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Tipps zum Nachteilsausgleich im Studium

Tipps zum Nachteilsausgleich im Studium

Was bedeutet Nachteilsausgleich im Studium?

Menschen mit Behinderungen und oder chronischen Erkrankungen haben ein Recht auf Nachteilsausgleich im Studium.

Wozu brauchen manche Studierende einen Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleiche dienen dazu, Chancengleichheit gegenüber Studierenden ohne chronische Erkrankungen oder Behinderungen herzustellen.Nachteilsausgleiche sind sowohl bei der Studienorganisation als auch bei Studien- und Prüfungsleistungen möglich.

Nachteilsausgleich bei der Studienplatzvergabe

Unter Umständen können durch einen Härtefallantrag als Nachteilsausgleich Wartezeiten vor der Aufnahme eines Studiums reduziert werden. Manchmal können die Wartezeiten dadurch sogar ganz wegfallen.Auch bei möglichen Aufnahmeprüfungen für ein Studium kann man Nachteilsausgleichebeantragen.

Wann und wo kann ich den Nachteilsausgleich beantragen?

In der Regel müssen Nachteilsausgleiche vorher beantragt werden.Beispielsweise der oder die Behindertenbeauftragte der Hochschule kann dich darüber informieren, wohin der Antrag geschickt werden muss.

Wohnungssuche als Student mit Behinderung

Wichtig für (angehende) Studenten, die eine Beeinträchtigung haben, ist die Möglichkeit, bei der Vergabe von Plätzen in Studentenwohnheimen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung früher berücksichtigt zu werden. Es empfiehlt sich, entsprechende Anträge früh an die jeweiligen Träger der Häuser zu stellen. Die Plätze in Studentenwohnheimen sind begrenzt und sehr beliebt.Auch für Studierende mit Körperbehinderung, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt eine Lösung. Häufig haben Studentenwohnheime einige größere barrierefreie Wohnungen.

Nachteilsausgleich bei BAföG & Co.

Im BAföG wird insofern Rücksicht auf deine Beeinträchtigung genommen als dass du einen Antrag auf Verschiebung der Altersgrenze stellen kannst, wenn du zu Beginn des Studiums schon 30 oder älter bist. Ebenso darfst du langsamer und somit länger studieren und über die Regelstudienzeit hinaus BAföG beziehen.

Unabhängig davon können Studierende mit Behinderung Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus beziehen, was übrigens nicht ans BAföG angerechnet wird.

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Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Grundsätzlich müssen alle akkreditierten Studiengänge in Deutschland einen Passus zum Thema Nachteilsausgleich in ihrer Prüfungsordnung enthalten. Es gibt aber keine bundesweit einheitliche Regelung, wie der Nachteilausgleich im Einzelfall auszusehen hat. Von daher sind die einzelnen Maßnahmen in der Prüfungsordnung selbst selten ausformuliert. Da jede Beeinträchtigung individuelle Auswirkungen hat, braucht man auch individuelle Lösungen. Es geht bei Nachteilsausgleichen immer darum, individuelle Nachteile auszugleichen. Das Ziel ist hierbei, Chancengleichheit gegenüber anderen Studierenden herzustellen. Manche Dozenten kennen sich mit Nachteilsausgleichen überhaupt nicht aus. Andere Dozenten sind offener. Daher kann ich dir nur raten, so früh wie möglich mit den jeweiligen Professorinnen und Dozenten über deine Beeinträchtigung zu sprechen. Auf solche Gespräche solltest du dich gut vorbereiten. Gut ist es, wenn du selbst mögliche Lösungen vorschlagen kannst. ​Im Vorfeld können Gespräche mit dem Behindertenbeauftragten der Uni sinnvoll sein. Beim Umgang mit jedem neuen Dozenten ist es günstig, wenn bereits ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, der auf die jeweilige Prüfung angewendet werden kann.

Welche Nachteilsausgleiche sind möglich?

Mögliche Nachteilsausgleiche im Studium können sein:

  • Lockerung der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen
  • Berücksichtigung körperlicher Einschränkungen bei der Raumplanung (Verlegung von Vorlesungen in gut erreichbare Räume) 
  • längere Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten, Klausuren und ähnliche Leistungen
  • Nutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Prüfungen am Computer zu schreiben
  • Das Verfassen von Prüfungen in in einem anderen Raum unter Aufsicht
  • Die Änderung der Prüfungsart z.B.  schriftlichen Prüfung in mündliche oder andersrum
  • abweichende Regelungen zu Fristen wie z. B. der Regelstudienzeit
  • individueller Studienverlaufsplan 

Beachte, dass es sich dabei nur um Beispiele handelt. Je nach der Situation können auch andere Nachteilsausgleiche in Frage kommen.

Außerdem können die Nachteilsausgleiche auch während des Studiums angepasst werden, zum Beispiel wenn sich Probleme ergeben, die im Vorfeld nicht erkennbar waren.

​Eine Übersicht über landesrechtliche Vorschriften zum Nachteilsausgleich im Studium findet sich auf der Webseite des Verbandes der Studentenwerke.

Wer hilft mir beim Antrag auf Nachteilsausgleich?

Bei Nachteilsausgleichen empfiehlt es sich, vor und während des Studiums Beratungsangebote der Hochschule wahrzunehmen, beispielsweise mit der oder dem Behindertenbeauftragten.Behindertenbeauftragte können auch im Umgang mit Dozenten unterstützend tätig werden, beispielsweise durch gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten.Generell empfiehlt es sich, deine Dozenten über die dir gewährte Nachteilsausgleiche zu informieren.

Was benötige ich für einen Antrag auf Nachteilsausgleich?

Für einen Nachteilsausgleich werden in der Regel ärztliche Atteste benötigt, aus denen die Einschränkungen in Bezug auf das Studium hervorgehen. Unter Umständen gibt es an deiner Universität Antragsformulare, aus denen die benötigten Unterlagen und Angaben hervorgehen. Solche Formulare können eine Orientierungshilfe sein. Aber auch hier gilt, dass sie unter Umständen nicht alle Fälle, in denen ein Nachteilsausgleich möglich ist, erfassen.Es kann sich also für dich lohnen herauszufinden, ob eine für dich hilfreiche Art des Nachteilsausgleichs möglich ist. Auch dann, wenn nichts davon in Antragsformularen steht, kann es sich lohnen.

Gibt es weitere Unterstützung für Studierende mit Behinderung an den Hochschulen?

Neben Nachteilsausgleichen gibt es oft auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung an Universitäten.Manchmal sind zu diesem Zweck zusätzliche Angestellte eingestellt. An einigen Hochschulen finden sich auch Computerarbeitsplätze für Studierende mit Behinderung. Informationen dazu finden sich fast immer auf den Webseiten der Hochschulen.

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