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Erasmus und BAföG kombinieren Auslandssemester finanzieren

Erasmus und BAföG kombinieren Auslandssemester finanzieren

Wusstest du, dass du zusätzlich zum BAföG ein Stipendium beantragen kannst oder im Falle eines Auslandssemesters sogar musst? Je nach Art des Stipendiums können 300 Euro monatlich beim BaföG anrechnungsfrei bleiben, egal, ob es sich um ein Studium im In- oder Ausland handelt.

Somit könntest du für ein Studium in Europa bis zu 1685 Euro (bestehend aus BAföG und Erasmus-Stipendium) in den ersten zwölf Monate bekommen und danach 853 € monatlich bis zum Ende der Regelstudienzeit innerhalb der EU. Studierst du aber außerhalb der EU ist nach zwölf Monaten Schluss mit Fördergeldern aus Deutschland.

Voraussetzungen und Höhe der Förderung im Ausland

Im Gegensatz zum BaföG gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Stipendien. Die Voraussetzungen unterscheiden sich also maßgeblich. Für  Erasmus kann dein Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse sowie die Motivation ausschlaggebend sein, während diese beiden Kriterien fürs BaföG keine Rolle spielen. Gleichzeitig wird staatliche Ausbildungsförderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz abgelehnt, wenn du oder deine Eltern über ein gewisses Einkommen verfügen und ihr somit rechnerisch nicht bedürftig seid.

Förderhöhe und Voraussetzungen Erasmus+

Um am Erasmus Programm teilnehmen zu können, musst du dich mindestens im 2. Semester deines Bachelorstudiums befinden. Die Bewerbung und Organisation läuft über deine Uni in Deutschland.  Wer den Auslandsaufenthalt komplett organisieren möchte oder muss, weil das Zielland nicht zu Erasmus+ passt, findet hier weitere Auslandsstipendien. Die Höhe des Stipendiums hängt vom Zielland ab und ist unabhängig vom Einkommen deiner Eltern. Eine Erasmus Bewerbung lohnt sich also immer, wenn du in einem der 34 Länder studieren oder ein Praktikum machen willst. Erst recht, wenn deine Eltern zu viel für BAföG verdienen.

monatliche Förderhöhe Zielland
450 Euro Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
390 Euro
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
350 Euro

 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn


Für Praktikanten gibt es übrigens  noch 105 Euro zusätzlich!

Förderhöhe und Voraussetzungen Auslandsbafög

Um BAföG für deinen Auslandsaufenthalt zu erhalten, musst du mindestens  sechs Monate oder ein Semester außerhalb Deutschlands studieren, die Schule besuchen oder ein Praktikum absolvieren. Die Höhe und Dauer der Förderung hängt von deinem Zielland ab, ansonsten gelten dieselben BAföG Voraussetzungen wie in Deutschland. Außerdem, solltest du während deines Auslandsaufenthalts deinen Erstwohnsitz in Deutschland behalten.

Auslandsbafög und Erasmus kombinieren

Für ein Studium im Ausland stehen dir in den Erasmus Partnerländern bis zu 1002 Euro Auslandsbafög monatlich zu, von denen du nach dem Studium bis zu 50% zurückzahlen musst. Zusätzlich kannst du musst du ein AuslandsStipendium beantragen.  Je nach Art des Stipendiums können 300 Euro monatlich beim Auslandsbafög anrechnungsfrei bleiben. Somit könntest du für ein Studium in Europa bis zu 1302 Euro (bestehend aus BAföG und Erasmus-Stipendium) Fördergelder für die ersten 12 Monate bekommen und danach 853 € für bis zum Ende der Regelstudienzeit innerhalb der EU. Studierst du außerhalb der EU oder Schweiz ist nach 12 Monaten Schluss mit Fördergeldern aus Deutschland.

Außerhalb der Europäischen Union  gibt es maximal 12 Monate  Ausbildungsförderung von bis zu 1319 Euro BAföG monatlich sowie zusätzliche 300 Euro DAAD-Stipendien anrechnungsfrei.

Abgesehen davon darfst du auch noch einen Nebenjob mit durchschnittlich 450 Euro Bruttoverdienst monatlich annehmen, ohne dadurch weniger Förderung zu erhalten. Für den BAföG Freibetrag von 5400 Euro á 12 Monate ist wichtig, dass es sich bei dem Verdienst um kein Pflichtpraktikum handelt. Im besten Fall stehen dir im Ausland also 2069 Euro monatlich zur Verfügung.

Keinen BAföG Antrag zu stellen ist nahezu immer ein Fehler. Erst kürzlich erzählte mir ein Student, dass er die ersten beiden Studienjahre in Holland mit Mühe und Not allein finanziert hat, weil er annahm, dass sich ein BAföG Antrag aufgrund des elterlichen Einkommens nicht lohnen würde. Er wusste nichts von elternunabhängigem BAföG und dass er die Voraussetzungen dafür erfüllte. Das hat er erst durch uns erfahren und dann doch noch für die letzten 2 Semester Auslandsbafög beantragt. Leider sind ihm schon mehrere tausend Euro Fördergelder dadurch verloren gegangen, da BAföG niemals rückwirkend beantragt werden kann, aber durch seine Erfahrung bin ich auf die Idee für diesen Artikel gekommen und hoffe, dass du dein Recht auf Ausbildungsförderung von Anfang an in Anspruch nimmst. Wir helfen dir auch gern dabei, wenn du willst:

Wie beantragt man Auslandsbafög?

