG noch nicht so ganz klar, theoretisch könnte ich doch weiter über das Inland beziehen, ohne anzugeben, dass ich mich im Ausland befinde oder?

    Vielen Dank schonmal!
  • Hey Celina,

    der Vorteil ist, dass dir während des Auslandssemesters gar kein Inlandsbafög zusteht. Du hast also gar keine Wahl. abgesehen davon ist Auslandsbafög höher als Inlandsbafög.
  • Hi ich hätte ebenfalls eine Frage zum Auslandsbafög.
    Ich studiere zurzeit im 2. Mastersemester Psychologie und würde gerne im WS21/22 oder SS22 ein Auslandssemester in Indonesien absolvieren. Das Problem ist jedoch, dass das Angebot für Psychologiestudenten in Indonesien sowie eigl. in ganz Asien sehr beschränkt ist und es soweit ich weiß durch das Psychotherapeutengesetz nicht möglich ist, sich Kurse aus dem Ausland anerkennen zu lassen.

    Mir wurde von einer Sachbearbeiterin gesagt, dass ich jedoch mindestens einen Kurs anrechnen lassen muss, um Auslandsbafög berechtigt zu sein. Stimmt das? Wenn ja, könnt ihr mir evtl. weiterhelfen dieses Problem irgendwie zu umgehen? (Evtl. Schlupflöcher etc.?) -> Ich könnte einen Bescheid von meiner Uni bekommen, dass diese die Anerkennung der Module offen lassen würden, jedoch habe ich die Sorge, dass dies dem Bafögamt nicht ausreicht oder sie im nachhinein einen Nachweis für die Anerkennung der Module einfordern könnten.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort und ggf. hilfreichen Tipps freuen!
    Vielen Dank schonmal.
    Arda Azak
  • Hey Arda,

    ja das Auslandssemester muss Bezug zu deinem Studium in Deutschland stehen. Die wollen dir ja keinen Urlaub dort finanzieren. Gibt es bei euch nicht irgendein Wahlpflichtmodul oder so? Ich hab da bei mir Indonesisch anrechnen lassen können, obwohl Sprechen, bei uns so rein gar nicht auf dem Plan stand. Ich musste dem BAföG Amt vorher ein Learning Agreement vorlegen. D stand genau drin, wie viel anerechnet wird.
  • Danke für die schnelle Antwort. Soweit ich weiß geht das leider nicht aber ich werde am Montag mal nachfragen.

    Ich könnte einen Bescheid von meiner Uni bekommen, dass diese die Anerkennung der Module offen lassen würden, jedoch habe ich die Sorge, dass dies dem Bafögamt nicht ausreicht oder sie im nachhinein einen Nachweis für die Anerkennung der Module einfordern könnten.
    Kannst du mir hierzu etwas sagen bzw. habt ihr schon Erfahrungen diesbzgl.?

    Vielen Dank!
  • Hey Arda,

    nein kann ich nicht.
  • Hallo,
    erst einmal danke, dass ihr mit eurem Blog versucht den Bafög-Wahnsinn so verständlich wie möglich zu erklären:)
    Nun zu meiner Frage: Ich bin mir zur Zeit unschlüssig, ob ich noch einmal Bafög anfragen kann oder nicht, da meine Situation etwas speziell ist und ich Angst habe, dass etwas passieren könnte wenn ich jetzt einfach einen Antrag los schicke.
    Meine Situation ist nämlich so, dass ich im September 2016 in den Niederlanden ein Studium begann und seitdem auch Bafög beziehe. Im Februar 2017 habe ich innerhalb der gleichen Schule das Studium gewechselt (Regelstudienzeit 4 Jahre) und das Bafög Amt darüber informiert. Im zweiten Jahr dieses Studiums fehlten mir mehrere EC's, da ich mental nicht in der Lage war, die Aufgaben einzureichen. Als vom Bafög Amt Ende des 2. Jahres ein Leistungsnachweis erbeten wurde hat meine Schule bestätigt, dass ich genügend Ec's hatte, um weiter zu studieren, da mir das nur den Zugang zum vierten und nicht zum dritten Jahr verwehren würde. Ich habe im Februar 2019 also ganz normal mit dem ersten Semester des 3. Jahres beginnen können. Im September 2019 habe ich eine "Pause" eingelegt, um mich mental zu erholen, war aber immer noch in der Schule eingeschrieben. Dabei habe ich es versäumt, das Bafög Amt davon in Kenntnis zu setzen. Im Februar diesen Jahres habe ich dann noch das zweite Semester des 3. Jahres begonnen und abgeschlossen. Zur Zeit mache ich nochmal eine solche Pause, um die Aufgaben aus dem 2. Jahr nachzuholen.
    Seit September beziehe ich kein Bafög mehr und habe auch noch keinen neuen Antrag gestellt. Habe ich jetzt überhaupt noch die Möglichkeit, um Bafög zu beziehen, oder wäre das nur verschwendete Lebensmüh? Ich muss noch hinzufügen, dass ich für das Studium gleichzeitig eine neue Sprache gelernt habe und ich meine mich zu erinnern, dass man dann ein halbes Jahr länger anrecht auf Bafög hätte oder so.
    Allerdings mache ich mir wie gesagt Sorgen, dass es irgendwelche Folgen haben könnte, dass ich das Bafög Amt nicht über die "Pausezeiten" informiert habe :/
  • Hey Luca,

