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BAföG für Ausländer: Voraussetzungen für Ausbildungsfinanzierung

BAföG für Ausländer: Voraussetzungen für Ausbildungsfinanzierung

Du bist ein Ausländer, der in Deutschland lebt und hier nun auch studieren möchte. Allerdings ist deine finanzielle Situation nicht die Beste und du weißt nicht, wie du im Studium oder während der Ausbildung über die Runden kommen sollst. In diesem Artikel erfährst du alles über die Voraussetzungen von BAföG für Ausländer. Wenn du diese erfüllst, hast du die Möglichkeit auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft Ausbildungsfinanzierung zu erhalten.

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Wer bekommt BAföG?

​Zuerst einmal – BAföG ist eine staatliche finanzielle ​Hilfe für deutsche Studierende und Schüler im In- und Ausland, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Aber auch nicht-deutsche Staatsbürger können laut §8 BAföG gefördert werden, wenn sie eine entsprechende Ausbildung wie z.B. ein Studium in Deutschland absolvieren. ​Allerdings müssen hierfür weitere Bedingungen erfüllt sein:

 BAföG Voraussetzungen für Ausländer

​Anfänglich sei schonmal gesagt: nur für das Studium nach Deutschland zu kommen und dafür staatliche Förderung zu ​bekommen, klappt nicht. Und ob du als Ausländer BAföG erhältst, wird eigentlich lange vor dem Studium ​beschlossen. Dabei unterteilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) Ausländer in EU Bürger und Staatsbürger anderer Länder.

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BAföG für Ausländer aus der EU

Trotz Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union ist dies keine Garantie für eine Ausbildungsförderung in Deutschland. Allerdings es macht dies ein wenig einfacher. Infolge und dank des Freizügigkeitsgesetzes der EU. Vereinfacht ausgedrückt, musst du nachweisen, dass du selbst, dein Ehegatte oder deine Eltern berechtigt sind als Unionsbürger, unbegrenzt in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dazu muss dieser Nachweis über eine Aufenthaltskarte nach §5 FreizügG/EU erfolgen.

Amtssprache Deutsch

Übrigens müssen alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden. Sollte dein BAföG Amt dich auffordern, bestimmte Dokumente übersetzen zu lassen, wie zum beispielsweise den Steuerbescheid deiner Eltern, empfehlen wir dir den Übersetzungsservice von Lingoking.  

​Unterstützung für Staatsbürger von nicht EU Staaten

Hast du eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive in Deutschland, kannst du auch als nicht europäischer Staatsbürger BAföG beziehen.  Dies ist ​zum Beispiel gegeben, wenn du nachweislich:

  • entweder Asyl in Deutschland bekommst
  • ​oder du mit einem/r deutschen Staatsbürger/in verheiratet bist
  • ​​alternativ das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft trägst
  • zum Beispiel du ein Recht auf Wiederkehr nach § 37 AufenthaltsG hast, welches man unter anderem bekommt, wenn man zuvor mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt und davon 6 Jahre hier die Schule besucht hat sowie der Lebensunterhalt als Erwachsener durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert ist
  • oder du in Deutschland offiziell geduldet wirst und dich mindestens 15 Monate durchgehend in Deutschland aufhältst
  •  ​falls du das Kind oder der Ehepartner eines Ausländers mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis bist

BAföG mit Migrationshintergrund

​Zusammengefasst: wenn du in Deutschland aufgewachsen bist, bekommst du wahrscheinlich ​BAföG, auch wenn du einen chinesischen Pass hast. Zuletzt kann man sagen, etwas schwieriger, aber nicht unmöglich wird's für Leute, die erst spät zugezogen sind und nun hier studieren wollen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

26 Kommentare

  • Ich besitze Nur deutsche Staatsangehörigkeit . Von 2011 bis 2015 habe ich am Institut für deutsche Sprache und Literatur in der Türkei studiert. Parallel dazu habe ich zwischen 2011 und 2016 als zweiter Universitätsstudent Internationale Beziehungen studiert. Ich musste Schulden machen. Und ich wusste nicht, dass ich Bafög bekommen könnte. Kann ich rückwirkend Bafög erhalten? Können Sie Informationen zu diesem Thema geben?
  • Ich besitze Nur deutsche Staatsangehörigkeit . Von 2011 bis 2015 habe ich am Institut für deutsche Sprache und Literatur in der Türkei studiert. Parallel dazu habe ich zwischen 2011 und 2016 als zweiter Universitätsstudent Internationale Beziehungen studiert. Ich musste Schulden machen. Und ich wusste nicht, dass ich Bafög bekommen könnte. Kann ich rückwirkend Bafög erhalten? Können Sie Informationen zu diesem Thema geben?
  • Hallo Luisa,
    Ich bin eine Ausländerin und arbeite zurzeit als Freiwillige in einem Kindergarten. Nach meinem freiwilliges soziales Jahr (1 Jahr ) würde ich gerne eine Ausbildung als Erzieherin machen. Der Vertrag von der Schule habe ich schon bekommen. Die Ausbildung dauert 4 Jahre. Im zweiten und im dritten Jahr muss man Vollzeit in die Fachakademie gehen. Meine Schule ist zertifiziert und anerkannt. Ich möchte Sie gerne fragen, ob ich eine Möglichkeit bekommen kann, Aufstiegsbafög zu beantragen?
  • Hallo, ich habe ein Kind mit einer Deutsche aber bin keiner deutscher. Darf ich trotzdem BARFöG beantragen ? Lg Agnes
  • Hey Agnes,

