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BAföG Freibeträge: So viel Einkommen und Vermögen darfst du haben

BAföG Freibeträge: So viel Einkommen und Vermögen darfst du haben

BAföG allein reicht selten, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren. Selbst, wenn du den BAföG Höchstsatz bekommst, wirst du wohl neben dem Studium arbeiten müssen. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn Einkommen ist nicht gleich Einkommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz rechnet verschiedenen unterschiedlich an deinen BAföG Anspruch an. Du solltest die BAföG Freibeträge deshalb genau kennen, bevor du dich Hals über Kopf in die Arbeit stürzt.

Berechne deinen BAföG Höchstsatz

Aller spätestens zum Praktikum hin solltest du dich fragen, welchen Einfluss das auf deine Finanzen haben wird. Nicht wenige machen sich vorher keine Gedanken über die BAföG Freibeträge und wachen böse auf, wenn das BAföG plötzlich gestrichen oder sogar zurückgefordert wird.

Die üblichsten Einnahmequellen und ihren Einfluss auf dein BAföG habe ich deshalb im folgenden zusammengetragen.

Welche BAföG Freibeträge gibt es?

BaföG Freibeträge auf dein Einkommen und Vermögen

Folgende Beträge betreffen ausschließlich dein eigenes Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner werden bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt.


bafoeg freibetraege 


  • 520 € auf dein Gehalt
  • 180 € monatlich Waisenrente / Waisengeld
  • 3.000 € Übungsleiterpauschale
  • 840 € Ehrenamtspauschale
  • 300 € Bildungsstipendien wie z.B. Deutschlandstipendium
  • 300 € Elterngeld
  • 730 € je eigenem Kind abzüglich deren Einkommen
  • 805 € für Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner abzüglich deren Einkommen

BAföG Freibeträge für deine Eltern, Ehegatten und Kinder

BAföG Einkommen Eltern

Das Einkommen deiner Eltern beeinflusst die Höhe deines BAföG Anspruchs. Wenn deine Eltern nicht (mehr) miteinander verheiratet sind oder in Trennung leben, müssen sowohl deine Mutter als auch dein Vater im vorletzten Kalenderjahr vor deinem BAföG Antrag jeweils mindestens 1.605 € netto monatlich verdient haben, um deinen BAföG Anspruch zu senken. Nehmen wir z.B. an, dass deine Mutter 1.700 Euro und dein Vater nur 1.500 Euro monatlich verdient. Deine Mutter müsste nun gemäß BAföG Unterhalt zahlen, dein Vater aber nicht, weil er zu wenig verdient.

Sollten deine Eltern miteinander verheiratet sein und zusammen leben haben sie einen gemeinsamen Freibetrag von 2.400 € netto. Ihre beiden Einkommen würden also zusammengerechnet werden und davon wird anschließend der gemeinsame Freibetrag abgezogen. Ausgehend vom eben genannten Beispiel, würden deine Eltern gemeinsam den Freibetrag überschreiten und müssten Unterhalt für dich leisten, der dir vom BAföG Höchstsatz in Höhe von 861 € für Studenten und bis zu 790 Euro für Schüler abgezogen werden würde.

Freibetrag für bis Juli 2022
Seit August 2022
Einkommen der Eltern (miteinander verheiratet)

2.000 € netto* pro Monat

grob 37.000* brutto €  pro Jahr

2.400 € netto* pro Monat

grob 50.000* brutto € pro Jahr

nicht verheirateter oder getrennt lebende Elternteil

je 1.330 netto* € /Monat

grob 22.000 € brutto/Jahr

je 1.600 netto* € /Monat

 ca. 28.000 € brutto/Jahr

anderweitig verheirateter Elternteil

je 1.690* bis 2541* Euro

pro Monat

20.280* bis 30.495* Euro pro Jahr abhängig vom Einkommen des Ehegatten

1600* bis 2400*/Monat
28000* bis 50.000*Euro pro Jahr abhängig vom Einkommen des Ehegatten

*entsprich ganz grob dem Nettoeinkommen, aber nicht ganz

zusätzliche Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder

Sollten sie außer dir weitere unterhaltspflichtige Kinder haben, erhöht sich ihr Freibetrag um weitere 605 € monatlich abzüglich des eigenen Einkommens des betreffenden Kindes (z.B. Ausbildungsgehalt). Je mehr Geschwister du hast, desto besser deine Chancen auf BAföG.

Kinderfreibeträge
für deine Eltern

Ab Schuljahr
WS 22/23

pro unterhaltspflichtigem Kind bis zu 730 €


Für andere unterhaltspflichtige Personen wie z.B. Ex-Partner oder Großeltern können bis zu 800 € Freibetrag geltend gemacht werden. 

Welche Möglichkeiten es gibt, seine Eltern aus der Berechnung rauszuhalten, erfährst du in diesem separaten Artikel.

BAföG Einkommen Ehegatten

Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist (und auch nur dann!) hat das Einkommen deines Partners bzw. deiner​ Partnerin ebenfalls Einfluss auf dein BAföG.

Dabei hat dein Gatte ca 2.300 € brutto monatlich für sich selbst und bis zu 730 € für jedes seiner Kinder frei.

Die Unterhaltspflicht deiner Eltern erlischt übrigens nicht mit deiner Hochzeit. Ihr Einkommen wird also auch bei verheirateten Antragstellern berücksichtigt.

BAföG Freibeträge für Vermögen

Das Vermögen deiner Eltern, Kinder und deines Ehegatten spielen beim BAföG keine Rolle.

Für dein eigenes Vermögen im Sinne von Sparguthaben, Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Kfz etc. gibt es folgende BAföG Freibeträge:

Vermögensfreibeträge seit August 2022

  • 15.000 (unter 30 Jahre) oder 45.000 (ab 30 Jahre) € für dich  
  • 2.300 € für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner /
  • 2.300 € für jedes deiner Kinder

Verheiratete Ü30 mit zwei Kindern können also im nächsten BAföG Antrag bedenkenlos 51.900 € Geldanlagen angeben, ohne dass das die BAföG-Zahlungen beeinflusst.

Welchen Einfluss haben Jobs auf mein BAföG?

BAföG Freibetrag für nicht-selbstständige Arbeit

Wenn du neben Schule und Studium in irgendeiner Weise in einem Angestelltenverhältnis jobbst, darfst du 6.240 €. Es ist dabei unerheblich, ob du diesen Betrag an einem einzigen Tag oder über den gesamten Zeitraum verteilt erwirtschaftest. Das Amt interessiert nur die Gesamtsumme. Du kannst also entweder in einem Minijob monatlich 520 € verdienen oder aber auch in den Vollzeit arbeiten.

Solltest du im Laufe des Bewilligungszeitraums (August 2022 oder später) mehr verdienen als diese 6.240 € ist es nicht so, dass du dann gar kein BAföG erhältst. Es wird nur die Differenz, also der Teil, der darüber hinausgeht, bei der Berechnung berücksichtigt.

Beispiel Werkstudent

Angenommen du hast einen Werkstudentenjob, bei dem du 800 € monatlich verdienst und den du über den gesamten Bewilligungszeitraum ausübst. Dein Gesamteinkommen liegt in der Summe damit bei 9.600 €, also 3.360 € über dem Jahresfreibetrag. Damit senkt sich dein BAföG-Anspruch um rund 220 € monatlich. Statt dem Höchstbetrag von 944 € monatlich bekämst du nach aktueller Berechnung immer noch 724 € BAföG. Zusammen mit deinen 800 €, hättest du also 1.524 € monatlich zur Verfügung.

Davon kann man zumindest in Berlin schon ganz gut leben.

Ob sich der hohe Arbeitsaufwand jedoch lohnt, musst du selbst entscheiden. Bei einem 520 € Job kämst du auf ein monatliches Einkommen von 1.464 € und hättest viel mehr Zeit, die du für dein Studium oder was auch immer aufwenden kannst.

Ja, deine BAföG-Schulden wären theoretisch etwas niedriger (bezogen auf des eben angeführte Rechenbeispiel senkt sich die Gesamtschuld bei 6 Semestern Regelstudienzeit und gleichbleibenden BAföG-Zahlungen um 3.960 € bzw.  €), dafür müsstest du aber vielleicht länger studieren, weil du einfach nicht so viel Zeit zum Lernen zur Verfügung hast.

bafoeg banner

BAföG Freibeträge für Praktika

Auch Praktika sind in der Regel nicht-selbstständige Arbeit und unterliegen somit dem üblichen Einkommens-Freibetrag von 6.240 € jährlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Pflichtpraktika gelten als Teil der Ausbildung und das daraus erzielte Einkommen ist somit eine Art Ausbildungsvergütung. Hierfür sieht das BAföG keinen Freibetrag vor. Deine Einnahmen werden in diesem Fall zu 100 %, abzüglich Werbungskosten und Sozialabzüge angerechnet.

Wie sich dein Pflichtpraktikum aufs BAföG auswirkt

Angenommen du machst ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum, bei dem du monatlich 500 € erhältst. Dein Gesamteinkommen beträgt somit 3.000 €. Dann bekommst du über den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 197 € monatlich weniger als wenn du dasselbe Geld in einem Minijob oder bei einem freiwilligen Praktikum verdienen würdest. 

Rechenbeispiel BAföG + Ausbildungsvergütung

bafoeg pflichtpraktikum


500 € Praktikumsvergütung * 6 Monate= 3.000 € im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

3.000 € Jahreseinkommen - 1.200 € Werbungskostenpauschale = 1.800 €

1.800 € - 21,3% Sozialversicherungspauschale = 1.416,60 € bereinigtes Einkommen

1.416,6 Einkommen/ Bewilligungsmonate = 118,05 € monatlicher Abzug vom BAföG

Ergo ein Praktikumssemester mit 500 Euro Praktikumsgehalt kostet 118 Euro BAföG pro Monat.

Die wohl wichtigste Information ist aber, dass du in den sechs Monaten, in denen du im Praktikum bist, trotzdem BAföG erhältst. Das Amt interessiert sich immer nur für Jahressummen und rechnet diese auch immer auf den gesamten Bewilligungszeitraum an. Du bekommst also in dem Bewilligungsjahr, in dem dein Pflichtpraktikum stattfindet, zwar insgesamt weniger BAföG, musst aber während der Praktikumszeit nicht am Hungertuch nagen. Und auch wenn es keinen Einkommensfreibetrag im eigentlichen Sinne gibt, hast du unterm Strich, dank Werbekosten und Sozialabgaben, trotzdem etwas mehr Geld unterm Strich raus.

Nebenjob als Praktikum anrechnen

An manchen Hochschulen / Studiengängen kannst du dieses Problem umgehen, indem du dir deinen Nebenjob als Praktikum anrechnen lässt. Ich weiß, das geht nicht immer und auch nicht überall. Einige erlauben jedoch die Anrechnung einer studentischen Nebentätigkeit, wenn sie inhaltlich und zeitlich den Anforderungen des Praktikums entspricht. Es lohnt sich also in jedem Fall bei der zuständigen Stelle deiner Hochschule nachzufragen. So kannst du nicht nur die Abzüge bei der BAföG-Berechnung vermeiden, sondern auch deine Studienzeit verkürzen, indem du das eine mit dem anderen verbindest.

BAfoeG Freibetraege im Praktikum

BAföG Freibetrag für selbstständige Arbeit

Eine weitere mögliche Einnahmequelle ist Einkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Arbeit. Gerade als Studi hat solch eine Tätigkeit vielfältige Vorteile. Auch was die BAföG-Berechnung angeht, kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, seine Tätigkeit als Freelancer statt in Anstellung auszuüben.

So gibt es als Freelancer zwar keine Werbungskostenpauschale, jedoch können Betriebskosten geltend gemacht werden. Alles in allem kann dadurch bei gleichen Bruttoeinnahmen ein niedrigeres Nettoeinkommen als in einem Angestelltenverhältnis zustande kommen. Ein ausführliches Rechenbeispiel findest du bei Studis Online.

Zu bedenken gilt jedoch, dass man bei einer selbstständigen Beschäftigung keinen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Dafür sind die Unternehmen, die deine Dienste in Anspruch nehmen, oft gewillt einen etwas höheren Stundenlohn als ihren Angestellten zu zahlen.

BAföG Freibeträge für ehrenamtliche Arbeit

ehrenamt studenten 1


Ja auch mit Ehrenämtern lässt sich Geld verdienen. Natürlich sind das keine Reichtümer, aber wenn du dich engagieren möchtest und Aufwandsentschädigungen dafür vorgesehen sind, solltest du natürlich wissen wie damit umzugehen ist.

In meinem Fall sind meine beiden Ehrenämter meine Jobs und meine einzigen beiden Einnahmequellen neben BAföG. Was ich genau tue, erfährst du hier.

Für Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit gibt es eigene Freibeträge beim Finanzamt, die auch bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt werden. Wie hoch diese genau sind, hängt ein wenig von der Art deiner Tätigkeit ab.

Mögliche Tätigkeiten und Pauschalen

Für Einkünfte als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder Ausbilder sowie aus künstlerischen Tätigkeiten oder der Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 € jährlich.

Für Menschen, die sich in irgendeiner Form in gemeinnützigen Vereinen, kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen engagieren, gibt es die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € im Jahr.

Alles, was über diese Freibeträge hinaus geht, wird in der Steuererklärung übrigens als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben.

wundertax

Beim BAföG-Amt werden der allgemeine Einkommensfreibetrag von 6.240 € und die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale zusammengezogen. Wie gesagt, steuerrechtlich sind Aufwandsentschädigungen ganz normales Einkommen, das auch (bis auf den Freibetrag) entsprechend versteuert wird. Es ergibt also nicht nur moralisch Sinn sich gemeinnützig zu engagieren, sondern auch finanziell.

Häufig höre ich von Kommilitonen, sie könnten sich ein Ehrenamt nicht leisten. In den meisten Fällen haben sie sicher recht damit, aber eben nicht in allen. Wenn ich es mir aussuchen kann meine Arbeitszeit in den Dienst eines gewinnorientierten Unternehmens oder gemeinnützig einzusetzen, ist mir persönlich letzteres lieber.

bafög freibeträge

BAföG Freibetrag für dein Stipendium

Solltest du ein sogenanntes Vollstipendium von einem der dreizehn großen Begabtenförderungswerke erhalten, ist BAföG für dich grundsätzlich ausgeschlossen.

Solltest du jedoch ein Teilstipendium wie z.B. das Deutschlandstipendium bekommen, dann kann es unter Umständen durch BAföG ergänzt werden. Dabei sind in der Regel 300 € anrechnungsfrei. Erhältst du einen höheren Betrag, wird dieser wie reguläres Einkommen behandelt. Leistungen, die einem bestimmten Zweck dienen wie z.B. Büchergeld sind davon ausgenommen. Die üblichen Einkommensfreibeträge gibt es nicht.

Du hälst diesen Punkt für irrelevant, weil du eh nicht gut genug für ein Stipendium bist? Bist du sicher? Ich kenne da zwei Stipendiaten, die das früher auch von sich behauptet haben. Schau mal hier und hier.

Anrechnung von Unterhaltsleistungen beim BAföG

finanzielle Unterstützung deiner Eltern sind nicht anzugeben. Bekommst du aber Unterhalt von deinem Ex- Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner nach der Trennung gilt dieser Unterhalt als Einkommen. Zum Unterhalt gehören keine freiwilligen Schenkungen wie z.B. oder Geburtstagsgeschenke oder regelmäßige Unterstützung anderer Verwandter und Freunde.