    solange du dich in deiner Regelstudienzeit befindest steht dir auch BAföG zu. Wenn ich das richtig verstehe endet deie Regelstudienzeit nächsten Jahr, dann hast du umsonst gezögert und Geld verschenkt. "Pausen müssen dem Amt mitgeteilt werden, wenn man 3 Monate gar nicht studiert oder sich offiziell beurlauben lässt. Wenn du während der Pause wingistens ein bisschen gemacht hast und hin und wieder an Lehrververanstalungen teilgenommen hast ist alles gut. Bist du mehr als drei Monate komplett zu hause geblieben ohne Prüfungen abzulegen, stand dir in der Zeit kein BAföG zu. Wenn das Amt davon erfährt, erwartet dich eine fette Rückzahlung für denbetroffenen Zeitraum.
  • Hi!
    Ich verzweifle gerade auch an meinem Antrag für Auslandsbafög. Hier mein Status:
    •Der laufende Antrag ist mein Erstantrag. (Also noch nie Bafög bezogen)
    •Ich habe 7 Semester Regelstudienzeit und bin aktuell im 8. Semester und schreibe meine Abschlussarbeit. Habe eine Prüfung nicht bestanden und deswegen 1 Semster länger gemacht.
    • Nach der Bachelorarbeit habe ich noch eine Prüfungsleistung offen, die ich dann nach dem zurückkommen von Amerika abgeben will.

    Ich befinde mich mitten im Bafög-Prozess. Ich habe alles über meinbafög.de ausgefüllt und jetzt kam vom Amt noch etwas zurück.

    Jetzt lese ich, dass man sich Credits (laut Amt 9 Credits) an der Heimatuni anrechnen lassen muss, um Bafög zu bekommen.

    Ich habe aber alle Prüfungsleistungen belegt und würde jetzt einfach irgendwelche Prüfungen dort belegen, die weniger mit meinem Studium zu tun haben.

    Habe ich so eine Chance?

    Vielen Dank für die Hilfe!
  • Ich möchte ein komplettes Medizinstudium (6 Jahre) im EU-Ausland (Bulgarien absolvieren), grundsätzlich habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.

    Ich habe die Anträge bereits überflogen und gesehen, dass gefragt wird wann die letzte und die erste Vorlesung im Förderungszeitraum ist. Bei mir wäre es aber so, dass nach den Vorlesungen recht zügig Prüfungen geschrieben werden und man im Idealfall 2 Monate „Semesterferien“ hat.

    Hätte ich während dieser Zeit auch Ansprüche?
  • Hallo,
    Ich bekomme Auslandsbafög für mein komplettes Studium in den Niederlanden. Ich würde trotzdem gerne ein Auslandssemester an einer der Partneruniversitäten außerhalb der EU machen, was im 5.Semester wäre und nicht die Regelstudienzeit überschreitet.
    Würde mein Auslandsbafög dann einfach für das halbe Jahr außerhalb der EU weiterlaufen?