    du musst nur nachweisen, dass du dich dauerhaft in Deutschland aufhalten darfst, aber das ist in der Regel kein Problem, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ich weiß jetzt aber nicht, ob die Geburtsurkunde reicht oder eine Bescheinigung der Ausländerbehörde notwendig ist.
  • Hola Luisa, somos una familia residente en Alemania desde hace 8 años, no somos de la UE, quisiera saber si esta ayuda aplica para estudiantes en edad escolar intermedia? Saludos cordiales.
  • Hallo Luisa,
    ich habe auch eine Frage, wo ich das schreiben kann, konnte ich nicht finden.
    Und zwar, ich bin Masterstudentin mit Migrationshintergrund. Als Kind bin ich hier ausgewachsen und sechs und halb Jahre gelebt, die Hauptschule besucht und noch ein Jahre die Berufschule besucht. Dann sind wir mit der Familie in die Heimat zurückgezogen. Nach über dreißig Jahre bin ich für das Erasmusstudium meines Germanistikstudiums hierhergekommen und das Masterstudium aufgenommen. Nach meiner Recherche habe ich das § 8 Abs.§ Nr.2 gelesen, habe ich einen Anspruch laut dieser Paragraf? Und auch dieser Regelung kann ich laut dieser Paragraf (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 37 Recht auf Wiederkehr
    t) mein Aufenthaltsstatus ändern, um Bafög zu beziehen?
    Liebe Grüße
    Ayse
  • Hey Ayse,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung. Ich bin keine Expertin für Aufenthaltsrecht. Ich weiß lediglich, dass es fest definierte Aufenthaltstitel gibt, die förderungsfähig sind, kann mir die aber nicht alle merken, weil das meiste davon nie vorkommt. Bei mir gab es damals noch die Regelung für Bildungsinländer (deutscher Schulabschluss) und die Freizügigkeitsbescheinigung, die es heute gar nicht mehr gibt. Du musst in jedem Fall deinen aufenthaltstitel nachweisen, also zur Ausländerbehörde oder Bürgeramt gehen und dir einen offiziellen Aufenthaltstitel besorgen. Ob der so reicht wie er ist oder geändert werden muss, weiß ich nicht. Kommt halt auf den aktuellen Aufenthaltstitel an. Im Prinzip kannst du auch einfach auf gut Glück BaföG beantragen und hoffen, dass es klappt.
  • Hallo Luisa ,
    ich bin Joëla und komme aus Madagaskar und bin seit 9 Monaten in Deutschland gekommen. Und ich bin zurzeit Au-pair-Mädchen tätig und möchte nach meinem Aupair-Jahr eine Ausbildung machen . Aber die Ausbildung, die ich machen möchte, bekommt man kein Gehalt .
    Könnte Bafög mir dabei helfen ?
    Danke für Ihre Antwort
    LG
    Joëla
  • Hey Joela,

    Ich vermute, dass du nicht die nötige Aufenthaltserlaubnis für DE hast, um BAföG zu bekommen. Du solltest es aber trotzdem mit einem Antrag auf Vorabentscheid versuchen. Das geht ganz schnell und einfach. Du kannst dafür auch gern unseren Antrags-Service nutzen, damit wir dir dabei helfen. Wir der Vorabentscheid funktioniert findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luiza
    Ich habe griechisches Pass und wohne und arbeite in Deutschland 5 Jahre. Meine Tochter studiert jetzt in Griechenland und ist in Deutschland angemeldet und sie ist hier gewohnt und zur Schule gegangen für 1 Jahr . Kann meine Tochter für Bafög beantragen ? Vielen Dank .
  • Hey Almpett,

    ich bin mir nicht 100% sicher, aber denke schon. Einfach beantragen.
  • Hallo Luisa,
    ich komme aus Hongkong. Ich bin in Deutschland schön seit 6 Jahren. Zurzeit arbeite ich bei einem Supermarkt als Teilzeit Mitarbeiter. Ich möchte eine Ausbildung als Pflegefachfrau zu machen. Ich habe schön Ausbildungsplatz angeboten aber ich bin nicht sicher, dass ich mit dem Gehalt vom Ausbildung überleben können. Ich bin verheiratet ohne Kind. Mein Man arbeitet auch bei einer Firma aber seit letzte Jahr er hat Lungenkrebs gehabt. Er könnte aber nicht mehr arbeitet. Können das BAföG helfen? Wenn nicht, können Sie mir eine Vorschlage um welche Website solle ich mich informieren? Vielen Dank.
  • Hey Yuky,

