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Hartz 4 für Studenten: Ein Nebenjob lohnt sich nicht

Hartz 4 für Studenten: Ein Nebenjob lohnt sich nicht

Das wichtigste vorab: Hartz IV gibt es nicht mehr. Seit dem 01. Januar 2023 nennen sich die unter Hartz 4  bekannten Leistungen zu zum Lebenunterhalt Bürgergeld. Detaillierte Infos zum Bürgergeld für Schüler und Studierende findest du hier.

Hartz 4 für Studenten kommt nur in Frage, wenn du…

Sollte nichts davon auf dich zutreffen, hat sich jeder weitere Gedanke an einen Antrag auf ALG 2 für dich gegessen. So einfach ist das. Stattdessen solltest du dich mit dem Thema Wohngeld für Studenten beschäftigen.

Das alles hat allerdings keinerlei Einfluss auf den Anspruch der Menschen, mit denen du zusammenlebst. Soll bedeuten: Nur weil du keinen Hartz 4 Anspruch hast, heißt das nicht, dass du keinen Antrag für deine Kinder und deinen Partner stellen kannst. Aber Achtung, dein Einkommen beeinflusst die Höhe ihres Anspruchs.

Hartz 4 für Studenten in Bedarfsgemeinschaft

Solltest du BAföG Empfänger sein und mit jemandem in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, der ALG 2 oder Sozialgeld bekommt (Partner, Kinder, Eltern), wirst du dich möglicherweise ein wenig über die Briefe gewundert haben, die dir in letzter Zeit ins Haus flattern.

Während sich der durchschnittliche BAföG Student seit Oktober 2019 über ein paar Euro mehr im Portemonnaie freut, macht deine Haushaltskasse gerade einen Rückwärtssalto und du verstehst die Welt nicht mehr. Denn, was dem einen Freud, ist dem anderen Leid.

Als Bedarfsgemeinschaft fließt dein BAföG in das Haushaltseinkommen mit ein, das als Grundlage für die Bedarfsermittlung beim ALG 2 her hält. Sprich, je mehr BAföG du bekommst, desto weniger Hartz 4 bekommt deine Familie. Jetzt könnte man meinen, das gleicht sich aus, aber nix da.

Mit der Gesetzesänderung zum 1. August 2016 werden Studenten bei der Einkommensberechnung des Jobcenters schlechter gestellt. Es entfallen im Grunde genommen alle Freibeträge bis auf eine Pauschale von 100 € (§11b Abs. 2 SGB II). Gehst du also als BAföG Empfänger neben dem Studium arbeiten und bekommst z.B. für dein Kind Sozialgeld, stehen die Chancen gut, dass von deinem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nichts übrig bleibt.

BAföG vs. Hartz 4: Anrechenbares Einkommen

hartz 4 studenten


​Wenn du wissen möchtest, wie viel von deinem Einkommen an die Hartz IV Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, musst du folgendermaßen vorgehen:

Bilde deinen fiktiven Arbeitslosengeld 2 Bedarf (Regelsätze bis 31.12.2022). Dieser wurde wie folgt gebildet:

  • Wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen wohnst, galten für euch beide je 404 € pro Monat.
  • Wohntest du allein mit deinem Kind zusammen, lag dein persönlicher Regelsatz bei 449 € monatlich.
  • Warst du jünger als 25 und wohntest noch bei deinen Eltern oder bist ohne Zustimmung des Jobcenters in eine eigene Wohnung gezogen, lag dein Anspruch bei 360 Euro Arbeitslosengeld 2 monatlich.

Zu deinem Regelsatz kam noch dein Anteil der zur Miete hinzu. Dafür nimmt man einfach die Bruttowarmmiete (ohne Strom) und teilt sie durch die Anzahl aller Haushaltsmitglieder. Das Ergebnis bildete deinen fiktiven Hartz 4 Bedarf.

Alles, was nach Abzug der 100 € Pauschale unter diesem fiktiven Bedarfssatz lag, gehörte dir. Jeder Cent mehr, wurde zu 100% vom ALG 2 oder Sozialgeld deiner Lieben abgezogen mit einer Ausnahme:

Fachliche Weisungen SGB II§ 11-11b Kapitel 5.6 Abs. 4

Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG und die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten nach den §§ 54 Absatz 3 SGB III und 64 Absatz 3 SGB IX werden als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet; dies gilt auch für Kinderbetreuungspauschalen der Begabtenförderungswerke.

Rechenbeispiel: Bedarfsgemeinschaft mit BAföG ohne Kind

Angenommen, du wohnst mit deinem Partner in einer 2-Raum Wohnung für 500 € warm. Dein:e Partner:in hat seinen Abschluss ganz frisch in der Hand und ist nun auf Jobsuche. Für den Übergang beantragt er / sie Leistungen beim Jobcenter. Da du studierst, hast du selbst keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II. In dem Fall wird für dich ein fiktiver Hartz 4 Satz als Freibetrag für dein Einkommen berechnet. Fiktiv, weil du für dich auch keine Leistungen erhältst, wenn du mit deinem Einkommen unter diesem Betrag liegst. Es geht lediglich darum festzustellen, ob und wie viel du an deine Haushaltsmitglieder abgeben musst. 

Dein persönlicher fiktiver Bedarf liegt in diesem Bespiel bei 401 € Regelsatz + 250 € Mietanteil = 651 €. Du bekommst den BAföG Höchstsatz von 861 €  und hast einen Job als studentische Hilfskraft mit 450 € monatlichem Einkommen.

Anrechnung BAföG Empfänger Wie wird angerechnet?
BAföG (Höchstsatz ohne Kind) 861 €
Nebenjob + 450 €
Freibetrag Hartz 4 Studenten - 100 €
Dein Regelsatz in Partnerschaft jeweils
- 404 €
Dein Mietanteil - 250 €
Anrechenbares Einkommen = 560 €


Berechnung ALG II Empfänger Wie wird angerechnet?
Regelsatz 404 €
Mietanteil +250 €
Eigenes Einkommen - 0 €
Anrechenbares Einkommen Partner - 560 €
Bewilligtes ALG 2 = 94 €

Daraus folgt, dein Nebenjob wird vollständig beim ALG 2 deines Partners bzw. deiner Partnerin abgezogen. Der Job bringt dir finanziell keinerlei Vorteile.

Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit BAföG

Als Alleinerziehende:r läge dein persönlicher fiktiver Bedarf bei 449 € Regelsatz + 250 € Mietanteil = 696 €. Du bekommst für dich den BAföG Höchstsatz von 861 € + 150 € Kinderbetreuungszuschlag. Bleiben wir bei einer bei einer beispielhaften Miete von 500 € für zwei Personen und daraus ein anrechenbares Einkommen von: 

Was wird angerechnet? Wie wird angerechnet?
dein BAföG (Höchstsatz inklusive einem Kind unter 14 Jahren) 1.011 €
BAföG Kinderbetreuungszuschlag (darf nicht angerechnet werden)
- 150 €
Hartz 4 Pauschale für Versicherungen & Co. - 100 €
Hartz 4 Regelsatz für alleinstehende Erwachsene - 449 €
Kind  unter 7 Jahre
- 161,64 €
dein Mietanteil - 250 €
Anrechenbares Einkommen = 0 €


Daraus ergibt sich für das Kind:

Was wird angerechnet? Wie wird angerechnet?
Regelsatz Kind unter 6 Jahren 285 €
Mietanteil des Kindes + 250 €
Kindergeld - 219 €
Unterhaltszahlungen (Beispiel) - 200 €
Dein anrechenbares Einkommen des Elternteils
-0 €
Sozialgeld für das Kind = 116 €


Wohngeld trotz Hartz 4 und BAföG

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Obwohl Wohngeld und Leistungen nach Hartz IV sich eigentlich gegenseitig ausschließen, gibt es eine interessante Gesetzeslücke, die dazu führt, dass du auch Wohngeld bekommen kannst, obwohl in deinem Hauhalt jeder für sich genommen keinen Anspruch hat. Das ist der Fall, wenn in deinem Hauhalt ein Gemisch aus ALG2 und BAföG zustande kommt.

Beispiel:

Zwei Studierende bekommen zusammen Nachwuchs, weshalb die studierende Mutter ein Urlaubssemester beansprucht. Während der Beurlaubung vom Studium hat sie keinen Anspruch auf BAföG. Stattdessen kann sie aber für sich und das Kind Hartz IV beim Jobcenter beantragen. Der Vater studiert offiziell weiter und bekommt dementsprechend weiterhin BAföG + 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

Streng genommen hat keiner der drei Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld und doch kann der BAföG-Empfänger in dieser besonderen Konstellation Wohngeld für sich beziehen. Allerdings gilt dieses Wohngeld wiederum als Einkommen beim Hartz 4 Antrag und kann ggf. den Anspruch für die restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft senken. Ein Wohngeldantrag lohnt sich in diesem Fall also nur, wenn das Einkommen der wohngeldberechtigten Person die Hartz 4 Freibeträge nicht übersteigt.

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Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

204 Kommentare

  • Hallo Luisa,
    ich bin über 25 und wohne noch mit meinem Bruder und meiner Mutter zusammen. Die beiden bekommen Hartz4 aber sind in getrennter Bedarfsgemeinschaft. Ich studiere und habe nun als Werkstudent angefangen, Bafög wurde mir schon abgekürzt. Muss ich trotzdem dem Jobcenter melden, dass ich angefangen habe zu arbeiten auch wenn ich kein Anspruch auf Leistung habe und auch in keiner BG bin?

    LG
  • Hallo Luisa,

    da ich die Regelstudienzeit überschritten habe, werde ich an dem kommenden Semester kein Anspruch mehr auf BAföG haben. Meine Frau und Kind beziehen SGB II-Leistungen. Meine Frage wäre, ich nun Anspruch auf Wohngeld hätte, obwohl ich nebenbei nicht arbeite.

    Ich bedanke mich im Voraus für deine Antwort.

    Gruß
    Kerim
  • Dear Luisa,
    Hello. I am a students and asylum seeker at the same time. My wife and I are registered at Socialamt after our visa expired. My wife receive 451 Euro plus rent. I receive 451-298 = 153 Euro plus rent. I just wanted ask if 298 Euro is deducted because I am student??
    If I apply for a semester leave do I get 451 Euro as well? Thanks
    kind regards
  • Hi, sehr spezielle Geschichte, aber ich dachte, dass ich mal trotzdem nachfrage. Bin momentan Werkstudent und verdiene ca. 1100 €. Wohne auch momentan noch zu Hause. Meine Ehefrau (momentan noch nicht in Deutschland) wartet auf ihr Visum und ist vorraussichtlich in einem Jahr in Deutschland. Bis dahin werde ich eine Wohnung suchen, in der wir dann zusammenwohnen. Meine Frage nun: Sobald meine Frau in Deutschland ist, wird es wahrscheinlich ein paar Monate oder Jahre dauern, bis sie irgendwo arbeiten kann. Bis dahin ist sie auf das Jobcenter angewiesen. Zumindest war das meine Vermutung. Nach dem ich den Text durchgelsen habe, sieht es wohl so aus, dass mein Werkstudenten Job gegengerechnet wird. Das würde ja dann heißen, dass mein Job plötzlich gar nichts mehr Wert ist. Habe ich das so richtig verstanden? Dann hätte ich durch die neue Situation ja nur Nachteile.
  • Hey Eren,
    genau deswegen steht im Titel, dass sich ein Nebenjob nicht lohnt. Der ist einfach nichts nur noch 100 Euro wert. Egal wie viel du arbeitest. Bei mir und meinem Mann war das der Fall als ich mit meinem Studium fertig geworden bin und sein Studentenjob plötzlich bis auf 100 Euro /abgbgezogen wurde. Dann lieber weniger arbeiten und arbeiten und Studium schneller abschließen
  • Hallo, ich möchte an der IU Nürnberg Teilzeit studieren (Fernstudium) und bin alleinerziehend und beziehe ALG 2. Wenn ich mein Studium beginne, steht mir Kindergeld zu, da ich unter 25 bin. Wird mir das dann angerechnet beim Jobcenter? Weil durch das Kindergeld könnte ich die Studiengebühren bezahlen. Oder gibt es andere Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu bekommen?
  • Hey Anna,

    Kindergeld wird leider tatsächlich vom ALG2 abgezogen. Wer ALG2 bekommt, bekommt alles abgezogen oder wird von anderen Leistungen direkt ausgeschlossen. Ich weiß ja nicht, was du genau studieren willst, vielleicht wäre die Fernuni Hagen eine Alternative. Grundsätzlich gilt: Wenn du dich in Vollzeit statt Teilzweit immatrikulierst, kannst du BAföG beantragen. Mit einem Kind wären das 1094 Euro monatlich, wenn du nicht familienversichert bist. Kindergeld wird nicht abgezogen und zusätzlich darfst du wegen Kind und Studiengebühren monatlich bis zu 1.854 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen. Du darfst aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Abhängig von deinem Einkommen könntest du noch Wohngeld für dein Kind beantragen.Das würde dir ebenfalls nicht vom BAfög abgezogen werden. Andersrum aber schon. Je mehr Geld du hast, desto geringer das Wohngeld. https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
  • Hi, sehr spezielle Geschichte, aber ich dachte, dass ich mal trotzdem nachfrage. Bin momentan Werkstudent und verdiene ca. 1100 €. Wohne auch momentan noch zu Hause. Meine Ehefrau (momentan noch nicht in Deutschland) wartet auf ihr Visum und ist vorraussichtlich in einem Jahr in Deutschland. Bis dahin werde ich eine Wohnung suchen, in der wir dann zusammenwohnen. Meine Frage nun: Sobald meine Frau in Deutschland ist, wird es wahrscheinlich ein paar Monate oder Jahre dauern, bis sie irgendwo arbeiten kann. Bis dahin ist sie auf das Jobcenter angewiesen. Zumindest war das meine Vermutung. Nach dem ich den Text durchgelsen habe, sieht es wohl so aus, dass mein Werkstudenten Job gegengerechnet wird. Das würde ja dann heißen, dass mein Job plötzlich gar nichts mehr Wert ist. Habe ich das so richtig verstanden? Dann hätte ich durch die neue Situation ja nur Nachteile.
  • Hey Eren,
    ja, genau so ist es leider.
  • Hallo Luisa,

    seit 4 Monaten beziehe ich ALG 2 Leistungen. Ich bin seit kurzem in Teilzeitstudium bei der FOM Hochschule ( private Hochschule für Berufstätige) immatrikuliert. Die Berufstätigkeit ist eine Voraussetzung der Hochschule und momentan suche ich eine Arbeit in dem Bereich was ich studiere. Natürlich die Hochschule hat mir Zeit gegeben damit ich mir eine passende Job finden kann.
    Die Fragen sind :
    Soll ich das alles dem Jobcenter berichten? Wird das Jobcenter mich weiterhin unterstützen während der Jobsuche ? Oder die werden das ablehnen da es um eine private Hochschule handelt ?
  • Hey Jarkynai,

    ob das privat oder staatlich ist völlig egal, dass du studierst, musst du in jedem Fall meldden und auch, wenn du einen Job gefunden hast. Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können, um deinen Förderanspruch nicht zu verlieren. Ich nehme an, dass sie dich weiterhin bei der Jobsuche unterstützen. Ich wüsste jedenfalls keinen Grund dafür, das nicht zu tun. Ihr Job ist es ja, dich loszuwerden, indem du arbeiten gehst.
  • Hallo,