    Vielen Dank!!!

    Liebe Grüße
    Nina
  • Hey Nina,

    für dein Auslandssemester ist ein anderes BAföG amt zuständig. Außerdem gelten außerhalb Europas andere Bedarfssätze als in den Niederlanden. Du müsstest also einen extra Antrag fürs Auslandssemester beim zuständigen Amt stellen und danach wieder BAföG für die Niederlande beantragen.

    LG Luisa
  • Hi,
    ich will ein Auslandssemester in Malaysia machen, aber ist nirgendwo in den Listen zu finden. Gibt es auch die Möglichkeit das Auslandsbafög für anderen Ländern zu beantragen?
    Danke!
  • Hey Martin,

    für Malaysia ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zuständig (siehe Asien). Mit unserer Softwäre kann man BAföG für alle Länder beantragen.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Wird das Einkommen bei einem Pflichtpraktikum welches in den USA stattfindet wird auch abgezogen vom auslandsbafög? Die Kosten in Amerika sind ja deutlich höher als in Deutschland.
    Danke :-)
  • Ja, wird es, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Dass die Lebenshaltungskosten in den USA höher sind als hier wird insofern berücksichtigt, als dass die Bedarfssätze beim Auslandsbafög entsprechend höher sind als beim Inlandsbafög.

    LG Luisa
  • Hallo!
    Muss man im Ausland zwangsläufig Prüfungen schreiben, die man sich tatsächlich im Inland anrechnen lässt? Oder reicht es diese Kurse nach Wahl zu belegen?
  • Hey Julia,

    die im Ausland belegten Kurse müssen zum Inlandsstudium passen, also theoretisch anrechenbar sein. Im Zweifelsfall lässt sich das Amt von deiner Hochschule bestätigen, dass der geplante Auslandsaufenthalt für das Studium in Deutschland förderlich ist. Es wird aber nicht nachträglich geprüft, ob tatsächlich alle Prüfungen in Deutschland angerechnet wurden.

    LG Luisa
  • Hallo! Ich habe vor im Rahmen meines Masterstudiums in Deutschland 2 freiwillige Auslandssemester in Spanien, Österreich oder in den Niederlanden (also EU) zu verbringen, mit dem Ziel, mein Master in Deutschland zu beenden.
    Wenn ich aber Ende des 2. Semesters im Ausland feststelle, dass ich dort viel besser vorankomme und gerne somit meinen Master dort beenden möchte, bekomme ich dann noch für das 3. und 4. Semester Bafög, welches mir auch in Deutschland zugestanden hätte? Wenn ja, welche Auflagen müsste ich erfüllen bzw. einreichen? Das Problem ist, das ich jetzt bei mehreren Auslandsbafögstellen angerufen habe und die Aussagen gehen völlig auseinander...
    Ich hatte sogar auf einer Internetseite gelesen, dass Hochschulstudenten einer gleichwertigen Hochschule im Ausland auf 3 Semester sogar verlängern können, also insg. höchstens 5 Semester im Ausland Bafög beziehen können, wenn Sie in der Regelstudienzeit sind.
    Vielen Dank für die Auskunft und herzliche Grüße
  • Bei einem Wechsel kommt es drauf an, ob du nur die Hochschule oder auch den Studiengang wechselst. Bleibt der Studiengang gleich, sollte der Abschluss im EU-Ausland problemlos möglich sein. Es gelten dieselben Regeln wie bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands. Ändert sich aber der Studiengang solltest du das spätestens zu Beginn des 4. Fachsemesters besser noch früher machen, da sonst unabweisbare Gründe nachgewiesen werden müssen, die dir den Abschluss im "alten" Fach unmöglich machen. Ich kenne bisher niemanden, der etatsächlich einen solchen Grund hatte.

    Ich weiß bicht, was du mit den 5 Semestern meinst, aber ein Studium innerhalb der EU ist genauso förderfähig wie in Deutschland. Du kannst also auch die komplette Regelstudienzeit im Ausland bleiben, sprich das komplette Studium an einer Hochschule im europäischen Ausland mit BAföG absolvieren. Bist du in Deutschland immatrikuliert und machst 2 freiwillige Auslandssemester, darfst du deine Regelstudienzeit in Deutschland anschließend um 2 Semester überziehen (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/).