Was passiert, wenn sich dein Einkommen im Laufe des Bewilligungszeitraums ändert?

Nun ist es ja so, dass du in der Regel schon im Antrag angibst, wie viel Einkommen du voraussichtlich im Laufe des Bewilligungszeitraums haben wirst. Nur wissen wir ja alle, dass das maximal eine Schätzung sein kann, von der niemand mit Sicherheit weiß, ob sie genau so eintreffen wird.

Vielleicht weißt du, dass du in dem Jahr noch ein Praktikum machen wirst, wahrscheinlich weißt du aber noch nicht genau wo und erst recht nicht, wie viel du dort verdienst. Vielleicht hast du dich auch für ein Stipendium beworben und wartest noch auf Antwort. Es kann aber auch sein, dass du einen neuen Job beginnst, mehr Stunden als geplant arbeitest oder ein Ehrenamt übernimmst für das du Aufwandsentschädigungen erhältst.

Was auch immer passiert, sobald absehbar ist, dass sich dein Einkommen mit Sicherheit verändert (egal ob nach oben oder unten) musst du es dem Amt melden, damit der Bedarf neu berechnet werden kann. Ein einfacher Dreizeiler  mit Kopie des Arbeitsvertrags oder Gehaltsabrechnung.

Du erhältst dann einen neuen Bescheid beginnend von dem Zeitpunkt deiner Einkommensänderung bis zum regulären Ende des Bewilligungszeitraums.

Beispiel Einkommensänderung

Du bekommst BAföG von 10/2022 bis 09/2023 bewilligt. Du hast einen Minijob und wirst voraussichtlich unter dem Freibetrag von 6.240 € bleiben. Soweit so gut. Nun ist aber für das Sommersemester 2023 ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Du bewirbst dich und bekommst im Februar 2023 die Zusage.

Von 04/2023 bis 09/2023 wirst du also ein Pflichtpraktikum mit einer monatlichen Vergütung von 500 € machen. Du kündigst deinen Minijob und meldest beides dem BAföG Amt.

Da das Amt zu Beginn des Bewilligungszeitraums (BWZ) nichts von dem Praktikum wusste, wird dieses neue Einkommen von insgesamt 3.000 € nicht auf die gesamten 12 Monate, sondern nur noch auf den restlichen BWZ umgerechnet. Während ich dir also vorhin vorgerechnet habe, dass du im schlimmsten Fall 12x 118 € weniger bekommst, sind es von 04/2023 bis 09/2023 (also insgesamt 6x) 236€ weniger in der Haushaltskasse, weil es bei Pflichtpraktika nunmal keinen Freibetrag gibt.

Unterm Strich kürzt dir das Amt in diesem Beispiel dein BAföG um insgesamt 1.416 €. Je später es von deiner Einkommensänderung erfährt, desto höher sind die Abschläge, die du zahlst. Im schlimmsten Fall, kann es also sein, dass der Betrag auf einen Schlag zurückgezahlt werden muss. In der Regel kann es aber auf die kommenden BAföG-Zahlungen umgelegt werden, sodass eben sowas wie in diesem Beispiel zustande kommt.

In diesem Fall hättest du sechs Monate den vollen Betrag bekommen + sagen wir 520 € aus deinem Minijob. Im Idealfall sind das 1.451 € monatlich. Während des Praktikums kämst du auf 1049 € BAföG + 500 € Praktikumsvergütung = 1.189 € monatlich.

Fazit

Wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten Geld neben dem Studium zu verdienen. Egal wie viel du womit verdienst, in jedem Fall bist du verpflichtet, es deinem zuständigen BAföG-Amt anzuzeigen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

187 Kommentare

  • Hallo, ich habe in einem Kalender Jahr gearbeitet bin unter 6240€ gelandet. Muss ich für Bafög was zurückzahlen. Wer zieht die Werbungskosten ab ??
  • Hallo Luisa,
    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen. Ich habe Angst das ich doch plötzlich zu viel "Vermögen" oder den Freibetrag überschritten habe.. Ich bekomme seit Januar 2022 Elternabhängiges Bafög (Höchstsatz) und verdiene durch meinen Minijob ca 400 Euro im Monat dazu. Mein Freund und ich haben einen Sohn und wir führen ein Gemeinschaftskonto damit wir besser mit dem Geld haushalten können. Er überweist immer ca.. 1850 Euro auf das Konto. Ich dachte immer dass sein Geld sich jicht auf mein Bafög auswirkt da wir nicht verheiratet sind.. Oder Wirkt sich das auch irgendwie auf das Bafög aus? Kann mir deswegen etwas angerechnet werden? Ich weiß auch nciht ob sein Name auch als Kontoinhaber markiert ist.. Ich bekomme nun gerade Panik dass ich irgendwas falsch gemacht habe.. Über Infos würde ich mich sehr freuen
    Liebe Grüße
  • Hey Luisa,
    Ich habe Angst das ich den Vermögensbeitrag überschreite,..
    ich erhalte seit Januar 2022 elternabhängiges Bafög (bekomme den Höchstsatz). Ich arbeite auf Minijob basis (verdiene dadurch ca. 400 Euro im Monat) und ich habe einen Sohn. Mein Freund und ich haben ein Gemeinschaftskonto wo wir beide immer unser Gehalt überweisen, damit wir besser das Geld haushalten können. Mein Partner überweist ca. 1850 Euro. Ich dachte immer das sein Gehalt keine Rolle spielt,da ich elternabhängiges Bafög bekomme. Jetzt kam mir die Gedanke auf dass es vllt doch angerechnet werden kann?

    Herzliche Grüße
    Henjo
  • Hallo Luisa,
    dein Artikel hat mir bereits super geholfen! Danke dafür. Wie viele Andere hier, möchte ich auch das Meiste aus meiner Zeit und natürlich aus meinem Geld machen. Die aktuelle Grenze für zusätzliche Verdienste liegt ja bei 6240€, wenn man angestellt ist. Wie sieht es aus, wenn man freiberuflich arbeitet? Ich glaube letztes Jahr lag die Grenze für Selbstständige 1000€ niedriger, als für Angestellte. Kann ich mich dann noch 2 Monate anstellen lassen, um diese Summe noch zusätzlich reinzuholen?
    Und wenn ich noch ein Kinderferienlager betreue und eine Übungsleiterpauschale bekomme, zählt das als Einkommen oder selbstständige Tätigkeit? Oder wäre das noch extra auf die 6240€ draufzurechnen? Ich bin echt durcheinander... Vielen Dank schonmal für deine Hilfe! :)
  • Ich bin verheiratet, ich bekomme BAföG 934€ monatlich, meine Frau arbeitet und verdient sie monatlich ca 700€ , kann ich mehr als 520€ monatlich arbeite ohne Auswirkung auf dem BAföG ?
  • Hey Amer,
    benutze bitte unseren kostenlosen BAfög Rechner zur Ermittlung deiner voraussichtlichen Förderhöhe. Darin wird auch dein Einkommen und das deiner Frau berücksichtigt.
  • Hallo, Luisa

    Ich habe seit diesem Semester einen Werkstudentenjob und habe durch die Pandemie und weitere Tiefschläge keine Ersparnisse mehr zur Verfügung. Kann ich mit diesem Job mein Erspartes wieder anreichern und so die Freibetragsgrenze umgehen? Ich würde 910€ pro Monat verdienen und bekomme den Höchstsatz von 812€ BAföG. Dazu bekomme ich noch mein Kindergeld ausgezahlt und erhalte möglicherweise ein Stipendium ab nächsten Semester, welches mir noch einmal 300€ monatlich mehr zur Verfügung stellt.

    Hauptsächlich würde ich gerne wissen, ob ich durch die aktuelle wirtschaftliche Situation mein Einkommen ansparen kann, um nicht wieder Pleite nach der nächsten Heiz-/Stromkostenabrechnung zu sein.

    Vielen Dank für deine Hilfe und beste Grüße
    Leon
  • Hey Leon,

    Einkommen und Vermögen haben nichts miteinander zu tun. Ob du mit deinem Einkommen ein neues Handy kaufst oder es ansparst ist total egal egal. Kindeld wird grundsätzlich nicht angerechnet. Beim Vermögen hast du zum Zeitpunkt des Antrags 15.000 Euro frei. Du kannst jetzt also gern ein paar Euro für die nächste Heizkostenabrechnung zur Seite legen, sofern du beim nächsten Antrag die 15.000 Euro nicht überschreitest.
  • Hey Luisa,
    ich nähere mich dem Ende meines Medizin Studiums habe eine Frage zu einem möglichen Stipendium. Für den aktuellen BWZ bis 09/23 habe ich leider noch keinen Bescheid und folglich wenig Ahnung wieviel BAfög ich bekommen werde (Elterneinkommen ist kompliziert). Ab Mitte Juli werde ich im Rahmen eines Pflichtpraktikums über ein Jahr (praktisches Jahr) ca. 450€ monatlich erhalten. Das zählt dann ja als normales Einkommen richtig? Zusätzlich könnte ich bereits ab Januar/Februar ein leistungsbezogenes Stipendium zu 500€ monatlich erhalten. Da ist der Freibetrag ja 300€? Mit wieviel BAföG Kürzung müsste ich rechnen? Werden die 200€ die übrig sind mit Einkommen aus möglichen Nebenjobs (vor Beginn des Pflichpraktikums) verrechnet?
    Wahrscheinich muss ich das mit dem Stipendium entscheiden, bevor ich den aktuellen BAföG Bescheid erhalte :/ Mit BAföG bin ich bereits bei einer Gesamtfördersumme von über 20.000.
    VG
    Jakob
  • Hey Jakob,

    Pflichtpraktika sind kein normales Einkommen, sondern Ausbildungsvergütung für die es keinen Freibetrag gibt. Beim Stipendium hängt der Freibetrag vom Stipendiengeber ab. Stipendien von einem der großen Begabtenförderungswerke schließen BAföG komplett aus. Ein normaler Nebenjob hat weder mit dem einen noch dem anderen zu tun. das sind 3 verschiedene Einkommensarten, die separat angerechnet werden und dann rechnet das Amt auch in Bewilligungszeiträumen, nicht Monaten. Nutze am besten unseren BAföG Rechner. Händisch ist so eine Berechnung zu aufwendig. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Hallo,
    ich habe eine Rückforderung vom Bafög Amt bekommen, da ich angeblich zu viel Vermögen hatte. Dieses ist aber nur dadurch entstanden, da ich in den vorigen Semestern Auslandsbafög und Erasmus Förderung bekommen habe und diese verspätet auf meinem Konto eingetroffen ist. Als ich nun den Antrag gestellt habe, belief es s ich ungefähr auf 3200uro zu viel Einkommen. Hätte ich diese Leistungen aber pro Monat bekommen, wäre es nie zu einem splch hohem Vermögen gekommen.
    Kann ich dagegen Einspruch erheben?
  • Liebe Luisa,
    vielen Dank für die Informationen. Ich hätte da eine Frage:
    Ich bekomme 250 € Halbweisenrente im Monat. Hierbei sind ja 180€ anrechnungsfrei. Wenn ich jetzt allerdings einen Minijob annehme, wird das dann zusammengerechnet oder einzeln? Also würden mir bei einem Verdienst von 520€ dann etwas abgezogen werden, weil ich durch die Rente schon ein Einkommen habe?
    Vielen Dank schon mal und beste Grüße :)
  • Hey Laura,

    die beiden Freibeträge und Einkommensarten haben nichts miteinander zu tun. Sie werden komplett unabhängig voneinander betrachtet und anrechnet. Du kannst also problemlos einen Nebenjob annehmen ojhne Rücksicht auf die Rente.
  • Hallo Luisa,
    ich habe eine Frage bezüglich des Freibetrages: Meine Eltern haben für mich und meinen Bruder 12.500 Euro angespart. Neulich haben sie leider den Gesamtbeitrag (25.000 Euro) auf mein Konto überwiesen und ich habe seinen Anteil meinem Bruder erst im September überwiesen. Auf meinem Kontonachweis, den ich ja dem Bafög-Amt mitschicken muss, ist dies nun auch so verzeichnet. Wirkt das unglaubwürdig? Sollten meine Eltern dazu etwas schreiben, damit deutlich wird, dass tatsächlich die Hälfte des Gesamtbeitrages meinem Bruder gehört?
    Vielen Dank für Deine Antwort!
    Viele Grüße, Lotta
  • Hey Lotta,

    du musst nur den aktuellen Kontostand ohne Kontobewegungen schicken. Ich weiß nicht, inwiefern ein Brief deiner Eltern deine Glaubwürdigkeit steigert. Aber, wenn das Amt darauf besteht und du beides also die Überweisung deiner Eltern an dich und deine Überweisung an deinen Bruder nachweist, könnte das akzeptiert werden. War ja eigentlich nie dein Vermögen.
  • Guten Tag,

    vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben. Ich bin Studentin über 30. Ich beginne meinen Master und wäre nun Bafögberechtigt. Ich habe zwei Kinder und bin nicht verheiratet. Mir wurde jetzt eine Stelle angeboten an der Uni. Meine Frage ist, wie viel darf ich verdienen, ohne dass mein Bafög Satz gekürzt wird? Liegt meine monatliche Grenze wegen meiner Kinder über den 520Euro und falls ja, wie viel würde pro Kind zusätzlich erlaubt sein? Das Deutschlandstipendium von 300 Euro wird dann als Einkommen dazugerechnet?
    Ich bedanke mich vielmals.
    Liebe Grüße und vielen Dank für den Beitrag hier!
  • Hey Lilliana,

    das Deutschlandstipendium wird nicht angerechnet und pro Kind darfst du 976 Euro brutto monatlich zusätzlich zu deinen 520 Euro dazuverdienen. Dabei sind mehr als 20 Wochenstunden verboten und es muss eine Vollzeitimmatrikulation vorliegen.
  • Hallo Luisa,

    ich würde gerne BAföG beantragen, allerdings weiß ich nicht, ob meine Berufsunfähigkeitsrente angerechnet wird.

    Daher meine Frage an dich:
    Wird der Bezug von Berufsunfähigkeitsrente beim BAföG angerechnet?

    Vielen Dank im Voraus.
  • Hey Ismar,

    Renten gehören zum anrechenbaren Einkommen. Der Freibetrag bliegt aktuell bei 180 Euro monatlich.
  • Hi Luisa,

    Ich werde ab Oktober diesen Jahres anfangen zu studieren. Momentan bin ich noch im ersten Lehrjahr einer Pflegeausbildung und verdiene um die 900€ netto. Davon gehen monatlich sämtliche Ausgaben ab wie miete, Einkauf, Versicherungen etc.
    Nun ist es so, dass ich ein Vermögen von circa. 1.500€ Immer fest auf meinem Konto hinterlegt habe. Ich soll dieses beim Antrag dann angeben. Meine Frage ist es, ob mir bei 1500€ große Nachteile entstehen? Bzw. Ich viele Abzüge trage? Bekomme wahrscheinlich den Höchstsatz. Und nun frage ich mich, ob ich noch 1000€ oder Ähnliches abheben und „verbrauchen“ soll bevor ich beim Amt den Nachweis meines Girokontos angebe?