    Ich hoffe ich finde hier ein paar Ratschläge. Ich stecke nämlich voll in der Sch.... Also ich bin mal ehrlich und gestehe mal, das ich im Knast war. Dort gab es ein Angebot der FU Hagen: Studieren für Inhaftierte. Die Belegkosten waren dabei deutlich geringer, als unter normalen Umständen. Ich könnte problemlos alles begleichen. Dafuer waren die Studienbedingungen extra problematisch. Kein Kontakt zu anderen Studierend, keine Teilnahme an Lerngruppen, kein Austausch mit anderen, keine online-Klausuren, keine offline-Bibliothek, jede Literatur muss beim Abteilungsdienstleiter beantragt werden, jede finanzielle Extraaufwendung ebenso. Kurz vor der Entlassung standen meine Prüfungen im ersten Semester an. § 120 SGB III bereitete ich meine Entlassung vor (Mitgliedschaftsantrag Krankenkasse, Kontoeröffnung,...). Ich hatte zig Beratungsgespräche mit Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Alle waren sich einig: "Switchen sie von Vollzeit auf Teilzeit um." Gesagt getan. Alle Formulare abgabebereit ausgefüllt und die Entlassung bestmgl. problemfreiorientiert vorbereitet. Am 20.03. wurde ich entlassen. Habe mein Umfeld gewechselt, meine problembehafteten Strukturen durchbrochen und bin zum Langweile geworden. Am 09.04. erfolgte die Ummeldung meiner Anschrift, was durch die coronabedingte termienvergabe nicht eher mgl. gewesen ist. Nachfolgend und ohne zeitl. Verzug habe ich alle Anträge fristgerecht eingereicht. Die erhoffte Ablehnung des ALG1 erfolgte. Erhofft deswegen, weil ich nur mit einem ALG2-Bescheid finanziell in der Lage bin, das Studium zu finanzieren. Hier spiele hier auf das gesonderte Angebot der FU Hagen für Bedürftige (hier Hartz4 bzw. ALG2 Empfänger) an. Auch der ALG2 Antrag wurde entgegen aller Erwartungen und Prognosen abgelehnt. Grund dafür ist, dass ich so blöd war, eine Bescheinigung über die wöchentliche Studienzeit-belastung (in Stunden pro Woche) dem Antrag beizulegen. Darauf sind Module eingerechnet, welche ich nicht mehr absolviere. Folgendes: kurz vor meiner Entlassung fanden die Prüfungen statt. Auch die Rückmeldung zum Sommersemester 2022 hatte in dieser Zeit zu erfolgen. Da ich die Ergebnisse ja noch nicht kannte, kalkulierte ich erstmal mit einem "Durchfaller", bzw. mit der coronabedingten Sonderregelung des Freiversuches. Ich meldete mich also nochmals für die zwei Modelle aus dem ersten Semester an. Auch meldete ich mich nicht für nur ein teilzeitübliches Modul an, sondern für zwei. So ergab sich eine wöchentlicheStundenbelastung von mehr als 70h pro Woche. Was ja aber nur auf dem Papier so festgehalten ist. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich. Erst zum neuen Semester. Nun habe ich die Prüfungenen bestanden. 2 Module sind also schon mal weg. Auch wenn ich diese nicht bestanden hätte, wäre es ja nur so abgelaufen, um mich für die Nachholprüfung der Module des ersten Semesters anmelden zu können. Die Teilnahme und Bearbeitung des kompletten Studienbriefs wäre so oder so nicht beabsichtigt gewesen und zudem auch unnötig. Im Bezug auf die zwei Module des zweiten Semesters möchte ich sagen, dass wenn ich z.B. durch Arbeit zeitlich nicht in der Lage wäre, alle beiden Module des zweiten Semesters zu bewältigen, ich mich einfach nicht für die Prüfung angemeldet hätte. Bzw., so wie ich es oben aus vorangegangenen Beiträgen rausgelesen habe, es die sowieso nichts angeht, was ich in meiner Freizeit mache. Rechne ich halt mit einem Modul in der normalen Arbeitszeit, dem zweiten in meiner Freizeit. Zumindest bis ich Arbeit gefunden habe.
    Weitere Schritte waren: Widerspruch, für welchen mir telefonisch der Eingang bestätigt wurde, dieser aber bei einer persönlichen Vorstellung plötzlich unauffindbar war. Auch waren alle online eingereichten Anträge bzgl. des ALG2 plötzlich in meinem Account vom jobcenter weg. Nur der ALG1 Antrag ist noch da. Ich sollte einen Nachprüfungsantrag stellen. Auch dieser wurde mir abgelehnt und kaum 24h später zugestellt. Die Schnelligkeit der Ablehnung lässt nun folgenden Entschluss zu: hier wurde nicht geprüft, sondern nur abgelehnt.
    Ich suchte mir einen Anwalt. Zusammen mit ihm reichte ich für Juni nochmals einen ALG2 Antrag ein. Parallel wurde nochmals ein Nachprüfungsantrag gestellt, um rechtlich nochmal Anschluss an den ersten ALG2 Antrag zu haben bzw. gegen die Ablehnung vorzugehen.
    Der Anwalt erwies sich im ersten Gespräch als hilfsbereit und kompetent, was sich im zweiten Gespräch relativiert, da er keine angesprochenen Widersprüche eingereicht hatte, was er erst nach einigen Email und Telefonaten tat. In diesem schickte er mich zum Sozialgericht. Ich denke, dass ich ihn dafür habe. Ich muss nun dort gegen den Ablehnungsbescheid des zweiten Antrages einen eiligen Rechtsentscheid herbeiführen lassen, wovon ich rein gar keine Ahnung habe. Deswegen habe ich mir ja einen Anwalt genommen.

    Kurzum. Seit dem 20.03. stehe ich ohne Geld da. Sozialamt gibt mir auch nichts, bzw. antwortet erst garnicht mehr. Alle finanziellen Möglichkeiten, bzw. Freunde und Bekannte sind enorm ausgereizt. Meine Freundin muss mit zwei Kindern für mich mit aufkommen. Wohnungsübergaben scheiderten am fehlende ALG2 Bescheid. Ich bin am Ende. Mein Studium steht auf der Kippe. Die 299,00 Euro Semestergebühr konnten dank der Hilfe eines guten Freundes erst letzte Woche beglichen werden. Ich hoffe ich kann mich trotzdem fürs folgende Wintersemester eintragen. Internet will auch bezahlt werden, was für Studenten an der FU zwingend erscheint. Zudem Krankenkassenbeiträge und Kosten für die Lebensunterhaltung.

    Habt ihr Ratschläge für mich? Was würdet ihr machen? Zumal ich mich nach einer ausführlichen Recherche zu diesem Teilzeitstudent und ALG2 Thema völlig im Recht sehe, aber es nicht umsetzen kann. So das war es. Ich habe Hunger. Geh ich mir was klauen im Netto? Oder bettel ich weiter rum? Oder hunger ich einfach?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcus
  • Hey Marcus,

    tut mir leid, das sprengt den Rahmen einer Kommentarzeile. Wenn du eine private, persönliche (telefonische) Bertung wünschst, empfehle ich dir unsere "Fragerunde" oder Faltrte, die du hier buchen kannst: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • HEY
    ICVH BIN STUDENT Bafög 860 und Freundin mit 2 Kinder bekommt harz 4 ; jetzt mochten wir zusammen wohnen in ein Wohnung 860 warm ja :wie viel ungefähr würden wir bekommen und wer bezahlt Wohnungsmiete, (Kind sind mein aber noch nicht mit mein name weil die Papier aus mein Land noch nicht fertig )
  • Hey mohamad,

    wie viel ALG2 ihr bekommt, kann ich nicht wissen. Dazu gehören deutlich mehr Faktoren als das, was du hier schreibst. Du findest bestimmt einen Online Rechner für sowas online.
  • Hallo,
    Ich danke für dein Artikel. Nun mein Problem. Ich bin alleinerziehend, Kind 4 Jahre alt, bekommen Kindergeld und vom Vater nur 175 Euro Unterhalt. Das Jobcenter zahlt mir ca 220 Euro jeden Monat ohne, aber keine Hilfe für Miete und Strom. Ich telefoniere hin und her und weiß nicht mehr wohin. Habe bereits die 2. Miete versäumt und stehe kurz vor einer Kündigung. Was muss ich nur tun?
  • Hey Fistik,

    wir sind keine Experten für Hartz 4, sondern lediglich aufs Studium spezialisiert. Ich verstehe deine Situation wie beschrieben nicht. Studierst du und bekommst Sozialgeld fürs Kind? Wie dem auch sei, ist immer Miete und Strom einkalkuliert. andere Einnahmen werden Gegengerechnet. Leider auch Kindergeld und Unterhalt. Sofern du selbst BAföG bekommst, wird das ebenfalls abgezogen.
  • Hallo, wie sieht es aus - ich Mutter alleinerziehend, muss ich jetzt ALG2 beziehen, mit mir wohnt nur meine Tochter, 21, Vollzeitstudenten, keine bafög, aber sie bekommt Kindergeld und hat midi Job für 120€. Wird meine Tochter trotzdem studentenzuschuss vom Jobcenter erhalten oder nicht? Danke
  • Hey Sandra,

    als Vollzeitstudentin ist deine Tochter prinzipiell nicht Hartz 4 berechtigt. Egal wie viel Einkommen sie sonst noch hat. Ich weiß gar nicht, was du mit Studentenzuschuss meinst. Was spricht denn gegen BAföG?
  • Guten Tag,
    wie wird es berechnet, wenn eine Ehepaar ohne Kinder wegen des Studiums der Ehefrau getrennt wohnt? Es ist kein Zweitwohnsitz angemeldet. Die Ehefrau bekommt BAföG, hat Minijob und zahlt ihre eigene Miete. Der Ehemann ist vor kurzem nach ALG I ins ALG II gerutscht. Wird dieses Paar als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gesehen? Wird die Miete der Ehefrau in Betracht genommen, bei der Berechnung der Leistungen für Ehemann?
  • Hey Lola,

    das weiß ich nicht. Frag das lieber das Jobcenter. Ich kenne mich nur mit BAföG aus.
  • Guten Abend,
    mein Studium beginnt im 03/22. Kann ich bis zu diesem Zeitpunkt hartz4 beantragen?
  • Hey Sara,

    nur, wenn es ein Teilzeitstudium ist. Vollzeitstudierende haben keinen Anspruch auf Hartz 4. Im Vollzeitstudium muss zuerst BAföG beantragt werden bevor man es anders versucht.
  • Hallo, mir wurde gesagt, als Alleinerziehende beurlaubte Studentin habe ich kein Anspruch auf hartz4. Ist das erst geändert worden? Ich stehe ja offiziell nicht dem Job Arbeitsmarkt zur Verfügung - also wieso sollten sie mich in der Beurlaubung bezahlen? An unserer Schule dürfte man nebenbei auch Module also Klausuren in der Beurlaubung aufgrund Kindererziehung leisten. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
  • Hey Nadine,

    Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du keinen Anspruch auf Hartz 4 das ist korrekt und war immer so. Während der Beurlaubung steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Offiziell studiert man ja nicht. studierst du inoffiziell weiter und besuchst trotzdem Module und Prüfungen, bist du nicht berechtigt. Das war schon immer so.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank erstmal für deinen informativen Artikel. Da ich die Berechnung jedoch nicht so ganz verstehe, würde ich dich um ein kurzes Statement oder eine Aktualisierung des Artikels bitten:
    Ich studiere mit 31 Jahren wieder. Ich würde höchstwahrscheinlich 903€ BAföG (inkl. Kinderzuschlag) erhalten. Meine Ehefrau würde ihr Studium dann beenden und sich erstmal beim Jobcenter melden. Die Warmmiete würde 632€ betragen ( 500€ kalt und Rest Betriebskosten inkl. Heizung). Nun hat der Fachbereich des Jobcenters mir mitgeteilt, dass mein Bafög gar nicht berücksichtigt wird, was bedeutet würde, dass wir ja bessergestellt werden würden. Dies widerspricht sich ja mit deinen Angaben und anderen Quellen. Könntest du mir eine grobe Beispielsrechnung zu unserer Konstellation bieten?

    LG und viele Dank dir.
  • Hey Ben,

    das wäre mir völlig neu, dass Jobcenter irgendwas nicht anrechnet. Die neigen eher dazu zu viel anrechnen zu wollen. Von deinem Bafög bleiben 100€ + Kinderbetreuungszuschlag frei. Der Rest wird ans Hartz 4 von Frau und Kind angerechnet. Dir das jetzt genau vorzurechnen geht zu weit. Das grobe Beispiel findest du im Artikel. Du musst nur die Zahlen austauschen. Ich kann dir aber noch als Tipp geben, dass ihr in eurer Konstellation zusätzlich zu Hartz4 und BAföG noch Wohngeld beantragen könnt.
  • Hallo liebe Luisa, dieses Thema ist wirklich wichtig da drauf nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich fühle mich auch etwas verloren. Ich hoffe du kannst mir ein wenig helfen. Ich bin 22 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen. Meine Mutter spricht kein Deutsch und ist ganz auf mich angewisen und wir wohnen zusammen in Koeln seit kurzem, was fuer mich auch praktisch ist. Das Problem: ich verliere Geld. Ausziehen kann ich finanziell gesehen auch nicht und ich moechte nicht dazu gezwungen werde. Ich erhielt heute die gute Nachricht, ein Stipendium in der gleichen Hoehe des Bafoeg (bei mir 484 weil ich "bei meiner Mutter wohne") + 300 euro buechergeld. Ich wollte auch ein Minijob haben jedoch lohnt sich das nicht da ALLES ausser 100 euro angerechnet werden. Mit meiner Mutter in einer WG wohnen ist auch nicht "legal". Ich wuerde am liebsten mit ihr zusammen aber finanziell getrennt wohnen. Sie auch. Warum sollte ich benachteiligt sein nur weil meine Mutter SGB2 bekommt? Was koennte ich machen? Vielen Dank fuer alles ich hofe sie koennen mir helfen.
  • Hey estefania,

    ich glaube, ich kann dir da nicht helfen. Du müsstest schon ausziehen, um keine Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter zu bilden. Solange ihr nicht tasächlich finanziell komplett unabhängig voneinander lebt (d.h. auch getrennte Einkäufe und Miete), kommst du aus dem sgb2 nicht legal raus, es sei denn du findest einen Anwalt, der irgendeinen Geheimtrick kennt. Sobald du ausziehst, interessiert sich das Jobcenter nicht mehr für dich.
  • Ich werde da auf jeden Fall nächsten Monat drauf zurück kommen, danke :)
  • Hallo Luisa, bei mir geht es um folgenden Sachverhalt:
    Ich, 34, bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (4, 7) und wohne zur Miete. Nach langem Hin und Her habe ich mich dazu entschlossen zu studieren. Momentan bekomme ich Alg2. Bafög bekomme ich vermutlich nicht mehr aufgrund der Altersgrenze. Ein Studentenkredit sollte die letztmögliche Option sein, da die Höhe des Kredites, den ich aufnehmen müsste, aufgrund meiner Kinder enorm hoch werden würde. Ein Vollzeitstudium mit Alg2 funktioniert auch nicht. An der Hochschule, wo ich gerne studieren möchte, wird der Studiengang auch in Teilzeit angeboten. Ich habe gelesen, dass grundsätzlich Teilzeitstudierende Sozialhilfe beantragen können. Müsste ich vor der Bewerbung auf den Studiumsplatz beim Jobcenter die Sozialleistungen beenden lassen, um anschließend bei erfolgreicher Immatrikulation in ein Teilzeitstudium Sozialhilfe beantragen zu können? Ich würde neben dem Teilzeitstudium auch 2x die Woche arbeiten gehen und das Gehalt von dieser Beschäftigung auf die Sozialleistungen anrechnen lassen. Das ist alles kein Problem. Mir geht es nur um meine Kinder. In dem Bundesland, in dem ich lebe, werden beispielsweise die Kitagebühren nicht übernommen. Im Moment werde ich - bezogen auf meine Kinder - viel durch das Alg2 unterstützt, wofür ich auch dankbar bin. Ganz ohne wäre ich aufgeschmissen, wenn ich studieren möchte. Ich wäre dir für jede erdenkliche Hilfe dankbar.
  • Hey Merve,