    LG Luisa
  • Hallo !
    Ich habe da eine Frage: unter welchen Voraussetzungen bekommt man denn 2,5 Jahre lang Auslandsbafög? Bzw. gibt es eine Quelle für diese Info?
    Danke im voraus
  • wenn du ein Studium in einem Mitgliedsstaat der EU machst, kann das komplette Studium mit Auslandsbafög finanziert werden. §5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG (https://www.bafög.de/de/-5-ausbildung-im-ausland-219.php). Wir bekommen ständig BAföG anträge aus den Niederlande, Österrreich und Großbritannien von Leuten, die dort komplette Studiengänge absolvieren.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich hätte eine Frage und zwar, würde ich gerne im 9. Semester ( bin momentan im 5., Regelstudienzeit sind 8 Semester) ein Auslandssemester dran hängen. Ein Freund von mir hat dasselbe getan und hat trotzdem noch Auslandsbafög bekommen, da die Uni im Ausland Anfang September anfängt und seine Regelstudienzeit erst Ende September endet. Wird so ein Fall immer so behandelt bzw kann ich mich dann wirklich drauf verlassen auch Auslandsbafög zu bekommen?

    Falls ich mich jedoch für Januar bis Mai 2020 entscheiden würde ins Ausland zu gehen, würde ich dann im 9. Semester dann immernoch Bafög erhalten? Der angegebene Zeitraum überdeckt ja teils Winter- und Sommersemester?
  • Hey Leyla,
    wenn du es ganz sicher wissen willst, ist ein Antrag auf Vorabentscheid die beste Lösung. Das ist ein verkürztwr BAföG Antrag ohne Berechnung, bei dem dir das Amt schritlich mitteilen muss, ob dein Vorhaben grundsätzlich förderbar ist oder nicht. An diesen Bescheid ist das Amt dann ein Jar lang gebunden.

    Meines Wissens nach funktioniert das immer wie bei deinem Freund, aber ich würde mir das an deiner Stelle schriftlich vom Amt bestätigen lassen. Wenn du innerhalb d Regelstudienzeit ein freiwiliges Auslandssemester machst, kann dein Auslandsaufenthalt zur Verlängerung der Förderhöchstdauer im Inland führen. Für In- und Auslandsbafög sind in der Regel unterschiedliche Ämter zuständig. Du beantragst Auslandsbafög genau für den Zeitraum er Vorlesungszeit im Ausland unabhängig von den Semesterterminen in Deutschland. Sobald du zurück bist, kannst du wieder normales Inlandsbafög beantragen. Das wird nicht automatisch weitergezahlt.

    LG Luisa
  • Hallo! Ich habe ein Frage zu meiner Situation.
    Ich studiere in Wien und habe die ersten 4 Semester Bafög bekommen. Im 5. und 6. Semester war in Spanien, wo ich auch Auslandsbafög bekommen habe. Jetzt muss ich in Wien im 7. Semester nur meine Bachelorarbeit schreiben (Da das im Ausland nicht ging). Kann ich dafür noch Bafög bekommen? Wie ist das geregelt?
    Danke!
  • Hallo Luisa,

    ich habe letzes sommersemester , also mein 6tes semester ( regelstudienzeit an meiner hochschule beträgt 8 semester) ein auslanssemester erfolgreich beendet. nun hat nicht alles mit den credits anrechnen geklappt und ich müsste noch ein weiteres semester studieren. wird mir also das 9te (mein bachelorsemester) vom bafög gefördert?

    Vielen Dank schonmal!

    Becci
  • Kommt drauf an, ob das Auslandssemester Pflicht oder freiwillig war. Ist der Auslandsaufenthalt verpflichted in deinem Studium vorgesehen, ist das kein Verlängerungsgrund. Ein freiwilliges Auslandssemester, wird ans Inlandsbafög hinten drangehängt.
  • Hi!
    Ich verzweifle gerade an meinem Antrag für Auslandsbafög. Hier mein etwas komplizierter Status:
    •Der laufende Antrag ist mein Erstantrag. (Also noch nie Bafög bezogen)
    •Gehe im 7. Semester ins Ausland
    •6 Semester in Deutschland studiert (noch kein Abschluss)

    Ich befinde mich mitten im Bafög-Prozess, ich habe soweit wirklich alles zusammen - bis auf das Formblatt 5 und das Dokument: Antrag über die Förderungshöchstdauer hinaus.