    Und die Ausbildung habe ich zudem zum 30.09. gekündigt. Jetzt frage ich mich außerdem, ob ich den Antrag jetzt im September schon stellen kann oder ob ich den ab Oktober erst stellen kann?

    Ich hoffe, du kannst mir helfen!
    Liebe Grüße,
    Viviene
  • Hey Viviene,

    dein Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 €uro. Entscheidend ist daaber auch nur der Tag der Antragstellung. Wenn du danach nochmal 20000 ansparst, ist das egal. Du solltest dann nur beim nächsten Antrag wieder unter 15.000 liegen bis du 30 bist. Dann bleiben 45.000 Vermögen anrechnungsfrei.
    Du solltest den Antrag unbedingt schon im September abgeben, weil das Amt locker 2 bis 6 Monate für die Bearbeitung braucht. Je später du du die Unterlagen einreichst, desto länger musst du auf die erste Überweisung warten.
  • Hi Luisa,

    vielen Dank für den tollen Artikel.
    Ich bekomme für WiSe 21/22 und SoSe 22 den Höchstsatz und muss für das nächste Jahr verlängern.

    meine Frage:
    Wie viel darf ich bekommen/haben/verdienen, um noch den Bafög-Höchstsatz zu bekommen, wenn ich:
    - 1050 € (ab 07.22-01.23 usw.) durch Ehrenamtliche Arbeit eine Aufwandsentschädigung bekomme (pro Semester)
    - 1200 Euro (seit 10.21 jährlich) einen Studienbezogenen Stipendium bekomme
    - (angenommen, ich möchte noch bewerben) ein 300 Euro monatliches Stipendium (Deutschlandstipendium) ab 10.22 bekomme

    - als Freier Mitarbeiter auf Honorarbasis in der Stadtmuseum als Museumsführer (Museumspädagogische Tätigkeit) für Schulkinder arbeite (im Museum durch den Ausstellungsraum durchführen, wonach mit Kindern Aufgaben/Workshop in Werkstattraum erledigen usw.)

    - und noch möchte aus meinen Kunstwerken (oringinal, Wall-Poster, Lesezeichen, Grußkarten, Papierdrucke usw.) auf online Portal bzw. Online Shop verkaufen?

    Ich bin schon ziemlich durcheinander und würde mich auf deine Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße
  • Hey Shahe,

    am besten gibst du das alles mal im BAföG Rechner ein. Der hier berücksichtigt schon die neuen Freibeträge ab Wintersemester https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ Unseren müssen wir diesbezüglich noch anpassen.
  • Hallo, Ich bekomme Bafög habe habe in den Semestermonaten gearbeitet. Während der Arbeit habe ich einen Arbeitsunfall erlitten. Ich war für 2 Monate eingestellt als normaler Arbeiter. Ich muss durch den Arbeitsunfall am Schulter operiert werden. Dieser Prozess wirrd ca. 12 Wochen dauern. Bekomme Bafög weiterhin? Wird die Lohnfortzahlung/Krankengeld angerechnet?
  • Hey Sara,

    wenn du länger als 3 Monate nicht aktiv studieren kannst, steht dir kein BAföG zu. Gehalt über 6230 jährlich wird generell immer angerechnet. Dazu gehören auch Fortzahlungen und Krankengeld.
  • Hallo Luisa,

    mein BWZ geht von 10/21 bis 09/22. Ich habe während diesem BWZ lediglich 3-Monate (02/22 bis 04/22) einen 450€ ausgeübt. Nun habe Ich im 05/22 mein Pflichtpraktikum begonnen. Dieses endet 07/22. Hier verdiene ich monatlich 950€. Für mich ergeben sich somit Einkünfte insgesamt in Höhe von 4.200€ (1350€ Minijob + 1850€ Praktikum).
    Wieso muss ich nun nachzahlen? Habe ich einen Denkfehler oder meine Sachbearbeiterin ? Nach Abzug der Sozialpauschale, der Werbungspauschale und dem Freibetrag errechne ich einen "negativen" Anrechnungsbetrag - sprich keine Veränderung des BAföGs. Wo könnte mein Fehler liegen?
  • Hey Markus,

    Minijob und Praktikumsvergütung sind 2 verschiedene Kategorien, die unterschiedlich behandelt werden. Auf die Praktikumsvergütung gibt es keinen Freibetrag. Du hast als 1850 Euro anrechenbares Einkommen abzüglich Sozialversicherung. Deine Werbungkostenpauschale ist schon im normalen Einkommensfreibetrag drin. Du hast also 1455,95 Euro zu viel BAföG bekommen. Es sei denn, es war kein Pflichtpraktikum. Freiwillige Praktika werden mit Nebenjobs gleichgestellt und fallen deshalb mit in den normalen Einkommensfreibetrag von 5400 Euro jährlich.
  • Hallo Luisa,
    ich beziehe Bafög zahle aber jeden Monat Studiengebühren (EUFOM) von etwa 500€, welcher über ein Kfw-Darlehn finanziert wird. Ich werde im kommenden Semester ein 3 monatiges Pflichtpraktikum erledigen, wo ich 1.800€ monatlich brutto bezahlt bekomme. Ist es zulässig, dass ich Praktikumsvergütung gegen die Ausbildungskosten/Studiengebühren in Abzug bringen kann? Das Geld von der Kfw ist ja keine Förderung, sondern ein Kredit, den ich zurückzahlen muß?
  • Hey Ian,

    es gibt einen Härtefallantrag, bei dem man bis zu 305 Euro monatlich freigestellt bekommen kann um z.B. Studiengebühren zu finanzieren. Das müsste theoretisch auch für Pflichtpraktika gelten, aber nagel mich nicht darauf fest. Ich habe damit noch keine praktischen Erfahrungen im Bezug auf Pflichtpraktika. Bei Nebenjobs und freiwilligen Praktika bin ich mir aber sehr sicher. Wenn das mit dem Härtefallantrag klappt, werden dir ca. 114 Euro monatlich (beim BWZ von 12 Monaten) abgezogen.
  • Hi Luisa,

    Ich beziehe elternuabhängiges BAföG und arbeite gelegentlich bei Amazon Flex als selbständiger Paketzusteller. Das heißt, ich liefere Pakete mit meinem eigenen Auto aus und muss selbst dafür Tankkosten und Verschleiß übernehmen bzw ich habe Gewinn und Verluste aber die Frage ist, ob mir die Tankkosten in meinem Freibetrag angerechnet wird, so dass ich am Ende ohne die Kosten ein Nettoeinkommen von 5400 haben kann, oder das wird dabei nicht berücksichtigt, was ich zum Tanken ausgegeben habe.

    Vielen Dank
  • Hey Milad,

    bei der selbstständigen Arbeit zählt nur der Gewinn als Einkommen, alerdings sind dann auch nur 4400 Euro frei. Außerdem geht es immer um Brrutto, also auvh bei den 5400Euro für angetellte. Nur um sicherzugehen: Gewinn= Einnahmen- Ausgaben. Wenn du fürs Tanken mehr ausgibt als du bekommst, machst hast du Verluste und hast kein anrechenbares Einkommen. Beim Auto/Tanken musst du beachten, dass du nur den Anteil gelten machen kannst, der tatsächlich für den Transport der Pakete draufgeht. Private Fahrten musst rausrechnen.
  • Hallo Luisa,

    wenn ich von 10/21 bis 01/22 Bafög bekomme und soweit auch die Minijobgrenze nicht überschreite. 02/22 bis 03/22 einen Werkstudentenjob habe aber den Bewilligungszeitraum nur bis 01/22 setze (womit ich über die 5400€ kommen würde, jedoch beziehe ich dort ja kein Bafög). Von 04/22 bis 07/22 wieder Bafög beziehen würde (der zweite Bewilligungszeitraum ginge nur bis 07/22) (+Minijob) und 08/22 bis 09/22 wieder als Werkstudent arbeiten würde (wieder ohne Bafög).

    Würde dann das Gehalt was ich in der Zeit wo ich kein Bafög erhalten trotzdem mit angerechnet, da immer ein ganzes Jahr betrachtet wird oder kann der Zeitraum wo ich kein Bafög beziehe auch nicht mit angerechnet werden?

    Ich freue mich auf die Antwort.
  • Hey Hamoudi,

    alles, was du außerhalb des Bewilligungszeitraums verdienst, gehört ganz dir. Es ist aber auch nicht schlimm, wenn man mehr als 5400 Euro jährlich verdient. Man bekommt dann zwar etwas weniger BAföG in der Regel hat man dann aber trotzdem mehr in der Tasche als wenn man ganz darauf verzichtet. Ich würde es nur weglassen, wenn das Jahresgehalt 15.000 Euro übersteigt ( ausgehend vom BaföG Höchstsatz von 861 Euro monatlich)
  • Hi Luisa,
    Ich mache mir sehr große Sorgen, da mir im Nachhinein aufgefallen ist, dass ich sehr wahrscheinlich viel zu viel verdient habe im letzten BWZ, was ich fälschlicherweise nicht angegeben habe.
    Die Situation ist Folgende:
    Mein letzter BWZ ging von 04/21 bis 03/22. Da ich zwei Wochen vor dem Studium meine Zulassung bekommen habe, ging alles wahnsinnig schnell. Ich habe als Pflegekraft auf einer Kinderintensivstation gearbeitet und um den Personalmangel auszugleichen meine Kolleginnen noch bis zum 12/04/21 in Vollzeitarbeit unterstützt.
    Dabei habe ich ein unerwartetes Gesamtbruttogehalt von 4036€ (inkl. 900€ Corona Prämie und ausgezahlten Überstunden) erhalten, welches einem Gesamtnetto von 2903€ entsprochen hat.
    Danach habe ich auf 450€ Minijob-Basis reduziert und im Zeitraum 12/04/21 bis 01/22 ein Gesamtbruttogehalt von 4539€ erhalten.
    Im Monat 02/22 habe ich in den Semesterferien den Arbeitgeber gewechselt, mich in 50% Teilzeit Beschäftigung einarbeiten lassen, was ich jetzt nachträglich geltend machen wollte. Dabei habe ich 1528€ Gesamtbrutto bzw 1292€ Gesamtnetto verdient.
    Im Monat 03/22 bin ich dann wieder auf Minijob-Basis runtergegangen. Für diesen Monat habe ich noch keine Abrechnung vorliegen.
    Ich habe sehr große Sorge, dass mir aus dem Verdienst des halben Aprils 21' ein großer Strick gedreht wird. Mit welcher Nachzahlung/Strafe kann ich da rechnen?

    Liebe Grüße,
    Sarah
  • Hey Sarah,

    du daurftest zwischen 04/21 und 03/22 5.400 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Wenn ich dich richtig verstehe, bist du auf 6.517 Euro gekommen. Da du das nicht rechtzeitig gemeldet hast, wirst du den 1.115 Euro zurückzahlen müssen. Vielleicht auch weniger, weil die Prämie evtl. nicht angerechnet wird (Da bin ich mir nicht sicher). Wenn du also insgesamt mehr als 5400 Euro verdient hast, wird dich wegen Februar keiner umbringen. Das Amt interessiert nicht WANN genau das Geld verdient wird. Hauptsache irgendwann im Laufe des BWZ. Es muss deshalb auch kein Minijob sein. Das, was du im Antrag angibst, ist lediglich eine Schätzung, auf dessen Grundlagevorläufig gerechnet wird. Korrigierst du diese Einschätzung nicht rechtzeitig, musst du die Differenz zurückzahlen, wegen dem bisschen, macht aber keiner einen großen Aufriss.
  • Hallo Luisa,

    momentan arbeite ich auf Vollzeit in einer Firma und studiere auf Teilzeit an einer Fernuni. Bald möchte ich Kündigen, um anschließend Bafög zu beantragen. Den Antrag auf ein Vollzeit Studium habe ich auch schon der Uni gestellt (In ca 3 Monaten bin ich ein Vollzeit Student). Ich kündige am 31. März 2022 meinen Vollzeitberuf und werde dann bis Mitte Mai (6Wochen Frist) noch dort beschäftigt sein und dementsprechend auch volles Einkommen haben. Auch werde ich eine kleine Abfindung von 5.300/5400 Brutto bekommen. Nun meine Frage an dich : Wann soll ich meinen Bafögantrag am besten abschicken und was soll ich als Einkommen angeben? Ich würde gerne schon vor meiner Kündigung den Antrag abschicken. Geht das? Ab Juni werde ich kein Einkommen mehr haben und wenn ich angebe, dass ich im Mai noch 700 Euro Einkommen bekommen habe und dazu eine Abfindung habe ich Angst, dass mir der Betrag vom Bafög gekürzt wird oder ich auf Dauer weniger als den Höchstsatz bekomme. Ich bin sehr dankbar für Tips.
    Danke für deine Hilfe, Beyza :)
  • Hey Beyza,

    ich würde den Antrag zum Mai stellen, wenn außer der 700 Euro + 5.400 Euro kein weiteres Einkommen dazukommt. Dir wurd zwar etwas vom BAföG abgezogen, das ist aber weniger als die 700 Euro und dann auch auf 12 Monate verteilt. Wenn du in den 12 Monten also 6100 Euro verdienst bekommst du 46 Euro weniger jeden Monat, dafür dann aber schon ab Mai. Der BAföG Höchstsatz beträgt 861 Euro. Du würdest also 815 statt 861 bemmen. Die Alternative wäre, auf 815 Euro komplett zu verzichten, um danach immer 861 zu bekommen. Das wäre unterm Strich weniger als wenn du mit den Abzügen im BAföG lebst. Beträgt die Abfindung 5.300 €, werden dir monatlich 39 Euro abgezogen. Macht 822 Euro BAföG pro Monat.
  • Hallo Luisa,

    Ich bin in den Endzügen meines Masters und habe im BWZ 04/21 bis 12/21 4050 Euro aus einem Minijob verdient. Seit Januar habe ich beim gleichen Abreitgeber eine Vollzeitstelle angeboten bekommen. Dies kam völlig ungeplant und überraschend, da ich dort über den Betrieb meine nur noch verbleibende Masterarbeit schreibe. Dort bekomme ich nun 3400 Euro Brutto. Daher würde ich in den 12 Monate BWZ 14250 Euro verdienen und damit deutlich mehr als meine angegebenen 5400 Euro für den Minijob.
    Die Einkunftsänderung habe ich dem Bafögamt rechtzeitig mitgeteilt. Noch keine Reaktion.
    Bedeutet das für mich, dass ich für den gesamten BWZ die Überzahlung zurückzahlen muss oder werden lediglich die letzten 3 Monate des BWZ berücksichtigt. Da diese Einkommensänderung völlig uerwartet kam, müsste ich bei Narwchnung von 12 Monate trotzdem auf dem gesamten BWZ ca. 6000 Euro zurückzahlen, was nicht aufeinmal zu leisten ist. Auch nicht mit der Vollzeitstelle.