    BAföG ist ziemlich wahrscheinlich, weil du Kinder hast. Vorausgesetzt Kind 2 ist vor deinem 30. Geburtstag geboren.https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/ Um weiter Leistungen vom Jobcenter für dich zu bekommen, musst du BAföG beantragen und den Ablehnungsbescheid dem Jobcenter vorlegen. Das Sozialgeld für deine Kinder ist unabhängig davon, ob du selbst Leistungsberechtigt bist oder nicht. Das kannst du in jedem Fall weiter beantragen. https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
    Bei der Geburt meines 2. Kindes war ich genau 30. Entfällt somit der Bafög-Anspruch?
  • Hey Merve,

    das ist sehr wahrscheinlich, aber ich würde trotzdem den Antrag stellen, musst du ja eh, um Leistungen vom Jobcenter zu bekommen und vielleicht fällt dir ja auch noch ein anderer plausible Begründung für den späten Start ins Studium ein. Die akzeptierten Gründe stehen alle im verlinkten Artikel meines letzten Kommentars.
  • Hallo Luisa,
    meinen Vorabbescheid bewilligt bekommen. Das Studium beginnt 03/22. Ich habe hartz4 beantrag. Steht mir das zu, bis mein Studium beginnt? ich stehe ja dem Arbeitsmarkt bis März zu Verfügung. Was ist dein Rat für mich
  • Hey Sara,

    im Prinzip müsste dir Hartz 4 bis dahin prinzipiell zustehen, zumindest sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht.
  • Hallöchen Luisa, vielen Dank für die Aufklärung, das war sehr aufschlussreich.
    Dennoch möchte ich gern wissen, ob ich es richtig verstanden habe.
    Mein Mann und ich haben bisher auf 450-Minijobbasis gearbeitet, weil er nebenher Sprachkurs macht und ich mein Fernstudium anfangen wollte, sobald unser 2. Kind (jetzt 10 Monate) bereit ist, das mitzumachen.
    Nun ist es soweit gewesen im Februar, bin immatrikuliert und nach langem Hin und Her hab ich nun auch meinen BaFöG- Bescheid bekommen.
    Meinen Minijob habe ich allerdings aus gesundheitlichen Gründen beendet. Bin nebenher auf der Suche nach einem anderen Minijob, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird nach der Grundberechnung, egal was ich nebenher mehr verdiene KOMPLETT angerechnet(also ohne Freibetrag, also nicht wie bei einer normalen Einkommensanrechnung im Regelbescheid). Wir versuchen immer am meisten aus unseren Monaten rauszuholen, vor allem wegen der Kinder, aber eigentlich kann ich mir dann den Minijob sparen, wenn das eh alles angerechnet wird, oder? Habe ich das richtig verstanden?
  • Hallo Luisa,
    ich bin seit März 2021 im Urlaubssemester und beziehe seitdem Hartz4.
    Für den Monat Februar habe ich noch 500€ Überbrückungshilfe für Studierende erhalten. Das Geld wurde aber erst im März überwiesen und vom Jobcenter verrechnet. Ist das wirklich rechtens?
    Vielen Dank
  • Hey Lena,

    keine Ahnung.
  • Hallo Luisa,
    Vielen Dank für deine Mühe etwas Licht in den Paragraphendschungel zu bringen.

    Wir stehen gerade vor folgender Situation: Partnerin bekommt ALGII, Kind bekommt Sozialhilfe, Ich bekomme BAföG (920.-€). Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
    Nun wird mir von meinem BaföG ein Freibetrag von 100.-€ gewährt. Ich bezahle aber 205.-€ Krankenversicherung pro Monat.
    Mir bleiben also effektiv nur 715.-€ übrig. Zudem rechnet das Amt 150-€ BaföG an. Bleiben effektiv noch 565.-€ übrig.
    Gibt es hier eine Regelung, dass nur vom BaföG Grundbetrag abgezogen werden darf oder der Freibetrag erhöht werden kann?
    herzliche Grüße
  • Hey Georg,

    was für 150 Euro meinst du? Wenn das der Kinderbetreuungszuschlag vom BAföG ist, dürfen die das nicht anrechnen. Leg Widerspruch ein! Es sind immer nur 100 Euro pauschal von deinem Einkommen als Student. Egal, was für Einkommen das ist. In der Konstellation kannst du übrigens zusätzlich Wohngeld für dich beantragen. War bei mir im Studium genau das gleiche wie bei dir. Die wollten auch erst den Kinderbetreuungzuschlag einkassieren. Widersprochen und direkt eine Nachzahlung bekommen.
  • Hi Luisa, wie geht es dir?
    Ich befinde mich gerade in einem mit einem Bildungsgutschein finanzierten Fernstudium. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Werkstudentenjob anzunehmen. Kannst du mir sagen, wieviel Geld dann von meinem Hartz IV Betrag ihV 446 Euro + Wohnkosten abgezogen wird? Ich hoffe die Frage ist nicht komplett fehl am Platz, ich weiss einfach nur nicht wen ich fragen kann, da ich Studentin bin, aber eben auch Hartz IV erhalte. Verwirrend :)
    Einen angenehmen Tag und vielen Dank!
    Elena
  • Hey Elena,

    wenn ich mich nicht irre, müsste alles bis auf 100 Euro abgezogen werden. Ein Werkstudentenjob lohnt sich also nicht. Aber klär das nochmal mit dem Jobcenter ehe du ungeprüft auf eine Bloggerin hörst.
  • Hallo Luisa, ich werde höchstwahrscheinlich ein Urlaubssemester beantragen aus Krankheitsgründen, da ich bald eine Reha anfangen werde (und das alles längst überfällig geworden ist). Nun zu meinem Problem: Beim Jobcenter sagt mir irgendwie keiner so richtig, ob ich nun Anspruch habe oder nicht, da z.B. jemand meinte, ich müsse für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (min. 3/pro Tag) und das geht ja nicht, wenn ich die Reha mache, wofür lege ich das Urlaubssemester sonst ein?! Jemand anderes wiederum meinte, die Leistungsbewilligung habe erstmal nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun. Ich bin so verzweifelt, das alles ist ein hohes Risiko für mich. Denn wenn ich ein Urlaubssemester anmelde, bleibt auch automatisch mein KfW-Kredit aus. Aber die Urlaubssemester-Bescheinigung benötigt ja das Jobcenter, um meinen Antrag bearbeiten zu können. Es hängt einfach alles miteinander zusammen. Ich weiß grade gar nicht mehr weiter.... Kannst du mir womöglich weiterhelfen, meine Liebe?
  • Hey Dunya,

    dir steht ganz sicher etwas zu. Ist nur eine Frage der Bezeichnung. ALG 2, was wir als Hartz 4 bezeichnen ist für Arbeitslose, die theoretisch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Wer dies nicht z.B. wegen der Gesundheit nicht kann, bekommt Grundsicherung. Ist dasgleiche in Grün. Bei Kindern nennt sich das Sozialgeld. Für all das ist das Jobcenter zuständig. Such dir da nochmal jemand anderen im Jobcenter, der dich beraten kann. wenn es um Reha geht, könnte auch die Rentenversicherung oder Krankenkasse zuständig sein. Frag doch da mal nach. Vielleicht bist du ja auch ein Fall für Übergangsgeld. Das alles geht tief ins Sozialrecht. Dafür gibts Sozialberatungsstellen. Frag notfalls einen Anwalt.
  • Hallo Luisa,
    Wie sieht es eigentlich aus mit der Steuererklärung in einer Bedarfsgemeinschaft bspw. Werbungskosten also Ausgaben für Materialien? Werden diese auch angerechnet ?
  • Hey Georg,

    Ich glaube ja. Klingt jedenfalls logisch, aber frag doch mal das Amt.
  • Hallo, was ist denn, wenn der Partner (nicht verheiratet, wir leben aber zusammen) ganz normal Geld verdient?
  • Hey Sarah,

    Beim Hartz 4? Dem Jobcenter ist egal, wer mit wem verheiratet ist. Wer zusammen wohnt bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Je mehr er hat, deto weniger bekommst du.
  • Hallo Luisa,

    muss ich dem Arbeitsamt ab beginn des Semesters (01.03.2021) mitteilen, dass ich eine Studentin bin, obwohl die Vorlesungen erst ab 12.04 beginnen ?

    habe auch Bafög beauftragt, darf ich die Arbeitslose bekommen bis ich die Antwort vom Bafög habe(habe sowas gehört)?
    bin auch schwanger, aber erst in der 5 Woche..
    Vielen Dank

    VG Katia
  • Hey Katia,

    mitteilen solltest du es unbedingt. Und ja, ALG 2 kann als Darlehen weitergezahlt werden bis der BAföG Bescheid da ist. Darlehen heißt, dass du dann den Teil zwischen Beginn des BAföG Anspruchs und der ersten Auszahlung ans Jobcenter zurückzahlen musst.
  • Hallo luisa,

    Ich bin Student und bekomme Bafög, und meine Ehefrau bekommt Leistung von Jobcenter.
    In dieser Zeit bekomme ich Überbrückungshilfe für Studierende die im Notlage sind, sollte ich Jobcenter darüber informieren?Wie das Geld von Überbrückungshilfe als Einkommen berechnet, und sollte Jobcenter etw von der Leistung meiner Ehefrau abziehen?

    Viele Grüße
    Ali
  • Hey Ali,

    Ja, immer alles melden. Ob es dann abgerechnet wird oder nicht und sagt dir dann das Amt.
  • Hallo Luisa, meine Liebe. Ich beziehe im Moment den KfW Kredit, muss mich aber nächstes Semester aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich beurlauben lassen. Kann ich dann zu Beginn des Semesters ALG II beantragen? Vielen Dank für deine Hilfe! :-)
  • Hey Dunya,

    solange du beurlaubt bist, sollte das mit ALG 2 klappen.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für deine Beiträge und deine Unterstützung in den Kommentaren.

    Ich bin Student, beziehe Bafög und wohne bei meinen Eltern (Vater arbeitet, Mutter nicht) und wir bekommen Geld vom Jobcenter/Hartz4. Bin ehrlicherweise nicht sehr belesen wenns um Jobcenter geht und habe die letzten 3 Monate Überbrückungshilfe für Studierende beantragt und auch bekommen. Hab eben überlegt, ob dies überhaupt legitim ist, da ich in der selben Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe, jedoch Überbrückungshilfe gar kein Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit ist. Ich habe auch noch keinen Brief vom Jobcenter erhalten und weiß nicht ob ich für diesen Monat wieder Überbrückungshilfe beantragen soll oder nicht.

    Ich bedanke mich recht herzlich für deine Unterstützung und deinem Verständnis

    Lg
    A
  • Hey TrafalgarL,

    das Jobcenter interessiert sich für JEDE Einnahme inklusive BAföG. Ob die Überbrückungshilfe nun das Hartz4 beeinflusst, hängt mitunter von der Höhe ab. Kann aber auch sein, dass es gar nicht angerechnet werden darf. Das wirst du sehen.
  • Hallo Luisa ich hätte da auch eine Frage.

    ich bin Studentin und nun schwanger. Mein Mann ebenfalls Student und bezieht Bafög. Muss ich tatsächlich urlaubssemester beantragen um ALG2 zu beziehen? Oder reicht es aus, schwanger zu sein ?
    Lg
  • Hey Nazo,

    ALG gibt's nur, wenn du dich beurlauben lässt.
  • Hallo Luisa,

    wie ist die Situation, wenn wenn man als Bafög Bezieher unter 25 ist und bei einem Elternteil lebt und grds. einen ALG-Anspruch hat.
    Wird das "Einkommen" des Elternteils in das eigene ALG-Anspruch mitberücksichtigt? Elternteil hat selbst keinen ALG-Anspruch, aufgrund einer anderen Leistung.
  • Hey Mo,

    Beim ALG 2 wird IMMER das Einkommen ALLER Haushaltsmitglieder mit eingerechnet. Das nennt sich "Bedarfsgemeinschaft"
  • Hallo Luisa,

    Ich hätte eine Frage bezüglich Anspruch auf ALG II als Student. Ich bin 22 Jahre alt und meine Lage ist ziemlich kompliziert. Ich lebte in China mit meinen Eltern die mich bisher finanziert haben, leider sitze ich wegen der Cornoakrise in Deutschland seit April 2020 fest und habe Niemanden der mich finanziell unterstützt außer meiner Tante die aber auch nur auf 450 euro basis arbeitet. Das studium geht online weiter, aber ohne finanzielle Unterstützung hier in Deutschland, und mein Studium abbrechen um einen job zu finden ist auch keine gute Idee. Mein bisheriger ALG II Antrag wurde abgelehnt mit Begründung ich sei Ausbildungsfähig und solle mich bei Abendgymnasien bewerben. Hätte ich einen Anspruch auf ALG II oder andere Sozialgelder? Vielen Dank.
  • Hey Koray,

    ich bin kein Anwalt. Das weiß ich einfach nicht, aber im Vollzeitstudium hat niemand Anspruch auf ALG 2. Andere Sozialleistungen hängen von Aufenthaltstitel, Einkommen und Vermögen ab. Ich kenne nicht deine gesamte Lebenssituation und führe hier auch keine individuelle Beratung durch. Mit Studentenvisum gibts zumindest keine Sozialleistungen. Du kannst es höchstens mit einem Bankkredit versuchen, aber sowas erscheint mir auch unwahrscheinlich, wenn du eigentlich in China lebst.
  • Hallo,

    auch ich hätte eine Frage (glaube die Antwort aber schon im Artikel gefunden zu haben):
    Mein Freund und ich wohnen seit einem Jahr zusammen und studieren gerade, mein Freund wird aber im Frühjahr/Sommer sein Studium abschließen und es ist noch nicht klar, ob er direkt einen Job finden wird. Daher denken wir gerade viel über die weitere Finanzierung nach, also dass er zunächst Harzt 4 beantragt. Ich studiere noch mindestens bis 2022.
    Ich bekomme von meinen Eltern 700€ Unterhalt und hab einen Nebenjob mit knapp 450€. Bafög berechtigt bin ich dann nicht mehr (über Regelstudienzeit und eh zu hohes Einkommen meiner Eltern).
    Mein Freund bekommt gerade noch ca. 500€ Unterhalt von seinen Eltern, diese würden aber mit Abschluss des Studiums wegfallen. Meine Situation würde also ähnlich aussiehen wie in dem Rechenbeispiel.
    Kann der Unterhalt meiner Eltern an mich nun wirklich auf sein Hart IV angerechnet werden? Also müssen meine Eltern quasi für meinen Freund aufkommen?

    Danke für die Antwort und liebe Grüße
  • Hey Lin,

    Ich fürchte ja, bin aber auch keine Anwältin für Sozialrecht. In einer Bedarfsgemeinschaft kommt ihr immer für einander auf, auch ohne ALG II. Kann der eine das Essen nicht mehr bezahlen, macht das automatisch der andere. Dadurch finanzieren eure Eltern indirekt immer euch beide. anders wäre es bei einer Zweck WG. Da backt jeder seine eigen Brötchen.
  • hi , ich habe eine Frage, hoffe es kann mir hier weitergeholfen werden. Ich hatte letztes Jahr mir ein Studienabschlussdarlehen vom BAföG-Amt gewährt lassen. Wäre dieses Jahr fertig, aber da zu Hause krankheitsbedingt in der Familie sich etwas verändert hatte und ich meine chronische Krankheit durch diese doppelte Belastung erhöht hat, konnte ich mein Abschluss nicht nachkommen. Erststudium. Bin im 14Semester, langes Studium durch die Erziehungszeit und Studienunterbrechung, und bin Anfang 40 mitte 40. Ich habe dieses Jahr nocheinmal beantragt, damit ich gefördert werde für 2 Semester habe auch den Grund erläutert, aber sie sagten mir, dass das Darlehen ausgeschöpft ist , nur wenn ein Modul Coronabedingt ausgefallen wäre, würden sie für 6 Monaten bewilligen.
    Wobei ich durch die doppelte Belastung meiner Krankheit mich sehr belastet hatte ich vom Doktor attestieren ließ, dass ich ein Risikopatient bin.Habe es beim Amt nicht abgegeben.
    Jetzt hatte man mir weiter empfohlen,dass ich beim Jobcenter einen Härtefallantrag für ein Studienabschluss beantragen soll, die meinten, dass es sowas nicht gibt.Und meinten, dass das unter Grundbedarf berechnet wird??? weis nicht wie ich da verkehren soll. Und noch zu erwähnen ist, dass das ein Mischfamilie ist teils vom Jobcenter finanziert und teils vom BAföG-Amt.

