Aufstiegs-BAföG 2019 ~ Alles, was du darüber wissen musst
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Du weißt es vielleicht noch nicht, aber neben Bafög für Studenten und Schülerbafög, gibt es auch noch andere Formen der finanziellen Förderung für berufliche Qualifizierung. Handelt es sich um eine Erstausbildung zum Gesellen oder Fachkraft, solltest du dich über Berufsausbildungsbeihilfe informieren.
Willst du nach deinem ersten Berufsabschluss ohne Studium weiter aufsteigen wollen, ist Aufstiegs-BAföG umgangssprachlich auch einfach Meister-BAföG genannt wahrscheinlich das richtige für dich. Hier gilt das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Wer hierfür in Frage kommt, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Geld dir zusteht stelle ich dir im Folgenden vor:
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Möchtest du eine berufliche Fortbildungen machen, ist es möglich, finanzielle Unterstützung in Form von Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Typisches Beispiel ist die Meisterlehre für handwerkliche Berufe, warum das Aufstiegs-BAföG umgangssprachlich auch als Meister-BAföG bekannt ist. Wie du in folgender Infografik siehst, bekamen im Jahr 2017 über 152.000 Personen ihre berufliche Fortbildung staatlich subventioniert:
Beliebteste Aufstiegsfortbildungen 2018
Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 167.000 Personen Aufstiegs-BAföG. Unter den geförderten Fortbildungen
Persönliche Voraussetzungen für Aufstiegs-BAföG
Entweder du hast bereits eine anerkannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und willst nun einen höheren auf deiner Erstausbildung aufbauenden Abschluss erreichen oder du verfügst über mehrjährige fachlich einschlägige Berufspraxis und möchtest in diesem Beruf nun endlich den entsprechenden Abschluss machen willst.
Außerdem solltest du deutscher Staatsbürger sein. Als Staatsbürger eines anderen Landes musst du über die bereits genannten persönlichen Voraussetzungen hinaus weitere BAföG Voraussetzungen für Ausländer erfüllen. Diese beziehen sich allerdings im Wesentlichen auf deinen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Welche Ausbildung kann mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden?
Die Fortbildung muss mit einer öffentlich rechtlich geregelten Prüfung abschließen oder einen als gleichwertig anerkannten Fortbildungsabschluss erzielen.
Förderfähige Fortbildungsmaßnahmen
Eine Fortbildungsmaßnahme kann nur mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden, wenn sie nachweislich über 400 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfasst.
Dabei müssen Vollzeitfortbildungen mindestens 25 Unterrichtseinheiten pro Woche vorsehen und innerhalb von 36 Monaten einen Abschluss erzielen.
Alternativ sind auch Teilzeitfortbildungen mit mindestens 18 Unterrichtseinheiten wöchentlich und einer Gesamtdauer von 48 Monaten förderbar.
In jedem Fall müssen allerdings 400 Unterrichtseinheiten erzielt werden.
Aufstiegs-BAföG Förderhöhe
Vom Aufstiegs-BAföG werden sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro als auch Kosten für Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro übernommen.
Hinzu kommt ein monatlicher Betrag zur Deckung des Lebensunterhalts während der Fortbildung von bis zu 885€ pro Monat für Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme. Dieser Betrag erhöht sich, wenn du verheiratet bist und/ oder Kinder hast wie folgt:
Aufstiegs-BAföG Höchstsatz seit Herbst 2019
Bedarf | Förderhöhe |
---|---|
Lehrgangs und Prüfungsgebühren | bis zu 15.000€ |
Materialkosten | bis zu 2.000 Euro |
Lebenshaltungskosten bei Vollzeitfortbildung | bis zu 885€ monatlich |
+ Unterhaltsbedarf Ehepartner | 235 € pauschal |
+ Unterhaltsbedarf Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht | 235 € pauschal |
+ Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, wenn Kind jünger 10 oder behindert | 130 € pauschal |
Wenn du es genauer wissen willst, nutze einfach unseren BAföG Rechner:
Erhöhtes Aufstiegs-BAföG für Familien
Dein Unterhaltsbedarf erhöht sich laut §10 Abs.2 AFBG für den jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartner um 235 Euro.
Für jedes deiner Kinder, für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht, erhältst du weitere 235 Euro Aufstiegs-BAföG jeden Monat.
Von deinem errechneten Unterhaltsbedarf wird dann dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen des Ehegattten oder eingetragenen Lebenspartners sofern es die Freibeträge übersteigt, abgezogen.
Aufstiegs-BAföG für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten sowohl bei Vollzeit- als auch Teilzeitmaßnahmen bis zum Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wird, einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro monatlich für jedes ihrer Kinder, das jünger als zehn Jahre ist oder mit einer Behinderung lebt.
Hier findest du die passende Aufstiegs-Fortbildung für dich
Nachfolgend findest du eine Liste mit diversen Bildungsanbietern und Fortbildungen, die zu dir passen könnten. Natürlich ist die Liste weit davon entfernt vollständig zu sein. Wenn du keinen Fernlehrgang machen möchtest, empfehle ich dir bei deiner Handelskammer oder IHK anzufragen, welche Aufstiegs-Fortbildungen bei dir vor Ort angeboten werden. Ich habe folgende Fernlehrgänge für dich gefunden:
Anbieter | Fortbildungen |
---|---|
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung | |
ILS - Institut für Lernsysteme | |
SGD Studiengemeinschaft Darmstadt | |
Fernakademie für Erachsenenbildung | |
AKAD Kolleg | |
HAF Hamburger Akademie für Fernstudien |
Wo und wie erhalte ich Aufstiegs-BAföG?
Für das Aufstiegs-BAföG sind in jedem Bundesland andere Ämter zuständig.Welches BAföG Amt für dich zuständig ist, findest du hier raus. Wir helfen dir gern dabei, deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG zu stellen:
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