    Ich danke dir im voraus
  • Hey Lars,

    Von den 6000 Euro werden noch 21,3% Versicherungspauschale abgezogen, damit verbleiben 4722 Euro Rückzahlung. Bei mir wurde der Überschuss mit dem nächsten BWZ verrechnet. Ich bekam also künftig einfach etwas weniger BAföG. Sollte es keine weiteren Zahlungen mehr geben, mit denen etwas verrechnet werden könnte, muss man mit dem Amt über Ratenzahlung sprechen. Ich bin mir da nicht sicher wie das dann genau läuft. Ich schätze aber, dass das kein großes Problem sein wird.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe seit längerem einen Job als Studentische Hilfskraft bei dem ich unter 450€ verdiene. Bis jetzt habe ich es nicht dem Bafög Amt gemeldet. Sollte ich es trotzdem nachträglich angeben? Wenn ja, wie mache ich das? Gibt es eine Vorlage?
    Viele Grüße
  • Hey Sabrina,

    ich würde es sicherheitshalber melden. Auch wenn es keinen Einfluss auf die Höhe der Auszahlung hat. So kann dir niemand etwas unterstellen. Einfach einen Brief mit eier Kopie des Arbeitsvertrags oder den letzten 3 Lohnabrechnungen ans Amt schicken. Das sollte reichen. Ein offizielles Formular gibt es dafür nicht.
  • 1. Wenn ich eine aufwandsentschädigung in höhe von 4000 euro bekomme, sind die extra 1000 euro dann Einkommen? In meinem Fall werde ich Teil von ein Studi sein.

    2. Wenn ich den Geld nutze um in meine Kunst (ich studiere Freie Kunst) zu investieren, wie z.B. ein guten Notebook mit dem ich mit videoschnitt / 3D arbeiten kann, ist das irgendwie wichtig für Bafög, steuer und so?
  • Hey Juli,

    ja das ist auch Einkommen. Angegeben werden die kompletten 4.000 Euro, wobei ich keine Ahnung habe, was du mit 1.000 Euro meinst. Grundsätzlich muss JEDE Einnahme mitgeteilt werden. Das Amt entscheidet dann, was und wie viel dir davon angerechnet wird. Du kannst mit deinen Einnahmen machen was du willst, dafür sind sie ja da. Ob du deine Einnahmen versäufst oder einen Rechner davon kaufst, macht keinen Unterschied. Du wird aber auch nicht mehr BAföG pleite gehst. Das ist dem Amt nämlich genauso egal. Steuerlich sind ds Sonderausgaben oder Werbungskosten, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium stehen.
  • Hallo Luisa,
    welche Berufe gehören zur Gruppe Übungsleiterpauschale? Gilt die Pauschale auch wenn man als Vertretungslehrer an einer Schule arbeitet? Oder bei einer Firma als Dozent (bei der man an Schulen Workshops durchführt)?
    Vielen Dank für deine Antwort.
  • Hey Sarah,

    das frag mal lieber dein Finanzamt. Wenn du für eine Firma als Dozent tätig bist, bekommst du doch bestimmt ein ordentliches (im Sinne von ordnungsgemäß, nicht unbedingt hoch) Gehalt. Nachhilfe und Workshops können an sich dazugehören. Das allein ist aber nicht ausreichend als Merkmal. Du machst das ja für eine Firma, nicht ehrenamtlich (Ehrenämter werden auch bezahlt, nur eben sehr gering und das muss dann bis zu einem bestimmten Betrag nicht versteuert werden).
  • Hallo,

    meine Tochter möchte nächstes Jahr im September studieren und BAföG beantragen. Jetzt ist sie über dem Freibetrag von 8.200 €. Kann sie ihr Geld, welches zuviel ist bis zum BAföG Antrag ohne Nachweis verbrauchten.
  • Hey Angela,

    kommt drauf an wie viel es ist und wofür sie es ausgibt. Solange sich alles im normalen Rahmen bewegt wird keiner fragen. Wenn aber von jetzt auf gleich 20.000 Euro verschwinden, kommen bestimmt irgendwann fragen auf.
  • Hallo Luise,
    ich bin verheiratet habe 4 Kinder wieviel darf ich im Jahr oder im Monat maximal verdienen, ohne das mir Bafög abgezogen wird.
    Gruß
    Sara
  • Hey Sara,

    dein Freibetrag liegt bei 3.525 brutto Euro moatlich bzw. 42.300 Euro pro Jahr. Abhängig von deinen Werbungskosten und Einkommen deiner Kinder kann es mehr oder weniger sein. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du gern unseren BAföG Rechner ausprobieren https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Hi Luisa,
    Für mich steht ab Februar ein Auslandssemster in Barcelona an.
    Dafür werde ich Erasmus Plus Förderung erhalten. Ich habe gelesen das der Freibetrag der Erasmus Plus Förderung bei maximal 300€ liegt.
    Meine Frage ist ob ich zusätzlich zur dem 300€ Freibetrag für die Förderung auch weiterhin den Einkommens Freibetrag von 450€ im Monat habe und Kindergeld beziehen kann, oder ob dies gemeinsam verrechnet wird.
    Also als Beispielrechnung:
    Höchstsatz Bafög: ca 800€
    Erasmus Plus Freibetrag: ca 300€
    Kindergeld: ca 220€
    Einkommen: ca 450€
    --> Unter dem Strich: ca 1800€ monatlich
    Ist das machbar oder gibt es eine Freibetragsgrenze die ich somit überschreite? Davon abhängig würde ich mir einen Job suchen oder nicht.
    Vielen Dank schonmal,
    Liebe Grüße,
    Sarah
  • Hey Sarah,

    Kindergeld ist grundsätzlich nicht anrechenbar. Stipendien und Nebenjobs sind unabhängig voneinander. Dir werden 500 Euro wegen des Stipendiums gestrichen. Der Minijob bleibt davon unberührt. Läuft also auf Auslandsbafög + 750 Euro hinaus.
  • Hallo Luisa :)

    ich habe gelesen, dass bei einem Einkommen von mehr als 850€ einem keine Ausbildungsförderung zusteht.
    Angenommen ich erhalte als Werkstudent während der Vorlesungszeit etwa 800€ pro Monat, in der vorlesungsfreien Zeit darf ich als Werkstudent mehr als 20 h/Monat arbeiten und verdiene deshalb ca. 1.500€. Das sind im Durchschnitt mehr als 850 €/Monat. In dem Fall verliere ich ebenfalls den Anspruch auf Bafög, oder?

    Nun angenommen, ich verdiene im BWZ weniger als oben geschätzt, könnte ich dann mit einer Rückzahlung rechnen? Oder hätte ich den Anspruch komplett verloren?

    Liebe Grüße!
  • Hallo zusammen,
    mein Sohn ist im ersten Semester und möchte BAFÖG bekommen. Das BAFÖG Amt schreibt: Nachweis über die Höhe der erklärten Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Antragstellung am 09.09.21. Welche Vermögenswerte sind damit gemeint? Eigentum einer DHH, Deka Fonds bei der Sparkasse, Bausparvertrag usw. der Eltern.
    Für eine zügige Antwort bin ich sehr dankbar.
    Gruß
    Andreas Uphues
  • Hey Andreas,

    damit ist ALLES gemeint, was deinem Sohn rein rechtlich gehört. Dein Vermögen spielt überhaupt keine Rolle. Üblicherweise ist das Bankguthaben, Lebensversicherung, Bausparvertrag und Kfz (wenn er im Fahrzeugbrief steht). Wenn er im Grundbuch mit drinsteht, muss auch sein Anteil daran nachgewiesen werden.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe dieses Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und habe im BWZ von 10/20 -09/21 weitestgehend meinen Freibetrag ausgeschöpft. Im neuen Bewilligungszeitraum habe ich ja wieder einen Freibetrag von 4410€ d.h. ich könnte bis Dezember 2021 wieder 4410€ dazuverdienen ohne Angst vor immensen Abzügen zu haben. Dann hätte ich im Kalenderjahr 2021 vorraussichtlich 8800€ verdient, aber je BWZ nur 4410€. Das ist doch völlig in Ordnung, oder?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Stephan
  • Hey Stephan,

    ja das ist korrekt. Es geht nur um den BWZ, nicht Kalenderjahr.
  • Hallo,
    zählt zu meinem Einkommen auch Geld, dass ich von meinen Eltern monatlich bekomme? Ich bekommen beispielsweise das Kindergeld und obendrauf noch ein bisschen, muss ich das dann mit zu meinem Einkommen zählen?

    Liebe Grüße
    Michelle
  • Hey Michelle,

    nein, das ist unwichtig sofern du keine Vorausleistung beantragst.
  • Hallo Luisa ich habe eine Frage,

    ich befinde mich ab dem Herbst 2021 in dem 5. Fachsemester und werde ab dem 01.09.21 einen Nebenjob auf 450,00 Basis anfangen. In meinem neuen Arbeitsverhältnis arbeite ich 7,8 Stunden in der Woche und werde nach der Entgeltgruppe 3 AVR.DD bezahlt. Das wären allerdings umgerechnet ca. 463,00 Euro im Monat, was ja zu hoch wäre. Zu dem Job kommt auch ein Überleiterfreibetrag von 3000,00 Euro jährlich und somit 250,00 Euro im Monat (Aufwandsentschädigung).
    Meine Frage:
    Wird mein BAföG-Satz jetzt mit der Differenz (450-463=-13 Euro) 13 Euro im Monat verrechnet und von meinem BAföG-Satz abgezogen oder wird der Freibetrag von 5400,00 Euro (12x 450 Euro-Job) mit dem Überleiterfreibetrag von 3000 jährlich (250,00 Euro im Monat) zusammenaddieret, sodass ich einen Freibetrag von 8400,00 im Jahr habe?
    Der Überleiterfreibetrag wurde 2021 von 2400,00 auf 3000,00 Euro jährlich hochgesetzt.
    Auch werde ich morgen den 27.8.21 heiraten und wäre somit ab dem 01.09.21 verheiratet. Meine Frau hätte noch keine Einkünfte, weil sie aus Thailand kommt und erst noch die deutsche Sprache lernen muss. Wie würde sich das zusätzlich neben einem 450,00 Euro Job+ 3000,00 Jahrespauschale verhalten? Oder wieviel BAföG-Anspruch hätte man in diesem Fall?

    Ich würde mich sehr über deine Rückmeldung freuen.

    Gute Grüße Sven
  • Hey Sven,

    Beide Einkommensarten werden mit ihren jeweiligen Freibeträgen getrennt betrachtet. Überschreitest du die jeweiligen Freibeträge werden 78,8% der Überschüsse vom Bafög abgezigen. Dein Nebenjob würde 10,23€ weniger Bafög pro Monat bedeuten.
  • Hallo Luisa,
    Wie sieht es genau mit Einkommen bei einer selbstständigen Tätigkeit bzw. einem Kleingewerbe aus?
    Habe das Kleingewerbe Februar diesen Jahres angemeldet und Gewinn von 3.700€ verbucht. Ansonsten habe ich keinen Minijob oder andere Einnahmen.
    Allerdings sind die 3.700€ hier der tatsächliche Gewinn, also nach Abzug von Rechnungen wie Steuerberater, Wareneinkauf usw.
    Meine Bafög-Beraterin sagte mir jedoch dass die Ausgaben, welche den Gewinn stark nach unten ziehen, hier nicht berücksichtigt werden und nur auf die Ausgangsrechnungen geschaut wird sowie Pauschalbeträge abgezogen werden (Den genauen Betrag konnte Sie mir nicht nennen und jede Seite schreibt etwas anderes). Die Ausgangsrechnungen sind mit knapp 16.000€ in meinem Kleingewerbe verbucht.
    Muss ich mit Abzügen rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Deniz
  • Hey Deniz,

    bis zu 4400 Euro Gewinn bleiben anrechnungsfrei. Du bist also noch im grünen Bereich.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für den Artikel!

    Ich habe in der Zeit vom 01.09.21 bis 31.08.21 Bafög bekommen.
    In der Zeit vom 01.10.20 bis 31.11.20 habe ich Vollzeit gearbeitet und habe ich pro Monat ca.3028€ Brutto bekomme. (insgesamt waren das 6.056€). Ab dem 15.03.21 bis 31.08.21 arbeite ich Minijob und verdiene ca.2900€ Gesamtbrutto.
    Außerdem Ab dem 12.07. 21 bis 31.09.21 arbeite ich a als Werksstudierende und bekomme ich von Juli bis Ende August ca. 2500€ Gesamtbrutto.
    ich bekomme von BAföG ca 900€ monatlich von Oktober 20 bis August 21 und ich muss ab August meine Bafög Antrag verlängern.

    Jetzt stelle ich die Fragen:
    - Bekomme ich noch Bafög bzw. darf ich meine Bafög verlängern und wie viel bekomme ich ?
    - muss ich was sofort zurückzahlen?

    Danke im Voraus.
  • Hey Sam,

    du hättest dei Einkommen dem Amt melden sollen, wenn du das nicht getan hast, wirst du einen nicht unwesentlichen Teil zurückzahlen müssen. Es sind ja nur 5400 Euro frei. alles darüber wird abgezogen. Wie viel BAföG du künftig bekommen kannst, verrät dir unser Bafög Rechner https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Hallo Luisa,

    Erstmal vielen Dank für den informativen Artikel!

    Ich habe in der Zeit vom 01.09.19-31.08.20 Bafög bekommen.
    In der Zeit vom 01.09.19-01.02.20 habe ich eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung bekommen (insgesamt waren das 1105€).
    Ab dem 15.03. bis 31.08. habe ich als Werksstudierende 5000€ Gesamtbrutto verdient.
    Ich habe es total verpasst, diese Einnahmen dem BAföG Amt mitzuteilen. Nun habe ich große Sorge, dass ich etwas zurückzahlen muss.

    Wenn die Aufwandsentschädigung nicht zählt, dann habe ich im BWZ 5000€ Gesamtbrutto verdient und liege damit ja unter der Grenze von 5400€. Mit der Aufwandsentschädigung liege ich bei 6105€ (wobei die Aufwandsentschädigung aber mehr als 720€ ausmacht).

    Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich doch 5400€ + 720€ aus ehrenamtlichen Tätigkeiten im BWZ verdienen ohne das mir das BAföG gekürzt werden kann. Oder?
    Ich läge also ganz knapp drunter.
    Bin mir soo unsicher.

    Kannst du mir weiterhelfen? Stimmt meine Rechnung?
    Und wie empfindlich ist das BAföG Amt, wenn man so etwas erst so spät noch mitteilt? Und was für Konsequenzen hat das "nicht-mitteilen"?

    Ganz liebe Grüße und vielen lieben Dank im Voraus.
  • Hey Gigi,

    ja das ist korrekt. Aufwandsentschädigung und Nebenjob haben jeweils eigene Freibeträge. Du darfst also 5400 Euro im Nebenjob + 720 im Ehrenamt verdienen. Liegst du darüber und hast es nicht gemeldet, wird der Überschuss zurückverlangt. Wenn du Glück hast, verrechnen sie es einfach mit dem nächsten BWZ. Du bekommst dann einfach künftig weniger bis die Schuld getilgt ist.
  • Hallo,
    hat das Vermögen meiner Eltern oder meiner Geschwister Auswirkungen auf das Bafög oder zählt nur mein eigenes Vermögen, welches den Freibetrag nicht überschreiten sollte?
  • Hey Kathi,

    ausschließlich dein eigenes Vermögen ist relevant. Der Rest deiner Familie könnte in Gold schwimmen während du BAföG erhältst, hauptsache sie verdienend währenddessen nicht zu viel. Aber arbeitslos im vergoldeten Schloss mit drei Ferraris in der Garage ist kein Problem.
  • * die ich von September 2022 bis September 2023 beziehe?
  • Guten Tag,

    ich werde von September 2021 bis August 2022 zwei Urlaubssemester nehmen, um zwei freiwillige Praktika zu machen, bei denen ich zwischen 1400 und 1600 pro Monat brutto verdiene. Anschließend werde ich ab September 2022 bis September 2023 noch zwei weitere Semester studieren, um mein Masterstudium zu beenden. Nun meine Frage: Beeinflusst mein Gehalt, das ich zwischen September 2021 und August 2022 verdiene, die Höhe der Bafög-Zahlungen, die ich von September 2022 bis September 2023? Oder hat das gar keinen Einfluss, zumal die Praktika vor dem Bewilligungszeitraum liegen?

    Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen, vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sophia
  • Hey Sophia,

    nur Einkommen WÄHREND des BWZ hat Einfluss. Urlaubssemester sind eh nicht förderfähig.
  • Liebe Luisa,

    super, vielen Dank für die Einschätzung!

    Freundliche Grüße,
    Sophia
  • Ich habe einen Bausparvertrag, auf den ich bereits 3000 Euro angespart habe. Beeinflusst dieses "Vermögen" die Höhe des BAföG' s ? Ich glaube nicht, da es ja unter den 8200 Euro sich befindet. Bitte korrigieren wenn ich es falsch verstanden habe.

    Liebe Grüße und danke sehr
  • Hey,

    wenn du insgesamt weniger als 8200 Euro Gesamtvermögen hast, wirkt sich das nicht aus, muss aber trotzdem angregeben werden.
  • Wenn ich jetzt mal angenommen keinen Minijob ausführe, sondern einen Job über 450 Euro, aber weniger als 800 Euro ("Gleitzeit"), ich aber dennoch unter dem Freibetrag von 5400 Euro bleibe, muss ich das trotzdem dem Amt melden?
  • Hey Berna,

    jede Art von Einkommen muss gemeldet werden. Egal wie viel es ist.
  • Ich zahle seit 8 Jahren in 2 Bausparer für meinen Sohn monatlich ein. Werden Bausparer als Vermögen angerechnet, und dürfen daher den Höchstbetrag von 8.200 € nicht überschreiten, oder wird dies ebenso wie z. B. Riester angesehen, welches dann nicht angerechnet wird? Die Bausparsumme überschreitet den Betrag bereits, der Bausparer ist jedoch noch nicht zuteilungsreif.
  • Hey Wittenzellner,

    Bausparverträge sind Vermögen und werden ans BAföG angerechnet, wenn das Gesamtvermögen 8.200 Euro übersteigt. Es kann aber ein Härtefallantrag gestellt, werden, wenn der aktuelle Rückkaufwert weit unter der Einzahlung liegt.
  • Servus Luisa,

    ab Mitte Mai möchte ich bei einem gemeinnützigen Kindergarten als Kinderpfleger/Sozialassistent eingestellt werden. Ich bekomme Bafög-Höchstsatz ca. 870€ (dank eurer Hilfe ;) und möchte deswegen eine 12 Stundenwoche zwecks Übungleiterpauschale vereinbaren. Kann ich insgesamt also 5400€ (Freibetrag) + 3000€ (ÜL-Freibetrag ab 2021)= 8400€ anrechnungsfrei dazuverdienen.
    2.Gerät mein Bafög in Gefahr wenn ich z.B.16.000€ im BWZ verdiene oder ergibt sich lediglich eine Bafög-Rückzahlung?
    3. Kann ich Bafög auch ein Jahr/ für bestimmt Zeit pausieren und dann wieder beantragen
    Ich werde Anfag Mai wahrscheinlich nochmal euren Telefon-Service nutzen, hatte letztes mal sehr hilfreiche Gespräche mit Dennis
    Danke und Gruß

    Patrick
  • Hey Patrick,

    1. Ja das sind 5400 euro + Übungsleiterpauschale.
    2. Wenn es im laufenden BWZ mehr wird als vorher angegeben, musst du es unverzüglich melden und ggf. den Überschuss sofort zurückzahlen. Ggf. ist eine Verrechnung mit kommenden Zahlungen möglich. Für künftige Anträge benutz unseren BAföG Rechner https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/, wobei der die Übungsleiterpauschale nicht berücksichtigt.
    3. Du bist nicht verpflichtet BAföG zu beantragen. Wenn der jetzige BWZ ausläuft, steht dir frei einen neuen künftigen BWZ zu wählen, der nicht direkt an den letzten BWZ anschließen muss.
  • Danke dir Luisa
  • Hey Luisa,

    ich habe eine Frage bzgl. des Freibetrags des eigenen Vermögens: Mein Kontostand befindet sich momentan knapp unter der Freibetragsgrenze von 8.200 €. Das ist mein einziger Vermögenswert. Meine Frage wäre, ob ich einen höheren Bafög-Anspruch habe, je weniger Geld ich auf dem Konto habe oder zählt lediglich unter oder über dem Freibetrag zu sein?

    Das wäre echt wichtig zu wissen, weil man sich ja dann rechtzeitig Gedanken machen müsste, wie wohin mit dem Geld..

    Liebe Grüße,
    Feli
  • Hey Feli,

    Überhaupt kein unterschied wie viel Geld du auf dem Konto hast solange es unter 8200 liegt. Es könnte auch nur ein Euro sein und du würdest genauso viel oder wenig BAföG bekommen. Nur das darüber spielt eine Rolle. Deshalb heißt es ja Freibetrag
  • Hallloo!
    Gibt es eig eine andere Freibetragsgrenze für ElterngeldPlus oder liegt die auch bei 300€?

    Lieben Gruß
  • Hey Moe,

    Es ist der Sockelfreibetrag, der freigestellt wird. Beim Elterngeldplus sind das ja 150 Euro, wenn ich das richtig verstehe. Ich gehe also davon aus, dass dann beim BAföG ebenfalls 150 Euro monatlich frei bleiben. Ich habe aber keine persönliche Erfahrung damit. Frag lieber das Amt.
  • Hallo Luisa,

    Ich bekomme seit dem 10.2020 Bafög, fast den Höchstsatz und habe ab dem 02.2021 ein Arbeitsverhältnis begonnen wo ich 1.018 € Brutto verdiene. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid und da wurde das Einkommen auf ein Jahr berechnet und da steht eine Überzahlung von ca.3000€, aber warum wird nicht berücksichtigt das ich 6 Monate kein Cent verdient habe?

    Liebe Grüße
  • Hey Anastasia,

    Es wird immer das Einkommen des gesamten Bewilligungszeitraums auf den gesamten BWZ umgelegt, egal, wann du den verdienst. Es macht also keinen Unterschied ob jemand einen Minijob mit 450 monatlichem Einkommen hat oder 5400 Euro an einem einzigen Tag verdient. Dasselbe passiert jetzt mit dir. Man kann sowas nur umgehen, wenn das schon vorher weiß, indem man den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellt. Sprich für die Zeit vor und nach dem Job mit jeweils eigen Anträgen.
  • Hallo,

    Ich bin bis heute seit Oktober 2020 im Master vorläufig eingeschrieben bzw. mein erstes Mastersemester. Wegen der ganzen Pandemiestress habe ich leider die Frist für den Bafögantrag jeweils verpasst. Nun gehts mir gerade finanziell echt nicht gut und wollte fragen wenn ich jetzt bald möglich (spätestens Ende des Monats) den Antrag beim Amt schicke, bekomme ich die Beträge ab Oktober bis heute ausbezahlt? Falls die Möglichkeit nicht anbietet, kann ich hierzu einen Widerspruch erstellen?

    Besten Dank!

  • Hey Karim,

    dein anspruch bis einschließlich Februar sind endgültig verloren. Man kann keinen Rückwirkenden Antrag stellen. Da kannst du soviel widersprechen wie du willst. Wenn du März nicht auch noch verlieren willst, muss dein Antrag wenigstens unvollständig am 31.03. beim Amt sein.
  • Hallöchen. Mein Vater möchte mich zusätzlich monatlich mit 160 Euro in Überweisungsform unterstützen. Quasi als Taschengeld. Gibt es da irgendwelche Probleme?
  • Hey Lea,

    nein, sofern du keine Vorausleistung für ihn bekommst.
  • Hallo Luisa,

    Zunächst einmal vielen Dank für diese Infos, ich fand sie ungemein hilfreich.
    ich habe folgende Situation: Zu meinem 21. Geburtstag (diesen Monat) wird meine Tante eine große Summe auszahlen, die sie über die Jahre für mich gespart hat (sie läuft bereits auf meinen Namen), aber ich habe sie noch nicht offiziell erhalten, es handelt sich um eine Summe von ca. 9.000 bis 10.000 Euro.
    Ich weiß, dass man Bafoeg sofort informieren sollte, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
    Meine Frage ist, soll ich den Aktualisierungsantrag jetzt abschicken, oder nachdem ich die Summe erhalten habe?
    Und sollte ich damit rechnen, dass das Bafoeg-Darlehen zurückgezogen wird?

    Für Ihre Tipps wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    LG,
    Cintya
  • Hey Cintya,

    Ich bin mir relativ sicher, dass das gar kein Einkommen ist. Ist ja eine einmalige Schenkung von einer dir gegenüber nicht unterhaltspflichtigen Person, keine (regelmäßige) Einnahme wie Lohn, Sozialleistung, Stipendium oder Unterhalt. Dafür gibt es im Antragsformular kein Feld, es sei denn, deine Tante ist dir gegenüber rechtlich dazu verpflichtet, wovon ich nicht ausgehe. Kontaktiere deinen Sachbearbeiter, wenn das Geld da ist. Dann bist du auf der sicheren Seite.
  • Hallo Luisa,

    ich hab eine Frage bezüglich des Datenabgleichs des Bafögamtes.
    Anscheinend überprüft das Bafög Amt mithilfe eines Datenabgleichs mit dem Finanzamt, wie viel Zinserträge man im Jahr verdient hat. Damit kann das bafögamt dann ungefähr auf das Vermögen kommen.
    Daher muss man ja auch das richtige Vermögen angeben. Wie funktioniert denn der Datenabgleich bei der Überprüfung des Einkommens?
    Wie findet das Bafögamt heraus, wer wie viel im Jahr verdient hat?

    mit freundlichen Grüßen
    Michael
  • Hey Michael,
    alle Arbeitgeber teilen dem Arbeitsamt, dein Einkommen mit. Das kannst du nicht verhindern.
  • Hallo Luisa,
    Ich beziehe Bafög und werde im nächsten Semester mein Pflichtpraktikum absolvieren. Dabei würde ich ein Praktikumsgehalt von 1800€ brutto erhalten. Wie ist da die Anrechnung auf mein Bafög während des Praktikums und auch für den gesamten Bewilligungszeitraum? Ich würde ja mit den sechs monaten Praktikum auf über 10.000€ brutto kommen und damit den jährlichen Einkommensfreibetrag um nahezu das doppelte übersteigen.

    Lieber Gruß
  • Hey Charlie,

    Pflichtpraktika werden voll aufs BAföG angerechnet. Am besten für den Praktikumszeitraum kein BAföG beantragen, wenn man so viel verdient wie du. Dieses Gehalt beeinflusst nämlich den gesamten Bewilligungszeitraum.
  • Hallo,
    Wenn man als Student einen Nebenjob hat, der ein Jahreseinkommen von ca 14.000€ (brutto) bringt, hat man da überhaupt eine Chance Bafög zu bekommen, wenn man eigentlich dazu berechtigt wäre? (Vielleicht rechnet sich das ja runter mit irgendwelchen Pauschalen, Steuern etc.)


    Viele Grüße und Danke schonmal.
  • Hey Ferdinant,

    ob sich ein Antrag für dich lohnt, hängt von mehrern Faktoren ab wie z.B. Art der Ausbildung, Art des Einkommens, Wohnsituation, Versicherung, Studiengebühren und Eltern. 14.000 Euro Jaresbrutto sind kein Ausschlusskriterium per se. Du könntest als Student im besten Fall noch 144 Euro monatlich = 1728 Euro pro Jahr bekommen. Da lohnt sich ein Antrag ganz bestimmt. Versuch's mal mit unserer Antragssoftware. https://www.studierenplus.de/ Die rechnet direkt mit und sagt dir, ob es sich lohnt den restlichen Weg auch noch zu gehen.
  • Hey, bin Amanos ..

    Danke sehr für solche informatives Schreiben, ich hatte mal 2 Fragen:

    meine Partner ALG2 , mein Kind 3 Jahre Kindergeld, ich Bafög, Wohnkosten pauschal 455:
    1. um wie viel darf mein Bafög auf die Leistunf meiner Familie angerechnet werden?

    2. wie hoch ist mein Freibetrag (die Familie berücksichtigt) beim Ausüben einer Arbeit??

    Viele lieben Dank
  • Hey Amanos,

    ALG 2 und Kindergeld werden beim BAföG nicht angerechnet, beim ALG2 aber schon. Als BAföG Empfänger mit Kind und darfst du durchschnittlich 1055 Euro monatlich dazuverdienen ohne deinen BAföG Anspruch zu mindern. Wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kein weiteres Einkommen außer ALG2 hat, kommen weitere 570 Euro monatlich dazu. All das wird aber vom ALG2 abgezogen https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/
  • Freibeträge bei Schuldgeld
    Ich habe schon mehrfach gelesen, dass der Freibetrag von 5.400 € bei besonderen Härten höher ist (Vgl. Formblatt 1 BAföG). Ich zahle für meine Ausbildung ab nächstem Jahr ca. 730€ monatlich Schulgeld, beziehe elternUNabhängig Bafög und wohne nicht bei den Eltern. Weiß jemand wie hoch die Freibetragsgrenze dann ist?
    Vielen Dank!
  • Hey Julia,

    der Einkommensfreibetrag kann um bis zu 2100 € erhöht werden.
  • Hello luisa
    Ich möchte ihne fragen, zur zeit haben wir Verlängerung der BAföG Förderung wegen der Pandemi, mein Bewilligung war von Oktober 2019 bis Oktober 2020, und jetzt verlängert sich bis März 2021, darf ich 5400 nebenjobs arbeiten oder mehr? Weil das ist ein Verlängerung der Förderung?
    Danke Ihnen
  • Hey Rabea,

    im Durchschnitt sind 450 Euro pro bewilligtem Monat anrechnungsfrei. Das wären in deinem Fall insgesamt 2700€ bis März.
  • Hallo,

    Wenn ich über den Freibetrag von 5.400€ verdiene, sagen wir 9600€ darf ich, dann auf den Differenzenbetrag (4.200€) auch meine Aufwendungen geltend machen? (Wie zb. Fahrtkosten mit 30ct/km)?

    Also das ich sozusagen vor dem Abzug an meinen Bafög den Differenzenbetrag senke durch meine Aufwendungen?