    Würde mich sehr Tips freuen.
    LG

  • Guten Tag,
    Ich bin Studentin und ich erhalte kein BaföG. Ich arbeite nicht und ich bin Schwanger( 17 Wochen). Mein Mann und Tochter erhalt ALG 2 (836 eur insgesamt). Mein Mann war nie in Deutschland versichert und er war Freiberufler und er kann nicht bei gesetzliche Versicherung versichert sein. Wann er hat ALG 2 beantragt, wir waren in Verbindung mit TK und nur letzte Monat haben wir die ANtwort bekommen. Ich muss 191 monatlich seit Mai zurückzahlen. Jetzt habe ich eine Stipendium von eine NGO von 300 eur fur 3 Monate und ich kann die Überbrückungshilfe von Studentenwerk haben.
    Insgesamt 500-800 eur. Ist das Einkommen ? Is the Jobcenter going to deduct the money from my husband and child?
    Danke
  • Hey SuSan,

    ich kann es nicht mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass alles bis auf 100 euro selbstbehalt vom jobcenter eingezogen wird. Aber das musst du mit dem Jobcenter klären.
  • Ich habe auch eine Frage, ich habe eine Bedafsgemeinschaft und mein Sohn studiert und bekommt Bafög, wird bei uns alles Angerechnet, er bekommt nur 30€ frei.ich lese aber das es 100€ sein solten/müssen. Wie kann ich das bei jobcenter beantragen. Gibt es ein Gesetz dafür.
  • Hey Lara,

    leg Widerspruch ein. Sowas ist gesetzlich geregelt. Ich habe den Pragraphen, aber gerade nicht im Kopf.
  • Moin Moin,
    ich befinde mich zurzeit in einer sehr prekären Situation. Ich (ledig, 21) wohne in Niedersachen und studiere in Vollzeit. Doch durch meine Ausbildungen zum Sozialassistenten und Erzieher bin ich nun nicht mehr BaföG berechtigt. Zudem habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wie kann ich nun meinen Lebensunterhalten zahlen ohne das Studium abzubrechen. Das grundlegenden Problem ist, dass ich als Erzieher arbeiten könnte, aber dann würde mein Studium drunter leiden und ich müsst es im schlimmsten Fall abbrechen.... Niemand fühlt sich für mich verantwortlich und ich fühle mich allein gelassen...
    Vielleicht gibt es ja irgendwelche Lücken im Gesetzt oderso..
    Naja, LG!
    Menko Meenken
  • Hey Menko,
    die einzige Lücke, die ich so kenne, wäre eine Teilzeitimmatrikulation um ALG2 zu bekommen oder ein Nebenjob um Wohngeld zu beantragen https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studium-finanzieren-ohne-bafoeg/
    allen anderen, die das hier lesen und einen ähnlichen Plan verfolgen, denen rate ich die Erzieher- oder Sozialassistentenausbildung mit Aufstiegsbafög zu finanzieren, um fürs Studium wieder normales BAföG beantragen zu können.
  • Hallo, Ich bin Student (14. Semester, Vollzeit) und durch die aktuellen Situtation Arbeitslos. Es ist gerade kaum möglich eine Stelle zu finden. Ich habe daher keine Einkünfte. Mein Antrag auf ALG 2 wurde durch das Amt abgelehnt. Gilt man nicht für die Pandemie als Sonderfall? Was müsste ich machen um mein Lebensunterhalt zu finanzieren? Wenn ich zb meine Krankenversicherung nicht zahlen kann, werde ich zwangsexmartikuliert.
  • Hi Luisa,
    ich bin verzweifelt. Ich hoffe sehr, dass Du uns weiterhelfen kannst. Mein Sohn wohnt allein. Er ist noch 22, wird Ende des Jahres 23 Jahre alt. Er macht seit Juni 2020 eine Aufstiegsfortbildung, hat einen Antrag auf Meister Bafög gestellt (welches ja elternunabhängig gezahlt wird). Leider hat die Bafög-Stelle nicht seine kompletten Fortbildungsstunden akzeptiert und somit auch den bewilligten Zeitraum gekürzt in dem Geld fließt. Den Fachwirt macht er vom 26.06.20-01.03.2021. Geld erhält er nur vom 26.06.-24.09.2020. Einen Hartz 4 Antrag haben wir gestellt, wurde abgelehnt. Der Widerspruch wurde auch abgelehnt. Er erhält seit dem 24.09.2020 hat er gar keine Einnahmen. Im Widerspruch bzgl. des Hartz 4 fragten wir um Hilfe, wovon er leben soll. Leider erhielt er keine Antwort in dem Ablehnungsbescheid. Hast du eine Info wo wir, bzw. er sich hin wenden kann. Es kann doch nicht sein, dass er auf der Straße landet. Vielen Dank
  • Hey Luisa, ich bin ratlos. Meine Tochter ist Schwerbehindert und Studentin an einer Uni. Sie hat bis Corona Bafög bekommen. Nun verschiebt sich ihre Studienzeit und sie hat bereits 1 Jahr wiederholt wegen der Schwerbehinderung. Nun ist sie fast fertig und das Bafög Amt hat weitere Unterstützung abgelehnt und der Widerspruch wird prüft . Seid 2 Monaten hat sie keinen Euro bekommen vom Staat. Hartz4 gilt nicht für sie, AL Geld trifft nicht zu, Wohngeld gibt es für Studenten nicht. Wir wissen nicht weiter, bzw. wo wir uns noch hinwenden sollen. Sie möchte das Studium so gerne beenden. Einen kl. Studentenkredit hat sie aufgenommen, aber der muss auch zurückgezahlt werden. Man kann sie doch nicht auf die Straße und verhungern lassen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. LG eine sehr ratlose, besorgte Mutter
  • Hey Luisa,

    ich habe vor einigen Wochen meine Bachelorthesis abgegeben und warte nun auf mein Ergebnis. Ich könnte mich bereits jetzt exmatrikulieren lassen ODER weiter immatrikuliert bleiben und auf die Veröffentlichung meiner Note warten. Ich habe mich für letzteres entschieden, da ich sobald ich exmatrikuliert wäre, einen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen müsste.

    Ich (30 Jahre) bin aktuell auf Jobsuche und noch bei meinen Eltern wohnhaft gemeldet, spiele jedoch mit dem Gedanken zu meinem Freund zu ziehen. Hätte ich nach meiner Exmatrikulation (falls ich bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Job hätte) Anspruch auf Wohngeld bzw. könnte Hartz 4 beantragen?

    Vielen Dank im Voraus für dein Feedback!
    LG
  • Ich beziehe als von der Corona-Krise betroffene Selbständige momentan ALG2 (Vereinfachtes Verfahren). Ich bin alleinstehend, mein 19 Jahre alter Sohn lebt noch bei mir. Er ist Student und bekommt Unterhalt von seinem Vater. Bafög-Antrag läuft (wurde vom Jobcenter ausdrücklich gefordert), wird aber wahrscheinlich abgelehnt werden, weil er durch den Unterhalt knapp über der Grenze für Bafög liegt.
    Mir wird nur die Hälfte der Miete angerechnet und bezahlt. Ich bekomme 700 € vom Jobcenter überwiesen. Mir bleiben nach Abzug der Miete vom ALG2 nur 137 € zum Leben. Es geht momentan nicht, ohne dass mein Sohn mir etwas von seinem Unterhalt überweist. Schließlich kaufe ich ja Lebensmittel etc. nach wie vor für uns gemeinsam ein.

    Ist es korrekt, dass sein Einkommen in Form von Unterhalt zwar nicht angerechnet wird, die Miete aber dennoch hälftig geteilt wird beim ALG2?
    Hat es Auswirkungen auf die Höhe der ALG2-Zahlung, wenn der Bafög-Antrag abgelehnt wird?
  • Hey Sissi,

    deinem Sohn steht kein ALG2 zu, wenn er grundsätzlich BAföG berechtigt ist, was nichts mit seinem oder dem Einkommen seiner Eltern zu tun hat. Verdient sein Vater zu viel, ist er trotzdem dem Grunde nach förderfähig und fällt somit aus ALG 2 raus, sprich sein Anteil vom Jobcenter ist und bleit weg, obwohl eure Miete weiterhin geteilt und nur dein Anteil vom Jobcenter berücksichtigt wird. Würde er BAföG bekommen, würde das vom Jobcenter angerechnet werden und du weniger bekommen. das einzige, was er tun kann, ist arbeiten und ggf. ausziehen, dann teilt ihr euch keinen Haushalt mehr und du bekommst mehr ALG2 sofern deine Wohnung ohne ihn noch angemessen ist.
  • Hi Luisa,
    ich bin in meinem Zweitstudium (Vollzeit) und 30 Jahre alt. Das erste habe ich nicht beendet. Ich wohne allein mit meiner Mutter, weil meine Eltern mich "durchziehen", bis ich fertig bin und habe demnach kein Einkommen. Jetzt wird der Krankenkassensatz verdoppelt (30 Jahre) und mein Vater, bei dem ich nicht wohne, der aber alles bezahlt, macht nun verständlicher Weise Ärger. Die Frau vom Wohngeldamt meinte, dass ich angeblich Anspruch auf Hartz4 hätte. Meine Mutter versucht gerade selbst Wohngeld zu beantragen und es ist noch nicht klar, ob sie dies bewilligt bekommt (Minijob) oder alternativ Geld vom Hartz4-Amt. Kann ich irgendwas in Anspruch nehmen, oder muss ich darauf hoffen, dass mich meine Eltern weiterhin versorgen? Hätte es irgendeine Auswirkung auf meine eigenen Ansprüche, wenn meine Mutter Wohngeld oder Hartz4 Unterstützung zum Nebenjob beziehen würde?
  • Hey Daniel,

    ich bin eher der Meinung, dass du noch ins BAföG passt. Wenn du das andere Studuium abgebrochen hast, ist das kein Zweitstudium sondern ein Fachwechsel, wobei auch der Zeitpunkt des Abbruchs entscheidend ist. Das Alter ist seitens BAföG kein Problem, wenn du das Studium vor deinm 30. begonnen hast. Sollte BAföG grundsätzlich nicht möglich sein, such dir einen Nebenjob und beantrage selbst Wohngeld. Wenn du von der Vollzeit-Immatrikulation zur Teilzeit wechselst, steht dir Hartz 4 zu.
  • Hallo Luisa,
    auch wir haben ein sehr spezielles Problem. Wäre grandios, wenn du eine Idee hättest... Wir sind verheiratet und haben 5 Kinder. Mein Mann hat leider nur ein geringes Einkommen, deshalb beziehen wir schon lange Wohngeld und den vollen Kinderzuschlag. Ich war die letzten 20 Jahre Hausfrau. Letztes Jahr habe ich noch einmal ein Vollzeitstudium begonnen und erhalte mit Mitte 40 natürlich kein Bafög ( also ich habs gar nicht erst beantragt wegen der Altersgrenze) - es gilt als Erststudium, ich habe keine Berufsausbildung, nur vor 20 Jahren ein Studium abgebrochen (damals kein Bafög weil Eltern zu viel Einkommen)...Dass ich nun keinen Hartz4 anspruch hätte, falls wir in diese Lage geräten, war mir schon klar... Was ich nicht bedacht hatte: mir ist erst jetzt aufgefallen, dass der Kinderzuschlag für unsere Kinder gekürzt wird seitdem ich studiere. Und zwar kommt es dadurch zustande, dass bei der Berechnung der Einkommenshöchstgrenze - das waren ja immmer unsere beiden Regelbedarfe plus ein Wohnkostenanteil- nun mein Regelbedarf herausgenommen wurde. Also rechnet das Amt nur noch den Regelbedarf meines Mannes plus Wohnkosten ergibt so etwa 650 EUR ( vorher waren das so 1100 EUR) da liegt natürlich selbst das geringe Einkommen meines Mannes drüber und somit wird die Hälfte des Überschusses vom KiZu abgezogen. Das macht momentan 135 EUR monatlich aus... Also man gesteht mir nicht mal das Existenzminimum rechnerisch zu...keine Ahnung, ich existiere einfach nicht mehr. Das macht mich ziemlich fertig. Wäre ich zu Hause geblieben und würde nichts machen um meinen finanz. Abhängigkeitszustand nachhaltig zu ändern, würden wir die volle Unterstützung kriegen. Ich komm mir echt abgestraft vor für die Eigeninitiative...dabei läuft das Studium super, ich bin so froh über diesen Schritt und weiß selbst nicht so recht, wie wir die letzten 2 Semester plus Corona- Homeschooling ect. überstanden haben und ich trotzdem alle Klausuren und Referate mit Superergebnis geschafft habe. Vom Deutschlandstipendium hab ich auch grade eine Absage : ( trotz Durchschnitt 1.2, 5 Kinder und Ehrenamt...das ist grad alles so fies, ich arbeite doch schon quasi Tag und Nacht. Sorry...
    Vielleicht hast du noch eine Idee oder kannst mir sagen, ob sich ein Einspruch bei der Familienkasse lohnt.
    Danke! Viele Grüße
    Jana
  • Hey Jana,

    Ich glaube, hier sind ein paar Begriffe durcheinander geraten. Wohngeld und Hartz4 sind 2 verschiedene paar Schuhe, die sich gegenseitig ausschließen. Wenn du vom Jobcenter sprichst, löst sich das Problem durch ein Teilzeitstudium. Damit stehen dir wieder Leistungen vom Jobcenter zu. Damit ist alles wie früher. 2. Option: Du bleibst Vollzeitstudentin und beantragst die Verschiebung der Altersgrenze gemäß §12 BAföG. Wenn das klappt, winken 1502 Euro BAföG monatlich (ausgehend von 5 Kindern unter 14 Jahren und Familienversicherung über deinen Mann) zusätzlich könntet ihr noch Wohngeld bekommen. Du wärst nicht die erste 40 jährige, der wir dabei helfen. Schau dir doch einfach mal ganz unverbindlich unseren BAföG Antragsservice an: https://www.studierenplus.de/
  • Hallo
    Ich bin eine ausländische studentin an der Hochschule hof ,im Bereich Master Marketing Management . Ich bin 30 Jahre alt momentan wegen die corona krise habe ich kein job und ich bin schanger umd kein Partner habe .kann ich ein hilfe in jobcenter beantragen.
    Danke im voraus für ihre Verständnis und ihne Antwort
  • Guten Tag,

    ich bin Alleinerziehende von 2 Kindern im Alter von 6 und 12 Jahren. Mein 3. Kind ist nur Tageweise bei mir (lebt beim Vater). Wir bekommen Bafög (723€) + Kinderbetreuungszuschlag (300€) zusammen 1023€, Kindergeld (414€), Unterhalt (285€) und vom Jobcenter (447,15€). Ich bekomme auf die Summe 1023€ einen Freibetrag von 100€, die 300€ Kinderbetreuungszuschlag wird komplett angerechnet. Also rechnet das Jobcenter mit 923€.

