Mutterschutzgesetz 2018 und Mutterschutz im Studium
Was passiert, wenn man mitten im Studium ein Kind bekommt? Welche Regelungen sieht das MUTTerschutzgesetz für Studentinnen vor?

Bist du gerade schwanger und die Entbindung rückt näher? Oder du bist an der Familienplanung und möchtest dich vorneweg mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen? Du fragst dich vielleicht, was passiert, wenn die Geburt mitten im Semester oder gar der Prüfungszeit liegt. Das neue Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Studentinnen, die Antworten auf deine Fragen zum Mutterschutz im Studium liest du hier:

Mutterschutzgesetz 2018
Bis 31.12.2017 galt das MuSchG nur für Arbeitnehmerinnen, also Angestellte (nicht Selbsständige). Im Wesentlichen sieht es ein Arbeitsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes vor.
Warum es keinen offiziellen Mutterschutz im Studium gab.
Da ein Studium kein Arbeitsverhältnis begründet, war das Mutterschutzgesetz bis zu seiner Reform 2018 nicht aufs Studium anwendbar. Bisher gab es also kein allgemeingültiges Gesetz, das regelte, was mit deinen Prüfungen passiert, wenn du im Studium schwanger warst. Das regelten bis Ende 2017 noch die Hochschulen für sich selbst. Die meisten Hochschulen stellten es den Studentinnen frei, an Prüfungen und Lehrveranstaltungen rund um den voraussichtlichen Geburtstermin teilzunehmen oder sich krankschreiben zu lassen. Angestellte haben diese Wahl nicht. Sie dürfen nicht arbeiten, egal, ob sie wollen/können oder nicht.
Mutterschutz seit dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen
Seit dem 01. Januar 2018 ist das Mutterschutzgesetz auch für Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen in Deutschland verbindlich. Das bedeutet, dass nun nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Ausbildungsstätten wie Universitäten, Schulen, Akademien u.a. sicherstellen müssen, dass Schwangeren sowie frisch gebackenen Müttern in Ausbildung durch den Umstand der Entbindung keine Nachteile entstehen. Folglich dürfen dir Prüfungstermine innerhalb der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin) nicht zum Verhängnis werden. Eine einheitliche Vorschrift dafür, wie dieses Problem gelöst werden muss, gibt es noch nicht. Denkbar wären aber z.B. alternative Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten statt Klausur oder Einzel-statt Gruppenleistung oder zeitnahe Nachschreibetermine.
Abweichende Mutterschutzfristen gibt es für:
- Frühgeborene
- Mehrlinge
- Kind mit Behinderung
Für diese drei Ausnahmen gelten 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt plus die Zeit, die von den sechs Wochen vorher übrig ist (bei Frühchen), werden hintendran gehangen (§ 6 MuSchG).
Darf oder muss ich in den Mutterschutz?
Nein, du musst nicht in den Mutterschutz, wenn du nicht willst. Du darfst dennoch Klausuren schreiben, wenn du dir das selbst zutraust, dich darf aber niemand dazu zwingen. Ganz wichtig noch: Studentinnen, die in den Mutterschutz gehen, dürfen offiziell nicht schlechter gestellt werden. Zwecks Modulfristen etc. solltest du Rücksprache mit deinem Prof. oder Dozenten halten. Womöglich kannst du stattdessen eine Hausarbeit schreiben.
Musst du etwas beachten, wenn du trotz Mutterschutz Prüfungsleistungen ablegen möchtest?
Wenn du dein Studium trotz Entbindung ohne Unterbrechung durchziehen und an Prüfungen kurz vor oder nach der Entbindung teilnehmen möchtest, musst du als Schwangere deiner Hochschule gegenüber schriftlich erklären, dass du auf den Mutterschutz verzichtest.

Gibt es eine Alternative zum Mutterschutz für mich?
Möglicherweise ist es einfacher für dich, wenn du dir ein Urlaubssemester nimmst. In einigen Hochschulen darfst du trotz Beurlaubung Klausuren schreiben. Allerdings solltest du deine Bafög-Richtlinien nicht außer Acht lassen – im Urlaubssemester steht dir kein Bafög zu.
Wer sollte zwingend in den Mutterschutz gehen?
Studentinnen, die einer Gefährdung ausgesetzt sind, müssen in den Mutterschutz. Z. B. Wenn du in einem Labor mit chemischen Stoffen in Berührung kommst. Gegebenenfalls stellt dir aber dein Arzt vorher schon ein Attest dazu aus (§ 9 MuSchG).