    Ich habe keine Ahnung, welches Semester ich mir von der Uni im Formblatt 5 bescheinigen lassen soll.
    Das 4. oder das 6. oder ob es besser ist den Leistungsnachweis nachzureichen, da ich offensichtlich auch punktemäßig im Verzug bin.

    Habt ihr hier einen guten Tipp für mich?
    Mein Prüfungsamt war so freundlich mich auf die Stolperfalle von Formblatt5 hinzuweisen. Kann mir allerdings keine konkreten Hinweise geben.

    Lieben Gruß
  • Kennst du schon unseren Artikel zum Thema BAföG nach der Regelstudienzeit (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/)? Darin findest du auch die einzigen anerkannten Gründe für eine BAföG Bewilligung nach Ablauf der Regelstudienzeit. Das Formblatt 5 bezieht sich auf den üblichen Leistungsstand nach dem 4. Fachsemester. Hier findest du alles wichtige zum BAföG Leistungsnachweis (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/).
  • Hallo Luisa,

    ich möchte von September bis Dezember ein Trimester in einem NICHT-EU-Land studieren und ab Januar 2019 noch ein Semester in einem EU-Land (beides freiwillig und im Rahmen von Hochschulkooperationen).
    Ich befinde mich noch im Bachelor.

    Aus den Gesetzen werde ich leider nicht so ganz schlau und von den beiden Ämtern habe ich hierzu widersprüchliche Informationen erhalten. Das erste Amt (NICHT-EU) sah es kritisch, sagte aber, ich solle bei der anderen Stelle nachfragen. Das Amt für das EU-Land meinte dann, sie sehen zunächst keinen Grund, warum der Aufenthalt nicht gefördert werden sollte, nur weil ich vorher ein Trimester außerhalb Europas studiert habe; für EU-Länder gibt es auch keine zeitliche Begrenzung.

    Weißt du zufällig, ob es möglich ist, für beide Aufenthalte je Auslandsbafög zu erhalten?

    Vielen Dank schonmal!
    Tamara
  • Hey Tamara,

    tatsächlich kann man ein komplettes Auslandsstudium an einer Hochschule in der EU mit BAföG absolvieren, während eine Förderung außerhalb der EU nur bis zu 12 Monate möglich sind. Ich denke, dass diesbezüglich das 2. Amt mehr Erfahrungswerte hat als das 1. Außerdem entscheiden die ja über die Bewilligung deines 2. Aufenthalts.
  • Hallo,

    vielen Dank für die vielen Tips! Momentan bewerbe ich mich für Praktikumsstellen in den USA und wollte fragen, wie es mit dem Auslandsbafög aussieht, wenn das Praktikum z.B mit mehr als $1.500 vergütet wird.

    Zur Zeit erhalte ich den Bafög Vollsatz, habe aber natürlich Angst, dass das Bafög durch die Vergütung verkürzt wird. Da trotz der hohen Vergütung, das noch lange nicht ausreichen würden, um in einer Großstadt in Amerika zu leben.

    Vielen Dank im Voraus!
  • Wie sich deine Praktikumsvergütung auf deinen BAföG Förderbetrag auswirkt, hängt davon ab, ob das ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum ist. Mehr dazu findest du in meinem Artikel über BAföG Freibeträge (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/)