    Liebe Grüße
  • Hey Florian,

    in den 5400 Euro ist die Werbekostenpauschale von 1000 euro jährlich schon einkalkuliert. Lagen deine tatsävhlichen Werbungskosten höher, kannst du das geltend machen. bezieht sich nicht nur auf die 4200 euro, sondern auf das gesamte Einkommen von 9600
  • Hallo Luisa,

    Ich hätte eine Frage zur folgenden Situation: Mein Freund und ich wollen heiraten, die Frage ist nun, ob es so voll wäre das ganze während des Bewilligungszeitraumes zu tun.
    Ganz oben ist die Rede von "630 € für Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner abzüglich deren Einkommen" und es gibt einen Freibetrag in Höhe von 1330 Euro netto. Werden die 630 Euro noch dazu addiert oder wie genau funktioniert das?
  • Hey Diana,

    1330 Euro ist der Freibetrag den dein Mann von seinem Einkommen behalten darf, mit dem Überschuss muss er dich unterstützen. andersrum ist es, mit deinem Einkommen. Arbeitest du während des Studiums und heiratest jemanden ohne Einkommen, steigt dein Einkommensfreibetrag von 450 auf bis zu 1080 Euro monatlich. 630 bezieht sich also aufs Einkommen des Antragstellers und 1330 auf das Einkommen des Ehegatten des Antragstellers.
  • Hallo,

    ich bin verheirater Student mit 2 Kindern und bekomme derzeit den vollen Bafögsatz mit Kinderzuschlag. Meine Frau will mit 2 Kindern nicht mehr Arbeiten und das Elterngeld läuft aus, somit reicht das Bafög+Kindergeld für uns nicht mehr.
    Was sind nun meine Optionen? Wieder Vollzeit arbeiten will ich im Studium nur ungern und nur ein 450€ Job wird vielleicht knapp und ein Kredit kommt absolut nicht infrage.

    Ich bin echt ratlos :(
  • Ach und meine Frau hat Elternzeit verlängert beim Arbeitgeber, hatte aber kein Eltergeld+.
    Und sie ist Schwanger.
  • Hier dürftest du einiges finden ;)

    LG Luisa
  • Hallo Lisa,

    ich habe auch eine Frage zur Übungsleiterpauschale, da ich einen Nebenjob als Sprachlehrerin in Aussicht habe.
    Mein BZR geht von April 2019 - März 2020. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale bezieht sich laut Finanzamt immer auf ein Kalenderjahr. Wie sieht es dann mit dem Bafög aus? Darf ich bis Ende 2019 noch die 2400€ verdienen und 2020 dann nochmal 2400€ und nichts wird auf das Bafög angerechnet? Oder darf ich in den 12 Monaten BZ die 2400€ verdienen? Das wurde mir aus dem Artikel nicht ganz klar, ob es sich auf den BZ oder das Kalenderjahr bezieht. Wie handhabt es das Bafög Amt denn bei dir?
    Da ich nebenbei noch eine Werkstudentenstelle habe bei der ich mit 5300€ knapp unter dem Freibetrag bin, würde ich ungern bei dem anderen Job über die 2400€ kommen.

    LG
    Sandra
  • Hallo Sandra,

    im Gegensatz zum Finanzamt rechnet das BAföG-Amt nicht in Kalenderjahren, sondern nur in Kalendermonaten und Bewilligungszeiträumen. Der übliche Bewilligungszeitraum beträgt 12 Kalendermonate. Sollte der persönliche BWZ kürzer oder länger sein, werden die Freibeträge entsprechend hoch oder runtergerechnet.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    deine Beitrag war sehr informativ! Ich habe allerdings eine Sache nicht ganz verstanden. Ich arbeite derzeit in einem Altenheim mit Aufwandsentschädigung. Jedoch würde ich auch gerne einen Minijob dazu machen. Zählt denn das Geld, welches ich als Aufwandsentschädigung verdiene mit in die 5.400€ rein? bzw. würde ich mit dem zusätzlichen Minijob den Einkommensfreibetrag überschreiten? Als Aufwandentschädigung verdiene ich so Monatlich ca. 200€.
    Vielen Dank im voraus!

    liebe Grüße,
    Kangil
  • Das BAföG Amt hat mir gesagt, dass die Ehrenamtspauschale auf den normalen Einkommensfreibetrag draufgerechnet wird. Man hätte also 6120€ pro Jahr anrechnungsfrei. Also sollte ein zusätzlicher Minijob zum Ehrenamt kein Problem sein. In meinem Fall hat das immer funktioniert. Erfahrungsgemäß ist es aber immer besser solche Sachen vorher mit seinem Sachbearbeiter zu besprechen.

    LG Luisa
  • Guten Tag,

    ich heiße Knut & habe einen Minijob in der Gastronomie. Bisher erhielt ich dafür mtl. nicht mehr als 450,00 EUR, welches keine Probleme in Zusammenhang mit Bafög brachte.
    Mein AG zahlt seit letztem Monat steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- & Feiertagsarbeit. Mein Steuer-/ RV-Brutto lag letzten Monat bei 449,37 EUR, doch mit den steuerfreien Zuschlägen kam ich auf 586,39 EUR gesamt. Das ist natürlich eine enorme Lohnerhöhung, über die ich mich sehr freute.
    Auf dem Amt bekam ich aber die Auskunft, dass damit mein Bafög gekürzt wird, weil ich über 450,00 EUR verdient habe.
    Mein AG versicherte mir aber, dass diese Zuschläge nicht zur Summe der positiven Einnahmen gehören & somit nicht beim Bafög angerechnet werden dürfen.
    Jetzt bin ich völlig verunsichert... Wem kann ich glauben? Meine Recherchen dazu im Netz geben mir auch keine Sicherheit.
    Über eine zeitnahe Antwort freue ich mich sehr.

    Beste Grüße
    Knut
  • Hallo Knut,

    dein Freibetrag liegt bei 5.400€ brutto für den kompletten Bewilligungszeitraum. An sich ist es also kein Problem, wenn du in einzelnen Monaten mehr als 450€ verdienst sofern du die 5400€ insgesamt nicht überschreitest. Ich bin da jetzt auch keine Juristin, würde in dem Fall allerdings eher dem Amt als dem Arbeitgeber vertrauen. Wie viel Erfahrung hat der denn mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz? Zumal BAföG und Steuer zwei verschiedene paar Schuhe sind. Auch steuerfreie Einnahmen werden beim BAföG als Einkommen angerechnet angerechnet. In den Anmerkungen zum BAföG Antrag steht :"Als Einkünfte sind stets die Bruttoeinkünfte anzugeben".
  • Guten Abend Luisa,

    ich habe eine Frage bezüglich der Webungskosten, die eigentlich immer über die Werbungskostenpauschale abgedeckt sind.

    In meinem Fall war ich im BWZ sehr viel mit dem Auto für die Arbeit unterwegs und überschreite die 1.000€ mit der Entfernungskostenpauschale.
    - Gibt es hier die Mögichkeit, die angefallenen Kosten gegen zu rechnen?
    - Außerdem wäre interessant, ob hier auch sämtliche Aufwendungen für mein Studium angerechnet werden können?

    Vielen Dank, dir! :)

    Grüße, Tim
  • Hey Tim, du kannst beim BAföG auch erhöhte Werbungskosten geltend machen, sofern nachweisbar. Habe ich auch schonmal gemacht als ich meinen Freibetrag durch meine Werkstudententätigkeit überschritten habe. Das ist bei mir jetzt aber auch schon ein paar Jahre her. Ob ich studienspezifische Kosten absetzen dürfte, weiß ich nicht mehr. Ich nehme an, das läuft wie bei der Steuererklärung und es können alle Kosten geltend gemacht werden. Sicherheitshalber solltest du aber bei deinem BAföG Amt oder der BAföG Hotline anrufen.
  • Hallo Luisa,
    eine kurze Beschreibung meiner Situation:
    Ich werde in den nächsten 6 Monaten neben Bafög auch noch auf ein leistungsabhängiges Stipendium in Höhe von 500€ /Monat zurückgreifen können. Außerdem werde ich zusätzlich noch 450€ durch einen Minijob verdienen.
    Da der Bafög-Antrag schon vor längerem genehmigt wurde (Höchstsatz 768€), und ich zu der Zeit noch nichts vom Stipendium wusste, muss ich den Stipendienzuschuss nun nachträglich beim Bafög-Amt melden und befürchte jetzt dass das meinen Bafög-Monatssatz erheblich mildert.
    Habe ich aber richtig verstanden, dass von den 500€ aus dem Stipendium aufgrund des Stipendienfreibetrags von 300€, nur 200€ als Einkommen angerechnet werden und ich somit nur auf eine Kürzung des Bafögs um diesen Betrag rechnen muss ?
    Klappt die Rechnung auch unter Berücksichtigung des 450€-Job?

    Lieben Dank für diese hilfreiche Seite und deine Antwort !

    David
  • Ja das hast du richtig verstanden. Handelt es sich um ein (Voll)Stipendium eines der großen Bildungswerke, musst du dich zwischen Stipendium und BAföG entscheiden. Bei Teil-Stipendien wie z.B. dem Deutschlandstipendium bleiben 300€ beim BaföG anrechnungsfrei. Dein Minijob hat damit nichts zu tun. Die Anrechnung dieser beiden Einkommensarten ist unabhängig voneinader.
  • Hallo Luisa,
    Mein Bewilligungszeitraum für das Bafög geht von April 2017 bis März 2018.
    Nun ist es so, dass ich schon die ganze Zeit einen Minijob habe, bei dem ich im Schnitt etwas unter 450€ bekomme. Alles gut soweit.
    Da meine Geschwister jedoch seit Oktober nicht mehr in die Freibeträge zählen bekomme ich leider kaum noch Bafög und das Geld reicht nun nicht mehr.
    Habe auf der Arbeit mit meinen Vorgesetzten geredet und sie haben mir einen Werkstudentenvertrag ab Dezember 2017 mit etwas über 1000€ brutto angeboten.

    Ist es nun möglich ab Dezember die Bafög-Zahlung komplett abzuschalten und den Bewilligungszeitraum somit zu verändern oder könnte es sein, dass ich Geld zurückzahlen müsste?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Besa
  • Hey Besa,

    ich hatte mal wegen eines ähnlichen Falls (Bewilligung eines Stipendiums) beim BAföG Amt nachgefragt. Laut deren Aussage, kann eine vorzeitige Beendigung des Bewilligungszeitraums nicht ohne weiteres erfolgen. Ruf diesbezüglich am besten mal direkt deinen zuständigen Sachbearbeiter an.
  • Liebe Luisa,

    vielen Dank zunächst für deine Zusammenstellung, die vieles klarer macht!

    Ich habe eine Frage, und zwar befinde ich mich im Endstadium meines Studiums und werde Mitte November 2017 das Studium abgeschlossen haben. März bis September 2017 habe ich für 450 Euro gejobbt. Ab 1. Oktober habe ich bereits eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin angetreten, die mit ca. 2000 Euro brutto vergütet wird. Nun bin ich über den 3600 Euro, die ich in 8 Monaten höchstens verdienen dürfte. Gibt es hier eine Möglichkeit, aus dem Bafög-System herauszufallen, sodass ich nicht das komplette Bafög der letzten Monate zurückzahlen muss?
    Bis September war ich absolut auf den Minijob angewiesen, und da ich sogar ein halbes Jahr vor dem Ende der BWZ fertig bin, erscheint mir eine Rückzahlung als ungerecht...

    Liebe Grüße
  • du darfst 5400€ im 12 Monaten verdienen, gal, ob auf 12 Monate verteilt oder an einem einzigen Tag. 79% von dem Teil, der den Freibetrag pbersteigt, muss zurückgezahlt werden, also nicht das gesamte BAföG.
  • Hallo Luisa,
    In unserem Pruefungsordnung ist ein Wahlpflichtpraktikum von 8/16 Wochen fest gelegt. Ich hatte mich erst fuer kein Praktikum im Studium entschieden und nur ein freiwilliges Praktikum in den Vorlesungsfreie Zeit absolviert. Doch im nach hinein habe ich mich umentschieden und moechte dieses Praktikum fuer 16 Wochen anerkennen lassen. Das Praktikum wurde vergütet. Ist es möglich den Betrag auf 12 Monate anrechnen zu lassen? Wie kann das Amt wissen ob ich ein Pflicht oder freiwilliges Praktikum geleistet habe?
    VG
  • Hey,

    da deine Kommilitonen alle beim selben BAföG Amt ihre Anträge stellen, kennen einige Sachgbearbeiter die Curricula der einzelnen Studiengänge recht gut und wissen einfach, dass ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. An FHs sind Pflichtpraktika in allen Bachelorstudiengängen Standard.
  • Hi,

    mich beschäftigt zur Zeit auch eine Frage Und zwar: ich bekomme Elternunabhängiges Bafög und ab 1.10. ein Deutschlandstipendium. Dieses wird ja nicht auf das Bafög abgerechnet aber wie ist es wenn ich meiner ehrenamtlichen Beschädigung weiter nach gehe? Ich bin Betreuer in einer Schule und habe daher den steuerfreibetrag von 2400 im Jahr. Muss ich einen Teil versteuern? Wird etwas abgerechnet? Was muss ich brachten? Oder bleibt alles wie es ist?

    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße Laura
  • Das Deutschlandstipendium ändert für dich nichts außer, dass du ab Oktober 300€ mehr zur Verfügung hast. Es wird weder versteuert noch vom Bafög abgezogen. Du kannst ganz nrmal weitermachen wie bisher.
  • Hallo Luisa,

    vorab die Beiträge auf dieser Seite sind echt sehr informativ, wirklich umfangreich und vor allem leicht verständlich erläutert. Daumen hoch ;)
    Jetzt zu meiner Frage: Ich beziehe elternunabhängiges BaföG mit dem monatlichen Satz von 730€. Der aktuelle Bewilligungszeitraum läuft seit dem 02/2017 und geht nun noch bis einschließlich 02/2018. Ab September diesen Jahres beginne ich mein Pflichtpraktikum für 3 Monate, welches unentgeltlich ist. Somit besteht hier kein Problem bzgl. anschließender Rückzahlung etc. Im Anschluss würde ich bei dem gleichen Unternehmen ab Dezember eine Werkstudententätigkeit für weitere 3 Monate antreten um parallel meine Bachelorarbeit mit dem Unternehmen zu schreiben und somit mein Studium beenden. Diese Tätigkeit wird mit monatlich 1.100€ vergütet. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob diese Vergütung (3 x 1.100€ = 3.300€) ebenfalls als Ausbildungsvergütung gehandelt wird (da ich indirekt auch für die Bachelorarbeit bezahlt werde) und somit mit den anfallenden Werbungskosten zzgl. Sozialabgaben und den BaföG-Leistungen verrechnet wird?! Die Werkstudententätigkeit als solche könnte ja auch wie ein Nebenjob behandelt werden, da es kein (Pflicht-)Praktikum darstellt und somit der Freibetrag von 5.400€ greift. Oder ist die Tatsache, dass die Bachelorarbeit quasi ein Teil der Ausbildung darstellt mit einem Pflichtpraktika gleichzusetzen? Könnte man dem entgehen, wenn im Werkstudentenvertrag nicht erwähnt wird, dass die Anstellung der Erstellung einer Bacherlorarbeit dient?

    Zusätzlich frage ich mich, ob ich nun vorläufig einen Änderungsantrag stellen sollte oder das BaföG-Amt später einfach einen Abgleich meiner Steuererklärung vornehmen wird. Wie bekommt das BaföG-Amt sonst von der Vergütung der 3-monatigen Werkstudententätigkeit mit?