    Die 447,15€ vom Jobcenter teilen sich wie folgt auf: ich 278,77€, kind 1. 120,97€, kind 2. 26€ und kind 3. (Lebt nicht bei mir) 21,41€.
    Die Miete wird auf meine beiden Kinder 1., 2. und auf mich aufgeteilt. 266,68 mal 3= 800,04€ Gesamtmiete. Das Jc. rechnet mit einem Gesamtbetrag von 2069,16€ .
    432€ + 155,52 für mich & 266,68€ Miete, Kind 1. 308€ und 266,68€ Miete, Kind 2. 308€ und 266,68€ Miete, Kind 3. 65,60€ Regelbedarf , keine Miete.

    Meine Fragen sind:
    Sind die 447,15€ vom Jobcenter zu wenig?
    Darf das Jc mir den Kinderbetreuungszuschlag voll anrechnen?
    Habe ich einen höheren Freibetrag (100€ plus 20% von 623€ Bafög/ also insgesamt 224,60€)?
    Kann ich zusätzlich eine Fahrkostenpauschale bekommen? Da ich von Mo - Fr immer 100km fahre!

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey V.R.,

    ich kann dir nicht alle Fragen beantworten, dafür brauchst du einen Hartz 4 Spezialisten, was ich dir aber mit Sicheit sagen kann ist, dass der Kinderfreibetrag NICHT angerechnet werden darf. Das Problem hatte ich selbst auch und habe erfolgreich widersprochen. Studierende bekommemn grundsätzlich immer 100 Euro Freibetrag, daran kannst du nichts ändern. Wie das mit den Werbekosten für Fahrten zur Uni ist, weiß ich nicht, aber ich vermute, dass sie mit 30 cent pro Kilometer berücksichtigt werden müssten. Vielleicht können die hier helfen: https://hartz4widerspruch.de/
  • Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meiner Studierenden Tochter. Sie wird während ihres Studiums 25, somit fällt sie aus der Familienversicherung raus und wir bekommen kein Kindergeld mehr. Auch hat sie uns gesagt das ihr bafög im nächsten Semester wegfällt. Welche finianzielle Unterstützung kann sie erhalten?
  • Hey Michaela,

    wenn sie nicht mehr bei euch wohnt und eigenes Einkommen hat, kann sie es mit Wohngeld versuchen. Dafür braucht sie den Ablehnungsbescheid vom BaföG Amt. alternativ müsste sie sich in Teilzeit immatrikulieren und Hartz 4 beantragen. Kann aber sein, dass das Amt sie zum Nebenjob verdonnert.ansonsten kenne ich keine weiteren Sozialleistungen für Studierende. Vielleicht findet sie ja ein Stipendium oder gut bezahlten Nebenjob. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studium-finanzieren-ohne-bafoeg/
  • Hallo,
    meine Eltern bekommen Hartz4 und ich habe bis diesen Monat noch Bafög bekommen, da ich mich nun exmatrikuliert habe weil ich die UNİ wechseln werde, muss ich mich jetzt beim Jobcenter melden für die 3 Monate, was ist mit meinem Kindergeld und der Krankenversicherung?
  • Hey Hakki,

    wenn du für die drei Monate ebenfalls Hartz 4 bekommen willst, musst du dich mit deiner Exmatrikulationsbescheinigung beim Jobcenter melden. Ich gehe davon aus, dass dein Kindergeld vorerst weitergezahlt wird so wie zwischen Schule und Studium auch, aber frag das lieber die Familienkasse. Ich bin diesbezüglich keine Expertin. Wenn du Hartz 4 beantragst und bewilligt bekommst, wovon ich ausgehe, läuft deine Kranken-und Pflegeversicherung über das Jobcenter. Ansonsten bist du über deine Eltern familienversichert, solange du jünger als 25 bist
  • Hallo! Ich wollte fragen ob du eventuell auch Tipps für mich hast.. Ich (23 Jahre alt) habe nach meiner Ausbildung ca. 2 Jahre gearbeitet, möchte nun aber gerne studieren. Von der Ausbildung weiß ich schon, dass ich kein Bafög bekomme, da meine Eltern zu viel verdienen. Allerdings können/wollen sie mich aber auch nicht finanziell unterstützen.. Ich könnte mir auch gut vorstellen in Teilzeit zu studieren und nebenbei in einem 450€ Job zu arbeiten. Hätte ich in dem Fall (Teilzeitstudium) das Recht auf ALG 2? Und auf Wohngeld? Ich habe irgendwo mal was davon gehört dass man unter 25 eigentlich von den Eltern „versorgt“ werden soll und man nur ausziehen darf, wenn es zb gravierende familiäre Probleme gibt..

    Vielen Dank im Voraus!

    LG
  • Guten Tag,

    Zuerst bedanke ich mich für ihr Forum,ich habe ein Paar Fragen,ich habe ein Kind und bekomme ich ein SGB2 ,ich möchte heiraten und mein Mann ist Auslander student mit Aufenthals 16 und arbeitet er nicht.Ich würde gerne wissen, was sich in meinem Einkommen ändern wird?
    Ich danke ihnen I'm voraus.
    Mit Freundlichen Grüßen
  • Hey Kitzie,

    keine ahnung, was sich da ändert. Wenn ihr jetzt schon zusammen wohnt, ändert sich gar nichts. Dem Jobcenter ist nämlich egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
  • Gibt es irgendeine Möglichkeit im Zweitstudium Hartz IV zu beziehen? Habe einen Minijob und Wohngeldantrag ist gestellt, das wird aber nicht reichen. Im Zweitstudium hat man ja grundsätzlich keinen Anspruch auf Bafög (Ablehnbescheid habe ich). Müsste dann nicht Alg II möglich sein?
  • Hey Olympia,

    das müsstest du das Jobcenter fragen. Ich denke, die Antwort lautet nein, da du im Vollzeitstudium dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wohngeld und ALG 2 sind unvereinbar. Kriegst du das eine, fällt das andere weg und Wohngeld wird für gewöhnlich abgelehnt, wenn Wohngeld und sonstiges Einkommen zusammen weniger als Hartz 4 ergeben würde. Ich bin mir also relativ sicher, dass das nichts wird, aber wie gesagt, frag das Jobcenter einfach nochmal.
  • Hallo, ich bekomme schon lange kein Bafög mehr, sondern arbeite als Werkstudent mit ca. 1100 € Brutto im Monat. Davon zahle ich zwar kaum Steuern, jedoch Rentenversicherung ca. 100 € und freiwillige Krankenversicherung ca. 194 € (Studententarif nicht mehr möglich wegen Altersgrenze). Meine Frau erhält ALG 2 von April bis August. Da mein Gehalt während der Corona-Pandemie variiert, hat das Jobcenter meiner Frau ihren Bedarf für alle 5 Monate genehmigt und am Ende des Bewilligungszeitraums werden die einzelnen Monatsbedarfe mit meinen Lohnbescheinigungen exakt berechnet. Meine Frage wäre, ob alle Freibeträge bei mir Anwendung finden, da ich ja kein Bafög erhalte oder nur diese 100 € als Freibetrag. Grüße Leo
  • Hey Teo,

    die 100 Euro gelten für alle studenten unabhängig vom BaföG.
  • Hallo
    ich und meine frau leben von grundsicherung wegen kreinkheit 😔
    unsere sohn möchte gerne studieren nach abi .
    wir leben zusammen in eine mietwohnung.
    hat er recht auf hilfe von jobcenter für studie weiter oder?danke ..
  • Hey kule,
    Wenn er studiert ist das Jobcenter nicht mehr für ihn zuständig. Er muss dann BAföG beantragen und wird höchstwahrscheinlich den Höchstsatz von 483 Euro bekommen solange er bei euch wohnt und über euch versichert bleibt. Zieht er aus , bekommt er 269 euro mehr bafög und seine Einnahmen werden nicht mehr bei euch vom Jobcenter mit angerechnet, zusätzlich kann er beantragen, dass das Kindergeld direkt an ihn statt an euch überwiesen wird, sodass es euch vom Jobcenter auch nicht mehr angerechnet wird und er darf 5400 euro pro Jahr anrechnungsfrei zum Bafög dazuverdienen. Er hat im Studium also möglicherweise mehr Geld zur Verfügung als jetzt und hat nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun, wenn er bei euch auszieht.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine Frage. Ich habe meinen Master am 08.06. mit dem Bestehen meiner letzten Prüfung abgeschlossen. Jetzt ist es üblich dass ich bis Ende des Semesters immatrikuliert bin. Ich habe bis Juni Bafög bezogen. Jetzt wollte ich für Juli und bis ich einen Job gefunden habe ALG2 beantragen. Mir wurde aber gesagt, dass ich erst ab dem Zeitpunkt meiner Exmatrikulation ALG2 bekommen würde. Das verstehe ich nicht, da ich ja momentan dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe und auch kein Bafög mehr bekomme.
    Muss ich mich wirklich Exmatrikulieren?
    Ab welchem Zeitpunkt ist man denn förderungsberechtigt?
    Ab Zeitpunkt der Exmatrikulation, des Bestehens der letzten Prüfung oder ab dem Zeitpunkt ab dem man nicht mehr Bafög-förderungsberechtigt ist?

    Vielen Dank :)
  • Hey Maddy,

    BAföG endet nicht mit der letzten Prüfung, sondern mit der Bekanntgabe der Abschlussnote. bzw. der Exmatrikulation und ja, solange du vollzeit immatrikuliert bist, gibt's kein ALG2. Bei uns an der Uni wird die Abschlussnote direkt am Tag der Verteidigung mitgeteilt und damit erfolgt auch die Exmatrikulation. Meine Uni informiert das BAföG Amt dann auch direkt darüber, dass das Studium abgeschlossen wurde. Solange du immatrikuliert bist, kannst du also weiter BaföG beziehen.
  • Die Antwort von Luisa ist leider falsch.

    Ich stecke in der selben Situation.
    Das Bafög kann über einen Korrekturzeitraum von zwei Monaten nach Abgabe der Master/Bachelorarbeit verlängert werden -danach ist aber endgültig Schluss- und diese Regelung ist neu , während meines Bachelors galt noch die Regelung nach Abgabe der letzten Prüfung gibt es kein Geld mehr.
    Du kannst sehr wohl ALGII beantragen, ich mache es auch gerade und habe es auch im Bachelor gemacht und bewilligt bekommen als ich 20 Wochen auf die Korrektur meiner Bachelorarbeit gewartet habe.
    Einfach sagen dass du auf dein Abschlusszeugnis warten musst und bereits Arbeit suchst.
  • Hey Bella,

    was ist an meiner Aussage falsch? Sie sagt, dass sie kein ALG2 bewilligt bekommt solange sie immatrikuliert ist. Das hat nichts mit BAföG zun tun. Das gilt für alle in vollzeit immatrikulierten Studenten, unabhängig davon, ob sie je im Leben BAföG bezogen haben oder nicht. Entweder warst du bereits exmatrikuliert während du auf dein Abschlusszeugnis gewartet hast oder dein Sachbearbeiter hat alle Augen zugedrückt. Ja beim BAföG gibt es eine Überganggszeit von bis zu 2 Monaten nach Exmatrikulation bzw. Abschlussprüfung. Hat aber mit ALG2 nichts zu tun und darum ging es aus meiner Sicht auch gar nicht.
  • Hallo Luisa!

    ich bin zurzeit Alleinerziehende und beziehe SGB II. Ab Oktober fange ich mit dem Vollzeitstudium an. Ich habe mal schon in meiner Heimat und als Austauschprogrammsstudentin in Deutschland studiert. Nach dem Aufenthalt in DE habe ich mich entschieden hier zu bleiben und erneut das Studium anfangen, dadurch ich nach dem fünften Semester mein ganzes Studium abgebrochen habe.
    Jobcenter will natürlich, dass ich BAföG rechtzeitig beantrage. Das werde ich tun und bin grade in Unterlagen Bearbeitung. Die Sache ist aber, das BAföG Amt höchstwahrscheinlich sogar mit Begründung meines Studium Abbruchs und meiner Begründung zur Studiumfachwechsel den Antrag bzw. die Finanzierung ablehnen wird. Meine Frage an Dich wäre, ob es überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf SGB II Finanzierung haben wird?

    Ich bedanke mich im Voraus
    Grüße
    Karolina
  • Hey Karolina,

    wenn du vollzeit studierst, verlierst du deinen Hartz 4 Anspruch, egal ob BaföG bewilligt wird oder nicht, aber dein Kind behält seinen Sozialgeld-Anspruch. Wenn du in Teilzeit studierst, hast du keinen BAföG Anspruch, dafür aber auf Leistungen gemäß SGB II. Je nach alter des Kindes, kann es aber sein, dass das Amt dich auffordert neben dem Teilzeitstudium zu arbeiten. Kennst du disen Artikel schon? https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/alleinerziehend/
  • Hallo
    Ich bin 34 Jahre alt und mache mein Masterstudium. Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester und ich werde ein Semester länger brauchen, in dem ich mit meiner Masterarbeit beginnen werde. Für diese Verlängerung werde ich leider kein elternunabhängiges Bafög mehr bekommen. Ich wohne alleine und habe keine Kinder. Hätte ich in diesem Fall ein Anrecht auf Hartz 4 oder Wohngeld?
  • Hallo Luisa,
    Ich möchte dir auch eine Frage stellen wenn das ok ist. Ich bin ganz baff dass man H4 im Teilzeitstudium bekommt, danke für den Tipp.
    Ich bin 39 und habe alle Ansprüche auf Bafög verbraucht und auch noch einen Kredit abzubezahlen. Nun bin ich alleinerziehend geworden bevor ich meinen Master antreten konnte, würde den aber gerne fertig machen. Er geht lediglich ca. 2 Jahre in Teilzeit od weniger. Das hatte ich sowieso vor. Aber, der Master ist in den Niederlanden. Kann ich H4 bekommen um den Master in NL abzuschließen? Ich hätte dort eventuell sogar eine Wohnung, Schulplatz, etc. Oder gilt das nur für ein deutsches Studium? Was ist wenn es mein Studium in DT nicht gibt, oder unbezahlbar ist?

    Wenn ich in DT studiere, würden meine Schulden vom vorherigem Bachelor Studium auch von H4 gedeckt?

    Vielen Dank für deinen tollen Artikel und deine Hilfe.
  • Hey Nicole,

    im Ausland hast du keinen Hartz 4 Anspruch. H4 berücksicht auch keine BAföG Schulden. Andersrum, kannst du Aufschub der Rückzahlung beim Bundesverwaltungsamt beantragen, solange du weniger als 1780 Euro monatlich verdienst (ausgehend von einem Kind) Jedes weitere Kind erhöht diesen Betrag um 555 Euro monatlich.

    LG Luisa
  • Hallo liebe Luisa,
    besten Dank für diese wirklich tolle Seite. Das ist genau die Hilfe, die man braucht und leider nur allzu schwierig bekommt.
    Ich würde gerne wissen, wie es bei unser folgenden Konstellation aussehen könnte.
    Meine Freundin und ich wohnen zusammen. Sie ist 22 und noch familienversichert. Sie ist jetzt in der 13SW Woche. Wir beide sind aktuell in Vollzeit immatrikulierte Studenten. Ich werde meinen Master in Psychologie aller Voraussicht nach Ende des SoSe '20 abschließen können und danach eine Psychotherapeuten-Ausbildung beginnen, die leider alles andere als lukrativ ist in den ersten 2 Jahren.
    Meine Freundin hatte bisher leider eine sehr komplizierte SW und kann so kaum etwas für die Uni machen zurzeit und wird ihren geplanten Bachelor zur gleichen Zeit (SoSe '20) wahrscheinlich nicht abschließen können.
    Wir überlegen gerade, ob es sinnvoll wäre, dass sie sich beurlauben lässt.