    LG Luisa
  • Hallo ihr zwei,
    Erstmal vielen Dank für den tollen Artikel und euren super Blog! Ich befinde mich im 5. Mastersemester und mache Grad ein Auslandspraktikum in Peru. Ich hatte mich nicht für Auslandsbafög beworben weil das Praktikum nur für 8 Wochen geplant war. Aber jetzt überlege ich, das Praktikum zu verlängern auf 12 Wochen und von hier aus Auslandsbafög zu beantragen. Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum, allerdings muss es nicht verpflichtend im Ausland abgeleistet werden. Die Masterarbeit habe ich schon abgegeben, sie ist aber noch nicht bewertet. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man auch außerhalb der Regelstudienzeit Auslandsbafög beantragen kann, weil es eben unabhängig vom Inlandsbafög ist. Aber in eurem Blog klingt es ja irgendwie nicht so...?
    Würde mich über eure Meinung dazu sehr freuen!
    Danke und liebe Grüße!
  • AuslandsbaföG kann nur solange gewährt werden, wie auch Inlandsbafög bewilligt werden würde. Ich war außerhalb der Regelstudienzeit im Auslandssemester. Auslandsbafög wurde mir erst bewilligt nachdem ich eine amtliche Bestätigung vorlegen konnte, dass ich im Inland aufgrund meiner Kinder über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werde. Auslandsbafög kann auch über die Regelstudienzeit hinaus laufen, wenn das Auslandspraktikum innerhalb der Regelstudienzeit begann. Ich gehe davon aus, dass die 4 Wochen mehr jetzt in deinem Fall kein riesen Problem sein sollten.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, hallo Matthias,

    Erst einmal: Ich liebe euren Blog! Macht weiter so!

    Meine Frage: mein Freund und ich möchten gemeinsam nach Bali für ein Auslandssemester. Ich bin in meinem 6. Fachsemester Bachelor Auslandsbafög berechtigt, aber mein Freund wird wahrscheinlich im 1. Oder 2 Semester Master sein. Worauf müssen wir achten wenn er im 1. Oder 2. Semester Master Auslandsbafög beantragen will? Ihr hattet ja anscheinend den gleichen Fall :)
    Ganz Liebe Grüße aus Berlin
  • Hallo Andrea,
    bei deinem Freund müsst ihr prüfen, ob die Uni das Auslandssemester im 1. Semester zulässt und ob er ggf. auch ein Urlaubssemester dafür nehmen kann. Ich konnte im 1. Semester ins Ausland gehen (normalerweise steht dem nichts entgegen, außer man muss da Kurse unbedingt machen), aber ich konnte kein Urlaubssemester nehmen, womit ich mit einer Regelung an der Hochschule in Bridullie kam. Vom BAföG-Amt gab es keine Probleme, außer dass ich um einen Studienplatz hoffen musste und mir frühzeitig eine Imma-Bescheinigung holen musste, da wir Mitte März geflogen sind und im April erst das 1. Semester anfing. Ein Learning-Agreement wird auch sehr schwierig im 1.Semester, also muss er schauen, ob die Kurse im Nachhinein angerechnet werden können. Ggf.will das BAföG-Amt eine Bescheinigung, dass generell die Kurse angerechnet werden können. Das solltet ihr versuchen zu umgehen,indem ihr beim Amt anruft und fragt, welche Bali-Programme generell vom Amt anerkannt werden.

    Schöne Grüße,
    Mathias
  • Moin!
    Danke erstmal für die ganzen Infos.
    Mich interessiert aber wieviele Credits ich im Auslandssemester machen muss um BaFög zu bekommen. Gibt es da eine Grenze und was wäre wenn ich z.B. einen Kurs nicht bestehe und dadurch unter der erforderlichen Anzahl bin?

    LG Kevin
  • Du musst im Prinzip gar keine Credits im Ausland erreichen. Es wir im Nachhinein nicht überprüft, ob du deine Prüfungen bestanden hast oder nicht. Du musst nur nachweisen, dass die geplanten Auslandskurse dem Grunde nach in Deutschland anrechenbar sind, ob du das später wirklich tust, ist egal.
  • Hallo,

    folgende Frage habe ich.
    Ich bin im 4 Fachsemester M.Sc.. Damit sind es meine letzten 2 Monate die ich gefördert werde bzw. bis zum 30.09 . Damit hätte ich meine FHD erreicht. Ich will aber am 18 September für ein halbes Jahr ins Ausland gehen (Erasmus).
    Meine Master Arbeit habe ich noch nicht geschrieben. Steht mir nur Auslandsbafög zu oder nicht?