    Ich bin über eine baldige Antwort wirklich sehr dankbar.
    Vielen Dank im Voraus.
    LG Jaqueline
  • Eine Werkstudententätigkeit fällt unter den Einkommensfreibetrag von 5.400€ im BWZ.Du hast aber recht, dass es in deinem Fall problematisch werden könnte. Wirst du für die Anfertigung der Abschluusarbeit im Unternehmen bezahlt wird deine Arbeit dort zum Teil deiner Ausbildung und dein Gehalt somit Ausbildungsvergütung. Wichtig ist in dem Fall, was im Arbeitsvertrag steht. Den wird das Amt sehen wollen.Rechtlich bist du dazu verpflichtet, ihnen mitzuteilen, dass du Einkommen beziehst. Sie können das im nachhinein übers Finanzamt rauskriegen, sofern du irgendwelche Zinsen auf irgendein Konto bekommst, wird das dem Finanzamt gemeldet. und diese Konten können von anderen Ämtern dort abgefragt werden. Sollte das Bafög Amt rausfinden, dass du Zinsen auf ein ihnen unbekanntes Konto bekommen hast, wirst du das erklären müssen.Es könnte aber auch sein, dass die Zinsen durch dein zusätzliches Einkommen höher ausfallen als es den Angaben nach möglich wäre.So könntest du auch noch Jahre nach deinem Abschluss in Schwierigkeiten geraten.
  • Hallo,
    ich hätte mal eine Frage: Ich habe Bafög wie immer beantragt und der Freibetrag liegt ja bei 5400€. Ich hätte allerdings noch einen Ratenkredit für einen iMac ab zu bezahlen, dieser geht noch 13 Monate a ~52 Euro. Hinzu kommt noch, dass ich ein negatives Saldo auf meiner Kreditkarte angehäuft habe von ca. 1100€, welches durch mein Auslandspraktikum entstanden ist. Kann ich diese beiden "Schulden" irgendwie geltend machen und somit meinen Freibetrag erhöhen? Der Ratenkredit wird ja wohl sicherlich anerkannt oder ?
    Danke im Vorraus. Gruß.
  • Schulden werden mit Vermögen verrechnet nicht mit einkommen
  • Hallo Luisa,
    ich habe folgenden Fall: Meine Tochter hat von 7/2010 bis 7/2015 Bafög bekommen, dieser Betrag wurde uns Eltern aufs Konto überwiesen.
    Sie hat für die 2er WG ein Konto auf Ihren Namen eröffnet, auf dieses Konto haben beide Väter mtl. ca. 250€ überwiesen. Dadurch dass wir immer rechtzeitig überwiesen haben und die Abbuchungen wie Miete, Strom etc. im Laufe des Monats stattfanden, war immer Geld drauf.
    Dieses Konto habe ich bei der Erklärung des Einkommens nie angeben.
    Jetzt kam Post von der Bafögstelle, das Bundesamt für Finanzen hat Zinseinkünfte der Kreissparkasse von 12€ in 2012 und 1€ in 2015festgestellt.
    Jetzt soll ich erklären wie es zu diesen Einkünften gekommen ist, und zusätzlich alle Einkommensaufstellungen zu den jeweiligen Antragsstellungen neu machen. Durch die Kontostände des Verwaltungskonto der gemeinsamen Wohnungen kommen hier ca.1800€ an diesen Terminen zusammen.
    Kann mir Bafög jetzt diese Kontostände zu den anrechnen? ImGrunde genommen ja nur zur Hälfte weil der Rest ja von der Mitbewohnerin kam.
    Oder kann man diese monatlichen Überweisungen alles sogenannte Elterngeld laufen lassen.
    Somit würde ja das erhaltene Bafög gleich wieder als Guthaben angerechnet werden. Ist das der Sinn von Bafög.

    Viele Grüße
    Martin (Vater)
  • Hallo Luisa,

    ich arbeite zur Zeit an meinem Bafög Antrag für den Master SoSe1617. Ich war letztes und dieses Jahr überschneidend in einem freiwilligen Auslandspraktikum und habe dort auch ein Gehalt bekommen. Allerdings ist alles Geld für die teuren Lebenshaltungskosten vor Ort aufgewendet worden. Wirkt sich dieser Auslandsverdienst in irgendeiner Weise auf meinen Bafög-Antrag aus, 5400€ Freibetrag etc.? Und weisst Du, ob sich dieser Auslandsverdienst auch bei der studentischen Steuererklärung auswirkt?
    Vielen Dank im Voraus!
    Freundliche Grüße, Nick
  • Hey Nick,

    BAföG kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Wenn du dich nicht vertippt hast und tatsächlich das SS 2016 + WS 2016/17 meinst, kannst du dir den Antrag sparen. Der Zug ist abgefahren. BAföG kann frühestens ab dem Kalendermonat gewährt werden, in dem der Antrag beim Amt eingeht.

    Einkommen das vor der Antragstellung bezogen wurde, beeinflusst dein BAföG nicht. Wenn du letztes Jahr im Ausland Geld verdient hast, in dieser Zeit kein BAföG bekamst und ab morgen BAföG beanspruchen möchtest, interessiert nur dein Einkommen ab morgen.

    Solltest du aber in der Vergangenheit zu viel BAföG bekommen haben, weil du parallel zum (Auslands-)BAföG den Freibetrag überschritten hast, kann das aufgrund der Rückzahlungsforderungen künftiges BAfÖg beeinflussen.

    Mir sind im Falle eines Auslandsaufenthalts keine weiteren BAföG Freibeträge bekannt. "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung (z. B. Schulgeld) erforderlich ist. Dieser Antrag muss schriftlich spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Ein Formblatt ist hierfür nicht erforderlich." (Vgl. Formblatt 1 BAföG)

    Deine Auslandseinkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig. Eine "studentische Steuererklärung" im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Für Studenten gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen auch. Falls du dein Einkommen bereits im Ausland versteuert hast, solltest du folgendermaßen vorgehen und eine Doppelbesteuerung vermeiden www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2016/177/auslaendische_einkuenfte.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    mein Bewilligungszeitraum wurde nur auf 6 Monate festgelegt.
    Nun bin ich in dem Zeitraum, arbeiten gegangen und habe insgesamt 4500 Euro Brutto verdient.
    Von dem Gehalt wurden ausschließlich Schulden abgezahlt.
    Die Bewilligung wird bei erzielten Leistungscredits um 1 weiteres Semester verlängert.
    Da ich nur 2700 Euro maximal verdienen darf wäre meine Frage, ob es möglich wäre, bei Verlängerung des Bewilligungszeitraumes den Zeitraum auf 12 Monate zu betrachten und somit einen möglichen Jahresverdienst von 5400 erreichen zu dürfen?
    Hinzu kommt das ich ja Schulden zu tilgen hatte.

    Liebe Grüße




    I
  • Hey Fabian,

    das solltest du am besten direkt deinen zuständigen Sachbearbeiter fragen. An sich wird der Bewilligungszeitraum nicht verlängert, sondern erneuert. Jeder Bescheid steht also erstmal so für sich und damit theoretisch auch die Berechnung.

    "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung (z. B. Schulgeld) erforderlich ist. Dieser Antrag muss schriftlich spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Ein Formblatt ist hierfür nicht erforderlich." (Vgl. Formblatt 1 BAföG)

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, ein kurzes Szenario: Mein Bewilligungszeitaum geht von 09/16-09/17 und habe ein Pflichtpraktikum von 6 Monaten gemacht mit jeweils 700€/ Monat.

    D.h. 4200€ habe ich verdient, mir ist nicht ganz klar, wie das alles verrechnet wird.. mir wäre wichtig zu wissen, wie viel kann ich noch als Nebenjob verdienen, ohne dass es Kürzungen gibt?

    Wäre dankbar für deine Antwort :)
  • Hey Kathy,

    du kannst nach wie vor 5.400€ nebenbei verdienen. Das hat nichts mit deinem Pflichtpraktikum zu tun. Dein Pflichtpraktikum wird abzüglich Versicherungspauschale von knapp 21% vollständig an dein BAföG angerechnet. Sprich (4.200€ brutto - 21%)/12 Monate Bewilligungszeitraum = 276,50€ BAföG weniger pro Monat über den gesamten Bewilligungszeitraum oder entsprechend mehr, wenn das Pflichtpraktikum erst später gemeldet wurde.

    Einkommen aus deinem Nebenjob bleibt davon aber gänzlich unbeeinflusst.

    LG Luisa
  • Ich habe folgende Frage:
    Bewilligungszeitraum 09/16 - 08/17
    Einkommen als Werksstudent in 09-11/16 1700 € gesamt
    Pflichtpraktikum 06-09/17 4x 1550 €
    mtl. BAföG 500 € seit 09/16
    -wie wird das BAföG ab 06/17 gekürzt bzw. welcher Betrag muss zurückgezahlt werden. Für 09-11/16 musste nichts zurückgezahlt werden
    -geht man von Brutto aus, obwohl das Netto geringer ist (Lohnsteuer)?
  • Hey Yannick,

    da du als Werkstudent weniger als 5.400 Euro während des gesamten Bewilligungszeitraums verdienst, wird dir davon nichts abgezogen werden. Das Pflichtpraktikum fällt jedoch nicht darunter, da es rechtlich gesehen kein Nebenjob, sondern Teil der Ausbildung und dein daraus entstehendes Einkommen somit als Ausbildungsvergütung zählt. Die Ausbildungsvergütung wird bis auf den Abzug der Sozialversicherungspauschale von ca. 21% komplett vom BAföG abgezogen. Wie das gerechnet wird, hab ich eigentlich schon im Artikel erklärt.

    Hast du das Pflichtpraktikum und das daraus entstehende Einkommen direkt mit deinem BAföG Antrag mitgeteilt, lautet die Rechnung (1550€-21%):12 Monate. Hast du das nicht gemacht und stellst jetzt einen Aktualisierungsantrag verteilt sich die Gesamtsumme auf einen kürzeren Zeitraum bis zum Ende des eigentlichen BWZ. Also zum Beispiel (1550€-21%):5. Erfährt das Amt erst nach dem Praktikum davon musst du den Betrag (1550-21% = ca. 1224€) wahrscheinlich auf einen Schlag zurückzahlen. Unterm Strich bleibt die Summe also immer gleich.

    Deine Einnahmen aus dem Werkstudentenvertrag bleiben davon unberührt.

    LG Luisa
  • Hallo.

    Ich hätte auch mal eine Frage.
    Ich werde ab April elternunabhängiges Bafög bekommen. Zusätzlich bin ich dabei, mir einen Studentenjob zu suchen. Da meine Hochschule aber in einer Stadt mit teuren Mieten liegt, wird es auch damit sehr schwer werden. (Aus hier nicht genannten Gründen muss ich eine eigene Wohnung haben, eine WG ist nicht möglich.)

    Nun hat mir meine Mutter angeboten, mich monatlich etwas zu unterstützen. Meine Frage ist deshalb, ob das Geld, das meine Mutter mir überweisen würde, dann als Einkommen für mich gerechnet werden würde und ich dann weniger Bafög erhalte oder ähnliche Konsequenzen entstehen könnten.

    Vielen Dank im Voraus.
  • Hey Jana,

    beim BAföG geht es nicht darum, wie viel dir deine Eltern tatsächlich zahlen, sondern nur darum die Höhe ihrer Unterhaltspflicht festzustellen. Wer Glück hat, bekommt beides. Wer Pech hat, kriegt keins von beidem. Es gibt im BAföG Antrag keine Möglichkeit Zahlungen dieser Art anzugeben. Daraus schließe ich, dass sie keine Rolle spielen.

    LG Luisa
  • Hi Luisa,

    für den Fall, dass man elternunabhängiges Bafög erhält (6 Jahre gearbeitet + Ausbildung):
    wird Geld angerechnet, dass ich trotz allem von meinen Eltern bekomme? Sozusagen als fürsorgliche Zuwendung ohne Unterhaltspflicht?

    Danke! :)
  • Hey Lisa,

    es wird grundsätzlich nicht das Geld angerechnet, das man von den Eltern tatsächlich bekommt, sondern nur die Höhe dessen, was die Eltern aufgrund ihres monatlichen Einkommens theoretisch zahlen müssten. Wie viel sie tatsächlich zahlen, kann man im Antrag nirgendwo angegeben. Im schlimmsten Fall bedeutet das, man bekommt weder Geld vom Amt noch von den Eltern. Im besten Fall bekommt man beides. Das gilt im übrigen für alle dir gegenüber NICHT unterhaltspflichtigen Personen. Folglich spielt auch die finanzielle Unterstützung durch den Partner keine Rolle sofern man nicht verheiratet ist.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    mein Freund unterstützt mich monatlich mit 370€ und bei meinem Nebenjob verdiene ich 270€ im Monat. Muss ich beim BAföG angeben, dass mein Freund mich unterstützt, oder gelten die 370€ sowieso als Freibetrag?
  • Hey,

    dein Freund ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet, somit spielt sein Einkommen oder seine Unterstützung keine Rolle beim BAföG. Ich habe gerade extra nochmal im Antragsformular nachgeschaut. Es gibt keine Zeile, in die du eine solche Einnahme eintragen könntest.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich bin ein wenig am Verzweifeln. Ich bin nebenberuflich schon seit mehreren Jahren als Online-Redakteur tätig und habe zwischen 100 und 310 € dort monatlich verdient und immer brutto erhalten (es gab nie Abzüge). Laut meinem Arbeitgeber laufen seine Abgaben über die Künstlersozialversicherung. Was bin ich also demnach? Künstler? Selbstständiger/Freier Mitarbeiter? Minijobber? Muss ich noch Steuern entrichten? Wie ist das insgesamt steuerrechtlich zu bewerten und vor allem wie viel darf ich verdienen, um keine Kürzungen beim Bafög befürchten zu müssen?
    5.400 € gelten ja nur als Grenze bei abhängig Beschäftigten, richtig? Das bin ich aber nicht, da ich keinen Vertrag habe, sondern alles mehr oder weniger formlos geregelt wurde.
    Ich bin gerade stark am Zweifeln, ob es sich dann bei gewissen Grenzen überhaupt noch lohnt, so viel arbeiten zu gehen.
    Vielleicht kannst du was Licht ins Dunkle bringen?
  • Hey Tim,

    diese Fragen solltest du deinem Arbeitgeber stellen, der kann sie sicher besser beantworten als ich. Ich vermute, er sieht dich als Freiberufler. Wenn du das googelst, wirst du unter diesem Begriff klar definierte Berufe finden, zu denen auch Autoren gehören. Du kannst damit selbstständig tätig sein, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Vielleicht bist du aus Sicht deines Arbeitgebers aber auch Minijobber und damit abhängig beschäftigt. Das kann nur er dir sagen.

    Steuern musst du sicherlich nicht zahlen. Dafür ist dein Einkommen viel zu gering. Mit dem von dir genannten Einkommen bist du auch noch im Rahmen der BAföG Freibeträge für selbstständige Arbeit (3480€ pro Jahr).

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    danke für diesen Beitrag. Mich interessiert besonders der Praktikum Part. Ich werde voraussichtlich ab Februar 2017 ein 6-monatiges Praktikum machen. Die Vergütung ist monatlich 1.500 Euro. Bisher bekomme ich BaföG-Höchstsatz. Wie verrechnet sich das? bekomme ich einfach für das zweite Semester gar kein Bafög oder muss ich damit rechnen, etwas zurückzuzahlen? Im erstem Semester des aktuellen Bewilligungszeitraum habe ich ein Erasmus Jahr absolviert, also kein Geld verdient.
    Ich danke dir im Voraus für deine Antwort, Louisa
  • Hey Louisa,

    beim Praktikum kommt es darauf an, ob du es freiwillig machst oder ob es in deinem Studienplan fest vorgeschrieben ist. Machst du es freiwillig, stehen dir 5.400 Euro Freibetrag zu. Von der Differenz (in deinem Fall 9.000 - 5.400 = 3.600) wird eine Sozialversicherungspauschale von ca. 20% abgezogen und der Rest in zwölften von deinem monatlichen BAföG abgezogen (ca. 240€). Du bekommst also über das ganze Jahr weniger, nicht gar nichts. Ist es ein Pflichtpraktikum fällt der Freibetrag weg.