    ob du BAföG bekommen kannst, hängt von deinem Aufenthaltstitel ab. Das ist bei Ausländern ziemlich kompliziert. Ist dein Mann deutscher Staatsbürger? Dann sollte es problemlos funktionieren. Ich empfehle in jedem Fall einen Antrag auf Vorabentscheid. Das ist die einzige Möglichkeit, es wirklich herauszufinden. Ansonsten hilft nur das Gesetz selbst. Vorausgesetzt du verstehst Gesetzestexte: https://www.antrag-digital.de/bafoeg/8-bafoeg-staatsangehoerigkeit/
  • Hallo Luisa, vor allem danke für diesen tollen Artikel, er ist wirklich sehr nützlich. Ich möchte wissen, ob ich förderfähig bin. Ich studiere einen Master in Deutschland, ich lebe hier seit zwei Monaten. Ich habe hier nie gelebt und gearbeitet. Ich habe die europäische Staatsbürgerschaft (ich komme aus Italien). Meine Eltern leben und arbeiten in Italien. Kann ich den Bafog bekommen? Was sind die besten Alternativen für mich?
  • Hey Wassim,

    ohne Arbeit wird das nichts mit BAföG und wahrscheinlich auch nicht mit anderen Sozialleistungen, wenn du erst kürzlich nach Deutschland gezogen bist. Versuch dich für ein Stipendium zu bewerben. Vielleicht klappt das ja https://www.stipendienlotse.de/
  • Hallo ich bin amin, studiere jetzt in Deutschland und ich habe Bafög beantragt aber mir fehlte unterlagen und zwar Erklärung des vaters und der Mutter.
    Problem ist das meine Eltern sind nicht in Deutschland und ich habe kein Kontakt zu ihnen. Wie kann ich das begründen damit bafög anzufordern?
  • Hallo Luisa,

    Ich komme aus einem anderen EU-Land, habe nie in Deutschland gewohnt, gearbeitet oder eine Schule besucht.

    Ich möchte in Deutschland studieren und auch da bleiben. Habe ich Chance auf Bafög ? Spielt hier der Studiengang irgendwelche Rolle ? Ich möchte auf Lehramt studieren.
  • Hallo Luisa,
    wie ist das, wenn man als Nicht-EU-Bürger ein Studentenvisum in Deutschland bekommt und hier anfängt zu studieren, bekommt man Bafög?
    Viele Grüße
    Nabil
  • Hey Nabil,

    wenn du nur fürs Studium nach Deutschland kommst, bist du nicht BaföG berechnet, auch nicht als EU Bürger.
  • Hallo Luisa,
    mein Sohn hat deutsche Staatsangehoerigkeit lebt mit uns Eltern in ein nicht EU Land u. wir haben nie in Deutschland gearbeitet weil immer im Ausland lebeten jetzt moechte er nach Deutschland um zu studieren um dort arbeiten koenen u. koenen ihm nicht finanziell helfen weil ploetzlich hat dieses Land wo wir leben ihr Geldwaehrung verloren hat u. man nicht mehr geld schicken also meine Frage hat mein Sohn recht auf Bafoeg?
    vfreue mich auf Antwort
    Caroline
  • Hey Caroline,

    wenn er deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland studiert, steht im BAföG zu. Egal, wo er aufgewachsen ist.
  • Hallo Luisa. Erstmal ein großes Lob für deine aufwändige Arbeit. Ich habe sehr viel erfahren durch deine Webseite. Hut ab. ;)
    Jetzt etwas zu meiner Person, Ich bin ein außerhalb des EU Wirtschaftsraum Ausländer und halte mich nach §16 .1 des Aufenthaltsgesetzes seit dem 04/04/2015 in Deutschland auf. Ich bin ledig, Studierende im 3. Semester und Vater eines deutsches Kindes wovon ich das Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen habe. Und jetzt zu meinen Fragen.
    1) Könnte ich schon das BAföG für direkt beantragen oder wäre vorher eine Umschreibung meines Aufenthalts in §28.1.3 erforderlich?
    3) Geht es um elternunabhängiges Bafög ,da meine Eltern in der Heimat leben und da ich keinen Unterhalt von den beziehe?
    2) Da ich mit meiner Partnerin ,die Beamtin ist, zusammen wohne, hätte ihr Einkommen ein Einfluss auf dem Bafög?

    Ich freue mich schon auf deine Antworten
    Vielen Dank im Voraus.
    Leo
  • Hey Leo,

    zu deinen Fragen:
    1.Das BAföG Amt wird den Nachweis eines entsprechenden Aufenthaltstitels sehen wollen.
    2. Ob du elternunabhängiges BAföG bekommst oder nicht, hat erstmal nichts mit dem Aufenthaltsort deiner Eltern zu tun oder der Tatsache, ob sie zahlen oder nicht. Wir reden hier von Ämtern, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Hier findest du die Elternunabhängiges BAföG: Höchstsatz trotz reicher Eltern! (https://www.studierenplus.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg/) Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG.
    3. Solange du nicht verheiratet bist, hat das Einkommen deiner Partnerin keinerlei Einfluss auf deinen BAföG Anspruch.

    LG Luisa

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