    VG
    Yusuf
  • Hallo,

    ich bekomme Inlandsbafög und möchte nun Auslandsbafög für ein dreimonatiges Praktikum außerhalb der EU beantragen, dass mir die Uni auch als Pflichtpraktikum bescheinigt hat. Ich frage mich nun, wenn ich für die drei Monate Auslandsbafög beantrage, wovon kann ich mich dann die restlichen drei Monate finanzieren, also kann ich da dann wieder Inlandsbafög erhalten?

    Danke
  • Hallo Saskia,

    wir haben 4 Monate Auslandsbafög erhalten und als wir zurück waren, haben wir wieder nahtlos Inlandsbafög beantragt und erhalten. Und ein Vorteil vom Auslandssemester ist, dass du ein Semester BAföG hinten dran gehängt bekommst. Dazu kannst du auch beruhigt dein BAföG-Amt ansprechen und sie werden dir die Sachlage erklären.

    Beste Grüße, Mathias
  • Hey, diese ganzen Informationen gelten auch, wenn ich in meiner Heimatuni KEIN Urlaubssemester mache oder?

    Grüße :)
  • Hey, klar. Es gilt auf jeden Fall, wenn du kein Urlaubssemester machst. Beim Auslandsbafög ist es egal, ob du für dein Auslandssemester ein Urlaubssemester einlegst. Es macht nur ggf. an deiner Heimatuni Prüfungsrechtlich ein unterschied, z.B. ob du dann überhaupt Prüfungen ablegen kannst, bzw. sie dann anerkannt bekommst.
    Gruß, Mathias
  • Hallo Luisa,

    erst einmal danke für all deine ausführlichen Infos und Tipps.

    Gilt die einjährige Mitarbeit in einem Ausschuss (in meinem Fall Ausschuss für Internationales; studentische Vertreterin) als Grund für ein weiteres Semester (7. Semester) BAföG über die Regelstudienzeit hinaus?

    Danke!
    Sarah
  • Hey Sarah,
    das kann ich dir so pauschal nicht genau sagen. Das hat unter anderem auch mit dem Aufwand zu tun, den das Amt mit sich bringt. Frag am besten direkt bei deinem zuständigen BAföG Amt nach.

    LG Luisa
  • hallo,
    ich studiere zurzeit Koreanistik im 5. Semester und ziehe in Erwägung eine Auslandsstudium an einer koreanischen Universität für das 7. Semester anzumelden.
    Da mir leider ein Direktaustausch durch meine Universität nicht gewährleistet wurde, weil ich nicht mehr im 3. Semester bin und durch ein DA-Austausch über Regelstudienzeit kommen würde.
    Habe ich in Betracht gezogen , privat mich anzumelden.
    Jetzt stellt sich mir die Fragen , ob es möglich ist ,AuslandsBafög zu bekommen,obwohl ich dann nicht mehr in der Regelstudienzeit bin(6 semester) und mich ja privat an einer koreanischen Universität anmelde. Und erst nach meinem Auslandsstudium mein BA schreibe.
  • Hey Yen,

    um AuslandsbaföG zu erhalten musst du während des Auslandssemester unbedingt in der Regelstudienzeit liegen. Falls das Auslandssemester NICHT zwingend in deinem Studium vorgeschrieben ist, wird die Zeit im Ausland nach deiner Rückkehr hinten an die Regelstudienzeit rangehängt, genauso als wenn du in der Zeit beurlaubt gewesen und gar nicht studiert hättest. Was also in dem Fall ginge wäre Auslandsbafög im 6. Semester und Inlandsbafög im 7. Semester. Fährst du erst im 7. Semester wirst du aller Voraussicht nach kein Auslandsbafög bekommen, es sei denn, du erfüllst die Voraussetzungen für die BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/) hinaus. Einen Test, ob das auf dich zutrifft, findest du hinter dem Link.