    Wie jetzt genau verfahren wird, hängt davon ab, wann du das Praktikum meldest und wie viel in deinem Fall abgezogen werden muss. Machst du es vor dem Bewilligungszeitraum dann wird wie eben erläutert verfahren. Meldest du es mittendrin, kann es sein, dass du ab da nichts mehr bekommst, weil nur noch mit den verbleibenden Monaten bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gerechnet werden kann. Meldest du es im Nachhinein, musst du den Überschuss es (mehr oder weniger) sofort zurückzahlen.

    LG Luisa
  • Hi Louisa,
    Ich bin jetzt im siebten Semester (Regelstudienzeit) und bekomme auch schon durchgehend Bafög. Jetzt läuft das siebte Semester im März aus und ab da gibt's natürlich auch kein Geld mehr :P ich habe ab so ca Ende Dezember einen Job in Aussicht (Verdienst ca. 700-800€/monatlich). Muss ich das dem Amt melden? Weil von Januar bis März verdiene ich ja dann max. 2400€ und liege somit unter 5400€ für den BWZ.. Oder muss ich es trotzdem melden?
    Lg :)
  • Hey Anna,

    theoretisch musst du es melden, es hat aber praktisch keine Auswirkungen auf dein BAföG, da du unterm Freibetrag bleibst.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Ich habe Bafög und Unterhalt beantragt, bekomme auch beides. Während meiner Ausbildungszeit bekomme ich 12000 € Abfindung, muss ich jetzt damit rechnen das ich nichts mehr bekomme?

    Mfg Pajtim
  • Hey Pajtim,

    die Abfindung wird wahrscheinlich erstmal als Einkommen angerechnet. Davon bleiben 5.400€ frei. Die restlichen 6.600€ werden durch 12 geteilt und abzüglich Sozialversicherung von deinem BAföG abgezogen. Das mindert auf jeden Fall dein BAföG. Je nachdem wie viel du bekommen hast, kann es sein, dass du dann für diesen und/oder nächsten Bewilligungszeitraum kein BAföG mehr bekommst. Du kannst es dann danach aber wieder beantragen.

    LG Luisa
  • Hall Luisa,
    meine Frau bekommt elternunabhängiges Bafäg, gemindert durch mein Einkommen.
    Meine Frage, wenn meine Eltern/ Geschwister mir jetzt einen größeren Betrag schenken (durch Auszahlung des Erbes), wird das bei mir dann als Einkommen angerechnet (was zur weiteren Minderung des Bafögs meiner Frau führen würde) oder zählt das dann als mein Vermögen ( was dann für ihr Bafög irrelevant sein dürfte) ?

    Viele Grüße
    Marco
  • Hey Marco,

    diese Frage kann ich dir nicht mit absoluter Sicherheit beantworten. Schlussendlich wird bei deiner Frau immer dein Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr als Grundlage genommen. Dein Einkommen aus 2016 interessiert das BAföG Amt also erst 2018. Den Nachweis erbringst du mit deinem Einkommenssteuerbescheid. Sind diese Einnahmen steuerrechtlich relevant? Gelten sie in der Steuererklärung als Einkommen? Dann tun sie das vermutlich beim BAföG.

    Im Zweifelsfall gibt ein Anruf beim BAföG Amt Klärung.

    LG Luisa
  • Ich habe geheiratet. Hat das Vermögen meines Ehepartners Einfluss auf mein Bafög?

    Danke
  • Hey Mark,

    herzlichen Glückwunsch :)

    Ja das Einkommen der Ehepartner/in wird an dein BAföG angerechnet, sofern es den Freibetrag von 1.145 Euro netto übersteigt. Der Freibetrag erhöht sich um 520 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind. Deine Eltern bleiben trotz deiner Ehe dir gegenüber unterhaltspflichtig bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn ihr Einkommen bisher beim BAföG angerechnet wurde, wird es das auch weiterhin.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,
    vielen Dank für deinen tollen Blog.
    Ich habe letztes Jahr den Höchstsatz noch bekommen an Bafög und vermutlich werde ich ihn auch im kommende Semester bekommen.

    Ich bin gerade dabei meinen Bafög Antrag zu stellen, leider ist die Immatrikulation für das neue Studium noch nicht da.
    Nun zur meiner Frage:
    wenn ich max 2160€(knapp 180€ im Monat) durch meinen Minijob (arbeite bei nem Herrenausstatter) bekommen sollte und max 3240 € (270/monatlich) durch Promotionjobs (selbständige Arbeit) = Gesamt 5400€ besteht die Möglichkeit dass ich noch den Höchstsatz bekomme oder werde ich am Ende des Jahres was zurückzahlen, beziehungsweise werde ich von vornherein schon weniger bekommen?
    Liebe Grüße Hoang Anh
  • Hey Hoang Anh,

    was deinen Job beim Herrenausstatter angeht, bist du save. Einkommen aus selbstständiger Arbeit wird ein bisschen anders berechnet, weil es dafür keine Werbekostenpauschale gibt, sondern tatsächliche Kosten veranschlagt werden. Grundsätzlich gilt ein Einkommensfreibetrag von 290 Euro monatlich egal, auf welche Art das Geld verdient wird + Kosten (Werbekostenpauschale für Angestellte oder tatsächliche Kosten für Selbstständige sowie Sozialabgaben). Daraus ergibt sich für Angestellte ein 450 Euro Job. Bei Selbstständigen kann es mehr oder weniger sein. Da du beide Einkommensarten mischst und ich deine Aufwendungen für die selbstständige Arbeit nicht kenne, lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten. Aber vielleicht kannst du es dir ja jetzt selbst ausrechnen, ob das hinkommt.

    LG Luisa
  • Hey Luisa;
    Hab deinen Blog ein bisschen durchforstet und bin mega froh über die vielen Infos :)

    meine Frage:
    Bekomme ich noch den Bafög-Höchstsatz, wenn ich;
    - 24oo € durch Ehrenamtliche arbeit verdiene (jährlich)
    - ein 3oo€ monatliches Stipendium bekomme
    und noch aus selbstständiger Arbeit 4oo€ monatlich verdiene?


    vergangene Woche habe ich das Bafög-Amt angerufen und die meinten, dass der Freibetrag aus selbstständiger Arbeit geringer ist wie aus nichtselbstständiger, da es eben noch keine Werbekosten pauschale abgezogen wurde -

    Viele Grüße, Niklas
  • Hey Niklas,

    der eigentlich Freibetrag liegt für alle bei 255 € (ab Okt. 2016 290 €) brutto im Monat. Durch die Werbungskostenpauschale von 1.000 € bei abhängig Beschäftigten und die Sozialversicherungspauschale von 21,3% erhöht sich der Gesamtfreibetrag für diese Einkommensart auf 400 € monatlich / 4.800 € jährlich.
    Bei Selbstständigen wird die Werbungskostenpauschale durch tatsächlich angefallene Kosten ersetzt. Diese können durchaus genauso hoch, niedriger oder aber auch höher als bei Angestellten sein. Deswegen lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Selbstständige einnehmen können ohne Abzüge beim BAföG zu haben. Dein jährlicher Gewinn (!) sollte im Moment 3890 € bzw. ab WS 2016/17 4400 € nicht überschreiten. Freibeträge für deine ehrenamtliche Tätigkeit und 300€ Stipendium kommen oben drauf.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    danke für den super Artikel. Weißt du vielleicht ob der Freibetrag von 485 € für das Kind, werden die nur von einem Lohn (meinem ODER meines Mannes) oder von jedem Lohn (sowohl meinem als auch dem meines Mannes) abgezogen?? Bin da total durcheinander und werde hieraus auch nicht schlau www.bafög.de/de/einkommen-der-auszubildenden-198.php
    Ich, als Studierende mit Kind, dürfte doch eigentlich etwas mehr als die 450€/Monat anrechnungsfrei verdienen, oder? Du hast doch zwei Racker, dann orientierst du dich bestimmt besser als ich ;)
    Liebe Grüße!
    Tanja
  • Hey Tanja,

    die 485€ kannst du auf dein eigenes Einkommen aufrechnen sofern dein Kind nix selbst verdient.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich mache momentan ein Praktikum im 4. Semester und bekomme dafür monatlich 320,- Euro. Das Bafög-Amt hat mir über den gesamten BWZ das Geld angerechnet, obwohl ich es laut Praktikumsvertrag als Aufwandsentschädigung erhalte.

    Wie kann das sein? :-(

    LG,
    Sara
  • Hey Sara,

    die Vergütung von Pflichtpraktika gilt als Ausbildungsvergütung und wird daher vom BAföG abgezogen. Dabei wird der Gesamtbetrag, den du dort verdienst genommen und auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt. Wenn du also 6 Monate a 320€ bekommst, werden dir 12 Monate je 160€ abzüglich Sozialversicherung vom BAföG gestrichen. Das ganze Aufwandsentschädigung statt Gehalt oder Lohn zu nennen, reicht nicht, um die Anrechnung zu umgehen.

    LG Luisa
  • Was genau meint ihr mir "Beim BAföG-Amt werden der allgemeine Einkommensfreibetrag von 4800 € und die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale zusammengezogen."?
    Versteh ich es richtig, dass ich einen Minijob (400 Euro/Monat) haben darf und im Jahr 2400 Euro als Übungsleiter verdienen darf ohne Abzüge beim Bafög zu haben?
  • Hey Lisa,

    das bedeutet, du darfst 4800€ im Jahr durch einen Nebenjob + 2400€ als Übungsleiterin oder auch 7200€ als Übungsleiterin ohne weiteren Nebenjob verdienen. Das ist zum Beispiel bei mir der Fall. Mein Ehrenamt ist mein Nebenjob. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/ehrenamtliche-taetigkeit-als-student/
    LG Luisa
  • Ein kleiner Fehler findet sich im Artikel: Als Student bekommt man grundsätzlich 21,5% Sozialpauschale – selbst wenn man selbständig tätig ist. Denn der Status als Auszubildender geht vor und aus dem ergibt sich die Sozialpauschale.
  • Hallo,
    ich beziehe seit dem WS 2014/15 Elternunabhängiges BAföG und habe daneben noch einen 400 Euro Job.
    Da ich auch mit diesem Einkommen recht schwierig auskomme, unterstützen mich meine Eltern mit einem monatlichen Zuschuss. Muss ich das melden bzw. gibt es hier auch Grenzen wieviel ich monatlich von meinen Eltern oder Großeltern bekommen darf?
  • Danke für dein Beispiel.

    Ja die Anrechnung erfolgt immer über den kompletten BWZ. Egal wie lang dein Praktikum geht, dein BAföG wird für die kompletten 12 Monate gekürzt. Nur wenn du es eben erst im Laufe des BWZ anmeldest, geht das so in der Form an sich nicht. Da sind wir uns einig und da gibt es auch keinen Ermessensspielraum.

    Meine Erfahrung ist da eben, dass die Kürzung bzw. die Rückzahlung der bisher zu viel geleisteten Förderungsbeiträge auf den restlichen BWZ umgelegt wird.

    Daran, dass die Überzahlung wie bei dir höher sein könnte als der eigentliche Anspruch hatte ich nicht bedacht. Allerdings musst du wohl auch eine ziemlich hohe Praktikumsvergütung gehabt haben oder? Ich ging von dem mir bekannten Durchschnitt als Beispiel aus, aber klar gibt es auch mal den ein oder anderen, der über 1000 € monatlich bekommt. Da kann das durchaus sein, dass das mit der Dopplung nicht aufgeht oder auch, wenn man grundsätzlich ehr wenig BAföG bekommt, wäre so ein Fall denkbar. Dann müssen natürlich andere Rückzahlungsmodalitäten befinden werden als in meinem Beispiel.

    Schlussendlich sind wir uns auch einig, dass das Amt ausschließlich in Summen denkt. Es ist vollkommen irrelevant, wann das Praktikum stattfindet und wie lange es dauert. Das Amt will nur wissen, wie viel du insgesamt dort verdienst und zieht dir das von der Förderungssumme des BWZ ab. Das heißt im Umkehrschluss es ist egal, ob das Praktikum am Anfang, Ende oder Mitte des BWZ stattfindet, das Geld wird auch davor und danach weniger. Damit muss man auf jeden Fall rechnen.

    Von daher gut, dass du nochmal darauf hinweist. :)
  • Hallo Luisa,
    gute Zusammenstellung.

    Allerdings bin ich der Meinung, dass du den Aspekt mit der Anrechnung der Praktikumsvergütung (bei einem Pflichtpraktikum) insofern mehr hättest herausstellen sollen, als das sich daraus nämlich eine ziemlich hohe Rückforderung seitens des BAföG-Amtes ergeben kann. Dieser Aspekt führt meiner Erfahrung nach bei Studenten zu schockähnlichen Zuständen.

    Wenn bspw. der BWZ von 10/12 - 09/13 läuft und das Praktikum in 03/13 beginnt, wurde man für die Monate Oktober bis Februar überzahlt und dieses Geld will das Amt zurück haben. Je nach Höhe des monatlich anzurechnenden Betrages können sich daraus Beträge im 4-stelligen Bereich ergeben.

    Man kann jedoch einen Stundungsantrag stellen. Das Amt rechnet dann aber nochmal irgendwie 20 % im Wege der Aufrechnung monatlich an.
  • Hallo Steve,

    danke für den Hinweis. Da hast du natürlich recht. Ich werde das im Artikel ergänzen.

    Allerdings ist zu beachten, dass jegliche Änderung des Einkommens unverzüglich dem Amt mitzuteilen ist. In der Regel weißt du ja vor dem Praktikum (wenn auch evtl. nur sehr kurzfristig) wann es beginnt und kann es dem Amt vor Beginn anzeigen.
    Ausgehend von deinem Beispiel, müsste man also in 02/13 einen Änderungsantrag stellen. Das Amt berechnet die Höhe deines Beitrags neu und du bekommst dann von 03/13 bis zum Ende des regulären Bewilligungszeitraums in 09/13 entsprechend weniger BAföG. Bezogen auf mein Beispiel im Artikel wären das dann 6x 262€ monatlich weniger statt 12x 131€. Das tut in dem Moment natürlich deutlich mehr weh.

    Genau so ging es meinem Mann und mir bei unseren Praktika auch. Jedoch mussten weder er noch ich die Differenz aus den Vormonaten auf einen Schlag zurückzahlen, noch irgendetwas beantragen. War das bei dir so?

    Im übrigen hatte ich auch mal in einem Jahr ein höheres Einkommen als erwartet. Der Teil, der über den Freibetrag hinausging, wurde im folgenden Bewilligungszeitraum einfach anteilig abgezogen. Ebenfalls ohne irgendetwas beantragen zu müssen.

    Ob das im Ermessen der Sachbearbeiter liegt?
  • Da hast du absolut recht! Danke für den Hinweis.
  • Wichtig zu erwähnen wäre noch die elternunabhängige Förderung. Wer 5 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann, der hat einen immensen Vorteil. Denn wessen Eltern nicht gerade schlecht verdienen, der schaut meist in die Röhre.

Was denkst du?