    Dazu folgende Fragen:
    1) Kann sie bereits während der SW durch die Beurlaubung von der Uni Hartz-IV beantragen? Oder erst wenn das Kind geboren ist?
    2) Für den Falle einer Hartz-IV Leistung, bekämen wir dann weiterhin Elterngeld sobald das Kind da ist?
    3) Nach der Absolvierung ihres Bachelors, ist sie wahrscheinlich wieder BaFöG-berechtigt. Damit könnte sie dann ihren normalen Satz + 150 Euro erwarten?
    4) Was bleibt mir an Anträgen übrig? Wahrscheinlich ein Wohngeldantrag nehme ich an? Ich kriege nämlich kein BaFöG mehr, weil ich bereits über die Regelstudienzeit hinaus bin. Der müsste doch auch weiterhin möglich sein, wenn ich in der Therapeuten-Ausbildung erstmal wenig verdiene und trotzdem auf dieses "Mindest-Einkommen" komme?
    5) Fallen Dir sonst noch irgendwelche Sachen ein? Ich denke wir werden auf jeden Fall noch einen Mehrbedarf für Schwangere beantragen inkl. der Einmalzahlungen für die Ausstattung.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für Deine Hilfe. :)
    Besten Gruß
    Geralt
  • Hey Geralt,

    wenn deine Freundin sich vom Studium beurlauben lässt und währenddessen tatsächlich keine Prüfungen ablegt, kann sie Hartz 4 beantragen, auch in der Schwangerschaft. Allerdings hängt von deinem Einkommen ab, ob sie tatsächlich Hartz 4 bekommt. Euer Bedarf steigt mit der Geburt des Kindes, da es ebenfalls Hartz 4 berechtigt ist. Das Elterngeld und Kindergeld wird leider beides mit angerechnet. Deshalb ist es finanziell oft (nicht immer) besser sich nicht beurlauben zu lassen und weiter BAföG zu beziehen. Das ist möglich, solange man trotzdem noch Prüfungen ablegt, egal wie viele. Wegen Schwangerschaft und Kinderpflege kann sie die Regelstudienzeit mit BAföG überziehen ( https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ ) Was ihr als Studierende mit Kind sonst noch so beantragen könnt, habe ich hier zusammengefasst.( https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/ )

    LG Luisa
  • Hallo liebe Community. Ich habe eine Frage. Ich bin Ü30 und und bin somit zu alt für Bafög. Ich möchte gerne über den 2.Bildungsweg mein Fachabitur im Sozialwesen nachholen, welches Vollzeit (36Std.) wäre und danach dann studieren. Nebenbei arbeiten kann ich mir beim Vollzeit Abi kaum vorstellen... Weiß jemand, ob man berechtigt ist für die Grundsicherung) Sozialhilfe? Denn um Wohngeld zu bekommen, braucht man ja auch wieder ein Mindesteinkommen. Danke schon Mal für eure Hilfe!
  • Hey Tina,

    sobald du dich einer dem Grunde nach BAföG fähigen Ausbildung befindest, hast du weder Anspruch auf Wohngeld noch Hartz 4. Was die BAföG Altersgrenze betrifft, gibt es einige Ausnahmefälle, die du hier findest: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich bekomme Hartz IV aufgrund von Urlaubssemestern wegen Krankheit/Härtefallregelung. Da meine Wohnung die Mietobergrenze um 50 Euro übersteigt, habe ich jeden Monat 50 Euro zu wenig zum Leben. Hinzu kommen die Semesterbeiträge, die jeweils um die 260 Euro betragen...!! Woher soll ich das Geld nehmen..? Schulden möchte ich keine machen, das Studium aufgeben aber auch nicht. Zudem kommen die Materialkosten für das Studium..
    Das HartzVI Geld reicht leider nicht aus.
    ..Gibt es da irgendeine Förderungsmöglichkeit?
    Vielen Dank&herzliche Grüße!
    Super Seite! ;-)
  • Hey Johanna,
    bei Hartz 4 wird so ziemlich alles angerechnet, was du einnimmst. Mir sind keine Fördermöglichkeiten für studierende Hartz4 Empfänger bekannt, zumal deine Situation ja auch die absolute Ausnahme ist. Sobald du nicht mehr beurlaubt bist, kannst du es mit BAföG, Jobs und Stipendien versuchen.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    danke für den tollen Beitrag.
    Ich habe da trotzdem eine Frage.
    Ich wohne zusammen mit meiner Frau und meinen 2 Kindern in einer Wohnung. Meine Frau und meine Kinder beziehen H4. Ich bin davon ausgeschlossen weill ich in Vollzeit studiere. Bekomme dafür Bafög das bald ausläuft, bin aber mit dem Studium noch nicht fertig.
    Habe ich nach dem das Bafög endet ein Anspruch auf Wohngeld und wird meine Frau weiter H4 beziehen?

    Gruß Valerij
  • Hey Valerij,

    bei dieser Konstellation hast du jetzt schon Anspruch auf Wohngeld zusätzlich zum BAföG :) Und auch nachdem dein BAföG ausläuft, kannst du noch Wohngeld beziehen. Das wird aber als Einkommen der Bedarfsgeeinschaft vom Jobcenter angerechnet. Auch wenn du selbst vom H4 Bezug ausgeschlossen bist. Von daher lohnt sich Wohngeld für dich momentan vielleicht nicht. Das müsstest du dir mal durchrechnen.

    LG Luisa
  • Ich sollte noch erwähnen, dass 1 Jahr, 4 Widersprüche und die Drohung der Klageeinreichung notwendig waren. Immer wieder wurde eine der 3 Sachen “vergessen“ zu berücksichtigen. Wer glaubt, dass die Ämter, vorallem die Sozial- und Finanzämter nach Recht und Gesetz handeln, der glaubt auch an den Weihnschtsmann. Ich halte es für sehr wichtig zu erwähnen, das auch der Krankenversicherungsbeitrag vom eigenen Einkommen abgezogen werden muss.
  • Danke für den Hinweis! Bezüglich des Kinderbetreuungszuschlags mussten wir auch Widerspruch erheben. Krankenversicherungszuschlag gab's nicht, da in unserem Fall der BAföG Empfänger familienversichert war.
  • Hallo, die Beispiele sind nicht ganz richtig. Es wird der Kinderbetreungszuschlag (130€), der Ausbildungsanteil (100€) UND die Kosten der Krankenversicherung vom Bafög abgezogen. Definitiv. Woran ich selber noch am forschen bin ist, ob auch der Semesterbeitrag, geteilt durch 6 Monate, abgezogen werden muss, weiß dazu jemand was?
  • Liebe Luisa,

    ich würde gerne Wissen, ob die Voraussetzungen auch dann gegeben sind, wenn man
    - kein BAFöG erhält aufgrund Überschreiten der Regelstudienzeit
    - und bei den Eltern lebt.

    Zu dem hätte ich noch Fragen zum Urlaubssemester:
    - Hat man bestimmte Verpflichtungen?
    - Darf man weiterhin etwas für das Studium machen?

    Beste Grüße
    Mo
  • Auf Hartz4 haben Vollzeitstudenten generell keinen Anspruch unabhängig vom BAföG, weil sie dem Arbeitsmarkt prinzipiell nicht zur Verfügung stehen, was eine der Grundvoraussetzungen für Hartz4 ist. Als Teilzeitstudent kannst du Hartz IV zwar beantragen, musst dann aber auch damit rechnen, dass das Jobcenter dich zum Arbeiten verpflichten kann.

    Was das Urlaubssemester betrifft, solltest du folgenden Artikel lesen: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienfinanzierung-urlaubssemester/
  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich bin Schwanger und bekomme das Kind in ca 2 Monaten. Am 9.Januar würde rein theoretisch mein Mutterschutz beginnen und ich würde ab dem 1.1.2019 mittellos sein. Ich bin noch an meinen Universität eingeschrieben, jedoch fehlt mir noch noch die BA Arbeit. Laut verschiedener Beratungsstellung hiess es, ich müsse beurlaubt sein um Leistungen des Jobcenters zu beziehen. Jetzt habe ich mich extrem bemüht um mitten im Semester noch eine Beurlaubung zu bekommen und dachte nun wäre ich auf der sicheren Seite. Nun war ich gestern beim Jobcenter und die sagten mit, die bräuchten jetzt noch eine Bescheinigung darüber, dass ich während des Urlaubssemesters keine Prüfungen absolvieren darf... Zunächst sagte die Uni das auch, die Reglung hat sich wohl seit diesem Jahr geändert und man darf als Schwangere weiterhin Prüfungsleistungen ablegen. Also kann mir die Uni keine Bescheiningung darüber ausstellen. Ab dem 1.1.2019 beziehe ich eine neue Wohnung und werde alleinerziehend sein. Ich wäre im Grunde vollkommen mittellos. Mein Arbeitsvertrag war auf 6 Monate begrenzt und überschneidet sich nicht mit der Mutterzeit, so dass ich keinen Mutterschutz durch Arbeitgeber oder Krankenkasse bekomme. Keiner kann mir helfen und ich habe wirklich Angst aber Januar keine Miete zahlen zu können. Ich hab weder Elektrogeräte für eine Küche noch sonstiges ausser ein Bett und einen Schrank + Waschmaschine die ich noch immer in Raten abbezahle. Die Kaution für die neue Wohnung steht auch an...Ich bin langsam wirklich überfordert. Eine Freundin in der gleichen Situation aus einer anderen Stadt, hat den Antrag vom Jobcenter bewilligt bekommen....
    Ich wäre über jede Hilfe dankbar

    Viele Grüße
  • Hey Veronika,

    ja, das stimmt, Hartz 4 können Studierende nur beziehen, wenn sie beurlaubt sind und tatsächlich keine Prüfungen ablegen. Nach der Geburt deines Kindes steht ihm oder ihr Sozialgeld zu unabhängig von deinem eigenen Status, außerdem kannst du den Alleinerziehendenmehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Wenn du dich nicht vom Studium beurlauben lässt, bleibt das BAföG Amt für dich zuständig. Hier findest du unsere Zusammenfassung für alleinerziehende Studierende https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/alleinerziehend/
  • Hi, vielen dank für den Artikel. Ich habe momentan einen Nebenjob, werde zum Wintersemester studieren und habe auch BAföG beantragt. Meine Eltern beziehen ALG2 und ich werde während meines Studiums noch bei ihnen leben. Ich bin ohnehin unzufrieden mit meinem Nebenjob - wenn ich den kündige, erhalten wir dann eine Sperrfrist? Ich will mich nämlich voll auf mein Studium konzentrieren.
  • Hallo, die Seite ist toll, aber ich bin immer noch nicht klar, wie viel angerechnet wird bzw. fehlt am Ende. Ich, Mutter und Sohn (hoffentlich bald Student) bekommen noch beide Hartz4. Vom Vater getrennt, er kann auch nichts leisten. Mietanteil je Person hier 347,-. Mein Regelsatz 416,- und Kind 332,- . ( Also Bedarf Kind 332,- + 347= 679,-. Bafög wird es wohl 451,- geben. Du schreibst Bafög wird auf Hartz4 angerechnet bis auf 100,-. Heißt 351,- werden abgezogen von den 679,-? Macht dann 328,- Euro Bedarf? Und was ist mit dem Kindergeld, das wird auch als Einkommen abgezogen? Wenn dem so wäre, hätte das Kind noch einen Bedarf von 134,-. Zahlt das JC den fehlenden Bedarf? Und wie sieht die Rechnung aus, wenn er was verdient? Wird dann alles angerechnet auf mich? bzw. wenn er mit dem Verdienst raus wäre? Das Kindergeld würde dann von meinen Bedarf abgezogen? Keiner kann mir eine richtige Antwort geben, habe jetzt zig verschiedene Erklärungen. Wer kann helfen?
  • Es wird nur der Teil vom BAföG Angerechnet, der den eigenen theoretischen Hartz 4 Bedarf übersteigt. Also wenn Kind einen theoretischen Hartz 4 Bedarf von 679 € hat, müsste Kind mehr als 679€ BAföG bekommen, damit, der Mutter von ihrem Bedarf auch noch was abgezogen wird. Wenn du jetzt 451€ BAfög bekommst und zusätzlich noch einen Minijob mit 450€ monatlich machst, übersteigst du deinen Hartz4 Bedarf. Daraus folgt 451€ BAföG+ 450€ Minijob= 901€ Einkommen-100€ Freibetrag=801 anrechenbares Einkommen€ - 679€ Bedarf= 122€ Abzug vom ALG 2 deiner Mutter slange du noch bei ihr wohnst. So ungefähr jedenfalls.
  • Hallo Luisa,
    erst mal wollt ich mich für die tolle Seite bedanken. Sie hat mir sehr geholfen aber eine Frage hätte ich da noch. Meine Verlobte ist schwanger und wir sind beide Studenten. Wir erwarten das Kind ende November und meine Freundin will, wenn es klappt, im Dezember ihre Bachelorarbeit abgeben. Ich habe bis Oktober noch Anspruch auf Bafög danach arbeite ich als Werkstudent meine restlichen 3 Semester. Meine Freundin würde wahrscheinlich 450€ Elterngeld bekommen, da sie zurzeit noch nebenbei arbeitet, und will dieses auch ca. 10 Monate lang beziehen. Nach Oktober wollen wir Wohngeld beantragen bis sie mit dem Studium fertig ist. Kann sie und das Kind danach Hartz IV bekommen ohne auf Jobsuche zu sein während sie Elterngeld bekommt und ich zusätzlich Wohngeld beantragen?
    Schon mal Danke für die Antwort.
    LG Damian
  • Hey Damian,

    Hartz4 und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus, da die Miete im Hartz 4 bereits enthalten ist. Solange du Student bist, kann Hartz 4 nur für Frau und Kind gewährt werden, du kannst zusätzlich für dich allein Wohngeld beantragen. Allerdings solltest du bedenken, dass deine Einnahmen vollständig beim Hartz 4 deiner Bedarfsgemeinschaft (Frau und Kind) mit eingerechnet wird. Je nach Höhe deiner Einnahmen, könnte dein Wohngeld also von ijrem ALG abgezogen werden und ihr habt unterm Strich nur mehr Stress mit Anträgen ohne auch nur einen Cent mehr im Portmonnaie zu haben. Während der Elternzeit muss sie grundsätzlich nicht arbeiten. Auch nicht, wenn sie Leistungen vom Jobcenter erhält.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für die informative Seite. Ganz durchblicken tue ich den Dschungel jedoch noch nicht. Zu meiner Situation: ich bin 36, alleinerziehend mit Kleinkind (knapp 3) und im 7.Semester Vollzeit immatrikuliert, bekam bis jetzt den Höchstsatz Bafög. Ich habe die 3 Semester Verschiebung des Leistungsnachweises nun ausgeschöpft, kann diesen aber trotzdem noch nicht ganz erbringen. Mir fehlt noch eine Prüfung, die aber erst zum Ende des 8. Semesters, also Ende Juli 18, wieder angeboten wird. Damit fällt jetzt ab kommendem Monat (Beginn SS 18) mein Bafög-Anspruch weg, lebt aber wohl wieder auf, wenn ich den Leistungsnachweis in einem halben Jahr erbringe. Wie halte ich mich jetzt in dem halben Jahr über Wasser?
    Ich erhalte das KiGeld und 286€ Unterhalt für die Lütte. Meine Miete beträgt 557€, für die Krankenkasse zahle ich 177€.
    Zur Zeit (noch mit berücksichtigtem Bafög) erhalte ich noch Wohngeld, das fällt aber ab April wohl weg, weil ich meinen Lebensbedarf nur aus Kindergeld und Unterhalt nicht mehr decken kann. Kann ich mit der Gemengelage jetzt Alg2 beantragen? Wenn nicht, würde es helfen, das Studium für das eine Semester auf Teilzeit umzustellen? Kann ich es nach dem einen Semester dann problemlos wieder auf Vollzeit umstellen, damit der Baföganspruch wiederaufleben kann, sobald die Leistung erbracht ist?

    Vielen lieben Dank für die Antwort!

