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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ~ finanzielle Unterstützung für Azubis

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ~ finanzielle Unterstützung für Azubis

Du hast die Schule endlich beendet und anstatt zu studieren, entscheidest du dich lieber für eine Ausbildung. Nach einigen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen hast du nun deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche. Du bist endlich selbstständig und kannst dein eigenes Ding machen. Du verdienst dein erstes eigenes Geld! Leider sind die Ausbildungsgehälter sehr unterschiedlich und viele Auszubildende z.B. zum Friseur erhalten oft weit weniger Gehalt als sie zum Leben brauchen. Doch es gibt etwas, was du tun kannst, damit du trotzdem gut über die Runden kommst. Das Zauberwort heißt Berufsausbildungsbeihilfe oder kurz BAB.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Als Berufsausbildungsbeihilfe wird eine Förderung der Bundesagentur der Arbeit bezeichnet, die im Sozialgesetzbuch (​§60 ff. SGB III) geregelt ist.

Somit wird deine Ausbildung finanziell unterstützt, damit du auch deine Kosten decken kannst, wenn du z.B. für deine Ausbildung in einen anderen Ort ziehen musst und eben nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst.

Voraussetzungen BAB: Wer kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Um BAB beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bei deiner Ausbildung muss es sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz) handeln. Ein gültiger Ausbildungsvertrag muss existieren. Schulische Ausbildungen und duale Studiengänge werden vom BAB nicht gefördert. Hierfür ist Schülerbafög zuständig.

berufsausbildungsbeihilfe


Aufgrund dieser betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung kannst du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, da der Betrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Auch wenn du bereits verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft bist oder mindestens ein Kind hast und älter als 18 Jahre bist, hast du während der Ausbildung die Möglichkeit gefördert zu werden.

Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe kannst du erhalten?

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von deinem Gesamtbedarf und dem Einkommen ab, dass du in deiner Ausbildungsstätte verdienst. Eventuell werden die Einkommen deiner Eltern und die deines Ehepartners bzw. Lebenspartners berücksichtigt, sollten diese bestimmte Freibeträge übersteigen.

BAB Berechnung:

  • +​​​​​ Grundbedarf
  • +​ Pauschale für Miete (plus einem eventuellen Zuschlag)
  • + Bedarf für Arbeitskleidung
  • +​ Fahrtkosten von der Wohnung zur Ausbildungsstätte
  • + Eine Heimfahrt zur Familie pro Monat

Abzüglich:

  • - Ausbildungsvergütung (gegebenenfalls abzüglich eines Freibetrags)
  • - Einkommen der Eltern (wenn der Freibetrag überschritten wird)
  • - Einkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (wenn der Freibetrag überschritten wird)

Berechnung Berufsausbildungsbeihilfe

Wie lange erhalte ich die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dir normalerweise für die gesamte Dauer deiner Ausbildung ausgezahlt. Wichtig ist hierbei, dass du die Förderung rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung beantragst, da sie nicht rückwirkend auf deine Ausbildungsdauer bezahlt wird. Du hast lediglich Anspruch auf eine Zahlung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Außerdem muss die Berufsausbildungsbeihilfe unter Umständen während der Ausbildung einige Male neu berechnet werden, da die Einkommen gewöhnlich im Laufe der Ausbildung steigen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe musst du übrigens nach der Ausbildung nicht zurückzahlen.

Wo und wie BAB beantragen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann ganz einfach online auf der Website der Bundesagentur der Arbeit in der Rubrik „Meine eServices“ beantragt werden. Selbstverständlich kannst du auch persönlich zu der Agentur für Arbeit in deiner Nähe gehen und es direkt vor Ort beantragen. Das entsprechende Formular erhältst du dann dort.

Wie du also siehst, stehst du nicht alleine da. Wenn du also für deine Ausbildung in eine andere Stadt ziehst, kümmere dich rechtzeitig, um den Antrag für die Berufsausbildungsbeihilfe und deinem Weg in die Erwachsenenwelt stehen alle Türen offen. Wir wünschen dir viel Erfolg!

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Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

5 Kommentare

  • Guten Morgen. Meine Tochter möchte nächstes Jahr eine Ausbildung starten. Sie wird dann 25 Jahre alt. Erst so spät, weil sie erst Bachelor Abschluss macht, was leider nicht unbedingt für sie ist. Sie wohnt mit einem Freund zur Miete. Die Ausbildungsvergütung reicht nicht für ein normales Leben, ihr bleibt nach den monatlichen Kosten gart nicht fürs Leben. Ich möchte fragen, ob sie dann BAB beantragen kann?
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe die Möglichkeit eine Ausbildung ab September 2023 zu starten. Vom Ausbildungsort wohne ich 30 km entfernt, was sehr viel an Sprit bedeutet und wohnen tue ich auch alleine - bezahle also Miete etc. selbst. Habe auch ich die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten ?

    Mfg
    Jennifer Wolf
  • Hey Wolf,

    das kommt erstmal auf die Art der ausbildung an, dann gehts um dein Einkommen und Vermögen, dann ums Einkommen deiner Eltern. Erst, wenn das alles nicht zum Überleben reicht, kommt der Staat ins Spiel. Wenn es eine duale Ausbildung ist, beantrage mit deinem Ausbildungsvertrag BAB beim Arbeitsamt. Das wird aber nur bewilligt, wenn du bei deinen Eltern ausziehst.
  • Guten Tag.
    Mein Sohn hatte BAB beantragt, welches leider grade abgelehnt wurde.
    Bei den Berechnungen wurde das Einkommen, seines Vaters und mir, aus dem Jahr 2019 zu Grunde gelegt. Hiermit liegt mein Sohn ca 21€ über dem Satz.
    Nun ist es aber so, das ich seit 6.'20 im Krankengeld bin, bezw seit 2Wochen ausgesteuert bin.
    Ob und wieviel AlG1 ich kriege liegt noch nicht vor .
    Können wir da nen Widerspruch, zum BAB, einlegen? Weil ich ja gar nicht mehr in der Lage bin, meinen Sohn zu unterstützen. 🥺🤔
    Würde mich über eine Antwort, Hilfe, freuen.
    LG Petra
  • Hey Petra,

    Du kannst einen Aktualisierungsantrag gibt, mit dem die Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums also die nächsten 12 Monate statt der vorlertzten Kalenderjahres erwirkst. Ein Widerspruch ist juristisch etwas anderes und nur dann angebracht, wenn man einen Rechenfehler vermutet. Dem scheint laut deiner Aussage nicht so zu sein. Am besten fragst du mal beim arbeitsamt, ob es dafür ein Formular gibt. Ich habe online keins gefunden.

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