Kinderbetreuung im Studium: Kita, Mutterschutz und Geld

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Kinderbetreuung im Studium: Wer kümmert sich um dein Kind, während du an der Uni bist? Finanzielle Grundlagen, Zeitplanung und Wege zum Betreuungsplatz.
Kinderbetreuung

Vorlesung, Seminar, Hausarbeit, dazu oft ein Nebenjob für die Semestergebühren: Zeit ist im Studium knapp. Rund 8 Prozent der Studierenden haben zusätzlich ein Kind, so die 22. Sozialerhebung.

Wer vor oder während des Studiums schwanger wird, muss den Alltag neu sortieren. Was dir finanziell und rechtlich zusteht und wo du Betreuung findest, erkläre ich dir hier.

Finanzielle und rechtliche Grundlagen

Ein Studium ist nicht billig. Zur Miete kommen Nebenkosten und der Semesterbeitrag. Mit Kind wird es enger, weil weniger Zeit für einen Nebenjob bleibt.

Studienfinanzierung mit Kind

Vor allem studierenden Müttern fehlt die Zeit für das eigene Kind, wenn sie nebenher jobben. Fehlen Partner mit Einkommen und Unterstützung der Eltern, wird es eng. Diese Leistungen helfen:

  • Elterngeld-Pauschale von 300 Euro: Den Mindestbetrag bekommst du auch ohne Einkommen vor der Geburt (§ 2 Abs. 4 BEEG). Bis 300 € im Monat wird er beim BAföG nicht angerechnet (§ 10 BEEG).
  • Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG: 160 € im Monat für jedes Kind unter 14, das bei dir lebt. Er ist ein Zuschuss, du zahlst ihn nicht zurück, und du bekommst ihn auch, wenn du dein Kind selbst betreust (§ 14b BAföG).
  • Wohngeld, das Studierende mit Kind unter Umständen bekommen, auch wenn sie BAföG beziehen.
  • Grundsicherungsgeld für dein Kind (früher Sozialgeld bzw. Bürgergeld), auch wenn du selbst wegen des Studiums keinen Anspruch hast.

Mehr dazu findest du in unseren Tipps zur Studienfinanzierung mit Kind.

kinderbetreuung im studium mit bafoeg

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch ganz offiziell für Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf einer Veranstaltung verpflichtend vorgibt. Die Schutzfristen: sechs Wochen vor der Geburt, acht danach, zwölf bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt.

Ein Unterschied zu Arbeitnehmerinnen ist wichtig. Als Studentin darfst du auch in der Schutzfrist nach der Geburt Prüfungen ablegen und Pflichtveranstaltungen besuchen, wenn du das ausdrücklich verlangst. Deine Erklärung kannst du jederzeit widerrufen (§ 3 Abs. 3 MuSchG). Die Prüfungsordnungen müssen die Schutzfristen ermöglichen (§ 16 HRG). Wie Uni und Fachhochschulen Nachteile ausgleichen, etwa mit Rücktritt ohne Fehlversuch, verlängerten Abgabefristen oder einer Hausarbeit statt Klausur, regelt jede Hochschule selbst. Frag beim Prüfungsamt nach, bevor die Schutzfrist beginnt.

Das Zeit-Problem: Studieren mit Kind – ist das machbar?

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Alleinerziehende Studierende tragen die Organisation meist allein. Das Studium mit Kind braucht dann viel Planung und Geduld. Leicht ist es nicht, Kind und Studium zu vereinbaren. Aber es gelingt vielen.

Das Kind mal mit in die Vorlesung zu nehmen, geht. Als Dauerlösung taugt es nicht. Deine Konzentration ist halb beim Stoff und halb beim Kind, und das Kind langweilt sich.

Wie finde ich eine zuverlässige Kinderbetreuung im Studium?

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Um das Familienleben mit dem Studium zu vereinen, gibt es zwei Wege. Entweder betreuen Partner, Großeltern oder andere Angehörige dein Kind, während du an der Uni bist. Oder du suchst einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter.

Darauf hast du einen Rechtsanspruch: ab dem ersten Geburtstag in einer Kita oder Kindertagespflege, ab drei Jahren in einer Kita bis zur Einschulung (§ 24 SGB VIII). Melde dich trotzdem früh an, kurzfristig ist ein Platz oft kaum zu bekommen. Das Jugendamt hilft bei der Suche, ebenso die Studierendenwerke. Sie betreiben bundesweit 189 eigene Kitas mit rund 8.800 Plätzen (Zahlenspiegel 2024/25).

Für Zeiten, die Kita und Tagesmutter nicht abdecken, etwa Seminare am Abend oder Wochenende, lohnt sich der Blick auf zuverlässige und vertrauenswürdige Online-Portale, die Kinderbetreuung anbieten. Gerade in der Prüfungszeit kollidieren Schließzeiten und Klausurtermine gern.

Was tun, wenn Kita oder Tagesmutter nicht reichen?

Auf Portalen wie Yoopies finden Babysitter und Eltern zueinander. Du kannst dort verifizierte Profile durchsehen und Bezahlung und Zeitplan vorab vereinbaren.

Und das Schöne ist, dass die Kinderbetreuung in der Region via Stadt oder Postleitzahl gesucht werden kann, sodass in der Regel auch keine langen Anfahrtswege für die studierenden Eltern entstehen. Diese Portale erleichtern den Müttern und Vätern den Alltag und helfen, qualifizierte Babysitter in ihrer Nähe zu finden, denen die Familien ihre Kinder anvertrauen können. Denn gerade das Vertrauen spielt dabei eine große Rolle. Es hilft leider nicht weiter, wenn das Kind zur Betreuung abgegeben wird und trotzdem während der Vorlesung oder des Lernprozesses stetig nachgefragt wird, ob alles in Ordnung ist.

Wenn du gut mit Kindern kannst und noch Kapazitäten für einen Nebenjob hast, kannst du dich auch selbst als Babysitter bei Yoopies registrieren. Die Arbeitszeiten sind flexibel in Absprache mit den Eltern der zu betreuenden Kinder und die Gehaltsauszahlung erfolgt wöchentlich. Ideal also, wenn du kurzfristig Geld brauchst, um z.B. deine Rückmeldegebühren oder deine nächste Miete fristgerecht zu überweisen.

Tipp: Einen Überblick über Geld, Betreuung und Rechte gibt das Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Was im Mutterschutz an der Hochschule gilt, erklärt der Leitfaden zum Mutterschutz.