    Herzlichen Gruß, Janette
  • Ob dein Studium problemlos von Voll-auf Teilzeit und wieder zurück geändert werden kann, musst du deine Hochschule fragen. Theoretisch sollte das zumindest möglich sein. ALG2 steht dir als Vollzeitstudentin nicht zu, wie du schon erkannt hast. Wenn ein Nebenjob für dich momentan nicht machbar ist, fällt mir sonst nur noch ein Studienkredit ein. Damit sollte es auch wieder zum Wohngeld reichen. Hier findest du Tipps zur Wahl des richtigen Kreditgebers: So findest du einen Studienkredit mit geringen Zinsen (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/)
  • Hallo Luisa,
    ich habe folgendes Problem. Mein Bafög wurde zwar bewilligt doch der Betrag bezieht sich auf 0€. Meine Eltern könnten mir laut Bafög den Grundbedarf überweisen. Möglich ist das nicht. Ich bin alleinerziehend und wohne zwar Mietfrei in einer kleinen Wohnung doch mir reicht das Geld nicht aus. Werde jetzt nächsten Monat 25, sprich ich muss meine Krankenversicherung selbst bezahlen & mein Kindergeld fällt weg. Kann ich einen Antrag auf AlG 2 stellen oder was für Möglichkeiten gibt es noch?
    Vielen Dank.
  • Hallo Luisa,
    Erstmal vielen Dank für deine super geleistete Arbeit.
    Ich hätte eine Frage, was kann man für Hilfe bekommen in dem Fall... wir beide Studenten sind. Ich darf kein Bafög beantragen mein Partner aber schon und das Kind kommt erst in 6 Monaten ?
    Danke
  • Hallo Luisa,
    sehr schön geschriebener Artikel.
    Ich habe dazu eine Frage, weiß aber nicht ob es zu dem Theme passt.
    Zurzeit studiere ich Wirtschaftinformatik und beziehe Bafög. Aber ich werde den Prüfungsanspruch verlieren.
    Jetzt habe ich mich für den Studiengang BWL beworben und habe auch eine Zusage bekommen.
    So viel ich weiß habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Bafög oder etwa doch?
    LG
  • Verstehe ich das richtig, dass du zwangsexmatrikuliert wirst? In welchem Semester bist du?
  • Hallo Luisa,
    super blog hast du da. Meine Frage hier: Ich bin leider arbeitslos und erhalte zur Zeit Harz4. Ich wohne mit meinem Sohn zusammen, er erhält Unterhalt von seinem Vater in Höhe von € 392,00. Dann habe ich natürlich das Kindergeld, welches ja für das Kind zu verwenden ist. Nun verlangt das Jobcenter, unter Androhung der Streichung aller Leistungen für unsere Bedarfsgemeinschaft - also für mich, mein Sohn solle Bafög beantragen. Muss er das? Ich denke, mit Bafög hat das Jobcenter lediglich einen Grund dieses anzurechnen und von meinem Regelbedarf abzuziehen. Und dann muss eine Mutter vom Studienkredit ihres Sohnes leben? Da stimmt doch was nicht.
    LG, S
  • Hey Sabrina,

    wenn dein Sohn sich in einer BAföG förderfähigen Ausbildung (z.B. Studium oder schulische Ausbildung befindet) hat er keinen Anspruch auf ALG2. Für ihn ist dann tatsächlich das BAföG Amt zuständig. Angerechnet werden kann nur das, was seinen eigenen Hartz 4 Bedarf übersteigt, was mit BAföG allein kaum zu erreichen ist. Der BAföG Höchstsatz für Studenten, die noch bei den Eltern wohnen und über diese krankenversichert sind liegt bei 451€ monatlich, den er mit ziemlicher Sicherheit nicht bekommen wird, da das Einkommen des Vaters mit eine Rolle spielt. Der Unterhalt wird davon also auch noch abgezogen.
  • Hallo Luisa,
    ich bin Student kriege Bafög und meine Frau kommt in drei Monaten nach Deutschland und wird ALG2 beantragen , so wie viel wird sie bekommen für Unnterhalt und für die Miete und wie wird das mein Bafög beeinflussen wenn ich jetzt 649 von Bafög bekomme . Darf meine Frau selbst einen Mietvertrag unterschreiben und ich einen anderen aber in der gleichen Wohnng? wird das Wohngeld , das meine Frau vom Jobcenter bekommt von Stadt zu anderer Stadt beeinflusst ?
  • Hey Wael,

    das ALG II deiner Frau hat keinen Einfluss auf dein BAföG. Allerdings wird dein BAföG auf ihren Hartz 4 Anspruch angerechnet sofern es deinen eigenen fiktiven Hartz 4 Bedarf übersteigt. Wenn ihr zusammen wohnt, liegt dein bzw. ihr fiktiver Hartz 4 Anspruch bei 368 Euro + Anteiliger Miete.Warum solltet ihr zwei verschiedene Mietverträge für dieselbe Wohnung unterschreiben? Üblich wäre, dass ihr beide denselben Mietvertrag als Mieter unterschreibt. Die Ämter teilen die Miete dann einfach durch die Anzahl der Bewohner. Die Hartz 4 Regelsätze sind überall gleich. Allerdings kann die angemessene Miete von Stadt zu Stadt variieren. Was sowohl Wohngeld als auch Hartz 4 beeinflusst.
  • Hallo luisa,
    Ich beziehe wohngeld,rentnerin(krankheit),mein sohn (19) bezieht hartz 4(sgbII) und macht gerade abi.
    Wohnen im bedarfsgemeinschaft.
    Seine abi endet 06/2017 gleichzeitig auch sein hartz 4.
    Meine frage: sohn möchte studieren(medizin).
    Falls ihm wartezeit mitgeteilt wird(wir hoffen es nicht)
    Was können wir tun, können wir weiterhin hartz 4(sgbII) beantragen bis studium.
    Denn wir haben nur meine rente und kindergeld
    Können sie mir bitte auch helfen.viel dank
    LG
    Sahra
  • Hallo Sahra,

    solange dein Sohn noch nicht studiert und euer Einkommen nicht für euren Lebensunterhalt reicht, bleibt das Jobcenter für euch/ihn zuständig. Da er aber erwerbsfähig ist, ist er dazu verpflichtet, nach Arbeit zu suchen. Derzeit sind in Medizin sehr viele Wartesemester trotz einser abi üblich. selbst mit einem abitur von 1,0 ist es wahrscheinlich, dass er nicht sofort einen Studienplatz bekommt.
  • Hallo Luisa,
    ich bin ganz verzweifelt, vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Aufgrund einer Befristung werde ich nächsten Monat ALG I und II beziehen. Ich würde gerne, dass mein Freund mit mir zusammen zieht. Allerdings ist er Student und hat kein Anspruch auf Bafög mehr, da er zu spät den Studiengang gewechselt hat. Was würde er an finanzieller Unterstützung bekommen? Momentan müssen ihm immer seine Eltern aushelfen, aber das ist ja keine Dauerlösung. Vielen Dank für deinen Rat :) LG Julia
  • Halli hallo, meine besondere konstellation ergibt ein Gemisch aus Studium/Bafög und Hartz 4 - Ich kann also nun Wohngeld beantragen? Ich brauche keine Berechnungen etc. aber aufgrund welcher Gesetzlichen Grundlage kann ich dies beanspruchen und begründen (§....?)
  • Du musst das nicht begründen. Soweit ich weiß, gibt es keinen Pragraphen, der genau das sagt. Es handelt sich eher um eine Gesetzeslücke, die dem Wohngeldamt aber bekannt ist. Auf dem Berliner Wohngeld -Formular steht:"Stehen allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), den §§ 56, 116 Abs. 3 oder 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
    (Berufsausbildungsbeihilfen - BAB - oder Ausbildungsgeld für behinderte Menschen) oder
    Leistungen nach dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU) zu, besteht kein Wohngeldanspruch."
  • Hallo Luisa
    Ich hätte eine frage meine tochter studiert und bekommt bafög sie lebt mit uns in einer bedarfgemeinschaft wir bekommen ALG2 von den bekommt sie circa 3€ weil sie diese 3€ bekommt hat sie kein anspruch auf wohngeld ( sie hatte einen antrag auf wohngeld gestellt wurde abgelehnt weil sie diese 3€ bekommt ) nebenbei wollte sie auch ab und zu arbeiten gehen meine frage kann sie auf ALG2 verzichten sozusagen einen verzichtserklärung abgeben hat es irgendwelche folgen auf uns oder auf meine tochter danke dir.
  • Hallo Ayse,

    ich hoffe, meine Mail hat deine Frage beantwortet, ansonsten melde dich gern nochmal beu mir.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, wohne mit meiner Freundinn und ihrer Schwester ( Erzieherin verdienst ca 1800 euro) zusammen. Meine Freundinn studiert ebenso wie ich. Sie arbeitet für 450 + 192 Kindergeld. Ich arbeite auch und verdiene ca 600 euro im Monat und unserer Mietanteilbeträgt für jeden der drei Personen 200 euro !
    Wäre ich da Wohngeldberechtigt?

    LG Vielen dank für deine Hilfe
  • Du und deine Freundin seid durch das Studium per se nicht wohngeld berechtigt (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/). Das funktioniert nur, wenn ihre Schwester erklärt, dass ihr alle drei nicht nur eine WG, sondern eine Bedarfsgemeinschaft bildet mit gemeinsamen Haushaltseinkommen, also dass ihr finanziell füreinander aufkommt wie eine Familie. Außerdem verdient ihr drei für Wohngeld insgesamt zu viel. Ansonsten ist für dich und deine Freundin BAföG zuständig (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-voraussetzungen/), wo ihr pauschal jeweils 250€ für eure Miete bekommt.
  • Hi,

    ich habe vor ein paar Jahren einen Bachelorabschluss gemacht, und bin nun beim Jobcenter gelandet seit nem Jahr. Nun würde ich gerne meinen Master machen, ich bin 33 und wohne alleine , habe allerdings Bafög Anspruch bis 35 wegen Masterregelung. ich würde jedoch gerne diesen in Teilzeit an der Fernuni Hagen machen (einzige staatlich zugelassene Uni) , dieser Master Wirtschaftswissenschaften wird in Teilzeit für 3 Jahre angeboten und in Vollzeit für 2 Jahre. Habe ich nun Chancen auf den Teilzeitmaster mit voller Hartz 4 Unterstützung? Falls ja, werde ich dann gezwungen nebenbei zu arbeiten? Falls nur Bafög Vollzeit geht, gibt es Tricks weniger für Die Krankenkasse zu bezahlen bzw. Wohngeld zusätzlich zu bekommen?

    danke mfg kai
  • Mit BAföG kannst du ausschließlich Vollzeitstudiengänge finanzieren. Das gilt auch im Fernstudium. Du kannst im Teilzeitudium zwar mit Hartz 4 aufstocken. Wenn du keine Kinder hast, kann das Amt aber verlangen, dass du nebenbei arbeitest. Was die Krankenkasse angeht, bist du mit Ü30 wahrschrinlich mit einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob neben dem Studium (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/krankenversicherung-studenten/) wahrscheinlich am besten bedient, was auch das Problem mit dem Jobcenter löst.
  • Hallo Luisa,

    ich stehe vor einem großen Problem und sehe nicht wirklich Licht am Ende des Tunnel. Ich (28) bin nicht mehr Bafög-Berechtigt weil ich im 4. Semester exmatrikuliert bin und die Richtung geändert habe. Ich wohne alleine in einer Wohnung und bekomme auch kein Wohngeld, da mein Gehalt im Studentenjob angeblich nicht die Einkommensuntergrenze erreicht. Ich habe danach im Jobcenter angerufen und auch die konnten mir nicht sagen ob ich nun H4 bekommen würde oder nicht. Den Antrag habe ich dennoch gestellt. Wie siehst du die Chancen?

    - Keine Bafög-Berechtigung
    - Vollzeitstudium
    - Studentenjob
    - Einkommen zwischen 575 € und 760 € (Kommt auf die Anzahl der Stunden in der Woche an)

    Ich will keinen vollen Satz haben nur, dass ich am Ende des Monats über die Runde komme und möglichst bald das Studium beenden kann.

    Bekomme ich die Unterstützung von Jobcenter nicht, kann ich mehr oder weniger das Studium abbrechen und versuchen so eine Stelle zu finden, aber mit der Lücke im Lebenslauf...
  • Als Vollzeit-Student bist du nicht Hartz 4 berechtigt. Entweder musst du dein Einkommen erhöhen. zB. durch mehr oder besser bezahlte Arbeit der ein Stipendium https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/deutschlandstipendium-bewerbung/ um Wohngeld beantragen zu können oder du prüfst, ob eine Immatrikulation als Teilzeitstudent möglich ist, um das Einkommen aus dem Nebenjob mit ALG 2 aufstocken zu können. Ansonsten bleibt nur noch ein Studienkredit. https://www.studierenplus.de/suche/?q=studienkredit
  • Hey Luisa,

    ich hab auch einmal eine Frage an dich. Ich habe vor kurzem mein Sudium angefangen und habe jetzt Briefe vom Amt bekommen, dass ich Bafoeg berechtig bin und es beantragen soll. Ich wohne noch zuhause und meine Muer bezieht ALG 2. Kann das Amt mich dazu zwingen den Antrag zu stellen oder ist das meine eigene Entscheidung. Hätte das nicht beantragen des Antrags Folgen, im Sinne von einer Kürzung des Geldes welches meine Muer bezieht?
    LG Lina
  • Wenn du vollzeit studierst, steht dir kein Hartz 4 zu. Das Jobcenter kann dich nicht dazu zwingen, einen Antrag beim BAföG Amt einzureichen, aber deine Mutter wird kein Geld vom Jobcenter mehr für dich erhalten. Unabhängig davon, ob du BAföG beantragst oder nicht. Das Jobcenter ist schlichtweg nicht mehr zuständig für deinen Unterhalt. Um deinen BAföG Anspruch für oktober nicht zu verlieren, musst du deinen Antrag unbedingt bis spätestens 31. 10. einreichen. Dir stehen bis zu 735€ monatlich zu. Wenn du Holfe bei der Antragsstellung brauchst, kannst du gern meine Antragssoftware nutzen (https://bafoeg.studierenplus.de/).
  • Hallo Luisa,

    Erstmal vielen Dank für Die Arbeit, die du hier leistet .
    Ich habe ein großes Problem. Ich bin alleinerziehende Mutter und studiere dieses Semester Teilzeit. Ich habe einen h4 Antrag gestellt und er wurde abgelehnt mit den Grund dass Studium (egal Teilzeit oder Vollzeit) nicht finanziert werden. Ich mache ein Zweitstudium also bin ich nicht Bafög berechtigt. Ich habe einen Nebenjob wo ich um die 500 Euros verdiene. Meine Frage ist jetzt : was soll jetzt machen da ich diese Ablehnungsbesheid vom Jobcenter bekommen habe .
    Danke im voraus