Zunächst einmal besorgst du dir folgende BAföG Formulare:

  • Formblatt1
  • Anlage 1 zu Formblatt 1
  • Anlage 2 zu Formblatt 1 (wenn du Kinder hast)
  • 2x Formblatt 3 / je eins für deine Mutter und deinen Vater (sofern dir bisher kein elternunabhängiges BAföG bewilligt wurde)
  • Formblatt 5 ( erst ab dem 5. Semester notwendig)
  • Formblatt 6
  • Formblatt 7 (wenn ein oder beide Elternteile aktuell deutlich weniger als im vorletzten Kalenderjahr verdienen)
  • Formblatt 8 (wenn ein oder beide Elternteile ihr Einkommen nicht offenlegen oder nicht erreichbar sind)

Es sind also mindestens fünf offizielle Antragsformulare notwendig + weitere Unterlagen, die deine Angaben in den Formularen bestätigen. Außerdem gibt es inoffizielle Formulare, die nur von bestimmten Ämtern verlangt werden wie z.B. Zusatzerklärungen zu Stipendien oder der Unterkunft im Ausland.

Wo beantragt man Auslandsbafög?

Wo du deinen Antrag abgeben musst, hängt davon ab, in welches Land du willst. Folgende Ämter sind für Auslandsbafög zuständig:

Für Lichtenstein und Schweiz:
Studentenwerk Augsburg
- Amt für Ausbildungsförderung -
Eichleitnerstr. 3086159
Augsburg Tel.: 0821 598 – 4930
Fax: 0821 598 – 4945
augsburg@bafoeg-bayern.de

Für Österreich:
Landeshauptstadt München

- Amt für Ausbildungsförderung -
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel.: 089 233 – 96266
Fax: 089 233 – 83388 
afa.rbs@muenchen.de

Für Italien inkl. Sanmarino & Vatikan:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

- Amt für Ausbildungsförderung -
10617 Berlin
Tel.: 030 9029 -10
Fax: 030 9029 -13460, -13470
bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de

Für Australien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien und Zypern:
Studentenwerk Marburg
 
Postfach 22 80
35010 Marburg
Tel.: 06421 296 – 0
Fax: 06421 296 – 223
bafoeg@studentenwerk-marburg.de

Für Mittel- und Südamerika:
Studentenwerk Bremen 
Bibliothekstraße 32
8359 Bremen
Tel.: 0421 2201 13333
Fax: 0421 2201 23090
bafoeg@stw-bremen.de

Für die USA:
Studierendenwerk Hamburg  
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 42815-5107, -5108
Fax: 040 41902-6126
bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de

Für Irland und UK:
Region Hannover, Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung -
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 616 – 0, – 22252
Fax: 0511 616 – 1123205
bafoeg@region-hannover.de 

Für Türkei und Asien (außer Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan):
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 2642
72716 Reutlingen
Tel.: –07121 9477-0
Fax: –07121 9477-1195
auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de

Für Belgien, Niederlande und Luxemburg:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221 147 – 4990
Fax: 0221 147 – 4950 
auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de

Für Kanada:
Studentenwerk Thüringen

- Amt für Ausbildungsförderung -
-Auslandsförderung-
Am Planetarium 40
7743 Jena
Tel.: 03641 930570
Fax: 03641 930589
afa.kanada@stw-thueringen.de

Für Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tadschikistan, Tschechien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan und Weißrussland:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau 
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 10 32
09010 Chemnitz
Tel.: 0371 5628450
Fax: 0371 5628455
auslands.bafoeg@swcz.de

Für Portugal und Malta:
Universität des Saarlandes
I
m Auftrag des Studentenwerks im Saarland e. V.
Amt für Ausbildungsförderung
auf dem Universitäts Campus
Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302 – 4992
Fax: 0681 302 – 4993 
bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de

Für Dänemark, Island und Norwegen:
Studentenwerk Schleswig-Holstein 
Amt für Ausbildungsförderung
Westring 385
24118 Kiel
Tel.: 0431 8816 – 0
Fax: 0431 8816 – 204
bafoeg@studentenwerk.sh

Für Spanien:
Studierendenwerk Heidelberg
– Abteilung Studienfinanzierung –
Marstallhof 1 69117 Heidelberg
Tel.: 06221 545404
Fax: 06221 543524
bafoeg@stw.uni-heidelberg.de

Für Afrika und Ozeanien:
Studentenwerk Frankfurt (Oder)

– Amt für Ausbildungsförderung –
Paul-Feldner-Str. 81
5230 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 56509 – 22
Fax: 0335 56509 – 99
bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

Für Schweden:
Studentenwerk Rostock 
– Amt für Ausbildungsförderung –
St.-Georg-Str. 104 -107
18055 Rostock
Tel.: 0381 4592878
Fax: 0381 45929431
auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de

Für Frankreich, Andorra und Monaco:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen 
– Amt für Ausbildungsförderung –
Postfach 13
55206 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132 787 – 0
Fax: 06132 787 – 3298
kreisverwaltung@mainz-bingen.de 

Für Finnland:
Studentenwerk Halle 
– Amt für Ausbildungsförderung –
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale
Tel.: 0345 6847 – 113
Fax: 0345 6847 – 202
bafoeg.finnland@studentenwerk-halle.de

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

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