    Ob du das Auslandssemester privat oder über das International Office organisierst, ist für das BAföG Amt egal.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich befinde mich zurzeit im 5. Semester und habe damals im 4. Semester einen Leistungsaufschub bekommen durch Gremientätigkeit.
    Nun will ich ende des 6. Semesters bzw. Anfang des 7.Semesters ein Auslandssemester machen. Da viele sagen das man nicht gefördert wird habe ich überlegt ob ich auf das Bafög im 6. Semester verzichte und erst meine Leistungen nach dem 6.Semester erweise und somit im 7. Semester gefördert werde. Geht das?
    Oder gibt es irgenwie eine Möglichkeit für mich Bafög im Auslad zu beziehen.
    Zudem ist damals meine Oma verstorben somit war ich für paar Monate nicht in der Lage irgendwas zu machen für die Uni o.ä. und wir mussten meinen Opa im nachhinein für paar Monate pflegen. Falls ich kein Anspruch habe könnte ich das als Grund nennen Auslands BAfög zu beziehen? Ich würde auch das 6. Semester aussetzten also auf Bafög verzichten.
  • Hey Katrin,

    solange du im Inland gefördert wirst, wird auch Auslandsbafög gewährt. Du kannst aber nicht einfach auf ein Semester verzichten und den Anspruch nach hinten verschieben. Wenn dir die Verschiebung des Leistungsnachweises gewährt wird, bekommst du auch BAföG über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn du also 6 Semester Regelstudienzeit hast, dir ein Semester zusätzlich für Gremienarbeit gewährt wird, dann kannst du im 7. Semester Auslandsbafög bekommen und anschließend noch ein 8. BAföG Semester in Deutschland machen. Letzteres geht aber nur, wenn dein Auslandsaufenthalt kein Pflichtbestandteil des Studiums ist.

    LG Luisa
  • Hallo,

    Wenn ich doch nach dem 4. Semester kein bafög mehr erhalte, bringt es doch gar nichts ein Semester vom bafög "geschenkt" zu bekommen ? Ich bin jetzt im 5. Semester und wollte im 7. Ins Ausland (Türkei) gehen. Ich würde doch so oder so kein Auslandsbafög bekommen, oder ? Also egal ob ich es in der Regelstudienzeit mache oder danach?
    LG Sevos
  • Hallo Mathias,

    danke fuer den guten Artikel :) Ich haette da auch eine Frage an dich: ich bin zur Zeit im vierten Mastersemester, aber verbringe das vierte Mastersemester im Ausland (fuer ein Semester). Jetzt hab ich bei dir gelesen, dass man die Zeit noch hinten dran haengen kann, weil ich ja in der Regelstudienzeit das Auslandssemester gemacht habe. Allerdings habe ich, auf Anraten vieler Freunde, ein Urlaubssemester genommen. Jetzt weiss ich nicht, ob das gilt, was du oben geschrieben hast, dass Baefoeg eben nicht nach hinten verlaengert wird… oje, das hab ich jetzt ein bissel kompliziert ausgedrueckt, aber ich hoffe, du weisst was ich meine und kannst mir weiterhelfen?
    Liebe Gruesse
    Nicky
  • Hallo,

    schöner Beitrag und Blog. Ich plane nach Thailand zu gehen und frage mich gerade wie das mit dem Formblatt 6 und der Fachrichtung ist. Ich studiere Soziologie und will mich dort in einen master of business administration Studiengang einschreiben (Siam University).
    Die Fachrichtung sind ja nicht gleich. Werde ich da Schwierigkeiten haben bezüglich der Förderung? Es werden ja nur Auslandsaufenhalte gefördert, die für Inlandsausbildung förderlich sind.
    Ist das bei unterschiedlichen Fächern überhaupt möglich?
  • Hallo Lauri,

    und danke fürs Lob!

    An sich ist es möglich für dich im Auslandssemester BAföG zu bekommen. Die Bedingung ist oft, dass einige der Kurse, die du dort belegst, auf dein Studium im Inland angerechnet werden können. Einerseits kannst du dies mit einem Learning Agreement sicher stellen. Oder mit einem Schreiben von deiner Uni, dass sie generell die Kurse anrechnen würde (da sie vom Niveau her anrechenbar sind). Ob sie es in deinem Fall dann machen, ist dabei eine andere Sache.
    Frage einfach bei dem zuständigen Studentenwerk nach, was sie von dir brauchen und wie deren Regelung ist. Bei mir war es so, dass das Programm, mit dem ich ins Ausland gegangen bin, generell bekannt ist und auch anerkannt wird. Dadurch brauchte ich keinen weiteren Nachweis erbringen.

    Viel Erfolg und Spaß in Thailand!

    Mathias

Was denkst du?