    Liebe Grüße
    Vanessa
  • Hey Vanessa, schreib einen Widerspruch zu deinem H4 Bescheid. Im Teilzeitstudium hast du definitiv Anspruch auf ALG2 als Alleinerziehende gibt's sogar noch einen Alleinerziehendenmehrbedarf. Den würdest du sogar als Vollzeitstudentin mit BAföG bekommen, auch wenn du an sich keinen ALGII Anspruch hättest. Der Hartz 4 Anspruch deines Kindes ist übrigens unabhängig von deinem Studentenstatus.
  • Hallo , meine Tochter lebt in meiner Bedarfsgemeinschaft ,jetzt im Okt . fängt ihr Studium an ,da das Bafoeg angerechnet wird ,haben wir uns entschieden keins zu beantragen und die Semesterkosten uns zusammensparen .Vom Jobcenter wurde meiner Tochter jetzt mitgeteilt das trotzdem ein Bafoeg angerechnet wird ? Wie das ? Wie koennen die was anrechnen was sie gar nicht Beantragt hat ?
  • Hey,
    Studierende sind grundsätzlich von Hartz 4 ausgeschlossen. BAföG einfach nicht zu beantragen, macht daher keinen Sinn. Deine Tochter wird aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerrechnet und bekommt vom Jobcenter keinen Cent solange sie offiziell Vollzeitstudentin ist.
  • Könntest du noch etwas zum Studium mit 30+ sagen? Gibt es Härtefallregelungen, wenn man nicht Bafög-berechtigt ist weil 30+?
  • Bei der Verschiebung der Altersgrenze musst du einen plausiblen Grund nachweisen, warum du dein Studium nicht früher beginnen konntest. Anerkannt sind z.B Elternzeit,Wehrdienst, 2. Bildungsweg oder Studium ohne Abitur.
  • Hallo Luisa,
    danke dir für deinen Blog, wirklich super hilfreich!
    Vielleicht hast du ja auch in meinem Fall einen Tipp...
    Ich lebe in einer Bedarfgemeinschaft mit meiner Frau und zwei Kindern, sie bleibt zuhause (H4) und ich studiere (Bafög). Da ich nicht den Höchstsatz bekomme, meinen Eltern aber auch nicht die Differenz zu meinem berechneten Bedarf beisteuern, erhalte ich tatsächlich nur ca. 600 €. Davon 100 € Freibetrag abgezogen, habe bleibt ein Einkommen von 500 €. Davon wurden bisher dann noch die beiden Kinderbetreuungszuschläge abgezogen, sodass kein Einkommen zu übertragen war. Heute wurde mir jedoch mitgeteilt, dass diese Berechnung (seit vorl. Bescheid Okt. 2016) falsch ist und der Kinderbetreuungszuschlag auf den Gesamtbedarf anzurechnen ist, ich also faktisch für das Jobcenter über 500 € Einkommen verfüge statt 240 €... In der Annahme, dass dies das anzurechnende Einkommen darstellt, habe ich 100 €/Monat hinzuverdient. Durch die rückwirkende Neuberechnung muss ich nun knapp 2000 € zurückzahlen... Das haut mich ehrlich gesagt ziemlich um.... Hast du eine Ahnung, ob diese Art der Berechnung richtig ist? Oder einen Tipp, an wen ich mich in der Sache wenden kann? Vielen Dank schonmal! Chris
  • Hallo Chris,

    wie ich es richtig verstehe, wird dir der Kinderzuschlag vom BAföG angerechnet?
    Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht als Einkommen angerechnet (siehe FW §§ 11–11b SGB II Kapitel 5.6 Abs. 4 / Stand: 10.08.2016).
    Das macht das Jobcenter sehr gern, aber dem kannst du mit diesem Paragraphen widersprechen.
    Beste Grüße,
    Mathias
  • Hallo Luisa,

    ich bin letztes Jahr ungeplant schwanger geworden und habe mein Studium abgebrochen um zurück in meine Heimatstadt zu ziehen und meinen Sohn zu bekommen. Ich bin also Exmatrikuliert und beziehe Harz 4. Mein Studium habe ich nach dem 4.Semester abgebrochen und da ich die Credits bis zu dem Zeitpunkt nicht zusammenbekommen habe, hätte ich ab dem 5. Semester auch kein BAföG mehr bekommen.
    Jetzt würde ich allerdings gerne während ich drei Jahre für mein Baby zu Hause bleibe ein Fernstudium machen, das ist allerdings vom Harz4 Satz unbezahlbar. Welche Möglichkeiten habe ich hier zur Studienfinanzierung?
  • Hallo Lusia,

    ich studiere im 6. Semester Vollzeit und habe keinen Anspruch mehr auf BaföG, da ich den Leistungsnachweis verhauen habe.
    Habe ich Anspruch auf Hartz 4?
  • Hallo Luisa,
    ich befinde mich in der Abschlussphase meines Studiums. Die Masterarbeit ist schon angemeldet. Ich bin alleinerziehend und habe keine Baföganspruch mehr, da ich die Regelstudiumzeit überschritten habe.
    Ich habe vor drei Monaten Hartz 4 Antrag gestellt. Bis man mein Antrag angefangen hat zu bearbeiten, vergingen 2 Monate. Danach bekam ich ab und zu Anrufe oder es wurde halt auf meine Anrufe geantwortet.
    Momentan heißt es telefonisch, ich würde keinen Anspruch, nicht mal auf Darlehensbasis auf Hartz 4 haben. Mein Kind schon, aber auch da habe ich noch nichts gesehen.
    LG
  • Hey Oli,

    wenn du in vollzeit immatrikuliert bist, hast du tatsächlich keinen Anspruch auf Regelleistungen vom Jobcenter. Alleinerziehenden steht jedoch der Alleinerziehendenmehrbedarf zu. Der Anspruch deines Kindes bleibt von deinem eigenen Status unberührt. Es sollte also Sozialgeld bekommen, auch wenn du nichts bekommst.
    Abgesehen davon, dürfte dir Wohngeld zustehen. Ich habe meinen Artikel zu dem Thema heute erst aktualisiert. Ich hoffe, der hilft dir. -> Wohngeld für Studenten https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    erstmal großes Lob an dieses Forum. Toll, dass es Menschen gibt, die sich dafür ein-setzen, den Studenten das Leben etwas zu erleichtern.
    Ich habe eine Frage bezüglich Hartz 4 neben dem BAföG zu bekommen. Ich bin ja in gewisser Weise verwundert, da ich bisher davon ausgegangen bin, dass man neben dem BAföG keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen kann und, dass die reine Antrag-stellung pure Zeitverschwendung sei und nur unnötige Behördenwege mit sich bringt.

    Meine Situation ist folgende: Ich bin Vollzeit-Student und als 90 % behindert eingestuft. Dies ist auf den ersten Blick nicht zu sehen, aber durch die Behinderung bin ich nicht zu 100% Leistungsfähig und so belastbar, wie meine Kommilitonen. Daher ist es für mich auch unmöglich neben dem Studium zu arbeiten, um mein Kontostand aufzubessern. Ich muss neben vielen anderen Kosten auch meine Krankenversicherung selber zahlen, was eine enorme finanzielle Belastung darstellt, die ja im Falle beim Bezug von Sozialhilfe-leistungen wegfallen würde.
    Nun bin ich im 4. Semester, habe einen argen Leistungsverzug aufgrund meiner Behinderung. Das BAföG droht wegzufallen und damit wäre das Studium für mich beendet. Denn wie gesagt, neben dem Studium zu arbeiten ist für mich unmöglich. Ich möchte einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragen.
    Meine eigentliche Frage ist: Wie gehe am klügsten vor, damit mir der Antrag auf zusätzliche Sozialhilfe bewilligt wird und gibt es andere Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, wenn mir das BAföG wegfallen sollte. Ich möchte das Studium deswegen nicht abbrechen müssen. Der Studienkredit bei KfW-Bank wäre die letzte Notlösung.
  • Hey Marian,

    nachdem ich dir anscheinend erst Hoffnung gemacht habe, muss ich dich an dieser Stelle wohl enttäuschen. Auch wenn Mehrbedarfe nach SGB II trotz BAföG geltend gemacht werden können, so stellt der Behindertenmehrbedarf eine Ausnahme dar, da dieser im Gegensatz zu den anderen Mehrbedarfen ausbildungsbedingt ist. Sprich: Ohne das Studium bräuchtest du das Geld nicht. Zumindest so das Gesetz. Deshalb ist hierfür BAföG zuständig, welches diesem Anspruch durch eine verlängerte Förderdauer nachkommt.

    Hier findest du eine Anleitung für die Verschiebung des Leistungsnachweises https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/.

    Anders sieht es übrigens aus, wenn du dein Studium offiziell in Teilzeit fortführst. Damit ist dein Studium grundsätzlich nicht mehr mit BAföG förderbar und Hartz 4 möglich. In Berlin z.B. ist der Anspruch auf einen Teilzeitplatz für bestimmte Personengruppen wie z.B. Behindert gesetzlich geregelt. Sollte die Verschiebung des Leistungsnachweises nicht klappen (wovon ich nicht ausgehe), könnte ein Teilzeitstudium also sinnvoll sein.

    Wer weder Anspruch auf BAföG noch auf Hartz 4 hat, kann übrigens Wohngeld beantragen https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/.

    Auch wenn das nicht ganz die erwartete Antwort war, hoffe ich, dass sie hilfreich ist.

    LG Luisa
  • Hey, ich habe gerade gelesen, dass du deine KK selbst zahlen musst. Hatte vor langer Zeit das gleiche Problem. Hatte daraufhin meine KK angerufen, mitgeteilt das ich Schüler (kein Student, Abendgymnasium) bin und daraufhin musste ich nur noch die Hälfte zahlen (80 Euro p.M) Ich weiß das 80 Euro immer noch viel sind, aber besser als gar nichts.
    Solltest du noch zuviel zahlen und lass dich nicht abwimmeln, ich habe, glaube ich 2 Std telefoniert bis die Dame aufgab und mif den Rabatt gewehrte. Ansonsten könnte ich viell. noch die kfw Bank empfehlen.

    Ich selbst werde ggf. erst mit 35 Jahren anfangen zu studieren, Bafög wird mir nicht mehr gewehrt (Kinderlos, wenn ihr Kinder habt sieht das viell. anders aus). Werde trotzdem einen Antrag abgeben und versuchen zu Kämpfen, wenn aber alle Stricke reisen, wende ich mich an die KFW.
  • HI Lusia,
    ganz zu Anfang de Themas hast Du geschrieben:

    "Hartz 4 für Studenten kommt nur in Frage, wenn du...
    - vom Studium offiziell beurlaubt (Urlaubssemester)
    - in Teilzeit immatrikuliert
    - alleinerziehend
    - schwanger
    - behindert
    - oder du bei deinen Eltern wohnhaft bist."

    Ich studiere Vollzeit, hatte einen Termin beim Bafög-Amt und dort hieß es ich habe keinen Anspruch, und lebe bei meiner Mutter.

    Ich habe folgendes auf der Seite "studis-online" gelesen:
    "Für die folgenden Personengruppen kommt dagegen ein Anspruch auf reguläres ALG II in Betracht:
    ...
    Nr. 2 (neu)
    Die folgenden SchülerInnen- und Studierendengruppen können nur dann ausnahmsweise ALG II erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    - Sie beziehen BAföG oder beziehen es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt,
    oder
    - sie haben BAföG beantragt, es wurde aber noch nicht über ihren Antrag entschieden.

    Liegt einer der beiden Punkte in eurem Fall vor, solltet ihr schauen, ob ihr zu einer der folgenden Personengruppen gehört:
    Studierende, deren Bedarf sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG bemisst. Zu diesen gehört ihr dann, wenn ihr

    1) eine Höhere Fachschule, Akademieoder Hochschule besucht und
    2) bei euren Eltern wohnt."

    Es gibt also einige Änderungen, nur leider blicke ich da absolut nicht mehr durch.
    Weißt Du da mehr? Habe ich demzufolge Anspruch??
  • Hey Laura,

    das Zitat von Studis Online bezieht sich nur auf meinen letzten Punkt "bei den Eltern wohnhaft" und erklärt diesen Punkt ausführlich. Diesen Anspruch auf Hartz 4 trotz BAföG für Studierende, die bei den Eltern wohnhaft sind, gibt es erst seit August 2016 und ist in diesem Artikel bereits berücksichtigt.

    Die Frage ist in deinem Fall: "Warum bekommst du kein BAföG?" + "Wie hoch ist dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern?"

    Die Aussage: "Ich bekomme kein BAföG und wohne bei meinen Eltern" könnte zwar auf einen ALG 2 Anspruch hindeuten. Ob da aber wirklich etwas bei rausspringt, hängt eben von weiteren Faktoren ab.

    LG Luisa
  • Alles Zeitverschwendung. Studieren ist für Reiche da oder Kranke,Behinderte und Eltern...Der Rest( kein Bafög Anspruch etc.) hat Pech! Studium schmeissen und das machen was die Politik möchte. H4 beantragen und der Masse auf der Tasche liegen,das Leben genießen und für das Nixtun bezahlt werden,anstelle gefördert zu werden um dann der Allgemeinheit zu dienen. Man will es hier wohl so.
  • Wenn du meinst...
  • Hallo Luisa,
    hat sich beim Alg2 was bezüglich der Baföganrechnung geändert? Oder wie kommst du auf 100€ die anrechnungsfrei sind? 100€ sind die Pauschale, die eh frei sind.
    Im Frühjahr waren noch 20% vom Höchstsatz (d.H. 119,40€), sowie die Versicherungspauschale von 30€ und evtl eine KFZ Haftpflichtversicherung anrechnungsfrei. Von dem Minijob müssten auch noch 20% anrechnungsfrei sein. (Ohne Bafög 100€ plus 20% von dem, was 100€ übersteigt.)
  • Hey Tanja,

    ja genau all diese Freibeträge sind jetzt weg. Es bleiben pauschal nur noch 100€ für alles. Somit haben Bedarfsgemeinschaften mit BAföG und ALG2 Empfängern insgesamt weniger zur Verfügung trotz BAföG Erhöhung.

    LG Luisa
  • Das ist doch bitte so was von unfair. Wieso wird nur der Regelsatz + Miete gerechnet? Ein H4 Empfänger bekommt auch noch die Krankenkasse gezahlt die WIR jedoch vom Bafög zahlen müssen. Theoretisch müsste man die auch als frei betrag bekommen, den H4-Empfänger bekommen diese Kosten ja auch gratis obendrauf.
    Also da werde ich morgen mal nach hacken, das geht mal gar nicht. Den damit wäre ich unterm "fiktiven Regelsatz" deutlich drunter und mit aber eben nicht, nur weil ich die KK selber zahle? Übernehmen die die auf einmal? Ich glaube nicht.
    Ej 3 Jahre lang wurde mein Satz NIE in die Berechnung mit einbezogen und nun der scheiß? Und ich bekomme auch nur noch den KFW-Studienkredit, weil ich keine Bafögförderung mehr bekomme, hätte ich das Gewusst hätte ich den auf 650€ begrenzt -.-
  • Wenn du H4 für dich selbst beziehst, wirst du über das Jobcenter krankenversichert und zahlst selbst keine KV Beiträge mehr. Wenn du als BAföG-Empfängerin mit einem ALG2 Empfänger zusammenwohnst, werden deine Ausgaben für die KV seit August 2016 nicht mehr berücksichtigt. Das war vorher anders und ja, das ist scheiße. Du bekommst einmalig 100€ frei, egal, wo dein Geld herkommt. Studenten werden mit der neuen Regelung klar benachteiligt. Unfassbar, aber wahr. :/
  • Hallo Luisa,

    Bei mir ist der Fall glaub bissel knifflig, vielleicht auch nicht ^^
    Also momentan bin ich noch berufstätig und bin am überlegen ob ein Studium überhaupt möglich ist.
    Ich bin 36 und allein erziehend von zwei Kindern (6+8) beide bekommen Kindergeld und unterhaltsvoschuss
    Ich selbst müsste ja für das Studium meinen Job kündigen und würde gucken das ich neben dem Studium einen Minijob nachgehe um wenigstens etwas zu haben. Mein Job wird mir leider immer unsicherer als das ich dort Zukunftsperspektiven sehe.
    Was könnte ich beantragen und oder was stünde mir zu.
    Man liest viele Beiträge was man beantragen könnte aber das wird oft im nächsten Beitrag ausgeschlossen.
    Bei der Berufsberatung konnte mir keiner helfen da so ein Fall denen gänzlich neu ist.
    Hab ich wenn ich nahtlos in den Minijob übergehe überhaupt Ansprüche/ sperren und was bzw. wie wäre es möglich

Was denkst du?

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